Photovoltaikanlagen liefern bei guter Planung zuverlässig Solarstrom über 30 Jahre und mehr, während die Amortisationszeit in der Regel bei rund 10 Jahren liegt. Photovoltaik-Förderungen für das Gewerbe können diesen Zeitraum verkürzen oder helfen, die Kosten für Anschaffung und Installation zu decken. Hier findest du einen Überblick.
Bundesweite Förderungen für Photovoltaik im Gewerbe: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zwei Förderprogramme (270 und 293), die Unternehmen mit Krediten bei der Errichtung einer PV-Anlage unterstützen. Die Zinssätze liegen zum Teil weit unter üblichen Bankzinssätzen.
Weitere Förderungen auf Landesebene: Mitunter bieten einzelne Bundesländer Unternehmen Förderungen für Photovoltaik-Projekte. Derzeit gibt es attraktive Zuschüsse für Unternehmen in Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Auch ein Blick auf die eigene Kommune lohnt sich.
Förderung durch staatliche Vergütungen: Die Einspeisevergütung und die Marktprämie für eingespeisten Solarstrom bieten ebenfalls einen Anreiz, auf Photovoltaik zu setzen. Allerdings bleibt die gewinnbringendste Variante auch für Unternehmen, möglichst viel Solarstrom selbst zu verbrauchen.
Effiziente Antragstellung: Die Antragstellung ist meist unkompliziert über ein Online-Formular möglich. Wichtig ist vor allem, erst die Zusage abzuwarten, bevor das Vorhaben umgesetzt wird – sonst entfällt in vielen Fällen die Förderung.
Bekannt aus
Echte Zuschüsse im Bereich Photovoltaik gibt es auf Bundesebene derzeit nicht. Unternehmen können aber zwei Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nutzen, um ihr geplantes Photovoltaik-Vorhaben zu finanzieren:
KfW-Programm 270: „Erneuerbare Energien – Standard“
KfW-Programm 293: „Klimaschutzoffensive für Unternehmen“
Das Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ (270) bietet Unternehmen zinsgünstige Förderkredite in Höhe von bis zu 150 Millionen Euro mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren. Förderfähig sind bis zu 100 Prozent der Kosten. Der derzeitige effektive Jahreszins liegt bei mindestens 3,25 Prozent (Stand: Juli 2025). Antragsberechtigt sind in- und ausländische private und öffentliche Unternehmen unabhängig von ihrer Größe, außerdem freiberuflich Tätige, Stiftungen, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Antragsteller und Privatpersonen. Es ist erlaubt, diese Förderung mit der staatlichen Einspeisevergütung zu kombinieren.
Das Programm „Klimaschutzoffensive für Unternehmen“ (293) richtet sich ebenfalls an in- und ausländische Unternehmen, die eine Förderung für Photovoltaik zur Eigennutzung suchen: Mindestens 50 Prozent des erzeugten Solarstroms müssen am Unternehmensstandort verbraucht werden. Alternativ besteht ein Anspruch auf Förderung, wenn die Anlage im Rahmen eines „integrierten Mobilitätsvorhabens“ beantragt wird – zum Beispiel für die Nutzung mit Elektroautos, E-Lkw oder E-Bussen. Der Zinssatz liegt derzeit bei mindestens 1,97 Prozent. Die Kredithöhe beträgt bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben.
Achtung: Der Förderkredit 293 ist nicht mit der Einspeisevergütung kombinierbar – ein möglichst hoher Eigenverbrauch ist also sinnvoll.
Auch die Bundesländer vergeben mitunter Förderungen für Photovoltaik an Unternehmen, die erneuerbare Energien im Betrieb nutzen möchten. Die Förderlandschaft verändert sich schnell, und es kommt vor, dass Fördergelder schon kurz nach der Veröffentlichung eines Programms ausgeschöpft sind. Daher empfehlen wir, immer auch die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für die Recherche zu nutzen.
Diese Photovoltaik-Förderung gewährt Unternehmen Zuschüsse für unterschiedliche Schritte rund um die Installation einer Photovoltaikanlage. Die Fördersätze richten sich nach der Unternehmensgröße und betragen für kleine Unternehmen 65 Prozent, für mittlere Unternehmen 55 Prozent und für große Unternehmen 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert werden zum Beispiel Dachgutachten, Machbarkeitsstudien, PV-Speicher, aber auch die Mehrkosten bei denkmalgeschützten Fassaden- oder Gründach-Photovoltaikanlagen. Die tatsächliche Installation der Anlage wird hingegen nicht gefördert.
In Niedersachsen können Unternehmen für Photovoltaik eine Förderung in Höhe von 30 bis 70 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten – abhängig von der Art der Maßnahme und der Unternehmensgröße. Freiberuflich Tätige sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Die Photovoltaik-Förderung für Gewerbe im Rahmen des großen progres.nrw-Programms ist derzeit ausgesetzt. Da das Programm schon lange besteht und sehr umfassend ist, ist eine Wiederaufnahme zumindest nicht ausgeschlossen. Allerdings bezieht sich die Förderung nicht auf übliche Photovoltaik-Dachanlagen, sondern auf Anlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz förderbar sind – insbesondere Freiflächen-, Floating- und Agri-Photovoltaikanlagen. Auch eine Förderung von Fassaden-Photovoltaik und Carports mit PV-Dächern ist möglich.
Wer selbst erzeugten Strom aus einer Photovoltaikanlage ins öffentliche Stromnetz einspeist, erhält dafür eine Vergütung – je nach Größe der Anlage entweder die staatliche Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder den Marktwert Solar in Kombination mit einer Marktprämie.
Einspeisevergütung: Sie gilt für 20 Jahre, beginnend mit dem Zeitpunkt, an dem die Solaranlage in Betrieb genommen wird.
Marktwert Solar: Der Marktwert Solar ist der durchschnittliche Börsenstrompreis, den Solarstrom an der Strombörse erzielt. Wenn er unter der Einspeisevergütung liegt, füllt eine zusätzliche Marktprämie die Differenz auf. Er kann aber auch oberhalb der Einspeisevergütung liegen und daher einen größeren Gewinn einbringen.
Tipp: Die zusätzliche Marktprämie ist ebenfalls auf 20 Jahre begrenzt, der Verkauf an der Strombörse ist aber danach weiterhin möglich.
Die Einspeisevergütung richtet sich nach der Größe der Photovoltaikanlage. Für Anlagen bis 100 Kilowatt-Peak Leistung gelten derzeit (Stand: September 2025) folgende Fördersätze, herausgegeben von der Bundesnetzagentur:
Für Photovoltaikanlagen mit mehr als 100 Kilowatt-Peak Leistung ist die Direktvermarktung Pflicht. Die anzulegenden Werte für die Marktprämie gibt ebenfalls die Bundesnetzagentur heraus. So sehen sie derzeit aus:
Die zusätzliche Marktprämie stellt sicher, dass an der Börse verkaufter Solarstrom ebenfalls planbar sichere Gewinne einbringt, auch wenn die Börsenstrompreise stark schwanken. Dadurch besteht kein Risiko bei der Direktvermarktung, wohl aber das Potenzial, mehr Geld zu verdienen. Die folgende Grafik zeigt, dass der Marktwert Solar im Jahr 2024 mehrfach über dem anzulegenden Wert für die Marktprämie lag:
Die Antragsverfahren unterscheiden sich je nach Anbieter, doch grundsätzlich gilt immer eine wichtige Regel:
Unternehmen müssen die Photovoltaik-Förderung beantragen, bevor die Maßnahme beginnt.
Diese Regel ist unbedingt einzuhalten, da sonst die Förderung in Gefahr ist. Fachbetriebe sind darauf eingestellt und erstellen vorab ein unverbindliches Angebot, das den Vorgaben des Fördergebers entspricht. Nach erfolgreicher Installation der Anlage stellt der Fachbetrieb eine Bescheinigung über die Arbeiten aus.
Je nach Art der Förderung erfolgt die Auszahlung des Geldes vor Beginn der Maßnahme (bei einem Kredit) oder nach Fertigstellung (in der Regel bei Zuschüssen). Förderungen für Gewerbe-Photovoltaik sind meist unkompliziert online zu beantragen. Oft stehen dafür fertige Online-Formulare zur Verfügung, die die relevanten Daten abfragen.
Es gibt gute Gründe dafür, dass die Bundesregierung für Photovoltaikanlagen nur noch Kredite und keine Zuschüsse mehr vergibt. Der Ausbau der Photovoltaik ist in Deutschland so erfolgreich vorangeschritten, dass finanzielle Anreize vom Staat nicht mehr nötig sind. Gleichzeitig sind die Preise insbesondere für Solarmodule in den letzten 10 Jahren so stark gesunken, dass PV-Anlagen sich auch ganz ohne Förderung rentieren.
Wie schnell die Kosten sich amortisieren, hängt hauptsächlich davon ab, wie viel Solarstrom ein Unternehmen selbst im Betrieb verbraucht. Die Eigennutzung von Photovoltaik hat mit Abstand das höchste Sparpotenzial, auch wenn Einspeisevergütung bzw. Direktvermarktung zusätzlich helfen.
Ein Unternehmen hat sich für die Installation einer Photovoltaikanlage mit 200 Kilowatt-Peak Leistung entschieden. Diese Anlage produziert im Jahr je nach Standort durchschnittlich 200.000 Kilowattstunden Strom.
Werden die Kosten für die Anlage über die Lebensdauer von rund 30 Jahren umgelegt, ergeben sich für selbst erzeugten Solarstrom Kosten in Höhe von etwa 5 Cent pro Kilowattstunde, gegebenenfalls auch weniger. Gegenüber Gewerbestrom zu etwa 25 Cent beträgt die Ersparnis pro selbst genutzter Kilowattstunde also 20 Cent.
Nutzt das Unternehmen davon 70 Prozent im Betrieb, ergibt das im Jahr Einsparungen in Höhe von 28.000 Euro. Wenn wir davon ausgehen, dass die Anlage inklusive Installation rund 200.000 Euro gekostet hat und Betriebskosten und Einnahmen aus der Direktvermarktung sich ungefähr aufheben, amortisieren sich die Kosten schon nach etwa 7 Jahren – bei einer Lebensdauer von 30 Jahren und mehr. Ein Zuschuss verkürzt die Amortisationszeit, während bei einem Kredit die Zinsen berücksichtigt werden müssen.
1KOMMA5° Commercial Solutions setzt die Photovoltaikanlage für Unternehmen aus einer Hand um: Planung, Installation, Optimierung für bestmöglichen Ertrag und Beratung zu bürokratischen Hürden – auch rund um eine mögliche Förderung.
Vergünstigte Förderkredite helfen Unternehmen, die vielen Vorteile von Solaranlagen im eigenen Betrieb zu nutzen. Bisweilen gibt es Zuschüsse auf Ebene der Bundesländer oder Kommunen, welche die Kosten für Anschaffung und Installation reduzieren.
Eine Photovoltaikanlage lohnt sich bei sorgfältiger Planung immer. Entdecke das Solarstrom-Potenzial deines Unternehmens: 1KOMMA5° Commercial Solutions berät dich unverbindlich und erstellt eine individuelle Potenzialanalyse für den Unternehmensstandort.