Unser Energiemanagement Heartbeat in Kombination mit Dynamic Pulse ermöglicht dir den Zugriff auf kostenlosen Strom von der Strombörse. So ist der Betrieb bis zu 50% günstiger als bei unseren Wettbewerbern.
Wir installieren mit unseren eigenen SHK qualifizierten Installateuren. So können wir schnelle Reaktionszeiten und Qualitätssicherung garantieren.
Aus 1 kWh wird 4 kWh Wärme oder Kälte. Kein Grund zur Sorge. Unsere Wärmepumpen haben auch bei Minusgraden volle Heizleistung. Für maximale Wohlfühltemperatur.
Unser Wärmepumpe Experte klärt auf.
Alle Boni können bis maximal 70% kombiniert werden. Dabei liegen die maximal förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit bei 30.000 Euro. Das bedeutet beispielsweise in der Basisförderung einen maximalen Zuschuss von 9.000 Euro, beim Höchstfördersatz einen maximal Zuschuss von 21.000 Euro.
Beim Einbau einer Wärmepumpe.
Für Hauseigentümer mit geringerem zu versteuernden Einkommen (max. 40.000 Euro jährlich/pro Haushalt).
Für den frühzeitigen Austausch deiner alten Heizung (bspw. Gas-, Öl- oder Biomasseheizung) gegen eine Wärmepumpe.
Die Antragstellung für Eigentümer im Einfamilienhaus wird voraussichtlich ab dem 27.02. online bei der KfW möglich sein. Du kannst aber schon jetzt loslegen! Denn vom 1. Januar bis zum 31. August 2024 gibt es eine Ausnahme beim Antragsverfahren für den Heizungstausch.
Du kannst also bereits jetzt uns, 1KOMMA5°, als deinen Fachpartner beauftragen und die Maßnahme sogar fertigstellen, bevor du den Antrag bis zum 31. August 2024 nachreichst. Die vorzeitige Umsetzung hat keine negativen Auswirkungen auf deinen Antrag.
Unser Tipp: Nutze unbedingt die derzeit noch vorhandenen Handwerkskapazitäten und sichere dir mit deinem Auftrag bei uns die neuen Förderbedingungen, bevor der Ansturm losgeht, sobald die Anträge gestellt werden können!
Im Rahmen der Heizungstausch-Förderung erhältst du maximal 70 Prozent Zuschuss für den Einbau einer zukunftsweisenden Wärmepumpe von der KfW. Zusätzlich kannst du, sofern dein aktuelles Heizsystem nicht älter als 19 Jahre ist, auch eine Heizungsoptimierung vom BAFA fördern lassen. Diese Maßnahmen werden mit 15 Prozent bzw. 20 Prozent bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP) gefördert. Dazu gehört unter anderem der Austausch von Heizkörpern für das bestehende Heizsystem, der gleichzeitig die Effizienz der aktuellen Anlage steigert und einen wichtigen Schritt hin zur Wärmepumpe darstellt. Denn je besser die aktuellen Heizkörper dimensioniert sind, desto leichter gelingt der Umstieg auf eine Wärmepumpe.
Für selbstnutzende Eigentümer besteht die Möglichkeit, einen Investitionszuschuss von bis zu 21.000 Euro für den Heizungstausch zu erhalten. Dies gilt, wenn du mehrere Boni kombinierst und dadurch den maximal möglichen Fördersatz von 70% erreichst, und wenn die maximal förderfähigen Ausgaben von 30.000 Euro erreicht werden.
Bei mehreren Wohneinheiten gelten folgende Höchstgrenzen für förderfähige Ausgaben beim Heizungstausch:
30.000 Euro für die erste Wohneinheit
jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
Der Einkommensbonus ist für Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro erhältlich.
Zur Berechnung des Haushaltsjahreseinkommens wird der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung herangezogen. Das bedeutet, für einen Antrag im Jahr 2024 wird der Durchschnitt der Einkommen aus 2021 und 2022 gebildet. Das Haushaltsjahreseinkommen setzt sich aus den zu versteuernden Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder eines Kalenderjahres zusammen.
Um die Berechtigung zum Erhalt des Einkommens-Bonus nachzuweisen, müssen Einkommensteuerbescheide sowie Meldebescheinigungen/Meldebestätigungen aller relevanten Haushaltsmitglieder sowie ein Grundbuchauszug vorgelegt werden, aus dem die Eigentümerstellung der Antragstellenden zum Zeitpunkt der Antragstellung hervorgeht.
Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen wird ausschließlich anhand der Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes nachgewiesen.
Die Voraussetzungen sind:
Der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme), oder
Von funktionstüchtigen Gas- oder Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre sind (seit Inbetriebnahme).
Der Klimageschwindigkeits-Bonus beträgt bis zum 31. Dezember 2028 20 %.
Ab dem 1. Januar 2029 sinkt der Bonus auf 17 % (anschließend sinkt er alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte).
Um den Klimageschwindigkeits-Bonus zu erhalten, sind Meldebescheinigungen/Meldebestätigungen und ein Grundbuchauszug als Nachweis der Selbstnutzung vorzulegen.
Wir freuen uns auf dein Projekt. Mit unserem deutschlandweiten Standorten und Meisterbetrieben machst du dich schnell ans Werk. Gemeinsam entwickeln wir deinen Plan zu niedrigeren Energiekosten und CO2-Neutralität in deinem Zuhause!
¹Preisgarantie (Performance Garantie): Gilt für durch 1KOMMA5° Heartbeat gesteuerten Stromverbrauch durch kompatible Geräte. Verbrauch, der außerhalb der Steuerung stattfindet, ist ausdrücklich nicht durch die Preisgarantie abgedeckt. Für die Garantie muss ein intelligentes Messystem (iMSys) und Heartbeat von 1KOMMA5° vorhanden sein sowie ein aktiver Energy Trader Vertrag zu 9,99 EUR / Monat und der Stromliefervertrag Dynamic Pulse abgeschlossen sein. Der garantierte Preis pro kWh bezieht sich auf den Jahresdurchschnittswert. 15ct / kWh gelten ausschließlich in Regionen, in denen Netzentgelte, Steuern und Abgaben unter 12ct brutto / kWh liegen. Liegen sie darüber, staffelt sich der garantierte Preis wie folgt:
Zone 1 | Zone 2 | Zone 3 | Zone 4 | |
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Netznutzungsentgelte, Abgaben, Umlagen & Steuern (ct brutto / kWh) | <12 | 12-14,99 | 15-19,99 | 20+ |
1KOMMA5° Performance-Garantie (ct brutto / kWh) | 15 | 17 | 21 | 23 |
Die Garantie wird auf maximal 2000 kWh Verbrauch pro Jahr jeweils für einen Heartbeat-kompatiblen Energiespeicher, EV-Charger oder Wärmepumpe gewährt und läuft über zwei Jahre. Die garantierte Gesamtmenge beträgt maximal 12.000 kWh innerhalb dieser zwei Jahre. Aus der Garantie entstehende Ansprüche werden jährlich abgerechnet und entstehen nur, wenn 1KOMMA5° mindestens seit 12 Monaten Strom an den Kunden liefert. Eventuell aus der Garantie entstehende Ansprüche werden in Form einer einmaligen Gutschrift vergütet (1x pro Jahr). Es entsteht kein Anspruch auf die maximale Menge. Nicht abgerufene Mengen verfallen jeweils nach dem jährlichen Abrechnungszeitpunkt.