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Strom, Gas, bidirektionales Laden: Das ändert sich 2026 am Energiemarkt

Ab 2026 stehen Veränderungen auf dem deutschen Energiemarkt an, die Verbraucherinnen und Verbraucher betreffen werden. 1KOMMA5° gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen.
Aktualisiert am

Lesezeit

3 min

Das Wesentliche in Kürze

  • Strom: Netzentgelte sinken, Umlagen steigen moderat, Einspeisevergütung für Solaranlagen könnte enden

  • Gas: Netzentgelte und CO₂-Preis steigen, Gasspeicherumlage fällt weg

  • Strom aus E-Autobatterien und Batteriespeichern nicht mehr doppelt mit Netzentgelten belegt

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich 2026 auf neue Regelungen und Preisveränderung beim Thema Energie einstellen. 1KOMMA5° fasst die wichtigsten Änderungen zusammen.

Strom: Netzentgelte sinken, Umlagen steigen moderat, Einspeisevergütung könnte enden

Die Bundesregierung dämpft die Kosten der Stromübertragungsnetze mit einem Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro. Der Milliardeneinsatz führt bei Privatverbrauchern zu leicht sinkenden Netzentgelten. Die Kilowattstunde Strom wird 2026 im Schnitt rund 1,9 Cent günstiger. Für einen Singlehaushalt (Verbrauch 1.500 kWh) entspricht das rund 28 Euro jährlicher Entlastung, für eine Familie (Verbrauch 4.000 kWh) rund 75 Euro pro Jahr. 

Gleichzeitig werden einzelne Umlagen, wie die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage erhöht.1 Hier entstehen einem Einpersonenhaushalt Mehrkosten von etwa drei bis fünf Euro, eine Familie zahlt rund elf bis zwölf Euro im Jahr mehr. 

Obwohl die Bundesregierung mehrere Milliarden Euro einsetzt, senkt das die Strompreise 2026 nur leicht. Es bleibt unklar, ob die Netzkosten auch in den kommenden Jahren durch Steuerzuschüsse gedämpft werden. Weitere Preissteigerungen sind also nicht ausgeschlossen.
Jannik Schall
Produktchef und Mitgründer von 1KOMMA5°

Verbraucherinnen und Verbraucher können Anfang 2026 von einer eigenen Photovoltaikanlage noch doppelt profitieren. Einerseits senkt man dadurch den notwendigen, teuren Strombezug aus dem Netz, andererseits kann man sich noch die garantierte Einspeisevergütung sichern. 2026 will die Bundesregierung das Erneuerbare-Energien-Gesetz reformieren. Damit könnte 2026, aber spätestens 2027 die feste Einspeisevergütung wegfallen.

Gas: Netzentgelte und CO₂-Preis steigen, Gasspeicherumlage fällt weg

Im Gegensatz zu Strom wird Gas für viele Verbraucherinnen und Verbraucher im kommenden Jahr teurer. Die Netzentgelte werden im Schnitt um etwa elf Prozent steigen, je nach Region auch deutlich stärker. Wer eine kleine Wohnung mit Gas heizt, wird im Schnitt dadurch etwa 20 Euro mehr zahlen, bei einem Haus werden es knapp über 60 Euro sein.

Ab 1. Januar 2026 steigt der nationale CO₂-Preis von bisher 55 Euro innerhalb eines Korridors auf bis zu 65 Euro pro Tonne CO₂. Bei einem Einfamilienhaus mit einem Verbrauch von 20.000 kWh Gas können die Kosten für CO₂ von 263 Euro auf maximal 311 Euro steigen. Heizt die Familie ihr Haus mit Öl, steigen die Kosten von 348 Euro auf bis zu 412 Euro im Jahr. 

Eine kleine Entlastung ergibt sich durch den Wegfall der Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026.2 Ein Single mit Gasheizung spart dadurch rund 15 Euro im Jahr, eine Familie knapp 58 Euro. 

Gas wird 2026 und in den kommenden Jahren immer teurer werden. Das liegt vor allem an steigenden Netzentgelten und teureren CO₂-Zertifikaten. Diese Kosten kann man umgehen und sich für den Einbau einer Wärmepumpe auch noch Tausende Euro Förderung sichern. Derzeit ist fraglich, ob diese mit der Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes im Laufe des kommenden Jahres bestehen bleibt.
Jannik Schall
Produktchef und Mitgründer von 1KOMMA5°

Strom aus E-Autobatterien und Batteriespeichern nicht mehr doppelt mit Netzentgelten belegt

Mit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes entfällt die bisherige Benachteiligung von gemischt genutzten privaten Stromspeichern bei der Netzentgeltbefreiung. Außerdem werden 2026 vereinfachte technische und regulatorische Prozesse der Bundesnetzagentur erwartet. 

Dadurch wird es möglich sein, in Speichern zu Hause oder in der Batterie eines E-Autos (bidirektionales Laden) zwischengespeicherten Strom nicht nur selbst zu verbrauchen, sondern auch in Zeiten hoher Preise unkomplizierter zu verkaufen. Das wird jährliche Erträge im dreistelligen Bereich ermöglichen.

Diese Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ist ein riesiger Schritt hin zu einem flexiblen Stromsystem in Deutschland. Für Verbraucherinnen und Verbraucher werden Stromspeicher und E-Autos nochmals deutlich lukrativer, da man mit dem Verkauf von Strom Gewinne erzielen kann. Allerdings werden nach den nötigen Änderungen durch die Bundesnetzagentur die Netzbetreiber mindestens sechs bis zwölf Monate für die Umsetzung brauchen.
Jannik Schall
Produktchef und Mitgründer von 1KOMMA5°

Fußnoten

1Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes-Umlage (KWKG) fördert die Erzeugung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen; Offshore-Netzumlage dient zur Finanzierung des Betriebs und Ausbaus von Offshore-Windparks

2Gasspeicherumlage diente der Finanzierung von Mindestfüllständen der deutschen Gasspeicher und betrug zuletzt 0,289 Cent pro Kilowattstunde.

Mehr Informationen und Pressebilder: https://1k5.link/press-kit

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