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AGB App

Allgemeine Nutzungsbedingungen der 1KOMMA5° Heartbeat GmbH Kundenportal - APP

§ 1 Gegenstand der Nutzungsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung der durch 1KOMMA5° Heartbeat GmbH („1K5°“) angebotenen App (nachfolgend 1K5° App“), und des 1K5° Kundenportals.

  2. Die Angebote von 1K5° richten sich an Kunden, die mit 1K5° einen Vertrag z.B. über die Lieferung von Strom und/oder die Nutzung des Heartbeat (den „Hauptvertrag“) geschlossen haben. 

  3. Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, also natürliche Person, welche die angebotenen Leistungen zu Zwecken nutzen, die überwiegend weder einer gewerblichen, noch einer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§ 2 Registrierung im Kundenportal, Aktivierung der 1K5° App

  1. Für die Nutzung der 1K5° App hat der Kunde sich im Kundenportal von 1K5° zu registrieren, einen Usernamen und ein Passwort zu vergeben, ein Benutzerkonto einzurichten und diese Nutzungsbedingungen anzunehmen. Die Anforderungen an Usernamen und Passwort werden durch 1K5° im Rahmen der Registrierung vorgegeben.

  2. Der Kunde hat die Zugangsdaten sorgfältig und sicher vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu verwahren. Soweit der Kunde eine missbräuchliche Nutzung seines Accounts vermutet, hat er 1K5° hierüber unverzüglich zu informieren und den Zugang ggf. zu sperren. 

  3. Die im Kundenaccount hinterlegten Kontaktdaten des Kunden sind im Falle von Änderungen jeweils unverzüglich zu aktualisieren. 

  4. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Registrierung. 1K5° behält sich vor, eine Registrierung abzulehnen (z.B. bei Zahlungsrückständen des Kunden aus anderen, mit 1K5° geschlossenen Verträgen oder im Falle der missbräuchlichen Nutzung von App oder Kundenportal), soweit dieses nicht unbillig ist.

  5. Nach erfolgreicher Registrierung im Kundenportal kann der Kunde die 1K5° App über durch Dritte betriebene Plattformen, z.B. den Google Play Store oder den Apple App Store, herunterladen. Auf Ziff. 3. wird verwiesen. 

§ 3 Anwendbarkeit der Bestimmunen anderer Anbieter

Die Nutzung der 1K5° App unterliegt unter Umständen den Nutzungsbedingungen anderer Anbieter, die der Kunde gegenüber dem Betreiber der jeweiligen Plattform, über die dem Kunden die 1K5° App zum Download angeboten wurde (z.B. Google Play Store oder Apple App Store), anzunehmen hat.

§ 4 Vergütung

Die Nutzung der 1K5° App und des Kundenportals ist für Kunden von 1K5° Heartbeat, welche mit 1K5° einen Stromliefervertrag und/oder einen Nutzungsvertrag für den Heartbeat geschlossen haben, kostenlos.

§ 5 Nutzung der 1K5° App, Anpassung der Leistungen 

  1. Nach erfolgreicher Registrierung des Kunden im Kundenportal kann der Kunde die 1K5° App herunterladen und nutzen.

  2. Dem Kunden wird das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht eingeräumt, die 1K5° App auf einem mobilen Endgerät zu installieren, anzuzeigen und zu nutzen. 

  3. Der Kunde kann über die 1K5° App die historischen und aktuellen Energiedaten der mit dem Heartbeat kompatiblen und erfolgreich verbundenen sowie bei 1K5° registrierten Erzeuger und Verbraucher wie Photovoltaik-Anlage, Energiespeichersystem, Ladestation für E-Fahrzeuge und/oder Wärmepumpen (zusammenfassend „Geräte“), online aufrufen. 

  4. In dem jeweils durch den Hersteller der Geräte zugelassenen Umfang können Einstellungen im Energiemanagement an registrierten Geräten vorgenommen und diese online gesteuert werden. 

  5. Die 1K5° App wurde von 1K5° mit großer Sorgfalt entwickelt. 1K5° ist nicht verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass (i) die 1K5° App stets bestimmte Anforderungen erfüllt bzw. Funktionalitäten bereithält, oder in bestimmter Weise genutzt werden kann; und (ii) die über die 1K5° App einsehbaren Informationen stets vollständig, korrekt und aktuell sind.

  6. Im Rahmen des technischen Fortschritts wird die 1K5° App laufend weiterentwickelt, wodurch bestehende Funktionen geändert werden oder entfallen können sowie neue Funktionen hinzutreten können. Ein Anspruch auf einen bestimmten Leistungsumfang der 1K5° App oder Schadenersatz im Falle von Änderungen besteht nicht.

  7. 1K5° kann den Zugang des Kunden zum Kundenportal oder der 1K5° App vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen wird bzw. wurde, oder wenn 1K5° ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird 1K5° die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.

§ 6 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit

  1. Voraussetzung für den Abschluss des Nutzungsvertrags ist, dass der Kunde volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist. Soweit eine juristische Person als Nutzer registriert wird, ist eine unbeschränkt geschäftsfähige, vertretungsberechtigte natürliche Person als Ansprechpartner zu registrieren. 

  2. Der zwischen 1K5° und dem Kunden geschlossene Nutzungsvertrag beginnt mit der Aktivierung der 1K5° App, nach vollständiger Angabe und Erfassung der Kundendaten und Annahme der Nutzungsbedingungen durch den Kunden. 

  3. Der Kunde kann den Nutzungsvertrag jederzeit durch Löschen seines Kundenkontos und Deaktivierung der 1K5° App kündigen.

  4. 1K5° kann den Nutzungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von 2 (zwei) Wochen zum Ende eines Monats kündigen.

  5. Hiervon unberührt ist das Recht der Parteien, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. 

  6. Der Nutzungsvertrag endet spätestens mit Beendigung des zwischen 1K5° und dem Kunden geschlossenen Hauptvertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung des Nutzungsvertrags bedarf.

  7. Mit Beendigung des Nutzungsvertrags wird 1K5° die Daten des Kunden nach Abwicklung aller sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden wechselseitigen Ansprüche unwiederbringlich löschen.

§ 7 Gewährleistung, Haftung

  1. Vorbehaltlich der Bestimmung in Ziff. 7.2 haftet 1K5° gegenüber dem Kunden nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, unerlaubte Handlung, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Freistellung, etc.). Diese Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise für Schäden, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von 1K5°, welche nicht Organe oder leitende Angestellte sind, fahrlässig verursacht werden.

  2. Der Haftungsausschluss gemäß Ziff. 7.1 gilt nicht bei Übernahme einer Garantie, einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der Arglist oder der groben Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von 1K5° jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.

  3. 1K5° macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die über die 1K5° App angezeigte Daten, z.B. betreffend Erzeugung, Verbräuche, Ein- und Ausspeichern von Energie, Ladevorgänge, lediglich Näherungswerte sind, die von den tatsächlichen Erzeugungs- und Verbrauchsdaten abweichen können. Allein maßgeblich sind die mittels geeichter Messsysteme erhaltenen Daten.

§ 8 Datenschutz 

  1. 1K5° verarbeitet die durch den Kunden im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Vertrags mitgeteilten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Daten zum Nutzerkonto der 1K5° App, Markt- und Messlokations-ID) sowie die aus den mit dem Heartbeat verbundenen Geräten ausgelesenen Daten (z.B. zum Stromverbrauch, der Stromerzeugung, vorgenommenen Ladevorgängen) vertraulich und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung („DS-GVO“), des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes („TMG“). Andere Daten (insbesondere technische Daten) werden automatisch, oder nach Einwilligung des Kunden erfasst (z.B. Tracking von Nutzungsverhalten oder Teilnahme an Befragungen).

  2. 1K5° verarbeitet die Daten des Kunden in Durchführung des Vertrags oder vorvertraglicher Pflichten. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO. 

  3. Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze und Diensteanbieter im Sinne des TMG ist die 1KOMMA5° Heartbeat GmbH mit Sitz Heimhuder Straße 28, 20148 Hamburg, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer, Jannik Schall und Micha Grüber. Der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens ist zu erreichen über datenschutz@1komma5grad.com.

  4. Der Kunde wird 1K5° Änderungen seiner im Rahmen des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung bekanntgegebenen Daten unverzüglich bekanntgeben. 

  5. 1K5° bedient sich bei Erbringen der Vertragsleistungen Unterauftragnehmer. Soweit in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten an Unterauftragnehmer zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen weitergeleitet werden, oder diese Unternehmen im Auftrag von 1K5° in den durch 1K5° betriebenen Systemen personenbezogene Daten verarbeiten, hat 1K5° mit diesen Unterauftragnehmern den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz entsprechende Vereinbarungen über die Auftragsverarbeitung von Daten (Art. 28 DS-GVO) geschlossen. Soweit der Unterauftragnehmer in einem Land ansässig ist, für welches kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt, erfolgt die Verarbeitung der Daten auf der Grundlage der durch die Europäische Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln.

  6. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Er ist weiter berechtigt, jederzeit deren Korrektur zu verlangen sowie der Nutzung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung zu widersprechen bzw. eine erteilte Einwilligung zu widerrufen, soweit die Verarbeitung der Daten nicht für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist. Darüber hinaus hat der Kunde das Recht, die Löschung der Daten zu verlangen, soweit diese nicht für die Durchführung des Vertrags benötigt werden. Dem Kunden steht das Recht auf Datenübertragung und ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung zu. Wenn der Kunde die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten eingeschränkt haben möchte, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung des Kunden oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling erfolgen nicht.

  7. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden gelöscht, sobald der Zweck für deren Speicherung entfällt. Soweit nicht bereits zuvor durch den Kunden begehrt, werden die erhobenen Daten nach Beendigung der zwischen 1K5° und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisse gelöscht, soweit die erhobenen Daten nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses oder der Durchsetzung weitergehender Ansprüche erhalten bleiben müssen.

  8. Alle Informationswünsche des Kunden sind – unter möglichst genauer Angabe der Frage – an den Datenschutzbeauftragten der 1Komma5° Heartbeat GmbH, Heimhuder Straße 28, 20147 Hamburg, E-Mail: datenschutz@1komma5grad.com, zu richten. 1K5° wird die Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten und versuchen, bestehende Bedenken auszuräumen. 

  9. Weiter können Kunden Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde für 1K5° ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Klosterwall 6 (Block C), 20095 Hamburg, Tel.: +49 (40) 42854-4040, E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de.

§ 9 Eingesetzte Cookies – Google Analytics

  1. Die 1K5° App nutzt den Analysedienst Google Analytics, um App-Zugriffe und das Nutzungsverhalten auszuwerten. Die gesammelten Daten fallen in die Kategorie „Analytical and Performance Cookies“ und umfassen z.B. die Häufigkeit und Nutzungsdauer der 1K5° App oder das Anklicken bestimmter Buttons und Inhalte in der 1K5° App. Diese Daten werden genutzt, um das Nutzererlebnis der 1K5° App zu verbessern. Anbieter ist Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland („Google”).

  2. Google Analytics verwendet Cookies, kleine Textdateien, die auf dem Endgerät/Smartphone des Kunden gespeichert werden und die eine Analyse der Nutzung der 1K5° App ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über die Nutzung der 1K5° App werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

  3. Google wird diese Informationen benutzen, um die Nutzung der 1K5° App auszuwerten und Reports über die Nutzung zusammenzustellen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Über die gewonnenen Statistiken kann 1K5° ihr Angebot verbessern und für den Kunden interessanter gestalten.

  4. Rechtsgrundlage für die Nutzung von Google Analytics ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO.

  5. Die 1K5° App nutzt die von Google Analytics angebotene Funktion „Demographische Merkmale“. Dadurch können Berichte erstellt werden, die Aussagen zu Alter, Geschlecht, geographischen Standort und Interessen der 1K5° App Nutzer enthalten. Diese Daten stammen aus interessenbezogener Werbung von Google sowie aus Besucherdaten von Drittanbietern und können nicht auf eine bestimmte Person zurückgeführt werden. Über die Anzeigeneinstellungen kann die Funktion jederzeit deaktiviert werden. Über die gewonnenen Statistiken kann 1K5° das Angebot verbessern und für den Kunden interessanter gestalten. Rechtsgrundlage für die Nutzung von Google Analytics ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO.

  6. Der Kunde kann die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung seines Endgeräts/Smartphones verhindern. Möglicherweise sind in diesem Fall nicht alle Funktionen der 1K5° App vollumfänglich zu nutzen.

  7. Weitere Informationen von Google zu den Nutzerbedingungen können abgerufen werden unter: https://marketingplatform.google.com/about/analytics/terms/de/, die Übersicht zum Datenschutz unter: https://policies.google.com/?hl=de, die Datenschutzerklärung unter: http://www.google.com/intl/de/policies/privacy

Google Analytics wird von 1K5° nur mit aktivierter IP-Anonymisierung („anonymize IP“) eingesetzt. Hierdurch wird die IP-Adresse des Kunden von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. 1K5° hat mit Google einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen, aufgrund dessen 1K5° die strengen Vorgaben der deutschen Datenschutzbehörden bei der Nutzung von Google Analytics vollständig umsetzt. Um die Einhaltung der Bestimmungen der DS-GVO im Rahmen der Datenübermittlung in Drittländer zu gewährleisten verwendet Google insbesondere sog. Standard-Vertragsklauseln, die von der EU-Kommission genehmigt wurden. Weitere Informationen hierzu sind veröffentlicht unter https://privacy.google.com/businesses/compliance/#!?modal_active=none.

§ 10 Online Kommunikation

  1. Erfolgt der Vertragsschluss zwischen 1K5° und dem Kunden elektronisch, erfolgt auch die weitere Kommunikation zwischen den Parteien in dem rechtlich zulässigen Umfang ausschließlich elektronisch. Der Kunde erhält sämtliche, im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags zu übermittelnde Nachrichten und Informationen, an die durch ihn im Rahmen des Vertragsschlusses angegebene E-Mail-Adresse.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrags die technischen Voraussetzungen (z.B. erreichbare E-Mail-Adresse) für die Online-Kommunikation zu schaffen und deren Erreichbarkeit sicherzustellen.

  3. 1K5° macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Umstellung von elektronischer Kommunikation auf Papierform nicht, oder aber nur mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand möglich ist. Soweit der Kunde auf Papierform besteht und 1K5° hierzu nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist, hat der Kunde daher die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.

§ 11 Änderungen

  1. 1K5° ist zu einer Änderung der AGB berechtigt, wenn eine für den Kunden oder 1K5° unvorhersehbare Veränderung der rechtlichen oder tatsächlichen Lage eintritt, auf deren Eintritt keine der Parteien Einfluss hat.

  2. Die AGB dürfen auch dann geändert werden, wenn eine oder mehrere der in ihnen enthaltenen Klauseln durch eine Gesetzesänderung oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil unwirksam geworden sind oder unwirksam zu werden drohen und eine Veränderung zu einer nicht unbedeutenden Störung der durch den Kunden und 1K5° bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Interessenlage – insbesondere im Hinblick auf Leistung und Gegenleistung – führt, die nicht durch die Anwendung einer gesetzlichen Regelung ausgeglichen werden kann. Geändert werden können dabei jeweils nur diejenigen Bestimmungen, deren Änderung im Sinne dieser Bestimmung notwendig ist. Durch die geänderte Bestimmung darf der Kunden nicht wesentlich benachteiligt werden.

  3. Gleiches gilt auch für die AGB von Dritten, welche aufgrund der zwischen dem Kunden und 1K5° bestehenden Verträge Leistungen erbringen und deren AGB einbezogen wurden.

  4. Unbeschadet von Ziff. 11.2 bleiben sonstige Änderungen und Ergänzungen der AGB und der jeweiligen Leistungsbeschreibungen durch 1K5° vorbehalten, sofern sie zum Vorteil des Kunden, oder unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien für den Kunden zumutbar sind.

  5. Änderungen und Ergänzungen der AGB und Leistungsbeschreibungen nach dieser Ziffer durch 1K5° werden dem Kunden schriftlich oder via E-Mail mindestens vier (4) Wochen vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Mitteilung in Schrift- oder Textform widerspricht. 1K5° wird den Kunden in der Mitteilung gesondert auf diese Rechtsfolge hinweisen.

§ 12 Schlussbestimmungen 

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126 b BGB. Dies gilt auch für ein Abbedingen dieser Textformklausel.

  2. Soweit in diesen AGB Schrift- oder Textform gefordert wird, ist hiervon auch jede Form der elektronischen Kommunikation, insbesondere, jedoch nicht abschließend, via E-Mail, und eine Übersendung via Fax umfasst.

  3. Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG).

  4. Gerichtsstand ist der Sitz der jeweils beklagten Partei.

Stand: November 2024

AGB Heartbeat

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 1KOMMA5° Heartbeat GmbH Nutzung Heartbeat

§ 1 Gegenstand der Nutzungsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung des durch 1KOMMA5° Heartbeat GmbH („1K5°“) angebotenen Energiemanagementsystems Heartbeat („Heartbeat“).

  2. Das Angebot von 1K5° richtet sich an Kunden, die von 1K5° oder einem zugelassenen 1K5° Partnerunternehmen eine Anlage i.S.v. § 2 Abs. 1 erworben haben. 

  3. Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, also natürliche Person, welche die angebotenen Leistungen zu Zwecken nutzen, die überwiegend weder einer gewerblichen, noch einer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§ 2 Überlassung von Heartbeat

  1. Der Kunde hat mit 1K5° oder einem 1K5°-Partner einen rechtswirksamen Kaufvertrag über den Erwerb und die Installation einer Anlage an dem sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Leistungsort geschlossen. 

  2. Anlagen im Sinne dieses Vertrags sind u.a. PV-Anlagen, Batteriespeichersysteme, Wärmepumpen oder auch Ladestationen.

  3. Die Anlage und der Heartbeat wurden betriebsbereit beim Kunden durch den 1K5°-Partner installiert.

  4. 1K5° stellt dem Kunden Heartbeat während der Vertragslaufzeit kostenlos zur Verfügung. Heartbeat verbleibt im Eigentum von 1K5°. Die Installation von Heartbeat erfolgt durch einen 1K5°-Partner.

§ 3 Vertragslaufzeit

  1. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der betriebsbereiten Installation von Heartbeat durch einen 1K5° Partner beim Kunden. Wird Heartbeat dem Kunden zur eigenen Installation übergeben, beginnt die Vertragslaufzeit mit Zugang von Heartbeat beim Kunden. 

  2. Der Vertrag kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Monats gekündigt werden. 

  3. Zum Ende der Vertragslaufzeit hat der Kunde Heartbeat auf eigene Kosten an 1K5° zurückzusenden. 

  4. Der Kunde kann den Nutzungsvertrag jederzeit auch durch Rücksenden des Heartbeat an 1K5° kündigen. 

  5. Hiervon unberührt ist das Recht der Parteien, den Vertrag bei Vorliegen wichtiger Gründe fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn (i) der Kunde gegen Bestimmungen dieser AGB verstößt und trotz Mahnung und Setzen einer angemessenen Frist nicht zu einem vertragsgemäßen Verhalten zurückkehrt; (ii) der Heartbeat Dritten überlassen oder an einem anderen, als dem vereinbarten Leistungsort eingesetzt wird; (iii) der Heartbeat nicht zu dem vorgesehenen Zweck und entsprechend etwaig überlassener Bedienungsanleitungen genutzt wird; (iv) Manipulationen am Heartbeat vorgenommen wurden; oder (v) 1K5° das Angebot von Heartbeat einstellt.

§ 4 Nutzungsumfang

  1. Nutzt der Kunde Heartbeat ohne Abschluss eines Stromliefervertrags mit 1K5°, kann er Heartbeat für das Energiemanagement und die Steuerung der an Heartbeat angeschlossenen Anlagen nutzen.

  2. Weiter kann der Kunde die 1K5° App nutzen und über die 1K5° App die in den in Heartbeat registrierten Anlagen generierten Daten visualisieren. Der Kunde hat sich hierfür im Kundenportal von 1K5° zu registrieren und die dort hinterlegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der 1K5° App zu bestätigen. 

  3. Ohne den Abschluss eines Stromliefervertrags mit 1K5° kann Heartbeat nicht für das Erbringen von Energiedienstleistungen, die Optimierung des Energiebezugs oder auch das Generieren von Erlösen durch das Erbringen netzdienlicher Leistungen durch 1K5° genutzt werden. Möchte der Kunde diese Leistungen nutzen, hat er (i) einen Stromliefervertrag mit 1K5° zu den jeweils geltenden Bedingungen zu schließen sowie (ii) einen Vertrag über das Erbringen von Energiedienstleistungen. 

  4. Eine Weitergabe von Heartbeat an Dritte oder eine Nutzung von Heartbeat an einem anderen Leistungsort ist dem Kunden nicht gestattet.

§ 5 Gewährleistung, Haftung

  1. Vorbehaltlich der Bestimmung in § 5 Abs. 2 haftet 1K5° gegenüber dem Kunden nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, unerlaubte Handlung, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Freistellung, etc.). Diese Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise für Schäden, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von 1K5°, welche nicht Organe oder leitende Angestellte sind, fahrlässig verursacht werden.

  2. Der Haftungsausschluss gemäß § 5 Abs. 1 gilt nicht bei Übernahme einer Garantie, einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der Arglist oder der groben Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von 1K5° jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.

  3. Der Kunde haftet für Schäden am Heartbeat, welche in Folge einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung bzw. einer Nutzung außerhalb der sich aus einer überlassenen Bedienungsanleitung ergebenden Parameter entstehen. 

  4. Im Übrigen haften die Parteien einander gem. den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. 

§ 6 Softwarenutzung, Gewerbliche Schutzrechte

  1. 1K5° räumt dem Kunden an der im Lieferumfang enthaltenen Software sowie an allen hierzu gelieferten Updates, Upgrades und Erweiterungen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, die gelieferte Software, einschließlich ihrer Dokumentation, in dem Umfang zu nutzen, wie es für den ordnungsgemäßen Betrieb von Heartbeat und der hiermit gelieferten Leistungen nach Maßgabe der von 1K5° für Heartbeat jeweils herausgegebenen Bedienungsanleitung erforderlich ist.

  2. Das Nutzungsrecht bezieht sich ausschließlich auf Heartbeat, mit dem die Software ausgeliefert wird. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Software isoliert oder in Verbindung mit anderen Geräten und Produkten zu nutzen.

  3. 1K5° bleibt Inhaberin aller Urheber- und Verwertungsrechte an der mit Heartbeat ausgelieferten Software sowie an allen Plänen, Darstellungen, Abbildungen, Aufzeichnungen und sonstigen Unterlagen, gleich ob in schriftlicher oder elektronischer Form, die dem Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung von 1K5° zur Verfügung gestellt werden. Sie dürfen ohne Zustimmung von 1K5° weder Dritten zugänglich gemacht noch vom Kunden verwendet werden. Auf Verlangen von 1K5° sind sie mit der Versicherung zurückzugeben, dass keine Kopien angefertigt wurden. Der Kunde haftet für jede Nutzung der in seinem Besitz befindlichen Informationen, die den vorliegenden AGB zuwiderläuft.

§ 7 Datenschutz 

  1. 1K5° verarbeitet die durch den Kunden im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Vertrags mitgeteilten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Daten zum Nutzerkonto der 1K5° App, Markt- und Messlokations-ID) sowie die aus den mit dem Heartbeat verbundenen Geräten ausgelesenen Daten (z.B. zum Stromverbrauch, der Stromerzeugung, vorgenommenen Ladevorgängen) vertraulich und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung („DS-GVO“), des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes („TMG“). Andere Daten (insbesondere technische Daten) werden automatisch oder nach Einwilligung des Kunden erfasst (z.B. Tracking von Nutzungsverhalten oder Teilnahme an Befragungen).

  2. 1K5° verarbeitet die Daten des Kunden in Durchführung des Vertrags oder vorvertraglicher Pflichten. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO. 

  3. Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze und Diensteanbieter im Sinne des TMG ist die 1KOMMA5° Heartbeat GmbH, Neuer Wall 35, 20354 Hamburg, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer, Jannik Schall und Micha Grüber. Der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens ist zu erreichen über datenschutz@1komma5grad.com.

  4. Der Kunde wird 1K5° Änderungen seiner im Rahmen des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung bekanntgegebenen Daten unverzüglich bekanntgeben. 

  5. 1K5° bedient sich bei Erbringen der Vertragsleistungen Unterauftragnehmer. Soweit in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten an Unterauftragnehmer zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen weitergeleitet werden, oder diese Unternehmen im Auftrag von 1K5° in den durch 1K5° betriebenen Systemen personenbezogene Daten verarbeiten, hat 1K5° mit diesen Unterauftragnehmern den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz entsprechende Vereinbarungen über die Auftragsverarbeitung von Daten (Art. 28 DS-GVO) geschlossen. Ist der Unterauftragnehmer in einem Land ansässig, für welches kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt, erfolgt die Verarbeitung der Daten auf der Grundlage der durch die Europäische Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln.

  6. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Er ist weiter berechtigt, jederzeit deren Korrektur zu verlangen sowie der Nutzung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung zu widersprechen bzw. eine erteilte Einwilligung zu widerrufen, soweit die Verarbeitung der Daten nicht für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist. Darüber hinaus hat der Kunde das Recht, die Löschung der Daten zu verlangen, soweit diese nicht für die Durchführung des Vertrags benötigt werden. Dem Kunden steht das Recht auf Datenübertragung und ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung zu. Wenn der Kunde die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten eingeschränkt haben möchte, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung des Kunden oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling erfolgen nicht.

  7. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden gelöscht, sobald der Zweck für deren Speicherung entfällt. Soweit nicht bereits zuvor durch den Kunden begehrt, werden die erhobenen Daten nach Beendigung der zwischen 1K5° und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisse gelöscht, soweit die erhobenen Daten nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses oder der Durchsetzung weitergehender Ansprüche erhalten bleiben müssen.

  8. Alle Informationswünsche des Kunden sind – unter möglichst genauer Angabe der Frage – an den Datenschutzbeauftragten der 1Komma5° Heartbeat GmbH, Neuer Wall 35, 20354 Hamburg, E-Mail: datenschutz@1komma5grad.com, zu richten. 1K5° wird die Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten und versuchen, bestehende Bedenken auszuräumen. 

  9. Weiter können Kunden Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde für 1K5° ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Klosterwall 6 (Block C), 20095 Hamburg, Tel.: +49 (40) 42854-4040, E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de.

§ 8 Online Kommunikation

  1. Erfolgt der Vertragsschluss zwischen 1K5° und dem Kunden elektronisch, erfolgt auch die weitere Kommunikation zwischen den Parteien in dem rechtlich zulässigen Umfang ausschließlich elektronisch. Der Kunde erhält sämtliche, im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags zu übermittelnde Nachrichten und Informationen, an die durch ihn im Rahmen des Vertragsschlusses angegebene E-Mail-Adresse.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrags die technischen Voraussetzungen (z.B. erreichbare E-Mail-Adresse) für die Online-Kommunikation zu schaffen und deren Erreichbarkeit sicherzustellen.

  3. 1K5° macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Umstellung von elektronischer Kommunikation auf Papierform nicht, oder aber nur mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand möglich ist. Soweit der Kunde auf Papierform besteht und 1K5° hierzu nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist, hat der Kunde daher die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.

§ 9 Schlussbestimmungen 

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126 b BGB. Dies gilt auch für ein Abbedingen dieser Textformklausel.

  2. Wird in diesen AGB Schrift- oder Textform gefordert, ist hiervon auch jede Form der elektronischen Kommunikation, insbesondere, jedoch nicht abschließend, via E-Mail, und eine Übersendung via Fax umfasst.

  3. Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG).

  4. 1K5° ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Online-Streitschlichtung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. 1K5° bemüht sich im Konfliktfall eine beiderseits akzeptable Lösung zu finden.

    Stand: November 2024

AGB Göttingen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der bode & Stephan GmbH für den Verkauf von Produkten und das Erbringen von Leistungen

§ 1 Geltungsbereich

(1)         Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der bode & Stephan GmbH („1K5°-GESELLSCHAFT“) regeln den Verkauf der durch die 1K5°-Gesellschaft angebotenen Produkte und das Erbringen von Leistungen an und mit den Produkten.

(2)       Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungen bestimmen sich, in nachfolgender Reihenfolge, aus (i) einem zwischen der 1K5°-Gesellschaft und dem Kunden geschlossenen Einzelvertrag mit den beigefügten Anlagen; (ii) dem Angebot, der Bestellung und der dazugehörigen Auftragsbestätigung (zusammenfassend der „Auftrag“); (iii) ergänzenden Leistungsbeschreibungen, einschließlich auch überlassener Bedienungsanleitungen und der technischen Spezifikationen für die Produkte; (iv) diesen AGB; und (v) den gesetzlichen Bestimmungen (zusammenfassend der „Vertrag“).

(3)        Die AGB gelten sowohl für Kunden, die Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sind, als auch für Kunden, die Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind.

(4)       Ist der Kunde ein Unternehmer, gelten die nachstehenden AGB für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der 1K5°-Gesellschaft und dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrags. Diese AGB gelten auch dann, wenn die 1K5°-Gesellschaft in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

 

§ 2 Angebote | Vertragsschluss | Vertragsgegenstand

(1)         Die Angebote der 1K5°-Gesellschaft gegenüber Unternehmern, gleich ob mündlich oder schriftlich, sind freibleibend und unverbindlich.

(2)       Nicht bindend sind Angaben in Broschüren, Prospekten, Anzeigen, Online-Medien und sonstigen, durch die 1K5°-Gesellschaft veröffentlichten Werbematerialien.

(3)        Die Angebote und/oder Aktionsangebote auf der Website der 1K5°-Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen, insbesondere der 1KOMMA5° GmbH (www.1komma5grad.com), stellen keine bindenden Vertragsangebote dar. Sie sind lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden für das jeweilige Produkt und die Leistung.

(4)       Die durch den Kunden unterzeichnete schriftliche Bestellung oder eine Bestellung über die Website der 1K5°-Gesellschaft ist ein bindendes Angebot des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrags sowie ggf. eines Dienst- oder Werkvertrags mit der 1K5°-Gesellschaft für die Montage und Inbetriebnahme der jeweiligen Produkte.

(5)        Die 1K5°-Gesellschaft kann das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrags durch Auftragsbestätigung und/oder Rechnungsstellung annehmen. Der Auftragsannahme gleich ist die Versendung der Rechnung.

(6)        Vertragsgegenstand sind die im Auftrag näher bezeichneten Produkte sowie Dienst- und Werkleistungen.

(7)        Ist das gewünschte Produkt nicht verfügbar, informiert die 1K5°-Gesellschaft den Kunden hierüber unverzüglich und unterbreitet, soweit möglich, ein Ersatzangebot. Lehnt der Kunde das ersatzweise angebotene Produkt ab, oder kann ein Ersatzprodukt nicht angeboten werden, steht den Parteien ein Sonderrücktrittsrecht zu. Die 1K5°-Gesellschaft wird durch den Kunden geleistete Anzahlungen unverzüglich erstatten. Auf § 3 Abs. 1 wird ergänzend verwiesen.

 

§ 3 Leistungen der 1K5°-Gesellschaft

(1)         Die 1K5°-Gesellschaft macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass aufgrund der weltweiten Lieferprobleme für Produkte im Bereich der erneuerbaren Energien aktuell die Lieferung bestimmter Fabrikate von Anlagen und Komponenten nicht zugesichert werden kann. Die Lieferung eines anderen Fabrikats bei Lieferschwierigkeiten des ursprünglich gewählten Herstellers berechtigt dann nicht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn es sich hierbei um ein mindestens gleich- oder auch höherwertiges Produkt des gleichen oder eines vergleichbaren Herstellers mit vergleichbaren Garantien handelt oder um eine aktuellere Modellreihe des Herstellers, welches in Funktion, Qualität, Größe und Form nicht wesentlich von den Vorgängermodellen abweicht. Die 1K5°-Gesellschaft wird den Kunden unverzüglich informieren, soweit Lieferschwierigkeiten absehbar sind. Auf § 2 Abs. 7 wird verwiesen.

(2)       Soweit für die jeweils vertragsgegenständlichen Produkte erforderlich und vereinbart, bereitet die 1K5°-Gesellschaft bzgl. des jeweiligen Produkts die Anfragen beim zuständigen Netzbetreiber vor, übermittelt diese und erbringt die An- und Fertigmeldung der Anlagen. Auf § 8 Abs. 7 wird verwiesen.

(3)        Nicht Gegenstand der durch die 1K5°-Gesellschaft zu erbringenden Leistungen ist das Setzen von Messsystemen, einschließlich eines Zweirichtungszählers oder des Zählers für Wärmepumpen. Diese Leistung ist durch den jeweils zuständigen Netzbetreiber auszuführen.

(4)       Soweit nicht explizit durch den Kunden gesondert beauftragt, sind die Neuinstallation oder Erweiterung eines Zählerschranks, Anpassen der vorhandenen Elektroinstallationen im Haus des Kunden, Herstellen eines Internetanschlusses und Bereitstellen der für den Internetanschluss erforderlichen Geräte, z.B. ein Router, als auch die Abstimmung mit den Anbietern der Telekommunikationsleistungen, nicht Gegenstand des angebotenen Leistungsumfangs. Auf die Mitwirkungsleistungen des Kunden gem. § 8 Abs. 5 und 6 wird verwiesen.

(5)        Hat der Kunde bei der 1K5°-Gesellschaft die Vorbereitung für einen durch die 1KOMMA5° Heartbeat GmbH angebotenen Stromtarif gebucht, obliegt der 1K5°-Gesellschaft ausschließlich die technische Vorbereitung für die Strombelieferung entsprechend den Anforderungen der 1KOMMA5° Heartbeat GmbH. Gleiches gilt im Falle der Beauftragung der 1K5°-Gesellschaft durch die 1KOMMA5° Heartbeat GmbH mit der Installation und Inbetriebnahme von Heartbeat. Der Stromliefervertrag, der Nutzungsvertrag für Heartbeat oder der Vertrag über das Erbringen von Energiedienstleistungen wird unmittelbar zwischen dem Kunden und der 1KOMMA5° Heartbeat GmbH geschlossen; die Leistungserbringung richtet sich ausschließlich nach diesen Verträgen. Die 1K5°-Gesellschaft ist hieran nicht beteiligt und wird nicht verpflichtet.

 

§ 4 Besondere Bestimmungen beim Kauf und der Installation von PV-Anlagen

(1)         Die im Lieferumfang enthaltene Unterkonstruktion der PV-Anlage ist ein handelsübliches Produkt mit einer angemessenen Qualität von einem anerkannten Hersteller. Die Lieferung eines bestimmten Fabrikats ist nicht vereinbart und nicht geschuldet.

(2)       Die mit der durch die 1K5°-Gesellschaft angebotenen Gerüstpauschale abgegoltenen Leistungen ergeben sich aus dem Auftrag. Soweit darüberhinausgehende Gerüste und Hilfsmittel für den Aufbau und die Montage der Anlagen erforderlich sind, werden diese gesondert berechnet. Die 1K5°-Gesellschaft wird ein entsprechendes Angebot erstellen.

(3)        Die Leistung der PV-Anlage wird durch die Anzahl und die Leistung der verwendeten Module bestimmt. Die Gesamtleistung der installierten PV-Anlage kann daher sowohl höher als auch niedriger ausfallen, als in der Bestellung angegeben. Die in der Bestellung angegebene Gesamtleistung und der Preis beziehen sich ausschließlich auf die Anzahl der Module und deren jeweilige Nennleistung, wie sie sich aus dem durch den Hersteller der Module herausgegebenen technischen Datenblatt ergeben, sind jedoch ausdrücklich keine Zusicherung bzgl. der Gesamtleistung der PV-Anlage.

 

§ 5 Vor-Ort-Termin

(1)         Die Parteien können die Durchführung eines Vor-Ort-Termins vereinbaren, im Rahmen dessen die technischen und baulichen Voraussetzungen am Installationsort geprüft werden.

(2)       Auf Basis der Ergebnisse des Vor-Ort-Termins unterbreitet die 1K5°-Gesellschaft dem Kunden ein Angebot für den Kauf, die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der Produkte oder konkretisiert ein bereits unterbreitetes Angebot. Beauftragt der Kunde die 1K5°-Gesellschaft im Anschluss an den Vor-Ort-Termin mit der Ausführung der Leistungen, wird eine etwaig durch den Kunden für den Vor-Ort-Termin bezahlte Vergütung oder eine durch den Kunden vorab geleistete Reservierungsgebühr im Rahmen der Endabrechnung des Auftrags angerechnet, soweit nicht abweichend zwischen den Parteien vereinbart.

(3)        Der Kunde ist verpflichtet, (i) der 1K5°-Gesellschaft den für die Durchführung des Vor-Ort-Termins erforderlichen Zugang zum Leistungsort zu verschaffen; und (ii) die sich aus dem Auftrag ergebenden Mitwirkungsleistungen zu den vereinbarten Leistungsterminen jeweils auf eigene Kosten vorzunehmen bzw. bereitzustellen.

(4)       Die für den Vor-Ort-Termin vereinbarten Termine sind verbindlich. Soweit ein vereinbarter Termin durch den Kunden weniger als fünf (5) Werktage vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt wird, hat der Kunde die volle Vergütung zu zahlen. Ist der Kunde Verbraucher, gilt dieses nur, soweit er die kurzfristige Absage zu vertreten hat.

 

§ 6 Beantragung von Fördermitteln

(1)         Die Beantragung von Fördermitteln durch die 1K5°-Gesellschaft für einen Kunden bedarf einer gesondert zwischen den Parteien zu schließenden Vereinbarung.

(2)       Der Kunde hat der 1K5°-Gesellschaft die für die Beantragung und Durchführung des Förderverfahrens erforderlichen Vollmachten und Unterlagen jeweils unverzüglich und innerhalb der gesetzten Fristen zur Verfügung zu stellen. Die 1K5°-Gesellschaft macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die verzögerte Übermittlung von erforderlichen Unterlagen und Vollmachten zur Ablehnung eines Förderantrags führen kann.

(3)        Die 1K5°-Gesellschaft haftet ausdrücklich nicht für die Förderfähigkeit der vertragsgegenständlichen Anlagen oder die Gewährung einer Förderung in einer bestimmten Höhe.

(4)       Schließt das Förderprogramm einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn aus, kann eine verbindliche Auftragserteilung erst nach Zustellung des Förderbescheids erfolgen. Aufgrund der langen Bearbeitungsfristen durch die zuständigen Behörden kann es zwischen Antragstellung und Zuschlag der Fördermittel zu Erhöhungen der Materialpreise kommen. Wurde zwischen den Parteien ein bedingter Vertrag über das Erbringen der Leistungen geschlossen, steht dem Kunden für den Fall der zwischenzeitlichen Preiserhöhung ein Sonderrücktrittsrecht zu.

(5)        Soweit der Kunde Fördermittel selbst beantragt, hat er die 1K5°-Gesellschaft rechtzeitig und umfassend hierüber und über etwaig zu beachtende Voraussetzungen für die Gewähr der Fördermittel zu informieren. Die 1K5°-Gesellschaft haftet ausdrücklich nicht für die Versagung einer Förderung, soweit diese auf eine unzureichende oder verspätete Information der 1K5°-Gesellschaft durch den Kunden zurückzuführen ist.

 

§ 7 Sonderrücktrittsrechte der Parteien

(1)         Die 1K5°-Gesellschaft kann, ohne Anspruch des Kunden auf Schadenersatz, vom Vertrag zurücktreten, wenn die technischen, baulichen oder regulatorischen Rahmenbedingungen vor Ort eine Durchführung des Auftrags zu den vereinbarten Bedingungen nicht ermöglichen und der Kunde trotz Mahnung durch die 1K5°-Gesellschaft diese Mängel nicht binnen 4 (vier) Wochen nach Mitteilung fachgerecht behoben hat. Auf § 8 und § 9 wird verwiesen.

(2)       Ist die Zustimmung des Netzbetreibers, von Behörden oder weiteren Dritten für die Herstellung der beauftragten Anlagen erforderlich, steht den Parteien ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn die Genehmigungen verweigert werden und sie auch bei Aufwenden eines angemessenen Aufwands nicht erlangt werden können.

(3)        Geht dem Abschluss über den Kauf und die Installation einer Anlage ein Antragsverfahren über Fördermittel voran und werden die Fördermittel abgelehnt, steht dem Kunden ein außerordentliches Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.

(4)       Der Kunde kann ferner vom Vertrag zurücktreten, wenn er diesen unter dem Vorbehalt einer Finanzierungszusage durch Dritte schließt und der Dritte die Finanzierung ablehnt. Auf Verlangen hat der Kunde der 1K5°-Gesellschaft einen Nachweis der zurückgewiesenen Finanzierungsanfrage vorzulegen.

(5)        Bis zum Ausüben des Sonderrücktrittsrechts bereits durch die 1K5°-Gesellschaft auf Wunsch des Kunden erbrachte Leistungen sind entsprechend der Bedingungen des Vertrags zu vergüten. Gleiches gilt, soweit der Kunde geschuldete Mitwirkungshandlungen nicht, oder nicht innerhalb vereinbarter Fristen erbracht hat. Auf § 8 und § 9 wird verwiesen.

 

§ 8 Allgemeine technische Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten des Kunden

(1)         Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass ein ungehinderter Montagebeginn, d.h. insbesondere der Zugang zur Baustelle (Zufahrtswege für Schwerlast-, Nutz- und Kraftfahrzeuge) sichergestellt ist, Dachflächen (bei Montage einer PV-Anlage) unverbaut bzw. die vorgesehenen Aufstellungsorte (z.B. der Keller / Technikraum) besenrein und die für die Aufstellung und Montage benötigten Flächen freigeräumt sind.

(2)       Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, der 1K5°-Gesellschaft unentgeltlich jeweils einen Strom- und Wasseranschluss sowie ausreichend Lager- und Arbeitsfläche zur Verfügung zu stellen und hat dafür Sorge zu tragen, dass Baustoffe auf der Baustelle abgeladen und für die Dauer der Arbeiten dort fachgerecht und sicher vor Diebstahl und Beschädigung gelagert werden können. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.

(3)        Der Kunde hat einen Zählerschrank gem. den jeweils aktuellen Anforderungen nach VDE/TAB Standard, oder anderen, sich aus dem Vertrag ergebenden Anforderungen, zur Verfügung zu stellen.

(4)       Der Kunde hat eine stabile Internetverbindung zur Verfügung zu stellen, welche die sich aus dem Auftrag ergebende Upload/Download-Leistung erbringt.

(5)        Weiter hat der Kunde die für die Verbindung der Anlagen mit dem Internet erforderlichen Anschlüsse und Geräte bereitzustellen. Bis zum vereinbarten Montagetermin hat der Kunde insbesondere auf eigene Kosten eine feste, mit dem Router verbundene Netzwerkleitung am Aufstellungsort der Anlagen bzw. des Wechselrichters bereitzustellen.

(6)        Im Standard werden die Anlagen durch die 1K5°-Gesellschaft unter Verwendung eines störungsfreien Netzwerk-Switchs mit dem Netzwerk verbunden. Ist eine durch den Kunden vorbereitete Netzwerkleitung zum vereinbarten Montagetermin nicht vorhanden, verlegt die 1K5°-Gesellschaft lose Netzwerkkabel, um die erforderliche Verbindung zwischen dem Router und dem jeweiligen Produkt herzustellen. Eine Verlegung der Netzwerkkabel in Kabelrohren bzw. Kabelkanälen ist durch die 1K5°-Gesellschaft nicht geschuldet. Das Einbringen lose verlegter Netzwerkkabel in Kabelrohre bzw. Kabelkanäle obliegt dem Kunden.

(7)        Der Kunde hat die für die Registrierung und Fertigmeldung der Anlagen erforderlichen Erklärungen abzugeben und hierfür vorbereitete Vollmachten bzw. Formulare zu unterzeichnen.

 

§ 9 Besondere Voraussetzungen und Mitwirkungshandlungen bei PV-Anlagen

(1)         Wird die PV-Anlage auf einem Ziegeldach montiert, stellt der Kunde der 1K5°-Gesellschaft vor Beginn der Ausführung der Montage eine angemessene Anzahl von Dach- und ggf. Firstziegeln zur Verfügung, damit Ziegel, die bei der Montage beschädigt werden, ersetzt werden können. Etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden aufgrund durch die 1K5°-Gesellschaft vorsätzlich oder grob fahrlässig geschädigten Ziegeln bleiben hiervon unberührt. Sind die beim Kunden verbauten Ziegel nicht mehr am Markt erhältlich, besteht im Falle der Haftung der 1K5°-Gesellschaft lediglich der Anspruch auf Ersatz der beschädigten Ziegel durch ein vergleichbares Modell.

(2)       Bei der Montage einer PV-Anlage obliegt dem Kunden die Bereitstellung der Dimensionierung, Auslegung und Anpassung eines Schneefangs.

(3)        Der Kunde haftet dafür, dass der Aufstellungsort bei Aufnahme der Leistungserbringung durch die 1K5°-Gesellschaft die Voraussetzungen für die Montage einer PV-Anlage erfüllt. Insbesondere hat das Dach die für die Installation und den Betrieb der PV-Anlage erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Hierzu zählt, dass das Dach die statischen Voraussetzungen für die zusätzliche Aufnahme des Gewichts der PV-Anlage erfüllt sowie Unterbau, Dämm- und Isolierschichten, die Dachkonstruktion, der Dachaufbau und die Dachziegel die Montage einer Anlage ermöglichen, ohne dass hierdurch Schäden entstehen. Der Kunde hat diese Voraussetzungen vor Beginn der vereinbarten Leistungserbringung durch ein hierfür qualifiziertes Unternehmen prüfen zu lassen.

(4)       Die 1K5°-Gesellschaft macht darauf aufmerksam, dass die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Montage einer PV-Anlage bundesweit nicht einheitlich geregelt sind. Die 1K5°-Gesellschaft kann den Kunden daher lediglich auf mögliche Genehmigungsvorbehalte hinweisen. Zu den Leistungen der 1K5°-Gesellschaft zählt jedoch ausdrücklich nicht die Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die Montage einer PV-Anlage, einschließlich der jeweils geltenden denkmal- oder brandschutzrechtlichen Bestimmungen sowie weiterer baurechtlicher Anforderungen nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen oder örtlichen Satzungen.

 

§ 10 Preise | Zahlungsbedingungen

(1)         Soweit nicht abweichend vereinbart, ist die 1K5°-Gesellschaft 2 (zwei) Wochen ab Angebotsdatum an den Angebotspreis gebunden.

(2)       Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, sind die im Angebot angegebenen Preise inkl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer; ist der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB verstehen sich die Preise zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

(3)        Leistungen, die nicht Gegenstand der Bestellung und der Auftragsbestätigung sind oder hiervon abweichen, werden gesondert zu den jeweils geltenden und durch die 1K5°-Gesellschaft bekanntgegebenen Bedingungen abgerechnet.

(4)       Soweit nicht abweichend vereinbart, verstehen sich die Preise für die vertragsgegenständlichen Produkte „ab Lager“, einschließlich einer üblichen Verpackung, exklusive Fracht, Zoll, Versicherung, Montage und sonstiger Nebenkosten. Diese Positionen werden gesondert ausgewiesen und sind gesondert zu vergüten.

(5)        Geschuldete Zahlungen sind binnen 7 (sieben) Tagen nach Abnahme des Gewerks bzw. Lieferung der Waren auf das vereinbarte Konto der 1K5°-Gesellschaft ohne Abzüge anzuweisen. Die 1K5°-Gesellschaft ist nach Maßgabe der Bestimmungen in § 13 zu Teilabnahmen berechtigt. 

(6)        Im Falle des Verzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sind Kosten und Zinsen entstanden, ist die 1K5°-Gesellschaft berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(7)        Befindet sich der Kunde in Verzug, oder bestehen begründete Zweifel an dessen Zahlungsfähigkeit, sind sämtliche offenen Rechnungen der 1K5°-Gesellschaft sofort zur Zahlung fällig. Begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit eines Kunden bestehen dann, wenn Auskünfte von Auskunfteien oder der Schufa negativ sind, oder der Kunde 2 (zwei) Mal in Folge mit dem Ausgleich einer fälligen Forderung in Verzug gerät und trotz angemessener Frist den fälligen Betrag nicht innerhalb der gesetzten Frist ausgeglichen hat.

(8)        Schuldbefreiende Zahlungen des Kunden können ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto der 1K5°-Gesellschaft geleistet werden.

(9)        Im Übrigen ergeben sich die Zahlungsbedingungen aus dem jeweiligen Auftrag.

 

§ 11 Aufrechnung | Zurückbehaltungsrecht

(1)         Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind oder durch die 1K5°-Gesellschaft anerkannt wurden.

(2)       Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

§ 12 Lieferung | Gefahrenübergang

(1)         Verbindliche Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der Schriftform, wobei E-Mail ausreichend ist, wenn die Parteien im Rahmen der Vertragsdurchführung üblicherweise auf elektronischem Wege kommunizieren.

(2)       In der Bestellung genannte Liefertermine sind als voraussichtliche Liefertermine unverbindlich.

(3)        Schriftlich bestätigte Liefertermine und Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager der 1K5°-Gesellschaft verlassen hat. Gleiches gilt, wenn die Ware ohne Verschulden der 1K5°-Gesellschaft nicht rechtzeitig versendet, aber die Versandbereitschaft mitgeteilt werden kann. Wird durch einen Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, der Versand oder die Abnahme ohne Verschulden der 1K5°-Gesellschaft verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absenden der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde haftet für alle Schäden und Mehrkosten.

(4)       Der Beginn der durch die 1K5°-Gesellschaft angegebenen Lieferfrist setzt in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere Zahlungseingang, rechtzeitiges Einholen und Vorlage behördlicher und sonstiger Genehmigungen und Bauunterlagen sowie das Klären aller technischen Fragen voraus, soweit hierfür durch den Kunden beizubringende Informationen erforderlich sind.

(5)        Die 1K5°-Gesellschaft ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt, wenn hierdurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden.

(6)        Wird die 1K5°-Gesellschaft trotz Anwenden zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch höhere Gewalt, insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen bzw. Verfügungen, eine Pandemie, kriegerische Handlungen, etc.) gehindert, auch wenn diese bei Lieferanten oder Vorlieferanten eintreten, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird für die 1K5°-Gesellschaft in diesen Fällen die Lieferung der Leistung unmöglich, wird die 1K5°-Gesellschaft von ihren Leistungspflichten befreit. Ein Schadenersatzanspruch für den Kunden entsteht hierdurch nicht.

(7)        Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist die 1K5°-Gesellschaft berechtigt, sich den hierdurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzen zu lassen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

(8)        Wird bei einem verbindlichen Liefertermin die Lieferung durch Verschulden der 1K5°-Gesellschaft verspätet ausgeführt und erleidet der Kunde einen Verspätungsschaden, kann er frühestens für die Zeit nach Ablauf der von ihm zu setzenden Nachfrist von mindestens 3 (drei) Wochen eine Verzugsentschädigung in Höhe des von ihm nachzuweisenden, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens verlangen, maximal jedoch für jede volle Woche nach Ablauf der Nachfrist 0,5 % und höchstens 3 % des Kaufpreises desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Verspätung nicht in Gebrauch genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz nur insoweit, als dass sie sich auf atypische und nicht vorhersehbare Schäden bezieht.

(9)        Die Lieferung ist durch den Kunden bei Übernahme auf sichtbare Schäden zu überprüfen. Sichtbare Schäden sind im Übergabeprotokoll schriftlich zu vermerken. Die 1K5°-Gesellschaft ist unverzüglich über festgestellte Schäden zu unterrichten.

(10)    Mit der Übergabe der Ware an den Kunden geht die Gefahr auf diesen über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft an auf den Kunden über, wenn dieser sich in Annahmeverzug befindet.

 

§ 13 Übergabe, Abnahme der Anlagen

(1)         Die Übergabe und Abnahme der Anlagen erfolgt nach erfolgreicher Montage und Inbetriebnahme durch die 1K5°-Gesellschaft. Die Parteien führen eine förmliche Abnahme durch. Diese wird durch die Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls durch den Kunden einerseits und den Vertreter der 1K5°-Gesellschaft, bzw. den durch die 1K5°-Gesellschaft ggf. beauftragten Subunternehmer andererseits abgeschlossen.

(2)       Die 1K5°-Gesellschaft ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Gewerke (z.B. Dachmontage der PV-Anlage, Lieferung und Installation einer Ladestation oder eines Batteriespeichersystems) Teilabnahmen durchzuführen, soweit hierdurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Die Bestimmungen gem. Abs. 1 gelten für Teilabnahmen entsprechend.

(3)        Wegen unwesentlicher Mängel kann der Kunde die Abnahme der Leistungen nicht verweigern. Ein unwesentlicher Mangel im Sinne dieser Vorschrift ist ein Mangel, der den Einsatz der Anlagen zu ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht einschränkt sowie auch keine Folgeschäden an bestehenden Geräten und Installationen des Kunden befürchten lässt.

(4)       Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Anlagen nicht innerhalb einer durch die 1K5°-Gesellschaft gesetzten, angemessenen Frist abnimmt, obwohl der Kunde hierzu verpflichtet ist.

(5)        Ist der Kunde Unternehmer, steht die vorbehaltlose Ingebrauchnahme der Anlagen der Abnahme gleich, soweit keine wesentlichen Mängel an den Anlagen bestehen.

 

§ 14 Gewerbliche Schutzrechte | Softwarenutzung

(1)         Die 1K5°-Gesellschaft bleibt Inhaberin aller Urheber- und Verwertungsrechte an den dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung überlassenen Plänen, Konstruktionszeichnungen, Präsentationen sowie sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Aufzeichnungen, Bau- und Schaltplänen und sonstigen Unterlagen, gleich ob in schriftlicher oder elektronischer Form, welche durch die 1K5°-Gesellschaft angefertigt wurden. Sie dürfen ohne die Genehmigung der 1K5°-Gesellschaft Dritten nicht zugänglich gemacht oder durch den Kunden verwertet werden. Auf Anforderung durch die 1K5°-Gesellschaft sind sie mit der Versicherung, dass keine Kopien angefertigt wurden, zurückzugeben. Der Kunde haftet für jegliche, diesen Bedingungen widersprechende Verwendung der sich in seinem Besitz befindlichen Informationen.

(2)       Bezüglich der im Lieferumfang enthaltenen Software sowie hierfür gelieferter Updates, Upgrades und Erweiterungen wird dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation in dem Umfang zu nutzen, wie dieses zur ordnungsgemäßen Bedienung der jeweiligen Produkte und Leistungen entsprechend den Bestimmungen des überlassenen Handbuchs und der Anleitungen für diese Produkte erforderlich ist.

(3)        Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich in Bezug auf den Liefergegenstand, mit welchem die Software ausgeliefert wird. Eine isolierte Nutzung der Software bzw. eine Nutzung in Verbindung mit anderen Geräten und Produkten ist dem Kunden nicht gestattet.

(4)       Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich in Bezug auf den Liefergegenstand, mit welchem die Software ausgeliefert wird. Eine isolierte Nutzung der Software bzw. eine Nutzung in Verbindung mit anderen Geräten und Produkten ist dem Kunden nicht gestattet.

 

§ 15 Gewährleistung | Haftung | Prüfpflichten

(1)         Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Kalkulationen, Gewichtsangaben sowie sonstige technische Daten oder Informationen stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien dar. Zugesicherte Eigenschaften oder Haltbarkeits- und Beschaffenheitsgarantien müssen gesondert schriftlich vereinbart werden.

(2)       Die 1K5°-Gesellschaft behält sich vor, Änderungen in der Ausführung, Materialwahl und Gestaltung, sowie sonstige Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen und keine Verschlechterung, sondern eine Verbesserung der vertraglich vereinbarten Leistung darstellen, auch ohne vorhergehende Ankündigungen durchzuführen. Dies stellt keinen Mangel dar. Farbabweichungen geringen Ausmaßes (z.B. herstellungsbedingt) gelten als vertragsgemäß und stellen ebenfalls keinen Mangel dar.

(3)        Ist der Kunde Unternehmer, hat er seinen gesetzlichen Rügeobliegenheitsverpflichtungen gem. § 377 HGB nachzukommen. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt (1) ein Jahr.

(4)       Ist der Kunde Verbraucher, hat er Mängelrügen wegen unvollständiger Lieferung und sonstiger, offensichtlicher Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen 10 (zehn) Werktagen nach Lieferung bzw. binnen 3 (drei) Werktagen nach erfolgter Abnahme gegenüber der 1K5°-Gesellschaft anzuzeigen. Sonstige Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.

(5)        Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen bei Verbrauchern.

(6)        Im Fall eines Mangels wird die 1K5°-Gesellschaft die Nacherfüllung durch Nachbesserung vornehmen. Sollte diese fehlschlagen, erfolgt die Mangelbeseitigung durch Ersatzlieferung. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen oder unmöglich, wenn sich nicht aus der Art der Sache, des Mangels oder den Umständen etwas anderes ergibt.

(7)        Ist die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen oder verweigert die 1K5°-Gesellschaft die Nacherfüllung insgesamt, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

(8)        Soweit die Hersteller verwendeter Komponenten und Anlagen (z.B. Photovoltaik-Module, Wechselrichter, Speichersystem, Ladestation, etc.) Leistungs- und Produktgarantien gewähren, richten sich die Ansprüche des Kunden aus diesen Garantien nach den Garantiebestimmungen des Herstellers und sind durch den Kunden unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend zu machen.

(9)        Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die 1K5°-Gesellschaft die Nacherfüllung verweigert hat. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

(10)    Eine weitergehende Haftung ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Die 1K5°-Gesellschaft haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie z.B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden.

(11)      Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Geschäftsführer, der Angestellten, der Arbeitnehmer, der Mitarbeiter, der Vertreter und der Erfüllungsgehilfen der 1K5°-Gesellschaft.

(12)    Eine durch die 1K5°-Gesellschaft erstellte Potentialanalyse bzw. das Heartbeat Angebot stellt lediglich eine grobe Schätzung des wirtschaftlichen Potentials und erreichbaren Autarkiegrads der durch die 1K5°-Gesellschaft angebotenen Anlagen dar. Es dient ausschließlich der Orientierung. Die 1K5°-Gesellschaft macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Analyse auf einer Vielzahl von Rahmenbedingungen (z.B. Stromertrag, laufende Betriebskosten, Eigenverbrauch, gesetzliche Rahmenbedingungen z.B. für Vergütungssätze nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) oder dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), die erzielbare Vergütung durch den Handel mit THG-Quoten oder für den Handel mit Flexibilitäten) basiert, die die 1K5°-Gesellschaft nicht beeinflussen kann und die sich im Laufe der Nutzungsdauer stark verändern können. Die Potentialanalyse bzw. das Angebot beinhalten daher ausdrücklich keine Zusage bzgl. einer Wirtschaftlichkeit oder Amortisation einer Anlage innerhalb einer bestimmten Zeit, zu erzielender Einkünfte oder eines erreichbaren Autarkiegrads.

 

§ 16 Eigentumsvorbehalt

(1)         Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller zwischen der 1K5°-Gesellschaft und dem Kunden offenen Forderungen das Eigentum der 1K5°-Gesellschaft.

(2)       Ist der Kunde ein Unternehmer, und besteht ein Kontokorrentverhältnis, behält sich die 1K5°-Gesellschaft das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus anerkannten Salden vor.

(3)        Ist der Kunde ein Unternehmer, erfolgt jede Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden für die 1K5°-Gesellschaft. Erfolgt diese mit fremden, nicht der 1K5°-Gesellschaft gehörenden Sachen, oder wird die Vorbehaltsware mit solchen fremden Sachen untrennbar verbunden, erwirbt die 1K5°-Gesellschaft das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zu den fremden Sachen; für die neue Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Erfolgt eine Verbindung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Kunde der 1K5°-Gesellschaft anteilsmäßig Miteigentum.

(4)       Dem Kunden ist eine Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware vor Erwerb des Eigentums an der Vorbehaltsware untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, bei Zwangspfändungen und sonstigen Beeinträchtigungen der Eigentümerinteressen auf das Eigentum der 1K5°-Gesellschaft an der Vorbehaltsware hinzuweisen und die 1K5°-Gesellschaft hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren.

(5)        In den Fällen von § 16 Abs. 8 ist die 1K5°-Gesellschaft nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist von 2 (zwei) Wochen berechtigt, die Vorbehaltsware unter Ausschluss etwaiger Zurückbehaltungsrechte des Kunden zurückzunehmen; in den Fällen von § 16 Abs. 3 ist die 1K5°-Gesellschaft zur Rücknahme im Verhältnis der Miteigentumsanteile berechtigt.

(6)        Nach Rücknahme und vorheriger Androhung ist die 1K5°-Gesellschaft zur angemessenen Verwertung der Vorbehaltsware berechtigt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen, abzüglich angemessener Verwertungskosten.

(7)        Ein Rücktritt vom Einzelvertrag ist dazu nicht erforderlich. Auch stellen Herausgabeverlangen, Rücknahme, Androhung oder Verwertung keinen Rücktritt vom Kaufvertrag dar

(8)        Soweit der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist, ist der Kunde berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt der 1K5°-Gesellschaft jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe der der 1K5°-Gesellschaft zustehenden Forderung ab, die ihm aus dem Wiederverkauf gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne, oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der 1K5°-Gesellschaft, diese Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die 1K5°-Gesellschaft verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellungen vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann die 1K5°-Gesellschaft verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

 

§ 17 Datenschutz

(1)         Die 1K5°-Gesellschaft verarbeitet die durch den Kunden im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Vertrags mitgeteilten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Markt- und Messlokations-ID, Daten zum Stromverbrauch und der Stromerzeugung) vertraulich und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes.

(2)       Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze und Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) ist die bode & Stephan GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer [Alexander Pape, Ingo Stephan, Sascha Koppe]. Der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens ist zu erreichen über secjur GmbH, Steinhöft 9, 20459 Hamburg [dsb@secjur.com].

(3)        Die 1K5°-Gesellschaft verarbeitet die Daten des Kunden in Durchführung des Vertrags oder vorvertraglicher Pflichten. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO.

(4)       Der Kunde wird die 1K5°-Gesellschaft Änderungen seiner im Rahmen des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung bekanntgegebenen Daten unverzüglich bekanntgeben.

(5)        Die 1K5°-Gesellschaft bedient sich bei Erbringen der Vertragsleistungen ggf. Dienstleister. Soweit in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten an Partnerunternehmen zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen weitergeleitet werden, oder diese Unternehmen im Auftrag der 1K5°-Gesellschaft personenbezogene Daten verarbeiten, hat die 1K5°-Gesellschaft mit diesen Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz entsprechende Vereinbarungen über die Auftragsverarbeitung von Daten (Art. 28 DS-GVO) geschlossen. Soweit der Dienstleister in einem Land ansässig ist, für welches kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt, erfolgt die Verarbeitung der Daten auf der Grundlage der durch die Europäische Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln.

(6)        Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Er ist weiter berechtigt, jederzeit deren Korrektur zu verlangen sowie der Nutzung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung zu widersprechen bzw. eine erteilte Einwilligung zu widerrufen, soweit die Verarbeitung der Daten nicht für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist. Darüber hinaus hat der Kunde das Recht, die Löschung der Daten zu verlangen, soweit diese nicht für die Durchführung des Vertrags benötigt werden. Dem Kunden steht das Recht auf Datenübertragung und ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung zu. Wenn der Kunde die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten eingeschränkt haben möchte, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung des Kunden oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling erfolgen nicht.

(7)        Die personenbezogenen Daten des Kunden werden gelöscht, sobald der Zweck für deren Speicherung entfällt. Soweit nicht bereits zuvor durch den Kunden begehrt, werden die erhobenen Daten nach Beendigung der zwischen der 1K5°-Gesellschaft und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisse gelöscht, soweit die erhobenen Daten nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses oder der Durchsetzung weitergehender Ansprüche erhalten bleiben müssen.

(8)        Alle Informationswünsche des Kunden sind – unter möglichst genauer Angabe der Frage – an den Datenschutzbeauftragten der secjur GmbH, Steinhöft 9, 20459 Hamburg, Deutschland, E-Mail: dsb@secjur.com, zu richten. Die 1K5°-Gesellschaft wird die Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten und versuchen, bestehende Bedenken auszuräumen.

(9)        Weiter können Kunden Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde für die 1K5°-Gesellschaft ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover.

 

§ 18 Online Kommunikation

(1)         Erfolgt der Vertragsschluss zwischen der 1K5°-Gesellschaft und dem Kunden elektronisch, erfolgt auch die weitere Kommunikation zwischen den Parteien in dem rechtlich zulässigen Umfang ausschließlich elektronisch. Der Kunde erhält sämtliche, im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags zu übermittelnde Nachrichten und Informationen, an die durch ihn im Rahmen des Vertragsschlusses angegebene E-Mail-Adresse.

(2)       Der Kunde ist verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrags die technischen Voraussetzungen (z.B. erreichbare E-Mail-Adresse) für die Online-Kommunikation zu schaffen und deren Erreichbarkeit sicherzustellen.

(3)        Die 1K5°-Gesellschaft macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Umstellung von elektronischer Kommunikation auf Papierform nicht, oder aber nur mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand möglich ist. Soweit der Kunde auf Papierform besteht und 1K5° hierzu nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist, hat er daher die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.

 

§ 19 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1)         Widerrufsrecht

Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag über unsere Website oder bei sich zuhause abgeschlossen haben, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Wahrung der Frist ist eine eindeutige Erklärung (z.B. schriftlich via Brief oder Fax, via Mail oder auch telefonisch) gegenüber der 1K5°-Gesellschaft dahingehend erforderlich, dass der Vertrag widerrufen werden soll. Für einen Widerruf in Textform kann das auf unserer Website zugängliche Widerrufsformular verwendet werden. Sie können anstelle des Musters auch eine eigene eindeutige Erklärung uns gegenüber abgeben. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss, oder, bei der Lieferung von Waren, ab dem Tag, an dem Sie, oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware (oder die letzte Ware, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück im Falle eines Vertrags über mehrere Waren einer einheitlichen Bestellung oder die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken) in Besitz genommen haben bzw. hat. Soweit die Waren nach ihren besonderen Anforderungen und Spezifikationen erstellt worden sind, verweisen wir ausdrücklich auf § 19 Abs. 4 dieser Widerrufsbelehrung. Bei Vorliegen der dort näher genannten Voraussetzungen ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Bode & Stephan GmbH, Herbert-Quandt-Straße 6, 37081 Göttingen, Tel.: 0551/50885-0, E-Mail: info@1k5-goettingen.de.

(2)       Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Eingangs der Mitteilung über Ihren Widerruf zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Für die Rückzahlung berechnen wir Ihnen keinerlei Entgelt. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben, oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

 

Sie müssen erhaltene Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf des Vertrags unterrichten, an uns zurücksenden oder uns übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung kostenfrei. Nicht paketversandfähige Waren werden bei Ihnen abgeholt.

 

Für einen etwaigen Wertverlust der Waren müssen Sie nur dann aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaft und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit diesen zurückzuführen ist.

(3)        Erhaltene Dienstleistungen

Soweit die 1K5°-Gesellschaft aufgrund Ihres Wunsches bereits während des Laufs der Widerrufsfrist Dienstleistungen erbringt, haben Sie hierfür eine angemessene Vergütung zu zahlen die dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung Ihres Widerrufsrechts bezüglich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

(4)       Ausschluss und Erlöschen des Widerrufsrechts

Vorstehendes Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die bestellten Waren nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich war, oder die Waren eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

 

Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Wunsch des Kunden vollständig erfüllt wurde, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

 

§ 20 Streitbeilegungsverfahren

(1)         Die 1K5°-Gesellschaft nimmt nicht an Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teil.

(2)       Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder einem Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

 

§ 21 Subunternehmer

(1)         Die 1K5°-Gesellschaft ist berechtigt, zur Leistungserbringung im eigenen Ermessen Subunternehmer einzusetzen.

(2)       Soweit in diesen AGB oder der Bestellung die 1K5°-Gesellschaft als Erbringer der Leistungen genannt wird, umfasst dieses auch das Erbringen der Leistungen durch etwaige Subunternehmer.

 

§ 22 Schlussbestimmungen

(1)         Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126 b BGB. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Textformklausel.

(2)       Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG).

(3)        Ist der Kunde Unternehmer ist Gerichtsstand der Sitz der 1K5°-Gesellschaft.

(4)       Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen für die Wahl des Gerichtsstands.

(5)        Diese AGB dürfen dann geändert werden, wenn eine oder mehrere der in ihnen enthaltenen Klauseln durch eine Gesetzesänderung oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil unwirksam geworden sind oder unwirksam zu werden drohen und eine Veränderung zu einer nicht unbedeutenden Störung der durch den Kunden und die 1K5°-Gesellschaft bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Interessenlage – insbesondere im Hinblick auf Leistung und Gegenleistung – führt, die nicht durch die Anwendung einer gesetzlichen Regelung ausgeglichen werden kann. Geändert werden können dabei jeweils nur diejenigen Bestimmungen, deren Änderung im Sinne diese Bestimmung notwendig ist. Durch die geänderte Bestimmung darf der Kunden nicht wesentlich benachteiligt werden.

(6)        Die 1K5°-Gesellschaft wird den Kunden auf die Änderung der Bedingung rechtzeitig in Textform hinweisen. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn ihr nicht innerhalb von 6 (sechs) Wochen in Textform widersprochen wird.

(7)        Bei Änderung der AGB durch die 1K5°-Gesellschaft steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Die 1K5°-Gesellschaft wird den Eingang der Kündigung unverzüglich in Textform bestätigen

AGB Energiedienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 1KOMMA5° Heartbeat GmbH Erbringen von Energiedienstleistungen  

§ 1 Geltungsbereich

(1)         Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln (i) das Erbringen von Energiedienstleistungen durch die 1KOMMA5° Heartbeat GmbH („1K5°“) für den Kunden zum Zwecke der Optimierung des Energieverbrauchs und dem Heben von Erlöspotentialen.

(2)       Die AGB gelten ergänzend zu den jeweils vereinbarten besonderen Vertragsbedingungen wie sie sich aus der Bestellung für die gebuchten Leistungen und der Auftragsbestätigung ergeben (zusammen der „Vertrag“).

(3)        Ist der Kunde Unternehmer werden entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden nicht Bestandteil des Vertrags.

 

§ 2 Vertragsschluss, Aufnahme der Leistung

(1)         Voraussetzung für den Abschluss des Vertrags ist, dass der Kunde volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist. Bei einer juristischen Person ist eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person mit Vor- und Nachnamen zu benennen.

(2)       Voraussetzung ist weiter, dass der Kunde mit 1K5° einen Vertrag über die Belieferung mit Strom und einen Nutzungsvertrag für Heartbeat geschlossen hat.

(3)        Erfolgt der Vertragsschluss online, müssen die von 1K5° erfragten Kontaktdaten und weiteren Angaben im Bestellformular durch den Kunden vollständig und korrekt getätigt werden. 1K5° prüft lediglich die Vollständigkeit der abgefragten Daten und führt im Übrigen nur eine Plausibilitäts-kontrolle durch.

(4)       Nach Eingabe der abgefragten Daten und vor Abschluss des Bestellvorgangs werden dem Kunden nochmals die wesentlichen Vertragsinhalte angezeigt und die AGB zur Prüfung und zum Download angeboten. Darüber hinaus erhält er eine Übersicht über die von ihm eingegebenen Daten mit der Möglichkeit, diese im Falle von Fehleingaben zu korrigieren.

(5)        Der Kunde gibt eine verbindliche Bestellung zum Abschluss eines Vertrags ab, indem er nach Bestätigung der Allgemeinen und der besonderen Vertragsbedingungen am Ende des Bestellvorgangs den Button „zahlungspflichtig bestellen“ anklickt.

(6)        1K5° wird den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen und dem Kunden eine Zusammenstellung des Vertragsinhalts übermitteln.

(7)        Die Energiedienstleistungen werden ab Belieferung des Kunden mit Strom durch 1K5° an dem vertragsgegenständlichen Netzanschlusspunkt und Schaffen der Voraussetzungen gem. § 4 Abs. 2 erbracht.

 

§ 3 Energiedienstleistungen – Voraussetzungen, Leistungen

(1)         Der Kunde hat während der Vertragslaufzeit auf seine Kosten eine stabile Internetverbindung über Ethernet für Heartbeat zur Verfügung zu stellen, mit einer Verfügbarkeit von mindestens 90 % im Monatsmittel. Im Falle einer Störung der Internetverbindung ist die Verbindung bis zum nächsten Werktag wiederherzustellen. Sinkt die monatliche Verfügbarkeit von Heartbeat unter 90 %, führt dies zu einer Minderung der Vergütung gem. § 5 Abs. 1.

(2)       1K5° wertet die Energiedaten der im Heartbeat registrierten Anlagen aus, steuert die registrierten Anlagen zur Optimierung des Stromverbrauchs, erbringt Leistungen des Energie- und Lastmanagements, optimiert die Strombeschaffung an der Strombörse zur Reduzierung der Kosten und erbringt Leistungen des Smart Charging für E-Fahrzeuge.

(3)        1K5° erbringt mittels Steuerung der Anlagen des Kunden netzdienliche Leistungen. Die hierbei erzielten Flexibilitäten werden durch 1K5° am Strommarkt vermarktet. An den im Rahmen dessen vereinnahmten Erlösen partizipiert der Kunde über den ihm gem. § 4 gewährten Flex Bonus.

(4)       1K5° erbringt die Energiedienstleistungen auf eigene Rechnung und im eigenen Namen. Der Kunde wird 1K5° die hierfür erforderlichen Vollmachten in der jeweils geforderten Form einräumen und zur Verfügung stellen. 1K5° ist frei in der Vermarktung der Anlagen und Geräte. Der Erlös einer bestimmten Vergütung ist nicht geschuldet oder vereinbart.

(5)        Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, während der Vertragslaufzeit die 1K5° App zu nutzen. Über die App kann er die historischen und aktuellen Energiedaten der mit dem Heartbeat kompatiblen und erfolgreich verbundenen sowie bei 1K5° registrierten Erzeuger und Verbraucher wie PV-Anlage, Energiespeichersystem, Ladestation für E-Fahrzeuge und/oder Wärmepumpen (einzeln „Anlage“ und gemeinsam „Anlagen“), online aufrufen. In dem jeweils durch den Hersteller einer Anlage zugelassenen Umfang können zudem Einstellungen im Energiemanagement an registrierten Anlagen vorgenommen und diese online gesteuert werden. Die Nutzung der App unterliegt gesonderten Nutzungsbedingungen, welche der Kunde beim Download der App und vor Beginn der Nutzung zu bestätigen hat.

 

§ 4 Flex Bonus

(1)         Für die Gestattung der Steuerung seiner Anlagen und die Vermarktung hierdurch erzielter Flexibilitäten am Strommarkt erhält der Kunde den Flex Bonus. Die bei Abschluss des Vertrags vereinbarte Höhe des Flex Bonus ergibt sich aus der Bestellung.

(2)       Der Anspruch auf den Flex Bonus entsteht mit betriebsbereiter Installation des Heartbeat und Lieferbeginn des Stromvertrages beim Kunden sowie Herstellen und Aufrechterhalten der Voraussetzungen gem. § 3 Abs. 1. Erfolgt die betriebsbereite Installation und die Aufnahme der Belieferung mit Strom während des laufenden Kalenderjahres, erhält der Kunde für jeden vollen Monat der Betriebsbereitschaft 1/12 des vereinbarten Flex Bonus (Bsp.: Beträgt der Flex Bonus EUR 300,00 und wird Heartbeat am 13.03. des Jahres installiert, erhält der Kunde 9/12 des Flex Bonus = EUR 225,00).

(3)        Der Flex Bonus wird durch 1K5° während des sich aus der Bestellung ergebenden Garantiezeitraums in der sich aus der Bestellung ergebenden Höhe bezahlt, längstens jedoch für die Dauer der Laufzeit dieses Vertrags. Auf die Kündigungsmöglichkeiten der Parteien gem. § 6 wird verwiesen.

(4)       Der Flex Bonus wird einmal jährlich an den Kunden ausbezahlt. Während der Laufzeit des zwischen dem Kunden und 1K5° geschlossenen Stromliefervertrags erfolgt die Abrechnung des Flex Bonus mit der Jahresstromrechnung. Die Verrechnung des Flex Bonus mit sich aus dem Stromliefervertrag ergebenden Forderungen von 1K5° gegenüber dem Kunden ist ausdrücklich gestattet. Guthaben des Kunden sind unverzüglich nach Übermittlung der Abrechnung an den Kunden auszukehren.

 

§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen

(1)         Für das Erbringen der Leistungen gem. §§ 3 und 4 durch 1K5° hat der Kunde an 1K5° eine monatliche Vergütung zu zahlen, deren Höhe sich aus der Bestellung ergibt. Die Vergütung ist jeweils bis zum 3. Werktag des Monats für den laufenden Monat auf ein durch 1K5° bekanntgegebenes Konto zu zahlen.

(2)       Die Abrechnung wird dem Kunden in elektronischer Form mit der Stromrechnung zur Verfügung gestellt.

(3)        Zahlungen des Kunden haben per Dauerauftrag oder im SEPA-Lastschriftverfahren zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung mittels SEPA-Lastschrift, obliegt es dem Kunden, für eine ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Entstehen bei einer Rückbelastung mangels der erforderlichen Deckung Gebühren, diese der Kunde zu tragen.

 

§ 6 Kündigung des Vertrags

(1)         Der Vertrag kann durch jede Partei unter Einhaltung der sich aus der Bestellung ergebenden Frist zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Er endet spätestens mit Beendigung des zwischen 1K5° und dem Kunden geschlossenen Stromliefervertrags oder dem für den Heartbeat geschlossenen Nutzungsvertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung dieses Vertrags bedarf. 1K5° wird dem Kunden eine Beendigungsbestätigung zusenden.

(2)       Die Kündigung bedarf der Textform. 1K5° wird eine Kündigung des Kunden unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen.

(3)        Von vorstehenden Bestimmungen unberührt ist das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags.

(4)       Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird 1K5° eine Abschlussrechnung erstellen und dem Kunden zukommen lassen. Eine etwaig dem Kunden aufgrund des Erbringens der Energiedienstleistungen noch zustehende Vergütung wird unverzüglich nach Fertigstellung der Abrechnung ausgekehrt.

 

§ 7 Gewährleistung, Haftung

(1)         Vorbehaltlich der Bestimmung in § 7 Abs. 2 haftet 1K5° gegenüber dem Kunden nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, unerlaubte Handlung, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Freistellung, etc.). Diese Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise für Schäden, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von 1K5°, welche nicht Organe oder leitende Angestellte sind, fahrlässig verursacht werden.

(2)       Der Haftungsausschluss gemäß § 7 Abs. 1 gilt nicht bei Übernahme einer Garantie, einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der Arglist oder der groben Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von 1K5° jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.

 

§ 8 Datenschutz

(1)         1K5° verarbeitet die durch den Kunden im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Vertrags mitgeteilten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Markt- und Messlokations-ID, Daten zum Stromverbrauch, der Stromerzeugung und den bei Heartbeat registrierten und gesteuerten Verbrauchern) vertraulich und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes.

(2)       Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze und Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) ist die 1KOMMA5° Heartbeat GmbH, Neuer Wall 35, 20354 Hamburg, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer, Jannik Schall und Micha Grüber. Der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens ist zu erreichen über datenschutz@1komma5grad.com.

(3)        1K5° verarbeitet die Daten des Kunden in Durchführung des Vertrags oder vorvertraglicher Pflichten. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO.

(4)       Der Kunde wird 1K5° Änderungen seiner im Rahmen des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung bekanntgegebenen Daten unverzüglich bekanntgeben.

(5)        1K5° bedient sich bei Erbringen der Vertragsleistungen Dienstleister. Soweit in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten an Partnerunternehmen zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen weitergeleitet werden, oder diese Unternehmen im Auftrag von 1K5° in den durch 1K5° betriebenen Systemen personenbezogene Daten verarbeiten, hat 1K5° mit diesen Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz entsprechende Vereinbarungen über die Auftragsverarbeitung von Daten (Art. 28 DS-GVO) geschlossen. Ist der Dienstleister in einem Land ansässig, für welches kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt, erfolgt die Verarbeitung der Daten auf der Grundlage der durch die Europäische Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln.

(6)        Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Er ist weiter berechtigt, jederzeit deren Korrektur zu verlangen sowie der Nutzung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung zu widersprechen bzw. eine erteilte Einwilligung zu widerrufen, soweit die Verarbeitung der Daten nicht für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist. Darüber hinaus hat der Kunde das Recht, die Löschung der Daten zu verlangen, soweit diese nicht für die Durchführung des Vertrags benötigt werden. Dem Kunden steht das Recht auf Datenübertragung und ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung zu. Wenn der Kunde die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten eingeschränkt haben möchte, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung des Kunden oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling erfolgen nicht.

(7)        Die personenbezogenen Daten des Kunden werden gelöscht, sobald der Zweck für deren Speicherung entfällt. Soweit nicht bereits zuvor durch den Kunden begehrt, werden die erhobenen Daten nach Beendigung der zwischen 1K5° und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisse gelöscht, wenn die erhobenen Daten nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses oder der Durchsetzung weitergehender Ansprüche erhalten bleiben müssen.

(8)        Alle Informationswünsche des Kunden sind – unter möglichst genauer Angabe der Frage – an den Datenschutzbeauftragten der 1KOMMA5° Heartbeat GmbH, Neuer Wall 35, 20354 Hamburg, E-Mail: datenschutz@1komma5grad.com, zu richten. 1K5° wird die Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten und versuchen, bestehende Bedenken auszuräumen.

(9)        Weiter können Kunden Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde für 1K5° ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Klosterwall 6 (Block C), 20095 Hamburg, Tel.: +49 (40) 42854-4040,

E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de.

 

§ 9 Online Kommunikation

(1)         Erfolgt der Vertragsschluss zwischen 1K5° und dem Kunden elektronisch, erfolgt auch die weitere Kommunikation zwischen den Parteien in dem rechtlich zulässigen Umfang ausschließlich elektronisch. Der Kunde erhält sämtliche im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags zu übermittelnde Nachrichten und Informationen an die durch ihn im Rahmen des Vertragsschlusses angegebene E-Mail-Adresse.

(2)       Der Kunde ist verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrags die technischen Voraussetzungen (z.B. erreichbare E-Mail-Adresse) für die Online-Kommunikation zu schaffen und deren Erreichbarkeit sicherzustellen.

(3)        1K5° macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Umstellung von elektronischer Kommunikation auf Papierform nicht, oder aber nur mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand möglich ist. Soweit der Kunde auf Papierform besteht und 1K5° hierzu nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist, hat er daher die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.

§ 10 Subunternehmer

(1)         1K5° ist berechtigt, zur Leistungserbringung im eigenen Ermessen Subunternehmer einzusetzen.

(2)       Wird im Vertrag 1K5° als Erbringer der Leistungen genannt, umfasst dieses auch das Erbringen der Leistungen durch Subunternehmer. 

§ 11 Schlussbestimmungen

(1)         Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126 b BGB. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Textformklausel.

(2)       Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG).

 Stand: November 2024

AGB der 1KOMMA5° Heartbeat GmbH - Energy Trader

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Erbringen von Energiedienstleistungen i.S.v. § 3 durch die 1KOMMA5° Heartbeat GmbH („1K5°“) für den Kunden durch Nutzung von Energy Trader. 

  2. Die AGB gelten ergänzend zu den jeweils vereinbarten besonderen Vertragsbedingungen, wie sie sich aus der Bestellung und der Auftragsbestätigung ergeben (zusammen der „Vertrag“).

  3. Ist der Kunde Unternehmer, werden entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden nicht Bestandteil des Vertrags.

§ 2 Voraussetzungen des Vertragsschlusses und der Leistungserbringung 

  1. Erfolgt der Vertragsschluss online, müssen die von 1K5° erfragten Kontaktdaten und weiteren Angaben im Bestellformular durch den Kunden vollständig und korrekt getätigt werden. 1K5° prüft lediglich die Vollständigkeit der abgefragten Daten und führt im Übrigen nur eine Plausibilitätskontrolle durch. Voraussetzung für den Abschluss des Vertrags ist, dass der Kunde volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist. Bei einer juristischen Person ist eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person mit Vor- und Nachnamen zu benennen.

  2. Voraussetzung für den Abschluss des Energy Trader Vertrags ist, dass der Kunde neben diesem Vertrag einen Vertrag über die Nutzung von Heartbeat mit 1K5° geschlossen hat. Am Ort der Leistungserbringung muss ein Smart Meter installiert und betrieben werden. Soweit der Kunde am Ort der Leistungserbringung ein Batteriespeichersystem betreibt, muss dieses mit Heartbeat kompatibel sein. Die Übersicht der kompatiblen Batteriespeichersysteme finden Sie hier.

  3. Für eine Optimierung der Kosten des Strombezugs ist zudem Voraussetzung, dass der Kunde bei 1K5° einen dynamischen Stromtarif gebucht hat. 

  4. Die Leistungserbringung setzt eine dauerhafte, stabile Internetverbindung über Ethernet mit dem Heartbeat voraus, welche der Kunde auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen hat. 

§ 3 Energy Trader - Leistungen

  1. Der Energy Trader ist eine cloudbasierte Softwarelösung, welche die Energiedaten, also Stromverbrauch und Stromerzeugung, der mit dem Heartbeat verbundenen Anlagen des Kunden laufend auswertet. Anlagen im Sinne dieser Bestimmungen sind im Haushalt des Kunden betriebene, steuerbare Anlagen, die Energie erzeugen oder verbrauchen. Hierzu zählen z.B. Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Batteriespeichersysteme oder auch Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge. Optimierungen gem. § 2 Abs. 2 können nur für solche Anlagen erzielt werden, die mit dem Heartbeat verbunden sind und über Heartbeat gesteuert werden können. 

  2. Auf Basis der aus den Anlagen ausgelesenen und ausgewerteten Daten optimiert 1K5° im Rahmen der Bestimmungen des zwischen dem Kunden und seinem Energielieferanten geschlossenen Stromliefervertrags den durch den Kunden zu zahlenden Börsenstrompreis des Day-Ahead-Markts, in dessen Strompreiszone die Lieferadresse des Kunden liegt. Die Optimierung erfolgt durch eine Lastverschiebung der über Heartbeat gesteuerten Systeme. 

  3.  Über die 1K5° App kann der Kunde die historischen und aktuellen Energiedaten der mit Heartbeat kompatiblen und erfolgreich verbundenen sowie bei 1K5° registrierten Anlagen online aufrufen. In dem jeweils durch den Hersteller einer Anlage zugelassenen Umfangs können zudem Einstellungen im Energiemanagement an registrierten Anlagen vorgenommen und diese online gesteuert werden. Die Nutzung der 1K5° App unterliegt gesonderten Nutzungsbedingungen, welche der Kunde beim Download der 1K5° App und vor Beginn der Nutzung zu bestätigen hat. 

§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen

  1. Für das Erbringen der Leistungen gem. § 3 hat der Kunde an 1K5° eine monatliche Vergütung zu zahlen, deren Höhe sich aus der Bestellung ergibt. Die Vergütung ist jeweils bis zum 3. Werktag des Monats für den laufenden Monat auf ein durch 1K5° bekanntgegebenes Konto zu zahlen.

  2. 1K5° kann die Vergütung gem. § 4 Abs. 1 unter Einhaltung einer Frist von 4 (vier) Wochen zum Beginn eines Monats anpassen. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht des Vertrags zu, welches unter Einhaltung einer Frist von einer Woche bis zum Wirksamwerden der Preisänderung ausgeübt werden kann. Im Übrigen wird auf das ordentliche Kündigungsrecht des Kunden gem. § 5 verwiesen. 

  3. Rechnungen werden dem Kunden in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. 

  4. Zahlungen des Kunden haben per Kreditkarte oder im SEPA-Lastschriftverfahren zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung mittels SEPA Lastschriftmandat, obliegt es dem Kunden, für eine ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Entstehen bei einer Rückbelastung mangels der erforderlichen Deckung Gebühren, diese der Kunde zu tragen.

§ 5 Laufzeit und Kündigung des Vertrags

  1. Der Vertrag kann durch jede Partei unter Einhaltung einer Frist von 4 (vier) Wochen zum Ende eines Monats gekündigt werden. 

  2. Die Kündigung bedarf der Textform. 

  3. Von vorstehenden Bestimmungen unberührt ist das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags. 

§ 6 Gewährleistung, Haftung

  1. Vorbehaltlich der Bestimmung in § 6 Abs. 2 haftet 1K5° gegenüber dem Kunden nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, unerlaubte Handlung, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Freistellung, etc.). Diese Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise für Schäden, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von 1K5°, welche nicht Organe oder leitende Angestellte sind, fahrlässig verursacht werden.

  2. 1K5° haftet insbesondere auch nicht für das Erzielen von Einsparungen durch die Nutzung des Energy Traders in einer bestimmten Höhe. 

  3. Der Haftungsausschluss gemäß § 6 Abs. 1 und 2 gilt nicht bei Übernahme einer Garantie, einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der Arglist oder der groben Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von 1K5° jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.

  4. Im Übrigen haften die Parteien einander gemäß den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. 

§ 7 Gewerbliche Schutzrechte | Softwarenutzung

  1. 1K5° räumt dem Kunden für Energy Trader sowie den hierfür zugänglich gemachten Updates, Upgrades und Erweiterungen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes und mit Zahlung der vereinbarten Vergütung abgegoltenes Recht ein, die Software einschließlich ihrer Dokumentation in dem Umfang zu nutzen, wie dieses für die Durchführung des Vertrags erforderlich ist.

  2. 1K5° bleibt Inhaberin aller Urheber- und Verwertungsrechte an den dem Kunden im Rahmen der Durchführung des Vertrags überlassenen Plänen, Präsentationen, der Software sowie sämtlichen zugänglich gemachten Dokumenten und Unterlagen, gleich ob diese dem Kunden in schriftlicher oder elektronischer Form zugänglich gemacht werden. Sie dürfen ohne die Genehmigung von 1K5° Dritten nicht überlassen oder durch den Kunden verwertet werden. Auf Anforderung durch 1K5° sind überlassene Dokumente mit der Versicherung, dass keine Kopien angefertigt wurden, zurückzugeben. Der Kunde haftet für jegliche, diesen Bedingungen widersprechende Verwendung der sich in seinem Besitz befindlichen Informationen.

  3. Ist die Software mit einem Liefergegenstand verbunden, bezieht sich das Nutzungsrecht ausschließlich auf den Liefergegenstand, mit welchem die Software ausgeliefert wird. Eine isolierte Nutzung der Software bzw. eine Nutzung in Verbindung mit anderen Geräten und Produkten ist dem Kunden nicht gestattet.

§ 8 Datenschutz 

  1. 1K5° verarbeitet die durch den Kunden im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Vertrags mitgeteilten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Markt- und Messlokations-ID, Daten zum Stromverbrauch, der Stromerzeugung und den bei Heartbeat registrierten Verbrauchern) vertraulich und gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere auch der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). 

  2. 1K5° verarbeitet die Daten des Kunden in Durchführung des Vertrags oder vorvertraglicher Pflichten. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. 

  3. Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze und Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) ist die 1KOMMA5° Heartbeat GmbH, Neuer Wall 35, 20354 Hamburg, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer, Jannik Schall und Micha Grüber. Der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens ist zu erreichen über datenschutz@1komma5grad.com.

  4. Der Kunde wird 1K5° Änderungen seiner im Rahmen des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung bekanntgegebenen Daten unverzüglich bekanntgeben. 

  5. 1K5° bedient sich bei Erbringen der Vertragsleistungen Dienstleister. Soweit in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten an Partnerunternehmen zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen weitergeleitet werden, oder diese Unternehmen im Auftrag von 1K5° in den durch 1K5° betriebenen Systemen personenbezogene Daten verarbeiten, hat 1K5° mit diesen Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz entsprechende Vereinbarungen über die Auftragsverarbeitung von Daten (Art. 28 DSGVO) geschlossen. Ist der Dienstleister in einem Land ansässig, für welches kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt, erfolgt die Verarbeitung der Daten auf der Grundlage der durch die Europäische Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln.

  6. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Er ist weiter berechtigt, jederzeit deren Korrektur zu verlangen sowie der Nutzung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung zu widersprechen bzw. eine erteilte Einwilligung zu widerrufen, soweit die Verarbeitung der Daten nicht für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist. Darüber hinaus hat der Kunde das Recht, die Löschung der Daten zu verlangen, soweit diese nicht für die Durchführung des Vertrags benötigt werden. Dem Kunden steht das Recht auf Datenübertragung und ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung zu. Wenn der Kunde die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten eingeschränkt haben möchte, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung des Kunden oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling erfolgen nicht.

  7. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden gelöscht, sobald der Zweck für deren Speicherung entfällt. Soweit nicht bereits zuvor durch den Kunden begehrt, werden die erhobenen Daten nach Beendigung der zwischen 1K5° und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisse gelöscht, wenn die erhobenen Daten nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses oder der Durchsetzung weitergehender Ansprüche erhalten bleiben müssen.

  8. Alle Informationswünsche des Kunden sind – unter möglichst genauer Angabe der Frage – an den Datenschutzbeauftragten der 1Komma5° Heartbeat GmbH, Neuer Wall 35, 20354 Hamburg, E-Mail: datenschutz@1komma5grad.com, zu richten. 1K5° wird die Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten und versuchen, bestehende Bedenken auszuräumen. 

  9. Weiter können Kunden Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde für 1K5° ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Klosterwall 6 (Block C), 20095 Hamburg, Tel.: +49 (40) 42854-4040, E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de.

§ 9 Online Kommunikation

  1. Erfolgt der Vertragsschluss zwischen 1K5° und dem Kunden elektronisch, erfolgt auch die weitere Kommunikation zwischen den Parteien in dem rechtlich zulässigen Umfang ausschließlich elektronisch. Der Kunde erhält sämtliche, im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags zu übermittelnde Nachrichten und Informationen, an die durch ihn im Rahmen des Vertragsschlusses angegebene E-Mail-Adresse.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrags die technischen Voraussetzungen (z.B. erreichbare E-Mail-Adresse) für die Online-Kommunikation zu schaffen und deren Erreichbarkeit sicherzustellen.

  3. 1K5° macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Umstellung von elektronischer Kommunikation auf Papierform nicht, oder aber nur mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand möglich ist. Soweit der Kunde auf Papierform besteht und 1K5° hierzu nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist, hat er daher die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.

§ 10 Subunternehmer

  1. 1K5° ist berechtigt, zur Leistungserbringung im eigenen Ermessen Subunternehmer einzusetzen. 

  2. Wird im Vertrag 1K5° als Erbringer der Leistungen genannt, umfasst dieses auch das Erbringen der Leistungen durch Subunternehmer.

§ 11 Schlussbestimmungen 

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126 b BGB. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Textformklausel.

  2. Wird in diesen AGB Schrift- oder Textform gefordert, ist hiervon auch jede Form der elektronischen Kommunikation, insbesondere, jedoch nicht abschließend, via E-Mail, und eine Übersendung via Fax umfasst.

  3. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG).

  4. 1K5° ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Online-Streitschlichtung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. 1K5° bemüht sich im Konfliktfall eine beiderseits akzeptable Lösung zu finden.

    Stand: November 2024

Allgemeine Nutzungsbedingungen der 1KOMMA5° Heartbeat GmbH Kundenportal - APP

§ 1 Gegenstand der Nutzungsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung der durch 1KOMMA5° Heartbeat GmbH („1K5°“) angebotenen App (nachfolgend 1K5° App“), und des 1K5° Kundenportals.

  2. Die Angebote von 1K5° richten sich an Kunden, die mit 1K5° einen Vertrag z.B. über die Lieferung von Strom und/oder die Nutzung des Heartbeat (den „Hauptvertrag“) geschlossen haben. 

  3. Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, also natürliche Person, welche die angebotenen Leistungen zu Zwecken nutzen, die überwiegend weder einer gewerblichen, noch einer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§ 2 Registrierung im Kundenportal, Aktivierung der 1K5° App

  1. Für die Nutzung der 1K5° App hat der Kunde sich im Kundenportal von 1K5° zu registrieren, einen Usernamen und ein Passwort zu vergeben, ein Benutzerkonto einzurichten und diese Nutzungsbedingungen anzunehmen. Die Anforderungen an Usernamen und Passwort werden durch 1K5° im Rahmen der Registrierung vorgegeben.

  2. Der Kunde hat die Zugangsdaten sorgfältig und sicher vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu verwahren. Soweit der Kunde eine missbräuchliche Nutzung seines Accounts vermutet, hat er 1K5° hierüber unverzüglich zu informieren und den Zugang ggf. zu sperren. 

  3. Die im Kundenaccount hinterlegten Kontaktdaten des Kunden sind im Falle von Änderungen jeweils unverzüglich zu aktualisieren. 

  4. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Registrierung. 1K5° behält sich vor, eine Registrierung abzulehnen (z.B. bei Zahlungsrückständen des Kunden aus anderen, mit 1K5° geschlossenen Verträgen oder im Falle der missbräuchlichen Nutzung von App oder Kundenportal), soweit dieses nicht unbillig ist.

  5. Nach erfolgreicher Registrierung im Kundenportal kann der Kunde die 1K5° App über durch Dritte betriebene Plattformen, z.B. den Google Play Store oder den Apple App Store, herunterladen. Auf Ziff. 3. wird verwiesen. 

§ 3 Anwendbarkeit der Bestimmungen anderer Anbieter

Die Nutzung der 1K5° App unterliegt unter Umständen den Nutzungsbedingungen anderer Anbieter, die der Kunde gegenüber dem Betreiber der jeweiligen Plattform, über die dem Kunden die 1K5° App zum Download angeboten wurde (z.B. Google Play Store oder Apple App Store), anzunehmen hat.

§ 4 Vergütung

Die Nutzung der 1K5° App und des Kundenportals ist für Kunden von 1K5° Heartbeat, welche mit 1K5° einen Stromliefervertrag und/oder einen Nutzungsvertrag für den Heartbeat geschlossen haben, kostenlos.

§ 5 Nutzung der 1K5° App, Anpassung der Leistungen 

  1. Nach erfolgreicher Registrierung des Kunden im Kundenportal kann der Kunde die 1K5° App herunterladen und nutzen.

  2. Dem Kunden wird das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht eingeräumt, die 1K5° App auf einem mobilen Endgerät zu installieren, anzuzeigen und zu nutzen. 

  3. Der Kunde kann über die 1K5° App die historischen und aktuellen Energiedaten der mit dem Heartbeat kompatiblen und erfolgreich verbundenen sowie bei 1K5° registrierten Erzeuger und Verbraucher wie Photovoltaik-Anlage, Energiespeichersystem, Ladestation für E-Fahrzeuge und/oder Wärmepumpen (zusammenfassend „Geräte“), online aufrufen. 

  4. In dem jeweils durch den Hersteller der Geräte zugelassenen Umfang können Einstellungen im Energiemanagement an registrierten Geräten vorgenommen und diese online gesteuert werden. 

  5. Die 1K5° App wurde von 1K5° mit großer Sorgfalt entwickelt. 1K5° ist nicht verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass (i) die 1K5° App stets bestimmte Anforderungen erfüllt bzw. Funktionalitäten bereithält, oder in bestimmter Weise genutzt werden kann; und (ii) die über die 1K5° App einsehbaren Informationen stets vollständig, korrekt und aktuell sind.

  6. Im Rahmen des technischen Fortschritts wird die 1K5° App laufend weiterentwickelt, wodurch bestehende Funktionen geändert werden oder entfallen können sowie neue Funktionen hinzutreten können. Ein Anspruch auf einen bestimmten Leistungsumfang der 1K5° App oder Schadenersatz im Falle von Änderungen besteht nicht.

  7. 1K5° kann den Zugang des Kunden zum Kundenportal oder der 1K5° App vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen wird bzw. wurde, oder wenn 1K5° ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird 1K5° die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.

§ 6 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit

  1. Voraussetzung für den Abschluss des Nutzungsvertrags ist, dass der Kunde volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist. Soweit eine juristische Person als Nutzer registriert wird, ist eine unbeschränkt geschäftsfähige, vertretungsberechtigte natürliche Person als Ansprechpartner zu registrieren. 

  2. Der zwischen 1K5° und dem Kunden geschlossene Nutzungsvertrag beginnt mit der Aktivierung der 1K5° App, nach vollständiger Angabe und Erfassung der Kundendaten und Annahme der Nutzungsbedingungen durch den Kunden. 

  3. Der Kunde kann den Nutzungsvertrag jederzeit durch Löschen seines Kundenkontos und Deaktivierung der 1K5° App kündigen.

  4. 1K5° kann den Nutzungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von 2 (zwei) Wochen zum Ende eines Monats kündigen.

  5. Hiervon unberührt ist das Recht der Parteien, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. 

  6. Der Nutzungsvertrag endet spätestens mit Beendigung des zwischen 1K5° und dem Kunden geschlossenen Hauptvertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung des Nutzungsvertrags bedarf.

  7. Mit Beendigung des Nutzungsvertrags wird 1K5° die Daten des Kunden nach Abwicklung aller sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden wechselseitigen Ansprüche unwiederbringlich löschen.

§ 7 Gewährleistung, Haftung

  1. Vorbehaltlich der Bestimmung in Ziff. 7.2 haftet 1K5° gegenüber dem Kunden nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, unerlaubte Handlung, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Freistellung, etc.). Diese Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise für Schäden, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von 1K5°, welche nicht Organe oder leitende Angestellte sind, fahrlässig verursacht werden.

  2. Der Haftungsausschluss gemäß Ziff. 7.1 gilt nicht bei Übernahme einer Garantie, einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der Arglist oder der groben Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von 1K5° jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.

  3. 1K5° macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die über die 1K5° App angezeigte Daten, z.B. betreffend Erzeugung, Verbräuche, Ein- und Ausspeichern von Energie, Ladevorgänge, lediglich Näherungswerte sind, die von den tatsächlichen Erzeugungs- und Verbrauchsdaten abweichen können. Allein maßgeblich sind die mittels geeichter Messsysteme erhaltenen Daten.

  4. Soweit in der 1K5° App Beispielrechnungen und Vergleiche dargestellt werden, handelt es sich auch hierbei lediglich um Näherungswerte, die aufgrund der bei Erstellen der Beispiele in einem bestimmten Netzgebiet geltenden Bedingungen und Konditionen errechnet werden. Im Falle des Erstellens eines Angebots gelten ausschließlich die sich hieraus ergebenden Bedingungen und Konditionen. 

§ 8 Datenschutz 

  1. 1K5° verarbeitet die durch den Kunden im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Vertrags mitgeteilten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Daten zum Nutzerkonto der 1K5° App, Markt- und Messlokations-ID) sowie die aus den mit dem Heartbeat verbundenen Geräten ausgelesenen Daten (z.B. zum Stromverbrauch, der Stromerzeugung, vorgenommenen Ladevorgängen) vertraulich und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung („DS-GVO“), des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes („TMG“). Andere Daten (insbesondere technische Daten) werden automatisch, oder nach Einwilligung des Kunden erfasst (z.B. Tracking von Nutzungsverhalten oder Teilnahme an Befragungen).

  2. 1K5° verarbeitet die Daten des Kunden in Durchführung des Vertrags oder vorvertraglicher Pflichten. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO. 

  3. Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze und Diensteanbieter im Sinne des TMG ist die 1KOMMA5° Heartbeat GmbH mit Sitz Heimhuder Straße 28, 20148 Hamburg, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer, Jannik Schall und Micha Grüber. Der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens ist zu erreichen über datenschutz@1komma5grad.com.

  4. Der Kunde wird 1K5° Änderungen seiner im Rahmen des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung bekanntgegebenen Daten unverzüglich bekanntgeben. 

  5. 1K5° bedient sich bei Erbringen der Vertragsleistungen Unterauftragnehmer. Soweit in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten an Unterauftragnehmer zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen weitergeleitet werden, oder diese Unternehmen im Auftrag von 1K5° in den durch 1K5° betriebenen Systemen personenbezogene Daten verarbeiten, hat 1K5° mit diesen Unterauftragnehmern den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz entsprechende Vereinbarungen über die Auftragsverarbeitung von Daten (Art. 28 DS-GVO) geschlossen. Soweit der Unterauftragnehmer in einem Land ansässig ist, für welches kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt, erfolgt die Verarbeitung der Daten auf der Grundlage der durch die Europäische Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln.

  6. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Er ist weiter berechtigt, jederzeit deren Korrektur zu verlangen sowie der Nutzung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung zu widersprechen bzw. eine erteilte Einwilligung zu widerrufen, soweit die Verarbeitung der Daten nicht für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist. Darüber hinaus hat der Kunde das Recht, die Löschung der Daten zu verlangen, soweit diese nicht für die Durchführung des Vertrags benötigt werden. Dem Kunden steht das Recht auf Datenübertragung und ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung zu. Wenn der Kunde die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten eingeschränkt haben möchte, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung des Kunden oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling erfolgen nicht.

  7. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden gelöscht, sobald der Zweck für deren Speicherung entfällt. Soweit nicht bereits zuvor durch den Kunden begehrt, werden die erhobenen Daten nach Beendigung der zwischen 1K5° und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisse gelöscht, soweit die erhobenen Daten nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses oder der Durchsetzung weitergehender Ansprüche erhalten bleiben müssen.

  8. Alle Informationswünsche des Kunden sind – unter möglichst genauer Angabe der Frage – an den Datenschutzbeauftragten der 1Komma5° Heartbeat GmbH, Heimhuder Straße 28, 20147 Hamburg, E-Mail: datenschutz@1komma5grad.com, zu richten. 1K5° wird die Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten und versuchen, bestehende Bedenken auszuräumen. 

  9. Weiter können Kunden Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde für 1K5° ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Klosterwall 6 (Block C), 20095 Hamburg, Tel.: +49 (40) 42854-4040, E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de.

§ 9 Eingesetzte Cookies – Google Analytics

  1. Die 1K5° App nutzt den Analysedienst Google Analytics, um App-Zugriffe und das Nutzungsverhalten auszuwerten. Die gesammelten Daten fallen in die Kategorie „Analytical and Performance Cookies“ und umfassen z.B. die Häufigkeit und Nutzungsdauer der 1K5° App oder das Anklicken bestimmter Buttons und Inhalte in der 1K5° App. Diese Daten werden genutzt, um das Nutzererlebnis der 1K5° App zu verbessern. Anbieter ist Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland („Google”).

  2. Google Analytics verwendet Cookies, kleine Textdateien, die auf dem Endgerät/Smartphone des Kunden gespeichert werden und die eine Analyse der Nutzung der 1K5° App ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über die Nutzung der 1K5° App werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

  3. Google wird diese Informationen benutzen, um die Nutzung der 1K5° App auszuwerten und Reports über die Nutzung zusammenzustellen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Über die gewonnenen Statistiken kann 1K5° ihr Angebot verbessern und für den Kunden interessanter gestalten.

  4. Rechtsgrundlage für die Nutzung von Google Analytics ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO.

  5. Die 1K5° App nutzt die von Google Analytics angebotene Funktion „Demographische Merkmale“. Dadurch können Berichte erstellt werden, die Aussagen zu Alter, Geschlecht, geographischen Standort und Interessen der 1K5° App Nutzer enthalten. Diese Daten stammen aus interessenbezogener Werbung von Google sowie aus Besucherdaten von Drittanbietern und können nicht auf eine bestimmte Person zurückgeführt werden. Über die Anzeigeneinstellungen kann die Funktion jederzeit deaktiviert werden. Über die gewonnenen Statistiken kann 1K5° das Angebot verbessern und für den Kunden interessanter gestalten. Rechtsgrundlage für die Nutzung von Google Analytics ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO.

  6. Der Kunde kann die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung seines Endgeräts/Smartphones verhindern. Möglicherweise sind in diesem Fall nicht alle Funktionen der 1K5° App vollumfänglich zu nutzen.

  7. Weitere Informationen von Google zu den Nutzerbedingungen können abgerufen werden unter: https://marketingplatform.google.com/about/analytics/terms/de/, die Übersicht zum Datenschutz unter: https://policies.google.com/?hl=de, die Datenschutzerklärung unter: http://www.google.com/intl/de/policies/privacy

Google Analytics wird von 1K5° nur mit aktivierter IP-Anonymisierung („anonymize IP“) eingesetzt. Hierdurch wird die IP-Adresse des Kunden von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. 1K5° hat mit Google einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen, aufgrund dessen 1K5° die strengen Vorgaben der deutschen Datenschutzbehörden bei der Nutzung von Google Analytics vollständig umsetzt. Um die Einhaltung der Bestimmungen der DS-GVO im Rahmen der Datenübermittlung in Drittländer zu gewährleisten verwendet Google insbesondere sog. Standard-Vertragsklauseln, die von der EU-Kommission genehmigt wurden. Weitere Informationen hierzu sind veröffentlicht unter https://privacy.google.com/businesses/compliance/#!?modal_active=none.

§ 10 Online Kommunikation

  1. Erfolgt der Vertragsschluss zwischen 1K5° und dem Kunden elektronisch, erfolgt auch die weitere Kommunikation zwischen den Parteien in dem rechtlich zulässigen Umfang ausschließlich elektronisch. Der Kunde erhält sämtliche, im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags zu übermittelnde Nachrichten und Informationen, an die durch ihn im Rahmen des Vertragsschlusses angegebene E-Mail-Adresse.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrags die technischen Voraussetzungen (z.B. erreichbare E-Mail-Adresse) für die Online-Kommunikation zu schaffen und deren Erreichbarkeit sicherzustellen.

  3. 1K5° macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Umstellung von elektronischer Kommunikation auf Papierform nicht, oder aber nur mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand möglich ist. Soweit der Kunde auf Papierform besteht und 1K5° hierzu nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist, hat der Kunde daher die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.

§ 11 Änderungen

  1. 1K5° ist zu einer Änderung der AGB berechtigt, wenn eine für den Kunden oder 1K5° unvorhersehbare Veränderung der rechtlichen oder tatsächlichen Lage eintritt, auf deren Eintritt keine der Parteien Einfluss hat.

  2. Die AGB dürfen auch dann geändert werden, wenn eine oder mehrere der in ihnen enthaltenen Klauseln durch eine Gesetzesänderung oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil unwirksam geworden sind oder unwirksam zu werden drohen und eine Veränderung zu einer nicht unbedeutenden Störung der durch den Kunden und 1K5° bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Interessenlage – insbesondere im Hinblick auf Leistung und Gegenleistung – führt, die nicht durch die Anwendung einer gesetzlichen Regelung ausgeglichen werden kann. Geändert werden können dabei jeweils nur diejenigen Bestimmungen, deren Änderung im Sinne dieser Bestimmung notwendig ist. Durch die geänderte Bestimmung darf der Kunden nicht wesentlich benachteiligt werden.

  3. Gleiches gilt auch für die AGB von Dritten, welche aufgrund der zwischen dem Kunden und 1K5° bestehenden Verträge Leistungen erbringen und deren AGB einbezogen wurden.

  4. Unbeschadet von Ziff. 11.2 bleiben sonstige Änderungen und Ergänzungen der AGB und der jeweiligen Leistungsbeschreibungen durch 1K5° vorbehalten, sofern sie zum Vorteil des Kunden, oder unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien für den Kunden zumutbar sind.

  5. Änderungen und Ergänzungen der AGB und Leistungsbeschreibungen nach dieser Ziffer durch 1K5° werden dem Kunden schriftlich oder via E-Mail mindestens vier (4) Wochen vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Mitteilung in Schrift- oder Textform widerspricht. 1K5° wird den Kunden in der Mitteilung gesondert auf diese Rechtsfolge hinweisen.

§ 12 Schlussbestimmungen 

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126 b BGB. Dies gilt auch für ein Abbedingen dieser Textformklausel.

  2. Soweit in diesen AGB Schrift- oder Textform gefordert wird, ist hiervon auch jede Form der elektronischen Kommunikation, insbesondere, jedoch nicht abschließend, via E-Mail, und eine Übersendung via Fax umfasst.

  3. Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG).

  4. Gerichtsstand ist der Sitz der jeweils beklagten Partei.

Stand: November 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 1KOMMA5° Heartbeat GmbH

Nutzung Heartbeat, Heartbeat für Alle

§ 1 Gegenstand der Nutzungsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung des durch 1KOMMA5° Heartbeat GmbH („1K5°“) angebotenen Energiemanagementsystems Heartbeat („Heartbeat“) durch Kunden, deren Anlagen i.S.v. § 2 Abs. 1 vor dem 15.05.2024 installiert und in Betrieb genommen worden sind. 

  2. Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, also natürliche Person, welche die angebotenen Leistungen zu Zwecken nutzen, die überwiegend weder einer gewerblichen, noch einer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§ 2 Überlassung von Heartbeat, Technische Überprüfung, Installation

  1. Der Kunde betreibt an dem sich aus der Bestellung ergebenden Leistungsort mindestens eine der sich aus § 2 Abs. 2 ergebenden Anlagen. 

  2. Anlagen im Sinne dieses Vertrags sind PV-Anlagen, Batteriespeichersysteme und Wärmepumpen oder auch Ladestationen.

  3. Die Anlagen sind ordnungsgemäß und betriebsbereit, den regulatorischen Bestimmungen und Angaben der jeweiligen Hersteller entsprechend beim Kunden installiert. Soweit erforderlich, sind die Anlagen ordnungsgemäß bei der zuständigen Regulierungsbehörde registriert.

  4. Nach Zahlung der Reservierungsgebühr führt 1K5° eine erste Überprüfung der technischen Gegebenheiten beim Kunden durch. Diese erfolgt in der Regel virtuell, d.h., der Kunde wird unter Anleitung von 1K5° mittels einer Videokonferenz oder durch fotografische Dokumentation die technischen Anlagen vorführen. Stellt 1K5° bereits im Rahmen dieser Überprüfung fest, dass die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird sie den Kunden informieren und von der Reservierung zurücktreten. Die gem. § 4 Abs. 2 geleistete Reservierungsgebühr wird dem Kunden unverzüglich erstattet.

  5. Verläuft die Überprüfung nach § 2 Abs. 4 erfolgreich, führt 1K5° nach Vereinbarung eines gesonderten Termins eine umfassende technische Überprüfung der Anlagen und der Elektroinstallationen des Kunden auf ihre technische Kompatibilität mit Heartbeat durch.  Gegenstand der technischen Überprüfung sind die baulichen Bedingungen am Leistungsort, bestehende Elektroinstallationen, Kabelwege, die Verfügbarkeit von Datenkabeln und der Zugang zum Internet. Verläuft auch diese Überprüfung erfolgreich, vereinbart 1K5° einen gesonderten Termin für die Installation des Heartbeat beim Kunden. 

  6. Ist Ergebnis der technischen Überprüfung nach § 2 Abs. 5, dass die Voraussetzungen für die Installation des Heartbeat nicht gegeben sind, unterbreitet 1K5° dem Kunden ein Angebot für die Anpassung seiner Anlagen zur Installation des Heartbeat. Lehnt der Kunde das Angebot ab, erstattet 1K5° die geleistete Reservierungsgebühr unverzüglich.  

  7. Ist Ergebnis der technischen Überprüfung nach  § 2 Abs. 5, dass eine Installation beim Kunden nicht möglich ist, tritt 1K5° von der Reservierung zurück und erstattet dem Kunden unverzüglich die Reservierungsgebühr.  

  8. Diese technischen Überprüfungen werden voraussichtlich Ende 2024 durchgeführt.

§ 3 Reservierung, Einführung “Heartbeat für Alle”, Vertragslaufzeit

  1. Mit Zahlung der sich aus der Bestellung ergebenden Reservierungsgebühr sichert sich der Kunde das Recht, bei Einführung des Angebots “Heartbeat für Alle” hieran teilnehmen zu können, vorbehaltlich der erfolgreichen technischen Überprüfung gem. § 2 Abs. 4 und Abs. 5 (die „Reservierungsphase“).

  2. 1K5° plant, “Heartbeat für Alle”  im 1. Halbjahr 2025 einzuführen.

  3. Die Vertragslaufzeit für den Heartbeat beginnt mit der betriebsbereiten Installation von Heartbeat durch einen 1K5° Partner beim Kunden. 

  4. Während der Reservierungsphase und bis zum Beginn der Vertragslaufzeit gem. § 3 Abs. 3 kann jede Partei die Reservierung jederzeit stornieren. 1K5° wird in diesem Fall die gewährte Reservierungsgebühr unverzüglich an den Kunden auf das durch ihn benannte Konto auskehren. 

  5. Nach Beginn der Vertragslaufzeit gem. § 3 Abs. 3 kann der Vertrag von jeder Partei unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Monats gekündigt werden. 

  6. Zum Ende der Vertragslaufzeit hat der Kunde Heartbeat auf eigene Kosten an 1K5° zurückzusenden. 

  7. Hiervon unberührt ist das Recht der Parteien, den Vertrag bei Vorliegen wichtiger Gründe fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn (i) der Kunde gegen Bestimmungen dieser AGB verstößt und trotz Mahnung und Setzen einer angemessenen Frist nicht zu einem vertragsgemäßen Verhalten zurückkehrt; (ii) der Heartbeat Dritten überlassen oder an einem anderen, als dem vereinbarten Leistungsort eingesetzt wird; (iii) der Heartbeat nicht zu dem vorgesehenen Zweck und entsprechend etwaig überlassener Bedienungsanleitungen genutzt wird; (iv) Manipulationen am Heartbeat vorgenommen wurden; oder (v) 1K5° das Angebot von Heartbeat einstellt.

§ 4 Vergütung

  1. Der Heartbeat wird dem Kunden während der Vertragslaufzeit kostenlos zur Verfügung gestellt. Er verbleibt im Eigentum von 1K5°. 

  2. Für die Installation und Inbetriebnahme des Heartbeat sowie die Integration seiner Anlagen hat der Kunde die sich aus der Bestellung ergebende Vergütung zu zahlen. 

  3. Bei Aufgabe der Bestellung ist eine Reservierungsgebühr zu zahlen, deren Höhe sich aus der Bestellung ergibt. Die Reservierungsgebühr ist sofort fällig und zahlbar auf das durch 1K5° bekanntgegebene Konto.

  4. Nach erfolgreicher technischer Überprüfung gem. § 2 Abs. 5 hat der Kunde den noch verbliebenen Restbetrag auf die geschuldete Vergütung zu zahlen.

  5. Rechnungen werden dem Kunden in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. 

§ 5 Nutzungsumfang

  1. Nutzt der Kunde Heartbeat ohne Abschluss eines Stromliefervertrags mit 1K5°, kann er Heartbeat für das Energiemanagement und die Steuerung der an Heartbeat angeschlossenen Anlagen nutzen.

  2. Weiter kann der Kunde die 1K5° App nutzen und über die 1K5° App die in den in Heartbeat registrierten Anlagen generierten Daten visualisieren. Der Kunde hat sich hierfür im Kundenportal von 1K5° zu registrieren und die dort hinterlegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der 1K5° App zu bestätigen. 

  3. Ohne den Abschluss eines Stromliefervertrags mit 1K5° kann Heartbeat nicht für das Erbringen von Energiedienstleistungen, die Optimierung des Energiebezugs oder auch das Generieren von Erlösen durch das Erbringen netzdienlicher Leistungen durch 1K5° genutzt werden. Möchte der Kunde diese Leistungen nutzen, hat er (i) einen Stromliefervertrag mit 1K5° zu den jeweils geltenden Bedingungen zu schließen („Dynamic Pulse“) sowie (ii) einen Vertrag über das Erbringen von Energiedienstleistungen („Energy Trader“). 

  4. Eine Weitergabe von Heartbeat an Dritte oder eine Nutzung von Heartbeat an einem anderen Leistungsort ist dem Kunden nicht gestattet.

§ 6 Gewährleistung, Haftung

  1. Vorbehaltlich der Bestimmung in § 6 Abs. 2 haftet 1K5° gegenüber dem Kunden nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, unerlaubte Handlung, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Freistellung, etc.). Diese Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise für Schäden, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von 1K5°, welche nicht Organe oder leitende Angestellte sind, fahrlässig verursacht werden.

  2. Der Haftungsausschluss gemäß § 6 Abs. 1 gilt nicht bei Übernahme einer Garantie, einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der Arglist oder der groben Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von 1K5° jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.

  3. Der Kunde haftet für Schäden am Heartbeat, welche in Folge einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung bzw. einer Nutzung außerhalb der sich aus einer überlassenen Bedienungsanleitung ergebenden Parameter entstehen. 

  4. Im Übrigen haften die Parteien einander gem. den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. 

§ 7 Softwarenutzung, Gewerbliche Schutzrechte

  1. 1K5° räumt dem Kunden an der im Lieferumfang enthaltenen Software sowie an allen hierzu gelieferten Updates, Upgrades und Erweiterungen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, die gelieferte Software, einschließlich ihrer Dokumentation, in dem Umfang zu nutzen, wie es für den ordnungsgemäßen Betrieb von Heartbeat und der hiermit gelieferten Leistungen nach Maßgabe der von 1K5° für Heartbeat jeweils herausgegebenen Bedienungsanleitung erforderlich ist.

  2. Das Nutzungsrecht bezieht sich ausschließlich auf Heartbeat, mit dem die Software ausgeliefert wird. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Software isoliert oder in Verbindung mit anderen Geräten und Produkten zu nutzen.

  3. 1K5° bleibt Inhaberin aller Urheber- und Verwertungsrechte an der mit Heartbeat ausgelieferten Software sowie an allen Plänen, Darstellungen, Abbildungen, Aufzeichnungen und sonstigen Unterlagen, gleich ob in schriftlicher oder elektronischer Form, die dem Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung von 1K5° zur Verfügung gestellt werden. Sie dürfen ohne Zustimmung von 1K5° weder Dritten zugänglich gemacht noch vom Kunden verwendet werden. Auf Verlangen von 1K5° sind sie mit der Versicherung zurückzugeben, dass keine Kopien angefertigt wurden. Der Kunde haftet für jede Nutzung der in seinem Besitz befindlichen Informationen, die den vorliegenden AGB zuwiderläuft.

§ 8 Datenschutz 

  1. 1K5° verarbeitet die durch den Kunden im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Vertrags mitgeteilten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Daten zum Nutzerkonto der 1K5° App, Markt- und Messlokations-ID) sowie die aus den mit dem Heartbeat verbundenen Geräten ausgelesenen Daten (z.B. zum Stromverbrauch, der Stromerzeugung, vorgenommenen Ladevorgängen) vertraulich und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung („DS-GVO“), des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes („TMG“). Andere Daten (insbesondere technische Daten) werden automatisch oder nach Einwilligung des Kunden erfasst (z.B. Tracking von Nutzungsverhalten oder Teilnahme an Befragungen).

  2. 1K5° verarbeitet die Daten des Kunden in Durchführung des Vertrags oder vorvertraglicher Pflichten. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO. 

  3. Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze und Diensteanbieter im Sinne des TMG ist die 1KOMMA5° Heartbeat GmbH, Neuer Wall 35, 20354 Hamburg, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer, Jannik Schall und Micha Grüber. Der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens ist zu erreichen über datenschutz@1komma5grad.com.

  4. Der Kunde wird 1K5° Änderungen seiner im Rahmen des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung bekanntgegebenen Daten unverzüglich bekanntgeben. 

  5. 1K5° bedient sich bei Erbringen der Vertragsleistungen Unterauftragnehmer. Soweit in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten an Unterauftragnehmer zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen weitergeleitet werden, oder diese Unternehmen im Auftrag von 1K5° in den durch 1K5° betriebenen Systemen personenbezogene Daten verarbeiten, hat 1K5° mit diesen Unterauftragnehmern den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz entsprechende Vereinbarungen über die Auftragsverarbeitung von Daten (Art. 28 DS-GVO) geschlossen. Ist der Unterauftragnehmer in einem Land ansässig, für welches kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt, erfolgt die Verarbeitung der Daten auf der Grundlage der durch die Europäische Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln.

  6. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Er ist weiter berechtigt, jederzeit deren Korrektur zu verlangen sowie der Nutzung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung zu widersprechen bzw. eine erteilte Einwilligung zu widerrufen, soweit die Verarbeitung der Daten nicht für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist. Darüber hinaus hat der Kunde das Recht, die Löschung der Daten zu verlangen, soweit diese nicht für die Durchführung des Vertrags benötigt werden. Dem Kunden steht das Recht auf Datenübertragung und ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung zu. Wenn der Kunde die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten eingeschränkt haben möchte, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung des Kunden oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling erfolgen nicht.

  7. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden gelöscht, sobald der Zweck für deren Speicherung entfällt. Soweit nicht bereits zuvor durch den Kunden begehrt, werden die erhobenen Daten nach Beendigung der zwischen 1K5° und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisse gelöscht, soweit die erhobenen Daten nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses oder der Durchsetzung weitergehender Ansprüche erhalten bleiben müssen.

  8. Alle Informationswünsche des Kunden sind – unter möglichst genauer Angabe der Frage – an den Datenschutzbeauftragten der 1Komma5° Heartbeat GmbH, Neuer Wall 35, 20354 Hamburg, E-Mail: datenschutz@1komma5grad.com, zu richten. 1K5° wird die Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten und versuchen, bestehende Bedenken auszuräumen. 

  9. Weiter können Kunden Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde für 1K5° ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Klosterwall 6 (Block C), 20095 Hamburg, Tel.: +49 (40) 42854-4040, E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de.

§ 9 Online Kommunikation

  1. Erfolgt der Vertragsschluss zwischen 1K5° und dem Kunden elektronisch, erfolgt auch die weitere Kommunikation zwischen den Parteien in dem rechtlich zulässigen Umfang ausschließlich elektronisch. Der Kunde erhält sämtliche, im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags zu übermittelnde Nachrichten und Informationen, an die durch ihn im Rahmen des Vertragsschlusses angegebene E-Mail-Adresse.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrags die technischen Voraussetzungen (z.B. erreichbare E-Mail-Adresse) für die Online-Kommunikation zu schaffen und deren Erreichbarkeit sicherzustellen.

  3. 1K5° macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Umstellung von elektronischer Kommunikation auf Papierform nicht, oder aber nur mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand möglich ist. Soweit der Kunde auf Papierform besteht und 1K5° hierzu nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist, hat der Kunde daher die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.

§ 10 Schlussbestimmungen 

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126 b BGB. Dies gilt auch für ein Abbedingen dieser Textformklausel.

  2. Wird in diesen AGB Schrift- oder Textform gefordert, ist hiervon auch jede Form der elektronischen Kommunikation, insbesondere, jedoch nicht abschließend, via E-Mail, und eine Übersendung via Fax umfasst.

  3. Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG).

  4. 1K5° ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Online-Streitschlichtung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. 1K5° bemüht sich im Konfliktfall eine beiderseits akzeptable Lösung zu finden.

Stand: November 2024