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Jetzt sparenInkrafttreten am 25.02.2025: Nachdem das Gesetz noch im Februar den Bundesrat passierte, tritt es am 25.02.2025 in Kraft. Die Regelungen gelten für alle Anlagen, die ab diesem Datum in Betrieb genommen werden.
Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: Betreiber neuer PV-Anlagen erhalten während negativer Börsenpreise keine Vergütung mehr. 2024 gab es 457 solcher Stunden, wovon ein Großteil mit PV-Erzeugungsstunden zusammenfiel.
Einspeisebegrenzung auf 60 Prozent für neue Anlagen ohne Steuerbox: Solaranlagen, die ab dem 25.02.25 ans Netz gehen, dürfen vorerst nur 60 Prozent ihrer Nennleistung einspeisen, bis eine Steuerbox installiert ist.
Erleichterte Direktvermarktung: Kleinere PV-Anlagen (unter 100 kWp) können künftig einfacher ihren Strom an der Börse verkaufen, ohne dass eine Pflicht zur Direktvermarktung besteht.
Eigenverbrauch & intelligente Vernetzung werden wichtiger: Wer seinen Solarstrom gezielt selbst nutzt, speichert oder flexibel einspeist, profitiert künftig am meisten.
Durchschnittlich 21 Prozent weniger Einnahmen für ungesteuerte Bestandsanlagen: Wir rechnen anhand von echten Kundendaten vor, wie sehr sich die Neuregelungen auf verschiedene Systeme auswirken.
Das neue Solarspitzen-Gesetz soll den Umgang mit Solarstrom grundlegend verändern. Ziel ist es, Netzüberlastungen zu vermeiden, die Verbreitung von Smart Metern zu beschleunigen und den Markt für Solarstrom flexibler zu gestalten. Statt zum ungelenkten Einspeisen soll das Gesetz dazu animieren, selbst produzierten Strom netzdienlich einzuspeisen oder zu verbrauchen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Eine zentrale Neuerung betrifft die Einspeisung von Strom aus neuen PV-Anlagen:
Solaranlagen, die ab dem 25.02.2025 ans Netz gehen, dürfen nur 60 Prozent ihrer individuellen Nennleistung einspeisen, bis eine sogenannte Steuerbox installiert ist.
Damit soll verhindert werden, dass es an besonders sonnigen Tagen zu Netzüberlastungen durch unkontrollierte Einspeisespitzen kommt.
Die Begrenzung entfällt automatisch, sobald die notwendige Steuerungstechnik installiert ist.
Bei neuen Anlagen sollte daher auf intelligente Steuerung gesetzt werden, um Mittagsspitzen gezielt verbrauchen oder speichern zu können und so eine Abregelung zu vermeiden. Bestandsanlagen sind von der Regelung nicht betroffen.
Bisher erhielten Betreiberinnen und Betreiber von Solaranlagen eine garantierte Einspeisevergütung – unabhängig davon, ob das Netz den Strom gerade braucht oder nicht. Das ändert sich jetzt: Fällt der Börsenstrompreis ins Negative, weil gerade besonders viel Erneuerbare Energien verfügbar sind, gibt es keine Vergütung mehr. 2024 gab es zuletzt 457 Stunden mit einem solchen Negativpreis.
Im Jahr 2024 machten Negativpreisstunden rund 5,22 Prozent des Jahres aus – sie fielen oft mit Zeiten hoher PV-Erzeugung zusammen, in denen auch die höchste Einspeisemenge erreicht wurde. Dadurch sind potenziell größere Einnahmeanteile betroffen. Um finanzielle Verluste abzumildern, werden diese Stunden mit einem Faktor von 0,5 auf die 20-jährige EEG-Förderzeit angerechnet. Auch dies gilt allerdings nur für Anlagen, die ab dem 25.02.2025 in Betrieb gehen.
Bislang war die Direktvermarktung von Solarstrom ein bürokratischer und finanzieller Aufwand, der sich vor allem für große Anlagen lohnte. Mit der neuen Regelung wird der Zugang zur Direktvermarktung für kleinere Anlagen unter 100 kWp vereinfacht.
Das bietet neue Chancen:
PV-Anlagenbetreiber können ihren Strom gezielt an der Börse verkaufen.
Die Pflicht zur Direktvermarktung entfällt – sie bleibt freiwillig.
Intelligente Steuerungssysteme, wie Heartbeat AI von 1KOMMA5°, können künftig helfen, Strom automatisiert und gezielt in lukrativen Zeitfenstern einzuspeisen.
Das Solarspitzen-Gesetz verändert die Vergütungen für Solaranlagenbetreiber – doch wie stark trifft es Haushalte wirklich?
Unsere Analyse zeigt: Die Auswirkungen sind größer als viele gedacht haben – mit einer herkömmlichen, auf Einspeisung ausgelegten PV-Anlage betragen die Verluste bei der Einspeisung durch die Kappung und den Vergütungsstop während der Negativpreisstunden im Schnitt rund 21 Prozent.
Wir haben reale Verbrauchs- und Einspeisedaten aus 2024 analysiert – inklusive genauer Lastdaten im 15-Minuten-Takt und negativer Strompreisstunden. Dabei wurden 150 Haushalte untersucht, die bereits die Energiemanagement Software Heartbeat AI zur Optimierung ihres Verbrauchs nutzen, jedoch noch nicht mit unserem dynamischen Stromtarif Dynamic Pulse versorgt werden.
Anhand dieser Daten haben wir drei Szenarien simuliert:
1. PV-Anlage ohne Zusatz,
2. PV-Anlage plus Speicher,
3. PV-Anlage plus Speicher und dynamischer Stromtarif, inklusive intelligentem Be- und Entladen des Speichers durch Heartbeat AI.
Noch eindeutiger wird das Bild beim Blick auf die Gesamtkostenkalkulation inklusive der Kosten für den Netzstrombezug. Hierbei wurden für den Netzstrombezug Referenzwerte von 35 ct/kWh ohne dynamischen Stromtarif (Szenario 1 und 2) und 22 ct/kWh mit dynamischem Stromtarif (Szenario 3) angenommen.
Im Folgenden werden die zusätzlichen Kosten sowie die potenziellen Einsparungen der drei Szenarien näher erläutert:
Für die betrachteten PV-Anlagen ohne Speicher lag die durchschnittliche Einspeisevergütung bisher durchschnittlich bei 403,48 Euro pro Jahr. Im 15-Minuten-Takt haben wir analysiert, welche Teile dieser Einnahmen durch die neuen Regelungen zukünftig entfallen. Ein wesentlicher Faktor ist der Wegfall der Vergütung bei negativen Strompreisen. Zusätzlich greift für neue Anlagen ohne Steuerbox die 60-Prozent-Einspeisegrenze. Das bedeutet, dass alle Einspeisemengen, die über diese Grenze hinausgehen, ersatzlos wegfallen, sofern sie nicht in einem Batteriespeicher zwischengespeichert oder direkt im Haushalt verbraucht werden. Für eine durchschnittliche PV-Anlage sinkt die jährliche Einspeisevergütung dadurch von 403,48 Euro auf 312,25 Euro – ein Verlust von 91,22 Euro bzw. 21,32 Prozent.
In der Gesamtkalkulation über das Jahr, also wenn wir auch die Kosten für den Netzstrombezug mit einrechnen, zahlten diese Haushalte zuvor durchschnittlich 414,06 Euro. Dieser Gesamtbetrag steigt mit der neuen Regelung auf 505,28 Euro.
Für Betreiber einer PV-Anlage mit Speicher lag die durchschnittliche Einspeisevergütung vor der Neuregelung bei 324,56 Euro pro Jahr. Durch die Kombination aus der 60-Prozent-Einspeisebegrenzung für neue Anlagen und dem Wegfall der Vergütung bei negativen Strompreisen sinken diese Einnahmen künftig auf 238,31 Euro. Das entspricht einem Rückgang von 86,25 Euro bzw. 25,57 Prozent.
Auch wenn Batteriespeicher dazu beitragen, mehr Solarstrom direkt im Haushalt zu nutzen und so Verluste abzufedern, können sie die Auswirkungen der neuen Regelungen nicht vollständig ausgleichen. Besonders in sonnenreichen Stunden, in denen der Speicher bereits gefüllt ist, bleibt überschüssige Energie ungenutzt oder muss ins Netz eingespeist werden – zu Bedingungen, die sich für solche Anlagenbetreiber nun deutlich verschlechtern.
Die Gesamtstromkosten beliefen sich für dieses Setup durchschnittlich auf 193,79 Euro, mit der neuen Regelung steigt der durchschnittliche Wert im Schnitt auf 280,04 Euro.
Während konventionelle PV-Anlagen durch das neue Gesetz deutliche Einbußen hinnehmen müssen, zeigt unsere Analyse: Anlagen mit intelligenter Steuerung und dynamischem Stromtarif performen in diesem neuen Umfeld mit Abstand am besten. In diesem Szenario fällt die Differenz bei der Einspeisevergütung nur etwa halb so groß aus: von 324,56 Euro fallen diese lediglich um 41,43 Euro auf 283,12 Euro.
Beeindruckender ist jedoch die Gesamtperformance im Vergleich zu den beiden anderen Szenarien: 1,26 Euro an Gesamtkosten wären für diese Kund:innen vor der EnWG Novelle über das gesamte Jahr angefallen - inklusive Netzstrombezug. Nach der Novelle sind es 42,69 Euro, also eine Differenz von 41,43 Euro pro Jahr. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der maximalen Nutzung der Marktmechanismen. Während klassische Anlagenbetreiber unkontrolliert einspeisen und damit vom Vergütungsstop während negativer Strompreise betroffen sind, kann eine smarte Steuerung die Produktion und den Verbrauch optimal anpassen. Strom wird dann verbraucht, wenn er besonders günstig ist, und dann eingespeist, wenn die Preise am höchsten sind. Dadurch wird der Eigenverbrauch maximiert und die Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde optimiert.
Mit dem Solarspitzengesetz werden die entscheidenden Vorteile von intelligenter Steuerung und einem netzdienlichen Verhalten insgesamt noch klarer: Über 20 Jahre spart ein solches System gegenüber einem ungesteuerten System ohne Batterie mindestens 9.000 Euro.
Aus einem Kundendatensatz von 2024 wurden Anlagenkonfigurationen selektiert, die einem PV-System mit circa 10 kWp entsprechen.
Die Datenselektion wurde auf Haushalte mit einem Jahresverbrauch zwischen 1.000 und 6.500 kWh begrenzt, um Szenarien mit Elektrofahrzeugen und Wärmepumpen weitgehend auszuschließen.
Nach Anwendung der Filterkriterien resultierten 150 repräsentative Kundenprofile für die weitere Analyse, mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.778,34 kWh.
Für das Szenario "New Solar" wurde ein durchschnittlicher Strompreis von 0,22 €/kWh zugrunde gelegt.
Der Referenzstrompreis für konventionellen Netzbezug wurde mit 0,35 €/kWh angesetzt.
Die Ladesteuerung des Batteriespeichers erfolgt primär bei negativen Strompreisen durch die PV-Anlage, um die Wirtschaftlichkeit nach Wegfall der EEG-Vergütung zu optimieren.
Wenn du bereits eine PV-Anlage besitzt, bleibt für dich vieles beim Alten:
Deine Vergütung ist weiterhin gesichert, auch die Einspeiseregeln ändern sich für bestehende Anlagen nicht rückwirkend.
Die neue 60 Prozent-Einspeisegrenze betrifft dich nur, wenn du deine Anlage ab dem 25.02.2025 in Betrieb nimmst.
Ein Smart Meter ist nicht verpflichtend, aber ermöglicht unter anderem die Nutzung von dynamischen Stromtarifen, die günstigere Einkaufspreise für Strom ermöglichen. Auch für weitere, großartige Neuerungen, wie etwa zeitvariable Netzentgelte, ist ein Smart Meter Voraussetzung.
Wenn deine Anlage noch nicht intelligent gesteuert wird, zum Beispiel über Heartbeat AI, ist es sehr sinnvoll, eine solche Steuerung nachzurüsten.
Wenn du eine neue PV-Anlage planst, solltest du mit Blick auf die neuen Regelungen einige Dinge berücksichtigen:
Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen bedeutet, dass du deinen selbst erzeugten Strom optimal nutzen solltest – etwa durch Speicherung und optimierten Eigenverbrauch.
Die Direktvermarktung wird erleichtert, wodurch du deinen Solarstrom künftig einfacher gezielt an der Börse verkaufen kannst.
Mit Smart Meter und dynamischem Stromtarif kannst du weiter von negativen Strompreisen profitieren: Ein intelligentes Energiemanagement wie Heartbeat AI kann automatisch deinen Stromspeicher oder das Elektroauto laden, wenn die Preise besonders günstig sind. So profitierst du unabhängig von allen Änderungen des Gesetzes weiter von den günstigsten Preisen.
Solarenergie ist eine Erfolgsgeschichte in Deutschland. In den letzten Jahren wurden so viele Photovoltaikanlagen installiert wie nie zuvor – unterstützt durch staatliche Förderungen und gesunkene Anlagenpreise. Die zugebaute Leistung betrug alleine im Jahr 2024 16,2 Gigawatt, womit Deutschland sogar vor den Ausbauzielen liegt.
Im Jahr 2024 stieg damit der Anteil der Photovoltaik an der öffentlichen Nettostromerzeugung in Deutschland auf fast 15 Prozent - Tendenz weiter steigend.
Diese Entwicklung bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich: An besonders sonnigen Tagen erzeugen die zahlreichen PV-Anlagen mehr Strom, als verbraucht wird, was immer häufiger zu negativen Strompreisen führt.
Trotz dieser Marktbedingungen erhielten Anlagenbetreiber bislang eine garantierte Einspeisevergütung von zuletzt 8,03 ct/kWh und seit Februar 7,94 ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp. Gleichzeitig führt die ungelenkte Einspeisung großer Strommengen zu Netzüberlastungen, die aufwändig ausgeglichen werden müssen, was ebenfalls Kosten verursacht.
In einem Netz, das mit immer höherem Anteil erneuerbarer Energien zunehmend auf Flexibilität angewiesen ist, förderte die EEG-Vergütung in ihrer bisherigen Form zuletzt also eigentlich das Gegenteil von dem, was eigentlich nötig wäre: Anlagenbetreibende wurden dazu incentiviert, Strom im Überfluss einzuspeisen.
Durch die Änderungen wird es wichtiger, deinen Stromverbrauch flexibel zu steuern. Philipp Schröder, CEO und Mitgründer von 1KOMMA5° erklärt: “Die neue Situation zeigt klar einen notwendigen Paradigmenwechsel. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich beim Kauf eines Energiesystems dabei eines klar machen: Wer jetzt in ein System investiert, das nicht auf flexible Steuerung und netzdienliches Verhalten ausgelegt ist, verliert bares Geld und das über Jahre.”
Die gute Nachricht: Es gibt schon jetzt Lösungen. Auch die verrät Schröder: “Mit einer Kombination aus Batteriespeicher, intelligentem Energiemanagement und dynamischen Stromtarifen kannst du sicherstellen, dass du deinen Solarstrom immer bestmöglich nutzt – und das Netz gleichzeitig entlastest.” Intelligente Steuerung garantiert in einem solchen Szenario nicht nur die größtmögliche Wirtschaftlichkeit der Anlage, sondern auch, dass alle notwendigen Prozesse automatisiert und komfortabel im Hintergrund abgewickelt werden. Die künftig nur in wenigen Situationen geringere Einspeisevergütung macht sich in einem solchen System gar nicht bemerkbar.
Das Solarspitzen-Gesetz markiert einen Wendepunkt in der deutschen Förderstrategie. Während in den vergangenen Jahren der Fokus vor allem auf dem schnellen Ausbau der Photovoltaik lag, rückt nun die intelligente und netzdienliche Integration der Erneuerbaren in den Mittelpunkt. Philipp Schröder macht klar: “Das ist kein Rückschritt, sondern eine notwendige Weiterentwicklung.”
Wenn die erneuerbaren Energien wie geplant bis 2030 80 Prozent des Stromverbrauchs decken sollen, muss unser Energiesystem flexibler, digitaler und effizienter werden. Es geht nicht mehr nur darum, möglichst viel Strom aus Sonne und Wind zu erzeugen, sondern ihn genau dann bereitzustellen, wenn er gebraucht wird. Dafür braucht es Steuerungstechnologien, smarte Netze, intelligente Steuerung und einen bewussteren Umgang mit Strom – von Haushalten bis zur Industrie.
Für Solaranlagenbesitzer bedeutet das zwar eine Umstellung, aber auch neue Chancen: Dynamische Stromtarife, bessere Speichernutzung und clevere Steuerungssysteme machen es möglich, selbstbestimmter und wirtschaftlicher mit dem eigenen Solarstrom umzugehen. Wer seine PV-Anlage intelligent steuert, kann nicht nur die eigene Stromrechnung senken, sondern auch aktiv zur Stabilität des gesamten Energiesystems beitragen.
¹ Voraussetzung zur Teilnahme an der Heartbeat-Preisgarantie ist neben dem Abschluss des Dynamic Pulse Stromliefervertrags der Betrieb eines von 1K5° unter der Marke 1K5° oder Enphase vertriebenen Batteriespeichersystems mit einer Batteriekapazität von mindestens 10 kWh und einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) mit einer Leistung von mindestens 10 kWp, die Installation und der Betrieb eines intelligenten Messsystems, die Installation von Heartbeat AI am Lieferort, Abschluss des Heartbeat AI Nutzungsvertrags, Abschluss des Energy Trader Vertrags (EUR 9,99 / Monat) und Einhaltung des sich aus dem Angebot ergebenden, individuell errechneten Solargestehungspreises.
Der Heartbeat-Strompreis ist der mit Heartbeat AI ermittelte Preis je kWh. Der Heartbeat-Strompreis wird wie folgt errechnet: (i) Kosten der Solarproduktion, welche sich aus den Investitionskosten für die PV- Anlage und der erzeugten Menge an solarer Energie zusammensetzen und wie sie sich aus der individuellen Ertragsprüfung laut Angebot für den Kunden ergeben, (ii) abzgl. der Einnahmen aus dem Verkauf von Strom bzw. der Einspeisevergütung, welche der Kunde im Garantiezeitraum erhält, gemäß Abrechnung des Netzbetreibers, (iii) zzgl. der Kosten für den durch Heartbeat AI optimierten Netzbezug von Strom, die aus dem durchschnittlich während des Garantiezeitraums bezahlten Arbeitspreis im Rahmen des Dynamic Pulse Tarifs errechnet werden, (iv) geteilt durch den im Abrechnungszeitraum ermittelten Gesamtverbrauch.
² Der mit der Heartbeat-Preisgarantie garantierte Preis in Höhe von 10 ct/kWh gilt ausschließlich in Regionen, in denen der Sockelbetrag (Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen) < 15,00 ct/ kWh ist. In Regionen mit einem Sockelbetrag zwischen 15,00 ct/kWh und 19,99 ct/kWh beträgt der mit der Heartbeat-Preisgarantie garantierte Preis 12 ct/kWh. In Regionen mit einem Sockelbetrag > 20,00 ct/kWh beträgt der mit der Heartbeat-Preisgarantie garantierte Preis 14 ct/kWh.
Die Heartbeat-Preisgarantie endet während eines Garantiezeitraums, wenn aufgrund einer Änderung der Gesetzeslage die Zahlung der Einspeisevergütung für eine PV-Anlage insgesamt entfällt, oder aber in Zeiten entfällt, in denen die Strompreise am Spotmarkt negativ sind. In diesem Fall rechnet 1K5° die Heartbeat-Preisgarantie bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Gesetzesänderung ab. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
³ Basierend auf einer Auswertung der 1KOMMA5° Kundinnen und Kunden im Zeitraum vom Anfang Mai 2024 bis Ende August 2024, die unter folgendem Link zu finden ist: LINK. In den Herbst- und Wintermonaten ist mit einem Anstieg der Kosten zu rechnen.