Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit einem Elektro-Dienstwagen profitierst du in puncto Steuern von erheblichen Vorteilen: Nutzt du deinen Dienstwagen auch privat, entsteht ein sogenannter geldwerter Vorteil. Diesen Vorteil musst du versteuern – entweder, indem du ein Fahrtenbuch führst, oder durch die pauschale Versteuerung eines bestimmten Prozentsatzes des Bruttolistenpreises deines Fahrzeugs. Bei Verbrennern beträgt dieser normalerweise 1 Prozent. Bei Plug-in-Hybriden sinkt er auf 0,5, bei reinen Elektroautos sogar auf 0,25 Prozent. Grundlage dafür ist der § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EstG).
Diese Regelungen sind Teil der deutschen Klimapolitik: Um die CO₂-Ziele im Verkehrssektor zu erreichen, hat die Bundesregierung steuerliche Anreize für Elektrofahrzeuge geschaffen – und das macht sich in deiner Lohnabrechnung bemerkbar.