Das Bundeskabinett beschloss das Solarpaket 1 bereits Mitte August 2023. Eigentlich sollte es seit dem Jahreswechsel bereits in Kraft sein, so lautete das Versprechen. Der Gesetzesentwurf sollte wesentlich zum Abbau bürokratischer Hürden beim Photovoltaikausbau beitragen. Doch das Gesetzespaket lag zuletzt seit Monaten auf Eis. Der Grund dafür war die Forderung einiger deutscher Photovoltaikanbieter, einen sogenannten Resilienzbonus mit ins Gesetz aufzunehmen.
Diese Boni, bei denen Anlagenbetreiber extra Einspeisevergütungen erhalten sollten, sofern sie europäische Komponenten nutzen, waren seither höchst umstritten und viele Anbieter fürchteten Wettbewerbsverzerrungen, einseitige Förderungen, mögliche Monopolstellungen und ein Bremsen der Energiewende. Da es augenscheinlich keinen politischen Willen gab, die zunächst wenig strittigen Neuerungen des ursprünglichen Solarpakets unabhängig der Frage nach einem Resilienzbonus zu verabschieden, mussten nun alle warten, deren Projekte auf die im Solarpaket forcierten neuen Rahmenbedingungen für Photovoltaik angewiesen sind.
Vor wenigen Wochen hat sich die Ampelkoalition dann doch auf ein neues Klimaschutzgesetz verständigt. Teil dieser Einigung war auch die Verabschiedung des Solarpakets - ohne einen Resilienzbonus, dafür mit ein paar anderen Änderungen.
Am 26.04.2024 wurde der Gesetzentwurf nun im Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat hat es noch am selben Tag auf die Tagesordnung gesetzt und nicht beanstandet - eine Zustimmung war nicht erforderlich und der Vermittlungsausschuss wurde nicht angerufen. Das Gesetz tritt damit in Kraft, sobald mit der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten die letzte, nur noch formelle Hürde genommen ist.