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Jetzt sichernAm 1. Januar 2023 ist die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft getreten. Darin wird unter anderem geregelt, dass Besitzerinnen und Besitzer von PV-Anlagen steuerlich entlastet werden und somit leichter und schneller an den Netzanschluss ihrer Anlage beim örtlichen Netzbetreiber kommen.
Vor allem für Privathaushalte, deren Anlage eine Leistung zwischen 3 und 30 Kilowatt peak (kWp) aufweist, sind die Neuerungen somit relevant und verbessern die Rahmenbedingungen signifikant.
Bisher mussten Betreiberinnen und Betreiber von PV-Anlagen etwaige Gewinne, die sie aus dem Verkauf des Stroms ins Netz erzielt haben, versteuern. Das hat sich geändert. Seit dem 01.01.2023 werden die Einnahmen durch Photovoltaik-Anlagen auf oder an Einfamilienhäusern oder Gebäuden, die keinem Wohnzweck dienen, rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 steuerfrei gestellt.
Diese Änderung gilt für installierte Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt peak (kWp). Anlagen, die auf oder an einem sonstigen Gebäude installiert sind, welche überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, sind bis zu einer Leistung von 15 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit steuerfrei.
Das bedeutet für den Erwerb der Anlage zu Nettopreisen:
Bisher: Kauf PV-Anlage und Speicher +19% Mwst
Ab 2023: Kauf PV-Anlage und Speicher +19% Mwst
Da somit die Gewinnermittlung für bestimmte Anlagen nicht mehr vorgeschrieben ist, entfällt für Eigentümerinnen und Eigentümer von Photovoltaik-Anlagen nun auch die Pflicht, einen Erzeuger-Stromzähler für die Anlage zu installieren.
Die Steuerbefreiung gilt unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Strom ins öffentliche Netz eingespeist, zum Laden eines E-Autos oder von Mieterinnen und Mietern genutzt wird.
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums und des BSW Solar.