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Jetzt noch bis zu 12.500€ Einspeisevergütung sichern.Dein Arbeitgeber stellt dir ein E-Auto und du möchtest diesen Firmenwagen zu Hause laden? Für die Abrechnung hast du mehrere Möglichkeiten, die wir dir hier vorstellen. Auch die steuerlichen Vorteile sind nicht zu verachten. Wir erklären dir die komplexen Hintergründe ganz einfach – damit du weißt, wie du finanziell am besten wegkommst.
Den Firmenwagen zu Hause laden: Die Abrechnung für Angestellte erfolgt entweder über den exakten Stromverbrauch – dazu benötigst du einen Zähler in deiner Wallbox, der den Strom für deinen Dienstwagen ermittelt – oder über Pauschalen. Bis zu 70 Euro im Monat sind für ein Elektroauto ohne Nachweis drin, wenn du beim Arbeitgeber nicht laden kannst.
Zu Hause laden für Selbstständige: Wenn du deinen E-Firmenwagen zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzt, hast du dieselben Möglichkeiten wie Angestellte – die exakte oder die pauschale Abrechnung über die Betriebskosten. Bei einem überwiegend privat genutzten Fahrzeug kannst du (wie Angestellte) die Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer geltend machen – das betrifft aber nur Fahrten zur Betriebsstätte.
Finanzielle Vorteile mit einem Elektroauto: Mit einem E-Auto hast du zum einen steuerliche Vorteile, wenn du die 0,25- oder die 0,5-Prozent-Regelung zur Versteuerung nutzt (die Sätze für E-Autos sind niedriger als für Verbrenner). Zum anderen ist das Aufladen an der eigenen Wallbox um Hunderte Euro günstiger als das Laden unterwegs (oder gar das Tanken mit Benzin).
Voraussetzungen für die exakte Abrechnung: Wenn du deinen Dienstwagen zu Hause laden und exakt abrechnen möchtest, brauchst du mindestens eine Wallbox mit einem MID-Zähler (das ist eine Norm für Stromzähler). Lädst du nicht nur deinen Firmenwagen, sondern auch weitere Fahrzeuge an der Wallbox, muss der Zähler außerdem mit dem Mess- und Eichgesetz konform sein.
Bekannt aus
Das Laden zu Hause hat vor allem den Vorteil, dass du komplett unabhängig bist: Dein Elektroauto ist am Morgen vorhersehbar startklar, und du musst keine Zeit für die Suche nach einer Ladestation aufwenden. Eine Wallbox mit einer üblichen Leistung von 11 Kilowatt lädt eine 60-Kilowattstunden-Batterie innerhalb von 5 bis 6 Stunden auf – also problemlos über Nacht. Mit 22 Kilowatt Leistung geht’s noch schneller: Nach nur etwa 3 Stunden ist dein E-Auto voll aufgeladen.
Das Laden deines Firmenwagens zu Hause ist zudem günstiger als an öffentlichen Ladestationen. Bei einem Strompreis von 35 Cent (Durchschnittspreis mit einem herkömmlichen Stromtarif) zahlst du bei einem Verbrauch von 15 Kilowattstunden nur 5,25 Euro pro 100 Kilometer. Ladevorgänge unterwegs können hingegen, insbesondere an Schnellladestationen, das Doppelte kosten. Außerdem hast du zu Hause die Möglichkeit, deinen Strompreis stark zu optimieren – und so die Kosten auf die Hälfte oder weniger zu senken. Mehr dazu später.
Manche Unternehmen stellen ihren Angestellten eine Wallbox zu Hause zur Verfügung – leihweise oder vollständig überlassen. Das dient nicht nur der Bindung der Mitarbeitenden, sondern auch dem Image des Unternehmens, und es spart die Ladeinfrastruktur auf dem Firmengelände. Nicht zuletzt kommt das alles auch der Umwelt zugute, denn du kannst – beispielsweise über Ökostrom oder eigenen Solarstrom – annähernd CO2-neutral „tanken“.
Steuerlich gilt: Wenn du einen Firmenwagen fährst (egal, ob angestellt oder selbstständig) und damit auch private Fahrten unternimmst, hast du dadurch einen sogenannten „geldwerten Vorteil“. Diesen musst du versteuern, und dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
Die Pauschalregelung: Das Finanzamt rechnet so, als bekämst du monatlich einen Anteil vom ursprünglichen Bruttolistenpreis des Autos als Einkommen – diesen Anteil musst du versteuern. Für E-Autos bis 70.000 Euro Listenpreis liegt der Anteil bei 0,25 Prozent, ab 70.000 Euro sind es 0,5 Prozent. Das ist ein Vorteil gegenüber Benzinern, die mit 1 Prozent versteuert werden müssen.
Das Fahrtenbuch: In diesem Modell zeichnest du alle Fahrten, beruflich oder privat, lückenlos auf. So ermittelst du, zu welchem Anteil du dein Auto privat nutzt, und versteuerst diesen Anteil an den tatsächlichen Jahreskosten für das Fahrzeug – das ist dein geldwerter Vorteil. Zu den Gesamtkosten zählen beispielsweise die Abschreibung der Anschaffungskosten, aber auch Versicherung, Steuern und eben auch Strom für das Laden. Diese Methode lohnt sich oft mehr, wenn du sehr viel dienstlich und sehr wenig privat fährst.
Tipp: Wenn du deinen Firmenwagen ausschließlich dienstlich nutzt, musst du nichts versteuern – denn dann hast du keinen geldwerten Vorteil. Sobald du privat damit fährst, ob zum Einkaufen oder in den Urlaub, musst du dich für eine dieser beiden Methoden entscheiden.
Welche Methode du wählst, wirkt sich auf die Abrechnung für das Laden deines Firmenwagens zu Hause aus – denn sie bestimmt, ob du eine Pauschale steuerfrei nutzen kannst oder nicht. Das schauen wir uns jetzt genauer an.
Diese Variante ist die einfachere: Dein Arbeitgeber stellt dir für das Laden deines Dienstwagens zu Hause eine Pauschale von bis zu 70 Euro im Monat zur Verfügung, die unter bestimmten Umständen steuerfrei bleibt. Bitte beachte, dass es sich dabei um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt. Ein gesetzliches Anrecht darauf hast du also nicht.
Wie sind die genauen Voraussetzungen?
Wenn du keine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber hast, beträgt die Pauschale 70 Euro pro Monat (Stand: Juli 2025).
Wenn dein Unternehmen Ladestationen vor Ort hat oder du per Ladekarte, die dein Arbeitgeber stellt, an öffentlichen Stationen Ladevorgänge durchführen kannst, sinkt die Pauschale auf 30 Euro.
Für Hybridfahrzeuge ist die Pauschale halb so hoch: 35 beziehungsweise 15 Euro.
Steuerfrei bleibt die Pauschale nur, wenn du die Fahrtenbuchmethode nutzt. Andernfalls kann dein Unternehmen (auch dein eigenes, selbstständig geführtes) dir zwar dennoch die Pauschale auszahlen, du musst sie dann aber als Teil deines Gehalts versteuern.
Achtung: Die Steuerfreiheit gilt nur, wenn dein Arbeitgeber (oder dein selbst geführtes Unternehmen) dir die Pauschale zusätzlich zum vereinbarten Gehalt zahlt. Ansonsten ist sie wiederum als Teil deines Gehalts zu versteuern.
Wenn dein Ladebedarf höher ist als die Pauschale – oder du ohnehin die Stromkosten genau erfassen möchtest –, kommt die exakte Abrechnung für dich infrage. Schauen wir uns das näher an.
Die zweite Möglichkeit zur Abrechnung, wenn du deinen Firmenwagen zu Hause laden möchtest (oder sollst), ist die exakte Erfassung der verbrauchten Kilowattstunden. Bei hohem Verbrauch ist das für dich oft sinnvoller, sofern dein Arbeitgeber dir die Kosten erstattet – wozu er aber auch in diesem Fall gesetzlich nicht verpflichtet ist. Diese Erstattung nennt sich dann „steuerfreier Auslagenersatz“.
Für diese Methode brauchst du allerdings zusätzliche Technik, um den Stromverbrauch für das Aufladen deines E-Autos zu erfassen. Hier gibt es einen wichtigen Unterschied:
Variante 1: Du lädst ausschließlich deinen Dienstwagen über die installierte Wallbox. In diesem Fall genügt ein einfacher MID-Stromzähler. „MID“ steht für Europäische Messgeräterichtlinie, eine EU-Norm, nach der sich Hersteller von Stromzählern richten müssen. Viele moderne Wallboxen, insbesondere intelligente Wallboxen, enthalten bereits MID-Zähler.
Variante 2: Wenn du neben deinem Dienstwagen weitere Fahrzeuge (etwa dein privates Elektroauto) über dieselbe Wallbox laden möchtest, genügt ein MID-Zähler nicht. Der Stromzähler muss dann den Vorgaben des Mess- und Eichgesetzes entsprechen und über einen Zugangsschutz verfügen. Damit sind private und berufliche Ladevorgänge klar getrennt und die Abrechnung ist sauber.
Auch hier gilt wieder: Dein Unternehmen darf dir einige oder alle Kosten ersetzen – aber steuerfrei bleibt die Erstattung nur, wenn du sie zusätzlich zum Arbeitslohn bekommst und ein Fahrtenbuch führst. Mit der Pauschalregelung (0,25- oder 0,5-Prozent-Regelung) wäre die Erstattung bereits abgegolten, sodass weitere Erstattungen dann steuerpflichtig sind.
Wenn du selbstständig arbeitest, stellt sich die Frage, ob dein Elektroauto zu deinem Betriebsvermögen gehört oder nicht. Entscheidend dafür ist, zu welchem Anteil du dein Auto betrieblich nutzt:
< 10 % betriebliche Nutzung: Dein Auto gilt als Privatfahrzeug. Du kannst deinen Dienstwagen zwar zu Hause laden, die Kosten aber nicht absetzen. Ausnahme: Wie Angestellte darfst du für die einfache Fahrt zur Betriebsstätte die Pendlerpauschale absetzen. Sie beträgt 30 Cent pro Kilometer und für das Jahr 2025 ab dem 21. Kilometer 38 Cent.
10–50 % betriebliche Nutzung: Du hast die freie Wahl, ob du dein Auto als Privatfahrzeug oder als Dienstwagen führen möchtest. Wenn du dich für den Dienstwagen entscheidest, musst du wieder zwischen Pauschalregelung und Fahrtenbuchmethode wählen.
> 50 % betriebliche Nutzung: Dein Elektroauto gehört zum Betriebsvermögen. Du darfst die Stromkosten für das Aufladen als Betriebsausgaben absetzen.
Seit 2020 gilt: Du darfst, wenn du es möchtest, statt der exakten Abrechnung auch die oben erklärten Pauschalen nutzen.
Tipp: Mit einem optimierten Strompreis lädst du zu Hause schon ab 1,50 Euro pro 100 Kilometer. Mit einer Pauschale von 70 Euro wären damit pro Monat weit über 4.000 Kilometer drin. Wenn du weniger fährst, zahlt sich die Pauschale also locker aus. Die Optimierungsmöglichkeiten führen wir etwas weiter unten noch genauer aus.
Manche Unternehmen stellen ihren Mitarbeitenden eine Wallbox für zu Hause zur Verfügung. Verpflichtet sind sie dazu nicht – es ist durchaus üblich, dass Mitarbeitende ihre Wallbox selbst bezahlen. Wenn dein Arbeitgeber aber einen Zuschuss zahlt oder die Installation sogar ganz übernimmt, gibt es wieder zwei Varianten:
Dein Arbeitgeber behält die Wallbox in seinem Eigentum, du darfst sie aber bei dir zu Hause nutzen. In diesem Fall bleibt für dich alles steuerfrei: Anschaffung, Installation, Wartung und Zubehör.
Dein Arbeitgeber schenkt dir die Wallbox oder bezuschusst sie. Dann hast du – wie beim Dienstwagen – einen geldwerten Vorteil, den du versteuern musst. Du zahlst pauschal 25 Prozent Lohnsteuer (plus gegebenenfalls Kirchensteuer), als hättest du die Kosten für die Wallbox als Gehalt ausgezahlt bekommen. Sozialabgaben fallen darauf nicht an.
Arbeitest du selbstständig und möchtest du deinen Firmenwagen zu Hause laden, gehören die Ausgaben für die Wallbox wiederum zu den Betriebskosten. Einen eventuellen privaten Anteil musst du sauber herausrechnen, zum Beispiel über ein Fahrtenbuch oder eine klare Verbrauchstrennung (etwa mit unterschiedlichen Zugangscodes).
Schaffst du dir privat eine Wallbox an, trägst die Kosten also komplett selbst, gibt es zwar keinen steuerlichen Vorteil, aber das günstige Laden deines Dienstwagens zu Hause lohnt sich auf jeden Fall – von deinen privaten Fahrten ganz zu schweigen. Der Vergleich mit einem Benziner macht es besonders deutlich: Auf 100 Kilometer kannst du mit einem optimierten Strompreis für dein E-Auto über 10 Euro sparen. Wie genau, zeigen wir jetzt.
Wie oben schon erwähnt, kannst du deinen Strompreis optimieren und so noch mehr aus deiner Ladepauschale herausholen – und du sparst natürlich auch im Rest deines Haushalts damit. Beginnen wir mit dem Vergleich zwischen E-Auto und Verbrenner bei einem normalen Stromtarif.
Schon ohne Optimierung sparst du also fast 8 Euro. Aber es geht eben noch viel besser.
Herausragende Möglichkeiten zur Optimierung sind folgende:
Eine eigene Photovoltaik-Anlage, mit der du selbst Solarstrom erzeugst und dein E-Auto lädst (zu Stromgestehungskosten ab 6 ct/kWh).
Ein dynamischer Stromtarif, der dir Zugang zu aktuellen Börsenstrompreisen gibt – an der Börse erhältst du viel günstigere und teilweise sogar negative Strompreise (ein Durchschnittspreis von 10 ct/kWh ist realistisch).
Die Steuerung durch ein intelligentes Energiemanagementsystem, das immer die besten Preise für dich identifiziert und die Stromflüsse in deinem Haushalt optimiert.
Mit einem dynamischen Stromtarif belaufen sich deine Kosten pro 100 Kilometer mit dem E-Auto nur noch auf 1,50 Euro. Deckst du einen Teil davon durch Solarstrom, ist es sogar noch günstiger für dich. Da die Benzinpreise künftig sehr wahrscheinlich weiter steigen werden, wächst deine Ersparnis im Laufe der Zeit.
Wir gehen hier von durchschnittlichen Verbrauchszahlen aus. Was dein Fahrzeug tatsächlich an Strom verbraucht, hängt stark von der individuellen Nutzung und den äußeren Gegebenheiten ab.
Bei 1KOMMA5° bekommst du zu deiner Wallbox gleich das clevere Gesamtsystem: Damit reduzierst du deine Stromkosten je nach Setup so stark, dass du schon für unter 2 Euro auf 100 Kilometer lädst.
Die Abrechnung, wenn du deinen Firmenwagen zu Hause laden möchtest, wirkt auf den ersten Blick kompliziert, doch einmal etabliert ist sie einfach: Entweder du rechnest mit deinem Arbeitgeber (oder deinem eigenen Unternehmen) über Pauschalen ab, oder du überwachst den Stromverbrauch genau. Dafür brauchst du technisch ein genaueres Setup, das aber nach der einmaligen Installation auch problemlos für dich arbeitet. Die Profis von 1KOMMA5° beraten dich gern dazu.
In jedem Fall gilt: Das Laden zu Hause lohnt sich. Ob Dienstwagen oder privates Elektroauto, du sparst im Vergleich zu Verbrennern und auch im Vergleich zu öffentlichen Ladestationen enorm – am meisten mit einem cleveren System, das smartes Energiemanagement und einen dynamischen Stromtarif umfasst. Pro Jahr sind drei- bis vierstellige Beträge drin – dauerhaft und zuverlässig. Und das Klima schonst du auch gleich mit.