Neben dem Leasen von Photovoltaikanlagen gibt es als Alternative zum Kauf auch die Möglichkeit, eine PV-Anlage zu mieten oder zu pachten. Doch wo genau liegen die Unterschiede bei der Pacht, Miete oder dem Leasing von Solaranlagen?
Wie schon erläutert wird beim Leasing einer PV-Anlage eine monatliche Leasingrate fällig. Obwohl dem Leasingnehmer oder der -nehmerin die Photovoltaikanlage nicht gehört, müssen sie trotzdem die Wartung und alle anfallenden Reparaturen übernehmen. Beim Mieten einer Solaranlage sieht das etwas anders aus. Auch hier wird eine monatliche Zahlung fällig, aber Serviceleistungen wie z. B. Wartungen sind in der Regel im Mietvertrag inbegriffen.
Während sich Mietmodell und Leasen bei Photovoltaik sehr ähnlich sind und sich nur in Details unterschieden, handelt es sich bei der Pacht um ein anderes Konzept. Hierbei verpachten Hausbesitzer und -besitzerinnen ihre Dachfläche an einen Investor oder eine Investorin. Diese nutzen die Dachfläche, um eine Solaranlage zu bauen und beispielsweise Einnahmen durch die Einspeisevergütung zu erhalten. Die Hausbesitzenden erhalten dafür jeden Monat Einnahmen durch die Pacht.
Hier findest du alle Unterschiede von Pacht, Miete oder Leasing bei Photovoltaikanlagen auf einen Blick: