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Wärmepumpe-Förderung

Alles Wichtige über die Förderung der Wärmepumpe 2026

Seit dem 21. Juli 2026 beträgt die staatliche Heizungsförderung für Wärmepumpen 30 bis maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Wie hoch dein Zuschuss ausfällt, hängt vor allem von der Nutzung des Gebäudes, deinem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und den Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus ab. Hier erklären wir dir die aktuellen Regeln, Fördersummen und den Antrag Schritt für Schritt.

Aktualisiert am

Lesezeit

12 min

Das Wesentliche in Kürze

  • Seit 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen: Die im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossenen Neuregelungen sind in Kraft.

  • Aktuell bis zu 80 Prozent Förderung: Wer jetzt beantragt, kann sich bis zu 80 Prozent Förderung sichern. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die Förderhöhe variiert nach Zeitpunkt der Antragstellung und dem individuellen Haushaltseinkommen.

  • Früh beantragen kann sich lohnen: Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Kostenhöchstbetrag sinken ab Februar 2027 halbjährlich. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Antragstellung.

  • Weitere Finanzierungsmöglichkeiten: Je nach Vorhaben kommen zusätzlich ein KfW-Ergänzungskredit, Zuschüsse für andere Effizienzmaßnahmen, die steuerliche Förderung oder regionale Programme infrage. Eine Doppelförderung derselben Kosten ist ausgeschlossen.

Jüngste Entwicklung Juli 2026

Neue Förderregeln 2026 bis 2030: Das ändert sich für deine Wärmepumpe

Die KfW hat die Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 21. Juli 2026 angepasst. Neue Anträge werden seit diesem Datum nach den neuen Regeln bewertet. Bereits bis zum 20. Juli 2026 gestellte Anträge bleiben bei vollständiger und korrekter Bestätigung zum Antrag grundsätzlich im alten Förderregime.

Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus lassen sich weiterhin kombinieren. Geändert wurden vor allem der Kostenhöchstbetrag, die Höhe und Laufzeit des Geschwindigkeitsbonus, die Einkommensstufen sowie die maximale Gesamtförderung.

1. Förderfähige Kosten sinken in Stufen

Für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit berücksichtigt die KfW seit dem 21. Juli 2026 höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten. Für Anträge ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Höchstbetrag erstmals und anschließend jeweils zum 1. Februar und 1. August um 750 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern gelten zusätzlich 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

2. Klimageschwindigkeitsbonus sinkt schrittweise bis 2028

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt bis einschließlich 31. Januar 2027 16 Prozent. Er sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte; für Anträge ab dem 1. August 2028 entfällt er vollständig. Voraussetzung ist unter anderem, dass du die betreffende Wohneinheit selbst als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz nutzt, eine begünstigte alte Heizung austauschst und diese fachgerecht demontieren und entsorgen lässt.

3. Maximale Förderung nach Einkommen sinkt bis 2030

Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer beträgt der Einkommensbonus 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Bei mindestens einem kindergeldberechtigten minderjährigen Kind in der selbstgenutzten Haupt- oder alleinigen Wohneinheit verschieben sich diese Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 Euro nach oben.

Wichtig: Die reguläre Kombination aus Grundförderung und Boni ist auf 70 Prozent begrenzt. Greift der 40-prozentige Einkommensbonus, sind maximal 80 Prozent möglich.

Die Grafik zeigt die maximalen Zuschussbeträge im Zeitverlauf. Grundlage sind eine selbstgenutzte erste Wohneinheit, vollständig ausgeschöpfte förderfähige Kosten und – soweit eingerechnet – erfüllte Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus.

4. Weitere Änderungen und die angekündigte nächste Stufe

  • Für neue Anträge entfallen: Der frühere Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen werden seit der Reform nicht mehr gewährt.

  • Angekündigt ab dem 1. Quartal 2027: Die Grundförderung für Wärmepumpen soll auf 15 Prozent sinken. Für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU oder assoziierten Märkten ist ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent vorgesehen.

  • Noch nicht eingerechnet: Die Detailregeln und der genaue Start des Wertschöpfungsbonus stehen noch nicht abschließend fest. Deshalb berücksichtigen die Grafiken und der Förderrechner diese angekündigte Stufe noch nicht.

Stand: 30. Juli 2026. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen der KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458). Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht.

Wärmepumpen-Förderung: Was musst du wissen?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt den Einbau einer klimafreundlichen Heizung seit dem 21. Juli 2026 mit 30 bis maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit werden aktuell höchstens 28.000 Euro berücksichtigt. Die Förderung richtet sich an private Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Wohngebäude in Deutschland; der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Diese Förderungen für die Wärmepumpe sind beim Heizungstausch im Bestand drin

Wenn du eine alte Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, setzt sich der KfW-Zuschuss aus Grundförderung und gegebenenfalls weiteren Boni zusammen. Welche Heiztechnik du grundsätzlich wählen darfst, regelt seit dem 29. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG); die konkreten Zuschüsse folgen dagegen den eigenständigen BEG-Förderbedingungen.

Wärmepumpen-Förderung 2026
  • 30 Prozent Grundförderung: Sie gilt für förderfähige Heizungsanlagen und Netzanschlüsse. Auch vermietete Einheiten können die Grundförderung erhalten; die persönlichen Boni gelten nur für eine selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohneinheit.

  • 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus: Bis 31. Januar 2027 erhalten Selbstnutzende den Bonus beim Austausch bestimmter alter Heizungen. Ab Februar 2027 sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab August 2028.

  • 10, 30 oder 40 Prozent Einkommensbonus: Für die selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohneinheit gelten Einkommensgrenzen von 50.000, 40.000 beziehungsweise 30.000 Euro. Mit mindestens einem kindergeldberechtigten minderjährigen Kind verschieben sich die Grenzen einmalig um 10.000 Euro.

  • Nicht mehr für Neuanträge vorgesehen: Der frühere Effizienzbonus für bestimmte Wärmequellen oder natürliche Kältemittel sowie der Emissionsminderungszuschlag sind in den seit 21. Juli 2026 geltenden Bedingungen nicht mehr enthalten.

Die reguläre Kombination aus Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus ist auf 70 Prozent begrenzt. Nur wenn der 40-prozentige Einkommensbonus greift, sind bis zu 80 Prozent möglich. Bis 31. Januar 2027 werden für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten angesetzt.

Für das 1. Quartal 2027 angekündigt

Neue Förderlogik mit EU-Wertschöpfungsbonus

Im 1. Quartal 2027 soll die Grundförderung für alle Wärmepumpen von 30 auf 15 Prozent sinken. Für Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt, gebaut oder zusammengebaut werden und die künftigen Nachweiskriterien erfüllen, ist zusätzlich ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent vorgesehen. Damit bleiben für diese Wärmepumpen insgesamt 30 Prozent aus Grundförderung und Wertschöpfungsbonus möglich.

Der genaue Starttermin und die finalen Voraussetzungen sind noch nicht veröffentlicht. Bis zur offiziellen Umstellung durch die KfW gelten weiterhin 30 Prozent Grundförderung. Unser Förderrechner bildet daher zunächst noch den aktuellen Förderstand ab.

1KOMMA5° arbeitet mit hier ansässigen Qualitätsherstellern zusammen und bietet Geräte an, die diese Voraussetzungen erfüllen.

Rechenbeispiele für Anträge ab 21. Juli 2026:

  • Nur Grundförderung: 30 Prozent von 28.000 Euro = 8.400 Euro.

  • Grundförderung plus Klimageschwindigkeitsbonus: 46 Prozent von 28.000 Euro = 12.880 Euro.

  • Zusätzlich 10 Prozent Einkommensbonus: 56 Prozent von 28.000 Euro = 15.680 Euro.

  • Zusätzlich 30 Prozent Einkommensbonus: rechnerisch 76 Prozent, wegen des regulären Deckels tatsächlich 70 Prozent = 19.600 Euro.

  • Zusätzlich 40 Prozent Einkommensbonus: rechnerisch 86 Prozent, wegen des besonderen Deckels tatsächlich 80 Prozent = 22.400 Euro.

Die Werte setzen jeweils voraus, dass die persönlichen und technischen Förderbedingungen erfüllt sind und die förderfähigen Kosten vollständig ausgeschöpft werden.

Wie beantragst du die Förderung für die Wärmepumpe bei der KfW?

So weit die Theorie, aber wie sieht das in der Praxis aus? Wie beantragt man 2026 ganz konkret die Wärmepumpen-Förderung bei der KfW? Lass uns das hier einmal durchgehen.

1. Vertrag mit dem Installationsbetrieb abschließen

Richtig gelesen, du musst bereits bei der Antragstellung einen Leistungsvertrag mit deinem Heizungsfachbetrieb abgeschlossen haben. Es reicht also nicht, den Antrag zuerst zu stellen und dir dann später ein Unternehmen zu suchen. Warum das so ist? Die KfW will sicherstellen, dass sie nur echte, konkret geplante Projekte fördert und keine Platzhalter-Anträge bearbeitet.

2. Auf dem KfW-Portal registrieren

Bevor du den Antrag stellen kannst, brauchst du ein Konto auf dem Onlineportal „Meine KfW“. Nimm dir ruhig ein paar Minuten Zeit, um dich auch mit den begleitenden Informationen zum Antrag vertraut zu machen – so weißt du direkt Bescheid, welche wichtigen Unterlagen du später brauchst.

3. Antrag für Zuschuss 458 stellen

Die Förderung für Wärmepumpen läuft über den Zuschuss 458 der KfW. Auf der entsprechenden Webseite findest du nicht nur alle Details, sondern auch eine übersichtliche Schritt-für-Schritt-Anleitung, die dich durch den gesamten Antragsprozess führt. Bei der Antragstellung reichst du die sogenannte BzA ein, die Bestätigung zum Antrag, die du von deinem beauftragten Fachbetrieb erhältst.

4. Förderzusage und Durchführung der Arbeiten

Wenn du die Zusage für deine Förderung in der Tasche hast, kann dein Fachbetrieb mit der Umsetzung starten. Nach Abschluss der Arbeiten händigt er dir ein weiteres wichtiges Dokument aus: die BnD – Bestätigung nach Durchführung. Auch diese reichst du über das Kundenportal ein. Nun wird dir die Förderung direkt auf dein Konto ausgezahlt.

Dein Sicherheitsnetz

Die „auflösende oder aufschiebende Bedingung“

Laut der KfW steht die Förderung unter dem „Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel“. Ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht. Damit du aber nicht das Risiko eingehst, einen Vertrag für den Kauf und Einbau einer Wärmepumpe abzuschließen und dann plötzlich ohne Förderung dazustehen, gibt’s eine verpflichtende Sicherheitsklausel: den Vorvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung. In diesem Vertrag regelst du gemeinsam mit deinem Fachbetrieb, dass der Auftrag nur dann verbindlich ist, wenn die KfW-Förderung zugesagt wird. Das gibt dir und deinem Fachbetrieb Sicherheit. Denn so kann alles geplant und vorbereitet werden, ohne dass du in Vorleistung gehen musst. Sobald die Förderzusage da ist, wird der Vertrag gültig, und die Arbeiten können starten.

Wärmepumpe von 1KOMMA5°

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Welche Bedingungen muss deine Wärmepumpe für eine Förderung erfüllen?

Der Staat fördert nicht jede Wärmepumpen-Art, auch wenn sie alle nachhaltige Heizsysteme sind. Eine Wärmepumpe muss bestimmte Kriterien hinsichtlich ihrer Einsatzmöglichkeiten und ihrer Effizienz erfüllen, um eine staatliche Förderung zu bekommen.

Die Wärmepumpe soll vorwiegend die folgenden Aufgaben erfüllen können:

  • die Raumheizung leisten oder

  • die kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung übernehmen oder

  • Wärme in ein Wärmenetz einspeisen können.

Außerdem brauchst du die folgenden Anlagen und Installationen für eine Förderung deiner Wärmepumpe:

  • einen Wärmemengenzähler, der misst, wie viel Heizenergie deine Anlage liefert

  • einen zusätzlichen Stromzähler bzw. Smart Meter

  • einen hydraulischen Abgleich deiner Heizungsanlage, damit die Anlage die Wärme optimal im Haus verteilt

  • eine Anpassung der Heizkurve deiner Anlage an dein Gebäude

  • im Falle einer Erdsondenbohrung: den Abschluss einer verschuldensunabhängigen Versicherung gegen unvorhergesehene Schäden und eine Durchführung der Arbeiten durch eine DVGW-zertifizierte Bohrfirma

Und die Wärmepumpe selbst muss so ausgelegt sein, dass sie mindestens eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,0 erreichen kann. Den Wert errechnet dein Fachbetrieb – zum Beispiel einer von 1KOMMA5° – anhand von Daten wie der Dämmung und des Wärmeverteilsystems deines Hauses.

Was ist die JAZ?

Die Jahresarbeitszahl (JAZ) einer Wärmepumpe gibt das Verhältnis zwischen der im Jahresverlauf abgegebenen Wärmeenergie und der dafür aufgewendeten elektrischen Energie an, also wie effizient die Wärmepumpe über ein ganzes Jahr betrachtet arbeitet. Eine JAZ von 3,0 bedeutet, dass deine Wärmepumpe aus einer Einheit Energie drei Einheiten Wärme produziert hat (dieser Wert liegt bei Wärmepumpen je nach Modell und Bedingungen allgemein zwischen 2,5 und 5). Zum Vergleich: Konventionelle Heizsysteme schaffen es gerade mal auf einen Wert von 1 oder knapp darunter.

Gibt es die KfW-Förderung auch für Hybridsysteme?

Auch sogenannte Hybrid-Wärmepumpen – also etwa Kombinationen aus Gasheizung und Wärmepumpe – sind förderfähig. Wichtig ist aber, dass das Heizsystem zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien läuft. Und es ist immer nur der Wärmepumpen-Anteil in solchen Systemen förderfähig. Erwirbst du also ein Wärmepumpen-Hybridsystem, bestehend aus Wärmepumpe und Gastherme, dann erhältst du nur für die Wärmepumpe darin eine Förderung, nicht für die Gastherme.

Gibt es die Förderung auch für Klimaanlagen?

Ja! Auch Luft-Luft-Wärmepumpen (feste Split-Klimaanlagen) sind grundsätzlich gefördert, wenn sie primär zum Heizen dienen, hocheffizient sind und bestimmte technische Features zur Verbrauchsanzeige haben.

Bauliche Voraussetzungen

Die Förderung richtet sich an Bestandsgebäude. Das bedeutet: Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Gebäude muss mindestens 5 Jahre zurückliegen. Es ist nicht erforderlich, dass die alte Heizung selbst 5 Jahre alt ist (außer für den Geschwindigkeitsbonus).

Sonderfälle: Notfall, WEG und GbR

Was gilt bei einem Heizungs-Havarie-Notfall?

Wenn deine Heizung im Winter komplett ausfällt, lässt dich die KfW nicht im Kalten sitzen. Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik, die die Zeit bis zum Einbau der Wärmepumpe überbrückt, können ebenfalls gefördert werden (bis zu einem Jahr).

Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Lebst du in einer Eigentumswohnung? Dann kommt es darauf an:

  • Tauschst du deine Etagenheizung (Sondereigentum), stellst du den Antrag selbst.

Wird die Zentralheizung des Hauses (Gemeinschaftseigentum) getauscht, stellt dieWohnungseigentümergemeinschaftbzw. die Verwaltung den Antrag für die Basisförderung. Persönliche Boni (wie Einkommen) beantragst du dennoch individuell.

Achtung GbR

Seid ihr als GbR im Grundbuch eingetragen (z. B. Eheleute als GbR)? Dann seid ihr im Privat-Zuschuss 458 oft nicht antragsberechtigt und müsst auf die Unternehmensförderung ausweichen. Prüft das unbedingt vorab!

Weitere Förderungen für die Modernisierung und Sanierung deines Hauses

Wenn du deine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe tauschst, lohnt es sich oft, auch gleich einmal das ganze Haus in den Blick zu nehmen. Gerade ältere, schwach gedämmte Gebäude können ein Update gut gebrauchen, damit die Wärmepumpe möglichst effizient und stromsparend laufen kann. Eine Energieberatung kann klären, ob Maßnahmen an der Gebäudehülle sinnvoll sind.

Nicht jedes Gebäude hat das nötig, und in den meisten Bestands- und vielen Altbauten laufen Wärmepumpen auch ohne umfassende Sanierung effizient. Aber wenn du schon mal dabei bist, kannst du dich auch gleich vollumfänglich beraten lassen.

Sanierungsmaßnahmen wie eine bessere Dämmung, ein Fensteraustausch oder gar der Einbau einer Fußbodenheizung senken die laufenden Betriebskosten einer Wärmepumpe. Das zahlt sich über die Jahre auf jeden Fall aus. Allerdings kosten diese Maßnahmen natürlich auch wieder Geld. Hier kommen diverse Zuschüsse und Kredite ins Spiel. Werfen wir einen Blick darauf, welche Programme für dich in Frage kommen können.

Der Investitionskostenzuschuss des BAFA

Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) unterstützt dich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Konkret bedeutet das: Wenn du dein Haus mit einer modernen Dämmung versehen, deine Fenster erneuern oder anderweitige energetische Einzelmaßnahmen an deinem Haus vornehmen lassen möchtest, erhältst du einen Investitionskostenzuschuss. Genauer gesagt, sind bis zu 20 Prozent an Zuschüssen drin.

So setzt sich das Ganze zusammen:

  • eine 15-prozentige Grundförderung auf bis zu 30.000 Euro Investitionskosten, wenn kein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt

  • ein zusätzlicher 5-prozentiger Bonus, wenn du einen iSFP nutzt – dann steigt der Fördersatz auf 20 Prozent bei maximal 60.000 Euro förderfähiger Investitionssumme

Der Ergänzungskredit der KfW

Dieses Programm ist kein staatlicher Zuschuss zu deinen Ausgaben, sondern „nur“ ein vergünstigter Kredit. Den Ergänzungskredit kannst du zusätzlich zum BAFA-Investitionskostenzuschuss bei der KfW beantragen, um umfangreiche Sanierungen zu finanzieren. Der Kredit erstreckt sich auf bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit.

Eine Besonderheit des Kredites ist, dass du ihn noch zusätzlich zinsvergünstigt erhältst, wenn dein jährliches Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro liegt und du die zu modernisierende Immobilie selbst bewohnst.

Entscheidend ist auch: Diesen Ergänzungskredit bekommst du nur, wenn du auch schon die Zusage für die KfW-Förderung oder auch für den BAFA-Investitionskostenzuschuss hast. Allein den Ergänzungskredit zu beantragen, ist nicht möglich.

Regionale Förderprogramme

Einige Bundesländer bieten zusätzlich eigene Förderungen für Wärmepumpen an. Die Programme sind recht unterschiedlich und teilweise an bereits erteilte Förderungen geknüpft. Manche betragen nur wenige hundert Euro, andere erreichen höhere vierstellige Subventionssummen. Eine Übersicht über regionale Förderprogramme, die möglicherweise für dich verfügbar sind, findest du in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Steuervergünstigungen

Alternativ zu Fördergeldern kannst du sämtliche energetischen Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen. Vorausgesetzt, das Gebäude ist älter als 10 Jahre und wird von dir selbst bewohnt. Dann lassen sich insgesamt 20 Prozent der Kosten über drei Jahre abschreiben. Die förderfähigen Kosten betragen maximal 200.000 Euro. Du kannst somit bis zu 40.000 Euro pro Objekt absetzen. Diese Sparvariante ist bis 2029 verfügbar, lohnt sich aber nur bei hohen Investitionssummen. Im Falle des „normalen“ Heizungstauschs mit einer Wärmepumpe (inklusive der begleitenden Arbeiten) solltest du lieber auf die KfW-Förderung setzen. Förderung und Steuerabschreibung zusammen geht nicht.

Zahlt sich die Investition in eine Wärmepumpe wirklich aus?

Förderung hin oder her, letztendlich bedeutet eine Wärmepumpe immer eine Investition von mehreren tausend Euro. Da möchte man einfach wissen, ob – und wie schnell – sich eine so große Ausgabe amortisiert. Glücklicherweise lässt sich das ziemlich präzise errechnen!

Beispielrechnung

Wir vergleichen eine alte Gasheizung mit einer neuen Wärmepumpe in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus.

  • Altsystem: Gasheizung (ca. 20 Jahre alt).

  • Wärmebedarf: 20.000 kWh Wärme.

  • Gasverbrauch: Da alte Heizungen keinen 100% Wirkungsgrad haben (realistisch eher 85%), verbrauchst du für 20.000 kWh Wärme ca. 23.500 kWh Gas.

  • Gaspreis: 0,12 Euro/kWh -> 2.820 Euro Heizkosten/Jahr.

Szenario Wärmepumpe mit 1KOMMA5°

  • Investition: 30.000 Euro für System, Installation und Umfeldmaßnahmen.

  • Förderfähige Kosten: maximal 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.

  • Angenommener Fördersatz: 46 Prozent aus Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus = 12.880 Euro Zuschuss. Ein möglicher Einkommensbonus ist nicht eingerechnet.

  • Effektive Kosten: 17.120 Euro nach Abzug des Zuschusses.

  • Stromverbrauch: Bei einer JAZ von 3,8 benötigt die Wärmepumpe für 20.000 kWh Wärme rund 5.263 kWh Strom.

  • Strompreis: Für das Beispiel rechnen wir mit durchschnittlich 26 Cent pro kWh.

  • Heizkosten neu: 5.263 kWh × 0,26 Euro = rund 1.368 Euro pro Jahr.

Das Ergebnis:

Die jährliche Ersparnis beträgt im Beispiel 2.820 Euro (Gas) minus 1.368 Euro (Wärmepumpe) = 1.452 Euro pro Jahr.

Bei effektiven Kosten von 17.120 Euro ergibt sich eine rechnerische Amortisationsdauer von rund 12 Jahren (17.120 / 1.452). Energiepreise, Wartung, Finanzierung, tatsächliche Effizienz und ein möglicher Einkommensbonus können das Ergebnis verändern.

Gut zu wissen

Die Lebensdauer von Wärmepumpen kann mehr als 30 Jahre betragen. Deine Investition macht sich also sehr dauerhaft bezahlt!

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Fazit

Die Investition in eine Wärmepumpe zahlt sich dank der hohen Förderung schnell aus.

Staatliche Fördermittel, niedrige Betriebskosten und eine mögliche Wertsteigerung der Immobilie sind starke Gründe für den Umstieg. Seit dem 21. Juli 2026 sinken Klimageschwindigkeitsbonus und Kostenhöchstbetrag schrittweise; gleichzeitig kann die Gesamtförderung für Haushalte mit 40-prozentigem Einkommensbonus bis zu 80 Prozent erreichen. Was das neue Gebäudemodernisierungsgesetz für die Wahl der Heizung bedeutet, erklären wir auf unserer separaten Übersichtsseite. Unser Förderservice unterstützt dich bei jedem Schritt – von der technischen Prüfung bis zum Antrag.