Wer die eigene Solaranlage in Volleinspeisung betreibt, speist den gesamten erzeugten Solarstrom ins öffentliche Netz ein und erhält dafür eine Einspeisevergütung. Wie hoch die Vergütung ausfällt, ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und abhängig von der Leistung und dem Datum der Inbetriebnahme der Anlage. Die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige Einspeisevergütung wird für deine PV-Anlage für die nächsten 20 Jahre festgeschrieben. Das heißt, auch bei kontinuierlich sinkender Einspeisevergütung, erhältst du weiterhin die anfänglich festgeschriebene Vergütung. Dies gilt ebenfalls, wenn du deine bestehende PV-Anlage während der 20 Jahre auf Eigenverbrauch umstellst.
Beim Eigenverbrauch hingegen nutzt du den erzeugten Strom vorrangig selbst für deinen Haushalt und reduzierst dadurch die Menge an Strom, die du aus dem Netz beziehen musst, und somit deine Stromkosten. Ein komplett autarker Betrieb deiner PV-Anlage, sprich 100 Prozent Eigenverbrauch, ist in Deutschland nicht möglich oder sinnvoll. Daher findet bei Photovoltaikanlagen mit Eigenverbrauch immer eine Überschusseinspeisung statt. Dabei nutzt du einen Teil des erzeugten Stroms selbst und der überschüssige Strom wird ins Netz eingespeist. So profitierst du sowohl von Einsparungen durch den Eigenverbrauch als auch von der Einspeisevergütung für überschüssigen Strom.
Je nach Leistung und Art der Einspeisung gelten für neue Installationen in diesem Jahr folgende Einspeisevergütungen nach dem EEG: