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Strommarkt: Das ändert sich 2025 für Verbraucher

Im nächsten Jahr kommen viele Änderungen auf Stromverbraucherinnen und -verbraucher zu. Jannik Schall, CPO und Co-Founder bei 1KOMMA5°, erklärt, wie sich diese Änderungen auf die Stromrechnung der Haushalte auswirken werden. Außerdem: Welche Maßnahmen helfen, um Strom möglichst günstig zu beziehen? Wie steht es um die Einspeisevergütung? Und für wen werden Smart Meter Pflicht?
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Das Wesentliche in Kürze

  • Höhere Abgaben: Steuern und Umlagen steigen auf 4,70 Cent pro kWh, was Mehrkosten für alle Verbraucher bedeutet.

  • Smart Meter Pflicht: Haushalte mit mehr als 6.000 kWh Verbrauch sowie PV-Anlagen müssen Smart Meter installieren.

  • Dynamische Tarife: Ab 2025 sind Anbieter verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten – sinnvoll für Haushalte mit intelligent gesteuerten Geräten.

  • Einspeisevergütung: Änderungen in der Vergütung für PV-Strom sind wahrscheinlich, um das Netz zu stabilisieren.

Änderung 1: Höhere Abgaben für alle

Die bundesweiten Umlagen und Steuern, die alle Verbraucherinnen und Verbraucher gleichermaßen zahlen, steigen 2025 von 3,62 Cent auf 4,70 Cent pro Kilowattstunde Strom. Inklusive Mehrwertsteuer bedeutet das eine Mehrbelastung von etwas über 1,28 Cent. Bei einem jährlichen Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden entspricht das einem Plus von rund 45 Euro. Das einzige, was Haushalte hier machen können, um die Stromrechnung zu senken, ist den Verbrauch zu reduzieren.

Änderung 2: Niedrigere Netzentgelte bei den meisten Netzbetreibern

Die Netzentgelte sind, im Gegensatz zu Umlagen und Steuern, nicht bundesweit gleich. In Deutschland gibt es ein komplexes Geflecht aus hunderten Verteilnetzbetreibern, die alle eine eigene Preisstruktur haben. Die gute Nachricht: Die Netzentgelte fallen im nächsten Jahr für einen Großteil der Haushalte. Kundinnen und Kunden des größten Verteilnetzbetreibers Bayernwerk Netz GmbH zahlen im kommenden Jahr 1,24 Cent pro Kilowattstunde weniger als 2024. Beim Schleswig-Holstein Netz, dem viertgrößten Netzbetreiber des Landes, fallen die Netzentgelte um satte 4,42 Cent pro Kilowattstunde. Eine Auswertung von 1KOMMA5°, basierend auf Daten der Bundesnetzagentur, zeigt: 41 der 50 größten Netzbetreiber senken die Netzentgelte. Einschließlich Grundpreis und Preis für den Messstellenbetrieb fallen die durchschnittlichen Netzentgelte 1,67 Cent pro Kilowattstunde niedriger aus.

Änderung 3: Smart Meter werden Pflicht

In 2025 macht Deutschland beim Ausbau von Smart Metern endlich Dampf. Immer mehr Haushalte werden in den verpflichtenden Rollout hineingezogen, etwa Kunden mit mehr als 6.000 kWh Jahresverbrauch. Auch Besitzer von Wärmepumpe, PV-Anlagen, Speicher und Wallbox müssen mitmachen. Für diese Kunden fallen etwa zwischen 20 und 50 Euro für die Messung und 40 Euro für die Steuerung an. Meldet man freiwillig Interesse an, kommen noch einmalige Kosten obendrauf. Obwohl der Gesetzgeber immer noch am Preisblatt schraubt, ist davon auszugehen, dass es für 2025 bei diesen Kosten bleibt.

Änderung 4: Stromversorger müssen dynamische Tarife anbieten

Ab dem 1. Januar sind Stromanbieter verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten. Bei dynamischen Stromtarifen ist der Netto-Strompreis an den sich ständig ändernden Strompreis an der Strombörse gekoppelt. Das ist auch der Unterschied zu zeitvariablen Tarifen, bei denen Endverbraucher für vorab festgelegte Zeitfenster unterschiedliche, aber fest vereinbarte Preise zahlen. 

Schall erklärt, dass dynamische Stromtarife besonders attraktiv für Haushalte sind, die einen erheblichen Teil des Stromverbrauchs intelligent steuern können: “Dynamische Tarife lohnen sich richtig, wenn große Stromverbraucher im Haushalt intelligent angesteuert werden. Ist diese Voraussetzung erfüllt, dann sparen Kundinnen und Kunden mit einer Wallbox, Wärmepumpe und/oder Stromspeicher bis zu 50  Prozent auf ihrer Stromrechnung. Zudem profitieren sie von negativen Strompreisen. In 2024 summiert sich die Anzahl der Negativ- und Nullstunden bisher auf über 500, ein Plus von über 50 Prozent im Vergleich zum gesamten Jahr 2023.”

Änderung 5: Zeitvariable Netzentgelte und Paragraf 14a des Ener­gie­wirt­schafts­ge­setzes

Anfang 2024 wurde das Ener­gie­wirt­schafts­ge­setz geändert. Ein wichtiger Schritt, um das deutsche Stromnetz fit für die Energiewende zu machen. Denn erstmals wurde die Möglichkeit geschaffen, die Stromabnahme steuerbarer Geräte mit einem Leistungsbezug von über 4,2 kW in Ausnahmefällen – sprich, bei Netzengpässen – drosseln zu können. Das betrifft Wallboxen, Wärmepumpen und Stromspeicher. Aufbauend auf diesem Gesetz folgt ab dem 1. April 2025 eine weitere Ergänzung: Verteilnetzbetreiber müssen Haushalten, die sich für den entsprechenden Tarif (“Modul 3”) entschieden haben, zeitvariable Netzentgelte anbieten. 

Laut Schall müssen Haushalte zwei Voraussetzungen erfüllen, um von der neuen Tarifgestaltung zu profitieren: “Ein Smart Meter ist ein Muss. Die intelligenten Stromzähler registrieren nicht nur die Menge, sondern auch den Zeitpunkt des Verbrauchs. Intelligente, KI-gestützte Software steuert vollautomatisch den Verbrauch, um Strom immer zum niedrigsten Preis zu beziehen. Unsere Rechnungen zeigen, dass, je nach Verbrauch und Verteilnetzbetreiber, Ersparnisse auf Netzentgelte von bis zu 500 Euro im Jahr möglich sind.”

Änderung 6: Die Einspeisevergütung wird sich ändern

Besitzerinnen und Besitzer von PV-Anlagen müssen sich auf Änderungen bei den Vergütungsbedingungen für ihren ins Netz eingespeisten Strom einstellen. Welche das genau sein werden, hängt wohl von der neuen Regierung ab. Derzeit gibt es politisch etwa Bedenken bei kleinen PV-Anlagen, die “blind” zur Mittagsspitze ins Netz einspeisen, ohne sich am Strompreis zu orientieren. Gibt es davon zu viele, kann es zu Problemen im Stromnetz kommen. Es ist wahrscheinlich, dass der Gesetzgeber hier gegensteuern wird. 

Schall erklärt, dass 2025 das Jahr werden könnte, in dem Besitzerinnen und Besitzer von Solaranlagen auf Vernetzung und Gesamtkonzepte setzen müssen: “In der jetzigen Form ist die Vergütungsstruktur nicht länger haltbar. Die staatlichen Zuschüsse je Kilowattstunde müssen immer größer werden, je weniger der Strom am Mittag wert ist. Eine feste Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom passt nicht zu einem zunehmend dynamisch gestalteten Strommarkt. Den von der PV-Anlage erzeugten Strom sollte man möglichst selbst verbrauchen, einspeichern, oder in Abendstunden bei höheren Strompreisen ausspeichern. Nur so werden Haushalte unabhängiger vom politischen Tauziehen und holen wirtschaftlich das Meiste raus.”

Änderung 7: CO2-Preise steigen ab Januar auf 55 Euro pro Tonne

Die CO2-Steuer für Heizen und Verkehr steigt 2025 weiter an, auf 55 Euro pro Tonne. Für Stromkunden hat das erstmal keine Auswirkungen. Denn: Stromversorger müssen zwar für den Anteil fossiler Brennstoffe im Strommix eine Abgabe zahlen, aber diese ist auf europäischer Ebene festgelegt.  Wichtig aber: Die Preise für Öl und Gas, beispielsweise zum Heizen und Autofahren, steigen weiter an. Wurden 2024 auf einen Liter Heizöl rund 14,3 Cent als CO2-Abgabe fällig, sind es 2025 17,49 Cent. Steigende CO2-Preise machen Lösungen, die auf erneuerbaren Energien beruhen, attraktiver.

“Es wird immer wichtiger, sich und seine Systeme schlau zu machen”

Aus Sicht von Schall bedeuten die Änderungen für 2025 vor allem eins: “Es wird immer wichtiger, sich und seine Systeme schlau zu machen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich an den neuen, dynamischen Strommarkt anpassen. Nicht jede Kilowattstunde kostet das gleiche, weil nicht nur der Verbrauch, sondern auch der Zeitpunkt des Verbrauchs im Mittelpunkt steht. Kunden, die sich jetzt entscheiden, ihre Geräte intelligent zu vernetzen und die heimische Speicherkapazität ausbauen, können selbst erzeugten Strom optimal einsetzen und profitieren stark von dynamischen Preisen auf dem Strommarkt. Strom war noch nie billiger als jetzt: nur muss man zum richtigen Zeitpunkt verbrauchen und günstigen Strom zum späteren Verbrauch speichern können. Nicht nur die Stromzähler werden smart, auch unsere Haushalte müssen es werden.”

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