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Jetzt sichernDas im Vorfeld häufig angedeutete Heizungsverbot steckt letzten Endes nicht in der Gesetzesänderung. Diese sieht jedoch vor, dass ab dem 01. Januar 2024 jede neu verbaute Heizung zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Zunächst gilt dieser Wert jedoch lediglich in Neubaugebieten.
Bestehende Heizungen sind hiervon nicht betroffen. Eine Austauschpflicht gibt es ebenfalls nicht. Das wirkliche Aus für Heizungen mit fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas ist erst für das Jahr 2045 vorgesehen. Die nachhaltigere und langfristig günstigere Alternative der Wärmepumpe wird mit dem neuen Gesetz jedoch ausdrücklich gefördert und Hauseigentümer können sich über staatliche Förderungen für Wärmepumpen von bis zu 70% freuen.
Kaum ein Gesetzesvorhaben hat die Gemüter der Deutschen in letzter Zeit so erregt wie das des Heizungsgesetzes. Die Debatte um Verbote und Vorschriften wird der Wärmepumpentechnologie dabei in vielerlei Hinsicht nicht gerecht, handelt es sich hier doch nüchtern betrachtet lediglich um die geniale Möglichkeit, mit Strom und aus der Luft um uns herum Heizenergie zu generieren. Und für sich genommen ermöglicht uns die Wärmepumpe noch weit mehr als „nur“ CO2-neutrales Heizen. Sie ist auch im Stande, Kosten einzusparen, die sie mittel- bis langfristig von einem rein pragmatischen Standpunkt aus zum klaren Gewinner vor Öl- und Gasheizungen machen.
Die genauen Preisentwicklungen für Öl und Gas kann dabei zwar niemand genau voraussagen. Was wir jedoch wissen, ist, dass diese fossilen Ressourcen in ihrer Verfügbarkeit eindeutig begrenzt sind. Folglich ist davon auszugehen, dass die Preise hierfür über die kommenden Jahre weiter steigen werden, während Wärmepumpen wohl stetig in der Lage bleiben werden, unsere Häuser günstig und klimafreundlich zu wärmen.
Was wir außerdem mit Sicherheit wissen ist, dass der CO2 Preis schon im Jahr 2024 weiter steigen wird. Und zwar von derzeit 30 Euro pro Tonne auf dann 40 Euro. Bereits 2025 soll der Preis erneut auf 50 Euro pro Tonne angehoben werden. Dies wird erhebliche Auswirkungen auf die Kosten des Heizens mit fossiler Energie haben - Wärmepumpen sind davon nicht betroffen.
Vermieterinnen und Vermieter sowie Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer müssen zunächst gar nicht zwingend aktiv werden. Funktionierende und bestehende Heizanlagen können zunächst ohne Einschränkung weiter betrieben werden.
Für neu eingebaute Heizungen greift das Gesetz ab dem 01. Januar 2024 – vorläufig jedoch auch nur für Neubauten. Entstehende Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe können Vermieter über die Modernisierungsumlage auf ihre Mieterinnen und Mieter umlegen. Sofern für den Einbau die staatliche Förderung in Anspruch genommen wird, muss diese jedoch von der umzulegenden Summe abgezogen werden, sodass nur tatsächlich selbst gezahlte Beträge auf die Mieter umgelegt werden können.
Tipp: Für Eigentümerinnen und Eigentümer bietet das Gesetz auch die Chance, Wärmepumpen mit Fördergeldern vergleichsweise günstig zu bekommen. Bis zu 70 Prozent sind dabei möglich, denn das zeitnahe Umrüsten bis 2028 wird mit einer zusätzlichen Förderung in Höhe von 20 Prozent gefördert.
Denkbar sind damit im Einzelfall Förderungen von bis zu bis zu 37.000 Euro!
Das Heizungsgesetz sieht eindeutige Regelungen zum sozialen Ausgleich und allgemeine Förderungen vor. So soll es zunächst eine einkommensunabhängige Förderung in Höhe von 30% der zu tätigenden Investitionen geben, die allen zugute kommt, die sich künftig für eine Wärmepumpe entscheiden.
Mit einem weiteren vorgesehenen Bonus von 20 Prozent für den zeitnahen Austausch bis zum Jahr 2028 soll ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, zügig auf klimaneutrale Heizungen umzustellen.
Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 40.000 Euro soll es zudem eine zusätzliche Förderung von weiteren 30 Prozent geben.
Die Gesamtsumme der Förderungen ist jedoch auf 70 Prozent gedeckelt. Die Wärmepumpe, die sonst eigentlich etwas teurer ist als ähnlich dimensionierte Gasheizungen, kann dank Förderungen also sogar günstiger sein – wobei mögliche Ersparnisse durch geringere Heizkosten über die nächsten Jahre noch gar nicht eingepreist sind.
Dies ermöglicht individuelle Förderungen von bis zu 37.000 Euro.
Erfahre in diesem Artikel, ob dein Haus für die Wärmepumpe bereit ist!
Eine zuletzt vermehrt vorgetragene Kritik am Gesetz bemängelt, dass dies dazu beitrage, die Technologieoffenheit zu gefährden oder völlig aufzugeben. Im öffentlichen Diskurs gewann man so zuletzt sogar den Eindruck, dass das Gesetz die Bürgerinnen und Bürger ohne Entscheidungsspielraum und Möglichkeiten für individuelle Lösungsansätze vor vollendete Fakten stellen würde. Der Tenor war häufig, dass beim Heizungswechsel zwingend eine Wärmepumpe gekauft werden muss. Doch dieses Bild ist wohl mehr der ideologischen Aufladung rund um die Thematik geschuldet, als dass es wirklich dem Gesetz entsprechen würde.
Die 65% Regelung stellt nämlich keine spezifischen Anforderungen daran, mit welchen erneuerbaren Energien dieser Wert erreicht wird. Möglich sind solche Werte etwa auch mit Hybridheizungen, Stromheizungen oder solchen, die Biomasse wie Pellets oder Holz nutzen. Daneben bleibt auch der Anschluss an ein Nah- beziehungsweise Fernwärmenetz eine mögliche Alternative zur Wärmepumpe.
Laut Wirtschaftsminister Robert Habeck soll außerdem der Fernwärme für die klimagerechte Energieversorgung gerade in urbanen Gebieten eine herausragende Rolle zukommen.Das ebenfalls kürzlich verabschiedete Gesetz für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung nimmt daher Kommunen in die Pflicht, bis 2026 - beziehungsweise 2028 bei kleineren Kommunen - eigene Konzepte vorzulegen, auf deren Grundlage Bürgerinnen und Bürger fundierte Entscheidungen treffen können.
Das Gesetz sieht eine Höchstgrenze der Umlagen beim Heizungstausch zum Schutz der Mieterinnen und Mieter vor, sofern der Vermieter eine Wärmepumpe einbaut. Denn nach dem Heizungsgesetz darf die Miete durch diese Umlagen um nicht mehr als 50 Cent pro Quadratmeter Wohnraum steigen. Für eine 50 Quadratmeter Wohnung bedeutet dies also eine maximale Teuerung von 25 Euro Mietkosten pro Monat. Die eingebaute Wärmepumpe muss zudem eine Jahresarbeitszahl von 2,5 oder höher aufweisen, damit diese Kosten überhaupt umgelegt werden dürfen.
Dies gilt jedoch nur für den Einbau von Wärmepumpen. Vermieterinnen und Vermieter können andere Kosten, die in diesem Zuge anfallen, etwa für Dämmung, ebenfalls und ohne dass die 50 Cent Regelung greifen würde, an Mieterinnen und Mieter weitergeben.
Schon lange vor den nun möglich werdenden Förderungen von bis zu 70% waren Haushalte mit der Wärmepumpe im Stande, nach einer anfänglich etwas höheren Investition, schnell noch sehr viel mehr Geld zu sparen, als sie ausgegeben haben.
Die Amortisationszeit, also die Zeit, nachdem sich eine Wärmepumpe durch Einsparungen beim Heizen finanziell ausgezahlt hat, verkürzt sich durch diese Förderungen nochmals deutlich. So kann das neue Gesetz also auch als Chance betrachtet werden, günstiger als zuvor auf eine moderne Heizlösung umzurüsten, die nicht nur das Klima spart, sondern langfristig auch in hohem Maße den Geldbeutel schont.