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EEG-Umlage: was der Wegfall der Förderung bedeutet

Auch du hast sie gezahlt – die EEG-Umlage. Bis 2022 haben alle Stromverbrauchenden in Deutschland damit einen Beitrag zum Ausbau der nachhaltigen Stromerzeugung geleistet. Grundlage dafür war das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), mit dem die Bundesregierung den Ausbau vorantreiben will. Doch warum gibt es die EEG-Umlage nicht mehr und was bedeutet ihr Wegfall für dich? Wir klären auf.

Aktualisiert am

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8 min

Das Wesentliche in Kürze

  • Förderung der Erneuerbaren: Das Erneuerbare Energien Gesetz, kurz EEG, legte den Grundstein für den Ausbau von Solar-, Wasser- und Windkraftanlagen in Deutschland. 

  • Finanzspritze für Solarenergie: Wer Strom verbrauchte, musste von 2014 bis 2022 die sogenannte EEG-Umlage zahlen. Alle, die eine Solaranlage betrieben, erhielten daraus die Einspeisevergütung für jede Kilowattstunde, die sie dem Netz zuführten. 

  • Eigenverbrauch benachteiligt: Der private Betrieb einer Solaranlage mit Eigenverbrauch bedeutete, dass Betreibende für ihren selbst erzeugten Strom zahlten – was viele als ungerecht empfanden.

  • Das Ende der Umlage: Durch steigende Strompreise wurde die finanzielle Belastung für Haushalte immer größer. Die Abschaffung der EEG-Umlage im Jahr 2022 sollte Verbrauchende entlasten. Damit fällt allerdings langfristig auch die Einspeisevergütung weg. 

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EEG-Umlage: Unterstützung für den Ausbau der Erneuerbaren

Stell dir die EEG-Umlage so ähnlich vor wie einen Solidaritätsbeitrag: Zwischen 2014 und 2022 mussten alle, die Strom verbrauchten, die Umlage zusätzlich zum Strompreis zahlen. Jeder Haushalt und Betrieb mit einem Stromanschluss war davon betroffen (Ausnahmen gab es allerdings für bestimmte Industriezweige mit extrem hohem Stromverbrauch). Zuletzt lagen die Mehrkosten bei 3,72 Cent pro Kilowattstunde. 

Die EEG-Umlage ging direkt an die vier großen Übertragungsnetzbetreiber, die das Geld auf ein gemeinsames EEG-Konto einzahlten. Daraus bezahlten sie die Einspeisevergütung – eine Vergütung für alle, die eine Solaranlage betreiben und den erzeugten Strom ins Netz einspeisen. 

Und warum der Vergleich mit dem Solidaritätsbeitrag? Der Zweck der EEG-Umlage bestand darin, die Finanzierung der Energiewende in Deutschland zu unterstützen. Sie glich die Differenz zwischen den Kosten für die Förderung von erneuerbarer Stromerzeugung und den Erlösen aus dem Verkauf dieses Stroms aus.

Im Juli 2022 schaffte die Bundesregierung die EEG-Umlage ab, ein halbes Jahr früher als geplant. Die Inflation und die steigenden Energiekosten stellten eine zu hohe Belastung für deutsche Haushalte dar, besonders für Menschen, die zur Miete wohnten.

Auswirkungen der EEG-Umlage auf Mietende

1. Kostenübertragung auf Mietende

Die EEG-Umlage wurde in der Regel auf die Strompreise umgelegt, was bedeutete, dass Menschen in Mietwohnungen höhere Stromkosten trugen. Diese Umlage war ein wesentlicher Bestandteil des Strompreises und wurde von den Energieversorgern an die Endverbrauchenden weitergegeben.

2. Belastung durch Mieterstrom

Obwohl das sogenannte Mieterstrommodell es Vermietenden ermöglichte, Solarstrom direkt an Mietende zu liefern, unterlag dieser Strom ebenfalls der EEG-Umlage. So trugen Mieterinnen und Mieter auch dafür zusätzliche Kosten, was die wirtschaftliche Attraktivität des Mieterstrommodells minderte.

3. Wettbewerbsnachteile

Die EEG-Umlage stellte einen Wettbewerbsnachteil für Mieterstromprojekte dar, da sie im Vergleich zu Eigenverbrauchsmodellen zusätzliche finanzielle Hürden für Vermietende schuf. Das hinderte viele Vermietende daran, in Mieterstromanlagen zu investieren und somit den Menschen in ihren Wohnungen günstigeren und nachhaltigeren Strom anzubieten.

Die Krux mit der EEG-Umlage: Wer produzierte und nutzte, zahlte auch

Das Prinzip war einfach: Alle, die Strom verbrauchten, zahlten die Umlage. Alle, die grünen Strom einspeisten, bekamen eine Vergütung. Wer mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach nicht nur Strom produzierte, sondern diesen auch selbst nutzte, für den war es etwas komplizierter. Zwar konnten sich Haushalte mit Solaranlage über niedrigere Stromkosten freuen, da sie ihren eigenen Strom verbrauchten. Trotzdem mussten sie die EEG-Umlage zahlen – auf jede Kilowattstunde des Stroms, den sie selbst erzeugten und nutzten

Das sorgte nicht nur für Unmut, sondern machte die Investition in eine eigene Anlage auch unattraktiver. Denn die Kosten aus der EEG-Umlage sorgten dafür, dass sich eine Photovoltaik-Anlage langsamer amortisierte. Zwar zahlten Haushalte, die ihren eigenen Strom verbrauchten, eine geminderte EEG-Umlage von 1,488 Ct/kWh – die stellte aber je nach Verbrauch dennoch eine hohe finanzielle Belastung dar.

Bis 2021 sahen die Kosten so aus: Bei einer Anlage mit einer Leistung von 10 kWp und 80 Prozent Eigenverbrauch fielen jährlich Kosten von rund 200 Euro nur für die EEG-Umlage an. Größere Anlagen kosteten noch mehr. Bei 30 kWp mit 80 Prozent Eigenverbrauch waren es bereits 600 Euro.

Ab 2021 waren Betreibende kleinerer Anlagen bereits von der Zahlung der Umlage ausgenommen. Sie mussten ihre Daten zum Verbrauch aber dennoch bei ihrem Netzbetreiber melden. 

Exkurs: Die Einspeisevergütung

Das Ziel der Einspeisevergütung bestand ursprünglich darin, den Ausbau der erneuerbaren Energien für Privatpersonen attraktiver zu machen: Wer eine Photovoltaik-Anlage baut und mit ihr Strom ins Netz einspeist, bekommt eine Abnahmegarantie und einen fest definierten Preis pro Kilowattstunde – und das sogar über einen Zeitraum von 20 Jahren. Diese Entschädigung sollte dazu beitragen, dass die Kosten für den Bau und den Betrieb der Anlage gedeckt sind. 

Wenn du also eine Photovoltaik-Anlage betreibst, erhältst du für jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom eine festgelegte Vergütung vom Netzbetreiber. 

Die Höhe der Einspeisevergütung hängt ab von:

  • dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme,

  • der Größe der Anlage und

  • der Menge des eingespeisten Stroms.

Dabei wird zwischen Anlagen mit Voll- und Teileinspeisung unterschieden. Wer den gesamten erzeugten Strom ins Netz einspeist, bekommt eine höhere Einspeisevergütung als jemand, der einen Teil seines Stroms auch selbst nutzt. Die Vergütung wird allerdings mittlerweile immer niedriger. Je länger du mit der Inbetriebnahme deiner Anlage wartest, desto geringer fällt die Einspeisevergütung aus.

Wegfall der EEG-Umlage: Solar ist wieder attraktiver

Wenn du heute in eine Photovoltaik-Anlage auf deinem Hausdach investierst, lohnt sich das vor allem für deinen Eigenverbrauch. Die Einspeisevergütung für Neuinstallationen sinkt – sie ist mit 8,03 Cent pro kWh für neue Anlagen (Stand: November 2024) deutlich niedriger als der Netzstrompreis aus herkömmlichen Tarifen (der lag im Jahr 2024 im Durchschnitt bei 35 Cent pro kWh). Du kannst aber Kosten sparen, indem du deinen selbst erzeugten Strom auch selbst nutzt. 

Übrigens sind nicht nur die direkten Aufwände für die EEG-Umlage weggefallen. Mit dem EEG 2023 hat der Gesetzgeber auch die Umsatz- und die Ertragssteuern für Solaranlagen erlassen. Zusätzlich ist die Menge des Stroms, die ins Netz eingespeist werden darf, nicht mehr begrenzt. Bis 2023 durftest du maximal 70 Prozent deines selbst erzeugten Stroms einspeisen – mittlerweile dürfen es auch mehr sein. 

Dass die Investition für Privatleute wieder attraktiver wird, ist auch dringend nötig, um die Pläne der Bundesregierung einzuhalten: Ab 2026 sollen jährlich neue Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 22 Gigawatt entstehen knapp die Hälfte davon auf Dächern, die andere Hälfte auf Freiflächen. 

Um den Prozess zu vereinfachen, müssen ab 2025 auch die Netzbetreiber umrüsten. Sie müssen ein Portal zur Verfügung stellen, das die Netzanfragen für geplante Anlagen vereinfacht. Außerdem sollen Netzanfragen bundesweit vereinheitlicht werden. Netzanfragen sind formelle Anträge, mit denen Betreibende von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) einen Anschluss an das Stromnetz anfordern.

Im Zuge des Ausbaus erneuerbarer Energien wird auch das Smart Grid eine wesentliche Rolle spielen. Smart Grids – also intelligente Stromnetze – sollen dafür sorgen, dass erneuerbare Energiequellen wie Solar- und Windkraft besser in das Stromnetz eingebunden und effektiver genutzt werden können.

Bedeutet das Ende der EEG-Umlage auch den Wegfall der Einspeisevergütung?

Da die EEG-Umlage zur Finanzierung der Einspeisevergütung gedacht war, stellt sich nun natürlich die Frage, ob auch die Vergütung langfristig entfällt. Sie soll, wie der ehemalige Finanzminister Christian Lindner angekündigt hat, in der Tat schrittweise abgebaut werden. Das war ohnehin der Plan – allerdings war das Ende ursprünglich für 2030 vorgesehen. Laut Aussage Lindners im August 2024 soll das Ende der Förderung aufgrund negativer Strompreise an der Börse jedoch früher kommen. Was nach dem Bruch der Ampelkoalition bzw. nach den Neuwahlen im Frühjahr 2025 passiert, bleibt abzuwarten.

Die genauen Daten zur aktuellen Höhe der Einspeisevergütung findest du immer auf der Webseite der Bundesnetzagentur.

Dass deine PV-Anlage nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung herausfällt, kann Konsequenzen für die Rentabilität deiner Anlage haben und damit bei der Entscheidung, ob ein umfassendes Repowering eine sinnvolle Option für dich ist, berücksichtigt werden. Daher lohnt es sich, hier noch einmal detaillierter hinzuschauen. Was bedeutet es, aus der EEG-Vergütung herauszufallen und welche Chancen ergeben sich dadurch für ein ertragreiches Repowering?

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Das Erneuerbare Energien Gesetz im Laufe der Zeit

  • 2000: Das EEG wird eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien und Klimaschutz zu fördern. Erste Inhalte sind die Einspeisevergütung und das Vorhaben, überwiegend erneuerbare Energien ins Netz einzuspeisen. Ab jetzt wird auch die EEG-Umlage fällig, die alle Stromverbrauchenden von nun an als Teil ihrer Stromrechnung zahlen.

  • 2004: In der ersten Novelle des EEG wird die sogenannte Degression der Einspeisevergütung beschlossen. Das bedeutet, dass die Vergütung für Neuanlagen kontinuierlich sinkt, was auch auf den technologischen Fortschritt zurückzuführen ist. Denn Photovoltaik wird immer günstiger.

  • 2009: Im EEG 2009 wird die Degressionsrate vor allem für Photovoltaik angepasst – sie steigt auf 9 bis 13 Prozent pro Jahr. Zusätzlich führt die Bundesregierung Boni für innovative Technologien ein, wie z. B. Speicher oder Anlagen, die ästhetisch in die Architektur integriert werden.

  • 2012: Drei Jahre später folgt die Einführung der Marktprämie, die bei der Direktvermarktung des Stroms an der Börse gezahlt wird. Vorerst allerdings nur für Anlagen ab 100 kWh. Für den Eigenverbrauch muss bei größeren Anlagen bereits die EEG-Umlage gezahlt werden. 

  • 2014: Die EEG-Umlage muss künftig auch gezahlt werden, wenn die Anlage weniger als 10 kWp Leistung hat. Der Ausbau größerer Anlagen soll durch Ausschreibungen gefördert werden. 

  • 2017: Erstmals legt die Bundesregierung klare Zielwerte für den Ausbau von Wind-, Solar- und Biomasseenergie fest. Ausschreibungen für neue große Anlagen mit einer Leistung ab 750 kWp starten. 

  • 2021: Betreibende kleiner Anlagen werden entlastet. Alle Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp werden von der EEG-Umlage befreit. Zusätzlich beschließt die Bundesregierung Förderungen für Mieterstrommodelle und kleine Anlagen. Ein neues Ziel wird definiert: Klimaneutralität bis 2050 und 65 % Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030.

  • 2023: Das Ende der EEG-Umlage. Die Einspeisevergütung wird zeitweise erhöht, insbesondere für kleine Anlagen. Zusätzlich werden Solaranlagen von Umsatz- und Ertragssteuern befreit. Neues Ziel: Bis 2030 sollen 80 Prozent unseres Stroms aus nachhaltigen Quellen stammen.

  • 2024: Das Solarpaket I tritt in Kraft. Die Verordnungen gelten für alle Neuanlagen. Wer eine Anlage vor Mai 2024 in Betrieb genommen hat, für den gelten weiterhin die Vorgaben des EEG 2023.

Fazit: Entlastung durch Wegfall der EEG-Umlage

Wenn du eine kleine Photovoltaik-Anlage auf deinem Eigenheim betreibst, bedeutet die Streichung der EEG-Umlage für dich vorwiegend eine Kostenersparnis. Mit der aktuellen Steuerbefreiung kannst du zusätzlich Geld sparen. Die Einspeisevergütung ist auf lange Sicht allerdings kein gutes Argument für die Investition in eine Photovoltaik-Anlage, da sie schrittweise abgebaut wird. Stattdessen solltest du den erzeugten grünen Strom lieber selbst nutzen. Das lohnt auf jeden Fall! 

Artikel aus unserem 1KOMMA5° Magazin: