Solaranlage kaufen Bundle

Mieterstrom 2025 im Überblick: So lohnt sich der lokale Strom

Regenerative Energiequellen liefern den saubersten und günstigsten Strom – aber weniger als 10 Prozent der Dachflächen in Deutschland sind mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet. Das Konzept Mieterstrom bietet Anreize, das zu ändern: Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt, kann dank Mieterstrom günstigen Strom produzieren, ihn seinen Mietenden zur Verfügung stellen und selbst daran verdienen. 

Aktualisiert am

Lesezeit

7 min

Mieterstrom

Das Wesentliche in Kürze

  • Was ist Mieterstrom? Mieterstrom wird – bevorzugt mit einer Photovoltaik-Anlage – lokal produziert und direkt im Gebäude genutzt. So muss der Strom nicht über das öffentliche Netz fließen, wodurch die Kosten sinken. Davon profitieren Vermietende ebenso wie Mietende. 

  • Die Vorteile von Mieterstrom: Mieterstromprojekte dienen nicht nur dem Umweltschutz, sondern senken direkt die Stromkosten für alle Parteien im Gebäude. Außerdem steigert die Investition den Wert der Immobilie und trägt zur Energieeffizienz bei. 

  • Der Mieterstromzuschlag: Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es für Mieterstrom aus einer Solaranlage den Mieterstromzuschlag. Das ist eine staatliche Förderung für den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen, deren erzeugter Strom an die Mietenden verkauft wird. Im Text findest du Beispielrechnungen zum Mieterstrom und dem Zuschlag.

Herausforderungen bei der Umsetzung: Auf dem Weg zum Mieterstrom gibt es einige bürokratische Hürden zu bewältigen. Vermietende wählen zwischen verschiedenen Mieterstrommodellen, die unterschiedlich aufwendig sind. Externe Dienstleister können das Projekt unterstützen.

Efahrer Testsieger Siegel
4.5
Basierend auf 4.700+ Bewertungen

Bekannt aus

Grundlagen zum Mieterstrom 2025: So funktionieren Mieterstromprojekte

Rund 3,3 Millionen Mehrfamilienhäuser gibt es in Deutschland – weniger als 1 Prozent davon ist mit einer PV-Anlage ausgestattet. Das Potenzial, mehr sauberen Strom zu produzieren, ist also enorm. Während Solaranlagen auf Ein- oder Zweifamilienhäusern ein immer vertrauterer Anblick werden, sind Vermietende von Mehrfamilienhäusern zurückhaltender. Dabei birgt der sogenannte Mieterstrom große Chancen – finanziell und mit Blick aufs Klima. 

Definition: Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom ist Strom aus erneuerbaren Energien, dessen Produktion direkt in dem Gebäude stattfindet, in dem die Mietenden ihn dann auch verbrauchen – zum Beispiel mithilfe einer Photovoltaik-Anlage. Weil der Strom keinen „Umweg“ über das öffentliche Stromnetz nehmen muss, entfallen Entgelte und Steuern. Dadurch sinken die Stromkosten, sodass sich Mieterstrom sowohl für Anlagenbetreiber als auch für die Mietparteien lohnt.

Es ist nicht zwingend eine Photovoltaik-Anlage nötig, um Mieterstrom zu erzeugen. Auch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (wie Blockheizkraftwerke, die Strom und Wärme bereitstellen) oder Windkraftanlagen sind möglich. Weil der Betrieb von Solaranlagen aber sehr rentabel und außerdem CO2-neutral ist, sind sie die beliebteste Alternative. Obendrein gibt es für Mieterstrom aus PV-Anlagen Förderungen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Im Folgenden sprechen wir der Einfachheit halber ausschließlich von Solarstrom. 

Besitzt du eine Immobilie mit mehreren Wohnungen, kannst du 2025 zwischen unterschiedlichen Mieterstrommodellen wählen.

So berechnest du den möglichen Ertrag einer PV-Anlage

Mieterstrommodelle 2025 im Überblick: Diese zwei Hauptvarianten gibt es

Du hast diverse Möglichkeiten, Mieterstromprojekte umzusetzen: 

  • in einem Mehrfamilienhaus, das einer Person gehört

  • in einer Eigentümergemeinschaft

  • in Gewerbegebäuden

  • in genossenschaftlichen Wohnprojekten

  • in Mischformen

Hauptsächlich müssen wir aber im Jahr 2025 zwischen zwei Mieterstromkonzepten unterscheiden:

1. Mieterstrom mit Vollversorgung

Du versorgst Mietende in deiner Immobilie komplett mit Strom.

Bei der Vollversorgung übernimmst du die Aufgaben eines Stromlieferanten für die Mietparteien in deiner Immobilie. Du versorgst sie sowohl mit Solarstrom als auch mit dem über das öffentliche Netz zugekauften Reststrom. Dabei musst du bestimmte Anforderungen erfüllen – externe Dienstleister können dich bei der Abrechnung unterstützen. Dieses Mieterstrommodell ist wirtschaftlich besonders attraktiv, unter anderem, weil du zusätzlich zum günstigen Strom den Mieterstromzuschlag erhalten kannst. Das ist eine staatliche Förderung. 

2. Teilversorgung mit Mieterstrom

Du stellst Mietenden ausschließlich den selbst erzeugten Strom aus der Mieterstromanlage zur Verfügung.

Die Teilversorgung mit Mieterstrom funktioniert so, dass du nur den Solarstrom an die Mietparteien weitergibst. Um den Reststrom kümmerst nicht du dich, sondern die Mietenden schließen – wie üblicherweise auch – eigene Stromverträge ab. Dieses Mieterstrommodell bringt für dich weniger Verpflichtungen mit sich, allerdings gibt es dafür auch keinen Mieterstromzuschlag und die technische Umsetzung ist komplex.

Teilversorgung bei Eigentumswohnungen im Mehrfamilienhaus

Interessant ist Mieterstrom auch für Mehrfamilienhäuser, in denen viele Eigentümerinnen beziehungsweise Eigentümer leben: Ihr schafft gemeinsam eine PV-Anlage an und teilt den Solarstrom anteilig untereinander auf (gemeinschaftliche Gebäudeversorgung). Auch die Volleinspeisung des Stroms oder die Nutzung als Allgemeinstrom sind möglich (also zum Beispiel für das Licht im Treppenhaus), wobei es sich dabei nicht um echte Mieterstrommodelle handelt. Weiterhin gibt es das sogenannte Lieferkettenmodell (auch: Contracting-Modell). 

Interessant ist Mieterstrom auch für Mehrfamilienhäuser, in denen viele Eigentümerinnen bzw. Eigentümer leben: Ihr schafft gemeinsam eine PV-Anlage an und teilt den Strom anteilig untereinander auf. Auch die Volleinspeisung des Stroms oder die Nutzung als Allgemeinstrom sind möglich (also zum Beispiel für das Licht im Treppenhaus), wobei es sich dabei nicht um Mieterstrommodelle handelt. Weiterhin gibt es das sogenannte Lieferkettenmodell. 

Müssen Mietende einen Mieterstromvertrag abschließen?

Auch wenn du Mieterstrom anbietest: Die Mietparteien sind frei in der Wahl ihres Stromlieferanten. Sie müssen keinen Mieterstromvertrag mit dir abschließen (wobei das nachteilig für sie wäre), sondern können einen anderen Anbieter wählen oder sich vom Grundversorger beliefern lassen. Einige Ausnahmen gibt es, etwa bei möblierten Apartments mit Pauschal- oder Kurzzeitmieten.

Lerne alle Mieterstrommodelle im Detail kennen

Übersicht: Wer macht was in welchem Mieterstrommodell?

Die unterschiedlichen Modelle zum Mieterstrom bringen verschiedene Pflichten, Vor- und Nachteile mit sich. Verschaffen wir uns einen Überblick über die sogenannten „echten“ Mieterstrommodelle im Jahr 2025:

  • Mieterstrom als Eigenbetrieb (Vollversorgung): Du trittst gegenüber den Mietparteien als Stromlieferant auf – und lieferst sowohl den Mieterstrom als auch den Reststrom aus dem Netz. Ablauf, Preisgestaltung und Verträge liegen (zum großen Teil) in deiner Kontrolle. Das Modell bringt aber auch viel Verantwortung mit sich. Es ist insgesamt das rentabelste und erfüllt die Voraussetzungen für den Mieterstromzuschlag.

  • Mieterstrom als Eigenbetrieb (Teilversorgung): In diesem Modell stellst du den Mietenden nur den Solarstrom zur Verfügung. Ihren Reststrom beziehen sie wie bisher aus dem Netz. Die Umsetzung dieses Modells ist in einigen Aspekten (insbesondere Abrechnung) einfacher, jedoch auch deutlich weniger rentabel und in der Verwaltung unter Umständen sehr komplex. Mieterstromzuschlag gibt es in diesem Modell nicht.

  • Contracting-Modell (Lieferkettenmodell): Ein externer Dienstleister übernimmt für dich den Betrieb der Anlage und die Abrechnung des Mieterstroms. Er tritt als Anlagenbetreiber auf und erhält den Mieterstromzuschlag. Du selbst brauchst dich um die bürokratischen Aspekte nicht zu kümmern – erhältst aber meist nur eine Dachpacht oder Beteiligung.

Zusätzlich zu diesen Varianten gibt es noch zwei „unechte“ Mieterstrommodelle: Der Strom fließt trotzdem lokal und wird direkt im Gebäude verbraucht, doch es gibt keinen Mieterstromvertrag zwischen Anlagenbetreiber und Mietparteien. 

  • Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV): Seit 2024 gibt es dieses Modell, das es Eigentümerinnen und Eigentümern erlaubt, den Solarstrom aus einer gemeinsamen PV-Anlage über die Nebenkosten anteilig umzulegen. Ein Stromlieferverhältnis gibt es dabei nicht.

  • Pachtmodell: In diesem Modell pachtest du eine fertige Erzeugungsanlage, die ein externer Anbieter für dich auf deinem Dach errichtet. Er kümmert sich um Installation und Wartung. Mit dieser Anlage kannst du Mieterstrom anbieten (Teil- oder Vollversorgung), ihn als Allgemeinstrom nutzen oder die Anlage auch nur für deinen Eigenverbrauch verwenden. 

Hier siehst du noch einmal alle Mieterstromkonzepte im Überblick:

Welche Photovoltaik-Leistung ist pro Quadratmeter möglich?

Lohnt sich Mieterstrom im Jahr 2025 für Mietende?

Wer zur Miete wohnt, hat nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, von Strom aus einer PV-Anlage zu profitieren. Der Mieterstrom ermöglicht diese Nutzung, was für die Mietenden gleich mehrere Vorteile hat: 

  • Sie beziehen den Solarstrom in der Regel günstiger als Strom aus dem Netz. Denn da der Strom nicht durch das öffentliche Netz fließt, entfallen Netznutzungsentgelte sowie die Konzessionsabgabe und die Stromsteuer. 

  • Sie haben Zugang zu klimafreundlichem Strom und damit zu langfristig stabilen Energiepreisen. Für die Versorgung mit Reststrom können sie im Sinne einer bestmöglichen CO2-Bilanz Ökostrom zukaufen. 

  • Die Umsetzung ist für sie einfach – es ist nicht einmal ein technischer Eingriff in der Wohnung erforderlich.

  • Die Abrechnung von Mieterstrom erfolgt genauso transparent und einfach, wie sie es von anderen Stromanbietern gewohnt sind. 

  • Mietende haben keinerlei Aufwand, was die Anschaffung, Installation und Wartung der Erzeugungsanlage betrifft. 

Somit ist der Mieterstrom eine lohnende Möglichkeit für Mietende, Zugang zu Solarstrom zu erhalten. Zwar könnten sie alternativ eine Solaranlage mieten, die Erfahrung zeigt jedoch, dass sich dieses Modell nur selten auszahlt.

Solaranlage mieten? Meist lohnt es sich nicht.

Was haben Vermietende vom Mieterstrom?

Saubere Energie vom eigenen Dach bringt auch für Menschen, die Immobilien vermieten, deutliche finanzielle Vorteile mit sich: Der Strom bietet eine zusätzliche Einnahmequelle, die teilweise von der Gewerbesteuer und in vielen Fällen vollständig von der Stromsteuer befreit ist. Noch lohnender sind Mieterstromprojekte, wenn mit dem Strom auch Wärme erzeugt wird (etwa mit einer Wärmepumpe). 

Wenn du dich dafür entscheidest, Mieterstrom aus einer PV-Anlage anzubieten, kannst du unter Umständen den Mieterstromzuschlag erhalten – damit erhöhst du deine Einnahmen zusätzlich. Zusätzlich erhältst du für eingespeisten Solarstrom eine Einspeisevergütung.

Eine wichtige Rolle spielt auch der Beitrag zur Energieeffizienz des Gebäudes, was sich wiederum auf die Energieeffizienzklasse und damit mögliche Förderungen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auswirkt.  

Nicht zuletzt erfährt eine Immobilie durch die Bereitstellung von Mieterstrom eine deutliche Wertsteigerung, denn die Versorgung mit selbst erzeugtem Strom erhöht die Energieunabhängigkeit des gesamten Gebäudes – und du leistest einen wichtigen Beitrag zur Energiewende.

Erfahre mehr über die Energieeffizienzklassen für Gebäude

Alle Vorteile von Mieterstrom im Überblick

Hier siehst du noch einmal, wie Mieterstromanlagen sich auszahlen – für beide Seiten:

Lohnt sich die Volleinspeisung mit einer PV-Anlage?

Gesetzliche Grundlagen und der Mieterstromzuschlag

Die gesetzlichen Grundlagen rund um den Mieterstrom finden sich hauptsächlich im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das Konzept Mieterstrom gibt es schon eine ganze Weile. Hinzugekommen ist aber 2017 die Möglichkeit, den Mieterstromzuschlag zu erhalten. Hier musst du also unterscheiden:

Mieterstrom ohne Mieterstromzuschlag

Mehrere Arten der Stromerzeugung sind erlaubt – Mieterstrom aus der PV-Anlage, aber auch aus Windkraftanlagen oder Blockheizkraftwerken. Außerdem kannst du zwischen Vollversorgung und Teilversorgung wählen.

Mieterstrom mit Mieterstromzuschlag

Den Zuschlag erhältst du nur, wenn dein Mieterstrom aus einer PV-Anlage stammt und du die Vollversorgung der Mietenden übernimmst. Einige weitere Regeln sind ebenfalls einzuhalten, zum Beispiel muss der Strompreis für den Solarstrom für die Mietenden mindestens 10 Prozent unter dem Preis des Grundversorgungstarifs vor Ort liegen.

Die Fördersätze für den Mieterstromzuschlag werden (wie die Einspeisevergütung) über 20 Jahre gezahlt und regelmäßig angepasst. Die aktuellen Fördersätze sind auf der Seite der Bundesnetzagentur zu finden. 

Sobald du in Deutschland Strom an Dritte verkaufst – das tust du mit einem Mieterstrommodell –, musst du gewisse Pflichten erfüllen, etwa im Hinblick auf Vertrags- und Rechnungsgestaltung sowie Registrierungs- und Mitteilungspflichten. 

Allerdings ist es erlaubt, dass du diese Pflichten einem Dritten – sinnvollerweise einem qualifizierten Dienstleister – überträgst. Das Unternehmen kümmert sich dann für dich um einen Großteil der Aufgaben. Den Anspruch auf Mieterstromzuschlag verlierst du dadurch nicht.

Mehr zum Mieterstromzuschlag

Überblick: Modelle mit und ohne Mieterstromzuschlag im Vergleich

Welche Förderungen gibt es 2025 für Photovoltaik?

Rechtliche Änderungen zum Mieterstrom seit dem Jahr 2023

Die Möglichkeit, Mieterstromanlagen zu betreiben, gibt es schon lange – doch in den letzten Jahren hat sich in Sachen Mieterstrom einiges getan. Wir schauen uns die wichtigsten Neuerungen an:

  • EEG-Novelle 2023: Um die ehrgeizigen Ziele im Bereich erneuerbare Energien zu erreichen, hat die Bundesregierung die Leistungsobergrenze für PV-Anlagen mit Mieterstromzuschlag angehoben: Bis zu 1 Megawatt Leistung dürfen geförderte Anlagen jetzt haben. 

  • Contracting-Modell: Das Lieferkettenmodell wurde ebenfalls mit der EEG-Novelle 2023 ermöglicht – wie auch der Mieterstromzuschlag für dieses Mieterstrommodell. 

  • EEG-Umlage: Die EEG-Umlage ist zum 1. Januar 2023 weggefallen – eine direkte Entlastung für Anbieter von Mieterstrom. Bis dahin musste die Umlage nämlich auch innerhalb eines Mieterstromkonzepts erhoben werden. Zuletzt lag die EEG-Umlage bei 3,723 ct/kWh – im Jahr davor (2021) sogar bei 6,5 ct/kWh. Also eine große Ersparnis!

  • Das Solarpaket I 2024: Mit dem Solarpaket I wurde die Möglichkeit eingeführt, den Mieterstromzuschlag auch für Solaranlagen auf Nicht-Wohngebäuden (zum Beispiel gewerblich genutzten Gebäuden) zu erhalten. Zuvor war laut EEG der Mieterstromzuschlag nur für Wohngebäude zulässig. Diese Änderung gilt allerdings nur für Anlagen, deren Inbetriebnahme ab dem 16. Mai 2024 erfolgt. Der Anlagenbetreiber darf dabei kein „verbundenes Unternehmen“ sein – also die Förderung für sein eigenes Geschäft ausnutzen.

  • Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV): Auch diese Neuerung ist mit dem Solarpaket I hinzugekommen. Parteien in Mehrfamilienhäusern können gemeinsam eine Photovoltaik-Anlage betreiben und den Strom anteilig nutzen, ohne dass dafür Stromverträge notwendig werden. 

  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Kleinere Änderungen gab es 2024 auch im EnWG, unter anderem zur Kündigungsfrist und Laufzeit von Stromlieferverträgen: Die Laufzeit wurde von einem Jahr auf zwei Jahre angehoben, die Kündigungsfrist von drei Monaten auf einen Monat reduziert. Das EnWG legt außerdem fest, dass Mieterstrom mindestens 10 Prozent günstiger sein muss als die Grundversorgung vor Ort.

Gelten diese Neuerungen für Bestandsanlagen? 

Der Mieterstromzuschlag wurde im Jahr 2017 eingeführt. Anlagen, die vor dem 25. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, dürfen weiterhin unter den bisherigen Vertragsbedingungen ohne EEG-Förderung genutzt werden. Außerdem ist es weiterhin möglich, diese Verträge abzuschließen.

So funktioniert die Abrechnung des Mieterstroms

Bei der Abrechnung von Mieterstrom gelten klare Regeln. Sie sollen sicherstellen, dass die Abrechnung transparent und fair vonstattengeht. Insbesondere geht es darum, dass Mietende nur den Strom zahlen, den sie tatsächlich verbraucht haben. 

Dazu brauchst du im Gebäude unterschiedliche Zähler – zunächst einmal einen Zähler, der misst, wie viel Strom die Photovoltaik-Anlage (oder eine andere Anlage) erzeugt. Dazu müssen in den Wohnungen der Mietenden Zähler vorhanden sein, die den genauen Bezug von Strom nachweisen. Es ist nicht erlaubt, den erzeugten Strom über die Nebenkosten abzurechnen (Ausnahme: Allgemeinstrom).

Welchen Zählerschrank brauche ich für eine PV-Anlage?

Überblick über die Stromzähler

Du musst zum einen erfassen können, wie viel Strom deine Photovoltaik-Anlage produziert – deshalb ist ein Zähler für die Stromerzeugung zwingend notwendig. Wenn du Strom einspeist (das ist der Regelfall), brauchst du außerdem einen Einspeisezähler. So kann die Einspeisevergütung berechnet werden. Für zusätzlichen Strom aus dem Netz brauchst du weiterhin einen Netzbezugszähler

Pro Wohnung ist – mit oder ohne Solaranlage – jeweils die Installation eines Stromzählers notwendig, damit der Stromverbrauch pro Einheit gemessen werden kann. Die modernen Smart Meter unterscheiden dabei auch gleich zwischen Solarstrom und Netzstrom.

Je nach Messkonzept brauchst du außerdem einen physischen oder virtuellen Summenzähler. Ein physischer Summenzähler wird, wie andere Zähler auch, direkt im Gebäude installiert. Ein virtueller Summenzähler – günstig und flexibel – errechnet die benötigte Differenz hingegen einfach aus den bereits vorhandenen Daten.

Mehr über nötige Zähler und die korrekte Abrechnung von Mieterstrom

Verträge und Pflichten bei der Abrechnung von Mieterstrom

Neben den technischen Voraussetzungen gibt es auch vertragliche Pflichten zu erfüllen. Sie klingen im ersten Moment komplex, jedoch gibt es von der Bundesnetzagentur genaue Vorgaben dazu, welche Informationen in den Verträgen und Rechnungen enthalten sein müssen. Es gelten zum Beispiel: 

  • Transparenzpflichten

  • Verbraucherschutzpflichten

  • Pflichten zur Stromkennzeichnung

Die Abrechnung über die Nebenkostenabrechnung ist – außer bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung – nicht erlaubt. 

Die einfachste Möglichkeit ist es, sich für die Abrechnung des Mieterstromsmit einem erfahrenen Partner zusammenzutun. Mittlerweile haben sich Unternehmen darauf spezialisiert, dir die bürokratische Arbeit abzunehmen, damit Mieterstrom für dich leichter umsetzbar wird.

Wann bleibt der Strom aus der PV-Anlage steuerfrei?

Preisgestaltung: So setzt sich der Preis für Mieterstrom zusammen

Der große Vorteil von Mieterstrom liegt darin, dass einige Kostenbestandteile entfallen, da der Strom ja nicht über das öffentliche Stromnetz fließt. Das betrifft netzseitige Umlagen (zum Beispiel die § 19-StromNEV-Umlage), die Stromsteuer (für kleinere Anlagen bis 2 Megawatt Leistung) und die Konzessionsabgabe. 

Weiterhin im Preis enthalten sind:

  • Kosten für die Stromerzeugung (PV-Anlage, Betrieb, Wartung)

  • Kosten für die Abrechnung je nach Messkonzept (zum Beispiel für Smart Meter)

  • Umsatzsteuer (sofern Umsatzsteuerpflicht des Anlagenbetreibers besteht)

Erinnere dich: Wenn der Mieterstromzuschlag ausgezahlt wird, darf der Strompreis maximal 90 Prozent des Preises für die Grundversorgung betragen.

Mehr zur Umsatzsteuer bei PV-Anlagen

Welche Steuern fallen auf Mieterstrom an?

Wenn du eine PV-Anlage für Mieterstrom betreibst, musst du hauptsächlich die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer im Blick haben. Zwar fällt unter Umständen auch die Stromsteuer an, das betrifft allerdings nur Anlagen, die mehr als 2 Megawatt Leistung haben – ansonsten ist auf Antrag die Befreiung möglich.  

Die Umsatzsteuer kennst du bereits, wenn du eine Immobilie vermietest. Wenn du aus dem erzeugten und an die Mietenden verkauften Solarstrom Umsatz erzielst, musst du hier wie gewohnt die Umsatzsteuer mit 19 Prozent auf den Bruttostrompreis aufschlagen und ans Finanzamt abführen.

In Bezug auf die Gewerbesteuer wurden die Regeln vor Kurzem gelockert. Du musst keine Gewerbesteuer auf den Mieterstrom zahlen, wenn

  • dein steuerpflichtiges Wohnungsunternehmen maximal 20 Prozent der Einnahmen oder

  • eine steuerbefreite Wohnungsgenossenschaft maximal 30 Prozent der Einnahmen aus Mieterstrom erzielt.

Außerdem gilt seit 2021 eine Bagatellgrenze: Bis zu 5 Prozent deiner Einnahmen dürfen aus dem konventionellen Strom kommen, den du den Mietenden lieferst, ohne dass Gewerbesteuer fällig wird.

Alles, was du zu Mieterstrom und Steuern wissen musst
Beispielrechnungen

So viel bringt Mieterstrom aus einer PV-Anlage

Mieterstrom lohnt sich – die Umsetzungsmöglichkeiten sind aber vielfältig. Wir zeigen dir hier zwei Rechenbeispiele, damit du ein Gefühl dafür bekommst, welchen finanziellen Vorteil Mieterstrom aus einer PV-Anlage für dich haben könnte.

Beispielrechnung 1: Mieterstrom im Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten

Diese Anlage hat 1KOMMA5° in Münster umgesetzt. Installiert wurde eine PV-Anlage mit einer Leistung von 13,05 kWp ohne Speicher. Die Investitionskosten lagen bei 18.102 Euro, die jährlichen Betriebskosten betragen 1.219 Euro. 

Der Strombedarf des Gebäudes liegt bei 20.000 Kilowattstunden pro Jahr. Eine Wärmepumpe ist nicht vorhanden. 54,9 Prozent des produzierten Stroms können direkt im Gebäude verbraucht werden.

Daraus ergeben sich folgende Daten:

  • Überschuss über eine Laufzeit von 20 Jahren: 47.358 Euro

  • Die Rendite liegt damit bei 12,3 Prozent.

  • Die Anlage hat sich nach 5,5 Jahren amortisiert.

  • Bewohnende zahlen jährlich 115,70 Euro, dazu 22 ct/kWh für den PV-Strom und 27 ct/kWh für den Reststrom.

Insgesamt ergibt sich für die Bewohnenden eine Einsparung von 36.000 Euro.

Beispielrechnung 2: Mieterstrom in einer Wohnungseigentümergemeinschaft 

In dieser Wohnungseigentümergemeinschaft mit 12 Wohneinheiten hat 1KOMMA5° eine PV-Anlage mit 24,92 kWp Leistung und einen Speicher mit 31,5 kWh Kapazität installiert. Im Gebäude gibt es eine Wärmepumpe, sodass der Strombedarf insgesamt bei 54.000 kWh pro Jahr liegt. 

Die Investitionskosten lagen bei 56.000 Euro, die jährlichen Betriebskosten belaufen sich auf 2.221 Euro.

Das Ergebnis:

  • Überschuss: 12.658 Euro

  • Rendite: 2,1 Prozent

  • Amortisationszeit: 15,8 Jahre

Der große Vorteil liegt im hohen Direktverbrauch von 83 Prozent, was für die Bewohnenden eine Ersparnis von insgesamt 195.000 Euro bedeutet. Für ihren Strom zahlen sie jährlich 120 Euro, beziehen den Solarstrom kostenlos und den Reststrom zu 25 ct/kWh.

So startest du 2025 mit Mieterstrom – Schritt für Schritt erklärt

Das Projekt Mieterstrom kann auf den ersten Blick etwas überwältigend wirken. Doch so kompliziert ist es gar nicht, insbesondere wenn du dich extern unterstützen lässt. Hier findest du eine Checkliste, die dich schrittweise bis zum erfolgreich umgesetzten Mieterstrom führt:

  1. Eignung der Immobilie prüfen: Dach, Dachfläche, Ausrichtung und eventuelle Verschattungen müssen vor der Installation einer PV-Anlage sorgfältig geprüft werden. Das übernimmt ein Fachbetrieb für dich.

  2. Mieterstrommodell wählen: 2025 lohnt sich das Mieterstrommodell im Eigenbetrieb mit Vollversorgung tendenziell am meisten. Dabei ist die Unterstützung durch einen Partner hilfreich. So bekommst du auch Hilfe beim Festlegen des Messkonzepts. 

  3. Dienstleister beauftragen: Vom PV-Installateur bis zum Abrechnungsdienst gibt es Fachleute, deren Hilfe du in Anspruch nehmen solltest. So rentiert sich deine Investition am schnellsten. Die Planung und Dimensionierung der Anlage gehören auf jeden Fall in professionelle Hände.

  4. Förderung prüfen: Wenn dein Mieterstrommodell es zulässt, kannst du den Mieterstromzuschlag beantragen und damit deine Einnahmen noch weiter steigern. Prüfe auch, ob deine Kommune eventuell weitere Förderungen für die Installation von PV-Anlagen bietet.

  5. Inbetriebnahme der Anlage: Auch hier unterstützen dich die Profis. Sie stellen sicher, dass deine PV-Anlage erwartungsgemäß funktioniert und ordentlich angemeldet wird. Auch die Installation eventueller Smart Meter sollte in diesem Zuge erfolgen.

  6. Verträge aufsetzen: Du brauchst unterschiedliche Verträge – Stromlieferverträge, Netzanschlussverträge und eventuell auch einen Messstellenvertrag. Außerdem muss die Anlage bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.

  7. Pflege der Mieterstromanlage: Regelmäßige Wartung verlängert die Lebensdauer deiner Solaranlage. Darüber hinaus sind kaum regelmäßige Arbeiten nötig – einmal etabliert, läuft das Mieterstromkonzept fast von allein.

Das vielleicht wichtigste Fazit: Hol dir Hilfe – und verzichte nicht wegen des augenscheinlichen Aufwands auf Mieterstrom. Über 20 Jahre (und länger) kannst du damit enorme Einnahmen generieren.

Wie viel Wartung braucht eine PV-Anlage?
Fazit

Mieterstrom lohnt sich für alle Seiten

Mieterstrom aus erneuerbaren Energien lohnt sich sowohl dann, wenn du ein Mehrfamilienhaus vermietest, als auch, wenn du Teil einer Eigentümergemeinschaft bist. In beiden Fällen erzeugst du günstigen beziehungsweise kostenlosen Solarstrom, aus dem sich für dich – und für Mietende – eine zusätzliche Einnahmequelle ergibt. Kannst du die Förderung durch den Mieterstromzuschlag nutzen, steigen deine Einnahmen zusätzlich. 

Herausforderungen bringt der Mieterstrom vor allem im Hinblick auf die korrekte Abrechnung mit sich, da viele Pflichten im Rahmen des Verbraucherschutzes einzuhalten sind. Lass dich unterstützen!