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Wann brauche ich für meine PV-Anlage eine Baugenehmigung?

Bevor du ein Photovoltaik-Projekt planst, ist eine wichtige Frage zu klären: Brauchst du für deine PV-Anlage eine Baugenehmigung? Für Privatleute ist Photovoltaik oft genehmigungsfrei, doch in manchen Fällen benötigst du ein offizielles Okay. Hier erfährst du alles, was du wissen musst, damit die Installation deiner Solaranlage unkompliziert und gesetzeskonform abläuft.

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Das Wesentliche in Kürze

  • Genehmigungsfrei: Kleine Solaranlagen, wie sie beispielsweise auf Dächern oder Außenwandflächen von Einfamilienhäusern eingesetzt werden, erfordern in der Regel keine Genehmigung. 

  • Genehmigungspflichtig: Häufig gilt eine PV-Anlage mit einer Größe von mehr als 3 Metern Höhe und 9 Metern Länge als genehmigungspflichtig. Diese Maße sind in der Regel nur bei gebäudeunabhängigen Freiflächenanlagen zu finden. 

  • Unterschiede je nach Bundesland: Ob du für deine PV-Anlage eine Baugenehmigung brauchst, hängt von den spezifischen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes ab. Fachbetriebe wie die Meisterbetriebe von 1KOMMA5° beraten dich umfassend zu eventuell notwendigen Genehmigungen und erledigen auch solche bürokratischen Aufgaben für dich.

  • Kosten: Die Kosten für eine Baugenehmigung für PV-Anlagen liegen bei circa 1.000 Euro. Sie sind jedoch abhängig vom Umfang der Anlage und auch wieder von deinem Bundesland.

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Kann ich eine PV-Anlage ohne Baugenehmigung installieren?

Lass uns direkt mit der wichtigsten Information für dich und dein Eigenheim starten: Kleine PV-Anlagen sind in den meisten Fällen genehmigungsfrei, wenn sie auf privaten Dächern oder an Außenwandflächen von Einfamilienhäusern und anderen privaten Wohngebäuden installiert werden. Klein heißt in den meisten Bundesländern: unter 9 x 3 Metern, leichte Abweichungen sind möglich. Der Großteil privater Solaranlagen ist kleiner.

Diese entscheidende Neuerung im Baurecht trat im Mai 2022 in Kraft. Das Gesetz erleichtert es dir erheblich, auf erneuerbare Energien umzusteigen, da aufwendige Genehmigungsverfahren entfallen und deine Anlagenplanung dadurch schneller und unkomplizierter abläuft.

Lies nach, was du alles bei der PV-Planung berücksichtigen solltest

Folgende Tabelle zeigt dir, welche Arten von Solaranlagen in jedem Bundesland genehmigungsfrei sind – und unter welchen Voraussetzungen:

Für aufgeständerte Solaranlagen brauchst du meist auch keine Baugenehmigung, sofern sie eine gewisse Höhe nicht überschreiten. Mehr dazu liest du gleich.

Ausnahmen von der Genehmigungsfreiheit für kleine Solaranlagen

Von der Genehmigungsfreiheit für kleine Solaranlagen gibt es einige wichtige Ausnahmen:

  • Bei denkmalgeschützten Gebäuden brauchst du grundsätzlich eine Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde für deine Solaranlage.

  • Freiflächenanlagen, die also nicht auf oder an Gebäuden montiert werden, erfordern ab einer bestimmten Größe in allen Bundesländern eine Genehmigung.

Befindet sich dein Haus in einem Gebiet mit besonderen Gestaltungsvorschriften, kann es sein, dass du auch bei eigentlich genehmigungsfreien PV-Anlagen eine Baugenehmigung brauchst.

Für historische Ortskerne gelten häufig bestimmte Gestaltungsregeln für Hausfassaden und -dächer. So legen einige Städte zum Beispiel fest, dass Solaranlagen von der Straße aus nicht sichtbar sein dürfen. Anderenorts wird die Integration klimafreundlicher Photovoltaik ins Stadtbild dagegen sogar gefördert. So haben viele Städte und Kommunen Ausnahmen für PV-Anlagen eingeführt oder ihre Gestaltungsvorschriften gänzlich überarbeitet – damit einer grünen Zukunft nichts entgegensteht.

In welchen Fällen du außerdem eine Baugenehmigung für deine PV-Anlage einholen musst, schauen wir uns jetzt genauer an. 

Wann benötigst du eine Baugenehmigung für deine Solaranlage?

Neben den Ausnahmen von der grundsätzlichen Genehmigungsfreiheit für kleine Solaranlagen gibt es auch Szenarien, in denen generell eine Genehmigungspflicht besteht. Die genauen Regelungen können je nach Bundesland variieren. Ab einer Größe von 9 x 3 Metern (Länge x Höhe) brauchst du fast überall eine Baugenehmigung für deine PV-Anlage. 

Außerdem gelten besondere Vorgaben für gewerbliche Anlagen, öffentliche Gebäude, Gebäude unter Denkmalschutz und bestimmte Freiflächenanlagen. Je nach Art der Solaranlage gibt es weitere Unterschiede. Auch in einigen örtlichen Bebauungsplänen können Einschränkungen enthalten sein. Wir haben dir alle wichtigen Informationen für jeden Sonderfall zusammengestellt.

Tipp: Wenn du dir unsicher bist, kannst du eine Bauanzeige für deine Solaranlage stellen. Dann muss sich die zuständige Behörde nämlich zwingend mit deinem Fall beschäftigen und feststellen, ob du nun eine Baugenehmigung benötigst oder nicht. Das kann deine Planung allerdings ganz schön hinauszögern – eine schnellere Antwort bekommst du in jedem Fall von deinem Fachbetrieb.

Baugenehmigung für aufgeständerte Solaranlagen

Eine aufgeständerte Solaranlage wird im Normalfall auf einem Flachdach installiert. In Brandenburg und Hessen gilt für aufgeständerte PV-Anlagen auf Flachdächern eine Genehmigungspflicht ab einer bestimmten Größe. In Brandenburg erfordern Anlagen mit mehr als 60 Zentimetern Höhe und einer Gesamtfläche von mehr als 10 Quadratmetern eine Baugenehmigung. In Hessen sind alle aufgeständerten Solaranlagen ab 10 Quadratmetern genehmigungspflichtig.

Alles zu Photovoltaik auf dem Flachdach

Solaranlage für Gebäude unter Denkmalschutz

Grundsätzlich ist es möglich, deine Solaranlage auf einem Gebäude mit Denkmalschutz zu installieren, allerdings musst du einige strikte bauliche Vorschriften beachten. Denkmalgeschützte Gebäude sollen ihr historisches Erscheinungsbild bewahren. Deshalb werden bauliche Veränderungen besonders genau geprüft. Eine Baugenehmigung ist zwingend erforderlich

Dabei ist es wichtig, bereits im Planungsstadium eng mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde zusammenzuarbeiten. Die Behörde prüft, ob die Solarmodule zu sichtbar sind und das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes dementsprechend zu stark beeinträchtigen würden. Installierst du die Anlage auf weniger sichtbaren Dachflächen oder nutzt Solardachziegel, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass du die Baugenehmigung erhältst.

Erfahre mehr über Solardachziegel

Freiflächenanlagen und gebäudeunabhängige Anlagen

Freiflächenanlagen und andere gebäudeunabhängige Photovoltaik-Anlagen gelten baurechtlich als größere Eingriffe in die Landschaft und erfordern daher eine Baugenehmigung. Diese PV-Anlagen werden direkt auf Freiflächen wie Wiesen oder Feldern installiert. Sie sind sichtbarer und flächenintensiver als Installationen auf dem Dach eines Gebäudes. Neben der ästhetischen Wirkung müssen oft auch Umwelt- und Naturschutzaspekte berücksichtigt werden. Besonders in Landschafts- oder Naturschutzgebieten gelten strenge Auflagen, um die natürlichen Gegebenheiten nicht zu beeinträchtigen. Der Genehmigungsprozess für Photovoltaik auf Freiflächen nimmt viel Zeit in Anspruch, durchschnittlich etwa 6 bis 12 Monate.

Für Privatpersonen sind Freiflächenanlagen in der Regel weniger relevant, da sie eher im Gewerbe genutzt werden.

Mehr über Freiflächen-Photovoltaik liest du hier

Gewerbliche PV-Anlagen bei öffentlichen Gebäuden und Mehrfamilienhäusern

Öffentliche Gebäude und Mehrfamilienhäuser, die mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden sollen, unterliegen oft besonderen Auflagen und Regularien, insbesondere wenn es sich um gewerbliche Anlagen handelt. Hier sind die baulichen, sicherheitstechnischen und wirtschaftlichen Aspekte oft komplexer als bei einer kleinen privaten Anlage. In der Regel ist für solche Solaranlagen eine Baugenehmigung erforderlich.

Für gewerbliche Anlagen musst du dich mit dem Bauamt und anderen relevanten Stellen wie Energieversorgern absprechen. Du bist nicht nur dazu verpflichtet, eine Baugenehmigung zu beantragen, sondern auch einen Nachweis über statische Anforderungen und Sicherheitsstandards zu erbringen.

Einschränkungen im Bebauungsplan

Manche Städte und Gemeinden haben für ihre Gebiete Bebauungspläne festgelegt, die auch Einschränkungen für Solaranlagen vorsehen können. Diese Pläne regeln beispielsweise die Höhe deiner Anlage, die äußere Gestaltung oder sogar, ob überhaupt Solarmodule auf Dächern oder Fassaden installiert werden dürfen. Die Vorgaben sollen sicherstellen, dass das Stadtbild einheitlich bleibt. Du kannst die Bebauungspläne bei deinem zuständigen Bauordnungs- oder Stadtplanungsamt anfragen und einsehen. 

Wenn ein Bebauungsplan spezifische Auflagen zur Installation von Photovoltaik enthält, ist oft eine Baugenehmigung erforderlich. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass du auf andere Bereiche des Grundstücks ausweichen oder die Module optisch an das Gebäude anpassen musst. Kennst du den Bebauungsplan, kannst du deine Anlage gezielt planen und dabei die Vorgaben berücksichtigen.

Wichtig: Unabhängig davon, ob du für deine PV-Anlage eine Baugenehmigung brauchst oder nicht: Die Statik ist entscheidend. Du musst sicherstellen, dass dein Dach die zusätzliche Last der Solarmodule problemlos tragen kann, ohne dass Schäden oder gar Einsturzrisiken entstehen. Besonders bei älteren Gebäuden oder Dächern mit spezieller Bauweise solltest du die Tragfähigkeit sorgfältig von deinem Fachbetrieb prüfen lassen.

Welche Regelungen gelten in deinem Bundesland für die Baugenehmigung einer PV-Anlage?

Für Solaranlagen, die direkt auf einem Dach oder an einer Außenwandfläche angebracht werden, gelten in der Regel einfachere Voraussetzungen. Dazu zählen bestimmte Vorgaben zur Höhe und Länge in Metern. Nun haben wir uns bereits die Sonderfälle von PV-Anlagen angeschaut, die unter bestimmten Bedingungen genehmigungspflichtig sind. 

Allerdings sind diese Ausnahmen nicht deutschlandweit einheitlich geregelt, sondern unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Während Photovoltaik in einem Bundesland genehmigungsfrei ist, kann im nächsten Bundesland möglicherweise eine Baugenehmigung verpflichtend sein. Dabei sind vor allem die Bauordnung und Landesbauordnung ausschlaggebend, da sie die Rahmenbedingungen vorgeben. Zuständig für Genehmigungsfragen sind die jeweiligen Bauämter deiner Stadt oder deines Landkreises. Betrachten wir die spezifischen Regelungen für jedes Bundesland im Detail.

Baden-Württemberg

  • Genehmigungsfrei: Solaranlagen an und auf Gebäuden sowie auf dem eigenen Dach und angrenzenden Dächern

  • Genehmigungspflichtig: Photovoltaik auf gebäudeunabhängigen Freiflächenanlagen mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Metern Länge

  • Weitere Informationen zu Baugenehmigungen für Photovoltaik: Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg (§ 50 Abs. 1/Anhang 3c)

Bayern

  • Genehmigungsfrei: Solaranlagen auf Dachflächen, Gebäudewänden und Flachdächern

  • Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige Anlagen wie Freiflächenanlagen mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Metern Länge, Solaranlagen auf Hochhäusern in über 22 Metern Höhe

  • Weitere Informationen zu Baugenehmigungen für Photovoltaik: Bayrische Landesbauordnung (BayBo) (§ 57 Art. 1)

Berlin

  • Genehmigungsfrei: Generell sind PV-Anlagen auf, in und an Gebäuden genehmigungsfrei

  • Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige Anlagen wie Freiflächenanlagen mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Metern Länge

  • Weitere Informationen zu Baugenehmigungen für Photovoltaik: Bauordnung für Berlin (BauOBln) (§ 62 Abs. 1)

Brandenburg

  • Genehmigungsfrei: PV-Anlagen auf, an und in Gebäuden und Außenwandflächen, ausgenommen Hochhäuser

  • Genehmigungspflichtig: PV-Freiflächenanlagen sowie Solaranlagen mit über 60 Zentimetern Höhe und einer Gesamtfläche über 10 Quadratmetern

  • Weitere Informationen zu Baugenehmigungen für Photovoltaik: Landesbauordnung Brandenburg (BbgBO) (§ 55 Abs. 3)

Bremen

  • Genehmigungsfrei: Solaranlagen auf Dachflächen, an Gebäudewänden und auf Flachdächern

  • Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige Freiflächenanlagen mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Metern Länge

  • Weitere Informationen zu Baugenehmigungen für Photovoltaik: Landesbauordnung Bremen (BremLBO) (§ 65 Abs. 2)

Hamburg

  • Genehmigungsfrei: Solaranlagen an und auf Dachflächen, Gebäudewänden oder Flachdächern sowie gebäudeunabhängige Freiflächenanlagen mit einer Höhe von mehr als 3 Metern und einer Gesamtlänge von mehr als 9 Metern

  • Genehmigungspflichtig: alle nicht unter genehmigungsfrei aufgeführten Solaranlagen

  • Weitere Informationen zu Baugenehmigungen für Photovoltaik: Hamburgische Bauordnung (HBauO) (§ 60 Abs. 1 u. 2)

Hessen

  • Genehmigungsfrei: Solaranlagen, die auf Dachflächen, Gebäudewänden oder Flachdächern installiert werden und eine Gesamtgröße von 10 Quadratmetern nicht überschreiten

  • Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige Freiflächenanlagen sowie PV-Anlagen mit mehr als 10 Quadratmetern

  • Weitere Informationen zu Baugenehmigungen für Photovoltaik: Hessische Bauordnung (HBO) (§ 54 Abs. 1)

Mecklenburg-Vorpommern

  • Genehmigungsfrei: PV-Anlagen auf Dachflächen, an Gebäudewänden und auf Flachdächern

  • Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige Anlagen mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Metern Länge

  • Weitere Informationen zu Baugenehmigungen für Photovoltaik: Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) (§ 61 Abs. 2)

Niedersachsen

  • Genehmigungsfrei: Solaranlagen auf Dachflächen und Fassaden

  • Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige PV-Freiflächenanlagen

  • Weitere Informationen zu Baugenehmigungen für Photovoltaik: Niedersächsische Bauordnung (NbauO) (§ 69)

Nordrhein-Westfalen

  • Genehmigungsfrei: Solaranlagen auf Dächern und Fassaden

  • Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige PV-Freiflächenanlagen

  • Weitere Informationen zu Baugenehmigungen für Photovoltaik: Landesbauordnung NRW (BauO NRW) (§ 65 Abs. 1)

Rheinland-Pfalz

  • Genehmigungsfrei: PV-Anlagen auf und an Dachflächen oder Fassaden, ausgenommen Kulturdenkmäler sowie deren Umgebung

  • Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige PV-Freiflächenanlagen

  • Weitere Informationen zu Baugenehmigungen für Photovoltaik: Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) (§ 62 Abs. 1)

Saarland

  • Genehmigungsfrei: Solaranlagen auf, in oder an Gebäuden und Außenwandflächen

  • Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige Freiflächenanlagen mit einer Höhe über 3 Metern und einer Länge über 9 Metern

  • Weitere Informationen zu Baugenehmigungen für Photovoltaik: Bauordnung Saarland (LBO) (§ 61 Abs. 1)

Sachsen

  • Genehmigungsfrei: Solaranlagen auf oder an Dachflächen und Außenwandflächen

  • Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige Solaranlagen mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Metern Gesamtlänge

  • Weitere Informationen zu Baugenehmigungen für Photovoltaik in Sachsen: Sächsische Bauordnung (SächsBO) (§ 61 Abs. 1)

Sachsen-Anhalt

  • Genehmigungsfrei: Solaranlagen auf oder an Dachflächen, Flachdächern oder Gebäudewänden

  • Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige Solaranlagen mit über 3 Metern Höhe und 9 Metern Gesamtlänge

  • Weitere Informationen zu Baugenehmigungen für Photovoltaik: Landesbauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA) (§ 60 Abs. 2)

Schleswig-Holstein

  • Genehmigungsfrei: Solaranlagen auf oder an Gebäuden, gebäudeunabhängige Freiflächenanlagen mit einer maximalen Höhe von 2,75 Metern und einer Länge von 9 Metern

  • Genehmigungspflichtig: Solaranlagen an oder in der Nähe von Kulturdenkmälern oder größere Freiflächenanlagen 

  • Weitere Informationen zu Baugenehmigungen für Photovoltaik: Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) (§ 63 Abs. 1)

Thüringen

  • Genehmigungsfrei: Solaranlagen auf oder an Dachflächen, Flachdächern oder Gebäudewänden

  • Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige Freiflächenanlagen mit über 3 Metern Höhe und 9 Metern Gesamtlänge

  • Weitere Informationen zu Baugenehmigungen für Photovoltaik: Thüringer Bauordnung (ThürBO) (§ 63 Abs. 2)

Gut zu wissen: In vielen Bundesländern gibt es inzwischen eine Solarpflicht. Das heißt, ab einer gewissen Dachfläche müssen Gebäude mit Solarmodulen belegt werden. Teilweise gilt das nur für gewerbliche, teilweise aber auch für private Gebäude. Hältst du dich nicht an die Solarpflicht, kann das hohe Geldstrafen nach sich ziehen.

Ablauf und Kosten einer Baugenehmigung für deine PV-Anlage

Falls du eine Baugenehmigung für deine PV-Anlage brauchst, kontaktierst du zunächst die örtliche Bauaufsichtsbehörde. Dort erhältst du alle wichtigen Informationen und eine Ersteinschätzung darüber, wie wahrscheinlich eine Genehmigung ist. Den Antrag stellst du dann beim zuständigen Bauamt und ggf. bei der Denkmalschutzbehörde. 1KOMMA5° übernimmt diese bürokratischen Schritte gern für dich, damit du deine PV-Anlage sowohl rechtlich als auch technisch einwandfrei betreiben kannst.

Die Gebühren für die Baugenehmigung variieren je nach Standort stark, da sie sowohl vom Bundesland als auch von der Größe der Anlage abhängen. In der Regel liegen die Kosten für eine Baugenehmigung bei etwa 1.000 Euro.

Bei PV-Anlagen auf Dächern sind die Gebühren oft geringer, da die Prüfverfahren weniger aufwendig sind als bei Freiflächenanlagen. Diese erfordern aufgrund des größeren Eingriffs in die Landschaft oft intensivere Prüfungen und Genehmigungsverfahren. In besonderen Regionen, wie in Landschaftsschutzgebieten oder denkmalgeschützten Zonen, können zusätzliche Kosten entstehen. Hier gelten meist strengere Auflagen, die das Verfahren komplexer und teurer machen.

Welche Genehmigungen brauche ich zum Anmelden meiner PV-Anlage?

Die Baugenehmigung für deine PV-Anlage zu bekommen, dauert vermutlich am längsten. Die Zeitspanne variiert je nach Anlage zwischen mehreren Wochen und einigen Monaten. Doch das ist nicht die einzige Genehmigung, die du einholen musst. Mindestens acht Wochen vor Inbetriebnahme deiner Solaranlage musst du sie beim Netzbetreiber anmelden. Außerdem bist du verpflichtet, die Anlage spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen zu lassen

Hältst du dich nicht daran, können Bußgelder verhängt werden. Bei 1KOMMA5° kümmern wir uns um die Anmeldeprozesse und stellen sicher, dass alle Fristen eingehalten werden. So kannst du dich ganz auf die Nutzung deiner neuen Solaranlage konzentrieren, während wir den bürokratischen Aufwand übernehmen.

Mehr zur Anmeldung deiner PV-Anlage
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1KOMMA5° unterstützt dich bei der Baugenehmigung für deine PV-Anlage

1KOMMA5° bietet dir umfassende Beratung zur Baugenehmigung. An über 70 Standorten kannst du auf die Expertise lokaler Fachkräfte zählen, die die rechtlichen Vorgaben und Besonderheiten deiner Region genau kennen. Hol dir das Komplettpaket mit Rund-um-Service von Planung bis Montage!

Fazit

PV-Anlage planen und installieren – gute Vorbereitung ist alles

Vorbereitet sein ist auch beim Projekt Photovoltaik das A und O, ob du nun eine Baugenehmigung für deine PV-Anlage brauchst oder nicht. Wohnst du beispielsweise in einem denkmalgeschützten Haus oder bist unsicher, welche Vorschriften gelten, informiere dich am besten frühzeitig bei deiner zuständigen Behörde. Dort kannst du dich über die Landesbauordnung und die Bauvorschriften deines Bundeslandes aufklären lassen. 

Unsere Expertinnen und Experten bei 1KOMMA5° berücksichtigen die baulichen Vorschriften in deinem Bundesland direkt bei der Planung. Die Bürokratie übernehmen wir gleich mit! Lehn dich also entspannt zurück und lass uns den Papierkram machen. So bist du schon bald mit Solarstrom versorgt.