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Photovoltaik 30 kWp Grenze

Photovoltaik: Die Bedeutung der 30 kWp Grenze für deine Steuer

Seit 2023 profitieren Betreiberinnen und Betreiber einer Solaranlage mit Einspeisung von erheblichen steuerlichen Entlastungen. Abhängig von der Modulleistung können die Mehrwertsteuer und die Einkommensteuer entfallen. Besonders wichtig ist dafür die sogenannte 30 kWp Grenze. Sie ersetzt die alte 10 kWp Grenze und unterscheidet zwischen Anlagen mit einer Leistung unter und über 30 kWp. Was die Regelungen für dich bedeuten, erklären wir dir in diesem Beitrag. 

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30 kWp-Grenze für Photovoltaik

Das Wesentliche in Kürze

  • Das hat sich geändert: Seit 2023 gilt für Photovoltaik die 30 kWp Grenze. Sie bedeutet neue steuerliche Regelungen für dich als Eigenheimbesitzerin oder -besitzer mit Photovoltaikanlage und Teileinspeisung. Vormals galt eine 10 kWp Grenze für Photovoltaik.

  • Gute Neuigkeiten: Betreibst du eine PV-Anlage mit einer Leistung von unter 30 kWp, zahlst du in der Regel keine Mehrwertsteuer sowie Einkommensteuer mehr. Das ist für die meisten Haushalte der Fall.

  • Wichtig zu wissen: Auch bei einer Bruttoleistung über 30 kWp kann unter bestimmten Voraussetzungen der Nullsteuersatz (0 % MwSt.) greifen, sofern die Anlage wohnungsnah installiert ist. Die pauschale Steuerfreiheit bei der Einkommensteuer endet jedoch hier.

  • So günstig wie nie: Aufgrund der Steuererleichterungen ist jetzt der beste Zeitpunkt, in Solarenergie zu investieren.

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Steuerbefreiungen für Solaranlagen kurz erklärt

Seit dem 1. Januar 2023 ist der Betrieb einer Photovoltaikanlage mit Einspeisung auf Einfamilienhäusern steuerfrei möglich. Dank einer neuen EU-Richtlinie entfallen sowohl die Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer als auch die Einkommensteuer für Betreiberinnen und Betreiber. Dadurch musst du die 19 Prozent Mehrwertsteuer nicht mehr zahlen – der Nettobetrag und der Bruttobetrag für die Anschaffung und Inbetriebnahme sind also identisch.

Zudem entfällt die Einkommensteuer auf den Eigenverbrauch und die Einnahmen aus der Einspeisevergütung. Für dich bedeutet das einen „Nullsteuersatz“ bzw. eine Steuerbefreiung. Als Hauptvoraussetzung gilt die 30 kWp Grenze für deine Photovoltaikanlage. 

Wofür steht überhaupt das kWp in "kWp Grenze"?

Die Abkürzung kWp steht für Kilowatt-Peak. Diese Maßeinheit bezeichnet die Spitzenleistung, die eine PV-Anlage erbringen kann. Möchtest du die Höchstleistung in Kilowatt-Peak ermitteln, multiplizierst du die Leistung eines Solarmoduls mit der Anzahl aller verbauten Module auf deinem Dach.

Wie groß ist eine 30 kWp Anlage eigentlich?

Vielleicht fragst du dich, ob du mit deinem Hausdach überhaupt in die Nähe dieser Grenze kommst. Um 30 kWp zu erreichen, benötigst du eine belegbare Dachfläche von etwa 135 bis 150 Quadratmetern. Das entspricht grob 70 bis 80 modernen Solarmodulen.

Eine solche Anlage produziert in Deutschland durchschnittlich 30.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Zum Vergleich: Ein typischer 4-Personen-Haushalt verbraucht im Einfamilienhaus etwa 4.000 Kilowattstunden. Die 30 kWp Grenze ist also sehr großzügig bemessen und deckt fast alle privaten Aufdach-Projekte problemlos ab. Dank dieser Vereinfachungsregelung musst du dir keine Sorgen machen, versehentlich "zu groß" zu bauen.

Grund zur Freude: Steuerbefreiungen für eine PV-Anlage unter 30 kWp

Der komplette Steuerwegfall gilt, wenn die Bruttoleistung von Photovoltaik unter der 30 kWp Grenze liegt. Da das praktisch auf alle privaten Photovoltaikanlagen zutrifft, ist diese Voraussetzung in der Regel erfüllt. Auf welche weiteren Anforderungen solltest du noch achten?

  • Standort: Die PV-Anlage muss auf dem Dach eines Wohngebäudes installiert sein oder sich in unmittelbarer Nähe befinden, z. B. auf Carports, Garagen oder Scheunen. Öffentliche Gebäude und solche, die dem Gemeinwohl dienen, sind ebenfalls inbegriffen. Vorsicht bei Freiflächenanlagen im Garten: Hier muss oft nachgewiesen werden, dass das Hausdach ungeeignet ist.

  • Betreibende Person: Du bist als Anlagenbetreiber der Photovoltaikanlage auf der Rechnung aufgeführt. Wichtig: Das Marktstammdatenregister muss korrekt gepflegt sein.

  • Einkommensteuer-Detail: Die Einkommensteuerbefreiung gilt rückwirkend bereits ab dem Steuerjahr 2022 – auch für Bestandsanlagen.

  • Umsatzsteuer-Detail: Der Nullsteuersatz bei Lieferung und Installation gilt für Rechnungen ab dem 01. Januar 2023.

Du erfüllst diese Voraussetzungen? Dann herzlichen Glückwunsch! Für dich entfällt die Umsatzsteuer. Das schließt übrigens neben dem Erwerb auch die Lieferung sowie die Installation der Solaranlage mit allen benötigten Komponenten wie dem Wechselrichter ein. Du sparst also Steuern auf den kompletten Anschaffungsprozess!

Und es wird noch besser: Speist du Solarstrom ins Netz ein und erhältst eine Einspeisevergütung, musst du den Gewinn seit 2023 ebenfalls nicht mehr versteuern. Der früher gefürchtete Antrag auf Liebhaberei beim Finanzamt entfällt dank der Vereinfachungsregelung nun automatisch. Du sparst dir den bürokratischen Aufwand und die Kleinunternehmerregelung ist oft gar nicht mehr nötig, da du ohnehin steuerbefreit bist.

Übrigens: Die Senkung der Mehrwertsteuer gilt auch für die Installation eines Stromspeichers für PV-Anlagen. Plane diesen beim Kauf also gleich mit ein! Möchtest du noch eine Wallbox für dein E-Auto, zahlst du aber nach wie vor 19 Prozent Mehrwertsteuer. Das gilt unabhängig von der 30 kWp Grenze für Photovoltaik.

Übrigens: Die Senkung der Mehrwertsteuer gilt auch für die Installation eines Stromspeichers für PV-Anlagen unter 30 kWp. Plane diesen beim Kauf also gleich mit ein! Möchtest du noch eine Wallbox für dein E-Auto, zahlst du aber nach wie vor 19 Prozent Mehrwertsteuer. Das gilt unabhängig von der 30 kWp Grenze für Photovoltaik. Aber mit den Steuereinsparungen wäre die Anschaffung einer Wallbox ja wiederum möglich.

Das Sparen geht weiter: Unabhängig vom Installationsdatum musst du seit dem 01. Januar 2023 keine Einkommenssteuer auf deinen selbst verbrauchten Solarstrom zahlen. Dein Eigenverbrauch ist also auch steuerfrei.

Nicht nur Einfamilienhäuser: Die 15 kWp-Regel

Wohnst du in einem Zweifamilienhaus oder besitzt eine Immobilie mit mehreren Parteien? Auch hier greift die Steuerbefreiung. Die Grenze liegt in diesem Fall bei 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.

Hier gilt eine Obergrenze: Pro Steuerpflichtiger oder Mitunternehmerschaft (z. B. Ehepaare) sind maximal 100 kWp steuerfrei (als Summe aller Anlagen). Das eröffnet auch Vermieterinnen und Vermietern spannende Möglichkeiten.

Achtung Verwechslungsgefahr!

Weitere Grenzen (10 kWp & 25 kWp)

Auch wenn das Finanzamt erst ab 30 kWp genauer hinschaut, gibt es andere Schwellenwerte, die du kennen solltest:

1. Die 10 kWp Grenze (Vergütung)

Für die Einspeisevergütung ist die 10 kWp Marke weiterhin relevant. Die Vergütungssätze sind gestaffelt: Für den Teil deiner Anlagenleistung bis 10 kWp erhältst du einen höheren Cent-Betrag als für den Teil darüber. Trotzdem lohnt sich eine größere Anlage, da die Gestehungskosten sinken.

Gut zu wissen: Der Mythos der "Sonnensteuer" (EEG-Umlage auf Eigenverbrauch) ist Geschichte. Seit Juli 2022 ist diese Abgabe auch für Anlagen über 10 kWp komplett entfallen.

2. Die 25 kWp Grenze (Technik)

Ab einer Anlagengröße von 25 kWp gelten strengere technische Anforderungen. Der Netzbetreiber verlangt hier oft die Fernsteuerbarkeit über ein intelligentes Messsystem (iMSys) oder einen Rundsteuerempfänger. Durch das Solarpaket 1 und den Wegfall der 70%-Regelung (Einspeisebegrenzung) darfst du aber auch unter 25 kWp deine volle Leistung einspeisen.

Was bedeutet die Richtlinie für PV-Anlagen, die größer als 30 kWp sind?

Liegt die Leistung deiner Photovoltaik-Anlage über der 30 kWp Grenze, ändert sich die steuerliche Betrachtung – aber nicht alles wird sofort teuer.

  • Umsatzsteuer: Entgegen früherer Annahmen gilt der Nullsteuersatz (0 % MwSt.) oft auch für Anlagen über 30 kWp, sofern sie auf oder an einem Wohngebäude installiert sind. Hier zählt die Gebäudenutzung, nicht die reine kWp-Zahl.

  • Einkommensteuer: Hier ist die Grenze hart. Über 30 kWp (bzw. bei Überschreitung der Gesamtleistung aller deiner Anlagen) bist du mit den Gewinnen einkommensteuerpflichtig. Eine Vereinfachungsregelung greift hier nicht mehr automatisch.

  • Gewerbesteuer: Du wirst formal gewerbesteuerpflichtig. Aber: Es gibt einen Freibetrag von 24.500 Euro auf den Gewerbeertrag. Da private Anlagen diesen Gewinn kaum erreichen, zahlst du meist trotzdem 0 Euro Gewerbesteuer, musst aber eine Erklärung abgeben. Auch die Mitgliedschaft in der IHK kann dann Thema werden.

Gut zu wissen: Unabhängig von der 30 kWp Photovoltaik-Grenze, sind auch gewerbliche Solaranlagen von der Steuerbefreiung ausgeschlossen. In diesem Fall gelten die Mehrwertsteuer und die Einkommensteuer.

Steuer-Tipp: Musst du deine Anlage versteuern (also Regelbesteuerung statt Liebhaberei), kannst du die Anschaffungskosten einer PV-Anlage über 30 kWp ggf. über 20 Jahre abschreiben. Dies ist jedoch ein komplexes Thema für deine Steuerberatung.

Technische Hürde: Die Wandlermessung ab 30 kVA

Wenn du eine sehr große Anlage planst (z. B. auf einer Scheune), triffst du neben den steuerlichen Grenzen auf eine wichtige technische Grenze des Netzbetreibers: die Wandlermessung.

Normale Stromzähler (Direktmessung) sind meist nur für Ströme bis 44 Ampere ausgelegt. Das entspricht einer Wechselrichterleistung von ca. 30,5 kVA. Übersteigt deine Anlage diesen Wert, ist eine sogenannte Wandlermessung zwingend erforderlich.

Was ist eine Wandlermessung?

Bei der Wandlermessung fließt der Strom nicht direkt durch den Zähler. Stattdessen reduzieren spezielle Stromwandler den Strom in einem festen Verhältnis, damit das Zählwerk ihn erfassen kann. Eine Wandlermessung benötigt einen speziellen Zählerschrank („Wandlerschrank“), der deutlich größer und teurer ist als ein Standard-Schrank.

Die Kosten für eine Wandlermessung liegen oft im vierstelligen Bereich. Planst du eine Anlage knapp über der 30 kWp-Grenze, solltest du prüfen, ob du durch Begrenzung der Wechselrichterleistung (z. B. auf 30 kVA) die teure Wandlermessung vermeiden kannst. Viele Netzbetreiber bestehen bei Überschreitung der 44A-Dauerstrombelastung strikt auf die Wandlermessung. Sprich hierzu frühzeitig mit deinem Installateur, ob eine Wandlermessung nötig wird oder ob eine andere Messkonzept-Lösung (z.B. Kleinwandlermessung) möglich ist. Eine Wandlermessung ist kein Ausschlusskriterium, muss aber in der Wirtschaftlichkeit der Neuanlagen berücksichtigt werden.

Auf einem Blick: Wer profitiert von der 30 kWp Grenze bei Photovoltaik-Besteuerung?

Schwirrt dir vor lauter Informationen der Kopf? Keine Sorge, wir stellen dir die geltenden Photovoltaik-Regelungen bezüglich der 30 kWp Grenze mit Einspeisung für die Steuer noch einmal auf einen Blick dar:

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Fazit: Steuerliche Vorteile dank 30 kWp Grenze

Die Anhebung der Grenzen und die steuerlichen Entlastungen durch das Jahressteuergesetz haben PV-Anlagen so attraktiv gemacht wie nie zuvor. Sie reduzieren die Kosten für die Anschaffung sowie den Betrieb massiv. Entscheidend ist die 30 kWp Grenze als Freigrenze bzw. Obergrenze für die absolute Steuerfreiheit.

Dank der Vorsteuer-Thematik, die durch den 0%-Satz faktisch wegfällt, hast du als Privatperson quasi netto wie brutto die gleichen Kosten. Für dich ist also jetzt der beste Zeitpunkt gekommen, um in eine PV-Anlage zu investieren. Starte mit einem kompetenten Partner wie 1KOMMA5° und lass dich unverbindlich beraten.