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Die Bedeutung der 10 kWp Grenze für deine PV-Anlage

Die 10 kWp Grenze prägte lange Zeit die Planung von Photovoltaik, insbesondere durch steuerliche Vorgaben und die EEG-Umlage. Mit neuen EEG-Regelungen wurde sie in vielen Bereichen von der 30 kWp Grenze abgelöst. Erfahre hier, wo die 10 kWp Grenze heute noch relevant ist und was sie für deine Anlage bedeutet.

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Das Wesentliche in Kürze

  • 10 kWp Grenze: Die 10 kWp Grenze war bis vor einigen Jahren wichtig für steuerliche Vorteile und geringere Bürokratie bei PV-Anlagen. Heute spielt diese Grenze in vielen Bereichen eine untergeordnete Rolle und wurde von der neuen 30 kWp Grenze abgelöst.

  • 30 kWp Grenze: Die neue Grenze weitet seit 2023 steuerliche Vorteile wie die Einkommensteuerbefreiung auf Anlagen mit bis zu 30 kWp Leistung aus. Damit wird die Planung größerer Anlagen für private Haushalte attraktiver und wirtschaftlicher.

  • EEG-Umlage: Diese Abgabe war früher ein Kostenfaktor für Anlagen über 10 kWp und wurde auf Solarstrom, den du selbst verbraucht hast, erhoben. Seit dem 1. Juli 2022 ist die EEG-Umlage vollständig abgeschafft, was den Eigenverbrauch von Solarstrom unabhängig von der Anlagengröße erleichtert.

  • Einspeisevergütung: Für Strom, den du ins Netz einspeist, erhältst du eine Vergütung. Ab einer Leistung von 10 kWp aufwärts sinkt die Einspeisevergütung staffelweise.

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Warum gibt es die 10 kWp Grenze überhaupt?

Die 10 kWp Grenze hat über Jahre hinweg die Planung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen maßgeblich beeinflusst. Doch wie kam es dazu? Um die heutigen Änderungen und ihre Vorteile zu verstehen, lohnt sich ein Blick darauf, warum diese Grenze überhaupt eingeführt wurde und welchen Zweck sie erfüllen sollte.

Die 10 kWp Grenze wurde für PV-Anlagen eingeführt, um den Einstieg in die Solarenergie für private Haushalte attraktiver und einfacher zu machen. Ziel war es, kleine Photovoltaikanlagen steuerlich zu entlasten und bürokratische Hürden zu reduzieren. Die Grenze von 10 kWp wurde dabei bewusst gewählt, da sie der typischen Größe einer PV-Anlage auf einem Einfamilienhaus entsprach – ausreichend, um einen Großteil des Strombedarfs zu decken und dabei für private Haushalte finanziell attraktiv und profitabel zu bleiben. Mit steigender Nachfrage nach größeren Anlagen und neuen gesetzlichen Regelungen hat die 10 kWp Grenze bei Photovoltaik jedoch immer mehr an Bedeutung verloren.

Schauen wir uns an, wie sie sich in der Praxis ausgewirkt hat – insbesondere bei der EEG-Umlage. Diese Abgabe prägte die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen für einige Jahre entscheidend. Doch mit den gesetzlichen Anpassungen hat sich vieles geändert und die Vorteile für dich als Betreiberin oder Betreiber von Solaranlagen sind größer denn je.

Die EEG-Umlage und die 10 kWp Grenze bei PV-Anlagen: Was hat sich geändert und was bedeutet das für dich?

Die EEG-Umlage wurde ursprünglich eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu finanzieren. Die reguläre EEG-Umlage war eine Abgabe, die Verbraucherinnen und Verbraucher über den normalen Strompreis gezahlt haben. Sie wurde pro kWh Strom erhoben und die Höhe jährlich neu festgelegt. Das eingenommene Geld wurde genutzt, um die garantierte Einspeisevergütung an Betreiberinnen und Betreiber von PV-Anlagen, unabhängig vom Marktpreis für Strom, zu zahlen.

Allerdings mussten Betreibende von PV-Anlagen auch für selbst erzeugten und selbst genutzten Strom eine Umlage entrichten. Besonders für Anlagen mit mehr als 10 kWp Leistung hatte diese Regelung großen Einfluss auf deren Wirtschaftlichkeit. Durch zusätzliche Kosten für jede kWh, die selbst verbraucht wurde, wurden größere Anlagen finanziell weniger attraktiv, da diese Regelung ihre Rentabilität reduzierte. Seit dem 1. Juli 2022 gehört die EEG-Umlage der Vergangenheit an.

EEG-Umlage: Was gilt heute?

Die Grenze von 10 kWp spielte bei der Planung von Photovoltaikanlagen eine entscheidende Rolle, denn für PV-Anlagen bis 10 kWp galt eine Befreiung von der EEG-Umlage. Das machte kleine Anlagen besonders attraktiv, da der selbst erzeugte und genutzte Strom vollständig umlagefrei blieb. Photovoltaikanlagen, die die Grenze von 10 kWp Leistung überschritten, mussten dagegen für jede eigenverbrauchte kWh eine EEG-Umlage zahlen. Die reduzierte Umlage betrug 40 Prozent der regulären EEG-Umlage.

Diese Kosten entstanden allein durch die Überschreitung der 10 kWp Grenze. Für viele Betreiberinnen und Betreiber war das ein Grund, ihre Anlagen bewusst kleiner zu halten, um diese Grenze nicht zu überschreiten. Dementsprechend wurde oft nicht die gesamte Dachfläche mit Modulen belegt und Potenziale blieben ungenutzt. Klingt nach einer unnötigen Bremse? Genau das hat der Gesetzgeber eingesehen. Mit der Reform des EEG zum 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage komplett abgeschafft. Planst du also gerade deine PV-Anlage, bringt diese Novelle mehrere Vorteile für dich: 

  • Keine Zusatzkosten: Alles an selbst verbrauchtem Strom bleibt komplett kostenfrei – unabhängig davon, ob deine Anlage eine Leistung von 10, 15 oder 30 kWp hat.

  • Mehr Freiheit bei der Planung: Du kannst größere PV-Anlagen bauen, ohne die EEG-Umlage und die 10 kWp Grenze bedenken zu müssen.

  • Bessere Wirtschaftlichkeit: Gerade bei steigenden Strompreisen lohnt sich jede kWh, die du selbst erzeugst und verbrauchst, noch mehr.

Die Abschaffung der EEG-Umlage ist ein wichtiger Meilenstein für alle, die in eine Photovoltaikanlage investieren wollen. Trotzdem solltest du die 10 kWp Grenze bei der Planung deiner Solaranlage im Blick behalten, um von weiteren Vorteilen zu profitieren – etwa bei der Einspeisevergütung. Diese Themen schauen wir uns im nächsten Abschnitt genauer an.

Was bedeutet die 10 kWp Grenze von Photovoltaik für die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung sorgt dafür, dass du für den Strom, den du ins Netz einspeist, eine feste Vergütung bekommst. Wie hoch diese Vergütung ausfällt, hängt unter anderem von der Größe deiner Solaranlage ab – und hier kommt die 10 kWp Grenze ins Spiel. Für Anlagen bis 10 kWp bekommst du die besten Vergütungssätze.

Die 10 kWp Grenze bietet dir bei solarer Energie auf den ersten Blick einen klaren Vorteil: Für den Strom, den du innerhalb dieser Grenze produzierst, gibt es die höchste Vergütung. Die Größe deiner Photovoltaikanlage und ihre Wirtschaftlichkeit hängen immer von deinen individuellen Gegebenheiten ab. Klar ist jedoch, dass sich eine Erweiterung deiner bestehenden Anlage in vielen Fällen lohnen kann. Auch wenn die Einspeisevergütung für den Strom, der über die 10 kWp Grenze hinaus produziert wird, niedriger ausfällt, profitierst du weiterhin von den höheren Vergütungssätzen für die ersten 10 kWp. Eine größere Anlage ermöglicht dir, mehr Strom zu erzeugen – und vor allem, deinen Eigenverbrauch zu maximieren. So kann sich eine größere PV-Anlage auch bei niedrigeren Vergütungssätzen finanziell auszahlen.

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Welche Rolle spielt die 10 kWp Grenze bei Photovoltaik für deine Steuer?

Nachdem wir uns die Einspeisevergütung angeschaut haben, werfen wir nun einen Blick auf ein weiteres zentrales Thema: die Steuern für Photovoltaik und die Bedeutung der 10 kWp Grenze. Denn während die Einspeisevergütung dir regelmäßige Einnahmen sichert, bestimmen die steuerlichen Vorgaben, wie viel davon tatsächlich in deinem Geldbeutel bleibt. Die 10 kWp Grenze war lange Zeit ein zentraler Punkt in den steuerlichen Regelungen für Photovoltaikanlagen. Sie beeinflusste unter anderem, ob du Einkommensteuer oder Gewerbesteuer zahlen musstest.

Einkommensteuer: Steuerfreiheit für deine Photovoltaikanlage

Der Gewinn aus der Einspeisung ins Netz war früher grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Doch seit dem Jahr 2023 gelten neue Regelungen, die dir die Planung einer PV-Anlage leichter machen. Vor 2023 mussten Betreiberinnen und Betreiber den Überschuss, den sie durch die Einspeisung ins Netz erzielten, als steuerpflichtiges Einkommen angeben. Dieser Gewinn wurde mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Für kleinere Anlagen bis 10 kWp konntest du jedoch die Liebhaberei-Regelung nutzen, um die Steuerpflicht zu umgehen.

Gut zu wissen: Im Steuerrecht wird der Begriff Liebhaberei verwendet, um Tätigkeiten zu beschreiben, die nicht auf Gewinnerzielung ausgelegt sind. Für Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen bedeutet das eine echte Erleichterung hinsichtlich der zu zahlenden Steuern. Vor 2023 galt: Blieb deine PV-Anlage unter der Grenze von 10 kWp, wurde sie als Liebhaberei eingestuft und du warst von der Einkommensteuerpflicht befreit. Das hieß, Gewinne aus der Einspeisevergütung mussten nicht versteuert werden und du konntest dir den bürokratischen Aufwand, diese Einnahmen zu erfassen, sparen.

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde die bisherige 10 kWp Grenze auf 30 kWp erweitert. Deine PV-Anlage ist seit diesem Zeitpunkt von der Einkommensteuer befreit, wenn:

  • sie maximal 30 kWp leistet und auf oder an einem Einfamilienhaus, einem dazugehörigen Nebengebäude (z. B. Garage, Carport) oder einem gewerblich genutzten Gebäude installiert ist.

  • sie auf oder an einem Mehrfamilienhaus oder einem Gebäude mit Gewerbeflächen installiert ist und dabei maximal 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit leistet.

  • die Gesamtleistung aller auf dich angemeldeten Anlagen 100 kWp nicht überschreitet und jede Anlage die oben genannten Voraussetzungen erfüllt.

Die Steuerfreiheit umfasst alle Einnahmen und Überschüsse aus dem Betrieb der Anlage – also beispielsweise die Einspeisevergütung. Du musst diese nicht mehr in deiner Steuererklärung angeben, was die Bürokratie erheblich reduziert. Dank der neuen Regelung kannst du auch größere Anlagen betreiben, ohne dir Gedanken über die Einkommensteuerpflicht zu machen. Diese Änderung erleichtert dir nicht nur den Einstieg in die Solarenergie, sondern macht den Betrieb deiner Anlage langfristig attraktiver.

Umsatzsteuer: Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein Nullsteuersatz für den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp. Das bedeutet: Du zahlst keine Umsatzsteuer auf deine Anlage und sparst direkt bei den Anschaffungskosten. Der Aufwand für die Vorsteuererstattung entfällt ebenfalls.

Gewerbesteuer: Ist die 10 kWp Grenze noch relevant?

Seit 2020 wurden PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp nicht als gewerbliche Betriebe eingestuft und Betreiberinnen und Betreiber waren von der Gewerbesteuer befreit. Das bedeutete, dass sie kein Gewerbe anmelden, keine Gewerbesteuer zahlen und auch nicht Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) werden mussten.

Grundsätzlich fällt Gewerbesteuer an, wenn eine Photovoltaikanlage gewerbliche Einkünfte erzielt. Für private Anlagen gibt es jedoch Ausnahmen, die auch nach der Anhebung der Grenze von 10 kWp auf 30 kWp im Jahr 2023 weiterhin gelten. Deine Anlage wird in der Regel nicht als eigenständiger Gewerbebetrieb eingestuft, wenn sie:

  • auf einem privaten Wohngebäude installiert ist.

  • primär der Eigenversorgung dient und keine gewerbliche Nutzung erfolgt.

  • eine Leistung von maximal 30 kWp erbringt.

Selbst wenn deine Anlage größere Einnahmen durch die Einspeisung ins Netz erzielt, bleibt sie in der Regel gewerbesteuerfrei, solange sie auf einem Privatgrundstück installiert ist und die kWh-Nutzung den typischen Werten eines Eigenheims entspricht. Die Erhöhung der Grenze von 10 auf 30 kWp hat die Freiheit von Steuern auf solare Energie weiter gefestigt.

Auf einen Blick: Wo die 10 kWp Grenze zählt – und wo nicht mehr

Wie du gesehen hast, hat sich die Bedeutung der 10 kWp Grenze in verschiedenen Bereichen verändert. Die 10 kWp Grenze war lange ein entscheidender Faktor rund um Photovoltaikanlagen – von der EEG-Umlage über Steuern bis zur Einspeisevergütung. Doch mit den neuen Regelungen wurden viele Vorteile, die vorher nur für kleinere Anlagen galten, auf größere PV-Systeme ausgeweitet, um Solarstrom noch attraktiver zu machen. Wir fassen für dich noch einmal zusammen, wo die 10 kWp Grenze heute noch relevant ist und wo die neue 30 kWp Regelung ihren Platz eingenommen hat, damit du nicht den Überblick verlierst.

Fazit: Wie wichtig ist die 10 kWp Grenze noch?

Die 10 kWp Grenze hatte in der Vergangenheit Einfluss auf steuerliche Regelungen und die EEG-Umlage. Mit den neuen Gesetzen wurde sie jedoch durch die 30 kWp Grenze ersetzt, wodurch ihre Bedeutung verringert wurde. Diese neue Grenze bietet Vorteile, die früher nur kleinen Anlagen vorbehalten waren, und ermöglicht dir eine einfachere Planung ohne steuerliche Nachteile oder bürokratische Hürden, wenn deine PV-Anlage die 10 kWp Grenze überschreitet.

Für dich bedeutet das: Die neuen Regelungen eröffnen dir viel mehr Möglichkeiten, deine Photovoltaikanlage effizient und wirtschaftlich zu gestalten. Maximiere das Potenzial deiner Dachfläche und leiste gleichzeitig einen aktiven Beitrag zur Energiewende! Dabei stehen dir die Expertinnen und Experten von 1KOMMA5° mit Rat und Tat zur Seite.

1KOMMA5° hilft dir bei der Planung deiner Solaranlage

Der Traum von einer eigenen Photovoltaikanlage muss nicht an einer kWp Grenze scheitern. Mit 1KOMMA5° wird der Weg zu deiner PV-Anlage nicht nur unkompliziert und effizient, sondern auch flexibel, wenn es um die Planung geht. Egal, ob du dich für eine kleine Anlage bis 10 kWp entscheidest oder größere Kapazitäten bis 30 kWp nutzen möchtest – wir helfen dir bei der Planung!

  • Komplette Betreuung: Wir begleiten dich von der ersten Anfrage bis zum effizienten Betrieb deiner PV-Anlage. Ob unter oder über der 10 kWp Grenze – wir helfen dir, das Maximum aus deiner Anlage herauszuholen.

  • Planung ohne Hindernisse: Unsere erfahrenen Fachbetriebe kennen die steuerlichen und technischen Regelungen rund um die 10 und 30 kWp Grenzen. Mit 1KOMMA5° bekommst du eine Anlage, die auf deine Bedürfnisse abgestimmt ist.

  • Intelligentes Gesamtsystem: 1KOMMA5° kombiniert deine Solaranlage mit intelligenter Steuerung durch unsere Energie-Software-Plattform Heartbeat AI. So wird dein Energiefluss optimiert und du bist perfekt ausgerüstet für die Zukunft des Strommarktes.

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