Aktuell ist ein besonders vorteilhafter Zeitpunkt, um das Eigenheim mit einer Photovoltaikanlage auszurüsten, denn sowohl Mehrwertsteuer und Einkommenssteuer fallen weg.
Aufgrund einer EU-Richtlinie fallen seit dem 01.01.2023 die 19 Prozent Mehrwertsteuer beim Kauf einer Solaranlage weg. Genauer gesagt heißt das für dich, dass der Nettobetrag und der Bruttobetrag auf der Rechnung identisch sind. Juristisch betrachtet ist dies ein Nullsteuersatz. Für dich bedeutet es, etwas pragmatischer ausgedrückt, eine Steuerbefreiung.
Voraussetzungen sind:
Der Installationsort ist das Dach eines Wohngebäudes oder befindet sich in unmittelbarer Nähe davon (z.B. Carport, Garage, Scheune).
Die Leistung der Anlage liegt unter 30 kWp.
Auf der Rechnung bist du als Betreiber der Anlage aufgeführt.
Zusätzlich sind ab dem Jahr 2022 viele Solaranlagen außerdem vollständig einkommenssteuer-befreit (rückwirkend). Das bedeutet, du musst die Einnahmen aus dem Verkauf des überschüssig produzierten Solarstroms an das Netz sowie die Gewinne aus der Eigennutzung nicht mehr versteuern.
Welche Informationen dennoch für deine Steuererklärung relevant sind, wann die Kleinunternehmer-Regelung greift und ob du ein Gewerbe anmelden musst, kannst du hier nachlesen: