Ausgaben für das Jahr 2025 werden durch die vorläufige Haushaltsführung geregelt. In Branchenkreisen wird davon ausgegangen, dass die Regierung die Förderung im vorläufigen Haushaltsplan bis mindestens April 2025 weiter festschreiben kann. Ob sie dies auch tut, ist jedoch nicht sicher.
Währenddessen konkretisiert die Opposition ihre Pläne für eine mögliche Regierungsbeteiligung nach den kommenden Neuwahlen. Jens Spahn kommentierte vergangene Woche zum Kongress seiner CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Energie-Agenda, dass die Partei nicht nur die Wiederinbetriebnahme der Kernkraftwerke prüfen wolle, sondern auch das Heizungsgesetz der Ampel zurücknehmen würde. Auch das könnte die Fortführung der Wärmepumpenförderung gefährden.
Experten sind sich einig, dass bereits erteilte Förderbescheide in keinem Fall ihre Gültigkeit verlieren. Zudem sind für neue Förderanträge bis Ende des Jahres 2024 ausreichend Mittel gesichert und wohl auch für die ersten Monate im nächsten Jahr. Auch Fachverbände SHK der Bundesländer und SHK-Innungen warnen vor Unsicherheit und raten zum Handeln: Nach Einschätzung des Fachverbands SHK Baden-Württemberg könne es sinnvoll sein, noch in diesem Jahr Fördermittel für die Heizungssanierung abzurufen, falls im “Worst-Case-Szenario” die benötigten Gelder im kommenden und dem darauffolgenden Haushalt tatsächlich komplett gestrichen würden. Ausschließen will dies niemand.
Bei all den Fragezeichen gilt: Wer eine Wärmepumpe kaufen will, während die Förderungen (noch) gesetzlich zugesichert und finanziell gedeckt sind, sollte jetzt zuschlagen!