Der komplette Steuerwegfall gilt, wenn die Leistung von Photovoltaik unter der 30 kWp Grenze liegt. Da das praktisch auf alle privaten Photovoltaikanlagen zutrifft, ist diese Voraussetzung in der Regel erfüllt. Auf welche weiteren Anforderungen solltest du noch achten?
Standort: Die PV-Anlage muss auf dem Dach eines Wohngebäudes installiert sein oder sich in unmittelbarer Nähe befinden, z. B. auf Carports, Garagen oder Scheunen. Öffentliche Gebäude und solche, die dem Gemeinwohl dienen, sind ebenfalls inbegriffen.
Betreibende Person: Du bist als Betreiberin oder als Betreiber der Photovoltaikanlage auf der Rechnung aufgeführt.
Inbetriebnahmedatum: Die Installation der Solaranlage erfolgte nach dem 01. Januar 2023.
Du erfüllst diese Voraussetzungen? Dann herzlichen Glückwunsch! Für dich entfällt die Umsatzsteuer. Das schließt übrigens neben dem Erwerb, auch die Lieferung sowie die Installation der Solaranlage mit allen benötigten Komponenten ein. Du sparst also Steuern auf den kompletten Anschaffungsprozess!
Und es wird noch besser: Speist du Solarstrom ins Netz ein und erhältst eine Einspeisevergütung, musst du den Gewinn seit 2023 ebenfalls nicht mehr versteuern oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung einreichen. Das heißt, du sparst gleich doppelt! Nicht nur die Anschaffung einer Solaranlage wird günstiger, du sparst auch Steuern bei der Teileinspeisung von überschüssig produziertem Solarstrom.