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Planst du gerade eine Solaranlage? Wenn es um die Größe deiner Anlage geht, kommt ab einem Punkt die Frage auf, ob zwischen PV-Anlage und Nachbarn ein Abstand eingehalten werden muss. Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer stellen damit den Brandschutz sicher. Wenn du ein frei stehendes Haus besitzt, ist ein Mindestabstand oftmals nicht notwendig. Bei Reihen- und Doppelhäusern sieht das anders aus. Je nach Bundesland gelten hier unterschiedliche Abstände. Welche das sind und warum ein Photovoltaik-Abstand bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften sinnvoll ist, erfährst du in diesem Beitrag.
Geltungsbereich: Der vorgeschriebene Abstand gilt für Photovoltaik auf Reihenhäusern und Doppelhaushälften. Frei stehende Häuser betrifft die Regelung normalerweise nicht.
Gründe: Die Abstände zwischen PV-Anlage und Nachbarn sichern den Brandschutz und vermeiden übermäßige Reflexionen sowie Verschattungen auf angrenzenden Grundstücken.
Abstandsregel: In Deutschland wurden die strengen Vorgaben vielerorts reformiert. Je nach Bundesland und Modulart gilt heute meist ein Abstand von 0 bis 0,5 Metern (früher oft 1,25 Meter).
Optimierung: Mithilfe von nicht brennbaren Stoffen oder einer Wohneigentumsgemeinschaft lässt sich der Abstand zwischen Solaranlage und Nachbarn verringern.

Bekannt aus
Nicht jede Hausbesitzerin oder jeder Hausbesitzer mit einer PV-Anlage muss die Abstands-Vorschriften zum Nachbarn einhalten. Das Gesetz unterscheidet zwischen Photovoltaikanlagen auf frei stehenden Häusern und auf Reihenhäusern sowie Doppelhaushälften.
Frei stehende Häuser: Wenn du ein frei stehendes Gebäude auf einem Grundstück besitzt, hast du Glück. Für dich gibt es keine Vorgaben zum Abstand deiner Photovoltaikmodule zum Nachbarn. Beachte aber Folgendes: Deine Anlage darf deine Nachbarschaft nicht unzumutbar blenden, sonst sind im schlimmsten Fall rechtliche Konsequenzen möglich.
Reihenhäuser / Doppelhaushälften: Wohnst du hingegen in einem Reihenhaus oder in einer Doppelhaushälfte, ist der Photovoltaik-Abstand zum Nachbarhaus verpflichtend. Lichtreflexionen, die deine Nachbarn beeinträchtigen könnten, sowie der Brandschutz beeinflussen den Abstand bei Photovoltaikmodulen.
Solltest du in einem Reihenhaus oder einer Doppelhaushälfte leben, fragst du dich wahrscheinlich, welche Vorgaben für dich gelten. Keine Sorge: Im weiteren Verlauf dieses Artikels erklären wir dir die geltenden Solaranlagen-Abstände zum Nachbarn.
Wohnst du in einer Eigentumswohnung oder in einem Mehrfamilienhaus, gelten zusätzliche Spielregeln. Zwar greifen hier oft vereinfachte Regelungen für steckerfertige Solaranlagen (Balkonkraftwerke), doch der Brandschutz bleibt zentral: Bei Hochhäusern (Fußboden über 22 Meter Höhe) gelten sehr strenge Anforderungen an die Außenwandbekleidung, um eine Brandausbreitung über die Fassade zu verhindern. Möchtest du zudem eine Anlage auf einem gemeinsamen WEG-Dach installieren, ist in der Regel ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft zwingend erforderlich.
In Deutschland beträgt der erforderliche Abstand von Photovoltaik zum Nachbarn heute meist nur noch zwischen 0 und 0,5 Metern, in seltenen Altfällen bis zu 1,25 Metern. Die Abstände zwischen einer Solaranlage und dem Nachbargrundstück bzw. der angrenzenden Brandschutzwand variieren je nach Bundesland und werden von der jeweiligen Landesbaubehörde geregelt.
Es ist aus zwei Gründen wichtig, den Abstand einzuhalten:
Brandschutz: Im Falle eines Brandes breitet sich das Feuer nicht auf benachbarte Häuser aus und Rettungskräfte können den Brand schneller bekämpfen.
Persönlichkeitsrechte: Ein zu kleiner Abstand beeinträchtigt möglicherweise deine Nachbarn durch Schattenwurf oder Lichtreflexionen.
Dem gesetzlichen Abstand nicht nachzukommen, könnte vor allem im Brandfall gefährlich werden. Was das bedeutet und mit welchen Konsequenzen du bei Nichteinhaltung der Abstände zu rechnen hättest, erfährst du nachfolgend.
Viele Erleichterungen bei den Abstandsregeln greifen nur, wenn eine sogenannte Brandwand vorhanden ist. Eine Brandwand ist eine besonders widerstandsfähige Trennwand zwischen zwei Gebäuden (z. B. Reihenhäusern). Sie besteht aus nicht brennbaren Baustoffen und hält im Brandfall lange genug stand, um ein Übergreifen des Feuers zu verhindern. Damit der Abstand auf 0 Meter reduziert werden darf, muss diese Wand in vielen Bauordnungen mindestens 30 Zentimeter über die Dachhaut hinausragen.
Der Brandschutz spielt besonders bei der Installation von PV-Anlagen auf Reihenhäusern und Doppelhaushälften eine Rolle. Solaranlagen verursachen im Normalfall keinen Brand, fördern aber die Feuerausbreitung und erschweren die Brandbekämpfung. Sogenannte Brandschutzwände oder Brandwände zwischen Häusern sollen verhindern, dass ein Feuer auf andere Gebäude übergreift.
In vielen Bundesländern ist deshalb ein Sicherheitsabstand zwischen Photovoltaikanlagen und Nachbarhäusern bzw. der Brandwand vorgeschrieben. Er stellt sicher, dass die Anlage bei einem Brand keine Gefahr für das benachbarte Haus darstellt. Den Brandschutz einzuhalten, ist für die Genehmigung von Photovoltaik unerlässlich.
Übrigens: Das Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme ISE fand heraus, dass nur 0,006 Prozent der bis 2013 verbauten Solaranlagen Brände mit größerem Schaden verursachten. In den meisten Fällen stellen PV-Anlagen also kein Brandrisiko dar.
Hältst du dich nicht an die Abstände, drohen Konsequenzen durch die Nachbarn oder das Bauamt. Sie können wegen Nichteinhaltung des Abstands und persönlicher Beeinträchtigung Klage einreichen. Das Gericht wird in diesem Fall eine sachverständige Person beauftragen, die deine PV-Anlage begutachtet.
Wird eine Beeinträchtigung festgestellt, erhalten Klagende Recht und du musst deine Anlage möglicherweise umbauen. In einigen Fällen, wenn beispielsweise gar keine Baugenehmigung vorliegt, erhältst du eine Beseitigungsverfügung und musst deine Solarmodule entfernen. Kommst du dem nicht nach, droht eine Geldstrafe.
Tipp: Fachbetriebe helfen dir bei der Planung des richtigen Abstands. So vermeidest du diese Risiken ganz automatisch.
Rechtliche Vorgaben sind das eine – gute Nachbarschaft das andere. Informiere deine Nachbarn frühzeitig über dein Vorhaben. Sollte es zu Bedenken wegen Blendwirkung kommen, suche das direkte Gespräch. Oft lassen sich Module leicht versetzen. Wenn die Fronten verhärtet sind, hilft oft ein Mediator, um eine außergerichtliche Einigung zu finden. Das spart Nerven und sichert den Frieden am Gartenzaun.
Jedes deutsche Bundesland verfügt über eine eigene Landesbauordnung (LBO), die den erforderlichen Abstand einer Solaranlage zum Nachbarn vorschreibt. Um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, haben fast alle Bundesländer zwischen 2023 und 2026 ihre strengen Regeln massiv gelockert. Der pauschale abstand photovoltaik von 1,25 Metern gehört bei Ein- und Zweifamilienhäusern größtenteils der Vergangenheit an.
Baden-Württemberg
Als Vorreiter fordert Baden-Württemberg keinen Solaranlagen-Abstand (0 Meter) zum Nachbarn.
Bayern
Für Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 ist kein Abstand (0 Meter) mehr notwendig, solange eine feuerhemmende Trennwand verbaut wird. Bei größeren Gebäuden gilt für dachparallele Anlagen meist 0,5 Meter.
Berlin
Ragt die Brandwand mindestens 30 Zentimeter über die Bedachung hinaus, gilt kein Abstand (0 Meter). Ist dies nicht der Fall, reichen bei Standard-Anlagen meist 0,5 Meter.
Brandenburg
Auch hier ist kein Mindestabstand (0 Meter) nötig, wenn die Brandschutzwand mindestens 30 Zentimeter höher als die Bedachung ist. Ansonsten genügen 0,5 Meter.
Bremen
Ähnlich wie in Berlin und Brandenburg gilt kein Abstand bei 30 cm überragender Brandwand, andernfalls 0,5 Meter.
Hamburg
Ragt die Brandwand 30 Zentimeter über das Dach, ist in Hamburg kein Abstand (0 Meter) notwendig. Ragt die Solaranlage über das Dach, sind es 0,5 Meter.
Hessen
Es ist kein Abstand vorgeschrieben, wenn die Brandwand die Bedachung um 30 Zentimeter überragt. Sind die Module nicht brennbar (z.B. Glas-Glas), greifen weitere Erleichterungen. Standardmäßig sind es 0,5 Meter.
Mecklenburg-Vorpommern
Die LBO wurde aktualisiert: Für Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 wurde der Abstand auf 0,5 Meter reduziert (früher 1,25 m).
Niedersachsen
Seit der Novellierung beträgt der Abstand nun pauschal 0,5 Meter für dachparallele Solaranlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern, unabhängig von der Brennbarkeit der Materialien.
Nordrhein-Westfalen
Seit dem 01. Januar 2024 fordert NRW keine Abstände (0 Meter) für PV-Anlagen zum Nachbarn mehr.
Rheinland-Pfalz
Für dachparallele Solaranlagen ist inzwischen kein Abstand (0 Meter) erforderlich, wenn die Brandwand 30 cm überragt.
Saarland
Die strengen Vorgaben wurden gekippt. Für Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 gilt ein reduzierter Abstand von 0,5 Metern.
Sachsen
In Sachsen gilt für PV-Anlagen auf Dächern von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 ein reduzierter Abstand von 0,5 Metern zu Brandwänden, auch bei Verwendung herkömmlicher Module.
Sachsen-Anhalt
Hier galten lange 1,25 Meter für brennbare Stoffe. Informiere dich hier beim örtlichen Bauamt über tagesaktuelle Einzelfallprüfungen.
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein hat die LBO drastisch vereinfacht: Für Ein- und Zweifamilienhäuser ist inzwischen kein Abstand (0 Meter) mehr erforderlich, die alte 1,25-m-Regel wurde komplett abgeschafft.
Thüringen
Der Mindestabstand für PV-Anlagen auf Dächern von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 beträgt in der Regel nur noch 0,5 Meter, unabhängig davon, ob die Module als brennbar gelten.
Du siehst, bei vielen spielt die Höhe der Brandschutzwand eine Rolle. Informiere dich am besten schon vor der Planung deiner PV-Anlage bei der zuständigen Baubehörde oder lass dich von den 1KOMMA5° Profis beraten. So bist du auf der sicheren Seite.
Planst du eine PV-Anlage auf einer Garage, gilt es teilweise Photovoltaik-Abstände zum Nachbarn zu beachten. Damit soll ebenfalls der Brandschutz gewährleistet werden. Grenzt deine Garage direkt an das Haus oder die Garage deiner Nachbarin oder deines Nachbarn, gelten die Abstands-Vorschriften eines Reihenhauses. Verstößt du dagegen, kann eine Klage drohen. Für frei stehende Garagen gibt es normalerweise keine Regelung, aber das örtliche Bauamt kann dir eine allgemein gültige Abstandsregel auferlegen.
Für frei stehende oder private PV-Anlagen in Gärten oder auf Wiesen gibt es derzeit noch keine konkreten Vorgaben. Halte dich stattdessen an die geltenden Mindestabstände bei der Gebäudeerrichtung. Je nach Bundesland beträgt der Abstand zwischen Grundstücksgrenze und Bebauung zwischen 2,5 und 3 Metern.
Neben dem Abstand zum Nachbarn solltest du bei der Planung auch deine eigenen Dachfenster im Blick behalten. Zwar gibt es hier keine gesetzliche Vorschrift wie bei der Brandwand, doch aus praktischen Gründen empfehlen wir einen Abstand von 0,5 bis 1 Meter rund um das Fenster. Der Grund: Du oder der Schornsteinfeger benötigen Platz für Wartungsarbeiten oder schlicht, um das Fenster bequem öffnen zu können, ohne dass Verschattungen den Ertrag mindern.
Planst du ein Komplettsystem aus PV-Anlage und Wärmepumpe? Wichtig: Für die Außeneinheit deiner Wärmepumpe gelten andere Abstandsregeln als für die Solarmodule auf dem Dach. Während es auf dem Dach um Brandschutz geht, steht bei der Wärmepumpe im Garten der Schallschutz im Fokus. Oft müssen hier 3 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten werden.
Die Einhaltung der Photovoltaik-Abstände zum Nachbarn scheint bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften einfach zu sein. Einen Nachteil haben sie aber: Der zur Verfügung stehende Platz für Solarmodule wird kleiner. Das bedeutet, im Zweifel geht dir wichtiger Ertrag verloren.
Warum kämpfen wir überhaupt für jeden Zentimeter Dachfläche? Ein einfaches Beispiel zeigt das Potenzial: Stell dir ein typisches Reihenmittelhaus mit 6,50 Metern Breite vor. Musst du den alten Mindestabstand von 1,25 Metern zu beiden Nachbarn einhalten, bleibt dir oft nur Platz für etwa 16 Solarmodule. Kannst du den pv anlage abstand nachbar auf 0 oder 0,5 Meter reduzieren, passen oft 20 Module auf die gleiche Fläche. Das Ergebnis: Du steigerst die Leistung deiner Anlage sofort um 25 %.
Ignorieren kannst du diese Vorschriften natürlich nicht einfach, aber es gibt Möglichkeiten, die Abstands-Regelungen zwischen PV-Anlage und Nachbarn zu umgehen.
Verwende bevorzugt Photovoltaikanlagen aus nicht brennbaren Stoffen wie Glas oder Beton. Sie minimieren das Brandrisiko und in einigen Bundesländern gelten weniger restriktive Abstandsregeln. Bei PV-Anlagen aus brennbarem Material, z. B. hoch entflammbaren Kunststoffen, ist es hingegen umso wichtiger, die vorgeschriebene Distanz einzuhalten.
Früher wurde teils empfohlen, mit Nachbar:innen eine WEG zu bilden. Bei real geteilten Reihenhausgrundstücken ist das jedoch meist nicht der geeignete Weg – und ändert außerdem nicht automatisch die bauordnungsrechtlichen Anforderungen. Wenn es darum geht, baurechtliche Abstandsflächen zu klären, kann – je nach Einzelfall – eine Abstandsflächenübernahme als Baulast auf dem Nachbargrundstück helfen.
Unabhängig davon kannst du für die gemeinsame Nutzung des Solarstroms auf das Modell der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) setzen: Es vereinfacht die Belieferung/Abrechnung innerhalb eines Gebäudes (ohne Vollversorgungspflicht) und reduziert administrativen Aufwand.
Planst du eine Anlage, die mehrere Dachflächen betrifft, sollten Zuständigkeiten, Haftung, Betrieb und Instandhaltung vertraglich klar geregelt werden – und die baurechtliche Zulässigkeit ist im Zweifel mit dem Bauamt zu klären.
Sollte die Einhaltung der Abstands- oder Brandschutzvorgaben dazu führen, dass deine PV-Anlage deutlich kleiner ausfällt, kannst du bei der zuständigen Bauaufsicht eine Abweichung beantragen. In der Begründung kann helfen, dass der Ausbau erneuerbarer Energien nach § 2 EEG im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt und in Abwägungsentscheidungen grundsätzlich ein hohes Gewicht hat. Ob die Abweichung erteilt wird, hängt jedoch vom Einzelfall ab – insbesondere von Brandschutz, Nachbarschutz und der örtlichen Auslegung.

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Besitzerinnen und Besitzer von Photovoltaik auf Reihenhäusern und Doppelhaushälften müssen den Abstand zu den Nachbarn gesetzlich prüfen. Der Hauptgrund für die Regelung betrifft den Brandschutz. Allerdings hat der Gesetzgeber den Weg für die Energiewende massiv freigemacht: In Deutschland beträgt der Abstand von der PV-Anlage zum Nachbarn heute oftmals nur noch 0 bis 0,5 Meter (früher 1,25 Meter).
Die Regelung variiert je nach Bundesland und Modulart (z.B. Glas-Glas). Die jeweilige Landesbauordnung hält die genaue Entfernung fest. Hältst du diese nicht ein, drohen rechtliche Konsequenzen. Überlasse die Planung deiner Solaranlage am besten erfahrenen Profis wie 1KOMMA5°, die auf den absolut neuesten Rechtsstand achten, smarte Brandschutz-Technik verbauen und den Platz auf deinem Dach maximal effizient ausnutzen.