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Jetzt sparenDas Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt Förderungen für Maßnahmen, welche die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessern. Über die KfW ist außerdem der Einbau einer effizienten Heizung, zum Beispiel einer Wärmepumpe, förderfähig. Zusätzlich zu einem Zuschuss kannst du den KfW-Ergänzungskredit erhalten – zur vollständigen Finanzierung oder zur Überbrückung.
Was ist der KfW-Ergänzungskredit? Wenn du für deine geplante Maßnahme eine Zusage bzw. Bewilligung vom BAFA oder der KfW erhalten hast, das Geld aber noch nicht ausbezahlt wurde, kannst du zusätzlich den KfW-Ergänzungskredit beantragen. Er ist besonders zinsgünstig.
Finanzieren oder überbrücken: Förderfähig sind diverse Sanierungsmaßnahmen, beispielsweise auch der Einbau einer Wärmepumpe. Hast du die Zusage für einen Zuschuss erhalten, kannst du die Restsumme mittels KfW-Ergänzungskredit finanzieren. Alternativ kannst du zur Überbrückung (bis der Zuschuss ausgezahlt wird) auch die ganze Summe als Kredit beantragen – und zahlst dann den Zuschuss zurück, sobald du ihn erhalten hast.
Zwei unterschiedliche Darlehen: Der KfW-Ergänzungskredit 358 richtet sich an Privatpersonen, die ihr selbstbewohntes Haus energieeffizienter gestalten wollen. Für andere Gebäude oder Nicht-Privatpersonen ist stattdessen der KfW-Ergänzungskredit 359 gedacht.
Günstige Finanzierung: Die Kredite punkten mit besonders günstigen Zinssätzen – in vielen Fällen schon ab 0,01 Prozent (im Gegensatz zu marktüblichen Zinsen von über 8 Prozent). Damit kostet eine Finanzierung nur wenige Euro an Zinsen. Je nach Laufzeit und Zinsbindung steigen aber auch die Zinssätze.
Mit dem KfW-Ergänzungskredit möchte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Menschen dazu ermutigen, Wohngebäude energieeffizienter zu machen. Das Darlehen läuft über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW.
Es gibt viele verschiedene Einzelmaßnahmen, die im Rahmen einer Sanierung förderfähig sind, zum Beispiel:
Einbau einer effizienten Heizung, etwa einer Wärmepumpe oder Biomasseheizung
Dämmmaßnahmen an Dächern, Fenstern oder Wänden
Austausch von Fenstern oder Türen
Optimierungsmaßnahmen für die Heizung oder Lüftung
In diesem Artikel legen wir den Fokus – insbesondere in den Rechenbeispielen – auf Wärmepumpen. Die Regeln, die für den KfW-Ergänzungskredit gelten, sind aber unabhängig von der jeweiligen Maßnahme zur Sanierung.
Die wichtigste Voraussetzung lautet: Du kannst den Ergänzungskredit der KfW nur dann beantragen, wenn du bereits eine Zusage für einen Zuschuss für die betreffende Maßnahme bekommen hast – entweder vom BAFA im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder von der KfW für den Einbau einer umweltfreundlichen Heizung.
Die Zusage darf nicht älter als 12 Monate sein, und du darfst den Zuschuss noch nicht (ausgezahlt) erhalten haben. Den Bewilligungsbescheid musst du vorlegen.
Der KfW-Ergänzungskredit soll die energetische Sanierung von Gebäuden unterstützen, und das vor allem auf zwei Arten:
Du bekommst einen Zuschuss für eine geplante Einzelmaßnahme. Der Ergänzungskredit dient dazu, die verbleibenden Kosten abzudecken, damit du das Projekt finanzieren kannst. Du beantragst nur die Differenz zwischen Gesamtsumme und Zuschuss.
Den Zuschuss erhältst du erst, wenn deine Maßnahme zur Sanierung oder der Einbau deiner Heizung abgeschlossen ist. Um diese Zeit finanziell zu überbrücken, kannst du den Ergänzungskredit der KfW ebenfalls nutzen. Du beantragst die gesamte Summe, und sobald du den Zuschuss erhalten hast, zahlst du diesen Betrag als Teil deines Darlehens zurück. Du erhältst also temporär eine Zwischenfinanzierung (bis der Zuschuss kommt) und danach läuft dein Kredit wie in Variante 1 weiter.
Das Darlehen von der KfW ist besonders zinsgünstig – in vielen Fällen zahlst du sogar nur 0,01 Prozent Zinsen. Wir schauen uns unten ein paar Rechenbeispiele dazu an. Zuerst aber: Wer kann den Kredit überhaupt erhalten?
Den KfW-Ergänzungskredit gibt es in zwei Ausführungen:
Ergänzungskredit Plus – Wohngebäude (358)
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (359)
Der Einfachheit halber sprechen wir hier einfach vom KfW-Ergänzungskredit 358 oder KfW-Ergänzungskredit 359.
Hier siehst du die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Darlehen im Überblick:
Kurz zusammengefasst: Wenn du die Bedingungen erfüllst, solltest du dich auf jeden Fall für den KfW-Ergänzungskredit 358 entscheiden – die Zinsen sind deutlich niedriger. Das ist möglich, wenn es um dein eigenes Haus geht, in dem du wohnst, und euer Haushaltseinkommen höchstens 90.000 Euro beträgt.
Wir rechnen gleich einmal durch, welche Zinsen dabei entstehen. Vorher werfen wir aber noch einen Blick auf die Bedingungen für die Kredite – Laufzeit, Tilgung, Zinsbindung und mehr.
Die grundlegenden Bedingungen sind für den KfW-Ergänzungskredit 358 und den KfW-Ergänzungskredit 359 gleich:
Die Laufzeit beträgt mindestens 4 Jahre und höchstens 35 Jahre.
Du kannst eine Zinsbindung von 5 Jahren (nur bei einer Laufzeit von höchstens 5 Jahren) oder 10 Jahren wählen. Während dieser Zeit ist der vereinbarte Zinssatz garantiert – allerdings erhöht eine längere Zinsbindung den Zinssatz. Wenn die Schuld am Ende der Zinsbindung noch nicht abbezahlt ist, musst du den Zinssatz neu aushandeln (er kann dann höher ausfallen) oder ein anderes Darlehen bei einem anderen Anbieter aufnehmen, um die Restschuld zu tilgen.
Du hast die Möglichkeit, tilgungsfreie „Anlaufjahre“ zu vereinbaren. In dieser Zeit zahlst du nur die Zinsen, also einen vergleichsweise geringen Betrag. Bei einer Laufzeit von 10 Jahren sind nur 1 bis 2 tilgungsfreie Jahre möglich, bei 25 Jahren sind es 3 Jahre und bei 35 Jahren 5 Jahre.
Tipp: Idealerweise zahlst du den Kredit innerhalb der Zinsbindung ab. Dadurch sicherst du dir einen günstigen Zinssatz während der gesamten Laufzeit.
Du kannst außerdem zwischen zwei verschiedenen Möglichkeiten der Finanzierung wählen:
Das ist die wahrscheinlich bekanntere Kreditvariante. Du zahlst (von der tilgungsfreien Zeit abgesehen) über die gesamte Laufzeit immer die gleiche monatliche Rate, sodass du am Ende der Laufzeit den Kredit vollständig zurückgezahlt hast.
Bei dieser Variante zahlst du während der gesamten Laufzeit nur die anfallenden Zinsen, aber tilgst nicht die tatsächliche Schuld. Diese zahlst du stattdessen am Ende der Laufzeit auf einen Schlag zurück.
Die KfW erlaubt für die Ergänzungskredite eine vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgungen. Dafür gelten diese Regeln:
Du darfst eine Sondertilgung von mindestens 5.000 Euro innerhalb der Zinsbindung vornehmen, ohne dass du eine Vorfälligkeitsentschädigung (eine Gebühr) zahlen musst.
Nach Ablauf der Zinsbindung darfst du immer nur die gesamte Restsumme auf einmal tilgen und musst dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.
Über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung entscheidet nach Ende der Zinsbindung nicht die KfW, sondern der gewählte Finanzierungspartner. Das kann deine Bank sein, eine Sparkasse, eine Genossenschaftsbank etc.
Auch hier ist es also am besten, wenn du den Kredit vollständig innerhalb der vereinbarten Zinsbindungsfrist zurückzahlen kannst – das zahlt sich finanziell aus. Jetzt schauen wir uns an, wie das aussehen könnte.
Sagen wir, du möchtest dir für dein Haus eine Luft-Wasser-Wärmepumpe anschaffen. Sie kostet 25.000 Euro. Die Förderung dafür hast du beantragt, die Zusage liegt vor. Du kannst nun also den Antrag für den Kredit stellen.
Der Sollzins ist der Zinssatz, den du auf die Kreditsumme zahlst. Interessanter ist aber der effektive Jahreszins (Effektivzins), denn er enthält zusätzlich alle Gebühren, die anfallen – zum Beispiel Kontoführungsgebühren oder Bereitstellungsprovision. Wir rechnen hier mit dem effektiven Jahreszins, gehen aber davon aus, dass du dir das Geld gleich auszahlen lässt. Die Bank berechnet sonst nämlich ab dem 13. Monat eine Bereitstellungsprovision, also Kosten, die unnötig sind.
Wir gehen davon aus, dass du die Bedingungen für den KfW-Ergänzungskredit 358 erfüllst. Die Förderung, für die du bereits eine Zusage hast, beträgt 50 Prozent, also 12.500 Euro. Die restlichen 12.500 Euro möchtest du über den Kredit finanzieren.
Du wählst eine Laufzeit von 5 Jahren.
Das erste Jahr soll tilgungsfrei sein.
Die Zinsbindung gilt für die gesamten 5 Jahre.
Damit liegen die Zinsen bei nur 0,01 Prozent.
Tipp: Die KfW veröffentlicht die aktuellen Zinssätze für die KfW-Ergänzungskredite.
Im ersten (tilgungsfreien) Jahr zahlst du nur die Zinsen – insgesamt 1,25 Euro, also eine minimale Summe. Für die restlichen vier Jahre zahlst du monatlich eine Rate von 260,47 Euro. Insgesamt liegt der Gesamtaufwand für den Kredit bei 12.503,80 Euro.
Du hast also nur 3,80 Euro an Zinsen und Gebühren gezahlt – ja, wirklich! Zum Vergleich: Mit einem marktüblichen Privatkredit zu 8 Prozent Zinsen (Stand Februar 2025) würdest du 2.245 Euro an Zinsen und Gebühren zahlen – bei einer monatlichen Rate von 307,20 Euro.
Das ist der Idealfall. Etwas teurer wird es, wenn du eine längere Laufzeit und eine längere Zinsbindung möchtest – und natürlich auch bei einer höheren Kreditsumme.
Diesmal möchtest du das Darlehen als Zwischenfinanzierung nutzen (der Zuschuss wird erst ausgezahlt, wenn die Wärmepumpe fertig installiert ist) und beantragst daher die gesamte Summe von 25.000 Euro.
Du wählst eine Laufzeit von 10 Jahren.
Das erste Jahr ist tilgungsfrei.
Die Zinsbindung gilt für die gesamten 10 Jahre.
Damit liegen die Zinsen bei 0,39 Prozent.
In der tilgungsfreien Zeit zahlst du 97,50 Euro Zinsen. Für die 9 Jahre danach fällt monatlich eine Rate von 235,60 Euro an. Allerdings zahlst du diese nur zwei Jahre lang, denn spätestens jetzt solltest du den Zuschuss von 12.500 Euro erhalten haben. Diesen zahlst du sofort als Sondertilgung zurück (dazu bist du verpflichtet).
Bisher hast du gezahlt:
97,33 Euro Zinsen im ersten Jahr
2.827,18 Euro in Form von Raten (inklusive Zinsen) im zweiten Jahr
Ab dem dritten Jahr liegt die Restschuld nur noch bei 22.265,27 Euro. Davon ziehen wir jetzt die 12.500 Euro ab, die du auf einen Schlag getilgt hast. Es bleiben nur 9.765,27 Euro. Dadurch sinkt deine monatliche Rate auf 103,33 Euro.
Insgesamt zahlst du 25.344,22 Euro zurück – also 344,22 Euro an Zinsen und Gebühren.
Du siehst, dass auch hier die Zinsen kaum ins Gewicht fallen. Allerdings sind dies auch die Zinssätze für den besonders günstigen KfW-Ergänzungskredit 358. Musst du auf den KfW-Ergänzungskredit 359 ausweichen, wird es teurer – allerdings noch immer lange nicht so teuer wie mit einem gewöhnlichen Privatkredit. Bei der KfW beginnen die Zinssätze bei 3,38 Prozent – im Vergleich zum Privatkredit mit über 8 Prozent (Stand Februar 2025).
Tipp: Lass dir das am besten von deiner Bank vorab genau durchrechnen.
Es ist nicht schwierig, den KfW-Ergänzungskredit zu beantragen. So gehst du vor:
Beantrage zuerst die Förderung (den Zuschuss) für deine geplante Einzelmaßnahme nach BEG oder den Heizungstausch – je nach Maßnahme entweder beim BAFA oder bei der KfW.
Wende dich mit der Zusage für diesen Zuschuss an deine Bank oder eine Finanzierungsverwaltung. Sie stellt den Antrag bei der KfW.
Wenn du eine Zusage für den Kredit bekommst, lass dir die Kreditsumme innerhalb von 12 Monaten auszahlen. Ab dem 13. Monat musst du sonst Bereitstellungsprovision zahlen.
Sobald die Arbeiten (zum Beispiel die Installation einer Wärmepumpe) abgeschlossen sind, stellen Energieeffizienz-Fachkräfte oder dein Fachbetrieb eine „Bestätigung nach Durchführung“ aus.
Diese und alle relevanten Rechnungen lädst du im Kundenportal „Meine KfW“ hoch. Das musst du tun, um nachzuweisen, dass du den Kredit zweckentsprechend verwendet hast.
Die KfW-Ergänzungskredite sind im Vergleich zu Privatkrediten besonders günstig. Wählst du deine Laufzeit möglichst kurz (bist 5 Jahre) und zahlst die Kreditsumme innerhalb dieser Zeit zurück, ist der Kredit praktisch geschenkt – nur wenige Euro fallen an. Idealerweise nutzt du den KfW-Ergänzungskredit 358. Die Zinsen sind aber auch für den KfW-Ergänzungskredit 359 noch wirklich günstig.
In beiden Fällen zahlt sich die Investition in eine Wärmepumpe auch mit Finanzierung aus: Du heizt damit (insbesondere in Verbindung mit einem dynamischen Stromtarif und intelligentem Energiemanagementsystem) so effizient, dass die Ersparnis an Heizkosten die Finanzierungskosten wett macht. Lass dir das gern genau durchrechnen –zum Beispiel von uns.