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PV-Anlagen 2024: Bekomme ich die Mehrwertsteuer zurück oder nicht?

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Photovoltaik ein neues Umsatzsteuer-Gesetz. Seither entfällt beim Kauf und der Installation einer neuen Solaranlage die Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Kurz gesagt: Wer jetzt in Photovoltaik investiert, profitiert. Was genau das Umsatzsteuer-Gesetz besagt und worauf du achten solltest, erklären wir dir in diesem Beitrag.

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Das Wesentliche in Kürze

  • Seit dem 1. Januar fallen die 19 Prozent Mehrwertsteuer für neue PV-Anlagen weg. Das schließt den Kauf, die Installation sowie Inbetriebnahme ein.  

  • Das gilt für Solaranlagen auf oder in der Nähe von privaten Wohngebäuden. Entscheidend für die Mehrwertsteuerbefreiung ist der Installationszeitpunkt.

  • Für Photovoltaik-Module, die 2022 gekauft und 2023 installiert wurden, ist eine nachträgliche Mehrwertsteuer-Rückerstattung möglich. Dafür ist eine Umsatzsteuervoranmeldung im Zuge der Regelbesteuerung notwendig.

  • Erhalten ältere PV-Anlagen die Mehrwertsteuer zurück oder nicht? Nein, Anlagen, die 2022 oder früher installiert wurden, sind von der Rückerstattung ausgeschlossen. 

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Mehrwertsteuer für Photovoltaik: Aktuell geltende Regelungen

Laut dem Jahressteuergesetz 2022 sinkt seit dem 1. Januar 2023 die Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer von Solarmodulen auf 0 Prozent. Auf Grundlage einer neuen EU-Richtlinie wurde im deutschen Steuerrecht ein entsprechender Nullsteuersatz aufgenommen. Kurz gesagt: Seit Anfang 2023 musst du für eine private PV-Anlage keine 19 Prozent Mehrwertsteuer mehr zahlen. Das schließt die Kosten für die Anschaffung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme ein. Die Befreiung von Photovoltaik von der Mehrwertsteuer ist dauerhaft gültig und nicht zeitlich befristet.

Das klingt gut? Ist es auch – durch die Kostenersparnis bei der Anschaffung lohnt sich die Investition in Photovoltaik und grünen Strom noch mehr als vorher. Der Wegfall der Umsatzsteuer ist derzeit eine der attraktivsten Solar-Förderungen in Deutschland. Damit möchte die Bundesregierung die Anschaffung von Photovoltaikanlagen für ihre Bürgerinnen und Bürger erleichtern.

Möchtest du dein Sparpotenzial durch den Wegfall der Mehrwertsteuer berechnen, hilft dir folgende Formel:

Mehrwertsteuerersparnis = Investitionskosten der Solaranlage × 0,19

Ob das Finanzamt die Mehrwertsteuer deiner neuen PV-Anlage zurückerstattet oder nicht, erfährst du im nächsten Abschnitt. Was die Umsatzsteuerbefreiung für bereits installierte Anlagen von 2022 und früher bedeutet, erklären wir im weiteren Verlauf dieses Beitrags.

Wegfall oder Rückerstattung? Ein Blick auf deine Rechnung verrät’s 

Bekommst du beim Neukauf für deine PV-Anlage jetzt die Mehrwertsteuer zurück oder nicht? Weder noch! Seit 2023 fällt die Umsatzsteuer auf Photovoltaik beim Kauf gar nicht erst an und darf auch nicht auf der Rechnung auftauchen. Eine Rückerstattung der Umsatzsteuer ist daher nicht notwendig. Sollte der Installationsbetrieb den Steuersatz doch in Rechnung stellen, muss er den Steuerbetrag zurückzahlen. Wir empfehlen, gezielt auf der Rechnung nachzuschauen und ggf. Rückforderungen zu stellen.  

Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerbefreiung

Das Jahressteuergesetz setzt zwei Anforderungen für die Mehrwertsteuerbefreiung voraus. In der Regel erfüllen private Solaranlagen diese Voraussetzungen. Darauf solltest du achten:

  • Standort: Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert. Das beinhaltet gebäudeintegrierte und dachintegrierte Solarmodule sowie Anlagen auf Garagen oder Carports. PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden und solchen, die dem Gemeinwohl dienen, sind ebenfalls von der Mehrwertsteuer befreit.

  • Installationszeitpunkt: Die Installation der Solaranlage durch einen Installationsbetrieb muss ab dem 1. Januar 2023 erfolgen. Das Finanzministerium versteht darunter den Anschluss der Anlage an das öffentliche Stromnetz. Möchten Eigenheimbesitzerinnen oder Eigenheimbesitzer die Anlage selbst installieren, darf das Lieferzeitdatum frühestens der 1. Januar 2023 sein.

Die Umsatzsteuerbefreiung gilt sowohl für Solarmodule als auch für den Betrieb wesentlicher Komponenten. Dazu zählen unter anderem Wechselrichter, Solarkabel, Montagegestell, Einspeisezähler, Energiemanagement-Systeme und Stromspeicher. Möchtest du deine bestehende PV-Anlage erweitern, entfällt beim Kauf und der Installation der Komponenten seit dem 1. Januar 2023 ebenfalls die Umsatzsteuer.

Besonderheiten bei Stromspeichern

Wichtige Voraussetzung für einen Stromspeicher: Er muss dafür bestimmt sein, den produzierten Strom aus der PV-Anlage zu speichern. Dafür verfügt der Speicher über eine Kapazität von mindestens 5 kWh und ist fest im Haus installiert. Daran erkennt das Finanzamt, dass der Stromspeicher für ein Wohngebäude verwendet wird. Bei weniger Speicherkapazität handelt es sich um mobile Batteriespeicher, die z. B. für Solaranlagen auf Campern genutzt werden. Diese fallen nicht unter die Mehrwertsteuerbefreiung. 

Übrigens: Die Leistung von PV-Anlagen ist bei der Mehrwertsteuerbefreiung grundsätzlich irrelevant. Möchtest du jedoch Strom in das öffentliche Netz einspeisen, gilt die sogenannte 30 kWp Grenze. Das Jahressteuergesetz 2022 unterscheidet dabei zwischen Solaranlagen unter 30 kWp und über 30 kWp. Je nach Leistung fällt die Steuerbefreiung unterschiedlich aus.

Wann gilt das Umsatzsteuer-Gesetz nicht oder nur eingeschränkt?

Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt nicht für alle Komponenten und Dienstleistungen einer Photovoltaikanlage. Das betrifft die Anmietung einer PV-Anlage, den Kauf einer Wallbox und die Durchführung von Reparaturen.

  • Anmietung: Möchtest du eine Photovoltaikanlage anmieten, unterliegt dies dem Regelsteuersatz von 19 Prozent. Die Anmietung stellt keine Lieferung dar.

  • Wallbox: Wer eine Wallbox für ein E-Auto in die Anlage integrieren möchte, muss beim Kauf weiterhin die Umsatzsteuer von 19 Prozent zahlen. Eine Wallbox ist keine für den Betrieb einer Photovoltaikanlage notwendige Komponente, sondern ein Stromverbraucher. In erster Linie nutzt sie den Solarstrom zum Laden eines E-Autos.

  • Reparatur: Bei Reparaturen schließt die Umsatzsteuerbefreiung den Austausch und die Installation defekter Komponenten durch Ersatzteile ein. Das gilt nicht für anderweitige Reparaturen. Auch Garantie- oder Wartungsverträge mit einem Installationsbetrieb sind vom Nullsteuersatz ausgeschlossen.

Die komplette Umsatzsteuerbefreiung gilt ausschließlich für den Kauf und die Installation von PV-Anlagen. Andere Dienstleistungen und Komponenten sind bedingt befreit oder davon ausgeschlossen. Ob auch auf ältere Solaranlagen nachträglich die Mehrwertsteuer wegfällt bzw. erstattet wird, erfährst du nachfolgend. 

Bestandskunden: Kriege ich die Mehrwertsteuer zurück oder nicht?

Wurde deine Photovoltaikanlage vor dem Jahr 2023 gekauft und installiert, erhältst du die Mehrwertsteuer deiner PV-Anlage nicht zurück. Der neue Nullsteuersatz gilt ausschließlich für Solaranlagen, die seit dem 1. Januar 2023 geliefert bzw. installiert wurden. Hast du die Photovoltaik-Module bereits 2022 erworben, kannst du eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer beantragen – vorausgesetzt die Anlage wurde erst 2023 installiert

Das bedeutet: Möchtest du die Umsatzsteuer von 2022 zurückbekommen, muss der Installationszeitpunkt bzw. der Netzanschluss auf den 1. Januar 2023 oder danach fallen. 

Mehrwertsteuer-Rückerstattung für 2022: So geht’s

Um die Mehrwertsteuer für den Kauf deiner PV-Anlage von 2022 zurückzuerhalten, musst du sie beim örtlichen Finanzamt anmelden. Das funktioniert formlos und per Brief oder online. So geht’s:

  1. Das Finanzamt sendet dir einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” zu. Beim Ausfüllen wählst du die Regelbesteuerung aus. Diese ermöglicht die Erstattung der Umsatzsteuer.

  2. Ab jetzt reichst du regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung ein. Das geschieht meist vierteljährlich. Dafür gibst du die Investitionskosten und den Betrag der Mehrwertsteuer an, die du vom Finanzamt erstattet bekommst. 

Mithilfe der Umsatzsteuervoranmeldung forderst du unter anderem auch die Mehrwertsteuer für Wartungen, Reparaturen und Versicherungen zurück. Für neue Solaranlagen sind diese Prozesse nicht mehr notwendig.

Erfolgte sowohl der Kauf als auch die Installation bereits im Jahr 2022 oder früher, ist die PV-Anlage nicht von der Umsatzsteuer befreit. Ein rückwirkender Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer ist nicht möglich. Stattdessen kannst du deine Anschaffungskosten beim Finanzamt geltend machen und erhältst somit den Betrag zurück. Das nennt sich Abschreibung.

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Fazit: Günstigere PV-Anlagen dank 0 Prozent Mehrwertsteuer

Seit dem 1. Januar 2023 zahlst du keine Mehrwertsteuer bei der Anschaffung einer neuen PV-Anlage. Das gilt für alle privaten Solaranlagen, die seit 2023 installiert werden. Diese Befreiung ist aktuell unbefristet. Bekommen Eigenheimbesitzende mit Photovoltaik dann die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurück oder nicht?

Wer heute Module kauft und in Betrieb nimmt, wird auf der Rechnung keinen Umsatzsteuerposten mehr sehen. Der Betrag wird nicht erhoben, weshalb eine Rückerstattung nicht notwendig ist. 

Solltest du bereits 2022 Photovoltaik gekauft haben, ist eine Mehrwertsteuer-Rückerstattung möglich – solange die Installation in 2023 erfolgte. Alle anderen PV-Anlagen sind von der Mehrwertsteuerbefreiung ausgeschlossen.

Das Ergebnis für alle, die aktuell überlegen, auf Solarstrom umzusteigen, ist ermutigend: Gerade jetzt ist die Investition in Photovoltaik so lohnenswert wie noch nie. Die Mehrwertsteuerbefreiung ermöglicht dir einen kostengünstigeren Start in eine grüne Zukunft – für sauberen Strom von der Sonne und mehr Unabhängigkeit vom Stromnetz.

Artikel aus unserem 1KOMMA5° Magazin: