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Das neue Solarspitzengesetz: Was du als Solaranlagenbesitzer jetzt wissen musst

Der Boom der Solarenergie bringt neue Herausforderungen mit sich: An sonnigen Tagen produziert Deutschland oft mehr Strom, als verbraucht wird – die Preise an der Strombörse rutschen dann bis ins Negative. Dennoch erhielten Solaranlagenbetreiber bisher auch dann eine garantierte Einspeisevergütung. Das ändert sich nun mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die als „Solarspitzengesetz” bekannt wurde. Das Gesetz trat am 25.02.2025 in Kraft. Wer von seiner PV-Anlage weiterhin optimal profitieren will, sollte künftig mehr denn je auf intelligente Steuerung und Batteriespeicher setzen, da diese Systeme innerhalb der neuen Regelungen sogar wirtschaftlicher als zuvor agieren. Erfahre, welche Änderungen kommen, wen sie betreffen und wie du das Beste daraus machst.
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8 min

Das Wesentliche in Kürze

  • Das Gesetz trat am 25.02.2025 in Kraft. Die Regelungen gelten für alle Anlagen, die ab diesem Datum in Betrieb genommen werden.

  • Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: Betreiber neuer PV-Anlagen erhalten während negativer Börsenpreise keine Vergütung mehr. 2024 gab es 457 solcher Stunden, wovon ein Großteil mit PV-Erzeugungsstunden zusammenfiel.

  • Einspeisebegrenzung auf 60 Prozent für neue Anlagen ohne Steuerbox: Solaranlagen, die ab dem 25.02.25 ans Netz gehen, dürfen vorerst nur 60 Prozent ihrer Nennleistung einspeisen, bis eine Steuerbox installiert ist.

  • Eigenverbrauch & intelligente Vernetzung werden wichtiger: Wer seinen Solarstrom gezielt selbst nutzt, speichert oder flexibel einspeist, profitiert künftig am meisten.

  • Durchschnittlich 21 Prozent weniger Einnahmen für ungesteuerte Neuanlagen: Wir rechnen anhand von echten Kundendaten vor, wie sehr sich die Neuregelungen auf verschiedene Systeme auswirken.

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Die wichtigsten Änderungen durch das Solarspitzen-Gesetz

Das neue Solarspitzen-Gesetz soll den Umgang mit Solarstrom grundlegend verändern. Ziel ist es, Netzüberlastungen zu vermeiden, den Einsatz von Smart Metern zu beschleunigen und den Markt für Solarstrom flexibler zu gestalten. Statt zum ungelenkten Einspeisen soll das Gesetz dazu animieren, selbst produzierten Strom netzdienlich einzuspeisen oder zu verbrauchen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Einspeisebegrenzung auf 60 Prozent der Nennleistung für neue Anlagen ohne Steuerbox

Eine zentrale Neuerung betrifft die Einspeisung von Strom aus neuen PV-Anlagen. Solaranlagen, die ab dem 25.02.2025 ans Netz gehen, dürfen nur 60 Prozent ihrer individuellen Nennleistung einspeisen, bis eine sogenannte Steuerbox installiert ist.

Damit soll verhindert werden, dass es an besonders sonnigen Tagen zu Netzüberlastungen durch unkontrollierte Einspeisespitzen kommt. Diese Begrenzung entfällt automatisch, sobald die notwendige Steuerungstechnik installiert ist.

Bei neuen Anlagen sollte daher auf intelligente Steuerung gesetzt werden, um Mittagsspitzen gezielt verbrauchen oder speichern zu können und so eine Abregelung zu vermeiden. Bestandsanlagen sind von der Regelung nicht betroffen.

Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen für Neuanlagen

Bisher erhielten Betreiberinnen und Betreiber von Solaranlagen eine garantierte Einspeisevergütung – unabhängig davon, ob das Netz den Strom gerade braucht oder nicht. Das ändert sich jetzt: Fällt der Börsenstrompreis ins Negative, weil gerade besonders viel Erneuerbare Energien verfügbar sind, gibt es keine Vergütung mehr. 2024 gab es zuletzt 457 Stunden mit einem solchen Negativpreis.

Im Jahr 2024 machten Negativpreisstunden rund 5,22 Prozent des Jahres aus – sie fielen oft mit Zeiten hoher PV-Erzeugung zusammen, in denen auch die höchste Einspeisemenge erreicht wurde. Dadurch sind potenziell größere Einnahmeanteile betroffen. 

Um finanzielle Verluste abzumildern, werden diese Stunden mit einem Faktor von 0,5 auf die 20-jährige EEG-Förderzeit angerechnet. Auch dies gilt allerdings nur für Anlagen, die ab dem 25.02.2025 in Betrieb gehen.

Vorgerechnet

Solarspitzengesetz 2025: Intelligente Systeme mit Kostenvorteil von bis zu 20.000 Euro über 20 Jahre

Das Solarspitzengesetz verändert deutlich die Spielregeln für Solaranlagen. Wir haben anhand realer Verbrauchsdaten aus dem Jahr 2024 von 1023 Haushalten (Anlagengröße: 7–15 kWp) simuliert, wie sich drei typische PV-Systeme finanziell entwickeln – einmal mit den alten und einmal mit den neuen Rahmenbedingungen. Diese Haushalte hatten einen durchschnittlichen Gesamtverbrauch von 6152 kWh und eine durchschnittliche PV-Produktion in Höhe von 8800 kWh über das Jahr. 

Für diese Systeme haben wir 15 Minuten genau simuliert, wie sie sich ohne intelligente Steuerung und im anderen Szenario ohne Speicher und Steuerung verhalten hätten. Sowohl die 60-Prozent-Kappung als auch der Einspeisestop bei negativen Strompreisen gelten dabei in allen Szenarien, wobei die Auswirkungen auf die verschiedenen Systeme unterschiedlich groß sind.  

  • Szenario 1: Standard PV-Anlage (ungesteuert, ohne Speicher)

  • Szenario 2: PV-Anlage mit Batteriespeicher (ohne intelligente Steuerung)

  • Szenario 3: PV-Anlage mit Batteriespeicher, dynamischem Stromtarif und intelligenter Steuerung durch Heartbeat AI

Verglichen wurden dabei jeweils die jährlichen Kosten zur Deckung des Haushaltsstrombedarfs vor und nach der EnWG-Novelle. Für jedes Szenario wurde ein Durchschnittswert aus allen Haushalten gebildet.

Unsere Analyse zeigt klar: Anlagen, die nur auf das unkontrollierte Einspeisen von Solarstrom setzen, erleben spürbare Mehrkosten. Intelligente Systeme hingegen, die Speicher, dynamische Stromtarife und netzdienliche Steuerungen nutzen, erzielen erhebliche Kostenvorteile und können dank der Neuregelungen künftig noch profitabler als bisher schon betrieben werden.

Im Folgenden werden die zusätzlichen Kosten sowie die potenziellen Einsparungen der drei Szenarien näher erläutert:

Szenario 1: Standard PV-Anlage (ungesteuert, ohne Speicher)

Die Kosten steigen hier deutlich um etwa 113 Euro jährlich (knapp 14 Prozent). Der Grund: Diese Anlagen können weder von intelligenten Tarifen noch von Speichermöglichkeiten profitieren und leiden deshalb stark unter der neuen Regelung, insbesondere durch die reduzierte Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen und der 60-Prozent-Kappung, die von einem solchen System in keinem Fall verhindert oder ausgeglichen werden kann. Die durchschnittlichen Mehrkosten von 113,27 Euro ergeben sich aus den geringeren Einnahmen durch die Einspeisevergütung.

Überschüssiger Solarstrom, der früher vergütet wurde, bringt jetzt keinen Erlös mehr, was die Netto-Stromkosten des Haushalts spürbar erhöht.

Szenario 2: PV-Anlage mit Batteriespeicher (ohne weitere intelligente Steuerung)

Hier nutzt der Haushalt neben der PV-Anlage einen Batteriespeicher, jedoch ohne weitere intelligente Optimierung. Der Speicher erhöht den Eigenverbrauch und mildert Verluste, kann die neuen Nachteile aber nicht vollständig ausgleichen. Auch in diesem Szenario steigen die jährlichen Kosten merklich – um durchschnittlich rund 105  Euro, beziehungsweise etwa 22 Prozent im Jahr.

Denn auch wenn Batteriespeicher dazu beitragen, mehr Solarstrom direkt im Haushalt zu nutzen und so Verluste abzufedern, können sie die Auswirkungen der neuen Regelungen nicht vollständig ausgleichen. Besonders in sonnenreichen Stunden, in denen der Speicher bereits gefüllt ist, bleibt überschüssige Energie ungenutzt oder muss ins Netz eingespeist werden – zu Bedingungen, die sich für solche Anlagenbetreiber nun deutlich verschlechtert haben.

Szenario 3: PV-Anlage mit Batteriespeicher, dynamischem Stromtarif und intelligenter Steuerung

Dieses Szenario kombiniert alle intelligenten Lösungen: eine PV-Anlage mit Batteriespeicher, dazu ein dynamischer Stromtarif und ein Energiemanagement, das Produktion und Verbrauch smart steuert. Das Ergebnis ist eindeutig: Intelligent gesteuerte PV-Systeme schneiden im neuen Umfeld mit Abstand am besten ab. 

Während konventionelle Anlagen Einbußen hinnehmen müssen, bleiben die Kosten hier extrem niedrig. Die neuen Regelungen wirken sich kaum negativ aus – im Gegenteil. Unsere Analyse zeigt, dass die Kosten bei solchen Systemen um über 200 Euro sinken.

Die Schlüsselstrategie dahinter ist die maximale Nutzung der Marktmechanismen: Eine smarte Steuerung lädt den Speicher bevorzugt bei negativen Strompreisen und speist Strom vorzugsweise dann ins Netz ein, wenn die Börsenpreise hoch sind. So wird der Eigenverbrauch optimiert und jede eingespeiste kWh bestmöglich vergütet. Außerdem profitieren diese Systeme so von den Vorteilen durch Paragraf 14a EnWG - sie beziehen zum einen eine Pauschale in Höhe von 130 bis 190 Euro jährlich (Modul 1 §14a) und profitieren weiterhin von zeitvariablen Netzentgelten (Modul 3 §14a). Dieses Zusammenspiel aus Speicher, dynamischem Tarif und intelligenter Steuerung federt die neuen Einschränkungen nicht nur ab, sondern kehrt sie in einen Vorteil um.

Über 900 Euro jährlicher Unterschied - bis zu 20.000 Euro Ersparnis in zwei Jahrzehnten

Mit dem Solarspitzengesetz werden die entscheidenden Vorteile intelligenter Steuerung und netzdienlichen Verhaltens noch deutlicher: Über 20 Jahre spart ein solches System mit Speicher, dynamischem Tarif und intelligenter Steuerung gegenüber einem ungesteuerten System ohne Batterie sogar fast 20.000 Euro.

Diese Einsparung resultiert aus der Kombination von mehr Eigenverbrauch, optimalen Einspeiseerlösen und geringeren Strombezugskosten durch die Nutzung dynamischer Tarife. Das Solarspitzengesetz verstärkt diesen Effekt noch – es bestraft unflexible Einspeiser und belohnt smarte Eigenverbraucher.

Methodologie

Datenbasis: Ausgewertet wurden die realen Verbrauchs- und Einspeisedaten von insgesamt 1023 Kund:innen mit PV-Anlagen zwischen 8 und 15 kWp im Jahr 2024. Diese Haushalte hatten einen durchschnittlichen Gesamtverbrauch von 6152 kWh und eine durchschnittliche PV-Produktion in Höhe von 8800 kWh über das Jahr. Anhand dieser wurden alle oben genannten Szenarien mit entsprechenden Parametern simuliert.

  • Sowohl die 60-Prozent-Kappung als auch der Einspeisestopp während negativer Börsenpreise gelten für alle drei Szenarien.

  • Durch eine 15-minutengenaue Datengrundlage und den Abgleich mit Strommarktdaten konnten wir exakt zuordnen, wann eine jeweilige Anlage in welchem Szenario vom Vergütungsstopp bei Negativpreisen oder der 60-Prozent-Kappung betroffen gewesen wäre. 

  • Simuliert wurden die finanziellen Auswirkungen in drei Szenarien (PV ohne Steuerung, PV mit Speicher, PV mit Speicher und intelligenter Steuerung plus dynamischem Tarif)  jeweils mit und ohne den neuen Parametern der EnWG-Novelle.

  • Für das Szenario mit dynamischem Stromtarif wurde ein durchschnittlicher Strompreis von 0,22 €/kWh zugrunde gelegt.

  • Der Referenzstrompreis für konventionellen Netzbezug wurde mit 0,35 €/kWh angesetzt.

  • Der pauschale Abschlag nach §14a EnWG Modul 1 wurde mit einem Durchschnittswert in Höhe von 150 Euro ebenfalls berücksichtigt.

  • Für zeitvariable Netzentgelte nach §14a EnWG Modul 3 wurde ein durchschnittlicher Wert von 4,5 Cent pro kWh angenommen, der die variierende lokale und saisonale Verfügbarkeit bei den Verteilnetzbetreibern sowie die allgemein hohen Unterschiede in der Höhe dieser zeitvariablen Netzentgelte widerspiegelt. Diese Vergünstigung wurde von den 0,22 €/kWh abgezogen. 

  • Die Ladesteuerung des Batteriespeichers erfolgt primär bei negativen Strompreisen, um die Wirtschaftlichkeit nach Wegfall der EEG-Vergütung zu optimieren.

Was das für dich als Solaranlagenbetreiber bedeutet

Wenn du bereits eine PV-Anlage besitzt, bleibt für dich vieles beim Alten:

  • Deine Vergütung ist weiterhin gesichert, auch die Einspeiseregeln ändern sich für bestehende Anlagen nicht rückwirkend.

  • Die neue 60 Prozent-Einspeisegrenze betrifft dich nur, wenn du deine Anlage ab dem 25.02.2025 in Betrieb nimmst.

  • Ein Smart Meter ist nicht verpflichtend, aber ermöglicht unter anderem die Nutzung von dynamischen Stromtarifen, die günstigere Einkaufspreise für Strom ermöglichen. Auch für weitere, großartige Neuerungen, wie etwa zeitvariable Netzentgelte, ist ein Smart Meter Voraussetzung. 

  • Wenn deine Anlage noch nicht intelligent gesteuert wird, zum Beispiel über Heartbeat AI, ist es sehr sinnvoll, eine solche Steuerung nachzurüsten.

Neue Anlagen: Eigenverbrauch und smarte Steuerung werden wichtiger

Wenn du eine neue PV-Anlage planst, solltest du mit Blick auf die neuen Regelungen einige Dinge berücksichtigen:

  • Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen bedeutet, dass du deinen selbst erzeugten Strom optimal nutzen solltest – etwa durch Speicherung und optimierten Eigenverbrauch.

  • Mit Smart Meter und dynamischem Stromtarif kannst du weiter von negativen Strompreisen profitieren: Ein intelligentes Energiemanagement wie Heartbeat AI kann automatisch deinen Stromspeicher oder das Elektroauto laden, wenn die Preise besonders günstig sind. So profitierst du unabhängig von allen Änderungen des Gesetzes weiter von den günstigsten Preisen.

Status quo: Warum die alte Regelung nicht mehr funktionierte

Solarenergie ist eine Erfolgsgeschichte in Deutschland. In den letzten Jahren wurden so viele Photovoltaikanlagen installiert wie nie zuvor – unterstützt durch staatliche Förderungen und gesunkene Anlagenpreise. Die zugebaute Leistung betrug alleine im Jahr 2024 16,2 Gigawatt, womit Deutschland sogar vor den Ausbauzielen liegt.

Im Jahr 2024 stieg damit der Anteil der Photovoltaik an der öffentlichen Nettostromerzeugung in Deutschland auf fast 15 Prozent - Tendenz weiter steigend.

Diese Entwicklung bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich: An besonders sonnigen Tagen erzeugen die zahlreichen PV-Anlagen mehr Strom, als verbraucht wird, was immer häufiger zu negativen Strompreisen führt. 

Trotz dieser Marktbedingungen erhielten Anlagenbetreiber bislang eine garantierte Einspeisevergütung von zuletzt 8,03 ct/kWh und seit Februar 7,94 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp. Gleichzeitig führt die ungelenkte Einspeisung großer Strommengen zu Netzüberlastungen, die aufwändig ausgeglichen werden müssen, was ebenfalls Kosten verursacht. 

In einem Netz, das mit immer höherem Anteil erneuerbarer Energien zunehmend auf Flexibilität angewiesen ist, förderte die EEG-Vergütung in ihrer bisherigen Form zuletzt also eigentlich das Gegenteil von dem, was eigentlich nötig wäre: Anlagenbetreibende wurden dazu incentiviert, Strom im Überfluss einzuspeisen.

Energiemanager Heartbeat
Energiemanager

Mit Heartbeat AI zum günstigsten und saubersten Strom

Wann ist der Strom am günstigsten? Wann ist es sinnvoll, den Speicher zu laden? Und wann sind E-Auto oder Wärmepumpe dran? Mit Heartbeat AI brauchst du dir darüber keine Gedanken mehr zu machen: Der intelligente Energiemanager von 1KOMMA5° steuert automatisch alle Stromflüsse und holt für dich immer das Beste heraus. 

Dabei hat Heartbeat AI Wetterprognosen ebenso im Blick wie variable Preise und deine Verbrauchsmuster. Deshalb können wir dir in Kombination mit unserer PV-Anlage und unserem dynamischen Stromtarif mit gutem Gewissen unsere Heartbeat-Preisgarantie geben: Bei 1KOMMA5° zahlst du im Jahresdurchschnitt maximal 10 Cent pro Kilowattstunde1,2

Warum sich Investitionen in smarte Lösungen lohnen

Durch die Änderungen wird es wichtiger, deinen Stromverbrauch flexibel zu steuern.

Die gute Nachricht: Es gibt schon jetzt Lösungen: Mit einer Kombination aus Batteriespeicher, intelligentem Energiemanagement und dynamischen Stromtarifen kannst du sicherstellen, dass du deinen Solarstrom immer bestmöglich nutzt – und das Netz gleichzeitig entlastest. Intelligente Steuerung garantiert in einem solchen Szenario nicht nur die größtmögliche Wirtschaftlichkeit der Anlage, sondern auch, dass alle notwendigen Prozesse automatisiert und komfortabel im Hintergrund abgewickelt werden. Die künftig nur in wenigen Situationen geringere Einspeisevergütung macht sich in einem solchen System gar nicht bemerkbar.

Ausblick: Solarstrom wird erwachsen

Das Solarspitzen-Gesetz markiert einen Wendepunkt in der deutschen Förderstrategie. Während in den vergangenen Jahren der Fokus vor allem auf dem schnellen Ausbau von Photovoltaik lag, rückt nun die intelligente und netzdienliche Integration der Erneuerbaren in den Mittelpunkt. Das ist kein Rückschritt, sondern ein notwendiger Paradigmenwechsel.

Wenn die erneuerbaren Energien wie geplant bis 2030 80 Prozent des Stromverbrauchs decken sollen, muss unser Energiesystem flexibler, digitaler und effizienter werden. Es geht nicht mehr nur darum, möglichst viel Strom aus Sonne und Wind zu erzeugen, sondern ihn genau dann bereitzustellen, wenn er gebraucht wird. Dafür braucht es Steuerungstechnologien, smarte Netze, intelligente Steuerung und einen bewussteren Umgang mit Strom – von Haushalten bis zur Industrie.

Für Solaranlagenbesitzer bedeutet das zwar eine Umstellung, aber auch neue Chancen: Dynamische Stromtarife, bessere Speichernutzung und clevere Steuerungssysteme machen es möglich, selbstbestimmter und wirtschaftlicher mit dem eigenen Solarstrom umzugehen. Wer seine PV-Anlage intelligent steuert, kann nicht nur die eigene Stromrechnung senken, sondern auch aktiv zur Stabilität des gesamten Energiesystems beitragen.

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Weitere Artikel aus unserem 1KOMMA5° Magazin:

¹ Voraussetzung zur Teilnahme an der Heartbeat-Preisgarantie ist neben dem Abschluss des Dynamic Pulse Stromliefervertrags der Betrieb eines von 1K5° unter der Marke 1K5° oder Enphase vertriebenen Batteriespeichersystems mit einer Batteriekapazität von mindestens 10 kWh und einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) mit einer Leistung von mindestens 10 kWp, die Installation und der Betrieb eines intelligenten Messsystems, die Installation von Heartbeat AI am Lieferort, Abschluss des Heartbeat AI Nutzungsvertrags, Abschluss des Energy Trader Vertrags (EUR 9,99 / Monat) und Einhaltung des sich aus dem Angebot ergebenden, individuell errechneten Solargestehungspreises. 

Der Heartbeat-Strompreis ist der mit Heartbeat AI ermittelte Preis je kWh. Der Heartbeat-Strompreis wird wie folgt errechnet: (i) Kosten der Solarproduktion, welche sich aus den Investitionskosten für die PV- Anlage und der erzeugten Menge an solarer Energie zusammensetzen und wie sie sich aus der individuellen Ertragsprüfung laut Angebot für den Kunden ergeben, (ii) abzgl. der Einnahmen aus dem Verkauf von Strom bzw. der Einspeisevergütung, welche der Kunde im Garantiezeitraum erhält, gemäß Abrechnung des Netzbetreibers, (iii) zzgl. der Kosten für den durch Heartbeat AI optimierten Netzbezug von Strom, die aus dem durchschnittlich während des Garantiezeitraums bezahlten Arbeitspreis im Rahmen des Dynamic Pulse Tarifs errechnet werden, (iv) geteilt durch den im Abrechnungszeitraum ermittelten Gesamtverbrauch. 

² Der mit der Heartbeat-Preisgarantie garantierte Preis in Höhe von 10 ct/kWh gilt ausschließlich in Regionen, in denen der Sockelbetrag (Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen) < 15,00 ct/ kWh ist. In Regionen mit einem Sockelbetrag zwischen 15,00 ct/kWh und 19,99 ct/kWh beträgt der mit der Heartbeat-Preisgarantie garantierte Preis 12 ct/kWh. In Regionen mit einem Sockelbetrag > 20,00 ct/kWh beträgt der mit der Heartbeat-Preisgarantie garantierte Preis 14 ct/kWh.  

Die Heartbeat-Preisgarantie endet während eines Garantiezeitraums, wenn aufgrund einer Änderung der Gesetzeslage die Zahlung der Einspeisevergütung für eine PV-Anlage insgesamt entfällt, oder aber in Zeiten entfällt, in denen die Strompreise am Spotmarkt negativ sind. In diesem Fall rechnet 1K5° die Heartbeat-Preisgarantie bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Gesetzesänderung ab. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

³ Basierend auf einer Auswertung der 1KOMMA5° Kundinnen und Kunden im Zeitraum vom Anfang Mai 2024 bis Ende August 2024, die unter folgendem Link zu finden ist: LINK. In den Herbst- und Wintermonaten ist mit einem Anstieg der Kosten zu rechnen.