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Was steckt hinter dem EU-Verbot für Wärmepumpen-Kältemittel?

Seit 2023 geistert es durch die Schlagzeilen: Bedeutet das EU-Verbot für Kältemittel das Aus für Wärmepumpen? Im Gegenteil: Es geht um eine Verordnung, die der Umwelt zugutekommt – indem sie den Einsatz bestimmter Kältemittel bei neuen Geräten einschränkt. Hier erfährst du, wie dich das betrifft und wie du trotzdem eine zukunftssichere Wärmepumpe planst.

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5 min

Das Wesentliche in Kürze

  • Was wird verboten? Das EU-Verbot betrifft Wärmepumpen nur indirekt. Es zielt darauf ab, den Einsatz bestimmter umweltschädlicher Kältemittel zu reduzieren. Das Verbot gilt für Kältemittel zum Beispiel in Kühlschränken, Klimaanlagen – und eben auch in Wärmepumpen.

  • Was das für deine Wärmepumpe bedeutet: Eine bereits installierte Wärmepumpe kannst du weiterhin problemlos betreiben. Bei einer Neuanschaffung ist es sinnvoll, wenn du schon jetzt auf zukunftssichere Kältemittel setzt – zum Beispiel R-290 oder unter Umständen R-32.

  • Unterstützung bei der Auswahl: Fachbetriebe wie die von 1KOMMA5° beraten dich zu geeigneten Kältemitteln. Die Bundesregierung fördert Wärmepumpen mit natürlichen Alternativen wie R-290 (Propan) sogar mit einem finanziellen Bonus.

  • Wärmepumpen in Zukunft: Für die Zukunft bedeutet das EU-Verbot zu Kältemitteln in Wärmepumpen vor allem, dass diese noch umweltfreundlicher werden. Effizienz und die gute Kostenbilanz bleiben erhalten.

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Warum werden bestimmte Kältemittel in Wärmepumpen verboten?

Wenn du nicht der ganz jungen Generation angehörst, erinnerst du dich vielleicht noch an die Diskussionen rund um FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe) – schädliche Treibhausgase, die beispielsweise in Spraydosen zum Einsatz kamen und der Ozonschicht schaden. Sie sind inzwischen in der EU vollständig verboten. 

Auch weitere Gase, die zur globalen Erwärmung beitragen, möchte die EU schrittweise verbieten. Grundlage dafür ist die sogenannte F-Gas-Verordnung. „F-Gase“ steht für „fluorierte Treibhausgase“. Sie werden derzeit noch als Kältemittel in vielen Geräten verwendet, zum Beispiel in

  • Kühlschränken,

  • Klimaanlagen,

  • Tiefkühlgeräten und 

  • Wärmepumpen. 

Zwar sollten die Kältemittel in Wärmepumpen eigentlich nicht in die Umwelt gelangen, denn der Kältemittelkreislauf einer Wärmepumpe ist geschlossen. Trotzdem kann es natürlich in Ausnahmefällen zu Defekten kommen. Auch bei der Entsorgung können Fehler passieren. Dann gelangen diese Treibhausgase in die Atmosphäre und durch Niederschläge in unsere Luft und unser Wasser. Zusätzlich belasten sie das Klima. 

Dass bestimmte Kältemittel in Wärmepumpen verboten werden, ist also zunächst einmal eine feine Sache. Schauen wir uns an, um welche Kältemittel es geht.

Synthetische und natürliche Kältemittel für Wärmepumpen

Als Kältemittel benötigen Wärmepumpen Gase, die bestimmte Eigenschaften haben. Wichtig ist zum Beispiel, dass sie schon bei sehr niedrigen Temperaturen verdampfen und dass sie Wärme sehr leicht aufnehmen und wieder abgeben – sonst könnte die Wärmepumpe nicht effizient arbeiten. 

Traditionell kamen in Wärmepumpen synthetische Kältemittel zum Einsatz – zum Beispiel das auch heute noch gebräuchliche R-410a. Es handelt sich dabei meist um teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW). Bei der Herstellung werden Fluoratome in Kohlenwasserstoffverbindungen eingebracht. Die entstehenden Gase haben eine gute Wärmeleitfähigkeit, aber ein vergleichsweise hohes Treibhauspotenzial und damit negative Auswirkungen auf das Klima. Das gilt auch für andere synthetische Kältemittel.

Deshalb rücken natürliche Kältemittel stärker in den Fokus – gerade auch vor dem Hintergrund, dass einige Wärmepumpen-Kältemittel bald verboten werden. Natürliche Kältemittel sind zum Beispiel Kohlendioxid (R-744), Ammoniak (R-717) und Propan (R-290). 

Ausstieg für Treibhausgase: Das schreibt die F-Gas-Verordnung vor

Die F-Gas-Verordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union. Sie soll den Einsatz fluorierter Treibhausgase schrittweise reduzieren. Seit ihrer ersten Fassung 2006 gab es mehrere Novellierungen, die letzte vom 11. März 2024. 

Schon als der Entwurf öffentlich wurde, ging ein Aufschrei durch die Presse: Drastische Entscheidung! Fatale Folgen! Dabei ging es nie um ein EU-Verbot für Wärmepumpen – sondern eben nur um bestimmte Kältemittel. Dramatisch sind die Folgen auch nicht. Zwar mussten Hersteller sich auf die Veränderung einstellen und entsprechende Lösungen schaffen, doch mittlerweile gibt es gute, umweltfreundliche Alternativen. Schauen wir uns genauer an, was die F-Gas-Verordnung in Bezug auf Kältemittel vorschreibt.

Das sind die Ziele der F-Gas-Verordnung

Die F-Gas-Verordnung schreibt einen „Phase-down“ vor, also eine schrittweise Reduzierung bestimmter Treibhausgase. Das betrifft Gase, die sogenannte „persistente Abbauprodukte“ hinterlassen, zum Beispiel Trifluoressigsäure (TFA). Diese Säure reichert sich in der Umwelt an und baut sich nicht von allein ab. Schlimmer, es gibt keine im Verhältnis sinnvollen Prozesse, um solche Abbauprodukte zum Beispiel aus dem Wasser zu entfernen. Daher geht die EU jetzt gegen solche Treibhausgase vor:

  • Die Novellierung von 2024 betrifft einige F-Gase bereits ab 2025. 

  • Ab 2027 sind mehrere typische Kältemittel in Wärmepumpen größtenteils verboten. 

  • Bis 2050 soll der Phase-down beendet sein, was bedeutet, dass keine (nicht aufbereiteten und recycelten) F-Gase mehr zum Einsatz kommen. 

Wichtig zu wissen: GWP-Wert

Ein wichtiger Wert für die Einschätzung der Umweltgefährdung ist der GWP-Wert. Er gibt das „Global Warming Potential“ (Treibhauspotenzial) an, und zwar im Vergleich zu CO2. Das bedeutet: Wenn ein Gas einen GWP-Wert von 1.000 hat, ist es für das Klima 1.000-mal schädlicher als CO2

Der Phase-down soll die Gesamtmenge an HFKW (teilhalogenierten Kohlenwasserstoffen) bis 2050 auf null reduzieren. Gerechnet wird dabei in CO2-Äquivalenten: GWP-Wert mal Kilogramm. Zwei Kilogramm eines Gases mit einem GWP-Wert von 750 hätten beispielsweise ein CO2-Äquivalent von 2 * 750 = 1.500. 

Das bedeutet wiederum, dass Gas mit geringem GWP-Wert in größeren Mengen verwendet werden darf. Hier siehst du, wie groß die Unterschiede im GWP-Wert teilweise sind:

Schauen wir uns mal genauer an, welche Werte laut F-Gas-Verordnung erlaubt sind und was das für die unterschiedlichen Kältemittel bedeutet.

Welche Kältemittel für Wärmepumpen werden verboten?

Das EU-Verbot für Kältemittel in Wärmepumpen unterscheidet zwischen Monoblock-Wärmepumpen (die aus einem einzigen Gerät bestehen) und Split-Wärmepumpen (die aus zwei Geräten – im Haus und außerhalb des Hauses – bestehen). Auch die Leistung der Anlage bzw. die Menge des Kältemittels spielen eine Rolle. 

Hier ein Überblick:

Teilweise sind Abweichungen erlaubt, wenn ein anderes Kältemittel benötigt wird, um die Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Einige natürliche Kältemittel (die einen sehr niedrigen GWP-Wert haben und also zulässig wären), funktionieren nämlich nur unter hohem Druck. Dafür müssen die Wärmepumpen ausgerichtet sein. Ist das nicht der Fall, dürfen die Fachkräfte weiterhin auch Kältemittel mit höherem GWP nutzen. 

Was bedeutet das nun für die typischen Kältemittel in Wärmepumpen? 

  • Das traditionelle Kältemittel R-410a, das bisher häufig in Wärmepumpen zum Einsatz kam, hat einen GWP von 2.088. Damit ist es für die meisten Neuanlagen ab 2027 verboten. Hier müssen Hersteller jetzt auf Alternativen ausweichen.

  • Für Wartung und Instandhaltung gibt es Übergangsregelungen: Teilweise sind aufbereitete und recycelte Kältemittel auch mit hohem GWP weiterhin erlaubt. Ab 2032 muss deren GWP aber unter 750 liegen. 

  • Gewisse synthetische Kältemittel haben niedrige GWP-Werte. R-32 (Difluormethan) hat beispielsweise einen GWP von 675 und ist damit für neue (größere) Split-Anlagen auch nach 2027 noch erlaubt. 

  • Natürliche Kältemittel sind keine F-Gase und haben einen sehr viel geringeren GWP. Das beliebte Kältemittel R-290 (Propan) beispielsweise hat einen GWP-Wert von nur 3. Es ist umweltfreundlich, effizient und zukunftssicher. 

Die spannende Frage ist jetzt vor allem: Wie betrifft das dich und deine (vorhandene oder zukünftige) Wärmepumpe? 

So wirkt sich das EU-Verbot für Kältemittel auf deine Wärmepumpe aus

Mit einer Wärmepumpe zu heizen, ist eine schlaue Entscheidung: Du nutzt erneuerbare Energie aus der Umwelt, sparst Geld und schonst das Klima. Mit dem EU-Verbot für Kältemittel in Wärmepumpen möchte dir niemand ein Bein stellen – deshalb gibt es Übergangsregelungen und sinnvolle Alternativen. Lass uns drei verschiedene Fälle betrachten.

1. Fall: Du hast bereits eine Wärmepumpe.

Wenn du eine Wärmepumpe besitzt, die mit einem in Zukunft nicht mehr zulässigen Kältemittel arbeitet, brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Niemand erwartet von dir, dass du deine Wärmepumpe austauschst. 

Gerade für diesen Fall enthält die F-Gas-Verordnung nämlich die oben genannten Ausnahmen: Du darfst deine Wärmepumpe weiterhin betreiben. Es liegt im Aufgabenbereich der Fachbetriebe, deine Wärmepumpe fachgerecht und gesetzeskonform zu warten. Wenn deine Wärmepumpe das Kältemittel R-410a enthält, das ab 2027 für Neuanlagen verboten ist, ist das unproblematisch. Selbst wenn deine Wärmepumpe ein Leck entwickeln sollte, dürfen die Fachkräfte recyceltes und aufbereitetes R-410a verwenden, um deine Wärmepumpe zu reparieren.

2. Fall: Du planst eine Monoblock-Wärmepumpe.

Für Monoblock-Wärmepumpen zeichnet sich eindeutig ab, dass du auf ein Kältemittel mit einem GWP unter 150 setzen solltest. Es spricht auch nichts dagegen: Natürliche Kältemittel wie R-290 (Propan) sind ebenso effizient wie synthetische und dabei umweltschonend und zukunftssicher. Die F-Gas-Verordnung betrifft sie nicht, da es sich gar nicht um F-Gase handelt, und beim Abbau entstehen keine anderen umweltschädigenden Emissionen. Der GWP von Propan liegt bei gerade einmal 3.

Tipp: Wenn du eine ineffiziente Heizung gegen eine Wärmepumpe austauschst, bekommst du derzeit hohe Förderungen vom Staat – bis zu 70 Prozent. 5 Prozent davon gibt es, wenn du auf ein natürliches Kältemittel setzt. 

Kleines Rechenbeispiel dazu:

Rechenbeispiel

Sagen wir, du hast dich für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe entschieden, die 21.000 Euro kosten soll. Die Grundförderung, die du für den Austausch eines ineffizienten Heizungssystems bekommst, beträgt 30 Prozent. Das bedeutet: 6.300 Euro geschenkt.

Weitere 20 Prozent bekommst du gefördert, wenn du die Förderung bis Ende 2028 beantragst. Danach gibt es weiterhin diesen Geschwindigkeitsbonus, er sinkt aber alle zwei Jahre ab. Wenn du also schnell bist, bekommst du weitere 4.200 Euro gefördert.

Für die Wahl eines natürlichen Kältemittels gibt’s 5 Prozent Förderung. Für unser Beispiel mit Anschaffungskosten von 21.000 Euro heißt das: 1.050 Euro. Einfach, weil du umweltfreundlich handelst. Cool, oder? 

3. Fall: Du planst eine Split-Wärmepumpe.

Für Split-Wärmepumpen ist Propan nicht immer die erste Wahl. Bei größeren Anlagen oder wenn du dich noch vor 2027 für den Kauf entscheidest, kommt daher das synthetische Kältemittel R-32 als Alternative infrage. 

R-32 kann in bestimmten Fällen vorteilhafter sein, weil es unter weniger hohem Druck als Propan als Kältemittel funktioniert und weniger stark entzündlich ist. Mit einem GWP von 675 ist R-32 im Vergleich zu anderen synthetischen Kältemitteln vergleichsweise umweltschonend. Letztendlich entscheidet die Ausführung deiner Anlage über die beste Wahl.

Tipp

Bei 1KOMMA5° beraten wir dich rundum dazu, welche Wärmepumpe, welches Kältemittel und welche Größe für dich am besten sind.

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Für Split-Wärmepumpen ist Propan nicht immer die erste Wahl. Bei größeren Anlagen oder wenn du dich noch vor 2027 für den Kauf entscheidest, kommt daher das synthetische Kältemittel R-32 als Alternative infrage. 

R-32 kann in bestimmten Fällen vorteilhafter sein, weil es unter weniger hohem Druck als Propan als Kältemittel funktioniert und weniger stark entzündlich ist. Mit einem GWP von 675 ist R-32 im Vergleich zu anderen synthetischen Kältemitteln vergleichsweise umweltschonend. Letztendlich entscheidet die Ausführung deiner Anlage über die beste Wahl.

Fazit: Verbotene Kältemittel = saubere Zukunft für Wärmepumpen

Das EU-Verbot zu Kältemitteln in Wärmepumpen betrifft bisher gängige Kältemittel wie zum Beispiel R-410a. Schon ab 2027 müssen neu installierte Wärmepumpen mit umweltfreundlicheren Alternativen arbeiten. Bis 2050 sollen fluorierte Kohlenwasserstoffe vollständig ersetzt werden. Das heißt für dich: Wenn du über eine Wärmepumpe nachdenkst, solltest du auf zukunftssichere Kältemittel achten.

Unsere Empfehlung: R-290 (Propan) ist nicht nur umweltschonend, sondern auch frei von anderen in der Kritik stehenden Stoffen – und als natürliches Kältemittel von der EU-Verordnung nicht betroffen. Du kannst damit also unbesorgt über Jahrzehnte heizen. Es gibt jedoch auch viele andere erprobte Alternativen, die bereits deutlich umweltfreundlicher sind als die nun bald verbotenen Mittel.

Artikel aus unserem 1KOMMA5° Magazin: