Die Entscheidung für Solarstrom auf dem eigenen Dach hat vielfältige Gründe. Nicht nur ein Beitrag zur Energiewende ist für viele Eigenheimbesitzer wichtig, auch der wirtschaftliche Faktor ist entscheidend. Beides ist heute aktueller denn je, doch eines hat sich über die Jahre geändert: PV-Anlagen mit hohem Eigenverbrauch sind (meist) attraktiver als Solaranlagen, die 100 % Strom ins Netz einspeisen. Warum? Das erfährst du hier.
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen bis 10 kWp (Teileinspeisung) beträgt aktuell 7,94 Cent/kWh – gültig für Anlagen, die seit dem 1. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden.
Ab dem 1. August 2025 wird der Satz voraussichtlich auf 7,87 Cent/kWh sinken.
Die Vergütung ist ab Inbetriebnahme gesetzlich auf 20 Jahre festgeschrieben.
Weil die Einspeisevergütung weiter sinkt, wird der Eigenverbrauch bei der Auslegung von Solaranlagen immer wichtiger – insbesondere zur Senkung der Stromkosten.
Bekannt aus
Wer ab dem 1. August 2025 eine Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, erhält weniger Geld für jede Kilowattstunde Strom, die er ins Netz einspeist. Grund dafür ist die sinkende Einspeisevergütung. Zwischen Februar und Juli lag die garantierte Einspeisevergütung für Verbraucherinnen und Verbraucher, die Teile ihres selbsterzeugten Stroms in Netz einspeisen, bei 7,94 Cent/kWh.1 Ab August sinkt sie um ein Prozent auf 7,87 Cent/kWh:
So sieht die historische Entwicklung der Förderung aus
Auch für die Volleinspeisung (kein Selbstverbrauch des erzeugten PV-Stroms) verringert sich der Betrag von bisher 12,60 Cent/kWh auf 12,48 Cent/kWh. Die Einspeisevergütung wurde im Jahr 2000 eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Seit 2004 wurde sie schrittweise gesenkt, seit 2024 alle sechs Monate um jeweils ein Prozent. Der Gesetzgeber reagierte unter anderem, weil die Preise für Solaranlagen gefallen sind. Bereits bestehende Anlagen sind von der Senkung nicht betroffen. Die Einspeisevergütung wird für jeweils 20 Jahre garantiert.
Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde aus der Solaranlage spart um die 33 Cent
„Die garantierte Einspeisevergütung wird in den kommenden Monaten und Jahren noch weiter sinken”, sagt Jannik Schall, Mitgründer und CPO von 1KOMMA5°. „Davon sollte sich aber niemand abschrecken lassen. Der große finanzielle Vorteil einer Solaranlage entsteht durch jede Kilowattstunde Strom, die man nicht mehr teuer aus dem Netz kaufen muss, nicht aus der Einspeisevergütung. Wer den Eigenverbrauch des Solarstroms erhöht, macht sich unabhängiger vom Strompreis und staatlichen Förderungen und senkt seine Stromrechnung jedes Jahr um hunderte Euro.”
Bei Gestehungskosten einer Kilowattstunde Solarstrom von 6 Cent, entsteht durch die Einspeisung lediglich 1,87 Cent Gewinn. Spart man sich durch den Eigenverbrauch dagegen den Netzbezug einer Kilowattstunde Strom zu durchschnittlich 39 Cent/kWh2, ergibt das ein Plus von 33 Cent/kWh.
„Ohne Speicher und intelligente Steuerung fließt ein Großteil des selbst erzeugten Solarstroms ungenutzt ins Netz”, sagt Jannik Schall. „Eigenverbrauch macht Photovoltaik nicht nur für Haushalte wirtschaftlicher, sondern entlastet auch das Netz. Das wiederum senkt die Stromkosten für alle.”
Höherer Eigenverbrauch bringt PV-Anlagen-Besitzern fast 850 Euro pro Jahr, intelligente Steuerung spart noch mehr
Wie sinnvoll ein höherer Eigenverbrauch ist, zeigt ein Berechnungsbeispiel: Angenommen ein Vierpersonenhaushalt, der mit einer Wärmepumpe heizt, hat einen Stromverbrauch von 8.000 kWh im Jahr. Außerdem nutzt er eine 10-kWp-starke PV-Anlage ohne eine Batterie zum Stromspeichern. Mit den Gestehungskosten des Solarstroms, den Kosten für Strom aus dem Netz und dem Erhalt der Einspeisevergütung kommt der Haushalt auf Gesamtkosten von 2.186 Euro im Jahr.
Steigert die gleiche Familie mithilfe einer Batterie ihren Eigenverbrauch, speist also weniger Strom ein und kauft dafür weniger aus dem Netz, reduziert sie ihre Gesamtkosten auf 1.341 Euro im Jahr. Das entspricht einer Ersparnis von jährlich 845 Euro bzw. 39 Prozent.
„Optimiert man PV-Anlage und Batterie auch noch mit einer intelligenten Steuerung und nutzt einen dynamischen Stromtarif sowie variable Netzentgelte, lässt sich die Ersparnis auf über 1.200 Euro pro Jahr ausbauen”, sagt Jannik Schall. „Das ist kein Zukunftsthema mehr, sondern heute bereits für viele Haushalte wirtschaftlich interessant.”
Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Förderung zum Ausbau von Photovoltaik. Sie wurde im Jahr 2000 im Rahmen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) eingeführt. Das EEG bildet die rechtliche Grundlage für den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland, auch über Solaranlagen hinaus. Die neueste Fassung des EEG stammt aus dem Jahr 2023.
Hausbesitzer können dank der Einspeisevergütung Geld für den Stromertrag ihrer privaten Photovoltaikanlage erhalten. Für jede Kilowattstunde (kWh) Strom, die du in das öffentliche Netz einspeist, erhältst du eine festgesetzte Summe vom Netzbetreiber.
Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von folgenden Faktoren ab:
Zeitpunkt der Inbetriebnahme deiner PV-Anlage
Größe bzw. Nennleistung der PV-Anlage in kWp
Anteil der Einspeisung: Es wird unterschieden zwischen einer 100%igen Einspeisung und einer Teileinspeisung.
Die Einspeisevergütung erhältst du garantiert über 20 Jahre nachdem deine PV-Anlage in Betrieb genommen wurde. Wie viel Geld du pro eingespeister Kilowattstunde vom Netzbetreiber bekommst, bleibt in diesem Zeitraum unverändert und richtet sich nach der Höhe zum Zeitpunkt der Anmeldung. Wenn die Einspeisevergütung in dieser Zeit sinkt, betrifft das deine Bestandsanlage also nicht!
Die Einspeisevergütung wird seit einer Neuregelung von 2023 halbjährlich um 1 % abgesenkt – diese sogenannte Degression sorgt dafür, dass sich die Fördersätze regelmäßig an sinkende Anlagenkosten und den Marktausbau anpassen.
Die Einspeisevergütung kann mit anderen staatlichen Förderungen kombiniert werden.
Von der festen Einspeisevergütung profitieren Privathaushalte und kleine Gewerbebetriebe mit Anlagen bis 100 kWp. Ist die Anlage größer, gibt es nur die Möglichkeit, den Strom selbst an der Strombörse zu vermarkten.
Zudem muss deine Anlage vom örtlichen Netzbetreiber genehmigt und innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Dann steht dem Erhalt der Einspeisevergütung nichts mehr im Wege.
Wenn du eine Photovoltaikanlage besitzt hast du die Wahl zwischen zwei Vergütungsmodellen: Der Volleinspeisung und der Teileinspeisung bzw. Überschusseinspeisung.
Bei der Volleinspeisung fließt der gesamte Strom aus deiner PV-Anlage in das öffentliche Netz. Du nutzt den Strom von deinem Dach nicht selbst. Das ist bei der Überschusseinspeisung anders. Bei diesem Modell liegt der Fokus auf dem Eigenverbrauch. Zuerst verwendest du den erzeugten Solarstrom selbst, nur der Anteil, der “übrig” bleibt, wird ins Netz eingespeist. Für beide Modelle ist die Vergütung unterschiedlich hoch.
Vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage, teilst du dem Netzbetreiber deine Wahl mit. Einmal getroffen, ist die Entscheidung für Eigenverbrauch oder Volleinspeisung jedoch nicht unumkehrlich. Solltest du mit den Jahren einen Wechsel auf das andere Modell wünschen, weil deine Situation sich geändert hat, ist das weiterhin möglich. Du kannst dem Netzbetreiber jedes Jahr bis spätestens 30. November deinen Änderungswunsch für das Folgejahr mitteilen.
Du bekommst nach dem Wechsel die Vergütung, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme deiner Anlage für die Volleinspeisung galt.
Hier verringert sich die Einspeisevergütung entsprechend. An dem Grundsatz, dass der Vergütungssatz 20 Jahre lang (plus Jahr der Inbetriebnahme) ausgezahlt wird, ändert sich dadurch nichts.
Gut zu wissen: Es ist auch möglich, gleichzeitig eine Eigenverbrauchsanlage und eine Anlage zur Volleinspeisung auf demselben Gebäude in Betrieb zu nehmen.
Das Erneuerbare Energien Gesetz wurde vor mehr als zwei Jahrzehnten eingeführt, um den Umstieg auf Zukunftsenergien zu beschleunigen. Deshalb war die Einspeisevergütung zu Beginn sehr hoch. Für eine Kilowattstunde haben Hausbesitzer damals noch 50 Cent erhalten. Dank dieser hohen Vergütungen war es lange Zeit wirtschaftlich, den produzierten PV-Strom vollständig ins Netz einzuspeisen.
Seitdem hat sich jedoch viel getan. Der PV-Ausbau in Deutschland hat Fahrt aufgenommen und die Preise für Module sind über die Jahre gesunken. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Höhe der Einspeisevergütung 2023 nochmals angepasst. Seit dem 01.02.2024 sinken die Vergütungssätze alle 6 Monate um je 1 Prozent.
Doch die beruhigende Nachricht ist: Solaranlagen lohnen sich weiterhin! Sie müssen nur anders genutzt werden, um wirtschaftlich das Maximum rauszuholen. Statt Volleinspeisung sollten Anlagen nun auf den Eigenverbrauch optimiert werden.
Die Zahlen sprechen für sich. Anhand der Vergütungsentwicklung und einem Vergleich der Strompreise aus verschiedenen Quellen wird deutlich, dass ein möglichst hoher Eigenverbrauch für die meisten Hausbesitzer die beste Wahl ist.
Netzstrom kostet aktuell durchschnittlich ca. 39 Cent pro Kilowattstunde.
Solarstrom vom eigenen Dach verursacht bei guter Ausrichtung Stromgestehungskosten von ca. 6 Cent/kWh
Bei diesen Stromgestehungskosten bedeutet jede selbst verbrauchte Kilowattstunde also eine Ersparnis von ca. 33 Cent, während eine eingespeiste Kilowattstunde Strom gerade einmal einen Gewinn von rund 8 Cent erzielt.
Einspeisevergütung bei Volleinspeisung liegen die Fördersätze ab Februar 2025 bei maximal 12,60 ct/kWh. Bei Teileinspeisung sind es sogar nur 7,94 ct/kWh.
Diese Differenz zeigt, dass es sinnvoll ist, deinen Autarkiegrad zu erhöhen und den Eigenverbrauch zu steigern, da du so am meisten sparst.
Die Lösung? Eine Anlage mit Stromspeicher. Mit einem Batteriespeicher kannst du den Eigenverbrauch deines erzeugten Solarstroms auf ca. 70% steigern. Nur noch etwa 30 % deines Strombedarfs musst du dann als teuren Netzstrom beziehen. Eine 100 prozentige Autarkie ist derzeit aber noch nicht wirtschaftlich. Dafür sind die Speicher zu teuer. Aus diesem Grund bleibt die Überschusseinspeisung weiterhin relevant, damit du in Situationen profitierst, in denen dein überschüssiger PV-Strom eingespeist wird.
Doch wie wird dein Energieverbrauch am einfachsten und effektivsten zwischen direktem Eigenverbrauch, der Speicherung von Solarstrom, Netzbezug und Einspeisung orchestriert?
Ein Energiemanagement-System wie Heartbeat von 1KOMMA5° ist der Schlüssel. Es ist darauf ausgelegt, in deinem Sinne immer die smarteste Entscheidung zu treffen. So kannst du immer den günstigsten und saubersten Strom beziehen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist das kein realistisches Szenario. Die Gesetzesgrundlage zeigt klar die Richtung der Preisentwicklung auf. Ab Februar 2025 werden die Vergütungssätze für die Einspeisevergütung erneut um 1% sinken. Ein halbes Jahr später erneut.
Zudem haben sich die Modalitäten am Strommarkt seit Einführung der Vergütung deutlich verändert: Während die Einspeisevergütung früher den PV-Zubau so kräftig wie möglich ankurbeln sollte, besteht heute bei hohem Sonnenaufkommen ein Problem durch zu hohe Einspeisung, die das Netz belastet. Die bestehende Vergütung subventioniert also gegenwärtig ein Einspeiseverhalten, das nicht mehr mit den aktuellen Anforderungen an das Stromnetz und den Marktmechanismen harmoniert. Statt einer Erhöhung der Einspeisevergütung liegt der Fokus der Politik nun darauf, alternative Anreize zu schaffen, wie etwa solche für Speichertechnologien und eine bessere Netzsteuerung, um die Energiewende nachhaltig voranzutreiben.
Ein ebenfalls denkbares Szenario liegt daher in der kompletten Abschaffung der Einspeisevergütung. Diese Vergütung, die ursprünglich als Anreiz für den Ausbau erneuerbarer Energien eingeführt wurde, steht zunehmend in der Kritik. Mit den sinkenden Kosten für Solaranlagen und steigenden Eigenverbrauchsmöglichkeiten argumentieren Kritiker, dass die pauschale Förderung nicht mehr zeitgemäß ist. Stattdessen könnten künftige Regierungen beschließen, die Subventionen für neue Anlagen zu beenden.
Bereits in Betrieb genommene Anlagen wären von einem solchen Beschluss nicht betroffen, da sie weiterhin die Einspeisevergütung für die garantierten 20 Jahre erhalten würden. Die Abschaffung würde also lediglich Anlagen betreffen, die nach Inkrafttreten eines solchen Beschlusses ans Netz gehen.
Ein Ersatz der bisherigen Einspeisevergütung durch eine zielgerichtetere Förderung ist ebenfalls denkbar. So könnten künftige Subventionen vor allem netzdienliche Einspeisungen belohnen, die dazu beitragen, das Stromnetz auch bei hohen Anteilen erneuerbarer Energien stabil zu halten. Solche Maßnahmen würden einen wichtigen Schritt in Richtung eines flexiblen und modernen Energiesystems darstellen, das auf intelligentem Management und der Integration von Speichertechnologien basiert.
Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber: Am besten vor der Montage, da der Netzbetreiber ein Recht auf die Prüfung zur Netzkompatibilität hat.
Freigabe zur Installation: Ist die Anmeldung eingereicht, erstellt der Netzbetreiber einen Ablaufplan für die notwendigen Prüfungsschritte. Diese werden in vier bis acht Wochen durchgeführt. Schließlich erhältst du eine „Netztechnische Stellungnahme“ vom Netzbetreiber.
Montage und Inbetriebnahme: Das Inbetriebnahmeprotokoll muss von einer Elektrofachkraft erstellt und zusammen mit weiteren Dokumenten beim Netzbetreiber vorgelegt werden.
Registrierung deiner PV-Anlage im Marktstammdatenregister: Die Bundesnetzagentur dokumentiert die Betriebsdaten jeder Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister. So können präzise Aussagen zur Photovoltaikleistung, zu den Einspeisemengen und zur Netzauslastung in Deutschland getroffen werden.
Austausch Stromzähler: Dein alter Stromzähler wird vom Netzbetreiber durch eine moderne Messeinrichtung ausgetauscht.
Auszahlung der Einspeisevergütung: Wie genau diese funktioniert, erfährst du im nächsten Abschnitt.
Für die Ermittlung, wie viele Kilowattstunden Strom du ins Netz eingespeist hast, ist ein entsprechender Stromzähler notwendig. Es gibt Zwei-Wege-Zähler (auch Zweirichtungszähler), die gleichzeitig messen, wie viel Strom aus dem Netz du verwendest und wie viel in die andere Richtung eingespeist wird. Ein solcher ist mindestens vorgeschrieben für den Netzanschluss einer neuen Anlage.
Die beste Lösung sind jedoch Smart Meter. Sie sind die neueste Generation von Stromzählern und sie ermöglichen, sofern sie auch über ein Smart-Meter-Gateway verfügen, die Kommunikation mit wichtigen Netzakteuren. Mit den Neuregelungen durch das Solarspitzengesetz aus Anfang 2025 darfst du ohne ein Smart Meter sogar nur 60 Prozent der Nennleistung deiner Anlage einspeisen, doch unten mehr dazu.
Die Antwort ist einfach: Keine einzige Kilowattstunde. Denn in Deutschland ist es verboten, Solarstrom ohne Genehmigung oder Anmeldung in das Stromnetz einzuspeisen. Wenn du die Anmeldung deiner Anlage nicht selbst vornehmen möchtest, wähle einen Installateur, der das für dich übernimmt.
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Mit dem Solarspitzengesetz, das seit dem 25. Februar 2025 gilt, verändert sich die Vergütung von Solarstrom bei negativen Strompreisen grundlegend. Für neue Photovoltaikanlagen – also solche, die ab diesem Datum in Betrieb gehen – gilt: Wenn an der Strombörse über einen Zeitraum von mindestens einer Viertelstunde ein negativer Marktpreis herrscht, wird für eingespeisten Solarstrom keine Einspeisevergütung mehr gezahlt. Diese Regel betrifft insbesondere Anlagen auf Wohnhäusern, sofern sie mit einem intelligenten Messsystem (Smart-Meter) ausgestattet sind. Kleinere Anlagen ohne Smart-Meter sind zunächst ausgenommen, bis klare Vorgaben durch die Bundesnetzagentur folgen. Bestandsanlagen sind von den Regelungen des Solarspitzengesetzes nicht betroffen.
Die entfallene Vergütung geht jedoch nicht dauerhaft verloren: Die betroffenen vergütungsfreien Zeiträume werden am Ende der regulären 20-jährigen EEG-Förderdauer angehängt. So will der Gesetzgeber sicherstellen, dass der wirtschaftliche Betrieb weiterhin möglich bleibt – zugleich aber die Netze in Zeiten mit Stromüberangebot entlastet werden. Anlagenbetreiber sollten deshalb verstärkt auf Eigenverbrauch und Speicherlösungen setzen, um Strom gezielt dann zu nutzen, wenn er am meisten wert ist. Wer neu baut, sollte frühzeitig ein Smart-Meter mit Steuerbarkeit einplanen – andernfalls darf nach dem Solarspitzengesetz zunächst nur 60 Prozent der Anlagenleistung (Nennleistung in kWp) eingespeist werden.
Insgesamt schafft das Solarspitzengesetz stärkere Anreize, Solarstrom flexibel, netzdienlich und verbrauchernah einzusetzen. Für die allermeisten privaten Haushalte bedeutet es: Es wird wichtiger, möglichst viel selbst zu verbrauchen – nicht weniger wirtschaftlich.
Neben dem positiven Beitrag zur Energiewende ist der eine oder andere zusätzliche Euro auf dem Konto ein willkommener Anreiz, auf Solarstrom umzusteigen. Die lokalen Netzbetreiber zahlen die Einspeisevergütung an dich als Betreiber aus. Der Prozess ist recht einfach.
Das Jahr, in dem die Photovoltaikanlage ans Stromnnetz geht, zählt noch nicht zur 20-Jahres-Frist. Wenn du deine Anlage also zu Beginn eines Jahres installierst, kommen dir fast 21 Jahre lang Einnahmen zugute.
Im Hinblick auf die Auszahlung der Einspeisevergütung kannst du zwischen einer monatlichen und einer jährlichen Abrechnung wählen.
Bei der Einspeisevergütung mit monatlicher Abrechnung wird jeden Monat dein aktueller Zählerstand erfasst, um die Höhe deiner Vergütung zu bestimmen. Das Geld wird dir im Folgemonat ausgezahlt.
Hast du eine jährliche Abrechnung gewählt, erhältst du die Einspeisevergütung erst einmal als monatliche Vorauszahlung. Dafür schätzt der Netzbetreiber zunächst die Kilowattstunden, die deine Photovoltaikanlage ins Netz einspeist. Am Ende des Jahres reichst du einen Zählerstand ein und erhältst eine Jahresabrechnung anhand der tatsächlichen Werte.
Wenn du zu viel bekommen hast, musst du eine Rückzahlung leisten. Wenn du zu wenig bekommen hast, erhältst du eine Nachzahlung. Die Jahresabrechnung bildet zudem die Grundlage, um die monatlichen Abschläge für das folgende Jahr anzusetzen.
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Immer wenn es um Einkünfte geht, steht natürlich die Frage nach der Steuererklärung im Raum. Aber auch hier gibt es gute Nachrichten: Für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp Nennleistung auf Einfamilienhäusern bist du sowohl von der Einkommenssteuer befreit als auch von der Umsatzsteuer. Näheres erfährst du in diesem Artikel:
Nach 20 Jahren gelten private Solaranlagen als „ausgefördert“. Doch viele Photovoltaikanlagen laufen deutlich länger. Gerade die neuen Technologien. 1KOMMA5° beispielsweise gibt für die eigenen Module eine Leistungsgarantie für 30 Jahre aus. Das bedeutet, nachdem du 20 Jahre lang Strom mit fester Einspeisevergütung ins öffentliche Netz eingespeist hast, kommt die Frage auf, was nun?
Natürlich macht es Sinn, die funktionierende und bereits amortisierte Solaranlage zu behalten. Zusätzlich erhältst du auch nach Ablauf der Einspeisevergütung auf Grundlage des EEG weiterhin eine Vergütung vom Netzbetreiber. Die Höhe richtet sich nach dem “Jahresmarktwert Solar”. Das ist der Preis, den Solarstrom über das Jahr gesehen an der Strombörse wert war. Im Jahr 2023 lag die Vergütung beispielsweise bei 7,2 Cent pro Kilowattstunde. Wie hoch der Betrag für die Einspeisung durch ausgeförderte Solaranlagen in 2024 ausfällt, wird Mitte Januar 2025 veröffentlicht. Die Vergütung wird dir rückwirkend ausgezahlt. Seit dem Jahr 2023 ist die Höhe der Vergütung auf maximal 10 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt (§23b EEG 2023).
Deine bisherige Solaranlage hat sich bewährt und du möchtest sie erweitern? Dann gibt es zwei Szenarien im Hinblick auf die Einspeisevergütung:
Die Erweiterung findet innerhalb von 12 Monaten nach Erstinstallation auf dem gleichen Gebäude statt. Nach dem Erneuerbare Energien Gesetz steht dir für die neuen PV-Module ebenfalls die Einspeisevergütung zu, die auch für die ursprünglichen Module angesetzt ist.
Die Erweiterung findet später statt oder auf einem anderen Gebäude des Grundstücks. Diese PV-Anlage zählt als neue Anlage und erhält die Einspeisevergütung, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültig ist.
Hast du eine sehr alte Solaranlage auf deinem Dach, sind wahrscheinlich PV-Module verbaut, die in ihrer Leistung nicht mit der aktuellen Technologie mithalten können. Ein Austausch kann Sinn machen, um effizienter Strom zu erzeugen. Bevor du loslegst, beachte auch hier die Regelungen zur Einspeisevergütung. Grundlage ist das "Solarpaket I" der Bundesregierung aus dem April 2024.
Bislang galt, dass du Module einer EEG-geförderten PV-Anlage nur dann austauschen darfst, wenn sie defekt sind, durch unsachgemäße Montage beschädigt wurden, Sicherheitsmängel oder eine technische Funktionsstörung vorliegen.
Die neuen Regelungen zum “Repowering” machen den Austausch einfacher und besagen:
Wer jetzt alte Module gegen neue, leistungsstärkere Module austauscht, verliert nicht mehr den EEG-Vergütungsanspruch.
Die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage geltende Einspeisevergütung zählt weiterhin.
Für die PV-Leistung bis zur bisherigen Maximalleistung deiner Solaranlage, erhältst du die bisherige Einspeisevergütung.
Die Mehrleistung, die über die bisherige maximale Leistung deiner PV-Anlage hinausgeht, wird wie eine neue Anlage behandelt. Für sie gelten die zum Anmeldezeitpunkt gültigen Regeln des EEG.
In der Praxis führt das zu einer sogenannten Mischvergütung: Für den ursprünglichen Leistungsanteil gilt weiter der alte Vergütungssatz, während die zusätzliche Leistung nach den aktuellen EEG-Konditionen vergütet wird.
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen sinkt derzeit alle sechs Monate um 1%. Gleichzeitig wird der produzierte Solarstrom aus neuen Anlagen immer günstiger. So ist die Volleinspeisung heute für die meisten Hausbesitzer weniger wirtschaftlich als ein smartes Management im Dreieck aus eigenem Verbrauch des PV-Stroms, Überschusseinspeisung und Speicherung.
1Anlagen mit einer Leistung bis 10 kWp
2Durchschnittlicher Strompreis in Deutschland 2025 39,69 Cent/kWh Quelle: BDEW-Strompreisanalyse Mai 2025 (https://www.bdew.de/service/daten-und-grafiken/bdew-strompreisanalyse/) [abgerufen am 16.07.2025]
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