Die Steuererklärung ist nicht dein Lieblingsthema? Verständlich. Aber vielleicht motiviert dich, dass einige deiner Stromkosten steuerlich absetzbar sein könnten. Das ist der Fall, wenn sie im Zusammenhang mit deiner Arbeit entstehen. Wir erklären dir hier einfach und verständlich, wann du Strom von der Steuer absetzen kannst.
Homeoffice-Pauschale: Wenn du im Homeoffice arbeitest, darfst du für das Jahr 2024 bis zu 1.260 Euro steuerlich geltend machen – zum Beispiel für Energiekosten wie Strom, Gas oder Wasser. Dafür brauchst du keinen Nachweis zu erbringen.
Arbeitszimmer zu Hause: Wenn du ein separates Arbeitszimmer zu Hause hast, kannst du sogar noch höhere Kosten abziehen. Die Anforderungen an ein Arbeitszimmer sind allerdings hoch, zum Beispiel darfst du diesen Raum nicht privat nutzen.
E-Auto privat laden: Nutzt du ein E-Auto als Dienstfahrzeug und lädst es privat auf, sind die Stromkosten ebenfalls steuerlich absetzbar. Du kannst entweder die exakten Kosten nachweisen oder eine Pauschale in Höhe von 30 Euro (15 Euro für ein Hybrid-Fahrzeug) monatlich geltend machen.
Angestellte und Selbstständige: Wenn du angestellt arbeitest, gibst du die absetzbaren Stromkosten als Werbungskosten an. Für Selbstständige gehören die Kosten zu den Betriebsausgaben, die den Gewinn und damit die Steuerlast mindern.
In Deutschland ist es eigentlich nicht vorgesehen, private Energiekosten von der Steuer abzusetzen. Du musst also in der Regel Strom, Gas und Wasser für dein Zuhause in voller Höhe selbst zahlen.
Unter bestimmten Umständen – im Zusammenhang mit deinem Beruf – kannst du die Kosten für Strom dennoch von der Steuer absetzen. Das bedeutet nicht, dass du diese Kosten voll erstattet bekommst, sondern du darfst diese Kosten von deinem Einkommen (oder von deinem Gewinn, wenn du selbstständig tätig bist) abziehen. Weil dein Einkommen (bzw. dein Gewinn) geringer ist, musst du darauf weniger Einkommensteuer zahlen.
Wie viel du dadurch tatsächlich sparst, ist sehr individuell und hängt unter anderem von deinem Einkommen und deiner Familiensituation ab – denn darauf basiert dein persönlicher Steuersatz.
Zur Veranschaulichung ein Beispiel:
Du hast ein zu versteuerndes Einkommen von 42.500 Euro im Jahr.
Dein persönlicher Steuersatz liegt bei 20 Prozent.
Also musst du auf deine 42.500 Euro 8.500 Euro Steuern zahlen.
Es bleiben 34.000 Euro für dich übrig.
Du darfst jetzt noch Energiekosten und eventuell weitere Kosten in Höhe von 1.500 Euro abziehen. Dein zu versteuerndes Einkommen verringert sich auf 41.000 Euro. Nun zahlst du statt 8.500 Euro nur 8.200 Euro Steuern (20 Prozent von 41.000 Euro).
Du konntest dadurch also 300 Euro Steuern sparen.
Es handelt sich hier allerdings um ein stark vereinfachtes Beispiel. In der Realität würde sich mit sinkendem Einkommen wiederum dein Steuersatz verändern, und wenn du verheiratet bist oder Kinder hast, sieht die Rechnung wieder ganz anders aus. Das Beispiel bietet dir aber eine erste Orientierung.
Lass uns jetzt anschauen, welche Möglichkeiten du hast, deine Energiekosten von der Steuer abzusetzen.
Wie schon erwähnt, sind Stromkosten nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie im Kontext deiner Arbeit entstehen. Wenn du bei deinem Arbeitgeber im Büro arbeitest, werden diese Kosten ohnehin für dich übernommen. Wenn du zu Hause arbeitest, verbrauchst du aber mehr Strom (sowie Gas, Wasser etc.). Diese Kosten kannst du in deiner Steuererklärung angeben, und das Finanzamt berücksichtigt sie dann bei der Berechnung deines Einkommens.
Diese drei Möglichkeiten hast du:
Wenn du im Homeoffice arbeitest, darfst du pro Tag 6 Euro Homeoffice-Pauschale abziehen – für bis zu 210 Tage im Jahr.
Wenn du ein separates Arbeitszimmer hast und dort überwiegend arbeitest, kannst du dafür Kosten abziehen – und zwar nicht nur für Strom, sondern für viele weitere Posten. Das Sparpotenzial ist hier größer, die Bedingungen sind aber auch strenger.
Beachte, dass du nur entweder die Homeoffice-Pauschale nutzen oder dein Arbeitszimmer absetzen kannst – nicht beides. Die Frage ist also zunächst, welche Möglichkeit für dich sinnvoller ist.
Beachte, dass du nur entweder die Homeoffice-Pauschale nutzen oder dein Arbeitszimmer absetzen kannst – nicht beides. Die Frage ist also zunächst, welche Möglichkeit für dich sinnvoller ist.
Die Homeoffice-Pauschale wurde während der COVID-19-Pandemie eingeführt. Kein Wunder, schließlich mussten plötzlich Menschen mit unterschiedlichsten Berufen von zu Hause aus arbeiten. Viele taten das zum ersten Mal und hatten kein separates Arbeitszimmer dafür. Die Homeoffice-Pauschale sollte die Ausgaben, die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Strom, Heizung, Wasser etc. entstanden, ausgleichen.
Deshalb gelten folgende Regeln für die Homeoffice-Pauschale:
Die Homeoffice-Pauschale kannst du nutzen, egal ob du nur wenige Tage im Jahr oder die ganze Zeit über zu Hause arbeitest.
Du brauchst kein separates Arbeitszimmer nachzuweisen und auch sonst keine Belege zu sammeln, da es sich um eine Pauschale handelt.
Du kannst sie ansetzen, sobald du einen Tag lang überwiegend (also mehr als 50 Prozent) im Homeoffice verbracht hast. Das gilt aber nur, wenn du keinen festen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber hast.
Hast du einen solchen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber, darfst du ihn an Homeoffice-Tagen nicht aufsuchen – sonst steht dir die Pauschale nicht zu.
Pro Jahr sind bis zu 210 Tage mit einer Pauschale von 6 Euro pro Tag erlaubt, insgesamt also 1.260 Euro. In der Praxis wird das Finanzamt dich vermutlich nicht bitten, diese Tage alle einzeln zu belegen. Es ist trotzdem sinnvoll, zumindest eine Liste zu führen.
Achte vor allem darauf, dass es plausibel bleibt: Wenn du die Homeoffice-Pauschale für 200 Tage genutzt hast und gleichzeitig Fahrtkosten zur Arbeit für 200 Tage angeben möchtest, wird das Finanzamt zu Recht misstrauisch werden.
Alle Regeln kannst du in §4 Abs. 5 Satz 6c Einkommensteuergesetz nachlesen.
Schauen wir uns im Vergleich dazu die Regeln für ein Arbeitszimmer zu Hause an:
Wenn das Finanzamt dein Arbeitszimmer anerkennt, kannst du sehr viele Kosten von der Steuer absetzen: Energiekosten, aber auch Miete, Versicherungen, Rundfunkgebühr, Ausstattung etc. Diese Kosten kannst du anteilig (nach Raumgröße) abziehen.
Deshalb sind hier auch mehr als 1.260 Euro im Jahr drin – du könntest also mehr Steuern sparen als mit der Homeoffice-Pauschale.
Im Gegenzug gelten aber strenge Regeln: Dein Arbeitszimmer muss ein separater, abgeschlossener Raum in deiner Wohnung sein. Eine Arbeitsecke reicht also nicht aus.
Du darfst diesen Raum nur in sehr geringem Maß privat nutzen. 10 Prozent gelten allgemein als zulässig, eine Garantie gibt es aber nicht. Sobald ein Bett, ein Kleiderschrank oder Hobbymaterial im Raum stehen, ist die Anerkennung gefährdet. Aufpassen: Das Finanzamt kann Fotos anfordern oder sogar persönlich das Zimmer begutachten.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass du tatsächlich im Arbeitszimmer arbeitest bzw. arbeiten musst. Wenn du üblicherweise im Außendienst tätig bist, wirst du ein Arbeitszimmer nicht durchsetzen können.
Die Kosten, die du für ein Arbeitszimmer geltend machen willst, musst du in aller Regel belegen, zum Beispiel durch einen Mietvertrag, Stromabrechnungen etc. mit Grundriss für die anteilige Berechnung.
Du siehst, der Arbeitspreis des Stroms macht fast immer den größten Anteil auf deiner Rechnung aus. Bei ihm hast du auch das größte Sparpotenzial, sei es durch dein eigenes umsichtiges Verbrauchsverhalten, durch die Wahl günstiger Anbieter, die Installation effizienter, smarter Technologien – oder durch die optimale Symbiose all dieser Faktoren. Wie du das hinkriegen sollst? Kein Problem, das machen wir für dich.
Die Homeoffice-Pauschale steht dir, wie gesagt, ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten zu. Das bedeutet: Je geringer deine Stromkosten sind, desto mehr profitierst du von der Pauschale. Wenn du im Homeoffice arbeitest, hast du – unter bestimmten Voraussetzungen – die Möglichkeit, zur Mittagszeit gezielt Strom zu nutzen, um zum Beispiel Haushaltsgeräte mit hohem Verbrauch zu betreiben.
Warum ist das sinnvoll? Weil Strom gerade um die Mittagszeit herum besonders günstig ist. Das liegt daran, dass große Photovoltaik- und Windkraft-Anlagen, die in Deutschland zur Stromgewinnung eingesetzt werden, dann besonders viel Strom produzieren. Manchmal rutschen die Preise sogar ins Negative – du bekommst also noch Geld dafür, wenn du in diesen Zeitfenstern Strom abnimmst.
Du brauchst einen dynamischen Stromtarif mit entsprechendem Setup, um diesen Vorteil nutzen zu können. Dann zahlst du keinen festen Preis pro Kilowattstunde, wie bei herkömmlichen Anbietern, sondern den aktuellen Preis, der sich ständig ändert. Für Menschen im Homeoffice ist das eine tolle Gelegenheit, die Stromkosten zu senken, während sie trotzdem die Homeoffice-Pauschale in voller Höhe kassieren.
Wenn es darum geht, ob Stromkosten für dein E-Auto steuerlich absetzbar sind, musst du zunächst unterscheiden, ob es sich um dein privates Auto oder um einen Dienstwagen handelt.
Wenn du dein privates E-Auto für deinen Arbeitsweg nutzt, kannst du – wie auch bei Autos mit Verbrennungsmotoren – die Entfernungspauschale geltend machen. Du darfst dann für jeden Kilometer deines (einfachen) Arbeitswegs 30 Cent abziehen. Ab dem 21. Kilometer steigt die Pauschale auf 38 Cent. Mit dieser Pauschale ist alles abgegolten: Stromkosten, aber zum Beispiel auch die Abnutzung deines Autos.
Tipp: Du kannst diese Pauschale auch ansetzen, wenn du mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährst oder sogar läufst.
Manche Arbeitgeber erlauben es dir, dein privates E-Auto am Arbeitsplatz zu laden. Du darfst dann zwar keine Kosten für Strom von der Steuer absetzen, aber das Laden ist für dich steuerfrei. Normalerweise werden solche „Geschenke“ vom Arbeitgeber nämlich als geldwerter Vorteil gewertet, und darauf müsstest du dann Einkommenssteuer zahlen. Das ist beim Laden am Arbeitsplatz aber nicht der Fall.
Auch in diesem Fall gilt: Wenn du das Fahrzeug beim Arbeitgeber laden darfst, musst du für diese Leistung keine Steuern zahlen.
Sparen kannst du eventuell, wenn du den Dienstwagen bei dir zu Hause auflädst. Eine Möglichkeit wäre es, die exakten Kosten für die (beruflichen) Ladevorgänge nachzuweisen und vom Arbeitgeber erstatten zu lassen (sofern das vertraglich vereinbart ist). Nun ist es aber sehr unwahrscheinlich, dass du dafür einen separaten Zähler installiert hast.
Deshalb gibt es eine hilfreiche Pauschale:
Pro Monat kann dir dein Arbeitgeber ohne Nachweis 30 Euro (15 Euro für ein Hybrid-Fahrzeug) für Strom erstatten.
Wenn du zu Hause lädst, weil der Arbeitgeber keine Lademöglichkeit bereitstellt, steigt die Pauschale sogar auf 70 Euro im Monat (35 Euro für Hybrid-Fahrzeuge).
Beide Varianten kommen aber nur infrage, wenn dein Arbeitgeber dazu bereit ist. Es handelt sich um eine freiwillige Erstattungsleistung seinerseits.
Besonders gewinnbringend kannst du diese Pauschalen nutzen, indem du zu Hause günstig „tankst“ – etwa weil du mit einem dynamischen Stromtarif zu günstigen Zeiten lädst. Äußerst lohnend ist es auch, mit einer PV-Anlage auf dem Dach selbst Strom zu erzeugen.
Mit deiner Photovoltaik-Anlage kostet dich Strom nur etwa 5 Cent pro Kilowattstunde. Dabei sind alle Kosten für die Anlage bereits eingerechnet: Weil du jährlich so viel an Stromkosten sparst, amortisiert sich deine PV-Anlage nach einigen Jahren, du hast jedoch für Jahrzehnte deine Stromkosten auf ein Minimum reduziert. Umso mehr zahlt sich das aus, wenn du große Verbraucher wie zum Beispiel eine Wärmepumpe oder ein E-Auto betreibst.
Für dein E-Auto sieht die Rechnung so aus: Du könntest für die Pauschale von 30 Euro im Monat ganze 600 Kilowattstunden (zu jeweils 5 Cent pro Kilowattstunde) laden – und damit je nach Effizienz des Wagens rund 4.000 Kilometer weit fahren! Da du so viele Kilometer vermutlich nicht annähernd brauchen wirst, profitierst du stark von der Differenz zwischen den Pauschalbeträgen und den tatsächlichen Stromkosten.
Vielleicht ist dir inzwischen etwas schwindelig von all den Regelungen. Unter Umständen musst du bei deiner Steuererklärung gar nicht so sehr ins Detail gehen: Wenn deine Ausgaben nämlich nicht die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.230 Euro übersteigen, kannst du einfach auf diese setzen. Du musst dann keine Nachweise erbringen und nicht rechnen. Du darfst diese 1.230 Euro einmal jährlich ohne Weiteres abziehen.
Du arbeitest 50 Tage im Homeoffice und setzt dafür die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag an. Das ergibt 300 Euro. Damit sind unter anderem deine Stromkosten im Homeoffice abgegolten.
Für weitere 180 Tage möchtest du die Entfernungspauschale geltend machen. Dein Arbeitsweg ist aber kurz – nur 3 Kilometer –, daher rechnest du pro Tag mit 3 x 30 Cent = 90 Cent. Das ergibt für 180 Tage 162 Euro. Die Pauschale soll zum Beispiel Stromkosten für dein E-Auto abgelten.
Insgesamt ergeben sich so 230 Arbeitstage, was vom Finanzamt als realistisch eingestuft wird.
Außerdem hast du Weiterbildungsmaterial für 250 Euro gekauft. Alles in allem hast du Kosten von 712 Euro. Damit bleibst du unter der Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro. Es ist also sinnvoll, einfach die Pauschale anzusetzen. Du sparst so mehr Steuern und brauchst keine Nachweise einzureichen.
Es gibt einige Möglichkeiten, Strom von der Steuer abzusetzen. Allerdings handelt es sich dabei vielfach um Pauschalen – du darfst diese also auch nutzen, wenn du in Wirklichkeit weit weniger Geld für Strom ausgibst. Das größte Sparpotenzial ergibt sich daher für dich, wenn du zum einen möglichst wenig für deinen Strom bezahlst und zum anderen die Pauschalen, die dir zustehen, ausschöpfst. Je größer die Differenz, desto besser.
Neben den üblichen Tipps zum Stromsparen hast du insbesondere zwei Möglichkeiten, deine Stromkosten deutlich zu senken:
Du produzierst mit einer Photovoltaik-Anlage günstigen Solarstrom zu nur 5 Cent pro Kilowattstunde. Gerade um die Mittagszeit steht dieser im Überfluss zur Verfügung. Das kannst du perfekt ausnutzen, wenn du im Homeoffice arbeitest (oder einfach deinen Speicher lädst).
Du nutzt einen dynamischen Stromtarif, um dir die günstigsten Strompreise zu sichern. Bisweilen hast du damit sogar Zugriff auf teils negative Preise – du lädst also zum Beispiel mittags dein E-Auto und wirst noch dafür bezahlt.
Ideal ist die Kombination aus beidem mit einem intelligenten Energiemanagementsystem wie unserer Heartbeat AI.
¹ Voraussetzung zur Teilnahme an der Heartbeat-Preisgarantie ist neben dem Abschluss des Dynamic Pulse Stromliefervertrags der Betrieb eines von 1K5° unter der Marke 1K5° oder Enphase vertriebenen Batteriespeichersystems mit einer Batteriekapazität von mindestens 10 kWh und einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) mit einer Leistung von mindestens 10 kWp, die Installation und der Betrieb eines intelligenten Messsystems, die Installation von Heartbeat AI am Lieferort, Abschluss des Heartbeat AI Nutzungsvertrags, Abschluss des Energy Trader Vertrags (EUR 9,99 / Monat) und Einhaltung des sich aus dem Angebot ergebenden, individuell errechneten Solargestehungspreises.
Der Heartbeat-Strompreis ist der mit Heartbeat AI ermittelte Preis je kWh. Der Heartbeat-Strompreis wird wie folgt errechnet: (i) Kosten der Solarproduktion, welche sich aus den Investitionskosten für die PV- Anlage und der erzeugten Menge an solarer Energie zusammensetzen und wie sie sich aus der individuellen Ertragsprüfung laut Angebot für den Kunden ergeben, (ii) abzgl. der Einnahmen aus dem Verkauf von Strom bzw. der Einspeisevergütung, welche der Kunde im Garantiezeitraum erhält, gemäß Abrechnung des Netzbetreibers, (iii) zzgl. der Kosten für den durch Heartbeat AI optimierten Netzbezug von Strom, die aus dem durchschnittlich während des Garantiezeitraums bezahlten Arbeitspreis im Rahmen des Dynamic Pulse Tarifs errechnet werden, (iv) geteilt durch den im Abrechnungszeitraum ermittelten Gesamtverbrauch.
² Der mit der Heartbeat-Preisgarantie garantierte Preis in Höhe von 10 ct/kWh gilt ausschließlich in Regionen, in denen der Sockelbetrag (Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen) < 15,00 ct/ kWh ist. In Regionen mit einem Sockelbetrag zwischen 15,00 ct/kWh und 19,99 ct/kWh beträgt der mit der Heartbeat-Preisgarantie garantierte Preis 12 ct/kWh. In Regionen mit einem Sockelbetrag > 20,00 ct/kWh beträgt der mit der Heartbeat-Preisgarantie garantierte Preis 14 ct/kWh.
Die Heartbeat-Preisgarantie endet während eines Garantiezeitraums, wenn aufgrund einer Änderung der Gesetzeslage die Zahlung der Einspeisevergütung für eine PV-Anlage insgesamt entfällt, oder aber in Zeiten entfällt, in denen die Strompreise am Spotmarkt negativ sind. In diesem Fall rechnet 1K5° die Heartbeat-Preisgarantie bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Gesetzesänderung ab. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
³ Basierend auf einer Auswertung der 1KOMMA5° Kundinnen und Kunden im Zeitraum vom Anfang Mai 2024 bis Ende August 2024, die unter folgendem Link zu finden ist: LINK. In den Herbst- und Wintermonaten ist mit einem Anstieg der Kosten zu rechnen.