Wie du die Investition in eine Solaranlage auf dem eigenen Hausdach finanziell bezuschussen lässt? Vorhang auf für die wichtigsten Fakten zum Thema Photovoltaik-Förderung.
Auch im Jahr 2024 existieren Solarkredite als direkte Förderung: Mit dem Programm KfW 270 der staatlichen Förderbank kannst du aktuell auf einen Kredit für Solaranlagen und Stromspeicher zurückgreifen. Doch Augen auf: Andere Optionen zur Finanzierung sind unter Umständen vorteilhafter.
Schlau ist, wer alle Förderungen kombiniert nutzt: Sogar die Beratungskosten für Photovoltaik-Anlagen samt Sanierungsplan bekommst du auf Antrag vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu 80 % bezuschusst. Dieses Geld musst du nicht zurückzahlen.
Zusätzlich haben Städte, Kommunen und Bundesländer eigene direkte Förderprogramme aufgelegt. Diese sind an verschiedene Bedingungen geknüpft. Mehrere tausend Euro an Zuschüssen für den Kauf einer PV-Anlage mit Leistung bis 30 kWp plus minus eines Stromspeichers sind so on top mitunter drin.
Daneben gibt’s auch indirekte Förderungen in Form staatlicher Entlohnungen für dich: Dazu zählt vor allem die Einspeisevergütung, auf die seit 2023 die Einkommensteuer für Erlöse entfällt. Zudem unterliegen kleinere PV-Anlagen und Batteriespeicher beim Kauf nun 0 % Mehrwertsteuer.
Klimafreundlich, maximal unabhängig vom Strommarkt, insgesamt zukunftsträchtig - enorm viel spricht für den Kauf einer eigenen Photovoltaikanlage.
Doch wenn du in Erwägung ziehst, eigenen Solarstrom zu erzeugen, kommst du um eine beträchtliche Investition nicht herum: Du musst (ohne Förderung gerechnet) im Schnitt mindestens 10.000 € in eine typische Photovoltaikanlage für Einfamilienhäuser mit einer Leistung von 10-14 Kilowatt-Peak (kWp) stecken. Hinzu kommt ein vierstelliger Betrag, falls du zusätzlich einen Stromspeicher planst.
Da stellt sich schnell die Frage: Wer soll das alles bezahlen?
Bevor du nach Fördermöglichkeiten für eine Photovoltaikanlage suchst, solltest du zunächst diese Punkte nacheinander in Ruhe durchdenken:
Standort der Anlage
Überlege, ob du die PV-Anlage auf einem Firmengebäude oder einem Eigenheim bzw. privaten Wohnhaus installieren möchtest. Mache dir klar, dass nicht alle Förderprogramme gleichermaßen für Privatpersonen und Unternehmen zugänglich sind. Der Blick ins Kleingedruckte ist wichtig.
Anlagentyp
Kläre, welcher Anlagentyp genau installiert werden soll oder bereits installiert ist. Bedenke, dass für viele PV-Anlagen, die nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind – beispielsweise Inselanlagen – eine Förderung ausgeschlossen ist.
Art der Installation
Entscheide, ob du eine komplett neue Photovoltaik-Anlage installieren oder eine bestehende nur erweitern möchtest. Sei dir bewusst, dass reine Erweiterungen die Einspeisevergütung entsprechend des aktuellen Stromtarifs vor Ort bei dir beeinflussen können.
Heißt: Dein bisheriger Tarif gilt womöglich unter künftig anderen Bedingungen nicht mehr.
Wie wird da ein Schuh draus? Nun, eigentlich ist’s nicht kompliziert. Machen wir es kurz konkreter:
Abhängig von deinem Bedarf unterscheiden sich deine möglichen Ansprüche auf Zuschüsse und finanzielle Erleichterungen, die wiederum deine Kosten drücken. Diesen Umstand musst du dir frühzeitig vor Augen führen, bevor du nach ganz konkreten Förderprogrammen Ausschau hältst.
Hast du diesen ersten Schritt erledigt, kann es weitergehen. Dabei kannst du dir Folgendes eher allgemein merken: In der Regel lässt sich eine Photovoltaik-Förderung für eine Anlage mit bis zu 30 kWp aus mehreren Quellen und Bausteinen kombinieren.
Direkte Finanzierungsmöglichkeiten findest du – je nach aktueller Verfügbarkeit (von größter nach kleinster Ebene) – geordnet nach geographischen Zuständigkeiten:
Bund
Kommunen / Gemeinde
Stadt
Wie bei den meisten Förderungen entscheidet sich dein eventueller Anspruch hier in Abhängigkeit vom Wohnort (außer bei KfW-Bundesförderung), konkreten Vorhaben und derzeitiger Ausschöpfung der Fördertöpfe.
Als öffentlich-rechtliche Institution in Deutschland bietet dir die Kreditanstalt für Förderung und Wiederaufbau – kurz KfW – die Gelegenheit, deine Photovoltaikanlage zinsgünstig zu finanzieren.
Innerhalb des KfW-Programms 270 „Erneuerbare Energien - Standard” hat die staatliche KfW-Bankengruppe speziell zur Unterstützung von Photovoltaik-Anlagen samt Batteriespeichern eine Maßnahme ins Leben gerufen.
Das Kreditangebot gilt für alle gleichermaßen. Es soll es dir völlig unabhängig vom Wohnort ermöglichen, eine Solaranlage zu vorteilhaften Bedingungen zu finanzieren.
1. Die Zinssätze für das KfW-Programm 270 sind im Jahr 2024 nicht mehr so vorteilhaft wie in der Vergangenheit. Es ist daher ratsam, den KfW-Kredit mit anderen Bankkrediten zu vergleichen.
Schau dir dazu im Vergleich auch einmal die neue 1KOMMA5°-Förderung an – hier genießt du hohe Flexibilität bei gleichzeitig attraktiven Bedingungen, die auf viele Lebensumstände passen.
2. Die Kreditvergabe erfolgt nie direkt über die KfW selbst, sondern immer über einen externen Finanzierungspartner, etwa deine Hausbank.
Gut zu wissen: Für Banken ist die Vermittlung bei relativ kleinen Kreditsummen oft nicht besonders lukrativ. Aus diesem Grund bieten dir viele von ihnen den KfW-Kredit möglicherweise nicht proaktiv an. Sprich am besten mit deiner Hausbank zur Förderung mittels KfW 270.
3. Sehr wichtig: Entscheidest du dich für die Solarförderung, musst du den Antrag rechtzeitig vor dem PV-Kauf stellen – ansonsten verwirkt der Anspruch auf KfW-Förderung unwiderruflich.
Du kannst den KfW-Förderkredit nutzen, um eine Photovoltaik-Anlage eigenständig zu finanzieren, einschließlich eines Batteriespeichers oder ausschließlich für Letzteren. Neben den reinen Anschaffungskosten werden auch die Aufwendungen für Planung, Projektierung und Installation der Anlage gefördert.
Selbst für gebrauchte Anlagen stehen Kredite zur Verfügung – zumindest dann, wenn die Anlage entweder weniger als volle 12 Monate in Betrieb ist oder wenn eine ältere Anlage so modifiziert wird, dass ihre Leistung gesteigert wird.
Willst du herausfinden, ob eine Solaranlage für dich rentabel ist und wenn ja, welche Größe optimal wäre? Dann könnte eine Energieberatung genau das Richtige für dich sein. Der Clou: Oftmals übernehmen staatliche Stellen einen Teil der Beratungskosten.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstattet dir auf Antrag bis zu 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten – für eine persönliche Beratung vor Ort inklusive maßgeschneidertem Sanierungsfahrplan.
Der Maximalbetrag liegt hier bei 1.300 Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus.
Darüber hinaus stehen dir auch die Energieberatungen der Verbraucherzentralen zur Verfügung, die durch das Bundesministerium für Wirtschaft aktiv gefördert werden.
Hier gibt’s seit Februar 2024 übrigens nichts mehr: Das Förderprogramm KfW 442 „Solarstrom für Elektroautos“ ist bis auf Weiteres komplett ausgeschöpft und wurde nicht neu aufgelegt. Mit dieser finanziellen Unterstützung kannst du leider erstmal nicht mehr rechnen.
Ende im Gelände: Trotz der fortlaufenden Auszahlung bereits zugesagter Förderungen wird die für 2024 vorgesehene Summe von 200 Millionen Euro durch die Bundesregierung gestrichen.
Elektroauto-Besitzer konnten durch das Programm einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro beantragen, um eine Photovoltaikanlage mit Stromspeicher und Ladestation (Wallbox) zu erwerben. Es bleibt ungewiss, ob und wann ein neues Förderprogramm in diesem Bereich aufgelegt wird.
Kommen wir nochmal kurz zum KfW-Förderkredit 270 zurück. Hierzu musst du unbedingt auch Folgendes wissen:
Die Vertragslaufzeit variiert zwischen 5 und 30 Jahren.
Der effektive Jahreszins beginnt bei etwa 5 % (Stand Anfang 2024) – er kann jedoch je nach Bonität des Antragstellers variieren, also nach deiner voraussichtlichen Zahlungsfähigkeit auch höher ausfallen.
Die individuelle Bonität wird von der Hausbank festgestellt, über die du auch den Kreditvertrag abschließt.
Beispielrechnung netto für eine Solaranlage mit Stromspeicher²
Es kann sich für dich lohnen, eine Finanzierung von anderen Stellen in Erwägung zu ziehen – mitunter werden dir dort Konditionen geboten, die besser auf deine aktuelle Lebenssituation passen als die reguläre KfW-Förderlinie.
Eine hervorragende Möglichkeit kann hier das Finanzierungsangebot von 1KOMMA5° darstellen. Die Vorteile sprechen für sich:
Freu dich über einen effektiven Jahreszins von lediglich 5,9 % – unabhängig von deiner Bonität oder der Laufzeit
Du kannst jederzeit kostenlose Sondertilgungen vornehmen, so zahlst du Restsummen noch schneller ab
Gestalte deine Laufzeit individuell und wähle bis zu 10 Jahre – ganz so, wie es für dich am besten passt
Service von A bis Z, von einem Anbieter: Von der Beratung und Planung bis zur Installation und Finanzierung deiner Photovoltaik-Anlage
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1KOMMA5° garantiert dir deinen Stromertrag über 30 Jahre. Bei guter Dachausrichtung produzierst du so zu 5 Cent je Kilowattstunde deinen eigenen CO2-neutralen Strom.
Im Jahr 2024 besteht wohl nur in einem einzigen Bundesland die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage in typischer Größe für Privatpersonen zu erhalten: Berlin. Auch die Aussicht auf Zuschüsse für Stromspeicher besteht 2024 voraussichtlich nur in der deutschen Hauptstadt.
Während Förderprogramme in anderen Bundesländern mittlerweile ausgelaufen sind, zeigen sich auf kommunaler Ebene diverse Städte großzügig und unterstützen den Aufbau von Photovoltaikanlagen mit eigenen Programmen.
Vater Staat hilft dir in der Tat auf verschiedenen Wegen, damit sich die Investition in eine Solaranlage für dich wirklich auszahlt. So möchte die Regierung gleichzeitig Anreize schaffen, den Ausbau der Erneuerbaren auch im privaten Wohnbereich ordentlich voranzutreiben.
Das realisiert der Gesetzgeber im Wesentlichen in Form von drei „indirekten Förderungen”:
die Einspeisevergütung
Verzicht auf Einkommensteuer bei der Solarstrom-Einspeisung
Senkung der Umsatzsteuer für bestimmte Investitionen auf Null.
Auch diese wollen wir einzeln aufgeschlüsselt näher betrachten …
Beginnen wir bei der bedeutendsten passiven Einkommensquelle in diesem Kontext, der Einspeisevergütung.
Ganz gleich, wo in Deutschland du produzierst, steht dir eine gleichbleibende Einspeisevergütung für den auf deinem Dach erzeugten Solarstrom zu, der von deinem Grundstück ins öffentliche Netz abfließt. Das gilt auch bei teilweiser Einspeisung.
Das bedeutet: Hier geht es allein um den Anteil des PV-Stroms, den du über das Netz anderen Strombeziehern zur Verfügung stellst (zum Beispiel deinen Nachbarn). Deinen Eigenverbrauch musst du hier zwingend rausrechnen. Für letzteren gibt es definitiv keine Einspeisevergütung.
Die Vergütung ist gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 für frisch installierte PV-Anlagen vorgesehen. Die Höhe der Vergütung variiert dabei allerdings je nach Inbetriebnahmedatum und Einspeiseart. Doch: Einmal zugesichert, bleiben diese Sätze über einen Zeitraum von 20 Jahren zuverlässig stabil. Du kannst damit also grundsätzlich finanziell gut planen. Die nächste Änderung tritt ab 01.08.2024 in Kraft.
Zeitpunkt der PV-Inbetriebnahme | Anlagenleistung max. | Vergütung bei Teileinspeisung (< 100 %) | Vergütung bei Volleinspeisung (100 %) |
---|---|---|---|
ab 01.02.2024 | bis 10 kWp | 8,11 ct / kWh | 12,86 ct / kWh |
ab 01.02.2024 | 10-40 kWp | 7,03 ct / kWh | 10,79 ct / kWh |
ab 01.08.2024 | bis 10 kWp | 8,03 ct / kWh | 12,73 ct / kWh |
ab 01.08.2024 | 10-40 kWp | 6,95 ct / kWh | 10,67 ct / kWh |
Hinweis: Bitte betrachte diese Werte als aktuelle Abbildung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags. Durch neue politische Entscheidungen können sich diese Werte in Zukunft ändern.
Eine weitere indirekte Förderung: Das Jahressteuergesetz 2022 hat die bürokratischen und steuerlichen Barrieren für den Erwerb und die Installation von PV-Anlagen beseitigt. Diese Maßnahme soll einen größeren Anreiz schaffen, selbst in Photovoltaik zu investieren.Für Besitzer kleinerer Photovoltaikanlagen bis zu 30 kWp entfällt die Einkommensteuerpflicht vollständig – eine Regelung, die gleichermaßen neue und bereits bestehende Anlagen umfasst.
Du musst bei dir erzeugten und ins öffentliche Netz eingespeisten Sonnenstrom jetzt nicht mehr als Gewinn zu 19 % versteuern. Das war bis Ende 2021 anders.
Ein weiterer Kostenabzug für dich: Ab dem Jahreswechsel 2022/2023 wurden bedeutende Änderungen im Steuerrecht für Solaranlagen wirksam. Früher unterlag der Kauf einer PV-Anlage einer Mehrwertsteuer von 19 %, wie es bei vielen anderen Produkten üblich ist.
Doch jetzt, mit dem neuen Steuergesetz, wurde diese Regelung komplett über Bord geworfen. Stattdessen wurde ein Nullsteuersatz eingeführt. Das bedeutet, dass für den Kauf von Solaranlagen keine Umsatzsteuer mehr anfällt.
Das wirklich Tolle daran? Diese Änderung betrifft nicht nur Solarmodule und Batteriespeicher, sondern gilt auch für alle anderen damit verbundenen Komponenten:
Wechselrichter
Einspeisesteckdosen
Solarkabel
Dachhalterungen
Energiemanagement-Systeme
Funk-Rundsteuerungsempfänger
Notstromversorger
Backup-Boxen
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