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Die Entscheidung für Solarstrom auf dem eigenen Dach hat vielfältige Gründe. Nicht nur ein Beitrag zur Energiewende ist für viele Eigenheimbesitzer wichtig, auch der wirtschaftliche Faktor ist entscheidend. Beides ist heute aktueller denn je, doch eines hat sich über die Jahre geändert: PV-Anlagen mit hohem Eigenverbrauch sind (meist) attraktiver als Solaranlagen, die 100 % Strom ins Netz einspeisen. Warum? Das erfährst du hier.
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen bis 10 kWp (Teileinspeisung) beträgt aktuell seit dem 1. Februar 2026 7,78 ct/kWh - für Volleinspeisung beträgt der aktuelle Wert 12,34 ct/kWh.
Große Dächer profitieren: Für Dachanlagen über 10 kWp gilt eine anteilige Berechnung (sogenannte Mischvergütung).
Die Solarförderung ist ab Inbetriebnahme gesetzlich auf 20 Jahre festgeschrieben.
Weil die Einspeisevergütung weiter sinkt, wird der Eigenverbrauch und die Direktvermarktung über Systeme wie Heartbeat immer wichtiger.
Wirtschaftsministerin Reiche hat schon zu Beginn ihrer Amtszeit ein mögliches Ende der Einspeisevergütung angekündigt - ob und wie lange sie noch weiter existieren wird, ist nach wie vor ungewiss. Alles zur jüngsten Entwicklung im Artikel.

Bekannt aus
2026 will die Bundesregierung das Erneuerbare-Energien-Gesetz reformieren. Damit könnte die feste Einspeisevergütung spätestens 2027 wegfallen.
Eine Photovoltaikanlage mit zehn Kilowatt-Peak-Leistung produziert jährlich rund 10.000 Kilowattstunden Strom, wovon ohne intelligente Steuerung und Speicher meist 70 bis 80 Prozent ins Netz fließen. Sollte die Einspeisevergütung entfallen, verlieren Betreiber jährlich zwischen 550 und 620 Euro. Auf die Mindestlebensdauer von 20 Jahren gerechnet, summiert sich dieser Einnahmeausfall auf 11.000 bis 12.500 Euro.
Aktuell ist die Einspeisevergütung allerdings noch sicher und folgt planmäßig einer halbjährlichen Minderung um 1 Prozent: Wer seit dem 1. Februar 2026 eine Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, erhält 7,78 Cent/kWh für jede Kilowattstunde Strom, die er ins Netz einspeist - bis zum 31. Januar lag der Wert bei 7,86 Cent/kWh.
Die nächste Stufe der Degression steht bereits fest: Ab dem 1. August 2026 sinkt die feste Einspeisevergütung für die Überschusseinspeisung bei Anlagen bis 10 kWp voraussichtlich weiter auf rund 7,70 Cent/kWh. Auch die Vergütung für Volleinspeiser wird erneut angepasst und liegt dann bei etwa 12,23 Cent/kWh. Da die Vergütungshöhe zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme für 20 Jahre festgeschrieben wird, sichert sich, wer seine Anlage noch vor diesem Stichtag in Betrieb nimmt, dauerhaft die höheren Vergütungssätze.
Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Förderung zum Ausbau von Photovoltaik. Sie wurde im Jahr 2000 im Rahmen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) eingeführt. Das EEG bildet die rechtliche Grundlage für den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland, auch über Solaranlagen hinaus. Die Abrechnung der Zahlungsströme erfolgt dabei oft über komplexe Mechanismen zwischen Verteilnetzbetreibern und dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber.
Hausbesitzer können dank der Einspeisevergütung Geld für den Stromertrag ihrer privaten Photovoltaikanlage erhalten. Für jede Kilowattstunde (kWh) Strom, die du in das öffentliche Netz einspeist, erhältst du eine festgesetzte Summe vom Netzbetreiber.
Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von folgenden Faktoren ab:
Zeitpunkt der Inbetriebnahme deiner PV-Anlage: Du bekommst immer die zum entsprechenden Datum gültige Förderhöhe auf 20 Jahre festgeschrieben.
Größe bzw. Nennleistung der PV-Anlage in kWp: Das ist Relevant für die Berechnung der Mischvergütung bei größeren Anlagen)
Anteil der Einspeisung: Es wird unterschieden zwischen einer 100-prozentigen Einspeisung und einer Teileinspeisung.
Die Einspeisevergütung erhältst du garantiert über 20 Jahre nachdem deine PV-Anlage in Betrieb genommen wurde. Die Finanzierung dieses Systems wird national über den jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber ausgeglichen („EEG-Konto“).
Von der festen Einspeisevergütung profitieren Privathaushalte und kleine Gewerbebetriebe mit Anlagen bis 100 kWp. Ist die Anlage größer, gibt es nur die Möglichkeit, den Strom selbst an der Strombörse zu vermarkten.
Zudem muss deine Anlage vom örtlichen Netzbetreiber genehmigt und innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Dann steht dem Erhalt der Einspeisevergütung nichts mehr im Wege.
Wenn du eine Photovoltaikanlage besitzt, hast du die Wahl zwischen zwei Vergütungsmodellen: Der Volleinspeisung und der Teileinspeisung bzw. Überschusseinspeisung.
Bei die Volleinspeisung fließt der gesamte Strom aus deiner PV-Anlage in das öffentliche Netz. Du nutzt den Strom von deinem Dach nicht selbst. Das ist bei der Überschusseinspeisung anders. Bei diesem Modell liegt der Fokus auf dem Eigenverbrauch. Zuerst verwendest du den erzeugten Solarstrom selbst, nur der Anteil, der “übrig” bleibt (der Überschuss), wird ins Netz eingespeist.
Vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage teilst du dem Netzbetreiber deine Wahl mit. Einmal getroffen, ist die Entscheidung für Eigenverbrauch oder Volleinspeisung jedoch nicht unumkehrlich. Solltest du mit den Jahren einen Wechsel auf das andere Modell wünschen, ist das weiterhin möglich. Du kannst dem Netzbetreiber jedes Jahr bis spätestens 30. November deinen Änderungswunsch für das Folgejahr mitteilen.
Gut zu wissen: Es ist auch möglich, gleichzeitig eine Eigenverbrauchsanlage und eine Anlage zur Volleinspeisung auf demselben Gebäude in Betrieb zu nehmen. Dies wird oft als Anlagenzusammenfassung technisch gelöst oder über getrennte Zähler realisiert, wobei für jeden Teil eine eigene Mischvergütung oder Festvergütung gelten kann.
Du bekommst nach dem Wechsel die Vergütung, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme deiner Anlage für die Volleinspeisung galt.
Hier verringert sich die Einspeisevergütung entsprechend. An dem Grundsatz, dass der Vergütungssatz 20 Jahre lang (plus Jahr der Inbetriebnahme) ausgezahlt wird, ändert sich dadurch nichts.
Das Erneuerbare Energien Gesetz wurde vor mehr als zwei Jahrzehnten eingeführt. Damals war die Einspeisung das einzige Ziel. Deshalb war die Einspeisevergütung zu Beginn sehr hoch. Für eine Kilowattstunde haben Hausbesitzer damals noch 50 Cent erhalten. Dank dieser hohen Vergütungen war es lange Zeit wirtschaftlich, den produzierten PV-Strom vollständig ins Netz einzuspeisen.
Seitdem hat sich jedoch viel getan. Der PV-Ausbau in Deutschland hat Fahrt aufgenommen und die Preise für Module sind über die Jahre gesunken. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Höhe der Einspeisevergütung 2023 nochmals angepasst. Seit dem 01.02.2024 sinken die Vergütungssätze alle 6 Monate um je 1 Prozent.
Doch die beruhigende Nachricht ist: Solaranlagen lohnen sich weiterhin! Sie müssen nur anders genutzt werden. Statt Volleinspeisung sollten Anlagen nun auf den Eigenverbrauch und die Direktvermarktung optimiert werden.
Die Zahlen sprechen für sich. Anhand der Vergütungsentwicklung und einem Vergleich der Strompreise aus verschiedenen Quellen wird deutlich, dass ein möglichst hoher Eigenverbrauch für die meisten Hausbesitzer die beste Wahl ist.
Netzstrom kostet aktuell durchschnittlich ca. 39 Cent pro Kilowattstunde.
Solarstrom vom eigenen Dach verursacht bei guter Ausrichtung Stromgestehungskosten von ca. 6 Cent/kWh
Bei diesen Stromgestehungskosten bedeutet jede selbst verbrauchte Kilowattstunde also eine Ersparnis von ca. 33 Cent, während eine eingespeiste Kilowattstunde Strom gerade einmal einen Gewinn von rund 8 Cent erzielt.
Einspeisevergütung bei Volleinspeisung liegen die Fördersätze für Anlagen bis 10 kWp (Stand: Februar 2026) bei 12,34 ct/kWh. Bei Teileinspeisung sind es sogar nur 7,78 ct/kWh.
Diese Differenz zeigt, dass es sinnvoll ist, deinen Autarkiegrad zu erhöhen und den Eigenverbrauch zu steigern. Die Lösung? Eine Anlage mit Stromspeicher. Mit einem Batteriespeicher kannst du den Eigenverbrauch deines erzeugten Solarstroms auf ca. 70 % steigern.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist das kein realistisches Szenario. Die Gesetzesgrundlage zeigt klar die Richtung der Preisentwicklung auf. Ab August 2026 werden die Vergütungssätze für die Einspeisevergütung erneut um 1% sinken. Ein halbes Jahr später erneut.
Zudem haben sich die Modalitäten am Strommarkt seit Einführung der Vergütung deutlich verändert: Während die Einspeisevergütung früher den PV-Zubau so kräftig wie möglich ankurbeln sollte, besteht heute bei hohem Sonnenaufkommen ein Problem durch zu hohe Einspeisung, die das Netz belastet. Die bestehende Vergütung subventioniert also gegenwärtig ein Einspeiseverhalten, das nicht mehr mit den aktuellen Anforderungen an das Stromnetz und den Marktmechanismen harmoniert. Statt einer Erhöhung der Einspeisevergütung liegt der Fokus der Politik nun darauf, alternative Anreize zu schaffen, wie etwa solche für Speichertechnologien und eine bessere Netzsteuerung, um die Energiewende nachhaltig voranzutreiben.
Ein ebenfalls denkbares Szenario liegt daher in der kompletten Abschaffung der Einspeisevergütung. Diese Vergütung, die ursprünglich als Anreiz für den Ausbau erneuerbarer Energien eingeführt wurde, steht zunehmend in der Kritik. Mit den sinkenden Kosten für Solaranlagen und steigenden Eigenverbrauchsmöglichkeiten argumentieren Kritiker, dass die pauschale Förderung nicht mehr zeitgemäß ist. Stattdessen könnten künftige Regierungen beschließen, die Subventionen für neue Anlagen zu beenden.
Bereits in Betrieb genommene Anlagen wären von einem solchen Beschluss nicht betroffen, da sie weiterhin die Einspeisevergütung für die garantierten 20 Jahre erhalten würden. Die Abschaffung würde also lediglich Anlagen betreffen, die nach Inkrafttreten eines solchen Beschlusses ans Netz gehen.
Ein Ersatz der bisherigen Einspeisevergütung durch eine zielgerichtetere Förderung ist ebenfalls denkbar. So könnten künftige Subventionen vor allem netzdienliche Einspeisungen belohnen, die dazu beitragen, das Stromnetz auch bei hohen Anteilen erneuerbarer Energien stabil zu halten. Solche Maßnahmen würden einen wichtigen Schritt in Richtung eines flexiblen und modernen Energiesystems darstellen, das auf intelligentem Management und der Integration von Speichertechnologien basiert.
Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber: Am besten vor der Montage, da der Netzbetreiber ein Recht auf die Prüfung zur Netzkompatibilität hat.
Freigabe zur Installation: Ist die Anmeldung eingereicht, erstellt der Netzbetreiber einen Ablaufplan für die notwendigen Prüfungsschritte. Diese werden in vier bis acht Wochen durchgeführt. Schließlich erhältst du eine „Netztechnische Stellungnahme“ vom Netzbetreiber.
Montage und Inbetriebnahme: Das Inbetriebnahmeprotokoll muss von einer Elektrofachkraft erstellt und zusammen mit weiteren Dokumenten beim Netzbetreiber vorgelegt werden.
Registrierung deiner PV-Anlage im Marktstammdatenregister: Die Bundesnetzagentur dokumentiert die Betriebsdaten jeder Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister. So können präzise Aussagen zur Photovoltaikleistung, zu den Einspeisemengen und zur Netzauslastung in Deutschland getroffen werden.
Austausch Stromzähler: Dein alter Stromzähler wird vom Netzbetreiber durch eine moderne Messeinrichtung ausgetauscht.
Auszahlung der Einspeisevergütung: Wie genau diese funktioniert, erfährst du im nächsten Abschnitt.
Für die Ermittlung, wie viele Kilowattstunden Strom du ins Netz eingespeist hast, ist ein entsprechender Stromzähler notwendig. Es gibt Zwei-Wege-Zähler (auch Zweirichtungszähler), die gleichzeitig messen, wie viel Strom aus dem Netz du verwendest und wie viel in die andere Richtung eingespeist wird.
Die beste Lösung sind jedoch Smart Meter. Sie sind die neueste Generation von Stromzählern. In Kombination mit einer Steuerbox ermöglichen sie die Teilnahme an flexiblen Tarifen und verhindern, dass deine Anlage pauschal abgeregelt wird (früher oft via Wirkleistungsbegrenzung).
Achtung Stolperfalle: Die Wahl der Veräußerungsform
Du musst deinem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme explizit mitteilen, welche Veräußerungsform du wählst. In der Regel ist das die klassische EEG-Vergütung oder die Direktvermarktung (Marktprämienmodell). Versäumst du diese Mitteilung ("Zuordnung zur Veräußerungsform"), darf der Netzbetreiber deine Vergütung empfindlich kürzen.
Die Antwort ist einfach: Keine einzige Kilowattstunde. Denn in Deutschland ist es verboten, Solarstrom ohne Genehmigung oder Anmeldung in das Stromnetz einzuspeisen. Wenn du die Anmeldung deiner Anlage nicht selbst vornehmen möchtest, wähle einen Installateur, der das für dich übernimmt.
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Mit dem Solarpaket I und den aktuellen EEG-Regelungen, vor allem dem sogenannten "Solarspitzengesetz", das seit dem 25. Februar 2025 gilt, verändert sich die Vergütung von Solarstrom bei negativen Strompreisen grundlegend. Für neue Photovoltaikanlagen – also solche, die ab diesem Datum in Betrieb gehen – gilt: Wenn an der Strombörse über einen Zeitraum von mindestens einer Viertelstunde ein negativer Marktpreis herrscht, wird für eingespeisten Solarstrom keine Einspeisevergütung mehr gezahlt. Diese Regel betrifft insbesondere Anlagen auf Wohnhäusern, sofern sie mit einem intelligenten Messsystem (Smart-Meter) ausgestattet sind. Kleinere Anlagen ohne Smart-Meter sind zunächst ausgenommen, bis klare Vorgaben durch die Bundesnetzagentur folgen. Bestandsanlagen sind von den Regelungen des Solarspitzengesetzes nicht betroffen.
Diese Regel betrifft insbesondere größere Anlagen, wird aber zunehmend auch für kleinere Systeme relevant, die über ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) verfügen. Die entfallene Vergütung geht jedoch nicht dauerhaft verloren: Die betroffenen vergütungsfreien Zeiträume werden am Ende der regulären 20-jährigen EEG-Förderdauer angehängt. So will der Gesetzgeber sicherstellen, dass der wirtschaftliche Betrieb weiterhin möglich bleibt – zugleich aber die Netze in Zeiten mit Stromüberangebot entlastet werden. Anlagenbetreiber sollten deshalb verstärkt auf Eigenverbrauch und Speicherlösungen setzen, um Strom gezielt dann zu nutzen, wenn er am meisten wert ist. Wer neu baut, sollte frühzeitig ein Smart-Meter mit Steuerbarkeit einplanen – andernfalls darf nach dem Solarspitzengesetz zunächst nur 60 Prozent der Anlagenleistung (Nennleistung in kWp) eingespeist werden.
Anlagenbetreiber sollten deshalb verstärkt auf Eigenverbrauch und Speicherlösungen setzen. Wer neu baut, sollte frühzeitig ein Smart-Meter und idealerweise eine Steuerbox oder ein intelligentes Energiemanagement einplanen.
Neben dem positiven Beitrag zur Energiewende ist der eine oder andere zusätzliche Euro auf dem Konto ein willkommener Anreiz, auf Solarstrom umzusteigen. Die lokalen Netzbetreiber zahlen die Einspeisevergütung an dich als Anlagenbetreiber aus. Der Prozess ist recht einfach.
Das Jahr, in dem die Photovoltaikanlage ans Stromnnetz geht, zählt noch nicht zur 20-Jahres-Frist. Wenn du deine Anlage also zu Beginn eines Jahres installierst, kommen dir fast 21 Jahre lang Einnahmen zugute.
Im Hinblick auf die Auszahlung der Einspeisevergütung kannst du zwischen einer monatlichen und einer jährlichen Abrechnung wählen.
Bei der Einspeisevergütung mit monatlicher Abrechnung wird jeden Monat dein aktueller Zählerstand erfasst, um die Höhe deiner Vergütung zu bestimmen. Das Geld wird dir im Folgemonat ausgezahlt.
Hast du eine jährliche Abrechnung gewählt, erhältst du die Einspeisevergütung erst einmal als monatliche Vorauszahlung. Dafür schätzt der Netzbetreiber zunächst die Kilowattstunden, die deine Photovoltaikanlage ins Netz einspeist. Am Ende des Jahres reichst du einen Zählerstand ein und erhältst eine Jahresabrechnung anhand der tatsächlichen Werte.
Wenn du zu viel bekommen hast, musst du eine Rückzahlung leisten. Wenn du zu wenig bekommen hast, erhältst du eine Nachzahlung. Die Jahresabrechnung bildet zudem die Grundlage, um die monatlichen Abschläge für das folgende Jahr anzusetzen.

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Immer wenn es um Einkünfte geht, steht natürlich die Frage nach der Steuererklärung im Raum. Aber auch hier gibt es gute Nachrichten: Für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp Nennleistung auf Einfamilienhäusern bist du sowohl von der Einkommenssteuer befreit als auch von der Umsatzsteuer (Stichwort: Kleinunternehmerregelung).
Gut zu wissen für deine Planung: Die Befreiung von der Einkommensteuer gilt nicht erst seit heute. Der Gesetzgeber hat diese Regelung rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Das bedeutet, dass Erträge aus deiner Einspeisevergütung für entsprechende Dachanlagen bereits ab dem Steuerjahr 2022 steuerfrei sind.
Nach 20 Jahren gelten private Solaranlagen als „ausgefördert“. Doch viele Photovoltaikanlagen laufen deutlich länger. 1KOMMA5° beispielsweise gibt für die eigenen Module eine Leistungsgarantie für 30 Jahre aus.
Natürlich macht es Sinn, die funktionierende Anlage zu behalten. Zusätzlich erhältst du auch nach Ablauf der Einspeisevergütung auf Grundlage des EEG weiterhin eine Vergütung vom Netzbetreiber. Die Höhe richtet sich nach dem “Jahresmarktwert Solar”. Doch Vorsicht: Dieser Wert schwankt stark mit dem Börsenstrompreis. Lag er 2022 noch hoch, fiel er 2024 deutlich ab. Zudem werden davon noch Vermarktungskosten abgezogen.
Die sicherste Rendite für deine Altanlage ist daher nicht die Einspeisung zum volatilen Marktwert, sondern die technische Umstellung (Repowering) und die Maximierung des Eigenverbrauchs, um teuren Netzstrom zu sparen.
Hast du eine sehr alte Solaranlage auf deinem Dach, sind wahrscheinlich PV-Module verbaut, die in ihrer Leistung nicht mit der aktuellen Technologie mithalten können. Die neuen Regelungen zum “Repowering” im Solarpaket machen den Austausch einfacher:
Wer jetzt alte Module gegen neue, leistungsstärkere Module austauscht, verliert nicht mehr den EEG-Vergütungsanspruch.
Die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der ursprünglichen PV-Anlage geltende Einspeisevergütung zählt weiterhin für den ursprünglichen Leistungsanteil.
Die Mehrleistung, die über die bisherige maximale Leistung deiner PV-Anlage hinausgeht, wird wie eine neue Anlage behandelt. Hier entsteht faktisch eine Mischvergütung aus dem alten, hohen Tarif (für den alten Leistungsanteil) und dem neuen Tarif (für den neuen Leistungsanteil).
Diese Mischvergütung macht das Repowering extrem attraktiv, da du hohe alte Tarife sicherst und gleichzeitig mehr Strommenge produzierst.
Hast du eine sehr alte Solaranlage auf deinem Dach, sind wahrscheinlich PV-Module verbaut, die in ihrer Leistung nicht mit der aktuellen Technologie mithalten können. Ein Austausch kann Sinn machen, um effizienter Strom zu erzeugen. Bevor du loslegst, beachte auch hier die Regelungen zur Einspeisevergütung. Grundlage ist das "Solarpaket I" der Bundesregierung aus dem April 2024.
Bislang galt, dass du Module einer EEG-geförderten PV-Anlage nur dann austauschen darfst, wenn sie defekt sind, durch unsachgemäße Montage beschädigt wurden, Sicherheitsmängel oder eine technische Funktionsstörung vorliegen.
Die neuen Regelungen zum “Repowering” machen den Austausch einfacher und besagen:
Wer jetzt alte Module gegen neue, leistungsstärkere Module austauscht, verliert nicht mehr den EEG-Vergütungsanspruch.
Die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage geltende Einspeisevergütung zählt weiterhin.
Für die PV-Leistung bis zur bisherigen Maximalleistung deiner Solaranlage, erhältst du die bisherige Einspeisevergütung.
Die Mehrleistung, die über die bisherige maximale Leistung deiner PV-Anlage hinausgeht, wird wie eine neue Anlage behandelt. Für sie gelten die zum Anmeldezeitpunkt gültigen Regeln des EEG.
In der Praxis führt das zu einer sogenannten Mischvergütung: Für den ursprünglichen Leistungsanteil gilt weiter der alte Vergütungssatz, während die zusätzliche Leistung nach den aktuellen EEG-Konditionen vergütet wird.
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen sinkt derzeit alle sechs Monate (Stichwort Absenkung und Degression). Gleichzeitig wird der produzierte Solarstrom aus Neuanlagen immer günstiger. So ist die Volleinspeisung heute für die meisten Hausbesitzer weniger wirtschaftlich als ein smartes Management im Dreieck aus eigenem Verbrauch des PV-Stroms, Direktvermarktung und Speicherung. Auch wenn der Übertragungsnetzbetreiber die Vergütung garantiert: Der echte Gewinn liegt heute in der Unabhängigkeit.
1Anlagen mit einer Leistung bis 10 kWp
2Durchschnittlicher Strompreis in Deutschland 2025 39,69 Cent/kWh Quelle: BDEW-Strompreisanalyse Mai 2025 (https://www.bdew.de/service/daten-und-grafiken/bdew-strompreisanalyse/) [abgerufen am 16.07.2025]
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