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PV-Anlage anmelden: In einfachen Schritten zu deinem Solarstrom

Du möchtest eine Photovoltaikanlage auf dem Dach deines Hauses installieren? Bevor das Projekt Solarstrom für dich losgehen kann, gibt es noch ein wichtiges To-do: Die Anmeldung deiner PV-Anlage beim Netzbetreiber sowie der Bundesnetzagentur. Hier erfährst du, wo und zu welchem Zeitpunkt die Anmeldungen stattfinden müssen.

Aktualisiert am

Lesezeit

8 min

Das Wesentliche in Kürze

  • Vor Montage: Mindestens acht Wochen vor Anschluss ans Stromnetz solltest du deine PV-Anlage beim Netzbetreiber anmelden.

  • Nach Inbetriebnahme: Die PV-Anlage muss innerhalb eines Monats im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.

  • Finanzamt: Seit 2023 sind die meisten Solaranlagen und Batteriespeicher steuerfrei. Daher ist eine Anmeldung beim Finanzamt in der Regel nicht mehr erforderlich.

  • Unterstützung: Du musst deine PV-Anlage nicht eigenständig anmelden, hochwertige Installationsbetriebe wie 1KOMMA5° übernehmen die Bürokratie für dich.

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Warum muss ich meine PV-Anlage anmelden?

Die kurze und knackige Antwort auf diese Frage lautet, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist. Jede Photovoltaikanlage, die ans Stromnetz angeschlossen wird, muss offiziell angemeldet werden - unabhängig davon, ob du sie privat oder gewerblich betreibst und welche Leistung sie besitzt.

Auf diese Weise werden technische Sicherheitsstandards gewährleistet. Zudem ist es für die Stabilität des Stromnetzes von Bedeutung, wie viel Strom eingespeist und entnommen wird. Damit die Bundesnetzagentur und die Netzbetreiber hier Angebot und Nachfrage im Blick behalten können, gibt es die Anmeldepflicht für PV-Anlagen. Nicht zuletzt ist die Anmeldung Voraussetzung dafür, damit du für das Einspeisen von eigenem Solarstrom ins Netz vergütet werden kannst.

Die einzige Ausnahme von der Meldepflicht betrifft Inselanlagen, die nicht an das Stromnetz angeschlossen sind. Dies ist allerdings äußerst selten der Fall und kommt z.B. bei Solaranlagen auf Almhütten vor, die keinen Netzanschluss besitzen. In aller Regel sind Anlagen, die ins Hausnetz einspeisen und bei denen die Netzeinspeisung technisch unterbunden wird, mittelbar ans Netz angeschlossen und unterliegen der Registrierungspflicht.

Wo muss ich meine PV-Anlage anmelden?

Deine Photovoltaikanlage musst du im Zuge der Installation bei zwei Stellen melden: Zum einen beim Netzbetreiber und zum anderen online im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter (MaStr) der Bundesnetzagentur. Dort werden alle gas- und stromerzeugenden Anlagen sowie Batteriespeicher erfasst, die an das öffentliche Netz angeschlossen sind. Im Folgenden gehen wir näher auf beide Anmeldeprozesse ein und erklären alle Details.

Alle Schritte von der Anmeldung bis zur Inbetriebnahme auf einen Blick

  1. Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber: Acht Wochen vor Beginn der Montage

  2. Netzverträglichkeitsprüfung durch den Netzbetreiber

  3. Montage inkl. Inbetriebnahmeprotokoll

  4. Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur: Bis einen Monat nach Montage

  5. Übermittlung des Inbetriebnahmeprotokolls und der Identifikationsnummer des MaStr an den örtlichen Netzbetreiber

  6. Zählerwechsel bzw. Smart Meter Einbau

  7. Einspeisevergütung kann ausgezahlt werden

PV-Anlage beim Netzbetreiber anmelden: Der Startpunkt

Das Angebot für deine Photovoltaikanlage ist eingeholt und unterzeichnet, jetzt kann es losgehen, oder? Nicht ganz. Noch bevor die Installation deiner Solaranlage beginnt, steht die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber an. Seine Aufgabe ist es, die regionale Verteilung des Stroms an die Haushalte zu koordinieren, die Anbindung der PV-Anlagen an das Stromnetz zu verantworten und die Einspeisevergütung für überschüssigen Strom aus Privatanlagen auszuzahlen. 

Für diese Zwecke führt der Netzbetreiber eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Das bedeutet, es wird geprüft, ob der vorhandene Anschluss an das Stromnetz für die geplante Leistung der Photovoltaikanlage ausreicht. Diesen Schritt solltest du mindestens acht Wochen vor Montage einleiten. Denn erst, wenn die Netzverträglichkeit bestätigt wurde, kann die Installation auf deinem Dach starten.

Meist ist die Anmeldung beim Netzbetreiber für Standard-Dachanlagen auf Einfamilienhäusern eine reine Formalität. Sind die erforderlichen Daten korrekt eingereicht, lehnt der Netzbetreiber deine Photovoltaikanlage nur in seltenen Füllen ab, beispielsweise wenn sie nicht den örtlichen Vorschriften und Normen entspricht oder die Stabilität des Stromnetzes gefährdet.

Gut zu wissen: Der Netzbetreiber ist durch das Solarpaket I verpflichtet, Solaranlagen unverzüglich anzuschließen (§ 8 Abs. 1 EEG).

Leicht gemacht: Vereinfachtes Anschlussverfahren für PV-Anlagen bis 30 kWp

Mit der Pflicht für den Netzbetreiber, deine Anlage “unverzüglich” anzuschließen, geht ein vereinfachtes Anschlussverfahren einher. Dieses stellt sicher, dass Anlagen bis 30 Kilowatt-Peak Leistung ohne Verzögerung installiert werden können. Das bedeutet, erhältst du innerhalb eines Monates nach der Anmeldung deiner PV-Anlage keine Rückmeldung, gilt die Anlage automatisch als genehmigt und darf angeschlossen werden (§ 8 Abs. 5 Satz 3 EEG).

Wie finde ich den zuständigen Netzbetreiber?

Wer als Netzbetreiber für deinen Wohnort verantwortlich ist, kannst du mit einer kurzen Recherche herausfinden. Auf deiner letzten Strom-Jahresabrechnung wird dieser entweder mit Namen oder als 13-stelliger Code genannt. Sollte auf deiner Stromrechnung der Code aufgeführt sein, kannst du diesen online über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur oder über eine digitale Datenbank des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zuordnen.

Was kostet die Anmeldung einer Solaranlage beim Netzbetreiber?

Die bürokratische Anmeldung ist für dich erst einmal kostenlos. Für den Anschluss deiner Photovoltaikanlage an das Stromnetz kommen jedoch Kosten auf dich zu. Die Höhe ist individuell und hängt von der bestehenden Elektroinstallation in deinem Haus ab. Am besten lässt du deine Elektroinstallation von der Photovoltaikfirma überprüfen und fragst einen Kostenvoranschlag für den notwendigen Umbau bzw. die Anschlusskosten an.

Mögliche, anfallende Maßnahmen könnten sein:

  • Umbau des Zählerschranks

  • Austausch der Stromleitung zwischen Haus und Netz

  • Installation eines Zweirichtungszählers bzw. Smart Meters

Was passiert, nachdem der Netzbetreiber die PV-Anlage freigegeben hat?

Hat der Netzbetreiber die Netzverträglichkeit bestätigt, steht der Installation deiner Photovoltaikanlage aus bürokratischer Sicht nichts mehr im Weg. Während der Installation wird dann von deinem Installationsbetrieb ein sogenanntes Inbetriebnahmeprotokoll erstellt. Das Protokoll muss nach Beendigung der Installation gemeinsam mit der Bestätigung der Bundesnetzagentur an den Netzbetreiber übermittelt werden.

PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden: So geht’s

Die Bundesnetzagentur ist die zentrale behördliche Datenbank für alle stromerzeugenden Anlagen in Deutschland. Spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme deiner Solaranlage, muss ihre Anmeldung im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter (MaStr) der Bundesnetzagentur erfolgen. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann die Photovoltaikanlage auch schon vor der Installation als "geplante Inbetriebnahme" registrieren. Generell erfolgt die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ganz einfach online und ist kostenlos.

Nach der Registrierung erhältst du eine Bestätigung und eine Identifikationsnummer, bestehend aus drei Buchstaben und zwölf Ziffern. Diese Identifikation vereinfacht die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Kunden. Zudem ist die erfolgreiche Registrierung für die Einspeisevergütung und Stromabrechnung wichtig.

Wichtiger Hinweis: Auch der Batteriespeicher deiner PV-Anlage muss angemeldet werden. Das passiert separat und ebenfalls im MaStr. Wenn dein Stromspeicher nicht registriert wird, kann es auch bei der Solaranlage zu Kürzungen von EEG-Förderzahlungen kommen.

Checkliste: Diese Daten & Unterlagen brauchst du zur Anmeldung deiner PV-Anlage im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter

  • Persönliche Daten für dein Benutzerkonto

  • Standort der Solaranlage: Wenn der Standort der Anlage mit dem Standort des Betreibers übereinstimmt, können die Standortdaten einfach übernommen werden.

  • Anzeige-Name der Solaranlage: Der Name ist frei wählbar.

  • Technische Daten der Solaranlage: Technisches Datenblatt der Anlage und des Wechselrichters, das Inbetriebnahmeprotokoll und die Rechnung des Installateurs.

  • Datum der Inbetriebnahme: Dieses ist unabhängig vom Datum der ersten Netzeinspeisung, vom Datum des Netzanschlusses und vom Datum des Setzens eines Zählers.

  • Bruttoleistung der gesamten Solaranlage: Falls nur eine Herstellerangabe zur Leistung pro Modul vorliegt, muss die Leistung der einzelnen Module zusammenaddiert werden. Achte hierbei darauf, die Leistung in kWp umzurechnen. 

  • Zugeordnete Wechselrichterleistung: Diese Angabe findest du auf dem Typenschild des Wechselrichters.

Muss ich meine PV-Anlage eigenständig anmelden?

Niemand beschäftigt sich gerne mit Bürokratie. Und auch du musst dich nicht mit dem (digitalen) Papierkram rund um die Anmeldung deiner PV-Anlage herumschlagen. Diese Aufgabe kannst du per Vollmacht an deinen Installationsbetrieb abgeben.

Hilfe bei der Bürokratie: 1KOMMA5° übernimmt alle Anmelde-Schritte für dich

1KOMMA5° übernimmt den gesamten Prozess von der Beratung, über die Anmeldung und Installation bis hin zur Wartung - alles aus einer Hand und mit kompetenten, eigenen Meisterbetrieben vor Ort. So wird nicht nur sichergestellt, dass deine Anlage perfekt zu dir passt, sondern auch gesetzeskonform und betriebsbereit ist. Dazu zählen:

  • Netzanschluss beantragen: Wir kümmern uns um die Verbindung deiner Anlage mit dem Stromnetz.

  • Netzverträglichkeitsprüfung: Überprüfung, ob das Stromnetz in der Lage ist, deine PV-Anlage anzuschließen

  • Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR): Verpflichtende Registrierung deiner Anlage bei der Bundesnetzagentur.

  • Zählerwechsel beantragen: Sicherstellen, dass der benötigte Stromzähler für deine Anlage installiert wird. Wenn gewünscht, kümmern wir uns um die Installation eines Smart Meters.

Zusätzlich kümmern wir uns um weitere notwendige Handlungen wie die Einholung einer Auskunft beim Katasteramt (Vermessungsamt). Falls Informationen über dein Grundstück vom Vermessungsamt für einen erweiterten Netzanschluss notwendig sind, liegt diese Aufgabe ebenfalls bei uns. Auch die Anmeldung deiner Anlage für eine erweiterte Herstellergarantie betreuen wir (zusätzliche Garantie- und Überwachungsdienste). Und solltest du dich für ein Gesamtpaket aus Photovoltaikanlage und Wärmepumpe entschieden haben, kümmern wir uns um die Abmeldung und Stilllegung deines bestehenden Gasanschlusses.

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PV-Anmeldung und Einspeisevergütung: Das solltest du wissen

Über die Dokumentation hinaus ermöglicht die Anmeldung deiner PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur und deinem Netzbetreiber die Abrechnung der Einspeisevergütung. Das bedeutet: Nach der Registrierung im Marktstammdatenregister erhältst du eine Bestätigung und eine Identifikationsnummer. Diesen Nachweis musst du deinem örtlichen Netzbetreiber vorlegen. Erst dann ist der Netzbetreiber verpflichtet, die Einspeisevergütung zu zahlen.

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Vergütung erhältst du pro Kilowattstunde, die dein Solarstrom ins Netz eingespeist wird. In den meisten Fällen wird nur überschüssig produzierter Solarstrom ans Netz abgegeben (Teileinspeisung). Der primäre Zweck ist der Eigenverbrauch. Aktuell bekommst du 8,03 Cent pro kWh (Stand August 2024).

Ist eine Anmeldung der PV-Anlage beim Finanzamt in 2024 noch notwendig?

In der Vergangenheit musste eine privat betriebene PV-Anlage beim Finanzamt über einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gemeldet werden. Seit dem Jahressteuergesetz 2022 und der Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes in 2023 ist das nicht mehr nötig. Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) inklusive Batteriespeicher kommen ohne Anmeldung aus, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Deine Anlage ist von der Einkommensteuer befreit. Das gilt für alle Photovoltaikanlagen, die auf Einfamilienhäusern oder Garagen installiert sind und eine Leistung bis 30 kWp haben. Für Mehrfamilienhäuser liegt die Grenze bei 15 kWp je Wohneinheit.

  • Die Lieferung und Installation deiner Solaranlage erfolgte umsatzsteuerlich zum sogenannten „Nullsteuersatz“.

  • Du wendest die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung an.

Was passiert, wenn man eine PV-Anlage nicht angemeldet?

Wer seine PV-Anlage nicht korrekt und rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 95 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Sie kann mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro einhergehen. Zudem verlierst du den Anspruch auf die Einspeisevergütung und - falls du eine Förderung in Anspruch nimmst - kann dieser Förderanspruch ganz oder teilweise verfallen.

Noch mehr Sonnenenergie? So meldest du eine Erweiterung deiner PV-Anlage

Deine Photovoltaikanlage läuft bereits einwandfrei und du hast beschlossen, es ist Zeit für eine Erweiterung deiner Anlage durch zusätzliche Module? Oder du möchtest - statt den Strom vollständig in den Strommarkt einzuspeisen - die Vorteile der Solarenergie für den Eigengebrauch nutzen und planst einen Batteriespeicher? Auch hier gilt die Pflicht zur Meldung, denn die Stammdaten haben den Anspruch auf Aktualität. Das bedeutet, die Änderungen musst du unverzüglich im Marktstammdatenregister hinterlegen. Für den Betrieb eines Batteriespeichers ist eine eigenständige Anmeldung im MaStR nötig. Hierfür gilt ebenfalls die Ein-Monats-Frist.

Artikel aus unserem 1KOMMA5° Magazin: