Du möchtest eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach deines Hauses installieren? Klug! Bevor du deinen eigenen Solarstrom nutzen oder einspeisen kannst, gibt es zwei wichtige To-dos: die Anmeldung deiner PV-Anlage beim Netzbetreiber sowie der Bundesnetzagentur. Hier erfährst du, wo und zu welchem Zeitpunkt die Anmeldungen stattfinden müssen.
Das Wesentliche in Kürze
Alle PV-Anlagen anmelden: Alle Solaranlagen müssen unabhängig von ihrer Größe registriert werden, auch bei privater Nutzung. Die einzige Ausnahme sind Inselanlagen, die nicht mit dem Stromnetz verbunden sind und technisch nicht verbunden werden können.
Zwei Anmeldungen nötig: Die Solaranlage musst du an zwei Stellen anmelden: bei deinem Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Die Anmeldung beim Netzbetreiber muss vier Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage erfolgen; ins MaStR musst du sie spätestens vier Wochen nach Inbetriebnahme eintragen.
Folgen einer verpassten Anmeldung: Wenn du deine PV-Anlage nicht fristgerecht anmeldest, erhältst du keine EEG-Vergütung. Außerdem riskierst du ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro sowie monatliche Strafzahlungen.
Grund der Anmeldung: Für den Netzausbau und die Netzstabilität müssen die Netzbetreiber wissen, welche Anlagen wo Strom einspeisen. So können sie eine Überlastung vermeiden und den Netzausbau besser planen.
Bekannt aus
Es gibt zwei wichtige Gründe, warum du deine Solaranlage anmelden musst – zum einen wegen der Auszahlung der EEG-Vergütung, auch als Einspeisevergütung bekannt. Du wirst (unter den richtigen Voraussetzungen) für jede Kilowattstunde (kWh) bezahlt, die du ins Stromnetz einspeist. Und klar: Ohne Anmeldung kannst du keine Vergütung beanspruchen.
Der andere Grund sind die Netzstabilität und der Netzausbau. Früher wurde unser Strom von wenigen großen Erzeugern wie AKWs und Kohlekraftwerken produziert. Der Strom musste also nur in eine Richtung fließen: vom Kraftwerk zum Verbraucher. Heute ist das anders: Alleine 2024 wurde rund eine Million neuer Solaranlagen in Deutschland installiert. Zusätzlich zu den großen Kraftwerken gibt es heute also viele kleine Erzeuger.
Das macht es schwieriger, das Netz stabil zu halten. Um Angebot und Nachfrage am Strommarkt besser einschätzen zu können, braucht die Bundesnetzagentur Echtzeit-Daten über alle Einspeiser.
Wegen der neuen Anforderungen müssen außerdem rund 17.000 Kilometer Stromleitungen modernisiert werden. Zur Orientierung: Das entspricht ungefähr der Entfernung zwischen Berlin und Sydney. Die Bundesnetzagentur und die Netzbetreiber untersuchen, wo Leitungen verstärkt oder ausgebaut werden müssen. Ohne Meldedaten wäre das nicht möglich.
Gut zu wissen: Anmeldung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bringt Ersparnisse
Neben deiner PV-Anlage solltest du unbedingt auch deine steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (dazu zählen Stromspeicher, Wärmepumpen und Wallboxen) anmelden, weil du damit seit April 2025 auch gleich von zeitvariablen (dynamischen) Netzentgelten profitieren kannst.
Die Anmeldung deiner PV-Anlage ist zwar nicht komplex und funktioniert komplett online, sie ist aber mit etwas Arbeit verbunden. Du kannst deine Anlage selber anmelden, oft übernimmt diese Aufgabe aber dein Fachbetrieb – die regionalen Meisterbetriebe von 1KOMMA5° stehen dir auch in Sachen Bürokratie zur Seite. Dabei sind zwei Schritte wichtig: die Anmeldung beim Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme und die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nach der Inbetriebnahme.
Beim Netzbetreiber musst du bereits 4 bis 8 Wochen vor der Inbetriebnahme deiner Anlage einen Anschlussantrag stellen. Dazu findest du auf der Website deines Netzbetreibers ein Formular oder eine Online-Maske, in der du alle relevanten Daten angibst: deine persönlichen Daten, technische Angaben zur Anlage sowie die geplante Einspeiseart (Voll- oder Teileinspeisung).
Wie ermittelst du deinen zuständigen Verteilnetzbetreiber für die Photovoltaik-Anmeldung?
In Deutschland gibt es 866 Verteilnetzbetreiber. Auf deiner Stromrechnung erkennst du, welcher für dich zuständig ist: Du findest dort entweder den Namen oder einen 13-stelligen Code (den sogenannten BDEW-Code). Alternativ hilft dir eine Google-Suche mit „[deine Postleitzahl] + Netzbetreiber“, um den zuständigen Netzbetreiber schnell zu ermitteln.
Dein Netzbetreiber prüft nach Antragstellung die Lage. Er kann den Antrag entweder genehmigen, ihn ablehnen (passiert äußert selten) oder dir Auflagen erteilen. Während der Antrag an sich kostenfrei ist, können die Auflagen Kosten bedeuten, zum Beispiel für den Einbau eines Smart Meters, den Umbau deines Zählerschranks oder für neue Stromleitungen zwischen Haus und Stromnetz.
Gut zu wissen: Wenn deine Anlage weniger als 30 kWp Leistung hat, muss der Netzbetreiber die Anmeldung deiner Solaranlage innerhalb von 30 Tagen bearbeiten. Schafft er das nicht, gilt der Antrag automatisch als genehmigt und du kannst die Anlage in Betrieb nehmen.
Nicht verwechseln: Der Anschlussantrag beim Netzbetreiber ist nicht mit einer Baugenehmigung für deine PV-Anlage gleichzusetzen. Theoretisch kannst du die Anlage schon vor Antragstellung installieren – du darfst sie nur noch nicht in Betrieb nehmen. Dieses Vorgehen ergibt zwar wenig Sinn, ist aber möglich. Tatsächlich brauchst du für die meisten Anlagen im privaten Bereich keine Baugenehmigung.
Nachdem du das „Ok“ vom Netzbetreiber bekommen hast, kann dein Fachbetrieb die Anlage installieren. Nach der Installation erstellt dir der Betrieb ein Inbetriebnahmeprotokoll. Dieses Protokoll dient als Nachweis für den Netzbetreiber, dass deine Anlage nach Vorschrift angeschlossen wurde.
Das Marktstammdatenregister (kurz: MaStR) der Bundesnetzagentur ist ein umfassendes Register für alle stromerzeugenden Anlagen. Hier werden zahlreiche Infos über den deutschen Strommarkt gebündelt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Einträge helfen beim Netzausbau und dem Erhalt der Netzstabilität.
Deine PV-Anlage musst du laut § 21 EnWG spätestens vier Wochen nach Inbetriebnahme im MaStR anmelden. Du kannst die Anmeldung auch bereits zwei Wochen vor Inbetriebnahme vornehmen – insgesamt hast du also ein Fenster von 6 Wochen. Auch diese Anmeldung ist kostenfrei; du kannst sie direkt über die Website des MaStR vornehmen. Dort führt dich ein digitaler Assistent Schritt für Schritt durch den Prozess. Halte alle wichtigen und technischen Details deiner Anlage bereit.
Achtung: Auch Stromspeicher müssen im MaStR registriert werden
Du lässt dir zusätzlich zu deiner Solaranlage einen Stromspeicher installieren? Gute Entscheidung – mit einem Stromspeicher kannst du noch mehr deines Solarstroms selbst verbrauchen, was sich heutzutage mehr auszahlt als die Einspeisevergütung. Den Stromspeicher musst du mit einem separaten Eintrag im MaStR registrieren.
Nach der Anmeldung deiner PV-Anlage im Register erhältst du die MaStR-Nummer. Diese sendest du gemeinsam mit dem Inbetriebnahmeprotokoll an deinen Netzbetreiber, und voilà: Deine Solaranlage ist vollständig angemeldet.
Gut zu wissen: Das MaStR legt Anspruch auf Aktualität. Falls du deine Anlage also änderst, erweiterst oder stilllegst, musst du das im MaStR melden.
Unsere 1KOMMA5° Meisterbetriebe unterstützen dich von der Planung bis zur Inbetriebnahme deiner Anlage und darüber hinaus. Wir melden deine Solaranlage fristgerecht an, sodass du schon bald dein eigenes kleines Solarkraftwerk betreiben kannst.
Als Betreiberin oder Betreiber einer PV-Anlage erhältst du mit Inbetriebnahme automatisch Unternehmerstatus – immerhin verdienst du mit der Einspeisevergütung bares Geld. Das gilt auch, wenn du deine Anlage privat betreibst. Theoretisch müsstest du Photovoltaik also auch beim Finanzamt anmelden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Doch keine Sorge: In den meisten Fällen bleibt dir das erspart – der Unternehmerstatus hat für dich praktisch keine Auswirkungen.
Das liegt daran, dass die Erträge aus Anlagen auf einem Wohngebäude mit maximal 30 Kilowatt-Peak (kWp) Leistung einkommenssteuerfrei sind. (30 kWp sind übrigens schon ziemlich viel, auf einem Einfamilienhaus findest du in Normalfall eher 5–15 kWp installiert.) Außerdem fällt auf deinen produzierten Strom sowie die Lieferung und Installation 0 Prozent Umsatzsteuer an. Im Klartext bedeutet das: Der Fiskus verdient am Betrieb privater Anlagen keinen Cent.
Deswegen hat das Bundesfinanzministerium 2022 entschieden, dass private Betreiber einer PV-Anlage mit maximal 30 kWp Leistung von der Anzeigepflicht befreit sind. So soll Bürokratie innerhalb der Finanzbehörden abgebaut werden. Du musst deine Solaranlage also nicht beim Finanzamt anmelden.
Vor 2023 musstest du Umsatzsteuer auf jede eingespeiste kWh Solarstrom entrichten. Das hat die Rentabilität der PV-Anlage negativ beeinflusst, sodass viele Betreibende vom Kleinunternehmerstatus Gebrauch machten: Mit ihm musstest du keine Umsatzsteuer zahlen, solange der Umsatz eine gewisse Grenze nicht überschritt. Seit dem 1. Januar 2023 ist Solarstrom aus privaten Anlagen aber grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, sodass die Kleinunternehmerregelung überflüssig ist.
Und wie sieht es beim Gewerbeamt aus? Hier ist es ähnlich. Du musst deine Solaranlage dort nicht melden, wenn:
die Leistung deiner Anlage in einem Einfamilienhaus nicht mehr als 30 kWp beträgt (in Mehrfamilienhäusern 15 kWp pro Wohneinheit);
die Anlage auf einem privaten Gebäude installiert ist; und
du weniger als 24.500 Euro Einspeisevergütung pro Jahr erhältst.
Mit einer auf Eigenverbrauch ausgerichteten Anlage hältst du diese Vorgaben in den allermeisten Fällen ein, sodass du nur zwei Anmeldungen vornehmen musst: eine beim Netzbetreiber und eine im MaStR.
So sieht deine PV-Anmeldung im Zeitverlauf aus:
4–8 Wochen vor Inbetriebnahme: Anschlussantrag beim Netzbetreiber stellen
2 Wochen vor und spätestens 4 Wochen nach Inbetriebnahme: Photovoltaik im Marktstammdatenregister anmelden
Nach Anmeldung im MaStR: Inbetriebnahmeprotokoll und MaStR-Nummer an den Netzbetreiber senden
4 Wochen nach Inbetriebnahme: Anmeldung beim Finanzamt (bei den meisten privaten Anlagen nicht nötig)
4 Wochen nach Inbetriebnahme: Anmeldung beim Gewerbeamt (bei den meisten privaten Anlagen nicht nötig)
Bei 1KOMMA5° erhältst du hochmoderne Solarmodule in Top-Qualität mit einer Produkt- und Leistungsgarantie von 30 Jahren. So profitierst du langfristig von unseren Solaranlagen.
Es hat Folgen für dich, wenn du deine Solaranlage und deinen Stromspeicher zu spät oder gar nicht anmeldest. Um genau zu sein, drohen dir drei konkrete Konsequenzen:
Du verlierst deine EEG-Vergütung. Egal, wie viel Strom du einspeist – du wirst nicht bezahlt, wenn du deine Anlage nicht ordnungsgemäß anmeldest. Die Vergütung bekommst du erst, sobald du die PV-Anlage korrekt angemeldet hast.
Dir droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Ob das wirklich durchgesetzt wird, hängt vom Einzelfall ab – dennoch kannst du laut Marktstammdatenregisterverordnung mit einem Bußgeld belangt werden.
Du kannst mit monatlichen Strafzahlungen belegt werden. Wenn du die MaStR-Meldung nicht vornimmst und die EEG-Jahresmeldung nicht bis zum 28. Februar einreichst, wird es teuer: Du zahlst für jeden Monat des Verstoßes 10 Euro je kW installierter Leistung. Bei einer Anlage mit 10 kW Leistung werden also monatlich 100 Euro fällig.
Du siehst: Es gibt keinen Grund, die Anmeldung deiner Solaranlage zu spät oder gar nicht vorzunehmen. Du hast dadurch keinen Vorteil und riskierst gleichzeitig hohe Strafen.
Fast jede PV-Anlage in Deutschland muss angemeldet werden – es gibt nur eine Ausnahme: sogenannte Inselanlagen.
Eine Inselanlage ist komplett vom öffentlichen Stromnetz getrennt. Es gibt keine Verbindung und auch keine Möglichkeit, sie jemals ans Stromnetz zu koppeln. Ein typisches Beispiel ist eine Solaranlage auf einer Almhütte, die den Batteriespeicher lädt.
Sobald deine Anlage mit dem Netz verbunden ist, ist sie meldepflichtig. Das gilt auch, wenn sie zwar nicht ans Netz gekoppelt ist, aber verbunden werden könnte. Deswegen müssen auch Nullspeiser-Anlagen gemeldet werden – also Anlagen, die ausschließlich dem Eigenbedarf dienen und keinen Strom ins Netz einspeisen.
Die Anmeldung deiner PV-Anlage ist nicht kompliziert – vor allem, wenn du den richtigen Partner an deiner Seite hast. Unsere 1KOMMA5° Meisterbetriebe übernehmen den lästigen Papierkram für dich: Mit deiner Vollmacht kümmern wir uns um alle Anmeldungen und stellen sicher, dass du die Fristen einhältst.