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Jetzt Angebot sichernBevor du deine Photovoltaikanlage planst, ist eine wichtige Frage zu klären: Brauchst du für deine Solaranlage eine Baugenehmigung? Oft ist Photovoltaik genehmigungsfrei, doch unter speziellen Bedingungen muss eine Genehmigung vorliegen. In diesem Ratgeber erfährst du alles, was du wissen musst, damit die Installation deiner Solaranlage unkompliziert und gesetzeskonform ablaufen kann.
Genehmigungsfrei: Kleine Solaranlagen, wie sie beispielsweise auf Dächern oder Außenwandflächen von Einfamilienhäusern eingesetzt werden, erfordern in der Regel keine Genehmigung.
Genehmigungspflichtig: Häufig gilt eine PV-Anlage mit einer Größe von mehr als 3 Metern Höhe und 9 Metern Länge als genehmigungspflichtig. Diese Maße sind in der Regel nur bei gebäudeunabhängigen Freiflächenanlagen zu finden.
Bundesland: Ob Photovoltaik beziehungsweise eine Solaranlage genehmigungspflichtig ist, hängt von den spezifischen Vorschriften des jeweiligen Bundeslands ab, da die allgemeinen Regelungen hierzu im Detail variieren.
Kosten: Die Kosten für eine Baugenehmigung bei PV-Anlagen liegen bei circa 1.000 Euro. Sie sind jedoch abhängig vom Umfang deiner PV-Anlage und deinem Bundesland.
Lass uns direkt mit der wichtigsten Information für dich starten: Kleine PV-Anlagen sind in den meisten Fällen genehmigungsfrei, wenn sie auf privaten Dächern oder an Außenwandflächen von Einfamilienhäusern und anderen privaten Wohngebäuden installiert werden. Diese entscheidende Neuerung im Baurecht trat im Mai 2022 in Kraft. Das Gesetz erleichtert es dir erheblich, auf erneuerbare Energien umzusteigen, da aufwendige Genehmigungsverfahren entfallen und deine Anlagenplanung dadurch schneller und unkomplizierter erfolgen kann.
Allerdings gibt es zu dieser Grundregelung einige wichtige Ausnahmen, die du beachten solltest. Denn unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Baugenehmigung für deine Solaranlage notwendig sein. Diese Sonderfälle werden wir uns im Kapitel „Wann benötigst du eine Baugenehmigung für deine Solaranlage?“ genauer ansehen, damit du über alle Eventualitäten bestens informiert bist.
In den meisten Fällen ist eine Baugenehmigung für die Installation einer PV-Anlage auf dem privaten Dach deines Wohnhauses nicht notwendig. Doch es gibt spezifische Ausnahmen:
Häufig liegen bei einer PV-Anlage ab einer Größe von 9 x 3 Metern (Länge x Höhe) gesetzliche Einschränkungen vor und es muss eine Baugenehmigung beantragt werden.
Es gelten besondere Vorgaben für gewerbliche Anlagen, öffentliche Gebäude, Gebäude unter Denkmalschutz und bestimmte Freiflächenanlagen.
Auch in einigen örtlichen Bebauungsplänen können Einschränkungen für Solaranlagen enthalten sein.
Grundsätzlich ist es möglich, deine Solaranlage auf einem Gebäude mit Denkmalschutz zu installieren, allerdings musst du einige strikte bauliche Vorschriften beachten. Denkmalgeschützte Gebäude sollen ihr historisches Erscheinungsbild bewahren und bauliche Veränderungen werden daher besonders genau geprüft. Daher ist eine Baugenehmigung zwingend erforderlich.
Dabei ist es wichtig, bereits im Planungsstadium eng mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde zusammenzuarbeiten. Diese Behörde prüft, ob die Solarmodule zu sichtbar sind und das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes dementsprechend zu stark beeinträchtigen würden. Die Installation auf weniger sichtbaren Dachflächen oder die Nutzung von Solardachziegeln kann dazu beitragen, dass die Anlage genehmigt wird.
Freiflächenanlagen und andere gebäudeunabhängige Photovoltaikanlagen gelten baurechtlich als größere Eingriffe in die Landschaft und benötigen daher einer Baugenehmigung. Diese PV-Anlagen werden direkt auf Freiflächen, wie Wiesen oder Feldern, installiert und sind sichtbarer und flächenintensiver als Installationen auf einem Dach eines Gebäudes. Für Privatpersonen sind Freiflächenanlagen in der Regel nicht relevant, solche PV-Anlagen werden häufig im Gewerbe genutzt.
Für solche Projekte ist eine Baugenehmigung erforderlich, da hier neben der ästhetischen Wirkung oft auch Umwelt- und Naturschutzaspekte berücksichtigt werden müssen. Besonders in Landschafts- oder Naturschutzgebieten gelten strenge Auflagen, um die natürlichen Gegebenheiten nicht zu beeinträchtigen.
Der Genehmigungsprozess für Photovoltaik auf Freiflächen nimmt viel Zeit in Anspruch, durchschnittlich etwa 6 bis 12 Monate. In einem mehrstufigen Verfahren wird geprüft, ob sich die Freifläche zur Errichtung einer PV-Anlagen eignet.
Öffentliche Gebäude und Mehrfamilienhäuser, die mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden sollen, unterliegen oft besonderen Auflagen und Regularien, insbesondere wenn es sich um gewerbliche Anlagen handelt. Hier sind die baulichen, sicherheitstechnischen und wirtschaftlichen Aspekte oft komplexer als bei einer kleinen privaten Anlage. In der Regel ist für solche Solaranlagen eine Baugenehmigung erforderlich.
Für gewerbliche Anlagen ist eine Absprache mit dem Bauamt und anderen relevanten Stellen, wie Energieversorgern, nötig. Hier musst du nicht nur eine Baugenehmigung beantragen, sondern auch den Nachweis statischer Anforderungen und Sicherheitsstandards erbringen.
Manche Städte und Gemeinden haben für ihre Gebiete Bebauungspläne festgelegt, die auch Einschränkungen für Solaranlagen vorsehen können. Diese Pläne regeln beispielsweise die Höhe deiner Anlage, die äußere Gestaltung und sogar die Möglichkeit, Solarmodule auf Dächern oder Fassaden zu installieren. Die Vorgaben sollen sicherstellen, dass das Stadtbild einheitlich bleibt. Du kannst entsprechende Bebauungspläne bei deinem zuständigen Bauordnungsamt der Gemeinde oder Stadtplanungsamt anfragen und einsehen.
Wenn ein Bebauungsplan spezifische Auflagen zur Installation von Photovoltaik enthält, ist oft eine Baugenehmigung erforderlich. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass du auf andere Bereiche des Grundstücks ausweichen oder die Module optisch an das Gebäude anpassen musst. Kennst du den Bebauungsplan, kannst du deine Anlage gezielt planen und eine mögliche Genehmigungspflicht im Vorfeld berücksichtigen.
Wichtig: Ein entscheidender Punkt bei der Installation deiner Photovoltaikanlage ist die Statik des Gebäudes – unabhängig davon, ob deine PV-Anlage genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei ist. Die Statik stellt sicher, dass dein Dach oder die Tragkonstruktion die zusätzliche Last der Solarmodule problemlos trägt, ohne dass es zu Beschädigungen oder gar Einsturzrisiken kommt. Besonders bei älteren Gebäuden oder Dächern mit spezieller Bauweise solltest du die Tragfähigkeit sorgfältig prüfen lassen.
Falls du eine Baugenehmigung für Photovoltaik brauchst, muss diese stets in Absprache mit der örtlichen Bauaufsichtsbehörde eingeholt werden. Dabei können die Gebühren für die Baugenehmigung je nach Standort stark variieren, da sie sowohl vom Bundesland als auch vom Umfang der Anlage abhängen. In der Regel liegen die Kosten für eine Baugenehmigung bei etwa 1.000 Euro.
Für Photovoltaikanlagen auf Dächern sind die Gebühren oft geringer, da die Prüfverfahren weniger aufwendig sind als bei Freiflächenanlagen. Diese erfordern aufgrund des größeren Eingriffs in die Landschaft oft intensivere Prüfungen und Genehmigungsverfahren. In besonderen Regionen, wie in Landschaftsschutzgebieten oder denkmalgeschützten Zonen, können zusätzliche Kosten entstehen. Hier gelten meist strengere Auflagen, die die Genehmigung komplexer und kostenintensiver machen.
Für Solaranlagen, die direkt auf einem Dach oder an einer Außenwandfläche angebracht werden, gelten in der Regel einfachere Voraussetzungen. Dazu zählen bestimmte Vorgaben zur Höhe und Länge in Metern. Nun haben wir uns bereits die Sonderfälle von PV-Anlagen angeschaut, die unter bestimmten Bedingungen genehmigungspflichtig sind.
Allerdings sind diese Ausnahmen nicht deutschlandweit einheitlich geregelt, sondern unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Während Photovoltaik in einem Bundesland als genehmigungsfrei gilt, kann im nächsten Bundesland möglicherweise eine Baugenehmigung verpflichtend sein. Die jeweiligen Bauämter deiner Stadt oder deines Landkreises sind in der Regel für solche Genehmigungsfragen zuständig. Dabei sind vor allem die Bauordnung und Landesbauordnung ausschlaggebend. Diese geben dir klare Rahmenbedingungen für die Installation deiner PV-Anlagen vor. Schauen wir uns die spezifischen Regelungen für jedes Bundesland im Detail an.
Genehmigungsfrei: Solaranlagen an und auf Gebäuden sowie auf dem eigenen Dach und angrenzenden Dächern
Genehmigungspflichtig: Photovoltaik auf gebäudeunabhängigen Freiflächenanlagen mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Meter Länge
Weitere Informationen findest du hier: Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg (§ 50 Abs. 1/Anhang 3c)
Genehmigungsfrei: Solaranlagen auf Dachflächen, Gebäudewänden und Flachdächern
Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige Anlagen wie Freiflächenanlagen mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Meter Länge, Solaranlagen auf Hochhäusern in über 22 Meter Höhe
Weitere Informationen findest du hier: Bayrische Landesbauordnung (BayBo) (§ 57 Art. 1)
Genehmigungsfrei: Generell sind PV-Anlagen auf, in und an Gebäuden genehmigungsfrei
Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige Anlagen wie Freiflächenanlagen mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Meter Länge
Weitere Informationen findest du hier: Bauordnung für Berlin (BauOBln) (§ 62 Abs. 1)
Genehmigungsfrei: PV-Anlagen auf, an und in Gebäuden und Außenwandflächen, ausgenommen Hochhäuser
Genehmigungspflichtig: PV-Freiflächenanlagen sowie Solaranlagen mit über 60 cm Höhe und einer Gesamtfläche über 10 m²
Weitere Informationen findest du hier: Landesbauordnung Brandenburg (BbgBO) (§ 55 Abs. 3)
Genehmigungsfrei: Solaranlagen auf Dachflächen, an Gebäudewänden und auf Flachdächern
Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige Freiflächenanlagen mit mehr als 3 Meter Höhe und 9 Meter Länge
Weitere Informationen findest du hier: Landesbauordnung Bremen (BremLBO) (§ 65 Abs. 2)
Genehmigungsfrei: Solaranlagen an und auf Dachflächen, Gebäudewänden oder Flachdächern sowie gebäudeunabhängige Freiflächenanlagen mit einer Höhe von mehr als 3 Metern und einer Gesamtlänge von mehr als 9 Metern
Genehmigungspflichtig: alle nicht unter genehmigungsfrei aufgeführten Solaranlagen
Weitere Informationen findest du hier: Hamburgische Bauordnung (HBauO) (§ 60 Abs. 1 u. 2)
Genehmigungsfrei: Solaranlagen, die auf Dachflächen, Gebäudewänden oder Flachdächern installiert werden und eine Gesamtgröße von 10 m² nicht überschreiten
Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige Freiflächenanlagen sowie PV-Anlagen mit mehr als 10 m²
Weitere Informationen findest du hier: Hessische Bauordnung (HBO) (§ 54 Abs. 1)
Genehmigungsfrei: PV-Anlagen auf Dachflächen, an Gebäudewänden und auf Flachdächern
Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige Anlagen mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Meter Länge
Weitere Informationen findest du hier: Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) (§ 61 Abs. 2)
Genehmigungsfrei: Solaranlagen auf Dachflächen und Fassaden
Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige PV-Freiflächenanlagen
Weitere Informationen findest du hier: Niedersächsische Bauordnung (NbauO) (§ 69)
Genehmigungsfrei: Solaranlagen auf Dächern und Fassaden
Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige PV-Freiflächenanlagen
Weitere Informationen findest du hier: Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) (§ 65 Abs. 1)
Genehmigungsfrei: PV-Anlagen auf und an Dachflächen oder Fassaden, ausgenommen Kulturdenkmäler sowie deren Umgebung
Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige PV-Freiflächenanlagen
Weitere Informationen findest du hier: Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) (§ 62 Abs. 1)
Genehmigungsfrei: Solaranlagen auf, in oder an Gebäuden und Außenwandflächen
Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige Freiflächenanlagen mit einer Höhe über 3 Meter und einer Länge über 9 Meter
Weitere Informationen findest du hier: Bauordnung Saarland (LBO) (§ 61 Abs. 1)
Genehmigungsfrei: Solaranlagen auf oder an Dachflächen und Außenwandflächen
Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige Solaranlagen mit über 3 Metern Höhe und 9 Metern Gesamtlänge
Weitere Informationen findest du hier: Sächsische Bauordnung (SächsBO) (§ 61 Abs. 1)
Genehmigungsfrei: Solaranlagen auf oder an Dachflächen, Flachdächern oder Gebäudewänden
Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige Solaranlagen mit über 3 Metern Höhe und 9 Metern Gesamtlänge
Weitere Informationen findest du hier: Landesbauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA)(§ 60 Abs. 2)
Genehmigungsfrei: Solaranlagen auf oder an Gebäuden, gebäudeunabhängige Freiflächenanlagen mit einer maximalen Höhe von 2,75 Metern und einer Länge von 9 Metern
Genehmigungspflichtig: Solaranlagen an oder in der Nähe von Kulturdenkmälern oder größere Freiflächenanlagen
Weitere Informationen findest du hier: Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) (§ 63 Abs. 1)
Genehmigungsfrei: Solaranlagen auf oder an Dachflächen, Flachdächern oder Gebäudewänden
Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige Freiflächenanlagen mit über 3 Metern Höhe und 9 Metern Gesamtlänge
Weitere Informationen findest du hier: Thüringer Bauordnung (ThürBO) (§ 63 Abs. 2)
Gut zu wissen: Auch wenn für Photovoltaik in deinem Bundesland keine Baugenehmigung nötig ist, sind dennoch einige Schritte erforderlich, damit deine Anlage ordnungsgemäß läuft. Vor allem muss deine Anlage bei der Bundesnetzagentur und beim Netzbetreiber angemeldet werden. 1KOMMA5° übernimmt diese bürokratischen Schritte für dich und stellt sicher, dass du deine Photovoltaikanlage sowohl rechtlich als auch technisch einwandfrei betreiben kannst.
Eine sorgfältige Vorbereitung ist das A und O für die erfolgreiche Installation deiner Solaranlage, insbesondere wenn es um die Baugenehmigung geht. Wohnst du beispielsweise in einem denkmalgeschützten Haus oder bist du dir nicht sicher, welche Vorschriften gelten, dann informiere dich am besten frühzeitig bei deiner zuständigen Behörde. Diese kann dich über die Landesbauordnung und die für dein Bundesland geltenden Bauvorschriften und Anforderungen aufklären. So kannst du sicher sein, dass deine Photovoltaikanlage den Vorgaben entspricht und dich schon bald mit grünem Strom versorgt.
1KOMMA5° bietet dir umfassende Beratung zur Baugenehmigung. Auf diese Weise werden die Anforderungen zur Baugenehmigung in deinem Bundesland von Anfang an berücksichtigt und eine reibungslose Installation ist gewährleistet.
Mit einem Netzwerk an über 70 Standorten kannst du bei 1KOMMA5° auf die Expertise lokaler Fachkräfte zählen, die die rechtlichen Vorgaben und Besonderheiten deiner Region genau kennen.
Die Expertinnen und Experten sorgen dafür, dass deine Photovoltaikanlage in allen Belangen optimal aufgestellt ist – ob durch geeignete Anpassungen in der Bauweise deiner Anlage oder den Einsatz der 1KOMMA5° Energie-Software-Plattform Heartbeat AI.