Solaranlage kaufen Bundle

Umsatzsteuer für die PV-Anlage – wann wird sie fällig und wer ist davon befreit?

Seit 2023 musst du beim Kauf keine Umsatzsteuer mehr auf deine PV-Anlage mit max. 30 kWp bezahlen. Steuerbefreiungen gelten auch für Einnahmen, die du durch deine Solaranlage generierst. Da Steuerthemen immer etwas kompliziert sind, erklären wir dir hier ganz einfach, was du über die Umsatzsteuer bei PV-Anlagen wissen musst.

Aktualisiert am

Lesezeit

6 min

Das Wesentliche in Kürze

  • Keine Umsatzsteuer beim Kauf: Erwirbst du eine PV-Anlage bis 30 kWp neu, gilt seit dem 1. Januar 2023 der Nullsteuersatz. Das heißt, die üblichen 19 Prozent Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) entfallen. Damit sparst du mehrere tausend Euro.

  • Keine Umsatzsteuer mehr auf Einspeisevergütung: Sofern du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, sind deine Einnahmen nicht umsatzsteuerpflichtig. Es gibt auch eine freiwillige Regelbesteuerung, aber die lohnt sich durch die Umsatzsteuerbefreiung beim Kauf nun nicht mehr. Falls du dich jedoch vor 2023 schon für die Regelbesteuerung entschieden hast, bist du daran fünf Jahre lang gebunden. 

  • Keine Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch: Früher musstest du selbst verbrauchten Strom als „unentgeltliche Wertabgabe“ in der Steuererklärung angeben und Umsatzsteuer dafür bezahlen, wenn du regelbesteuert wurdest. Die Grundlage für die Höhe der Steuer war der aktuelle Strompreis. Heute entfällt diese Regelung. 

  • Umsatzsteuererklärung nicht mehr nötig: Du brauchst weder eine Umsatzsteuererklärung noch Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einzureichen. Ausnahme: Du bist umsatzsteuerpflichtig, weil du die Regelbesteuerung gewählt hast, gewerbetreibend bist oder eine PV-Anlage mit über 30 kWp besitzt.

Efahrer Testsieger Siegel
4.5
Basierend auf 4.700+ Bewertungen

Bekannt aus

Wann muss ich für meine PV-Anlage Umsatzsteuer bezahlen?

Die gute Nachricht gleich zu Beginn: Für Solaranlagen üblicher Größe, wie sie auf Ein- oder Mehrfamilienhäusern installiert werden (oft zwischen 5 und 15 kWp), musst du beim Kauf seit 2023 keine Umsatzsteuer mehr zahlen. Zu verdanken ist das dem Jahressteuergesetz 2022, durch das dem Umsatzsteuergesetz der § 12 Abs. 3 hinzugefügt wurde. Darin heißt es:

„(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

Vorher wurden 19 Prozent des Kaufpreises zusätzlich fällig! Welchen Unterschied das macht, schauen wir uns gleich noch an. Doch jetzt fragst du dich vielleicht, ob es auch Ausnahmen von der Steuerbefreiung gibt und welche Voraussetzungen deine PV-Anlage dafür genau erfüllen muss?

Voraussetzungen für die Befreiung von der Umsatzsteuer

Zum 1. Januar 2025 wurden die Regelungen laut Umsatzsteuergesetz noch einmal erweitert. Nun gilt der Nullsteuersatz für alle Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp, unabhängig vom Gebäudetyp. Zuvor galt für Mehrfamilienhäuser eine niedrigere Grenze von 15 kWp. 

Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Umsatzsteuer beim Kauf einer PV-Anlage sind:

  • Du betreibst die Anlage selbst, kaufst sie also auf deine Rechnung. Für gemietete Solaranlagen würde die Steuerbefreiung also nicht gelten. Und ob Mietanbieter die Steuerbefreiung in ihrer Preisstruktur weitergeben, kannst du nie wissen.

  • Die PV-Anlage befindet sich auf dem Dach eines Wohn- oder öffentlichen Gebäudes oder in unmittelbarer Nähe davon. Zu Gebäuden zählen auch Garagen oder Carports. Balkonkraftwerke müssen an einem festen Ort installiert sein, denn mobile Solaranlagen sind nicht steuerbefreit.

  • Freistehende Photovoltaik-Anlagen, die nicht größer als 30 kWp sind, bleiben ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit. Die meisten freistehenden PV-Anlagen sind allerdings deutlich größer.

Übrigens bezieht sich die Steuerbefreiung auf alle „wesentlichen Komponenten“ der PV-Anlage – also Wechselrichter, Speicher, Zählerschrank, Energiemanagementsystem und dergleichen, dazu auch noch die Installation.

Sind Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer dasselbe?

Steuerrechtlich ist der Begriff „Umsatzsteuer“ (USt.) korrekt. Der Begriff „Mehrwertsteuer“ (MwSt.) bedeutet das Gleiche, wird aber eher umgangssprachlich verwendet. Auf Kassenzetteln und Rechnungen steht häufiger auch „Mehrwertsteuer“. In der Praxis gibt es aber keinen Unterschied.

Rechenbeispiel: So viel sparst du dank Umsatzsteuerbefreiung

Stell dir vor, du kaufst eine 10 kWp Solaranlage ohne Speicher. Vor 2023 hättest du die Umsatzsteuer zahlen müssen, jetzt ist die Anlage steuerfrei. Wir nehmen folgende Durchschnittspreise an:

  • Kosten Solaranlage inkl. 19 Prozent USt.: 17.850 Euro

  • Kosten Solaranlage mit 0 Prozent USt.: 15.000 Euro

  • Ersparnis: 2.850 Euro

Jetzt lass uns mal schauen, wie viel du sparst, wenn du deine PV-Anlage direkt mit Speicher kaufst. Zu unserem Ursprungspreis für die Solaranlage kämen dann noch einmal 10.000 Euro netto für den Speicher hinzu (bzw. 11.900 Euro mit Steuer). Für die Gesamtkosten bedeutet dies:

  • Kosten Solaranlage und Speicher inkl. 19 Prozent USt.: 29.750 Euro

  • Kosten Solaranlage und Speicher mit 0 Prozent USt.: 25.000 Euro

  • Ersparnis: 4.750 Euro

Nicht schlecht, oder? Es gibt aber noch ein weiteres Szenario, in dem die Umsatzsteuer bei PV-Anlagen eine Rolle spielt: Speist du überschüssigen Strom ins öffentliche Netz ein und erhältst dafür eine Einspeisevergütung, gilt das steuerrechtlich als unternehmerische Tätigkeit, sodass auf deine Einnahmen theoretisch Einkommen- und Umsatzsteuer erhoben werden könnten. Auch hierzu gibt es Ausnahmen für Betreibende von Photovoltaik-Anlagen. Das schauen wir uns jetzt mal genauer an.

Umsatzsteuer auf Einspeisevergütung und Eigenverbrauch – gibt es das noch?

Wenn du für deinen selbst erzeugten Solarstrom Einspeisevergütungen erhältst, überschreiten die Einnahmen in der Regel nicht die Grenze, unter der du als Kleinunternehmer oder -unternehmerin von der Umsatzsteuer befreit bist. Vor 2023 entschieden sich jedoch viele Betreibende von PV-Anlagen freiwillig für die Regelbesteuerung. Dann waren sie zwar umsatzsteuerpflichtig, konnten sich aber auch die Umsatzsteuer zurückholen, die sie beim Kauf der Anlage gezahlt hatten. Durch die Umsatzsteuerbefreiung beim Kauf ist das jetzt nicht mehr nötig oder sinnvoll. Du kannst also getrost bei der Kleinunternehmerregelung bleiben.

Du erfüllst die Kriterien? Super, dann sparst du dir nicht nur die Umsatzsteuer auf deine Photovoltaik-Anlage, sondern du hast noch zwei weitere Vorteile:

  1. Du musst dich nicht mit einer unternehmerischen Tätigkeit beim Finanzamt anmelden.

  2. Du musst dementsprechend auch keine Umsatzsteuererklärung abgeben. 

So sparst du also nicht nur Geld, sondern auch Zeit für bürokratische Aufgaben. Du bekommst keine Unternehmenssteuernummer vom Finanzamt – und brauchst sie auch nicht. Dass das rechtens ist, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) ausdrücklich klargestellt.

Achtung: Hast du dich freiwillig für die Regelbesteuerung entschieden, bist du daran fünf Jahre lang gebunden. Das heißt, wenn du seit 2022 aufgrund deiner Entscheidung umsatzsteuerpflichtig bist, gilt das noch bis 2027. Erst danach kannst du zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren.

Regelbesteuerung vs. Kleinunternehmerregelung – was ist der Unterschied?

Im Vergleich zur Regelbesteuerung ist die Kleinunternehmerregelung mit etwas weniger bürokratischem Aufwand verbunden. Das soll Unternehmerinnen und Unternehmer mit geringen Umsätzen entlasten. Konkret heißt das, du musst mit der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer erheben und auch keine Umsatzsteuererklärung abgeben. Dafür darfst du dann aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Deshalb ermöglichte vor 2023 nur die freiwillige Optierung zur Regelbesteuerung, dass man sich die damals noch fällige Umsatzsteuer auf PV-Anlagen zurückholen konnte. 

Als Kleinunternehmen giltst du, solange dein jährlicher Umsatz 25.000 Euro nicht überschreitet. Bei Einspeisevergütungen von aktuell 7,94 Cent pro kWh bei Anlagen bis 10 kWp (beziehungsweise 6,88 Cent bei größeren Anlagen) bist du davon weit entfernt. Sofern du keine andere unternehmerische Tätigkeit ausübst, brauchst du dir also um die Regelbesteuerung keine Gedanken zu machen.

Und was ist mit dem Eigenverbrauch? Früher musstest du, falls du dich für die Regelbesteuerung entschieden hattest, tatsächlich auch auf den Eigenverbrauch von Photovoltaik-Strom Umsatzsteuer zahlen. Hier ein Beispiel: Die Steuerhöhe wurde anhand des aktuellen Strompreises für Netzstrom festgelegt. Bei einem Eigenverbrauch von 1.200 kWh pro Jahr und einem Nettostrompreis von 32 ct/kWh ergab sich ein zu versteuernder Betrag von 384 Euro. Darauf fielen 19 Prozent Umsatzsteuer an – also 72,96 Euro, die ans Finanzamt abgeführt werden mussten. Diese Regelung ist jetzt Geschichte: Für neue PV-Anlagen unter 30 kWp entfällt die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch vollständig.

Montage Solaranlage

Immer kompetent beraten bei den Meisterbetrieben von 1KOMMA5°

Dir schwirren immer noch Fragezeichen im Kopf herum, wenn du an deine neue PV-Anlage denkst? Keine Sorge: 1KOMMA5° ist an deiner Seite! Unsere 70 regionalen Meisterbetriebe beantworten dir jederzeit deine Fragen – online oder direkt vor Ort.

Wann du eine Umsatzsteuererklärung für deine PV-Anlage abgeben musst

Kaufst du eine neue PV-Anlage, musst du diese nicht einmal mehr beim Finanzamt anmelden. Denn obwohl du theoretisch ein Gewerbe anmelden müsstest, hat das Bundesfinanzministerium festgelegt, dass es keine Konsequenzen hat, wenn du es nicht tust. Da seit 2023 auch keine Einkommenssteuer mehr auf deine Einnahmen durch Einspeisevergütung anfällt, musst du diese in der Steuererklärung nicht länger angeben. Genauso wenig ist eine Umsatzsteuererklärung erforderlich, wenn du von der Umsatzsteuer befreit bist.

Mit dem Wegfall des bürokratischen Aufwands soll es für Verbraucherinnen und Verbraucher noch einfacher und attraktiver sein, in Photovoltaik zu investieren. Damit unterstützt die Bundesregierung Deutschlands Weg hin zu einer nachhaltigeren und saubereren Energieversorgung.

Falls du aufgrund der Entscheidung für eine Regelbesteuerung noch an die Umsatzsteuerpflicht gebunden bist oder bereits ein Gewerbe angemeldet hast, sieht das natürlich etwas anders aus: Du musst deine Einkünfte in der Einkommensteuererklärung angeben, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen und, falls du gewerbetreibend bist, die Anlage G ausfüllen. Außerdem bist du verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben und monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung zu tätigen.

Bleibt die Befreiung von der Umsatzsteuer bei PV-Anlagen für immer?

Du siehst: In den letzten Jahren hat sich steuerrechtlich viel verändert bei Photovoltaik-Anlagen. Und es handelte sich zum Glück immer um Verbesserungen! Doch bleibt das jetzt für immer so? Gesetze können sich in Zukunft ändern. Je nach Regierung ist es durchaus möglich, dass Steuererleichterungen wieder zurückgenommen werden. Was das heißt? Nutze lieber jetzt die Chance, eine PV-Anlage ohne Umsatzsteuer zu kaufen! Dann profitierst du sofort von günstigem und nachhaltigem Strom und musst dich später nicht ärgern, falls du den Steuervorteil verpasst hast. 

Fazit

Dank Steuerbefreiung lohnt sich die Investition in PV jetzt noch mehr

Durch die Befreiung von der Umsatzsteuer sparst du beim Kauf einer PV-Anlage mehrere tausend Euro. Und nicht nur das: Auch die Amortisationszeit verkürzt sich durch die Ersparnis – bei einer 10 kWp Anlage um etwa ein bis zwei Jahre. Zusätzlich sparst du noch wertvolle Lebenszeit, indem du nicht mehr so viel Bürokratie erledigen musst wie vor der Steuerbefreiung. Eine Solaranlage kaufen hat sich noch nie mehr gelohnt!