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Jetzt sichernPlanst du gerade eine Solaranlage? Wenn es um die Größe deiner Anlage geht, kommt ab einem Punkt die Frage auf, ob zwischen PV-Anlage und Nachbarn ein Abstand eingehalten werden muss. Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer stellen damit den Brandschutz sicher. Wenn du ein frei stehendes Haus besitzt, ist ein Mindestabstand oftmals nicht notwendig. Bei Reihen- und Doppelhäusern sieht das anders aus. Je nach Bundesland gelten hier unterschiedliche Abstände. Welche das sind und warum ein Photovoltaik-Abstand bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften sinnvoll ist, erfährst du in diesem Beitrag.
Geltungsbereich: Der vorgeschriebene Abstand gilt für Photovoltaik auf Reihenhäusern und Doppelhaushälften. Frei stehende Häuser betrifft die Regelung normalerweise nicht.
Gründe: Die Abstände zwischen PV-Anlage und Nachbarn sichern den Brandschutz und vermeiden übermäßige Reflexionen sowie Verschattungen auf angrenzenden Grundstücken.
Abstandsregel: In Deutschland gilt ein Mindestabstand zwischen 0,5 und 1,25 Metern. Jedes Bundesland hat seine eigene Regelung.
Optimierung: Mithilfe von nicht brennbaren Stoffen oder einer Wohneigentumsgemeinschaft lässt sich der Abstand zwischen Solaranlage und Nachbarn verringern.
Nicht jede Hausbesitzerin oder jeder Hausbesitzer mit einer PV-Anlage muss die Abstands-Vorschriften zum Nachbarn einhalten. Das Gesetz unterscheidet zwischen Photovoltaikanlagen auf frei stehenden Häusern und auf Reihenhäusern sowie Doppelhaushälften.
Frei stehende Häuser: Wenn du ein frei stehendes Gebäude auf einem Grundstück besitzt, hast du Glück. Für dich gibt es keine Vorgaben zum Abstand deiner Photovoltaikmodule zum Nachbarn. Beachte aber Folgendes: Deine Anlage darf deine Nachbarschaft nicht unzumutbar blenden, sonst sind im schlimmsten Fall rechtliche Konsequenzen möglich.
Reihenhäuser / Doppelhaushälften: Wohnst du hingegen in einem Reihenhaus oder in einer Doppelhaushälfte, ist der Photovoltaik-Abstand zum Nachbarhaus verpflichtend. Lichtreflexionen, die deine Nachbarn beeinträchtigen könnten, sowie der Brandschutz beeinflussen den Abstand bei Photovoltaikmodulen.
Solltest du in einem Reihenhaus oder einer Doppelhaushälfte leben, fragst du dich wahrscheinlich, welche Vorgaben für dich gelten. Keine Sorge: Im weiteren Verlauf dieses Artikels erklären wir dir die geltenden Solaranlagen-Abstände zum Nachbarn.
In Deutschland beträgt der erforderliche Abstand von Photovoltaik zum Nachbarn zwischen 0,5 und 1,25 Metern. Die Abstände zwischen einer Solaranlage und dem Nachbargrundstück bzw. der angrenzenden Brandschutzwand variieren je nach Bundesland und werden von der jeweiligen Landesbaubehörde geregelt.
Es ist aus zwei Gründen wichtig, den Abstand einzuhalten:
Brandschutz: Im Falle eines Brandes breitet sich das Feuer nicht auf benachbarte Häuser aus und Rettungskräfte können den Brand schneller bekämpfen.
Persönlichkeitsrechte: Ein zu kleiner Abstand beeinträchtigt möglicherweise deine Nachbarn durch Schattenwurf oder Lichtreflexionen.
Dem gesetzlichen Abstand nicht nachzukommen, könnte vor allem im Brandfall gefährlich werden. Was das bedeutet und mit welchen Konsequenzen du bei Nichteinhaltung der Abstände zu rechnen hättest, erfährst du nachfolgend.
Der Brandschutz spielt besonders bei der Installation von PV-Anlagen auf Reihenhäusern und Doppelhaushälften eine Rolle. Solaranlagen verursachen im Normalfall keinen Brand, fördern aber die Feuerausbreitung und erschweren die Brandbekämpfung. Sogenannte Brandschutzwände oder Brandwände zwischen Häusern sollen verhindern, dass ein Feuer auf andere Gebäude übergreift.
In vielen Bundesländern ist deshalb ein Sicherheitsabstand zwischen Photovoltaikanlagen und Nachbarhäusern bzw. der Brandwand vorgeschrieben. Er stellt sicher, dass die Anlage bei einem Brand keine Gefahr für das benachbarte Haus darstellt. Den Brandschutz einzuhalten, ist für die Genehmigung von Photovoltaik unerlässlich.
Übrigens: Das Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme ISE fand heraus, dass nur 0,006 Prozent der bis 2013 verbauten Solaranlagen Brände mit größerem Schaden verursachten. In den meisten Fällen stellen PV-Anlagen also kein Brandrisiko dar.
Hältst du dich nicht an die Abstände, drohen Konsequenzen durch die Nachbarn oder das Bauamt. Sie können wegen Nichteinhaltung des Abstands und persönlicher Beeinträchtigung Klage einreichen. Das Gericht wird in diesem Fall eine sachverständige Person beauftragen, die deine PV-Anlage begutachtet.
Wird eine Beeinträchtigung festgestellt, erhalten Klagende Recht und du musst deine Anlage möglicherweise umbauen. In einigen Fällen, wenn beispielsweise gar keine Baugenehmigung vorliegt, erhältst du eine Beseitigungsverfügung und musst deine Solarmodule entfernen. Kommst du dem nicht nach, droht eine Geldstrafe.
Tipp: Fachbetriebe helfen dir bei der Planung des richtigen Abstands. So vermeidest du diese Risiken ganz automatisch.
Jedes deutsche Bundesland verfügt über eine eigene Landesbauordnung (LBO), die den erforderlichen Abstand einer Solaranlage zum Nachbarn vorschreibt. Als Vorlage dient § 32 (5) der Musterbauordnung (MBO) des Bundes. Viele Bundesländer übernehmen diese Vorgaben, einige nehmen jedoch länderspezifische Änderungen vor. Die Abstands-Pflichten bei Photovoltaik finden sich oftmals in § 32 der einzelnen LBO wieder.
Bisher schrieb die Musterbauordnung einen einheitlichen Abstand von 1,25 Metern zwischen Photovoltaik und Doppelhaushälften bzw. Reihenhäusern vor. Damit sollte unabhängig von der Höhe der Brandwand der Brandschutz garantiert werden. Die Ausnahme: Ragte die Brandwand 30 Zentimeter über die Dachhaut hinaus, war ein kürzerer Abstand möglich.
Im September 2022 änderte die Bauministerkonferenz die Anforderungen. Seitdem gilt:
Reicht die Brandschutzwand bis unter die Dachhaut, muss die PV-Anlage einen Abstand von 0,5 Metern zum Nachbarn haben.
Ragt die Brandwand 30 Zentimeter über die Bedachung, ist kein Mindestabstand notwendig.
Ist die Solaranlage dachintegriert oder maximal 30 Zentimeter über der Dachhaut installiert, ist ein Abstand von 0,5 Metern einzuhalten.
Für alle anderen Bauweisen gilt weiterhin ein Abstand von 1,25 Metern.
Einige Bundesländer haben diese Änderungen in ihre Landesbauordnung übernommen, andere nur zum Teil. Informiere dich am besten bei der Baubehörde deines Bundeslandes oder frage bei deiner Stadtverwaltung nach.
Was bedeutet das jetzt für die Planung deiner Solaranlage? Die Vorgabe für den Photovoltaik-Abstand zum Nachbarn bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften unterscheidet sich je nach Bundesland. Die folgende Übersicht zeigt dir die Vorschriften der einzelnen Länder:
Als erstes Bundesland fordert Baden-Württemberg keinen Solaranlagen-Abstand zum Nachbarn.
Laut bayerischer Bauordnung musst du bei dachparallelen (flach aufliegenden) PV-Anlagen einen Abstand von 0,5 Meter zum Nachbarn einhalten. Bei nicht dachparallelen PV-Anlagen sind es 1,25 Meter. Seit dem 1. August 2023 ist für die Gebäudeklassen 1 und 2 (frei stehende und nicht frei stehende Wohnhäuser mit maximal 400 m² Nutzfläche ohne Untergeschoss) kein Abstand mehr notwendig, solange eine feuerhemmende Trennwand verbaut wird.
Ragt die Brandwand deines Hauses mindestens 30 Zentimeter über die Bedachung hinaus, gilt keine Vorschrift. Überragt deine PV-Anlage das Dach um weniger als 30 Zentimeter, beträgt der Abstand 0,5 Meter. Alle anderen Solaranlagen müssen einen Abstand von 1,25 Metern berücksichtigen.
Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer müssen keinen Mindestabstand beachten, wenn die Brandschutzwand mindestens 30 Zentimeter höher als die Bedachung ist. Überragt die Anlage das Dach um weniger als 30 Zentimeter, muss der Abstand zwischen PV-Anlage und Nachbarn 0,5 Meter betragen. Für alle anderen Anlagen gelten die herkömmlichen 1,25 Meter.
Für deine Photovoltaikanlage ist kein Abstand nötig, wenn die Brandwand mindestens 30 Zentimeter über die Bedachung ragt. Überragen die Solarmodule das Dach um weniger als 30 Zentimeter, sind es 0,5 Meter. Bei allen anderen Anlagen gilt zwischen Photovoltaik und Nachbarn ein Abstand von 1,25 Metern. Seit dem 10. Mai 2023 erlaubt Bremen eine Abweichung von der LBO ohne weiteren Antrag.
Bei Brandwänden, die 30 Zentimeter über die Bedachung herausragen, ist in Hamburg kein Photovoltaik-Abstand zum Nachbarn notwendig. Ragt die Solaranlage 30 Zentimeter über das Dach, beträgt die Distanz 0,5 Meter. Alle anderen Anlagen müssen die herkömmlichen 1,25 Metern einhalten.
In Hessen ist kein Abstand zum Nachbarn vorgeschrieben, wenn PV-Anlagen aus nicht brennbaren Stoffen wie Glas oder Beton bestehen und die Brandwand die Bedachung zugleich um 30 Zentimeter überragt. Dasselbe gilt für Module aus brennbaren Stoffen, z. B. hoch entflammbare Kunststoffe. Nicht brennbare Anlagen, die 30 Zentimeter höher als das Dach sind, haben einen Abstand von 0,5 Meter einzuhalten. Bei allen anderen Anlagen gelten 1,25 Meter.
Bei Solaranlagen aus brennbaren Stoffen muss der Abstand zum Nachbarn 1,25 Meter betragen. Weitere Forderungen stellt die Landesbaubehörde von Mecklenburg-Vorpommern nicht.
Nutzen Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer PV-Anlagen aus nicht brennbaren Stoffen, gilt ein Abstand von 0,5 Metern. Für Anlagen aus brennbaren Baustoffen sind 1,25 Meter einzuhalten.
Seit dem 01. Januar 2024 gilt eine neue Landesbauordnung, nach der alle bisher geltenden Abstände entfallen. Nordrhein-Westfalen fordert somit keine Abstände für PV-Anlagen zum Nachbarn mehr.
Die LBO von Rheinland-Pfalz sieht nur für aufgeständerte Anlagen auf Gebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 einen festen Abstand von 1,25 Metern vor. Bei allen anderen Solaranlagen ist der Photovoltaik-Abstand zum Nachbarn im Einzelfall zu bestimmen. Rheinland-Pfalz empfiehlt aber einen Mindestabstand von 0,5 Metern, wenn die Brandwand nicht mindestens 30 Zentimeter über das Dach reicht.
Bei Solaranlagen aus brennbaren Stoffen ist ein Abstand von 1,25 Metern einzuhalten. Weitere Forderungen stellt das Land Saarland nicht.
Für Reihen- oder Doppelhäuser mit einer Solaranlage aus brennbaren Materialien gilt ein Abstand von 1,25 Metern. Wer eine dachparallele Anlage aus nicht brennbaren Stoffen installieren möchte, muss 30 Zentimeter als Abstand berücksichtigen.
Für PV-Anlagen aus brennbaren Stoffen gilt ein Abstand von 1,25 Metern.
Bei Photovoltaikanlagen aus brennbarem Material sind 1,25 Meter als Abstand zum Nachbarn notwendig.
Die Thüringer LBO sieht für Solaranlagen aus brennbaren Stoffen einen Abstand von 1,25 Metern vor.
Du siehst, die Abstands-Vorschriften unterscheiden sich zum Teil stark zwischen den einzelnen Bundesländern. Nur Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben keine Regeln für einen Photovoltaik-Abstand. Bei vielen spielt die Höhe der Brandschutzwand eine Rolle, während einige noch zwischen Solaranlagen aus brennbaren und nicht brennbaren Stoffen unterscheiden. Informiere dich am besten schon vor der Planung deiner PV-Anlage bei der zuständigen Baubehörde. So bist du auf der sicheren Seite und kannst bedenkenlos Solarmodule installieren sowie langfristig grünen Solarstrom produzieren.
Planst du eine PV-Anlage auf einer Garage, gilt es teilweise Photovoltaik-Abstände zum Nachbarn zu beachten. Damit soll ebenfalls der Brandschutz gewährleistet werden. Grenzt deine Garage direkt an das Haus oder die Garage deiner Nachbarin oder deines Nachbarn, gelten die Abstands-Vorschriften eines Reihenhauses. Verstößt du dagegen, kann eine Klage drohen. Für frei stehende Garagen gibt es normalerweise keine Regelung, aber das örtliche Bauamt kann dir eine allgemein gültige Abstandsregel auferlegen.
Für frei stehende oder private PV-Anlagen in Gärten oder auf Wiesen gibt es derzeit noch keine konkreten Vorgaben. Halte dich stattdessen an die geltenden Mindestabstände bei der Gebäudeerrichtung. Je nach Bundesland beträgt der Abstand zwischen Grundstücksgrenze und Bebauung zwischen 2,5 und 3 Metern.
Die Einhaltung der Photovoltaik-Abstände zum Nachbarn scheint bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften einfach zu sein. Einen Nachteil haben sie aber: Der zur Verfügung stehende Platz für Solarmodule wird kleiner. Das bedeutet, im Zweifel geht dir wichtiger Ertrag verloren. Ignorieren kannst du die Vorschriften nicht, aber es gibt Möglichkeiten, die Abstands-Regelungen zwischen PV-Anlage und Nachbarn zu umgehen.
Verwende bevorzugt Photovoltaikanlagen aus nicht brennbaren Stoffen wie Glas oder Beton. Sie minimieren das Brandrisiko und in einigen Bundesländern gelten weniger restriktive Abstandsregeln. Bei PV-Anlagen aus brennbarem Material, z. B. hoch entflammbaren Kunststoffen, ist es hingegen umso wichtiger, die vorgeschriebene Distanz einzuhalten.
Bei Reihenhäusern können sich Nachbarn mithilfe einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) zusammenschließen und PV-Anlagen gemeinsam betreiben. Die Grundstücksgrenzen und Abstandsregeln ändern sich dadurch. Nehmen wir an, du und deine zwei Nachbarn neben dir wollen zusammen eine Solaranlage nutzen. Eure Dachflächen werden als zusammenhängendes Dach angesehen. Dadurch entfallen oder reduzieren sich die Abstände zwischen Photovoltaik und Nachbargrundstück und ihr könnt eine größere Anlage betreiben. Die vorgeschriebene Distanz gelten mit den Nachbarn, die nicht Teil der WEG sind.
Zukünftige Besitzerinnen und Besitzer von Photovoltaik auf Reihenhäusern und Doppelhaushälften müssen den Abstand zu den Nachbarn gesetzlich einhalten. Der Hauptgrund für die Regelung betrifft den Brandschutz und die damit einhergehende Minimierung des Brandrisikos. Übermäßige Lichtreflexionen und Schattenwurf durch zu kurze Distanzen beeinträchtigen zudem die Nachbarschaft.
In Deutschland beträgt der Abstand von der PV-Anlage zum Nachbarn zwischen 0,5 und 1,25 Metern. Die Regelung variiert je nach Bundesland. Die jeweilige Landesbauordnung der einzelnen Länder hält die genaue Entfernung fest. Hältst du diese nicht ein, drohen im Zweifel rechtliche Konsequenzen. Überlasse die Planung deiner Solaranlage am besten erfahrenen Profis wie 1KOMMA5°, die auf den richtigen Abstand zum Nachbarn achten, damit du über viele Jahre hinweg grünen Strom produzieren und nutzen kannst.