PV-Anlage Gewerbe anmelden

Wann brauchst du eine Gewerbeanmeldung für deine PV-Anlage?

Privatpersonen können ihre PV-Anlage in den meisten Fällen ohne Gewerbeanmeldung betreiben, Unternehmen nicht. Ob Photovoltaik als gewerblich oder privat einzustufen ist, hängt von der Leistung der Anlage und der Gewinnerzielungsabsicht ab. Worauf du achten musst, liest du hier.

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Das Wesentliche in Kürze

  • Nutzt du Photovoltaik gewerblich oder privat? Bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt-Peak dürfen Privatpersonen PV-Anlagen auf oder an Wohngebäuden betreiben, ohne ein Gewerbe anzumelden oder sich beim Finanzamt zu registrieren. Größere Anlagen oder Solaranlagen auf gewerblich genutzten Flächen müssen hingegen beim Gewerbeamt angemeldet werden.

  • Fallen Steuern für eine gewerblich genutzte PV-Anlage an? Wer eine Photovoltaikanlage für seinen Betrieb anschafft, muss die Einnahmen aus eingespeistem Strom beim Finanzamt vorlegen und entsprechend Umsatzsteuer abführen. Eine Ausnahme besteht für Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung nutzen.

  • Wie funktioniert die Anmeldung? Wer für Photovoltaik ein Gewerbe anmelden muss, kann dies in der Regel online tun oder direkt beim zuständigen Gewerbeamt vorsprechen. Für die Anmeldung fällt eine geringe Gebühr im zweistelligen Bereich an. Das Gewerbeamt versendet anschließend eine Bestätigung und informiert auch das Finanzamt.

  • Nicht verwechseln: Ist deine PV-Anlage mit dem Stromnetz verbunden, so musst du sie in jedem Fall, unabhängig von ihrer Leistung und davon, ob du mit ihr eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgst oder nicht, im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber anmelden. Diese Anmeldungen haben nichts mit der Gewerbeanmeldung zu tun.

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Ab wann ist eine PV-Anlage gewerblich einzustufen?

Privatpersonen, die Solarstrom für ihr eigenes Haus nutzen möchten, müssen in der Regel keine Gewerbeanmeldung für ihre PV-Anlage vornehmen: Der Betrieb einer kleinen Solaranlage bis 30 Kilowatt-Peak Leistung gilt nicht als gewerbliche Tätigkeit. Somit fällt auch keine Gewerbesteuer an und eine Gewerbesteuererklärung ist nicht notwendig. Aufgepasst: Befindet sich die Solaranlage nicht auf dem eigenen Dach, wird das Finanzamt in der Regel von einer Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausgehen – und wahrscheinlich die Anmeldung eines Gewerbes fordern. 

Achtung: Ab wann eine PV-Anlage als gewerblich einzustufen ist, richtet sich nicht ausschließlich nach der Größe der Anlage, sondern vor allem danach, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Beides hängt natürlich zusammen, denn je größer die Anlage ist, desto höher sind in der Regel die erzielbaren Erträge und damit auch die Wahrscheinlichkeit einer nachhaltigen Gewinnerzielung.

Wird eine Photovoltaikanlage auf einem rein gewerblich genutzten Gebäude installiert, ist eine Gewerbeanmeldung prinzipiell vorgeschrieben. Ausnahmen bestehen für sogenannte „Inselanlagen“, die nicht mit dem Stromnetz verbunden sind. 

Wer bereits ein Gewerbe führt und eine Photovoltaikanlage anschafft, um den Strom im Unternehmen zu nutzen, braucht die Anlage nicht noch einmal zusätzlich als Gewerbe anzumelden – sie wird steuerlich Teil des bestehenden Betriebs. Allerdings müssen die Einnahmen in der Gewinnermittlung berücksichtigt werden. 

Leistungsgrenzen für PV-Anlagen abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme

Für private, kleine Solaranlagen (bis 30 kWp) entfällt seit dem Steuerjahr 2022 die Einkommensteuer auf selbst genutzten und eingespeisten Solarstrom sowie die Umsatzsteuer auf Einnahmen aus Solarstrom. Ab wie viel kWp ein Gewerbe notwendig ist, hängt damit nur indirekt zusammen, da vor allem die Gewinnerzielungsabsicht entscheidet. Die Grenzen für die Befreiung von der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer gelten jedoch als Orientierungspunkte:

  • Bis 31.12.2024: Solaranlagen auf Gebäuden mit nur einer Wohn- oder Gewerbeeinheit (etwa Einfamilienhäuser) dürfen bis zu 30 Kilowatt-Peak Leistung haben, ohne dass eine Gewerbeanmeldung nötig ist oder die genannten Steuern anfallen. Für Gebäude mit mehreren Wohn- oder Gewerbeeinheiten gilt als Grenze 15 Kilowatt-Peak pro Einheit.

  • Ab 01.01.2025: Seit Anfang 2025 gilt für sämtliche neu installierten Solaranlagen einheitlich die Leistungsgrenze von 30 Kilowatt-Peak pro Wohn- oder Gewerbeeinheit als Voraussetzung für die Einkommensteuerbefreiung und den Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer.

Für die Entscheidung, ob die Photovoltaikanlage gewerblich oder privat zu betrachten ist, spielt außerdem der Installationsort eine Rolle: Nur PV-Anlagen direkt auf, an oder in dem Gebäude (oder Nebengebäuden wie Carports) wird das Finanzamt als privat einstufen. Wer also eine Anlage auf einem fremden Dach betreibt, muss damit rechnen, dass das Finanzamt eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt und eine Gewerbeanmeldung für die PV-Anlage fordert.

Wichtig: Eine einzelne Person (oder juristische Person) darf mehrere Anlagen mit einer Leistung von insgesamt bis zu 100 Kilowatt-Peak in Betrieb nehmen, ohne die genannten Erleichterungen bei den Steuern zu verlieren – solange keine einzelne Anlage die Grenze von 30 Kilowatt-Peak überschreitet. 

Wie funktioniert die Gewerbeanmeldung einer PV-Anlage?

Wenn du ein Gewerbe für deine Photovoltaikanlage anmelden musst, kannst du das unkompliziert online tun oder beim zuständigen Gewerbeamt vorsprechen. Die Gewerbeanmeldung einer PV-Anlage dauert nur wenige Minuten und kostet dich je nach Gemeinde einen niedrigen bis mittleren zweistelligen Betrag. 

Für die Anmeldung musst du deine persönlichen Daten bzw. die Daten deines Unternehmens, außerdem den Standort der Anlage und oft die Marktstammdatenregister-ID angeben. Auf das Marktstammdatenregister gehen wir gleich noch näher ein. Als Tätigkeit gibst du „Stromerzeugung aus Photovoltaik“ an. Das Gewerbeamt händigt dir entweder sofort eine Bestätigung aus oder versendet diese per Post. Außerdem werden das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer informiert.

Welche Gewerbearten gibt es?

Für Privatpersonen, die für ihre PV-Anlage ein Gewerbe anmelden müssen, ist fast immer ein Einzelunternehmen die beste Wahl. Es gibt aber auch die Möglichkeit, eine Personenhandelsgesellschaft (zum Beispiel eine GbR oder eine OHG) zu gründen – oder sogar eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH. 

Eine Personenhandelsgesellschaft hat den Vorteil, dass mehrere Personen zusammen agieren können. Kapitalgesellschaften sind für das Projekt Photovoltaik im privaten Bereich eher ungeeignet, da der Aufwand sehr groß ist. Lass dich hierzu am besten steuerlich beraten.

Ebenso leicht funktioniert die Abmeldung: online oder im persönlichen Kontakt. Es kann sinnvoll sein, ein Photovoltaik-Gewerbe abzumelden, wenn deine bereits bestehende PV-Anlage aufgrund der neuen Regelungen nachträglich von der Gewerbepflicht befreit ist. 

Notwendige Anmeldungen für eine Photovoltaikanlage

Alle Photovoltaikanlagen – ob gewerblich oder privat – müssen zwei Anmeldeprozesse durchlaufen, sofern sie ans Stromnetz angeschlossen sind (was in der Regel der Fall ist):

  • Marktstammdatenregister: Hier werden alle Photovoltaikanlagen erfasst. Meist kümmert sich der betreuende Fachbetrieb um diese Anmeldung.

  • Netzbetreiber: Der zuständige Netzbetreiber muss der Installation einer PV-Anlage zustimmen. Auch diese Anmeldung übernimmt üblicherweise der Fachbetrieb. 

Eine etwaige Gewerbeanmeldung muss zusätzlich zu diesen beiden Anmeldungen stattfinden.

Wichtig: Die Anmeldepflicht für das Marktstammdatenregister (nicht aber die Anmeldung beim Netzbetreiber) gilt auch für Balkonkraftwerke. Lediglich Inselanlagen, die keinerlei Strom ins Stromnetz einspeisen, sind von den Anmeldungen ausgenommen. 

Gewerbesteuer und andere wichtige Steuern bei PV-Anlagen

Wer kein Gewerbe betreibt, muss keine Gewerbesteuer zahlen. Das betrifft insbesondere Privatpersonen, die ihre PV-Anlage auf dem eigenen Wohnhaus installieren. Auf den Strom aus privat genutzten kleinen Anlagen müssen Betreiber außerdem weder Einkommensteuer noch Umsatzsteuer zahlen. 

Wird eine Photovoltaikanlage hingegen in einen bestehenden Betrieb integriert oder besteht eine klare Gewinnerzielungsabsicht (die bei einer Leistung von mehr als 30 Kilowatt-Peak wahrscheinlich ist), kann Gewerbesteuer anfallen. Hier gilt allerdings ein Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro im Jahr: Erst wenn der steuerpflichtige Gewinn diesen Betrag überschreitet, wird auf darüber hinausgehende Erträge Gewerbesteuer fällig. Für Kapitalgesellschaften (wie GmbHs) gilt der Freibetrag nicht. 

Unternehmen müssen außerdem grundsätzlich Umsatzsteuer auf sämtliche Einnahmen aus eingespeistem Solarstrom zahlen – sofern das Unternehmen der Regelbesteuerung unterliegt. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, zahlt keine Umsatzsteuer, kann andererseits aber auch die Umsatzsteuer auf den Kauf- und Installationspreis der Solaranlage nicht als Vorsteuer geltend machen. Seit 2023 gilt für kleine Anlagen bis 30 Kilowatt-Peak Leistung aber ohnehin der Nullsteuersatz auf Lieferung und Installation: In diesen Fällen wird auch keine Umsatzsteuer fällig – unabhängig vom Besteuerungssystem des Betreibers.

Gut zu wissen: Was ist der Nullsteuersatz?

Nullsteuersatz bedeutet, dass die Umsatzsteuer auf Lieferung und Installation kleiner Solaranlagen auf 0 Prozent gesenkt ist. Das betrifft die PV-Anlage selbst, aber auch einen passenden Stromspeicher sowie eventuelle Arbeiten am Zählerschrank. Der Nullsteuersatz gilt sowohl für die Anschaffung der Anlage als auch für die Personalkosten für die Installation.

Die Stromsteuer betrifft in der Praxis nur sehr große Anlagen ab zwei Megawatt-Peak Leistung. Betreiber kleiner und mittlerer PV-Anlagen sind von der Stromsteuer befreit. 

Wann ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll?

Für Privatpersonen, die für ihre kleine, selbst genutzte Photovoltaikanlage kein Gewerbe anmelden müssen, ist die Kleinunternehmerregelung nicht mehr relevant. Das Finanzamt verzichtet in diesem Fall komplett auf die steuerliche Anmeldung – eine deutliche bürokratische Erleichterung. 

Für Unternehmen ist die Kleinunternehmerregelung ab 2026 nur möglich, wenn der Umsatz für das vergangene Jahr maximal 25.000 Euro betrug und im laufenden Kalenderjahr ein Umsatz von 100.000 Euro nicht überschritten wird. 

Sinnvoll ist diese Regelung beim Betrieb einer PV-Anlage nur dann, wenn deine Anlage mehr als 30 Kilowatt-Peak Leistung hat, du sie schon eine Weile betreibst (und die Umsatzsteuer auf den Kauf bereits als Vorsteuer geltend gemacht hast) und du jetzt nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Bindungsfrist von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung wechselst. Dann musst du auf die Einnahmen, die du aus dem Solarstrom hast, keine Umsatzsteuer mehr abführen. Dieses Szenario ist aber eher die Ausnahme – fast immer ist die Regelbesteuerung für Unternehmen die beste Wahl.

PV-Anlage Gewerbe anmelden

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Fazit

Gewerblich oder privat – Photovoltaik lohnt sich

Photovoltaikanlagen amortisieren sich nicht nur, sondern werfen über ihre lange Lebensdauer auch eine attraktive Rendite ab. Während Privatpersonen ihre Solaranlage zum großen Teil ohne Anmeldung beim Gewerbeamt oder Finanzamt betreiben können, müssen Unternehmen ein paar mehr Hürden nehmen. Grundsätzlich gilt aber: Eine gut geplante PV-Anlage rentiert sich immer. 

Die 30-kWp-Grenze für Photovoltaikanlagen bringt steuerliche Vorteile mit sich. Doch die Größe entscheidet nicht allein darüber, ab wann eine PV-Anlage als gewerblich einzustufen ist. Den Ausschlag gibt die Gewinnerzielungsabsicht. Im Zweifel gilt immer: Informiere dich direkt beim Finanzamt oder lass dich steuerlich beraten.