Bestimmte Unternehmen können rückwirkend für das Jahr 2024 eine Stromsteuerrückerstattung beantragen – wenn der Stromlieferant diese nicht sowieso schon berücksichtigt hat. Je höher der Stromverbrauch war, desto mehr lohnt sich diese Maßnahme. Hier erfährst du, ob du von der Steuerentlastung profitieren kannst und wie du sie beantragst.
Was ist die Stromsteuer? Die Stromsteuer fällt in Deutschland seit über 25 Jahren auf verbrauchten Strom an und wird als Teil des Strompreises erhoben. Sie sollte ursprünglich den Ausstieg aus den fossilen Energien anregen. Der Normalsatz liegt bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde.
Warum eine Stromsteuerrückerstattung? Steuerentlastungen sollen deutsche Unternehmen wettbewerbsfähiger machen. Im europäischen Vergleich sind die Energiebelastungen hierzulande relativ hoch. Derzeit liegt die Stromsteuer unter bestimmten Voraussetzungen bei nur noch 0,05 Cent pro Kilowattstunde – eine Ersparnis von 2 Cent pro kWh im Vergleich zu früher.
Wer erhält die Stromsteuererstattung? Die Steuerentlastung betrifft hauptsächlich Unternehmen im Produzierenden Gewerbe sowie in der Land- und Forstwirtschaft ab einem jährlichen Stromverbrauch von 12.500 Kilowattstunden. Die Entlastung kommt entweder direkt über den Stromlieferanten oder Unternehmen stellen bei zu viel gezahlter Steuer einen Antrag auf Stromsteuerrückerstattung beim Hauptzollamt.
Stromsteuer sparen mit Photovoltaik: Der Strom aus Photovoltaik-Anlagen ist in vielen Fällen von der Stromsteuer befreit. Mit rund 5 Cent pro Kilowattstunde bietet Solarstrom ein großes Einsparpotenzial für Gewerbe – insbesondere, wenn der Strom direkt dem Betrieb zugutekommt.
Bekannt aus
Mit regulären 2,05 Cent pro Kilowattstunde macht die Stromsteuer einen nicht unerheblichen Teil des Strompreises aus. Sie fällt in Deutschland grundsätzlich auf verbrauchten Strom an – vom Haushaltsstrom bis zum Strom, der in der Industrie genutzt wird. Die Europäische Union schreibt für die Stromsteuer einen Mindestsatz von 0,05 Cent vor. Deutschland liegt also weit darüber.
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes erhielten bereits in der Vergangenheit einen um 25 Prozent ermäßigten Stromsteuersatz und zahlten damit 1,5375 Cent Stromsteuer. Seit 2024 gilt nun im Rahmen des „Strompreispakets“ für alle Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft eine Senkung der Stromsteuer auf den europäischen Mindestsatz. Somit reduziert sich der Strompreis um 2 Cent pro Kilowattstunde. Das Ziel: Unternehmen in Deutschland sollen international wettbewerbsfähig bleiben.
Rechenbeispiel: Großbetrieb in der Industrie
Ein großer Industriebetrieb verbraucht im Jahr 2 Gigawattstunden Strom (2.000.000 Kilowattstunden). Die reguläre Stromsteuer von 2,05 Cent würde 2.000.000 x 0,0205 Cent = 41.000 Euro pro Jahr betragen.
Mit der bisherigen Entlastung (Stromsteuer 1,5375 Cent) hätten die Kosten stattdessen bei 30.750 Euro gelegen. Das Unternehmen hätte also 10.250 Euro pro Jahr gespart.
Die aktuelle Entlastung reduziert die Kosten für Strom auf 1.000 Euro – eine Ersparnis von 40.000 Euro pro Jahr.
Die Entlastung steht Unternehmen ab einem Stromverbrauch von 12.500 Kilowattstunden im Jahr zu. Schon diese Menge entspricht einer Ersparnis von 250 Euro. Wer die Entlastung noch nicht über den Stromlieferanten erhalten hat, kann beim Hauptzollamt einen Antrag auf Stromsteuerrückerstattung stellen.
Die Entlastung über die Stromsteuer dient der Industrie und weiteren energieintensiven Branchen:
Begünstigt sind vor allem Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft.
Zum Produzierenden Gewerbe gehören Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe (zum Beispiel in den Bereichen Textilien, Papier, Nahrungs- und Futtermittel oder Metallerzeugnisse), Baugewerbe sowie Unternehmen der Elektrizitäts-, Gas-, Fernwärme- und Wasserversorgungswirtschaft. Letztere sind allerdings mitunter von den Entlastungen ausgeschlossen.
Strom, der zur Erzeugung von Licht, Wärme, Kälte, Druckluft und mechanischer Energie genutzt wird, ist dann begünstigt, wenn er nachweislich im eigenen Betrieb im Produzierenden Gewerbe oder in der Land- und Forstwirtschaft zum Einsatz kommt.
Voraussetzung für die Entlastung ist unter anderem, dass überhaupt Strom (für betriebliche Zwecke) verbraucht und versteuert wurde – sonst ist eine Stromsteuererstattung nicht möglich. Weitere Voraussetzungen sind der bereits genannte Mindeststromverbrauch von 12.500 Kilowattstunden im Jahr und dass der Strom nicht schon aus anderen Gründen von der Steuer befreit ist.
Achtung: Momentan ist die Entlastung bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Es ist noch unklar, ob sie verlängert wird. Wenn das nicht der Fall ist, greift voraussichtlich wieder die bisherige Entlastung, die für bestimmte Unternehmen die Stromsteuer auf 1,5375 Cent senkt.
Eine eng beschränkte Entlastung für das Produzierende Gewerbe ergibt sich aus § 9a StromStG (Stromsteuergesetz). Hier ist genau geregelt, für welche Verfahren und Prozesse ein Unternehmen eine Stromsteuererstattung erhalten kann – oder auch einen Erlass oder eine Vergütung, je nachdem, ob die Steuer schon angefallen ist oder gezahlt wurde. Beispielsweise sind die Herstellung von Glaswaren oder die Metallerzeugung begünstigt. In diesen eng gefassten Fällen entfällt die Stromsteuer ganz.
Die weitreichendere Möglichkeit zur Stromsteuerrückerstattung für Produzierendes Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft ist hingegen in § 9b StromStG geregelt. Hier gilt grundsätzlich eine Entlastung von 5,13 Euro pro Megawattstunde, was zu einem Stromsteuersatz von 1,5375 Cent führt. Aktuell gilt, befristet bis Ende 2025, die größere Entlastung von 20 Euro pro Megawattstunde. Das entspricht dem EU-Mindestsatz von 0,05 Cent.
Weitere Entlastungen in Bezug auf die Stromsteuer auch außerhalb der Industrie gibt es beispielsweise in den Bereichen des öffentlichen Personennahverkehrs, der Sicherheits- und Verteidigungspolitik etc. Geregelt sind diese Spezialfälle in den restlichen Paragrafen, also § 9c StromStG und folgende.
In vielen Fällen ist eine Antragstellung nicht notwendig, weil der Stromlieferant die Entlastung bereits berücksichtigt hat. Insbesondere für das Jahr 2024 kommt es jedoch zu Fällen, in denen Unternehmen eine zu hohe Stromsteuer gezahlt haben. Sie erhalten dann auf Antrag beim Hauptzollamt eine Stromsteuererstattung.
Relevant ist insbesondere das Formular 1453 („Antrag auf Steuerentlastung für Unternehmen nach § 9b StromStG“). Die Antragstellung erfolgt über das Zoll-Portal, wobei für die Registrierung ein ELSTER-Zertifikat nötig ist. Im Antrag müssen folgende Angaben enthalten sein:
Angaben zum Unternehmen
Verwendungszweck
Bankverbindung
entnommene Strommengen
Entlastung (selbst berechnet)
Wenn es sich um Strom als Nutzenergie für ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft handelt, gehören auch die Angaben des nutzenden Unternehmens mit der entsprechenden Nutzenergiemenge sowie die selbst aufgewendete Strommenge in den Antrag.
Der Antrag muss beim Hauptzollamt bis zum Ende des Kalenderjahres eingehen, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem der Strom entnommen wurde. Beispiel: Für im Jahr 2024 entnommenen Strom endet die Antragsfrist am 31. Dezember 2025.
Eine vollständige Befreiung von der Stromsteuer gibt es in vielen Fällen für den Strom aus Photovoltaik-Anlagen. Geregelt ist das in § 9 Abs. 1 Nr. 1 und § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG. Diese Paragrafen besagen:
Strom, der in PV-Anlagen erzeugt und vom Betreiber der Anlage für den Eigenverbrauch vor Ort entnommen wird, ist von der Stromsteuer befreit.
Wenn die PV-Anlage eine Leistung von weniger als 2 Megawatt hat, darf der Strom sogar an Letztverbrauchende in räumlicher Nähe weiterverkauft werden – beispielsweise als Mieterstrom –, ohne dass die Stromsteuer anfällt.
Aufgepasst: In beiden Fällen gilt die Befreiung nur für den Solarstrom, nicht aber für eventuell zusätzlich bezogenen Netzstrom.
Das bedeutet, dass in vielen Fällen auf den sauberen Solarstrom überhaupt keine Stromsteuer anfällt – eine gute Möglichkeit für Unternehmen, ihre Stromkosten deutlich zu reduzieren. Auch zahlreiche andere Gebühren entfallen, wenn der Solarstrom für den Eigenverbrauch genutzt wird und damit nicht durch das öffentliche Stromnetz fließt. Unter Berücksichtigung aller Kosten für die Photovoltaik-Anlage kostet Solarstrom auf diese Weise nur etwa 5 Cent pro Kilowattstunde.
Tipp: Eine Stromsteuerrückerstattung ist hier nicht relevant, denn die Stromsteuer fällt gar nicht erst an und wird auch nicht automatisch eingezogen.
Nehmen wir als Beispiel eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von 300 Kilowatt-Peak. Wir gehen davon aus, dass sie rund 315.000 Euro kostet. Eine solche Anlage produziert in Deutschland im Durchschnitt etwa 300.000 Kilowattstunden Strom im Jahr. Wir rechnen außerdem damit, dass das Unternehmen in unserem Beispiel Gewerbestrom zu einem günstigen Preis von 20 Cent pro Kilowattstunde bezieht. Mit rund 5 Cent ist Solarstrom trotzdem noch 15 Cent günstiger.
Wenn unser Beispielunternehmen 60 Prozent des Solarstroms selbst nutzen kann, sind das 180.000 Kilowattstunden im Jahr. Ersparnis: 180.000 x 0,15 = 27.000 Euro.
Die restlichen 40 Prozent (120.000 Kilowattstunden) werden mittels Direktvermarktung zu 6,02 Cent pro Kilowattstunde verkauft. Das ergibt Einnahmen in Höhe von 7.224 Euro.
Die Betriebskosten belaufen sich auf etwa 1,5 Prozent der Anschaffungskosten, also 4.725 Euro.
Insgesamt erwirtschaftet das Unternehmen dank der Solaranlage ein Plus von 29.499 Euro pro Jahr.
Auf diese Weise amortisiert sich die PV-Anlage nach etwa 10,7 Jahren. Sie liefert aber etwa 30 Jahre lang sauberen und günstigen Solarstrom. Insgesamt ergibt sich über die verbleibenden 19,3 Jahre ein Plus von rund 430.000 Euro plus eventuelle Erlöse aus Direktvermarktung.
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Für Betriebe mit massivem Stromverbrauch ist die Entlastung in Bezug auf die Stromsteuer eine finanzielle Erleichterung. Sie steht aber nur bestimmten Unternehmen zur Verfügung und macht sich insgesamt auch erst bei großen Strommengen wirklich wirtschaftlich bemerkbar.
Während Unternehmen durch die abgesenkte Stromsteuer 2 Cent pro Kilowattstunde sparen können, sind beim Eigenverbrauch von Solarstrom Ersparnisse von 15 Cent und mehr pro Kilowattstunde möglich. Im Vergleich zum Haushaltsstrom, wie ihn mitunter Kleinstbetriebe nutzen, beträgt die Ersparnis sogar bis zu 30 Cent. Hinzu kommt, dass Photovoltaik-Anlagen nicht auf bestimmte Branchen beschränkt sind und über 30 Jahre zuverlässig umweltfreundlichen Solarstrom liefern – das dient nicht zuletzt auch dem Klimaschutz.