Die Sonderabschreibung von Photovoltaik ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) relevant. Sie bietet die Möglichkeit, 20 Prozent der Anschaffungskosten innerhalb von fünf Jahren abzuschreiben. Diese 20 Prozent können frei auf die fünf Jahre verteilt werden.
Du kannst also den gesamten Betrag bereits im Jahr der Anschaffung abschreiben, Stück für Stück in den kommenden Jahren oder so, wie es am besten zu deiner steuerlichen Situation passt. Dadurch hast du die Möglichkeit, die Abschreibung in ein Jahr zu verschieben, in dem die Steuerlast besonders hoch ausfallen würde, und so deine Abgaben ans Finanzamt zu reduzieren.
Aufgepasst: Dieses Vorgehen ist zusätzlich zur linearen Abschreibungvon Photovoltaik laut AfA-Tabelle 2025 möglich. Insgesamt kannst du aber natürlich nur 100 Prozent der Kosten abschreiben, auch wenn 20 Prozent davon gleich im ersten Jahr liegen. Privatpersonen können diese Art der Abschreibung nicht für ihre PV-Anlage nutzen.