Unternehmen haben gleich mehrere Vorteile davon, mit Ladesäulen vor Ort den Einstieg in die Elektromobilität zu wagen: Die Bindung von Mitarbeitenden und ein geringer CO2-Fußabdruck sind nur zwei davon. Wer Ladesäulen für sein Gewerbe kaufen möchte, kann Förderungen nutzen – je nach Standort gibt es Sparpotenzial zu entdecken.
Welche Wallbox-Förderungen gibt es für Gewerbe? Die bundesweiten Förderungen für Ladestationen sind nicht mehr aktuell, doch einige Bundesländer (BaWü, Berlin und NRW) sowie Kommunen bieten Zuschüsse an. Wer für sein Gewerbe Ladesäulen kaufen möchte, erhält außerdem eine Förderung in Form der THG-Prämie.
Welche Voraussetzungen gelten für die Förderungen? Wallbox-Förderungen für Gewerbe (und auch Privatpersonen) haben gemeinsam, dass die Antragstellung immer vor Beginn des Einbaus erfolgen muss. Ansonsten sind die Voraussetzungen unterschiedlich und mitunter daran gekoppelt, ob die Ladestation öffentlich zugänglich ist.
Wie hoch fallen die Förderungen aus? Die Förderhöhen sind verschieden und hängen vom jeweiligen Programm ab. Für Wallboxen im gewerblichen Bereich werden oft 1.500 bis 2.500 Euro pro Ladepunkt gewährt. Förderfähig sind häufig 40 bis 60 Prozent der anfallenden Kosten.
Rentieren sich Ladestationen? Auch ohne Förderung kann es sich im Gewerbe lohnen, Ladesäulen zu kaufen. Eigene elektrische Fahrzeugflotten lassen sich damit günstig betreiben. Aber auch die Aufwertung fürs Image und die Bindung von Mitarbeitenden wirken sich wirtschaftlich positiv aus. Die Kombination aus Wallboxen und PV-Strom birgt besonderes Sparpotenzial.
Bekannt aus
Derzeit sind die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin und Nordrhein-Westfalen Spitzenreiter, wenn es um die Förderung von Wallboxen im Gewerbe geht. Da sich die Förderlandschaft jedoch schnell verändert, lohnt sich immer eine gezielte Suche nach Förderungen im eigenen Bundesland und insbesondere auch in der eigenen Kommune. Ergänzend sind auch Förderungen für E-Autos für Gewerbe zu finden.
Eine gute Anlaufstelle für die Recherche bietet die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier lassen sich zahlreiche Förderprogramme nach Suchbegriffen, Unternehmensgröße und weiteren Kriterien filtern. Wir zeigen nachfolgend die aktuell wichtigsten Förderungen auf Landesebene, können die Vollständigkeit und Richtigkeit aufgrund kurzfristiger Änderungen jedoch nicht garantieren.
Das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ (Charge@BW) in Baden-Württemberg nimmt noch bis zum 31.12.2025 Anträge entgegen. Gefördert werden öffentlich zugängliche Ladestationen, beispielsweise für den Einzelhandel, in Parkhäusern oder in Freizeiteinrichtungen, sowie notwendige Netzanschlüsse. Antragsberechtigt sind zum Beispiel Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Kapitalgesellschaften, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und weitere.
Gewerbe, die Ladesäulen kaufen möchten, erhalten eine Förderung in Höhe von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 2.500 Euro pro Ladepunkt. Voraussetzungen sind unter anderem, dass die Ladesäulen nach Fertigstellung mindestens drei Jahre lang betrieben werden, und dass die Förderung vor Beginn der Maßnahme beantragt wird. Die Mindestfördersumme liegt bei 5.500 Euro.
Das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) in Berlin umfasst mehrere Bausteine: Zum einen gibt es Förderungen für Gewerbe, die E-Autos anschaffen möchten, zum anderen werden die Ladesäulen selbst, die Netzanschlusskosten und die vorausgehende Beratung gefördert.
Förderfähig sind sowohl öffentliche als auch nicht-öffentliche Ladestationen auf privaten und betrieblichen Flächen. Auch Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften können von der Förderung profitieren.
Die Zuschüsse betragen bis zu 2.500 Euro pro Ladepunkt (bis zu 50 Prozent der Kosten) für AC-Ladestationen und bis zu 30.000 Euro (bis zu 50 Prozent der Kosten) für DC-Schnellladestationen. Für den Netzanschluss gibt es bis zu 5.500 Euro für den Anschluss ans Niederspannungsnetz und bis zu 55.000 Euro für den Anschluss ans Mittelspannungsnetz.
Als einziges Bundesland bietet Nordrhein-Westfalen derzeit umfangreiche Wallbox-Förderungen für Gewerbe und Privatpersonen an. Hinzu kommen Förderungen für E-Autos für Gewerbe. Das Förderprogramm heißt „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energie und Energiesparen“, kurz progres.nrw.
Die Fördermöglichkeiten für Unternehmen in NRW sind komplex, daher geben wir hier nur einen Überblick:
öffentlich zugängliche Ladepunkte für Unternehmen: 1.500 Euro pro Ladepunkt
nicht-öffentliche Ladepunkte für Unternehmen (für Beschäftigte und Mietende): 1.500 Euro pro Ladepunkt
Ladepunkte (auch öffentlich zugängliche) für gewerblich genutzte Fahrzeuge: bis zu 50.000 Euro
Ladepunkte für Carsharing: bis zu 5.000 Euro
für ambulante soziale Dienste: pauschal 1.500 Euro
Förderung von E-Autos im Gewerbe mit bis zu 5.000 Euro pro Fahrzeug
Außerdem gibt es eine weitere Förderung für Elektrobusse und die dazugehörige Infrastruktur, die Kosten für Ladesäulen werden mit Zuschüssen in Höhe von bis zu 90 Prozent gefördert.
Für Privatpersonen, aber auch freiberuflich Tätige und Gewerbe, die Ladesäulen für Mietgebäude und an Wohnungseigentumsanlagen kaufen möchten, gibt es Förderungen von bis zu 1.500 Euro pro Ladepunkt (bis zu 40 Prozent der Kosten). Die Grundinstallation inklusive Netzanschluss ist ebenfalls förderfähig.
Voraussetzung für diese Förderung der Elektromobilität in NRW ist, dass die Ladesäulen zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden – entweder per Ökostromtarif oder mit Strom aus einer eigenen PV-Anlage.
Gut zu wissen: Ladestation vs. Wallbox
Wenn es um das Laden von E-Autos geht, sind verschiedenste Begriffe zu finden: Ladestation, Wallbox, Ladepunkt, Ladesäule – was ist der Unterschied? Ladestation ist ein übergeordneter Begriff, der alle anderen umfasst. Ladesäulen sind primär für den öffentlichen Raum gedacht, während Wallboxen eher im privaten oder halb-öffentlichen Bereich zu finden sind. Ladepunkt bezeichnet eine Ladebuchse oder ein Ladekabel – also genau den Punkt, an dem das Auto aufgeladen wird, unabhängig davon, ob sich dieser an einer Wallbox oder Ladesäule befindet.
Werfen wir der Vollständigkeit halber noch einen Blick zurück: In der Vergangenheit gab es mehrere bundesweite Förderungen für Gewerbe, die Ladesäulen kaufen wollten – unter anderem gleich drei separate, die über das Bundesministerium für Verkehr abgewickelt wurden:
Förderprogramm „Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ mit einer Förderung von bis zu 60 Prozent der Kosten
Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“, das bis zu 80 Prozent der Kosten förderte
allgemeines Förderprogramm „Ladeinfrastruktur in Deutschland“
Diese Förderprogramme sind im Jahr 2025 nicht mehr zugänglich, und eine Neuauflegung scheint derzeit nicht geplant.
Auch der KfW-Zuschuss Nr. 441 „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen“ ist mittlerweile ausgelaufen. Diese Förderung gewährte für Wallboxen im Gewerbe einen Zuschuss in Höhe von 900 Euro pro Ladepunkt bis zu einer Gesamtsumme von 45.000 Euro. Für 2025 stehen nach derzeitigem Stand keine Fördermittel bereit.
Und wie steht es um neue Förderungen? Eine Neuauflegung oder die Ankündigung neuer staatlicher Förderprogramme erscheinen im Augenblick unwahrscheinlich. Das liegt vor allem daran, dass sich Ladestationen auch ohne Zuschüsse innerhalb kürzester Zeit amortisieren – bei durchschnittlicher Nutzung schon innerhalb von ein bis drei Jahren.
Für Unternehmen, die eigene Fahrzeugflotten betreiben, liegen die finanziellen Vorteile auf der Hand: Selbst mit den teuersten Stromtarifen lassen sich Elektrofahrzeuge günstiger versorgen als Verbrenner. Wer einen Gewerbestromtarif erhält, spart umso mehr.
So kostet beispielsweise bei einem Stromtarif von 25 Cent pro Kilowattstunde (realistischer Gewerbestromtarif) das Laden für 100 Kilometer 3,75 bis 5,00 Euro (bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 15 bis 20 Kilowattstunden). Für dieselbe Strecke kostet das Tanken mit Benzin 13,09 Euro (angenommene Werte: 7,7 Liter Verbrauch und 1,70 Euro pro Liter) und mit Diesel 11,34 Euro (7,0 Liter Verbrauch und 1,62 Euro pro Liter). Bei schwereren Fahrzeugen wie Lastkraftwagen oder Bussen ist die Differenz entsprechend größer. Noch bedeutend günstiger wird das Laden mit Strom aus einer Photovoltaikanlage: Schon ab 5 Cent pro Kilowattstunde lassen sich Fahrzeuge mit Solarstrom laden.
Aber auch Unternehmen ohne eigene Fahrzeugflotte profitieren davon, Wallboxen für ihr Gewerbe anzuschaffen. Mitarbeitende können sowohl ihre Dienstwagen als auch ihre Privatfahrzeuge günstig laden (Stichwort: Mitarbeiterbindung), und auch Ladesäulen für Besuchende steigern die Attraktivität des Unternehmens. Gleichzeitig reduzieren Unternehmen ihren CO2-Fußabdruck erheblich.
Grundsätzlich ist das Laden an der eigenen Ladesäule wesentlich günstiger als das Laden an öffentlichen Ladesäulen unterwegs. Ob Unternehmen eigene Elektrofahrzeuge betreiben oder Mitarbeitenden Zuschüsse zu den Ladekosten für Dienst- oder Privatwagen gewähren: Ladestationen rentieren sich.
Wie hoch das Sparpotenzial ist, hängt von sehr vielen Faktoren ab, darunter natürlich die Anzahl der Fahrzeuge und Ladevorgänge sowie der Strompreis. Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt, wie du relevante Zahlen für dein Unternehmen ermitteln kannst:
Ein Unternehmen installiert eine einfache Ladesäule mit 11 Kilowatt Ladeleistung.
Zwei Mitarbeitende laden ihre E-Autos jeweils viermal in der Woche mit 20 Kilowattstunden pro Ladevorgang. Das sind jährlich 3.680 Kilowattstunden bei 46 Arbeitswochen im Jahr.
Die Stromkosten (Gewerbestrom) liegen bei 25 Cent pro Kilowattstunde. Somit kostet das Laden pro Jahr 920 Euro.
Die Preise für das Laden an öffentlichen Ladestationen sind sehr unterschiedlich. 60 bis 70 Cent pro Kilowattstunde sind üblich. Die jährlichen Kosten lägen dann im Vergleich bei 2.392 Euro.
Ein Betrieb, der die Ladekosten für Mitarbeitende komplett übernimmt, würde also im Vergleich zum Laden an anderen Ladestationen knapp 1.500 Euro pro Jahr sparen. Eine Ladesäule, die inklusive Installation 2.300 Euro kostet, amortisiert sich so schon nach anderthalb Jahren.
Einen zusätzlichen Anreiz für Gewerbe, Ladesäulen zu kaufen, bietet die Förderung über die THG-Prämie. Diese Prämie erhalten Betreiber von Ladesäulen bzw. Wallboxen, wenn Dritte diese zum Laden nutzen.
Die Prämie wird für CO2-Einsparungen von Elektroautos gewährt: Die Einsparungen können in Form von Zertifikaten an Unternehmen verkauft werden, die Kraftstoffe verkaufen und CO2-Zertifikate benötigen, um ihren CO2-Ausstoß (bilanziell) auszugleichen. Im Jahr 2025 erwartet die Verbraucherzentrale eine durchschnittliche THG-Prämie von 50 bis 80 Euro pro Elektroauto, manche Anbieter gewähren aber auch höhere Prämien.
Betreiber von öffentlichen Ladestationen erhalten zusätzlich eine Prämie (je nach Anbieter derzeit etwa 3 bis 4 Cent) pro geladener Kilowattstunde. Bei unseren beispielhaften 3.680 Kilowattstunden pro Jahr ergibt das eine Prämie von rund 120 Euro pro Ladestation.
1KOMMA5° Commercial Solutions erarbeitet das optimale Energiekonzept für dein Unternehmen: Wallboxen, auf Wunsch mit günstigstem Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage betrieben – perfekt angepasst an dein Unternehmen und alles komplett aus einer Hand.
Mit etwa 50 bis 80 Euro Auszahlung hält sich der finanzielle Vorteil aus der THG-Quote 2025 für dich eher in Grenzen. Als netten Bonus solltest du die Zahlung natürlich mitnehmen – der Anmeldungsaufwand ist minimal. Es lohnt sich aber vor allem, deinen Strompreis insgesamt zu optimieren.
Mit einem smarten System, wie wir es dir oben vorgestellt haben, kannst du pro Jahr weit mehr sparen: Hunderte oder, wenn du viel fährst oder einen hohen Verbrauch hast, sogar Tausende Euro. Ein weiterer Vorteil: Den vergünstigten Strom kannst du nicht nur für dein E-Auto, sondern auch im restlichen Haushalt nutzen – zum Beispiel auch zum günstigen Heizen mit einer Wärmepumpe. Die Optimierung lohnt sich in praktisch jedem Fall. Die Profis von 1KOMMA5° beraten dich gern dazu.