Anfang 2024 wurde das Energiewirtschaftsgesetz geändert. Ein wichtiger Schritt, um das deutsche Stromnetz fit für die Energiewende zu machen. Denn erstmals wurde die Möglichkeit geschaffen, die Stromabnahme steuerbarer Geräte mit einem Leistungsbezug von über 4,2 kW in Ausnahmefällen – sprich, bei Netzengpässen – drosseln zu können. Das betrifft Wallboxen, Wärmepumpen und Stromspeicher. Aufbauend auf diesem Gesetz folgt ab dem 1. April 2025 eine weitere Ergänzung: Verteilnetzbetreiber müssen Haushalten, die sich für den entsprechenden Tarif (“Modul 3”) entschieden haben, zeitvariable Netzentgelte anbieten.
Laut Schall müssen Haushalte zwei Voraussetzungen erfüllen, um von der neuen Tarifgestaltung zu profitieren: “Ein Smart Meter ist ein Muss. Die intelligenten Stromzähler registrieren nicht nur die Menge, sondern auch den Zeitpunkt des Verbrauchs. Intelligente, KI-gestützte Software steuert vollautomatisch den Verbrauch, um Strom immer zum niedrigsten Preis zu beziehen. Unsere Rechnungen zeigen, dass, je nach Verbrauch und Verteilnetzbetreiber, Ersparnisse auf Netzentgelte von bis zu 500 Euro im Jahr möglich sind.”