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Jetzt noch bis zu 12.500€ Einspeisevergütung sichern.Ein Elektroauto als Dienstwagen bietet dir erhebliche Steuervorteile. Dank der 0,25-Prozent-Regelung sparst du bis zu 75 Prozent der Steuern im Vergleich zu einem Verbrenner. Erfahre hier, was du bei der Versteuerung deines Elektro-Dienstwagens beachten musst – mit allen Details, Voraussetzungen und Beispielrechnungen für deine optimale Steuerersparnis.
Ersparnis durch reduzierte Versteuerung: Elektro-Dienstwagen werden mit nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert (statt 1 Prozent bei Verbrennern), was dir im Vergleich 75 Prozent Steuern spart. Mit einem Plug-in-Hybrid profitierst du von der 0,5-Prozent-Regelung und sparst immerhin die Hälfte.
Voraussetzungen für die Steuervorteile: Die 0,25-Prozent-Regelung gilt für reine Elektroautos bis 70.000 Euro Bruttolistenpreis, die zwischen 2019 und 2030 erstmals zugelassen wurden und privat genutzt werden dürfen. Bei Plug-in-Hybriden liegt die Grenze bei 60.000 Euro und es muss eine rein elektrische Mindestreichweite von 80 km vorliegen.
Fahrtenbuchmethode als Alternative bei geringer Privatnutzung: Nutzt du deinen E-Dienstwagen selten privat, kann sich die Fahrtenbuchmethode für dich eher lohnen. Dabei werden nur die tatsächlich privat gefahrenen Kilometer versteuert, was bei geringer Nutzung günstiger sein kann als die pauschale Regelung.
Steuerfreie Ladekosten und Wallbox-Zuschüsse: Arbeitgeber können Ladekosten steuerfrei erstatten – entweder pauschal (30–70 Euro monatlich je nach Fahrzeugtyp) oder über Einzelnachweise per Wallbox und Smart Meter. Wallbox-Zuschüsse sind zwar steuerpflichtig, können aber vom Arbeitgeber mit nur 25 Prozent Pauschalsteuer abgegolten werden.
Bekannt aus
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit einem Elektro-Dienstwagen profitierst du in puncto Steuern von erheblichen Vorteilen: Nutzt du deinen Dienstwagen auch privat, entsteht ein sogenannter geldwerter Vorteil. Diesen Vorteil musst du versteuern – entweder, indem du ein Fahrtenbuch führst, oder durch die pauschale Versteuerung eines bestimmten Prozentsatzes des Bruttolistenpreises deines Fahrzeugs. Bei Verbrennern beträgt dieser normalerweise 1 Prozent. Bei Plug-in-Hybriden sinkt er auf 0,5, bei reinen Elektroautos sogar auf 0,25 Prozent. Grundlage dafür ist der § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EstG).
Diese Regelungen sind Teil der deutschen Klimapolitik: Um die CO₂-Ziele im Verkehrssektor zu erreichen, hat die Bundesregierung steuerliche Anreize für Elektrofahrzeuge geschaffen – und das macht sich in deiner Lohnabrechnung bemerkbar.
Die 0,25-Prozent-Regelung ist das Herzstück der vergünstigten Besteuerung von Elektro-Dienstwagen. Sie reduziert den geldwerten Vorteil auf ein Viertel des normalen Satzes. Das heißt, du musst nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuern, während es bei Verbrennern 1 Prozent wäre. Die Steuererleichterung gilt bis zu einem Bruttolistenpreis von 70.000 Euro. Ist dein Fahrzeug teurer gelistet, musst du 0,5 Prozent versteuern.
Gut zu wissen: Die 0,25-Prozent-Regelung ist bis Ende 2030 befristet. Danach soll der Steuersatz schrittweise auf 0,5 Prozent ansteigen.
Damit du von der 0,25-Prozent-Regelung profitieren kannst, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Reines Elektroauto: Das Fahrzeug muss ausschließlich elektrisch angetrieben sein (keine Plug-in-Hybride).
Erstzulassung: Die vergünstigte Besteuerung gilt für Elektro-Dienstwagen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen wurden bzw. werden.
Bruttolistenpreis: Darf 70.000 Euro nicht überschreiten (Stand 2025).
Privatnutzung: Die Regelung gilt nur, wenn du den Dienstwagen auch privat nutzen darfst.
Schauen wir uns ein konkretes Beispiel an:
Das bedeutet: Mit einem Elektro-Dienstwagen sparst du 1.350 Euro pro Jahr im Vergleich zum Verbrenner! Bei einem Plug-in-Hybrid beträgt die Ersparnis immerhin die Hälfte. Welche Regelungen für diese Fahrzeuge gelten, schauen wir uns jetzt genauer an.
Auch wenn dein Dienstwagen ein Plug-in-Hybrid ist, profitierst du von steuerlichen Vorteilen – nur dass sich der Steuersatz im Vergleich zu Verbrennern nicht um drei Viertel, sondern bloß um die Hälfte reduziert.
Das sind die Voraussetzungen für die 0,5-Prozent-Regelung:
Bruttolistenpreis maximal 60.000 Euro
Mindestreichweite von 80 km (bleibt auch für 2025) oder CO₂-Ausstoß von maximal 50 g/km
Erstzulassung zwischen 2019 und 2030
Privatnutzung ist erlaubt
Auch hier haben wir wieder ein Beispiel für dich durchgerechnet:
Mit 900 Euro Ersparnis ergibt sich auch in diesem Fall ein deutlicher Vorteil im Vergleich zu einem Verbrenner als Dienstwagen.
Ja! Für Firmen-E-Bikes gibt es deutliche Steuervorteile, die von der Art der Überlassung abhängen. Wenn das Rad per Gehaltsumwandlung finanziert wird, gilt seit 2020 die 0,25-Prozent-Regelung. Das bedeutet, du musst monatlich nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Diese Regelung gilt für:
normale Fahrräder (ohne Motor)
E-Bikes (Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h)
S-Pedelecs (schnelle E-Bikes bis 45 km/h, da sie wie E-Autos besteuert werden)
Wenn dein Arbeitgeber dir das Rad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Gehalt zur Verfügung stellt, ist die private Nutzung für dich sogar komplett steuerfrei.
Schauen wir uns ein konkretes Beispiel an:
Bruttolistenpreis: 3.000 Euro
geldwerter Vorteil: 3.000 Euro × 0,25 Prozent = 7,50 Euro/Monat
zusätzliche Steuerlast (bei 30 Prozent Steuersatz): 2,25 Euro/Monat
jährliche Steuerlast: nur 27 Euro
Statt der pauschalen Versteuerung deines Elektro-Firmenwagens kannst du auch die Fahrtenbuchmethode wählen. Dabei wird der geldwerte Vorteil anhand der tatsächlichen Privatfahrten berechnet. Die 0,25-Prozent-Regelung kommt dann nicht zum Tragen. In manchen Fällen ist es dennoch sinnvoller, ein Fahrtenbuch zu führen. Das gilt besonders, wenn:
du den Dienstwagen nur selten privat nutzt,
der Bruttolistenpreis sehr hoch ist, oder
du bereit bist, den zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu betreiben.
Du führst ein lückenloses Fahrtenbuch über sämtliche Fahrten – dienstliche und private. Am Ende des Jahres werden die Gesamtkosten des Fahrzeugs (z. B. Leasing, Wartung, Versicherung, Kraftstoff) durch die Gesamtkilometer geteilt. Dieser Kostensatz pro Kilometer wird dann mit den privat gefahrenen Kilometern multipliziert, um deinen exakten geldwerten Vorteil zu ermitteln.
Nehmen wir an, du nutzt deinen E-Dienstwagen kaum privat – nur für den Wocheneinkauf und gelegentliche Fahrten am Wochenende. Das sind die Daten, von denen wir im Beispiel ausgehen:
Fahrzeug: E-Auto mit 50.000 Euro Bruttolistenpreis
Jährliche Gesamtkosten: Die tatsächlichen Kosten (Leasing, Strom, Versicherung, Wartung) belaufen sich auf 7.000 Euro.
Nutzungsprofil:
Gesamtkilometer pro Jahr: 25.000 km
davon privat gefahren: 2.000 km
Anteil der privaten Nutzung: (2.000 km / 25.000 km) = nur 8 Prozent
Bei der Fahrtenbuchmethode liegt der geldwerte Vorteil bei 8 Prozent von 7.000 Euro = 560 Euro.
Bei einem Steuersatz von 30 Prozent beträgt deine Steuerlast 168 Euro pro Jahr.
Schauen wir uns jetzt den Vergleich zwischen 0,25-Prozent-Regelung und Fahrtenbuchmethode an:
In diesem Szenario sparst du durch die Fahrtenbuchmethode 282 Euro Steuern. Dafür hast du zusätzlichen Aufwand. Bevor du dich für eine Variante entscheidest, berechne die Gesamtkosten des Fahrzeugs und schätze deinen privaten Nutzungsanteil. Vergleichst du das mit der pauschalen Versteuerung, erkennst du schnell, was sich mehr lohnt.
Die pauschale Versteuerung des Elektro-Dienstwagens läuft automatisch über deinen Arbeitgeber – du musst normalerweise nichts in der Steuererklärung angeben. Der geldwerte Vorteil wird bereits in deiner Lohnabrechnung erfasst und versteuert. Überprüfe bei deiner Steuererklärung einfach, ob der Wert aus deiner Lohnsteuerbescheinigung korrekt in die Anlage N übernommen wurde.
Wählst du die Fahrtenbuchmethode oder möchtest wechseln, musst du selbst aktiv werden: Trage den aus privat gefahrenen Kilometern und Kosten berechneten geldwerten Vorteil in die Anlage N ein. Lief die Versteuerung deines E-Autos zuvor über den Arbeitgeber ab, musst du die Werte entsprechend korrigieren. Außerdem musst du dein Fahrtenbuch einreichen.
Viele Arbeitgeber übernehmen die kompletten Ladekosten für Elektro-Dienstwagen. Stellt das Unternehmen eine Lademöglichkeit zur Verfügung, kannst du diese kostenlos und steuerfrei nutzen. Du brauchst dann auch keinen Nachweis. Lädst du dein Auto zu Hause auf, entstehen private Stromkosten. Diese kann dein Arbeitgeber steuerfrei erstatten. Hier gibt es wieder zwei Möglichkeiten: eine Pauschalmethode und die Abrechnung über Einzelnachweise.
Dein Arbeitgeber kann dir monatlich einen festen, steuerfreien Betrag auszahlen, ohne dass du einzelne Ladevorgänge nachweisen musst. Die Höhe der Pauschale hängt davon ab, ob du auch beim Arbeitgeber laden könntest:
Der Vorteil: Du musst keine Belege sammeln. Der Arbeitgeber zahlt einfach die Pauschale steuerfrei aus, ganz ohne zusätzlichen Aufwand.
Wenn deine tatsächlichen Ladekosten höher sind als die Pauschale, könnt ihr die Kosten exakt abrechnen. Hierfür benötigst du einen separaten, geeichten Stromzähler (sog. MID-Zähler), der nur den Strom für das Auto misst. Ein Smart Meter erfüllt diese Anforderungen ebenfalls (und ermöglicht zudem die Verknüpfung deiner Wallbox mit PV-Anlage und intelligentem Energiemanagementsystem).
Bei mehreren Fahrzeugen im Haushalt ist eine Zugangskontrolle per RFID-Chip (Radio Frequency Identification) sinnvoll. Dann können einzelne Ladevorgänge bestimmten Fahrzeugen und Nutzenden zugeordnet werden. Für die Abrechnung reichst du monatlich die exakte Anzahl der geladenen Kilowattstunden (kWh) bei deinem Arbeitgeber ein. Dieser erstattet dir die Kosten auf Basis deines individuellen Strompreises (z. B. 35 Cent/kWh).
Was ist, wenn der Arbeitgeber dir die Anschaffung einer Wallbox bezuschusst oder sie dir sogar komplett bezahlt? Dieser Vorteil ist – anders als der Ladestrom – nicht steuerfrei. Er stellt einen geldwerten Vorteil dar. Der Gesetzgeber bietet aber auch hier, genau wie beim E-Auto selbst, eine große Erleichterung: Dein Arbeitgeber kann diesen Vorteil für dich mit einer Pauschalsteuer von 25 Prozent abgelten. Das ist meist deutlich günstiger als dein persönlicher Einkommensteuersatz. Du bekommst den Zuschuss und musst dich um nichts weiter kümmern. Auch hier muss es sich um eine Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn handeln.
Noch ein heißer Tipp zum Schluss: Egal, ob du dein E-Auto beruflich oder privat fährst – besonders günstig lädst du es mit selbst erzeugtem Solarstrom von deiner Photovoltaik-Anlage. Mit nur etwa 6 Cent pro kWh sparst du gegenüber öffentlichen Ladesäulen und normalem Haushaltsstrom erheblich. So kannst du:
deine Stromkosten drastisch senken
unabhängig von steigenden Energiepreisen werden
einen Beitrag zum Klimaschutz leisten
Ein intelligentes Energiemanagementsystem optimiert dabei automatisch den Ladevorgang deines E-Autos, sodass du möglichst viel günstigen Solarstrom tankst.
Du möchtest deinen Elektro-Dienstwagen immer günstig laden? Mit Wallbox, PV-Anlage und dynamischem Stromtarif von 1KOMMA5° bist du bestens ausgestattet: Unser Energiemanager Heartbeat AI lädt dein E-Auto immer dann, wenn Solarstrom vom eigenen Dach verfügbar ist oder die Strompreise über den dynamischen Stromtarif an der Strombörse besonders günstig sind.
Ein E-Auto als Dienstwagen ist nicht nur nachhaltig, sondern spart auch Steuern. Dank der 0,25-Prozent-Regelung zahlst du jährlich 75 Prozent weniger als bei einem Verbrenner. Und auch mit einem Plug-in-Hybrid sparst du mit der 0,5-Prozent-Regelung 50 Prozent. Außerdem kann dir dein Arbeitgeber kostenlose Lademöglichkeiten oder eine private Wallbox stellen. Hast du eine Solaranlage und nutzt einen dynamischen Stromtarif in Verbindung mit intelligentem Energiemanagement, reduzierst du auch die Ladekosten deutlich – und kannst so doppelt sparen. Ein Elektro-Dienstwagen ist also eine gute Sache: für deinen Geldbeutel und für die Umwelt.