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Abschreibung einer PV-Anlage: Drei Möglichkeiten seit 2023

Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sind immer häufiger auf Dächern zu sehen. Sie bieten dir die Möglichkeit, Sonnenenergie zur Erzeugung von Strom zu nutzen. So kannst du deinen eigenen Strom nutzen und bist nicht an die stetig steigenden Energiepreise gebunden. Allerdings ist die Anschaffung einer Photovoltaikanlage auch eine größere Investition. Diese Kosten kannst du beim Finanzamt geltend machen, um Steuern zu sparen. Welche Möglichkeiten Privatpersonen und Unternehmen bei der Abschreibung von PV-Anlagen haben, erklären wir dir hier.

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Das Wesentliche in Kürze

  • Anschaffungskosten: Je nach Größe der Photovoltaikanlage können die Anschaffungskosten zwischen 2.000 Euro und 1.200 Euro pro Kilowatt-Peak (kWp) liegen. Je größer die Anlage, desto geringer sind die Kosten pro kWp. Eine Photovoltaikanlage mit 10 kWp kostet aktuell rund 15.000 Euro (Stand: 07.2024).

  • Abschreibung: Die Anschaffungskosten der PV-Anlage können über 20 Jahre hinweg auf drei verschiedene Arten abgeschrieben werden – linear, als Investitionsabzug oder als Sonderabschreibung. Während der Coronapandemie war auch eine degressive Abschreibung möglich.

  • EEG: Das am 01. Januar 2023 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz bringt für neu installierte Photovoltaikanlagen einige steuerliche Vorteile mit sich. Zusätzlich ist für alle Besitzer einer PV-Anlage der Eigenverbrauch seitdem steuerfrei.

  • Kleine Anlagen: Durch den Wegfall der Umsatzsteuer und Einkommensteuer auf PV-Anlagen unter 30 kWp können diese nicht mehr abgeschrieben werden.

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Wie lange wird eine Photovoltaikanlage abgeschrieben?

Bei Photovoltaikanlagen wird von einer Nutzungsdauer von 20 Jahren ausgegangen. Das bedeutet, die Anlagen können über 20 Jahre hinweg abgeschrieben werden. Dadurch beträgt die jährliche Abschreibung für Abnutzung (AfA) einer PV-Anlage ein Zwanzigstel, also fünf Prozent.

Beispiel: Die Anschaffungskosten deiner 10 kWp PV-Anlage betragen 15.000 Euro. Bei einer linearen Abschreibung kannst du jedes Jahr fünf Prozent davon, also 750 Euro, abschreiben.

Nimmst du die Sonderabschreibung in Anspruch, kannst du deine Photovoltaikanlage über fünf Jahre abschreiben. Allerdings sind dann nur 20 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich relevant. Wie du diese 20 Prozent auf die fünf Jahre aufteilst, bleibt dir überlassen.

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Abschreibungsmöglichkeiten: Wie wird eine PV-Anlage abgeschrieben?

Du besitzt oder planst eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von mehr als 30 kWp oder hast deine PV-Anlage vor dem Jahr 2023 gekauft und installiert? Dann gibt es für die Abschreibung einer Photovoltaikanlage mehrere Möglichkeiten. Die PV-Anlage kann linear nach der AfA-Tabelle abgeschrieben werden, vor dem Kauf der Anlage kann der Investitionsabzugsbetrag genutzt werden oder du kannst die Sonderabschreibung in Anspruch nehmen. Welche Abschreibungsmöglichkeit für dich als Privatperson oder für Unternehmen infrage kommt und wie die Abschreibung von Photovoltaik funktioniert, erklären wir dir in den folgenden Abschnitten.

Lineare Abschreibung einer Photovoltaikanlage

Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen können die lineare Abschreibung für ihre Photovoltaik-Anlage nutzen. Bei dieser Art der Abschreibung einer PV-Anlage ist die AfA-Tabelle relevant. Diese legt für Photovoltaikanlagen eine Nutzungsdauer von 20 Jahren fest. Demnach ist eine lineare Abschreibung der Anschaffungskosten deiner Solaranlage über 20 Jahre hinweg möglich. Linear bedeutet, dass die Höhe der Abschreibung immer gleich bleibt. Damit nach der angenommenen Nutzungsdauer 100 Prozent der Kosten steuerlich berücksichtigt wurden, kannst du jedes Jahr fünf Prozent abschreiben. Wie im Beispiel oben, würdest du bei einer PV-Anlage, die 15.000 Euro gekostet hat, jedes Jahr 750 Euro abschreiben können.

Bei der linearen Abschreibung einer PV-Anlage ist vor allem der Monat der Inbetriebnahme relevant, nicht nur das Jahr. Wurde die Solaranlage am 23. März 2024 in Betrieb genommen, werden zehn Zwölftel der Abschreibungssumme für dieses Jahr abgeschrieben.

Gut zu wissen: Bei der Abschreibung einer PV-Anlage mit Speicher kommt es darauf an, ob beide Komponenten zusammen gekauft und montiert wurden. Dann werden die Kosten den Anschaffungskosten zugeordnet. Wurde ein Batteriespeicher als unselbstständiger Bestandteil der PV-Anlage nachgerüstet, kannst du die Kosten dafür auf die übrigen Jahre der Abschreibung verteilen. Dient der Batteriespeicher ausschließlich als Zwischenspeicher für den selbst erzeugten Strom, den du dann als Eigenverbrauch nutzt, handelt es sich um Privatvermögen und eine Abschreibung ist nicht möglich. Wird der Batteriespeicher ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt, kann dieser nach der AfA-Tabelle über zehn Jahre abgeschrieben werden.

Nutzung des Investitionsabzugsbetrags

Der Investitionsabzug ermöglicht es Unternehmen, geplante Investitionen bereits ein bis drei Jahre im Voraus steuerlich geltend zu machen. Dadurch kannst du 50 Prozent der Anschaffungskosten deiner Photovoltaikanlage bereits in dem Jahr absetzen, in dem du den Kauf planst. Damit du im Nachhinein kein Geld an das Finanzamt zurückzahlen musst, solltest du folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die steuerlich geltend gemachte Investition muss innerhalb von drei Jahren erfolgen.

  • In dem Jahr, in dem du die PV-Anlage kaufst, und im Folgejahr muss die Anlage zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden.

Gut zu wissen: Auch Privatpersonen können den Investitionsabzug zur Abschreibung von Photovoltaik nutzen. Wenn du den erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeist, verkaufst du diesen und giltst dadurch als Unternehmerin bzw. Unternehmer. Der Anteil, den du privat verbrauchst, wird dann als Sachentnahme angesehen.

Sonderabschreibung einer PV-Anlage für Unternehmen

Die Sonderabschreibung von Photovoltaik ist für kleine und mittlere Unternehmen relevant. Sie bietet die Möglichkeit, 20 Prozent der Anschaffungskosten innerhalb von fünf Jahren abzuschreiben. Diese 20 Prozent können frei auf die fünf Jahre verteilt werden. Du kannst den gesamten Betrag bereits im Jahr der Anschaffung abschreiben, Stück für Stück in den kommenden Jahren oder so, wie es am besten zu deiner steuerlichen Situation passt. Dadurch hast du die Möglichkeit, die Abschreibung in ein Jahr zu verschieben, in dem die Steuerlast besonders hoch ausfallen würde, und so deine Abgaben ans Finanzamt zu reduzieren. Privatpersonen können diese Art der Abschreibung nicht für ihre PV-Anlage nutzen.

Nicht mehr aktuell: Degressive Abschreibung einer PV-Anlage

Während der Coronapandemie (2020-2022) konntest du deine Photovoltaikanlage auch degressiv abschreiben. Hierzu wurde ebenfalls die AfA-Tabelle zugrunde gelegt, sodass Photovoltaik über 20 Jahre abgeschrieben wurde. Seit 2023 ist die degressive Abschreibung nicht mehr möglich. Wir möchten sie dir dennoch erklären.

Im Vergleich zur linearen Abschreibung wird pro Jahr ein neuer Betrag berechnet. Dieser orientiert sich anhand des Restbuchwertes der Photovoltaikanlage. So könntest du in den ersten Jahren nach der Anschaffung einen höheren Betrag als bei der linearen Abschreibung geltend machen und dadurch deine Steuerlast deutlicher reduzieren. Mit den Jahren verringert sich der abzuschreibende Betrag und sinkt in der Regel unter den der linearen Abschreibung.

Was gilt bei der Abschreibung von PV-Anlagen bis 30 kWp für Privatpersonen?

Durch das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das seit dem 01. Januar 2023 gilt, ergeben sich einige steuerliche Änderungen, die Photovoltaikanlagen bis maximal 30 kWp betreffen. Diese gelten allerdings nur für Solaranlagen, die ab dem 01. Januar 2023 in Betrieb genommen wurden. Für alle anderen Photovoltaikanlagen gelten die bisherigen steuerlichen Bestimmungen.

Mit dem neuen Gesetz ist die Abschreibung einer PV-Anlage unter 30 kWp – mit oder ohne Speicher – als Privatperson nicht mehr möglich. Leistet deine Solaranlage mehr als 30 kWp, kannst du die oben genannten Abschreibungsmöglichkeiten nutzen, um deine Steuerlast zu reduzieren.

Allerdings zahlst du nach dem neuen EEG keine Umsatzsteuer mehr auf den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher, die auf Wohnhäusern oder Nebengebäuden installiert werden. Du musst jedoch selbst Betreiber der PV-Anlage sein, das heißt, die Rechnung wird auf deinen Namen ausgestellt. Ebenso entfällt die Umsatz- und Einkommensteuer auf die Einspeisevergütung, die du für den Verkauf von deinem Strom bekommst.

Neue Regelung für alle: Unabhängig davon, wann die Installation und Inbetriebnahme deiner PV-Anlage stattgefunden hat, musst du seit dem 01. Januar 2023 keine Einkommensteuer mehr auf deinen selbst verbrauchten Strom zahlen. Dein Eigenverbrauch ist damit steuerfrei.

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Was bringt die Abschreibung einer Photovoltaikanlage?

Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen können von einer Abschreibung von Photovoltaik profitieren. Denn am Ende des Jahres wird der erwirtschaftete Gewinn bzw. das Einkommen versteuert. Durch das Absetzen der Anschaffungskosten der PV-Anlage wird der zu versteuernde Betrag verringert. Dadurch können sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen Steuern sparen. Privatpersonen zahlen so weniger Einkommensteuer. Bei Unternehmen kann sich die Abschreibung einer Photovoltaikanlage auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer sowie die Gewerbesteuer auswirken. Durch den Investitionsabzug kannst du die Steuerersparnis nutzen, um die geplante Investition zu finanzieren.

Welche Kosten der PV-Anlage können abgeschrieben werden?

Bei den Abschreibungsmöglichkeiten heißt es stets, dass die Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Doch welche Ausgaben werden der Anschaffung zugeordnet?

  • Solarpanels und Wechselrichter

  • Zusätzliche Komponenten wie Kabel, Schalter, Sicherungen, Zähler, Batteriespeicher, Wallbox etc.

  • Montage und Installation

  • Planung der Anlage

  • Genehmigungen, Gutachter und Beratungen

  • Netzanschluss, wenn die PV-Anlage an das öffentliche Netz angeschlossen wird

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Fazit: Mit der Abschreibung von PV-Anlagen Steuerlast reduzieren

Seit 2023 hat sich der steuerliche Rahmen für Photovoltaikanlagen verändert. So können PV-Anlagen von Privatpersonen unter 30 kWp nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden. Dafür gibt es andere steuerliche Entlastungen. Denn Solaranlagen bis 30 kWp, die auf Einfamilienhäusern installiert wurden, sowie bis maximal 15 kWp pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern sind von der Einkommensteuer befreit. Zudem entfällt die Umsatzsteuer auf den Kauf und die Installation von neuen PV-Anlagen. Betreiber von Photovoltaikanlagen über 30 kWp können weiterhin von der Abschreibung ihrer PV-Anlage profitieren.

Artikel aus unserem 1KOMMA5° Magazin: