Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, hat mehrere Möglichkeiten, überschüssigen Solarstrom zu verkaufen. Welche sich lohnt, hängt unter anderem von der Anlagengröße ab. Wir zeigen, wann es sinnvoll ist, PV-Strom zu verkaufen, und wann Eigenverbrauch die bessere Wahl ist.
Solarstrom verkaufen über die Einspeisevergütung: Für Anlagen bis 100 Kilowatt-Peak Leistung ist die Einspeisevergütung derzeit meist am besten geeignet. Betreibende speisen überschüssigen Strom ins öffentliche Stromnetz ein und erhalten eine geringe Vergütung von einigen Cent pro Kilowattstunde (je nach installierter Leistung und Einspeisemodell zwischen ca. 8 und 10 ct/kWh).
Photovoltaikstrom an der Börse verkaufen: Ab einer Leistung von 100 Kilowatt-Peak besteht die Pflicht zur Direktvermarktung. Betreibende verkaufen den Strom aus der PV-Anlage direkt an der Strombörse bzw. beauftragen einen Dienstleister damit. Die Erlöse sind in der Regel mindestens so hoch wie die aus der Einspeisevergütung.
Weitere Möglichkeiten: Große Strommengen lassen sich zukunftssicher über Power Purchase Agreements (PPAs) handeln – die Verträge werden direkt zwischen dem Stromerzeuger und dem Stromabnehmer geschlossen. Wer eine Immobilie vermietet, kann außerdem Mieterstrom für die Mietparteien im Haus zur Verfügung stellen.
Eigenverbrauch am wirtschaftlichsten: Die sinnvollste Variante ist in der Regel, möglichst viel Strom aus der Solaranlage selbst zu verbrauchen – ob privat oder im Unternehmen. Die Ersparnis pro Kilowattstunde gegenüber den Verkaufsmodellen beträgt in vielen Fällen rund 15 bis 30 Cent und bietet daher das größte Gewinnpotenzial. Auf diese Weise amortisiert sich eine PV-Anlage oft am schnellsten.
Bekannt aus
Jein. Wenn du eine Solaranlage anschaffst – ob privat oder für ein Unternehmen – solltest du immer danach streben, möglichst viel Strom selbst zu verbrauchen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Während die Kosten für Haushaltsstrom derzeit durchschnittlich bei 35 Cent liegen und für Gewerbestrom im Schnitt 25 Cent pro Kilowattstunde anfallen, erzeugst du Solarstrom schon ab rund 5 Cent (alle Investitionskosten bereits eingerechnet). Du sparst also pro selbst genutzter Kilowattstunde zwischen 20 und 30 Cent.
Die verschiedenen Möglichkeiten, PV-Strom zu verkaufen, die wir dir hier vorstellen, können mit dieser Ersparnis nicht mithalten. Es empfiehlt sich daher, sie eher als netten Bonus zu betrachten: Du erhältst für den überschüssigen Solarstrom, den du nicht selbst nutzen kannst, zusätzlich Geld. Der Eigenverbrauch ist aber die lukrativste Art, eine Photovoltaikanlage zu nutzen.
Möchtest du Photovoltaikstrom verkaufen, stehen dir folgende Herangehensweisen offen:
Du beziehst die gesetzliche Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Du nutzt die Direktvermarktung.
Du schließt Power Purchase Agreements (PPAs) ab.
Wenn du eine Immobilie besitzt, kannst du Strom aus einer PV-Anlage an Mietende verkaufen.
Wir schauen uns alle Möglichkeiten im Detail an und finden heraus, welche sich wann lohnt.
Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist eine Art staatlicher Förderung. Du erhältst sie, wenn du Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist – die einfachste Art, Strom aus einer Photovoltaikanlage zu verkaufen.
Die Einspeisevergütung sollte ursprünglich Anreize für den Ausbau von Photovoltaik in Deutschland schaffen. Das hat sie auch getan, jedoch ist der Ausbau so gut vorangeschritten, dass die Einspeisevergütung als Anreiz ihre Notwendigkeit verloren hat. Dementsprechend ist sie über die Jahre immer weiter gesunken (und sinkt weiterhin um 1 Prozent pro Halbjahr). Hier siehst du beispielhaft die Entwicklung der Förderung für kleine PV-Anlagen bis 10 Kilowatt-Peak Leistung:
Überschreitet ein Unternehmen die oben genannten Umsatzgrenzen, ist die Kleinunternehmerregelung für eine PV-Anlage keine Option. Das ist unabhängig davon, wie groß die geplante oder bereits betriebene Photovoltaik-Anlage ist.
Das bedeutet:
Für die Lieferung und Installation einer PV-Anlage mit bis zu 30 Kilowatt-Peak Leistung zahlst du keine Umsatzsteuer.
Ist die geplante Anlage größer, fällt für den Kauf die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent an. Diese kannst du als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.
Für den Solarstrom, den du ins öffentliche Stromnetz einspeist, erhältst du eine Vergütung – entweder die gesetzliche Einspeisevergütung oder einen Ertrag aus der Direktvermarktung. Auf diese Einnahmen musst du wie auf alle anderen Einnahmen des Unternehmens nach den üblichen Regeln Steuern zahlen – und außerdem Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Das gilt unabhängig von der Größe der Anlage.
Du landest also in der Regelbesteuerung. Das ist in aller Regel auch vorteilhaft: Je größer die Anlage ist, desto größer die Ersparnis durch den Vorsteuerabzug. Absetzbar ist die Umsatzsteuer auf Kauf und Installation der Anlage inklusive aller Komponenten (Solarmodule, Wechselrichter, Stromspeicher etc.), aber auch auf eine Erweiterung des Zählerschranks sowie den Einbau eines Energiemanagementsystems.
Für größere Anlagen fallen die Vergütungssätze noch geringer aus – für Solaranlagen mit 40 bis 100 Kilowatt-Peak Leistung liegen sie unter 6 Cent pro Kilowattstunde, wenn du Solarstrom teilweise ins öffentliche Netz einspeist. Entscheidest du dich für die Volleinspeisung, ist die Vergütung mit knapp über 10 Cent etwas höher, dennoch bleibt das Gewinnpotenzial hinter dem Eigenverbrauch deutlich zurück. Verzichten solltest du auf dieses „Zubrot“ natürlich trotzdem nicht.
Die Einspeisevergütung ohne Direktvermarktung gibt es nur bis zu einer Leistung von 100 Kilowatt-Peak. Daher ist sie vor allem für Privatpersonen und Unternehmen mit kleineren Anlagen geeignet. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Einspeisevergütung ab dem Zeitpunkt, zu dem die Solaranlage in Betrieb genommen wird, für 20 Jahre gilt. Während dieser Zeit bleibt der Vergütungssatz gleich, danach entfällt er ganz. Daher ist anschließend unter Umständen der Übergang in die Direktvermarktung sinnvoll. Du darfst auch vorher selbst mit kleineren Anlagen direktvermarkten, bei niedrigen Erträgen lohnt sich der Aufwand jedoch in der Regel nicht.
Wer eine Anlage mit mehr als 100 Kilowatt-Peak Leistung betreibt, ist zur Direktvermarktung verpflichtet. Für den ins Netz eingespeisten Strom gibt es dann keine pauschale Vergütung mehr, sondern es gelten die aktuellen Preise am Strommarkt. Zu welchem Preis du Solarstrom verkaufen kannst, richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Daher kann der Preis stark schwanken. Hier siehst du beispielhaft die Preise für Solarstrom im Jahr 2024:
Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht: Der Verkauf an der Strombörse kann sogar lukrativer sein als die Einspeisevergütung. Dafür sorgt die sogenannte Marktprämie: Sie gleicht die Differenz zwischen dem aktuellen Börsenstrompreis und der Einspeisevergütung aus, sodass du in den meisten Fällen nicht schlechter gestellt bist. Eine Ausnahme stellen negative Strompreise am Strommarkt dar, die immer häufiger auftreten (im Jahr 2024 rund 457 Stunden). In Negativstunden müssen Anlagenbetreibende unter Umständen bezahlen, wenn sie Strom ins Netz einspeisen. Sind die Börsenstrompreise aber höher als die Einspeisevergütung, sind es auch deine Erlöse.
Die Marktprämie wird wie die Einspeisevergütung über 20 Jahre gezahlt. Nach Ablauf dieser Frist kannst du weiterhin Solarstrom an der Börse verkaufen – also beispielsweise auch dann, wenn du keine Einspeisevergütung mehr erhältst. Um die Direktvermarktung kümmert sich ein spezialisiertes Unternehmen für dich. Dafür fällt eine Gebühr an, andererseits wissen solche Direktvermarkter auch genau, wann sich der Verkauf deines erzeugten Stroms am meisten lohnt. Damit der Direktvermarkter diesen Zeitpunkt abpassen kann, muss deine Solaranlage nicht nur mit einem Smart Meter (oder alternativ mit einem RLM-Zähler), sondern auch mit einer Fernsteuerung ausgestattet sein.
Power Purchase Agreements, kurz PPAs, sind Vereinbarungen über den Kauf (bzw. Verkauf) von Strom. Möchtest du sehr viel Strom aus deiner PV-Anlage verkaufen, kannst du direkt mit einem Stromabnehmer (einem Verbraucher oder einem Händler, der den Strom dann weiterverkauft) einen Vertrag abschließen. Oft geht es in solchen Fällen um sehr große Mengen Strom, die planbar und langfristig gekauft beziehungsweise verkauft werden sollen, Voraussetzung ist das aber nicht.
Zu welchem Preis du deinen Solarstrom verkaufen wirst, darfst du grundsätzlich frei mit dem Vertragspartner vereinbaren. Allerdings kommt ein Verkauf natürlich nur zustande, wenn beide Parteien mit dem Preis zufrieden sind, sodass die Kosten sich in der Regel an den Preisen am Terminmarkt orientieren. Das ist der Teil der Strombörse für langfristig geplanten Stromhandel. PPAs sind zum Beispiel vorteilhaft, wenn du den Bau einer großen PV-Anlage planst und das Projekt über feste Einnahmen (teilweise) finanzieren möchtest.
Gut zu wissen: Wie funktioniert die Stromlieferung?
Für die Lieferung des Stroms gibt es zwei Möglichkeiten: die direkte oder die bilanzielle Stromlieferung.
Die direkte Lieferung ist nur möglich, wenn sich der Abnehmer in unmittelbarer Nähe (hinter demselben Netzverknüpfungspunkt) befindet und so eine Leitung verlegt werden kann. Da der Strom in diesem Fall nicht durch das öffentliche Netz fließt, sind die Kosten für die Lieferung geringer – einige Entgelte für den öffentlichen Stromtransport entfallen.
Die andere Möglichkeit ist, dem Abnehmer den erzeugten Strom über Bilanzkreise zuweisen zu lassen. Die Stromlieferung erfolgt also nicht physisch, sondern bilanziell. Dazu sind exakte Zählerdaten notwendig, insbesondere über RLM-Zähler oder Smart Meter.
Eine weitere Möglichkeit, Solarstrom zu verkaufen, ist das Konzept Mieterstrom: Voraussetzung ist, dass der erzeugte Solarstrom ohne Umweg über das öffentliche Stromnetz direkt den Mietenden im Haus zugutekommt. Da der Strom nicht über das öffentliche Stromnetz fließt, entfallen zahlreiche Entgelte, sodass sowohl Vermietung als auch Mietende profitieren. Die Vermietung erhebt eine Marge auf den verkauften Solarstrom, und die Mietenden erhalten im Vergleich zum üblichen Haushaltsstromtarif vergünstigten Strom.
Es gibt mehrere Wege, Mieterstrom anzubieten. Insbesondere ist die Unterscheidung zwischen Teilversorgung und Vollversorgung wichtig:
Bei der Teilversorgung geht es ausschließlich um den Verkauf von Solarstrom.
Bei der Vollversorgung versorgt die Vermietung die Mietparteien sowohl mit Solarstrom als auch mit dem benötigten Reststrom.
Obwohl die Vollversorgung etwas aufwendiger ist, ist sie wirtschaftlich oft attraktiver. Unter anderem erhält die Vermietung auf den gelieferten Mieterstrom eine staatliche Förderung, den sogenannten Mieterstromzuschlag. Dieser beträgt je nach Größe der Anlage zwar nur etwa 1,6 bis 2,6 Cent, ist jedoch eine Ergänzung zur möglichen Marge auf den Solarstrom.
Diese Art, Photovoltaikstrom zu verkaufen, eignet sich vor allem für Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen. Auch Solaranlagen auf Nicht-Wohngebäuden können seit Mai 2024 (Solarpaket I) begünstigt sein.
Strom aus erneuerbaren Energien ist günstiger als Strom aus fossilen Brennstoffen – das zeigt sich auch beim Solarstrom deutlich. Je nach Größe der Anlage erzeugst du Solarstrom schon für rund 5 Cent pro Kilowattstunde. Dieser Preis ergibt sich, wenn wir die Kosten für eine Solaranlage auf ihre Lebensdauer von rund 30 Jahren umlegen. Gegenüber Haushalts- und Gewerbestrom sparst du also etwa 20 bis 30 Cent pro selbst verbrauchter Kilowattstunde.
Natürlich kannst du überschüssigen Solarstrom weiterhin verkaufen. Die folgende Rechnung zeigt aber, dass das größte Spar- beziehungsweise Gewinnpotenzial im Eigenverbrauch liegt.
Wir nehmen an, dass ein Unternehmen eine PV-Anlage mit 100 Kilowatt-Peak Leistung zum Preis von 115.000 Euro installieren lässt. Die Anlage erzeugt im Jahr etwa 100.000 Kilowattstunden Solarstrom. Da das Unternehmen einen hohen Strombedarf hat, kann es 70 Prozent des Stroms direkt im Betrieb verbrauchen. Wir rechnen konservativ mit einer Ersparnis von „nur“ 20 Cent pro Kilowattstunde beim Eigenverbrauch gegenüber einem üblichen Gewerbestromtarif.
Eigenverbrauch von 70.000 Kilowattstunden: 70.000 kWh × 0,2 € = 14.000 €
Direktvermarktung von 30.000 Kilowattstunden: 30.000 kWh × 0,062 € = 1.860 €
Betriebskosten für die PV-Anlage: 1.725 € pro Jahr
Gesamtersparnis pro Jahr: 14.135 €
Auf diese Weise amortisieren sich die Kosten für die PV-Anlage nach etwa 8 Jahren. Die Lebensdauer einer Solaranlage liegt aber bei 30 Jahren und mehr – sodass das Unternehmen rund 22 Jahre lang von 70.000 Kilowattstunden kostenlosem Solarstrom pro Jahr profitieren kann.
1KOMMA5° Commercial Solutions stellt für dich eine Solaranlage zusammen, die auf dein Unternehmen abgestimmt ist. So nutzt du den Solarstrom zum großen Teil selbst und verkaufst überschüssigen Strom via Direktvermarktung oder PPA – auch dabei unterstützen wir dich.
Die Einnahmen aus verkauftem Solarstrom sind im Vergleich zur möglichen Ersparnis beim Eigenverbrauch eher gering. Eine Photovoltaikanlage lohnt sich daher vor allem, wenn das Unternehmen den Solarstrom möglichst selbst nutzt.
Passt die Erzeugung des Stroms nicht zum Lastenprofil deines Unternehmens, helfen ein Stromspeicher und ein smartes Energiemanagementsystem weiter: Beide steuern überschüssigen Solarstrom so, dass du ihn dann nutzen (oder verkaufen) kannst, wenn es sich für dich lohnt. So sparst du Stromkosten und maximierst deine Erlöse beim Stromverkauf.