Teilnahmebedingungen für das Empfehlungsprogramm „Heartbeat Friends & Family“ der 1komma5° GmbH (gültig ab dem 01.05.2025)

 

1.          Anwendungsbereich

1.1.Die 1komma5° GmbH („1K5°“) bietet mit dem Programm „Heartbeat Friends & Family“ („Empfehlungsprogramm“) ihren bestehenden Kunden die Möglichkeit, den Kauf und die Installation eines oder mehrerer 1K5°-Produkte an Neukunden zu empfehlen (beispielsweise Verwandte, Freunde, Bekannte oder Nachbarn) und hierfür eine Prämie zu erhalten.

1.2. 1K5° Produkte im Sinne dieser Bedingungen sind Photovoltaikanlagen, Speichersysteme, Wärmepumpen oder Wallboxen. Keine 1K5° Produkte im Sinne dieser Bedingungen sind Ersatzteile und Einzelkomponenten für 1K5° Produkte. 

1.3. Die Prämienauszahlung setzt voraus, dass die Bedingungen gem. Ziffer 6.5 erfüllt sind und die Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen eingehalten wurden.

 

2.          Teilnahmeberechtigung

2.1. Zur Teilnahme am Empfehlungsprogramm berechtigt sind hinsichtlich der Abgabe einer Empfehlung alle Bestandskunden von 1K5°, d.h. alle natürlichen oder juristischen Personen, die mit 1K5° oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen in einer gültigen vertraglichen Geschäftsbeziehung stehen („Empfehlender“).

2.2. Zur Teilnahme am Empfehlungsprogramm berechtigt sind hinsichtlich des Empfangs einer Empfehlung ausschließlich Neukunden, d.h., solche natürlichen oder juristischen Personen, die mit 1K5° oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen in keiner vertraglichen oder vorvertraglichen Geschäftsbeziehung stehen („Empfohlener“). Eine vorvertragliche Geschäftsbeziehung besteht, wenn der Empfohlene mit 1K5° oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen in Kontakt steht, um sich über den Erwerb eines 1K5°-Produkts oder sonstige Angebote der 1K5° Unternehmensgruppe zu informieren oder hierüber informiert zu werden, und zu diesem Zweck seine Kontaktdaten angegeben hat.

2.3. Der Empfehlende und der Empfohlene müssen personenverschieden sowie volljährig sein, ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und dürfen nicht im selben Haushalt leben. 

3.          Empfehlungsprozess

3.1.    Der Empfehlende kann seinen persönlichen, anonymisierten Empfehlungscode in der 1K5°-App oder auf einem postalisch erhaltenen Informationsschreiben zum Empfehlungsprogramm oder durch das Scannen des QR-Codes auf einem solchen Informationsschreiben oder durch einen per E-Mail zugesandten Link abrufen. Der Empfehlende kann den Code dabei entweder manuell oder per generiertem Link an beliebig viele Personen weiterleiten, sofern diese nach Ziffer 2.2 teilnahmeberechtigt sind.

3.2. Der Empfohlene muss den empfangenen Empfehlungscode nutzen, um über die 1K5°-Website während der Laufzeit des Empfehlungsprogramms eine Anfrage über den Kauf, die Lieferung und die Installation eines 1K5° Produkts zu stellen. Eine ohne die technische Nutzung und/oder Eingabe des empfangenen Empfehlungscodes durch den Empfohlenen gestellte Anfrage ist nicht ausreichend und berechtigt nicht zur Auszahlung der Prämie gemäß Ziffer 6.

3.3. Der Empfehlende darf nur einen für ihn selbst generierten, persönlichen Empfehlungscode zum Anwerben von Empfohlenen nutzen. Die Nutzung eines für einen anderen Empfehlenden registrierten Empfehlungscode ist ausgeschlossen und berechtigt nicht zur Auszahlung der Prämie gemäß Ziffer 6.

 

4.          Pflichten des Empfehlenden

4.1.     Der Empfehlende ist verpflichtet, den Empfehlungscode ausschließlich an Empfänger zu senden, die ihre vorherige Zustimmung zum Erhalt des Codes erteilt haben.

4.2. Sofern nicht anders mit 1K5° vereinbart, darf der Empfehlende den Empfehlungscode lediglich für private Zwecke verwenden und nicht für kommerzielle Aktivitäten. Es ist ihm insbesondere nicht gestattet, öffentliche Werbeaktionen jeglicher Form durchzuführen, den Empfehlungscode selbst oder durch Dritte auf Webseiten (wie Blogs oder Foren) oder in sozialen Netzwerken öffentlich zu verbreiten, vor allem, wenn so der Eindruck entsteht, der Empfehlende bzw. Dritte agiere gewerblich als Vermittler oder Vertreter von 1K5°. Ebenso ist es untersagt, den Empfehlungscode per E-Mail, Kurznachricht oder durch automatisierte Systeme oder vergleichbare Technologien zu verbreiten, die nicht dem ausschließlichen und direkten persönlichen Kontakt zwischen dem Empfehlenden und dem jeweils Empfohlenen dienen.

 

5.          Laufzeit oder Änderung des Empfehlungsprogramms, Ausschluss der Teilnahme

5.1.  Dieses Empfehlungsprogramm beginnt am 01.05.2025.

5.2. 1K5° behält sich das Recht vor, das Empfehlungsprogramm ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu beenden oder inhaltlich zu ändern (z.B. durch Anpassung der Teilnahmeberechtigung, des Empfehlungsprozesses, der Prämienhöhe, etc.). Die Bekanntgabe der Beendigung oder geänderter bzw. neuer Teilnahmebedingungen erfolgt auf demselben Wege wie bei diesen Teilnahmebedingungen, auf der Unternehmenswebsite und/oder in der 1K5°-App. 

5.3. Mit Veröffentlichung werden die neuen Bedingungen wirksam. Für Empfehlungscodes, die nach diesem Zeitpunkt generiert werden, sind dann nur noch die aktualisierten Teilnahmebedingungen maßgeblich.

5.4. Im Falle der Beendigung des Empfehlungsprogramms werden alle bis zu diesem Zeitpunkt ordnungsgemäß registrierten Empfehlungen zu den Bedingungen der jeweils geltenden Bedingungen abgewickelt.

5.5. 1K5° behält sich vor, einzelne Empfehlende oder Empfohlene vom Empfehlungsprogramm durch besondere Mitteilung gemäß § 658 Abs. 1 Satz 2 BGB mit Wirkung für die Zukunft auszuschließen, wenn diese die Voraussetzungen gem. Ziffer 2.1 bzw. Ziffer 2.2 nicht erfüllen oder gegen die Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen verstoßen. 

6.          Prämienauszahlung

6.1.     Die Höhe der Prämie beträgt 300 EUR für den Empfehlenden und 300 EUR für den Empfohlenen.

6.2.     Die Prämienauszahlung an den Empfehlenden erfolgt per Überweisung auf ein von ihm angegebenes Konto. Die Zahlung wird 30 Tage nach Erfüllung aller Voraussetzungen nach Ziffer 6.5 und nach Angabe der Kontodaten durch den Empfehlenden fällig.

6.3.     Die Prämienauszahlung an den Empfohlenen erfolgt per Gutschrift auf den Vertragspreis des nach Maßgabe von Ziffer 6.5 lit. b) geschlossenen Vertrages.

6.4.     Die Auszahlung der Prämie ist ausgeschlossen, wenn ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen vorliegt.

6.5.     Die Auszahlung der Prämie nach Ziffer 6.2 und 6.3 setzt das Vorliegen der folgenden Bedingungen voraus:

a)    Der Empfehlungscode wird nach Maßgabe von Ziffer 3 generiert;

b)    Der Empfohlene hat auf Grundlage der Anfrage nach Ziffer 3.2 einen wirksamen Vertrag mit 1K5° oder einem verbundenen Unternehmen über den Kauf, Lieferung und Installation einer PV-Anlage mit Stromspeicher und/oder einer Wärmepumpe geschlossen, der insbesondere nicht widerrufen ist oder sonst rückabgewickelt wird. Der Erwerb anderer 1K5°-Produkte oder -Dienstleistungen berechtigt nicht zur Auszahlung der Prämie an den Empfehlenden oder Empfohlenen;

c)    Die PV-Anlage mitsamt Stromspeicher und/oder die Wärmepumpe wurde beim Empfohlenen erfolgreich installiert und ist betriebsbereit.

d)    Eventuelle Widerrufsfristen für den Empfohlenen sind abgelaufen.

e)    Der Empfehlende hat zuvor im jeweils laufenden Kalenderjahr nicht bereits zehn Empfohlene erfolgreich angeworben (Ziffer 3.4).

 

7.          Haftung

7.1. 1K5° haftet für Schäden aus Pflichtverletzungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

7.2. Dies gilt nicht für (a) Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, (b) die Haftung aus einer von 1K5° übernommenen Garantie, (c) die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und (d) Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

7.3. Eine wesentliche Vertragspflicht i.S.v. Ziffer 7.2 liegt vor, wenn die Erfüllung der Pflicht die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Empfehlende oder Empfohlene daher regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von 1K5° für einfache Fahrlässigkeit allerdings auf den Ersatz von typischen und vorhersehbaren Schäden begrenzt.

 

8.          Datenschutz

8.1. Die Durchführung und das Angebot des Empfehlungsprogramms obliegen der 1komma5° GmbH, Neuer Wall 35, 20354 Hamburg. 1K5° ist Verantwortliche gemäß Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Fragen oder Anliegen bezüglich des Datenschutzes können per E-Mail an den Datenschutzbeauftragten, Martin Trutt, ITADA Enterprise Solutions GmbH, Jahnallee 14, 04109 Leipzig, unter dsb@itada.de gesendet werden.

8.2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der durch den Empfehlenden bzw. den Empfohlenen in Durchführung dieses Empfehlungsprogramms in der 1K5°-App oder auf der 1K5° Website angegebenen personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Verarbeitung dient der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen bzw. eines Vertrags.

8.3. Personenbezogene Daten, die im Rahmen des Empfehlungsprogramms von 1K5° erhoben werden, werden zur Vertragsdurchführung ggf. an mit 1K5° verbundene Unternehmen weitergegeben. Rechtsgrundlage hierfür ist ebenso Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Zwischen 1K5° und dem verbundenen Unternehmen wurden zu diesem Zweck den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Vereinbarungen getroffen.

8.4. Jede betroffene Person hat das gesetzliche Recht auf Auskunft über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Auf die Einschränkungen der §§ 34 und 35 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) betreffend das Auskunfts- und Löschungsrecht wird hingewiesen. Zusätzlich steht Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG zu.

 

9.          Sonstiges

9.1. Das Empfehlungsprogramm ist eine freiwillige Leistung von 1K5° und begründet, neben den sich aus diesen Bedingungen ergebenden Ansprüchen, keinerlei darüber hinausgehenden Ansprüche und Pflichten.

9.2. 1K5° weist ausdrücklich darauf hin, dass sich aus dem Bezug der Prämie steuerrechtliche Pflichten für den Empfänger ergeben können. 1K5° übernimmt keine steuerrechtliche Beratung und ist hierzu nicht verpflichtet. Für die Einhaltung steuerrechtlicher Pflichten des Empfehlenden und des Empfohlenen ist 1K5° nicht verantwortlich.

9.3. Diese Teilnahmebedingungen und das Empfehlungsprogramm unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.***