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So nutzt du die AfA-Tabelle 2025 zur Abschreibung deiner PV-Anlage

Die Abschreibung einer PV-Anlage mithilfe der AfA-Tabelle ist 2025 nur noch für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 30 Kilowatt-Peak relevant – kleinere Anlagen sind seit 2023 ohnehin steuerfrei. Wir erklären dir, wie du deine Photovoltaik-Anlage in deiner Steuererklärung geltend machst und wann dich das betrifft. 

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Das Wesentliche in Kürze

  • Was kostet eine PV-Anlage? Photovoltaik-Anlagen kosten pro Kilowatt-Peak Leistung etwa 1.000 bis 1.800 Euro. Je größer die Anlage, desto geringer sind die Kosten pro Kilowatt-Peak. 2025 zahlst du für eine hochwertige Solaranlage etwa 15.000 Euro – oder 25.000 Euro mit Speicher. Bei Anlagen über 30 Kilowatt-Peak kannst du diese Kosten abschreiben.

  • Abschreibung einer PV-Anlage laut AfA-Tabelle 2025: Du kannst die Anschaffungskosten einer über 30 Kilowatt-Peak großen PV-Anlage auf drei verschiedene Arten abschreiben: linear über 20 Jahre, als Investitionsabzug oder als Sonderabschreibung. Während der Corona-Pandemie war außerdem eine degressive Abschreibung möglich. Grundlage für diese Regelungen ist die entsprechende AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums (Abschreibungstabelle für die „Absetzung für Abnutzung“ – AfA).

  • Änderungen bei der Photovoltaik-Abschreibung seit 2023: Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 brachte für neu installierte Photovoltaik-Anlagen große steuerliche Vorteile mit sich. Beispielsweise sind Anlagen bis 30 Kilowatt-Peak Leistung jetzt komplett steuerfrei – dadurch entfällt auch die Abschreibung. 

  • Abschreibung für Stromspeicher: Installierst du zusammen mit einer Photovoltaik-Anlage über 30 Kilowatt-Peak einen Stromspeicher, kannst du die Kosten dafür als Teil der Gesamtkosten über 20 Jahre abschreiben. Bei einer Nachrüstung zählt er als eigenständiges Wirtschaftsgut, das du über 10 Jahre separat abschreiben kannst.

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Nutzungsdauer einer PV-Anlage und Abschreibung laut AfA-Tabelle 2025

Was ist die AfA-Tabelle? Bestimmte Wirtschaftsgüter darfst du nicht auf einmal abschreiben (also als Betriebsausgaben geltend machen). Hier helfen die AfA-Tabellen („Absetzung für Abnutzung“) des Bundesfinanzministeriums weiter: Sie geben für bestimmte Wirtschaftsgüter an, wie lange sie durchschnittlich genutzt werden und über welchen Zeitraum sie abgeschrieben werden dürfen

Es gibt unterschiedliche Abschreibungstabellen für unterschiedliche Wirtschafts- und Anlagegüter. Für Photovoltaik-Anlagen gilt 2025 die AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter.

Photovoltaik-Anlagen haben eine lange Lebensdauer von 30 oder sogar 40 Jahren. Die Nutzungsdauer – relevant für die AfA-Tabelle – liegt 2025 jedoch offiziell bei 20 Jahren. Das bedeutet, dass du eine PV-Anlage über 20 Jahre abschreiben kannst, pro Jahr also grundsätzlich 5 Prozent der Investitionskosten. Das ist die sogenannte lineare Abschreibung.

Lebensdauer: So lange bleibt deine PV-Anlage bei dir

Wichtig: Abschreibung nur für Photovoltaik-Anlagen ab 30 Kilowatt-Peak

Mit der EEG-Novelle und einer Anpassung zum Jahr 2025 ist die Abschreibung nur noch für PV-Anlagen ab 30 Kilowatt-Peak Leistung möglich – und überhaupt notwendig. Kleinere Anlagen sind nämlich von der Einkommenssteuer (auf eingespeisten oder selbst genutzten Solarstrom) befreit, und für die Anschaffung und Installation gilt ein Nullsteuersatz. Es fällt also keine Umsatzsteuer an. 

Zur Einordnung: Für ein Einfamilienhaus reicht in der Regel eine Solaranlage zwischen 5 und 15 kWp. 

Somit spielen in diesem Bereich die Regelbesteuerung vs. Kleinunternehmerregelung keine Rolle mehr, und du musst deine Photovoltaik-Anlage in der Steuererklärung nicht mehr angeben: Weder musst du Einkünfte aus einer kleinen PV-Anlage in deiner Einkommenssteuererklärung deklarieren noch eine Umsatzsteuererklärung machen. Die Abschreibung deiner PV-Anlage ist damit ebenfalls irrelevant geworden.

Seit 2025 gilt diese Regelung für PV-Anlagen und relevante Komponenten wie Batteriespeicher – sowohl auf Wohnhäusern (und Nebengebäuden) als auch auf Gewerbegebäuden.

Neben der üblichen linearen Abschreibung hast du für PV-Anlagen noch zwei weitere Möglichkeiten. Im nächsten Kapitel betrachten wir alle Optionen im Detail.

Abschreibung deiner PV-Anlage: 3 Möglichkeiten

Du besitzt oder planst eine Solaranlage mit einer Leistung von mehr als 30 Kilowatt-Peak? Dann hast du – je nach deiner Situation – bis zu drei Möglichkeiten für die Abschreibung deiner Photovoltaik-Anlage:

  • Du kannst deine PV-Anlage linear gemäß AfA-Tabelle 2025 abschreiben.

  • Du kannst schon vor dem Kauf den Investitionsabzugsbetrag nutzen.

  • Du kannst als KMU (kleines oder mittleres Unternehmen) zusätzlich zur linearen Abschreibung eine Sonderabschreibung in Anspruch nehmen.

Wie die Abschreibung einer PV-Anlage über 30 kWp für Privatpersonen und Unternehmen funktioniert, schauen wir uns jetzt genauer an.

Photovoltaik gewerblich nutzen: Vorteile von Mieterstrom

Lineare Abschreibung einer Photovoltaik-Anlage gemäß AfA-Tabelle 2025

Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen können die lineare Abschreibung für ihre Photovoltaik-Anlage nutzen. Bei dieser Art der Abschreibung einer PV-Anlage ist die AfA-Tabelle 2025 relevant. Die Nutzungsdauer einer PV-Anlage legt sie auf 20 Jahre fest. 

Linear bedeutet, dass die Höhe der Abschreibung immer gleich bleibt – bei 20 Jahren also jedes Jahr 5 Prozent. Beispiel: Die Anschaffungskosten deiner 35 kWp PV-Anlage betragen 45.000 Euro. Bei einer linearen Abschreibung kannst du jedes Jahr fünf Prozent davon, also 2.250 Euro, abschreiben.

Bei der linearen Abschreibung einer PV-Anlage ist auch der Monat der Inbetriebnahme relevant, nicht nur das Jahr. Beispiel: Hast du deine Solaranlage am 23. März 2024 in Betrieb genommen, kannst du zehn Zwölftel der Abschreibungssumme für dieses Jahr abschreiben.

Was kostet eine PV-Anlage pro Kilowatt-Peak?

Gut zu wissen: Photovoltaik-Speicher abschreiben

Bei der Abschreibung einer PV-Anlage mit Speicher kommt es darauf an, ob beide Komponenten zusammen gekauft und montiert wurden. Dann werden die Kosten für den Speicher den Anschaffungskosten zugeordnet und du schreibst die Gesamtkosten über 20 Jahre ab.

Hast du einen Batteriespeicher nachgerüstet, kannst du ihn stattdessen als eigenständiges Wirtschaftsgut über 10 Jahre abschreiben. Dient der Batteriespeicher ausschließlich als Zwischenspeicher für den selbst erzeugten Strom, den du dann im Eigenverbrauch nutzt, handelt es sich um Privatvermögen und eine Abschreibung ist nicht möglich.

Nutzung des Investitionsabzugsbetrags

Der Investitionsabzug ermöglicht es Unternehmen, geplante Investitionen bereits ein bis drei Jahre im Voraus steuerlich geltend zu machen. Dadurch kannst du 50 Prozent der Anschaffungskosten deiner Photovoltaik-Anlage bereits in dem Jahr absetzen, in dem du den Kauf planst. Damit du im Nachhinein kein Geld an das Finanzamt zurückzahlen musst, solltest du folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die steuerlich geltend gemachte Investition muss innerhalb von drei Jahren erfolgen.

  • In dem Jahr, in dem du die PV-Anlage kaufst, und im Folgejahr muss die Anlage zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden.

Auch Privatpersonen können den Investitionsabzug zur Abschreibung einer PV-Anlage nutzen. Wenn du den erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeist, verkaufst du diesen und giltst dadurch als Unternehmerin bzw. Unternehmer. Der Anteil, den du privat verbrauchst, wird dann als Sachentnahme angesehen. Aber Achtung: Bis 30 Kilowatt-Peak gilt wieder die Steuerbefreiung, sodass dieser Fall selten ist.

Sonderabschreibung einer PV-Anlage zusätzlich zur AfA-Tabelle

Die Sonderabschreibung von Photovoltaik ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) relevant. Sie bietet die Möglichkeit, 20 Prozent der Anschaffungskosten innerhalb von fünf Jahren abzuschreiben. Diese 20 Prozent können frei auf die fünf Jahre verteilt werden. 

Du kannst also den gesamten Betrag bereits im Jahr der Anschaffung abschreiben, Stück für Stück in den kommenden Jahren oder so, wie es am besten zu deiner steuerlichen Situation passt. Dadurch hast du die Möglichkeit, die Abschreibung in ein Jahr zu verschieben, in dem die Steuerlast besonders hoch ausfallen würde, und so deine Abgaben ans Finanzamt zu reduzieren. 

Aufgepasst: Dieses Vorgehen ist zusätzlich zur linearen Abschreibungvon Photovoltaik laut AfA-Tabelle 2025 möglich. Insgesamt kannst du aber natürlich nur 100 Prozent der Kosten abschreiben, auch wenn 20 Prozent davon gleich im ersten Jahr liegen. Privatpersonen können diese Art der Abschreibung nicht für ihre PV-Anlage nutzen.

Welche Rendite bringt eine PV-Anlage?

Nicht mehr aktuell: Degressive Abschreibung einer PV-Anlage

Die Möglichkeit, eine PV-Anlage degressiv abzuschreiben, wurde während der Corona-Pandemie für die Jahre 2020 bis 2022 befristet wieder eingeführt. Die Nutzungsdauer der PV-Anlage wurde ebenfalls gemäß AfA-Tabelle ermittelt.

Im Gegensatz zur linearen Abschreibung wurde jedes Jahr ein neuer Betrag angesetzt. Er orientierte sich am Restbuchwert der Photovoltaik-Anlage. So konntest du in den ersten Jahren nach der Anschaffung einen höheren Betrag als bei der linearen Abschreibung geltend machen und dadurch deine Steuerlast stärker reduzieren. Mit den Jahren verringerte sich der abzuschreibende Betrag und sank in der Regel unter den der linearen Abschreibung.

Im Jahr 2025 kannst du eine PV-Anlage nicht mehr auf diese Art abschreiben.

Welchen Restwert hat eine PV-Anlage nach 20 Jahren?

Was bringt die Abschreibung einer Photovoltaik-Anlage?

Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen können von der Abschreibung einer PV-Anlage profitieren, sofern die Anlage mehr als 30 Kilowatt-Peak Leistung bringt. Am Ende des Jahres wird der erwirtschaftete Gewinn beziehungsweise das Einkommen versteuert. Durch das Abschreiben der PV-Anlage reduzierst du den zu versteuernden Betrag und damit deine Steuerlast.

Für Privatpersonen bedeutet das (bei steuerpflichtigen Anlagen) eine geringere Einkommenssteuer. Unternehmen können PV-Anlagen als Betriebsausgaben absetzen – laut AfA-Tabelle 2025 über 20 Jahre. Das wirkt sich auf die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer und je nach Unternehmensstruktur auch auf die Einkommenssteuer aus. Wenn du dich für den Investitionsabzug entscheidest, kannst du die Steuerersparnis nutzen, um die geplante Investition zu finanzieren.

Was du über Photovoltaik und Steuern im Jahr 2025 wissen musst

Welche Kosten einer PV-Anlage sind für die Abschreibung relevant?

Bei den Abschreibungsmöglichkeiten heißt es stets, dass die „Anschaffungskosten“ steuerlich geltend gemacht werden können. Doch welche Ausgaben werden der Anschaffung zugeordnet? Hier ein Überblick:

  • Solarmodule und Wechselrichter

  • zusätzliche Komponenten wie Kabel, Schalter, Sicherungen, Zähler etc.

  • Batteriespeicher, wenn er zusammen mit der Anlage angeschafft wird

  • Wallbox, wenn sie funktional zur Anlage gehört

  • Planung der Anlage

  • Montage und Installation

  • Genehmigungen, Gutachten und Beratungen

  • Netzanschluss, wenn die PV-Anlage an das öffentliche Netz angeschlossen wird

Kurz: Was du brauchst, um deine Solaranlage erfolgreich aufs Dach zu bekommen, lässt sich in der Regel auch absetzen (sofern deine Anlage steuerpflichtig ist).

Welche Kosten der PV-Anlage können abgeschrieben werden?

Bei den Abschreibungsmöglichkeiten heißt es stets, dass die Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Doch welche Ausgaben werden der Anschaffung zugeordnet?

  • Solarpanels und Wechselrichter

  • Zusätzliche Komponenten wie Kabel, Schalter, Sicherungen, Zähler, Batteriespeicher, Wallbox etc.

  • Montage und Installation

  • Planung der Anlage

  • Genehmigungen, Gutachter und Beratungen

  • Netzanschluss, wenn die PV-Anlage an das öffentliche Netz angeschlossen wird

Was bei der Planung einer PV-Anlage alles zu berücksichtigen ist

So gibst du deine Photovoltaik-Anlage in der Steuererklärung richtig an

Noch einmal zur Erinnerung: Die Abschreibung von kleinen PV-Anlagen gemäß AfA-Tabelle ist 2025 nicht mehr möglich – denn bis 30 Kilowatt-Peak ist die Anlage ohnehin steuerfrei. Es gilt der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer und du musst die Erträge bei der Einkommenssteuererklärung nicht berücksichtigen. 

Du betreibst oder planst eine steuerpflichtige Anlage? Dann kannst du deine PV-Anlage meist abschreiben. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob du die Kleinunternehmerregelung oder die Regelbesteuerung nutzt – diese beeinflussen nur die Umsatzsteuer, nicht aber die Einkommenssteuer (für die die Abschreibung relevant ist).

So gibst du die PV-Anlage richtig an:

  • Einnahmen und Ausgaben trägst du in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ein. Bei Gewerbebetrieb nutzt du die Anlage G, bei selbstständiger Tätigkeit (in sehr seltenen Spezialfällen) die Anlage S. Für Firmen mit entsprechender Rechtsform wird stattdessen eine Körperschaftsteuererklärung fällig. 

  • Je nach Software gibt es manchmal auch die Anlage AV EÜR (für Anlagegüter), in der du die PV-Anlage direkt abschreiben kannst. 

Tipp: Wende dich im Zweifel immer an eine Steuerberatung. So holst du die größtmögliche Ersparnis heraus.

Welche Förderungen gibt es für Photovoltaik?
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Fazit

Mit der Abschreibung von PV-Anlagen die Steuerlast reduzieren

Seit 2023 und verstärkt ab 2025 hat sich der steuerliche Rahmen für Photovoltaik-Anlagen positiv verändert. PV-Anlagen bis 30 Kilowatt-Peak Leistung sind von der Einkommensteuer befreit. Deshalb ist die AfA-Tabelle 2025 für die Abschreibung von PV-Anlagen in diesem Fall auch nicht mehr relevant. Dafür gibt es andere steuerliche Entlastungen. 

Photovoltaik-Anlagen über 30 Kilowatt-Peak können weiterhin abgeschrieben werden – und das lohnt sich, denn auf diese Weise reduzierst du deine Einkünfte und damit auch deine Steuerlast. Auf eine Steuerberatung solltest du nicht verzichten, denn hier geht es bisweilen um große Beträge, die direkt auf dein Konto wandern können.