Das Heizungsgesetz sieht eindeutige Regelungen zum sozialen Ausgleich und allgemeine Förderungen vor. So soll es zunächst eine einkommensunabhängige Förderung in Höhe von 30% der zu tätigenden Investitionen geben, die allen zugute kommt, die sich künftig für eine Wärmepumpe entscheiden.
Mit einem weiteren vorgesehenen Bonus von 20 Prozent für den zeitnahen Austausch bis zum Jahr 2028 soll ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, zügig auf klimaneutrale Heizungen umzustellen.
Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 40.000 Euro soll es zudem eine zusätzliche Förderung von weiteren 30 Prozent geben.
Die Gesamtsumme der Förderungen ist jedoch auf 70 Prozent gedeckelt. Die Wärmepumpe, die sonst eigentlich etwas teurer ist als ähnlich dimensionierte Gasheizungen, kann dank Förderungen also sogar günstiger sein – wobei mögliche Ersparnisse durch geringere Heizkosten über die nächsten Jahre noch gar nicht eingepreist sind.
Dies ermöglicht individuelle Förderungen von bis zu 37.000 Euro.
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