Klimaanlage Förderung

Förderung für eine Klimaanlage? Diese Möglichkeiten hast du.

Unter bestimmten Umständen erhältst du für eine Klimaanlage im Eigenheim eine Förderung. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Gebäude und Einsatzzweck. Hier findest du einen Überblick sowie eine Erklärung zum Antragsverfahren.

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Klimaanlage Kosten
Klimaanlage Förderung

Das Wesentliche in Kürze

  • Förderungen für Klima-Splitgeräte in Privatgebäuden: Die Förderung einer Split-Klimaanlage im Einfamilienhaus ist nur dann möglich, wenn sie vorrangig zum Heizen genutzt wird. Dient die Klimaanlage in einem Gebäude als alleinige Heizung, sind Zuschüsse von bis zu 70 Prozent möglich. In der Praxis ist dieser Fall sehr selten. Viel wahrscheinlicher (und im Normalfall auch sehr viel effizienter) ist der parallele Einsatz mit einer Heizung – dann sind unter Umständen noch 30 Prozent Förderung drin.

  • Förderung für Gewerbeimmobilien: Für gewerbliche Gebäude gibt es eine eigene BAFA-Förderung für Kälte- und Klimaanlagen, allerdings nicht für klassische Split-Klimageräte. Gefördert werden nur stationäre Anlagen mit natürlichen Kältemitteln und deutlicher Effizienzsteigerung.

  • BEG, BAFA und KfW: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bildet den Rahmen für die Förderung von Klimaanlagen. Die Abwicklung übernehmen KfW und BAFA: Für Geräte in Wohngebäuden ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig, Klimaanlagen in Nichtwohngebäuden werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. 

  • Voraussetzungen für die Förderung: Eine Förderung für Klimaanlagen setzt vor allem voraus, dass die Anlage zur Heizleistung beiträgt, eine hohe Effizienz erreicht und in einem Bestandsgebäude installiert wird. Dein regionaler 1KOMMA5° Meisterbetrieb berät dich dazu.

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Wann gibt es für Klimaanlagen die Förderung der KfW?

Klimaanlagen dienen dazu, warme Raumluft abzukühlen – super angenehm im Sommer! Wenn wir von Klimaanlagen in Einfamilienhäusern sprechen, meinen wir fast immer sogenannte Klima-Splitgeräte. Hier kannst du unterscheiden zwischen

  • Mono-Split-Anlagen, die aus einem Außen- und einem Innengerät bestehen, und

  • Multi-Split-Anlagen, die eine Außeneinheit und mehrere Inneneinheiten haben – zum Beispiel eine pro Zimmer.

Diese Split-Klimaanlagen sind technisch betrachtet Wärmepumpen, genauer: Luft-Luft-Wärmepumpen. Warum dann zwei Begriffe? Sie dienen dazu, die Funktion der Anlagen zu unterscheiden:

  • Luft-Luft-Wärmepumpen gelten in erster Linie als Heizungen und werden hauptsächlich als solche eingesetzt.

  • Klimaanlagen sollen kühlen und werden zu diesem Zweck installiert. 

Rein technisch können die Geräte also heizen und kühlen, allerdings mit unterschiedlicher Effizienz. Die Unterscheidung zwischen den Gerätearten ist wichtig – nicht zuletzt für eine eventuelle Förderung deiner Klimaanlage. Denn:

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt Förderungen für Klimaanlagen nur dann, wenn diese zumindest teilweise auch als Heizung fungieren. 

Voraussetzungen für die Förderung von Klima-Splitgeräten als Heizung

Für Wärmepumpen gibt es im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hohe Förderungen von bis zu 70 Prozent. Diese Förderungen werden über die KfW abgewickelt. Allerdings musst du dafür zahlreiche Voraussetzungen erfüllen.

Wichtig: Die KfW-Förderung gibt es für Klimaanlagen und Wärmepumpen ausschließlich bei einer Sanierung im Bestandsgebäude – nicht bei einem Neubauprojekt. Außerdem gilt:

  • Die Anlage muss einen ETAs-Wert (siehe unten) von 181 Prozent (bei einer Heizleistung bis 12 Kilowatt) beziehungsweise 150 Prozent (bei einer Heizleistung über 12 Kilowatt) erreichen.

  • Bei der Heizlastberechnung muss die Richtlinie DIN EN 12831 eingehalten werden. Das ist ein sehr technischer Prozess – dein Fachbetrieb kümmert sich darum. 

  • Die Anlage muss Energieverbrauch und erzeugte Wärmemenge erfassen sowie Energieverbrauch und Effizienz anzeigen können. 

  • Die Anlage muss netzdienlich heizen können. Dafür ist eine spezielle Schnittstelle notwendig, ebenso wie der Anschluss an ein Smart-Meter-Gateway. 

  • Eine Prüfung der Anlage muss erfolgen. Richtlinien sind in diesem Fall die EN 14511 sowie die EN 14825. 

Nicht zuletzt: Du kannst die Förderung nur für ein Gebäude erhalten, das du selbst besitzt.

Gut zu wissen: Was ist der ETAs-Wert?

Der ETAs-Wert ist die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz – eine Kennzahl für die Effizienz von Heizungen. Sie hängt zusammen mit dem SCOP („Seasonal Coefficient of Performance“), der die Effizienz von Wärmepumpen angibt. 

Einfach zusammengefasst: Die jeweilige Anlage muss gewisse technische Normen erfüllen und eine bestimmte Effizienz als Heizung erreichen. Gerade beim letzten Punkt ist für Luft-Luft-Wärmepumpen Folgendes zu bedenken:

  • Luft-Luft-Wärmepumpen sind unter den Wärmepumpen die am wenigsten effizienten.

  • Sie eignen sich zum Heizen in effizienten, gut gedämmten Neubauten, in denen nicht viel Wärme verloren geht.

  • Die KfW-Förderungen für Klimaanlagen bzw. Wärmepumpen gibt es nur für Anlagen in Bestandsgebäuden.

Somit ist diese Förderung für Klimaanlagen, deren Hauptzweck das Kühlen ist, oft keine Option. Luft-Luft-Wärmepumpen erreichen einfach selten die geforderte Effizienz.

Es gibt aber noch eine andere Möglichkeit, eine Förderung für eine Klimaanlage mit Heizfunktion zu erhalten.

Förderung für Klimaanlagen mit Heizfunktion

Eine Klimaanlage, die du hauptsächlich zur Kühlung installierst, hat dennoch eine Heizfunktion – ebenso wie auch Wärmepumpen (nicht nur die Luft-Luft-Wärmepumpe) eine gewisse Kühlfunktion haben. Deine Klimaanlage kann also deine bereits bestehende Heizung unterstützen. Das nennt man bivalenten Betrieb. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Bivalent-paralleler Betrieb: Du betreibst beide Geräte gleichzeitig als Heizungen – sie arbeiten zusammen. Das kann sinnvoll sein, weil Luft-Luft-Wärmepumpen in der Regel effizienter heizen als beispielsweise Gasheizungen.

  • Bivalent-alternativer Betrieb: Die Klimaanlage bzw. Luft-Luft-Wärmepumpe ist allein für das Heizen zuständig, solange draußen moderate Temperaturen herrschen – dann arbeitet sie nämlich sehr effizient. Wird es kälter, springt die eigentliche Heizung ein. 

  • Bivalent-teilparalleler Betrieb: Diese Methode ist eine Mischung aus den anderen beiden: Hier arbeiten beide Heizungen in einem bestimmten Temperaturbereich parallel, ansonsten jeweils allein.

Unter diesen Umständen kann deine Klimaanlage eine effiziente Ergänzung zum Heizsystem sein – und für eine solche Klimaanlage mit Heizfunktion ist eine Förderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten möglich – maximal 30.000 Euro. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: 

  • Bei bivalent-parallelem oder bivalent-teilparallelem Betrieb muss die Luft-Luft-Wärmepumpe mindestens 30 Prozent der Heizleistung erbringen oder mindestens 30 Prozent der Norm-Heizlast des Gebäudes erreichen. 

  • Bei bivalent-alternativem Betrieb steigen diese Werte auf 40 Prozent

Du siehst schon: Ganz einfach sind die Bedingungen zur Förderung von Klimaanlagen nicht. Die 1KOMMA5° Meisterbetriebe beraten dich dazu, ob deine Klimaanlage förderfähig ist, und helfen dir bei der Antragstellung.

Tipp: Ergänzungskredit nutzen

Wenn du die Zusage für eine Förderung deiner Klimaanlage erhalten hast, kannst du zusätzlich einen KfW-Ergänzungskredit in Anspruch nehmen – entweder um die restlichen Kosten zu decken oder einfach, um den Zeitraum bis zur Auszahlung des Zuschusses zu überbrücken.

Was sind die förderfähigen Kosten bei Klimaanlagen?

Die Förderung für Klimaanlagen umfasst nicht nur die Kosten für die Anlage selbst, sondern noch eine Menge mehr:

  • Kosten für die Planung, den Einbau und die Inbetriebnahme

  • Umfeldmaßnahmen, zum Beispiel energetische Planung, handwerkliche Arbeiten im Vorfeld, Einrichtung der Baustelle, Entsorgung der alten Heizung etc. 

  • Kosten für Montagematerialien

  • Kosten für Maßnahmen, die die Energieeffizienz steigern, zum Beispiel Energieberatung, hydraulischer Abgleich oder Einbau eines Energiemanagementsystems

Alle diese förderfähigen Kosten ergeben die Gesamtsumme, von der die 30 Prozent für deinen Zuschuss ermittelt werden.

Unsere Empfehlung: kühlen mit Klimaanlage, heizen mit Wärmepumpe

Klimaanlagen kühlen effizienter, als sie heizen – darin liegt ihre Stärke. Unter den Wärmepumpen sind hingegen vor allem die Luft-Wasser-Wärmepumpen als Heizungen sehr beliebt und werden bei Sanierung intensiv gefördert, nämlich mit den oben erwähnten 70 Prozent. Mit ihnen kannst du zwar auch in einem geringen Maße kühlen, aber eben nicht so effizient wie mit einer Klimaanlage. Im Gegensatz zu einer Luft-Luft-Wärmepumpe können sie aber auch Warmwasser bereiten.

Idealerweise nutzt du also eine Luft-Wasser-Wärmepumpe (ggf. auch eine Erd- oder Grundwasser-Wärmepumpe) zum Heizen und eine Klimaanlage (Luft-Luft-Wärmepumpe) zum Kühlen. Beide betreibst du sehr günstig, wenn du deinen Strompreis optimierst. Auch dazu beraten dich unsere Profis.

Indirekte Förderung von Klimaanlagen für Privatpersonen

Wenn du die oben genannten Förderungen für eine Klimaanlage mit Heizfunktion nicht erhalten kannst – etwa, weil deine Anlage die notwendige Effizienz nicht erreicht –, dann hast du bei einer Sanierung noch die Möglichkeit, einen Steuerbonus in Anspruch zu nehmen. Hier die Voraussetzungen:

  • Du musst das Gebäude, in dem die Sanierung stattfindet, selbst bewohnen.

  • Die Immobilie muss mindestens 10 Jahre alt sein.

  • Du kannst nicht nur Lohn-, sondern auch Materialkosten absetzen.

Die Steuerermäßigung ist auf 20 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 40.000 Euro) begrenzt, und du kannst den Betrag über drei Jahre abschreiben. Aufgepasst: Das bedeutet nicht, dass du das Geld 1:1 wiederbekommst, sondern nur, dass du dein zu versteuerndes Einkommen um diesen Betrag reduzieren darfst. Auch hier gibt es allerdings Voraussetzungen zu erfüllen – du findest sie im § 35c EStG (Einkommensteuergesetz). 

Wenn du diese Voraussetzungen nicht erfüllst, gibt es noch eine Alternative: Du kannst dann 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten absetzen.

Förderung von Klimaanlagen in gewerblich genutzten Gebäuden

Für Klimaanlagen in Nichtwohngebäuden gibt es eine andere Förderung, die dir als Privatperson nicht offensteht: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Kälte- und Klimaanlagen, die eine Steigerung der Effizienz bewirken sollen. 

Eine Förderung für Klima-Splitgeräte ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Antragsberechtigt sind zum Beispiel Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Schulen, Krankenhäuser etc. Auch hier gelten strenge Mindestanforderungen hinsichtlich der Effizienz. Der Zuschuss ist auf 15 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt und beträgt maximal 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche.

So beantragst du eine Förderung für deine Klimaanlage

Der wichtigste Punkt bei der Antragstellung ist: Beginne mit den Maßnahmen erst, wenn du die Zusage für die Förderung erhalten hast. Rückwirkend wird die Installation einer Klimaanlage nämlich nicht gefördert. Du kannst aber vorab mit der Planung beginnen und ein Angebot einholen. 

So sieht der ideale Ablauf aus:

  1. Angebot einholen: Du holst dir ein unverbindliches Angebot von einem Fachbetrieb ein. 

  2. Vertrag unterschreiben: Wenn das Angebot dir zusagt, kannst du den Vertrag unterschreiben, und zwar mit „aufschiebender/auflösender Bedingung“. Das bedeutet, dass der Vertrag nur dann gültig wird, wenn du die Förderung für die Klimaanlage erhältst.

  3. Bestätigung erhalten: Dein Fachbetrieb stellt dir eine „Bestätigung zum Antrag“ aus. Diese sendest du an die KfW.

  4. Förderung beantragen: Mit dieser Bestätigung kannst du nun die KfW-Förderung für deine Klimaanlage beantragen. Das geht online über das Portal „Meine KfW“.

  5. Ergänzungskredit beantragen: Wenn gewünscht, kannst du mit der Zusage zur Förderung anschließend auch den KfW-Ergänzungskredit beantragen.

  6. Klimaanlage installieren lassen: Jetzt geht es an die Umsetzung der Maßnahmen: Dein Fachbetrieb installiert deine Klimaanlage.

  7. Gelder auszahlen lassen: Zuletzt erhältst du von deinem Fachbetrieb eine „Bestätigung nach Durchführung“. Diese sendest du an die KfW, die daraufhin den Zuschuss auszahlt. 

Unsere 1KOMMA5° Meisterbetriebe unterstützen und begleiten dich natürlich bei diesem Prozess und kümmern sich auch um die Antragstellung.

Klimaanlage Förderung

Super effiziente Klimaanlage, smartes Gesamtsystem

Unsere Fachbetriebe planen deine Klimaanlage so, dass du minimale Stromkosten hast – und nach Möglichkeit bis zu 30 Prozent Förderung erhältst. Wir wählen für dich die sinnvollste, effizienteste Klimaanlage und setzen alle Schritte aus einer Hand für dich um.

Fazit

Förderung für Klimaanlage möglich – aber nicht entscheidend

Mit einer Förderung kannst du die Kosten für deine Klimaanlage im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) um bis zu 30 Prozent reduzieren. Da eine Förderung für Klimaanlagen im privaten Einfamilienhaus grundsätzlich nicht vorgesehen ist, ist das nur möglich, wenn deine Klimaanlage zumindest einen Teil der Heizleistung übernimmt

Noch wichtiger als die Förderung ist aber die Frage nach den Stromkosten. Schließlich willst du deine Klimaanlage über viele Jahre möglichst günstig betreiben. Ob du mit einem konventionellen Stromtarif einen durchschnittlichen Strompreis von 35 Cent pro Kilowattstunde oder mit einem smarten Setup viel weniger zahlst, macht einen riesigen Unterschied. Unsere 1KOMMA5° Meisterbetriebe stellen für dich ein intelligentes Gesamtsystem zusammen, mit dem du viel Geld sparst – mehr als mit einer einmaligen Förderung. Lass dich dazu bei uns beraten.

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