Bisher mussten Betreiberinnen und Betreiber von PV-Anlagen etwaige Gewinne, die sie aus dem Verkauf des Stroms ins Netz erzielt haben, versteuern. Das hat sich geändert. Seit dem 01.01.2023 werden die Einnahmen durch Photovoltaik-Anlagen auf oder an Einfamilienhäusern oder Gebäuden, die keinem Wohnzweck dienen, rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 steuerfrei gestellt.
Diese Änderung gilt für installierte Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt peak (kWp). Anlagen, die auf oder an einem sonstigen Gebäude installiert sind, welche überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, sind bis zu einer Leistung von 15 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit steuerfrei.