Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: Betreiber neuer PV-Anlagen erhalten während negativer Börsenpreise keine Vergütung mehr – 2024 war dies während 457 Stunden der Fall.
Einspeisebegrenzung auf 60 % für neue Anlagen ohne Steuerbox: Solaranlagen, die ab dem Zeitpunkt der gesetzlichen Umsetzung ans Netz gehen, dürfen vorerst nur 60 % einspeisen, bis eine Steuerbox installiert ist. Ein genaues Datum ist noch nicht bekannt, die Regelung könnte jedoch schon ab März greifen.
Erleichterte Direktvermarktung: Kleinere PV-Anlagen (unter 100 kWp) können künftig einfacher ihren Strom an der Börse verkaufen, ohne dass eine Pflicht zur Direktvermarktung besteht.
Eigenverbrauch & intelligente Vernetzung werden wichtiger: Wer seinen Solarstrom gezielt selbst nutzt, speichert oder flexibel einspeist, profitiert künftig am meisten.
Solarenergie ist eine Erfolgsgeschichte in Deutschland. In den letzten Jahren wurden so viele Photovoltaikanlagen installiert wie nie zuvor – unterstützt durch staatliche Förderungen und gesunkene Anlagenpreise. Die zugebaute Leistung betrug alleine im Jahr 2024 16,2 Gigawatt, womit Deutschland sogar vor den Ausbauzielen liegt.
Im Jahr 2024 stieg damit der Anteil der Photovoltaik an der öffentlichen Nettostromerzeugung in Deutschland auf fast 15 Prozent - Tendenz weiter steigend.
Diese Entwicklung bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich: An besonders sonnigen Tagen erzeugen die zahlreichen PV-Anlagen mehr Strom, als verbraucht wird, was immer häufiger zu negativen Strompreisen führt.
Trotz dieser Marktbedingungen erhielten Anlagenbetreiber bislang eine garantierte Einspeisevergütung von zuletzt 8,03 ct./kWh und ab Februar 7,94 ct./kWh für Anlagen bis 10 kWp. Gleichzeitig führt die ungelenkte Einspeisung großer Strommengen zu Netzüberlastungen, die aufwändig ausgeglichen werden müssen, was ebenfalls Kosten verursacht.
In einem Netz, das mit immer höherem Anteil erneuerbarer Energien zunehmend auf Flexibilität angewiesen ist, förderte die EEG-Vergütung in ihrer bisherigen Form zuletzt also eigentlich das Gegenteil von dem, was eigentlich nötig wäre: Anlagenbetreibende wurden dazu incentiviert, Strom im Überfluss einzuspeisen.
Das neue Solarspitzen-Gesetz soll den Umgang mit Solarstrom grundlegend verändern. Ziel ist es, Netzüberlastungen zu vermeiden, den Einsatz von Smart Metern zu beschleunigen und den Markt für Solarstrom flexibler zu gestalten. Statt zum ungelenkten Einspeisen soll das Gesetz dazu animieren, Strom netzdienlich einzuspeisen oder zu verbrauchen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Eine zentrale Neuerung betrifft die Einspeisung von Strom aus neuen PV-Anlagen:
Solaranlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes ans Netz gehen, dürfen vorübergehend nur 60 % ihrer Leistung einspeisen, bis eine sogenannte Steuerbox installiert ist.
Damit soll verhindert werden, dass es an besonders sonnigen Tagen zu Netzüberlastungen durch unkontrollierte Einspeisespitzen kommt.
Die Begrenzung entfällt automatisch, sobald die notwendige Steuerungstechnik installiert ist.
Das bedeutet, dass Betreiber neuer PV-Anlagen direkt auf eine intelligente Steuerung setzen sollten, um Mittagsspitzen gezielt verbrauchen oder speichern zu können und so eine Abregelung zu vermeiden. Bestandsanlagen sind nach aktuellem Stand von der Regelung nicht betroffen.
Bisher erhielten Betreiber von Solaranlagen eine garantierte Einspeisevergütung – unabhängig davon, wie sich der Markt entwickelte. Das ändert sich jetzt: Fällt der Börsenstrompreis ins Negative, gibt es keine Vergütung mehr. 2024 gab es zuletzt 457 Stunden mit einem solchen Negativpreis.
Um finanzielle Verluste zu vermeiden, werden die Stunden mit negativen Preisen allerdings mit einem Faktor von 0.5 an die 20-jährige EEG-Förderzeit angehängt. Dennoch bedeutet die Reform für Anlagenbetreiber, dass es künftig wichtiger wird, den Eigenverbrauch zu maximieren oder den Strom gezielt zu speichern.
Auch diese Regelung gilt nur für Anlagen, die nach Inkrafttreten der neuen Regelungen Betrieb genommen werden.
Bislang war die Direktvermarktung von Solarstrom ein bürokratischer und finanzieller Aufwand, der sich vor allem für große Anlagen lohnte. Mit der neuen Regelung wird der Zugang zur Direktvermarktung für kleinere Anlagen unter 100 kW vereinfacht.
Das bietet neue Chancen:
PV-Anlagenbetreiber können ihren Strom gezielt an der Börse verkaufen.
Die Pflicht zur Direktvermarktung entfällt – sie bleibt freiwillig.
Intelligente Steuerungssysteme, wie Heartbeat AI von 1KOMMA5°, können künftig helfen, Strom gezielt in lukrativen Zeitfenstern einzuspeisen.
Das Solarspitzen-Gesetz verändert die Spielregeln für die Einspeisung von Solarstrom – aber was heißt das konkret für dich als Betreiber einer PV-Anlage?
Wenn du bereits eine PV-Anlage besitzt, bleibt für dich vieles beim Alten:
Deine Vergütung ist weiterhin gesichert, auch die Einspeiseregeln ändern sich für bestehende Anlagen nicht rückwirkend.
Die neue 60 %-Einspeisegrenze betrifft dich nur, wenn du deine Anlage nach Inkrafttreten der neuen Regelungen in Betrieb nimmst.
Ein Smart Meter ist nicht verpflichtend, kann dir aber neue Möglichkeiten eröffnen, zum Beispiel den Zugang zu dynamischen Stromtarifen, die dir günstigere Einkaufspreise für Strom ermöglichen.
Wenn du planst, eine PV-Anlage neu zu installieren, solltest du einige Dinge berücksichtigen:
Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen bedeutet, dass du deinen selbst erzeugten Strom optimal nutzen solltest – etwa durch Speicherung und optimierten Eigenverbrauch.
Die Direktvermarktung wird erleichtert, wodurch du deinen Solarstrom künftig einfacher gezielt an der Börse verkaufen kannst.
Mit Smart Meter und dynamischem Stromtarif kannst du weiter von negativen Strompreisen profitieren: Ein intelligentes Energiemanagement wie Heartbeat AI kann automatisch deinen Stromspeicher oder das Elektroauto laden, wenn die Preise besonders günstig sind. So profitierst du unabhängig von allen Änderungen des Gesetzes weiter von den günstigsten Preisen.
Durch die Änderungen wird es wichtiger, deinen Stromverbrauch flexibel zu steuern. Mit einer Kombination aus Batteriespeicher, intelligentem Energiemanagement und dynamischen Stromtarifen kannst du sicherstellen, dass du deinen Solarstrom immer bestmöglich nutzt – und das Netz gleichzeitig entlastest. Intelligente Steuerung garantiert dir in einem solchen Szenario nicht nur die größtmögliche Wirtschaftlichkeit deiner Anlage, sondern auch, dass alle notwendigen Prozesse automatisiert und komfortabel im Hintergrund abgewickelt werden. Die künftig nur in wenigen Situationen geringere Einspeisevergütung macht sich in einem solchen System gar nicht bemerkbar.
Das Solarspitzen-Gesetz markiert einen Wendepunkt in der deutschen Förderstrategie. Während in den vergangenen Jahren der Fokus vor allem auf dem schnellen Ausbau der Photovoltaik lag, rückt nun die intelligente und netzdienliche Integration der Erneuerbaren in den Mittelpunkt. Das ist kein Rückschritt, sondern eine notwendige Weiterentwicklung.
Wenn die erneuerbaren Energien wie geplant bis 2030 80 % des Stromverbrauchs decken sollen, muss unser Energiesystem flexibler, digitaler und effizienter werden. Es geht nicht mehr nur darum, möglichst viel Strom aus Sonne und Wind zu erzeugen, sondern ihn genau dann bereitzustellen, wenn er gebraucht wird. Dafür braucht es Steuerungstechnologien, smarte Netze, intelligente Steuerung und einen bewussteren Umgang mit Strom – von Haushalten bis zur Industrie.
Für Solaranlagenbesitzer bedeutet das zwar eine Umstellung, aber auch neue Chancen: Dynamische Stromtarife, bessere Speichernutzung und clevere Steuerungssysteme machen es möglich, selbstbestimmter und wirtschaftlicher mit dem eigenen Solarstrom umzugehen. Wer seine PV-Anlage intelligent steuert, kann nicht nur die eigene Stromrechnung senken, sondern auch aktiv zur Stabilität des gesamten Energiesystems beitragen.
¹ Voraussetzung zur Teilnahme an der Heartbeat-Preisgarantie ist neben dem Abschluss des Dynamic Pulse Stromliefervertrags der Betrieb eines von 1K5° unter der Marke 1K5° oder Enphase vertriebenen Batteriespeichersystems mit einer Batteriekapazität von mindestens 10 kWh und einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) mit einer Leistung von mindestens 10 kWp, die Installation und der Betrieb eines intelligenten Messsystems, die Installation von Heartbeat AI am Lieferort, Abschluss des Heartbeat AI Nutzungsvertrags, Abschluss des Energy Trader Vertrags (EUR 9,99 / Monat) und Einhaltung des sich aus dem Angebot ergebenden, individuell errechneten Solargestehungspreises.
Der Heartbeat-Strompreis ist der mit Heartbeat AI ermittelte Preis je kWh. Der Heartbeat-Strompreis wird wie folgt errechnet: (i) Kosten der Solarproduktion, welche sich aus den Investitionskosten für die PV- Anlage und der erzeugten Menge an solarer Energie zusammensetzen und wie sie sich aus der individuellen Ertragsprüfung laut Angebot für den Kunden ergeben, (ii) abzgl. der Einnahmen aus dem Verkauf von Strom bzw. der Einspeisevergütung, welche der Kunde im Garantiezeitraum erhält, gemäß Abrechnung des Netzbetreibers, (iii) zzgl. der Kosten für den durch Heartbeat AI optimierten Netzbezug von Strom, die aus dem durchschnittlich während des Garantiezeitraums bezahlten Arbeitspreis im Rahmen des Dynamic Pulse Tarifs errechnet werden, (iv) geteilt durch den im Abrechnungszeitraum ermittelten Gesamtverbrauch.
² Der mit der Heartbeat-Preisgarantie garantierte Preis in Höhe von 10 ct/kWh gilt ausschließlich in Regionen, in denen der Sockelbetrag (Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen) < 15,00 ct/ kWh ist. In Regionen mit einem Sockelbetrag zwischen 15,00 ct/kWh und 19,99 ct/kWh beträgt der mit der Heartbeat-Preisgarantie garantierte Preis 12 ct/kWh. In Regionen mit einem Sockelbetrag > 20,00 ct/kWh beträgt der mit der Heartbeat-Preisgarantie garantierte Preis 14 ct/kWh.
Die Heartbeat-Preisgarantie endet während eines Garantiezeitraums, wenn aufgrund einer Änderung der Gesetzeslage die Zahlung der Einspeisevergütung für eine PV-Anlage insgesamt entfällt, oder aber in Zeiten entfällt, in denen die Strompreise am Spotmarkt negativ sind. In diesem Fall rechnet 1K5° die Heartbeat-Preisgarantie bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Gesetzesänderung ab. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
³ Basierend auf einer Auswertung der 1KOMMA5° Kundinnen und Kunden im Zeitraum vom Anfang Mai 2024 bis Ende August 2024, die unter folgendem Link zu finden ist: LINK. In den Herbst- und Wintermonaten ist mit einem Anstieg der Kosten zu rechnen.