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Jetzt Angebot sichernDie Entscheidung für Solarstrom auf dem eigenen Dach hat vielfältige Gründe. Nicht nur ein Beitrag zur Energiewende ist für viele Eigenheimbesitzer wichtig, auch der wirtschaftliche Faktor ist entscheidend. Beides ist heute aktueller denn je, doch eines hat sich über die Jahre geändert: PV-Anlagen mit hohem Eigenverbrauch sind (meist) attraktiver als Solaranlagen, die 100 % Strom ins Netz einspeisen. Warum? Das erfährst du hier.
Die Einspeisevergütung variiert je nach Leistung und Installationsdatum der Photovoltaikanlage.
Die Einspeisevergütung ist auf 20 Jahre festgeschrieben.
Die aktuelle Einspeisevergütung für PV-Anlagen mit Eigenverbrauch (bis 10 kWh) liegt bei 8,03 Cent/kWh (Stand August 2024).
Weil die Einspeisevergütung weiter sinkt, rückt der Eigenverbrauch in der Konzeption von Solaranlagen stärker in den Fokus.
Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Förderung zum Ausbau von Photovoltaik. Sie wurde im Jahr 2000 im Rahmen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) eingeführt. Das EEG bildet die rechtliche Grundlage für den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland, auch über Solaranlagen hinaus. Die neueste Fassung des EEG stammt aus dem Jahr 2023.
Hausbesitzer können dank der Einspeisevergütung Geld für den Stromertrag ihrer privaten Photovoltaikanlage erhalten. Für jede Kilowattstunde (kWh) Strom, die du in das öffentliche Netz einspeist, erhältst du eine festgesetzte Summe vom Netzbetreiber.
Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von folgenden Faktoren ab:
Zeitpunkt der Inbetriebnahme deiner PV-Anlage
Größe bzw. Leistung der PV-Anlage
Anteil der Einspeisung: Es wird unterschieden zwischen einer 100%igen Einspeisung und einer Teileinspeisung.
Die Einspeisevergütung erhältst du garantiert über 20 Jahre nachdem deine PV-Anlage in Betrieb genommen wurde. Wie viel Geld du pro eingespeister Kilowattstunde vom Netzbetreiber bekommst, bleibt in diesem Zeitraum unverändert und richtet sich nach der Höhe zum Zeitpunkt der Anmeldung.
Gut zu wissen: Die Einspeisevergütung kann mit anderen staatlichen Förderungen kombiniert werden.
Von der festen Einspeisevergütung profitieren Privathaushalte und kleine Gewerbebetriebe mit Anlagen bis 100 kWh. Ist die Anlage größer, gibt es nur die Möglichkeit, den Strom selbst an der Strombörse zu vermarkten.
Zudem muss deine Anlage vom örtlichen Netzbetreiber genehmigt und innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Dann steht dem Erhalt der Einspeisevergütung nichts mehr im Wege.
Wenn du eine Photovoltaikanlage besitzt hast du die Wahl zwischen zwei Vergütungsmodellen: Der Volleinspeisung und der Teileinspeisung bzw. Überschusseinspeisung.
Bei der Volleinspeisung fließt der gesamte Strom aus deiner PV-Anlage in das öffentliche Netz. Du nutzt den Strom von deinem Dach nicht selbst. Das ist bei der Überschusseinspeisung anders. Bei diesem Modell liegt der Fokus auf dem Eigenverbrauch. Zuerst verwendest du den erzeugten Solarstrom selbst, nur der Anteil, der “übrig” bleibt, wird ins Netz eingespeist. Für beide Modelle ist die Vergütung unterschiedlich hoch.
Volleinspeisung | Überschusseinspeisung | |
---|---|---|
Strom-Eigenverbrauch | 0% | mind. 30% |
PV-Anlagen bis 10 kWh | 12,73 Cent pro kWh (bis 31.01.25) | 8,03 Cent pro kWh (bis 31.01.25) |
PV-Anlagen 10 kWh bis 40 kWh | 10,68 Cent pro kWh (bis 31.01.25) | 6,95 Cent pro kWh (bis 31.01.25) |
Vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage, teilst du dem Netzbetreiber deine Wahl mit. Einmal getroffen, ist die Entscheidung für Eigenverbrauch oder Volleinspeisung jedoch nicht unumkehrlich. Solltest du mit den Jahren einen Wechsel auf das andere Modell wünschen, weil deine Situation sich geändert hat, ist das weiterhin möglich. Du kannst dem Netzbetreiber jedes Jahr bis spätestens 30. November deinen Änderungswunsch für das Folgejahr mitteilen.
Wechsel von Eigenverbrauch auf Volleinspeise-Anlage: Du bekommst nach dem Wechsel die Vergütung, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme deiner Anlage für die Volleinspeisung galt.
Wechsel von Volleinspeisung zur Überschusseinspeisung: Hier verringert sich die Einspeisevergütung entsprechend. An dem Grundsatz, dass der Vergütungssatz 20 Jahre lang (plus Jahr der Inbetriebnahme) ausgezahlt wird, ändert sich dadurch nichts.
Gut zu wissen: Es ist auch möglich, gleichzeitig eine Eigenverbrauchsanlage und eine Anlage zur Volleinspeisung auf demselben Gebäude in Betrieb zu nehmen.
Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber: Am besten vor der Montage, da der Netzbetreiber ein Recht auf die Prüfung zur Netzkompatibilität hat.
Freigabe zur Installation: Ist die Anmeldung eingereicht, erstellt der Netzbetreiber einen Ablaufplan für die notwendigen Prüfungsschritte. Diese werden in vier bis acht Wochen durchgeführt. Schließlich erhältst du eine „Netztechnische Stellungnahme“ vom Netzbetreiber.
Montage und Inbetriebnahme: Das Inbetriebnahmeprotokoll muss von einer Elektrofachkraft erstellt und zusammen mit weiteren Dokumenten beim Netzbetreiber vorgelegt werden.
Registrierung deiner PV-Anlage im Marktstammdatenregister: Die Bundesnetzagentur dokumentiert die Betriebsdaten jeder Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister. So können präzise Aussagen zur Photovoltaikleistung, zu den Einspeisemengen und zur Netzauslastung in Deutschland getroffen werden.
Austausch Stromzähler: Dein alter Stromzähler wird vom Netzbetreiber durch eine moderne Messeinrichtung ausgetauscht.
Auszahlung der Einspeisevergütung: Wie genau diese funktioniert, erfährst du im nächsten Abschnitt.
Für die Ermittlung, wie viele Kilowattstunden Strom du ins Netz eingespeist hast, ist ein entsprechender Stromzähler notwendig. Es gibt Zweirichtungszähler, die gleichzeitig messen, wie viel Strom aus dem Netz du verwendest und wie viel in die andere Richtung eingespeist wird. Die beste Lösung sind jedoch Smart Meter. Sie sind die neueste Generation von Stromzählern.
Die Antwort ist einfach: Keine einzige Kilowattstunde. Denn in Deutschland ist es verboten, Solarstrom ohne Genehmigung oder Anmeldung in das Stromnetz einzuspeisen. Wenn du die Anmeldung deiner Anlage nicht selbst vornehmen möchtest, wähle einen Installateur, der das für dich übernimmt.
Tipp: 1KOMMA5° bietet dir ein Rundum-Sorglos-Paket und übernimmt alle Schritte - aus einer Hand.
Neben dem positiven Beitrag zur Energiewende ist der eine oder andere zusätzliche Euro auf dem Konto ein willkommener Anreiz, auf Solarstrom umzusteigen. Die lokalen Netzbetreiber zahlen die Einspeisevergütung an dich aus. Der Prozess ist recht einfach.
Gut zu wissen: Das Jahr, in dem die Photovoltaikanlage ans Stromnnetz geht, zählt noch nicht zur 20-Jahres-Frist. Wenn du deine Anlage also zu Beginn eines Jahres installierst, kommen dir fast 21 Jahre lang Einnahmen zugute.
Im Hinblick auf die Auszahlung der Einspeisevergütung kannst du zwischen einer monatlichen und einer jährlichen Abrechnung wählen.
Bei der Einspeisevergütung mit monatlicher Abrechnung wird jeden Monat dein aktueller Zählerstand erfasst, um die Höhe deiner Vergütung zu bestimmen. Das Geld wird dir im Folgemonat ausgezahlt.
Hast du eine jährliche Abrechnung gewählt, erhältst du die Einspeisevergütung erst einmal als monatliche Vorauszahlung. Dafür schätzt der Netzbetreiber zunächst die Kilowattstunden, die deine Photovoltaikanlage ins Netz einspeist. Am Ende des Jahres reichst du einen Zählerstand ein und erhältst eine Jahresabrechnung anhand der tatsächlichen Werte.
Wenn du zu viel bekommen hast, musst du eine Rückzahlung leisten. Wenn du zu wenig bekommen hast, erhältst du eine Nachzahlung. Die Jahresabrechnung bildet zudem die Grundlage, um die monatlichen Abschläge für das folgende Jahr anzusetzen.
Das Erneuerbare Energien Gesetz wurde vor mehr als zwei Jahrzehnten eingeführt, um den Umstieg auf Zukunftsenergien zu beschleunigen. Deshalb war die Einspeisevergütung zu Beginn sehr hoch. Für eine Kilowattstunde haben Hausbesitzer damals noch 50 Cent erhalten. Dank dieser hohen Vergütungen war es lange Zeit wirtschaftlich, den produzierten PV-Strom vollständig ins Netz einzuspeisen.
Seitdem hat sich jedoch viel getan. Der PV-Ausbau in Deutschland hat Fahrt aufgenommen und die Preise für Module sind über die Jahre gesunken. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Höhe der Einspeisevergütung 2023 nochmals angepasst. Seit dem 01.02.2024 sinken die Vergütungssätze alle 6 Monate um je 1 Prozent.
Doch die beruhigende Nachricht ist: Solaranlagen lohnen sich weiterhin! Sie müssen nur anders genutzt werden, um wirtschaftlich das Maximum rauszuholen. Statt Volleinspeisung sollten Anlagen nun auf den Eigenverbrauch optimiert werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist das kein realistisches Szenario. Die Gesetzesgrundlage zeigt klar die Richtung der Preisentwicklung auf. Ab August 2024 werden die Vergütungssätze für die Einspeisevergütung erneut um 1% sinken und dann nochmals ab Februar 2025.
Tabelle zur Entwicklung der Einspeisevergütung
Zeitraum | bis 10 kWh: Volleinspeisung | bis 10 kWh: Teileinspeisung | 10-40 kWh: Volleinspeisung | 10-40 kWh: Teileinspeisung |
---|---|---|---|---|
ab Februar 2024 | 12,87 Cent pro kWh | 8,11 Cent pro kWh | 10,79 Cent pro kWh | 7,03 Cent pro kWh |
ab August 2024 | 12,73 Cent pro kWh | 8,03 Cent pro kWh | 10,67 Cent pro kWh | 6,95 Cent pro kWh |
ab Februar 2025 | 12,60 Cent pro kWh | 7,94 Cent pro kWh | 10,56 Cent pro kWh | 6,88 Cent pro kWh |
Die Zahlen sprechen für sich. Anhand der Vergütungsentwicklung und einem Vergleich der Strompreise aus verschiedenen Quellen wird deutlich, dass ein möglichst hoher Eigenverbrauch für die meisten Hausbesitzer die beste Wahl ist.
Netzstrom kostete im 1. Halbjahr 2024 durchschnittlich 42 Cent
Einspeisevergütung bei Volleinspeisung liegt derzeit bei maximal 12,73 Cent pro Kilowatt Peak (ab August 2024)
Solarstrom vom eigenen Dach kostet bei guter Ausrichtung ab 5 Cent/kWh
Diese Differenz zeigt, dass es sinnvoll ist, deinen Autarkiegrad zu erhöhen und den Eigenverbrauch zu steigern, da du so am meisten sparst.
Die Lösung? Eine Anlage mit Stromspeicher. Mit einem Batteriespeicher kannst du den Eigenverbrauch deines erzeugten Solarstroms auf ca. 70% steigern. Nur noch etwa 30 % deines Strombedarfs musst du dann als teuren Netzstrom beziehen.
Eine 100%ige Autarkie ist derzeit aber noch nicht wirtschaftlich. Dafür sind die Speicher zu teuer. Aus diesem Grund bleibt die Überschusseinspeisung weiterhin relevant, damit du in Situationen profitierst, in denen dein überschüssiger PV-Strom eingespeist wird.
Doch wie wird dein Energieverbrauch am einfachsten und effektivsten zwischen direktem Eigenverbrauch, der Speicherung von Solarstrom, Netzbezug und Einspeisung orchestriert?
Ein Energiemanagement-System wie Heartbeat von 1KOMMA5° ist der Schlüssel. Es ist darauf ausgelegt, in deinem Sinne immer die smarteste Entscheidung zu treffen. So kannst du immer den günstigsten und saubersten Strom beziehen.
Immer wenn es um Einkünfte geht, steht natürlich die Frage nach der Steuererklärung im Raum. Aber auch hier gibt es gute Nachrichten: Für Photovoltaikanlagen bis 30 kWh auf Einfamilienhäusern bist du sowohl von der Einkommenssteuer befreit als auch von der Umsatzsteuer. Näheres erfährst du in diesem Artikel:
Nach 20 Jahren gelten private Solaranlagen als „ausgefördert“. Doch viele Photovoltaikanlagen laufen deutlich länger. Gerade die neuen Technologien. 1KOMMA5° beispielsweise gibt für die eigenen Module eine Leistungsgarantie für 30 Jahre aus. Das bedeutet, nachdem du 20 Jahre lang Strom mit fester Einspeisevergütung ins öffentliche Netz eingespeist hast, kommt die Frage auf, was nun?
Natürlich macht es Sinn, die funktionierende und bereits amortisierte Solaranlage zu behalten. Zusätzlich erhältst du auch nach Ablauf der Einspeisevergütung auf Grundlage des EEG weiterhin eine Vergütung vom Netzbetreiber. Die Höhe richtet sich nach dem “Jahresmarktwert Solar”. Das ist der Preis, den Solarstrom über das Jahr gesehen an der Strombörse wert war. Im Jahr 2023 lag die Vergütung beispielsweise bei 7,2 Cent pro Kilowattstunde. Wie hoch der Betrag für die Einspeisung durch ausgeförderte Solaranlagen in 2024 ausfällt, wird Mitte Januar 2025 veröffentlicht. Die Vergütung wird dir rückwirkend ausgezahlt. Seit dem Jahr 2023 ist die Höhe der Vergütung auf maximal 10 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt (§23b EEG 2023).
Deine bisherige Solaranlage hat sich bewährt und du möchtest sie erweitern? Dann gibt es zwei Szenarien im Hinblick auf die Einspeisevergütung:
Szenario 1: Die Erweiterung findet innerhalb von 12 Monaten nach Erstinstallation auf dem gleichen Gebäude statt. Nach dem Erneuerbare Energien Gesetz steht dir für die neuen PV-Module ebenfalls die Einspeisevergütung zu, die auch für die ursprünglichen Module angesetzt ist.
Szenario 2: Die Erweiterung findet später statt oder auf einem anderen Gebäude des Grundstücks. Diese PV-Anlage zählt als neue Anlage und erhält die Einspeisevergütung, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültig ist.
Hast du eine sehr alte Solaranlage auf deinem Dach, sind wahrscheinlich PV-Module verbaut, die in ihrer Leistung nicht mit der aktuellen Technologie mithalten können. Ein Austausch kann Sinn machen, um effizienter Strom zu erzeugen. Bevor du loslegst, beachte auch hier die Regelungen zur Einspeisevergütung. Grundlage ist das "Solarpaket I" der Bundesregierung aus dem April 2024.
Bislang galt, dass du Module einer EEG-geförderten PV-Anlage nur dann austauschen darfst, wenn sie defekt sind, durch unsachgemäße Montage beschädigt wurden, Sicherheitsmängel oder eine technische Funktionsstörung vorliegen.
Die neuen Regelungen zum “Repowering” machen den Austausch einfacher und besagen:
Wer jetzt alte Module gegen neue, leistungsstärkere Module austauscht, verliert nicht mehr den EEG-Vergütungsanspruch.
Die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage geltende Einspeisevergütung zählt weiterhin.
Für die PV-Leistung bis zur bisherigen Maximalleistung deiner Solaranlage, erhältst du die bisherige Einspeisevergütung.
Die Mehrleistung, die über die bisherige maximale Leistung deiner PV-Anlage hinausgeht, wird wie eine neue Anlage behandelt. Für sie gelten die zum Anmeldezeitpunkt gültigen Regeln des EEG.
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen sinkt derzeit alle sechs Monate um 1%. Gleichzeitig wird der produzierte Solarstrom aus neuen Anlagen immer günstiger. So ist die Volleinspeisung heute für die meisten Hausbesitzer weniger wirtschaftlich als ein smartes Management im Dreieck aus eigenem Verbrauch des PV-Stroms, Überschusseinspeisung und Speicherung.