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Alles Wichtige zum Mieterstromzuschlag

Der Mieterstromzuschlag soll Vermietende dazu anhalten, in ihren Immobilien Mieterstrom anzubieten. Seit der Einführung 2017 wurden die Regelungen zum Mieterstromzuschlag mehrfach angepasst. Wichtige Voraussetzungen und auch die Höhe des Zuschlags haben sich verändert. Hier findest du den aktuellen Stand zum Mieterstromzuschlag 2024 – inklusive Änderungen, die mit dem Solarpaket I kamen. 

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Das Wesentliche in Kürze

  • Was ist der Mieterstromzuschlag? Der Mieterstromzuschlag ist eine staatliche Förderung für Vermietende, die in ihren Immobilien Mieterstrom anbieten. Du als vermietende Person erhältst sie über deinen Netzbetreiber pro verkaufte Kilowattstunde.

  • Voraussetzungen für die Förderung: Den Mieterstromzuschlag gibt es nur für Strom aus Photovoltaik-Anlagen. Wichtigste Voraussetzung ist, dass Erzeugung und Verbrauch des Stroms lokal stattfinden. Verbraucher können etwa Mietparteien oder Eigentümergemeinschaften im Haus sein.

  • Anpassungen des Mieterstromzuschlags: Da die Förderung zu Beginn nicht den gewünschten Erfolg hatte, wurden die Regelungen mehrfach gelockert. Zum Beispiel gibt es den Zuschlag inzwischen auch für Gewerbegebäude. 

  • Höhe der Förderung: Mieterstrom lohnt sich also umso mehr, je früher du loslegst. Die aktuellen Fördersätze findest du auf der Website der Bundesnetzagentur. Sie sinken kontinuierlich und hängen von der Größe deiner Anlage sowie dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab.

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Grundwissen: Was ist der Mieterstromzuschlag überhaupt?

Wenn du eine Immobilie besitzt und Wohnungen in deinem Gebäude mit Strom aus einer Photovoltaik-Anlage versorgst, kannst du – unter bestimmten Voraussetzungen – den Mieterstromzuschlag erhalten. Das ist eine staatliche Förderung, die Vermietende dazu anregen soll, sauberen Strom lokal zu produzieren, damit ihn die Mietenden direkt im Gebäude verbrauchen. Als Ausgleich für den Aufwand, der damit einhergeht, zahlt dein Netzbetreiber dir den Mieterstromzuschlag aus.

Mieterstrom anzubieten, ist aus verschiedenen Gründen attraktiv – der Mieterstromzuschlag ist nur einer von ihnen. Du erhältst nämlich nicht nur eine Förderung für die Kilowattstunden Solarstrom, die du verkaufst, sondern auch für den Strom, den du ins Stromnetz einspeist (weil er gerade nicht verbraucht werden kann) – das ist die sogenannte Einspeisevergütung. Außerdem trägst du natürlich kräftig zum Umweltschutz bei und steigerst den Wert deiner Immobilie.  

Schauen wir uns genauer an, wie der Mieterstromzuschlag seit 2024 funktioniert und welche Voraussetzungen dafür gelten.

So ist der Mieterstromzuschlag aufgebaut

Den Mieterstromzuschlag gibt es seit dem 25. Juli 2017, doch sowohl die Förderung als auch die Voraussetzungen dafür wurden seitdem mehrfach angepasst. Der Grundsatz ist aber bestehen geblieben: Du kannst den Mieterstromzuschlag erhalten, wenn 

du in deinem Gebäude mit einer Photovoltaik-Anlage Solarstrom produzierst, 

dieser direkt im Gebäude verbraucht wird (also nicht über das öffentliche Netz fließt) und

du außerdem den darüber hinaus benötigten Reststrom beschaffst.

Wichtig: Es gibt verschiedene Mieterstrommodelle, unter anderem auch die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. In diesem Modell verkaufst du zwar auch sauberen Strom, du kümmerst dich aber nicht um die Reststromversorgung. Für dieses Modell ist kein Mieterstromzuschlag vorgesehen.

Du erhältst den Mieterstromzuschlag von deinem Netzbetreiber, bei dem du dein Vorhaben auch anmelden musst. Werfen wir jetzt einen Blick auf die genauen Voraussetzungen. 

Diese Voraussetzungen gelten seit 2024 für den Mieterstromzuschlag

Um den Mieterstromzuschlag erhalten zu können, musst du einige grundlegende Voraussetzungen erfüllen und auch Regelungen für die Vertragsgestaltung beachten. Da sich einige Voraussetzungen in den letzten Jahren geändert haben, gehen wir auf diese gleich noch einmal gesondert ein.

Die grundlegenden Voraussetzungen im Überblick:

  • Der Mieterstromzuschlag wird nur für Mieterstrommodelle mit Solaranlagen gezahlt. Andere Mieterstrommodelle sind zum Beispiel mit Strom aus Windkraftanlagen oder Blockheizkraftwerken möglich, diese spezielle Förderung gibt es dafür aber nicht.

  • Deine Solaranlage muss am oder nach dem 25. Juli 2017 in Betrieb genommen worden sein. 

  • Die Förderung gilt für Solaranlagen bis zu einer Größe von 1 Megawatt-Peak installierter Leistung.

  • Du musst die Mietenden bzw. Bewohnenden in deiner Immobilie nicht nur mit Solarstrom, sondern auch mit dem darüber hinaus benötigten Reststrom versorgen. Diesen kaufst du aus dem Stromnetz zu. Somit übernimmst du die Rolle eines Stromlieferanten. 

  • Der Solarstrom, den du verkaufst, darf nicht über das öffentliche Netz laufen. Es ist aber erlaubt, zum Beispiel ein Nachbargebäude zu versorgen. Wichtig ist, dass das alles hinter demselben Netzverknüpfungspunkt passiert – dem Punkt, an dem deine Solaranlage mit dem Stromnetz verbunden ist.

Sind diese grundlegenden Voraussetzungen erfüllt, kannst du den Mietenden in deinem Gebäude Mieterstrom anbieten und dafür den Mieterstromzuschlag erhalten.

Das musst du bei der Vertragsgestaltung beachten:

Wenn du Mieterstrom ohne den Mieterstromzuschlag anbietest, bist du frei in der Vertrags- und Preisgestaltung, wobei du natürlich dennoch geltende Gesetze einhalten musst. Möchtest du den Mieterstromzuschlag beantragen, sind die Regeln strenger:

  1. Du darfst den Vertrag für Mieterstrom nicht an den Mietvertrag koppeln (Kopplungsverbot). Das liegt daran, dass Mietende frei in der Wahl ihres Stromanbieters sind. Auch wenn der Mieterstrom sich für sie lohnt, sind sie also nicht verpflichtet, ihn zu nutzen. 

  2. Der Preis für den Strom aus deiner Solaranlage darf für Mietende maximal 90 Prozent des Grundversorgungstarifs betragen. Die Erzeugung ist für dich aber ohnehin meist so günstig, dass du dennoch vom Verkauf profitierst.

  3. Die Vertragslaufzeit beim erstmaligen Abschluss darf höchstens zwei Jahre betragen. Danach ist eine – auch stillschweigende – Verlängerung möglich.

Die Kündigungsfrist darf für Mietende maximal 1 Monat betragen.

Gut zu wissen: Kopplungsverbot gilt nicht immer.

In manchen Fällen wäre es für dich als Vermietung sehr unpraktisch, den Stromvertrag nicht an den Mietvertrag zu koppeln. Daher sieht das Gesetz hier einige Ausnahmen vor. Das Kopplungsverbot ist aufgehoben, wenn

  • du den Wohnraum nur zum vorübergehenden Verbrauch vermietest,

  • es sich um eine möblierte Untervermietung zum vorübergehenden Gebrauch handelt oder

  • der Wohnraum sich in einem Alters-, Pflege-, Studierenden- oder Lehrlingsheim befindet.

In diesen Fällen kommt der Mieterstromvertrag automatisch mit dem Mietvertrag zustande und endet auch automatisch mit der Rückgabe der Wohnung. 

Diese Regeln zum Mieterstromzuschlag haben sich im Laufe der Zeit geändert

Der Mieterstromzuschlag führte im Jahr nach seinem Inkrafttreten nicht zum gewünschten Erfolg. Zu unattraktiv war das Konzept anfangs für Vermietungen. Daher passte der Gesetzgeber die Regelungen mehrfach an. Bei deiner Recherche stößt du daher eventuell auf widersprüchliche Informationen, da einige Änderungen noch frisch sind.

Wie sich der Mieterstromzuschlag von seinen Anfängen bis zum Jahr 2024 verändert hat:

Anlagengröße

Ursprünglich war der Mieterstromzuschlag nur für Anlagen mit bis zu 100 Kilowatt-Peak Leistung vorgesehen. Diese Grenze wurde mittlerweile auf 1 Megawatt-Peak angehoben.

Wohngebäude vs. Gewerbeeinheiten

Der Mieterstromzuschlag war eigentlich für Wohngebäude gedacht. Inzwischen darfst du aber Mieterstrom auch in Gewerbegebäuden anbieten – und auch in Genossenschaften oder Eigentümergemeinschaften.

„Räumliche Nähe“

Laut Ursprungsfassung durften Anlagenbetreibende ihren Mieterstrom nur in zusammenhängenden Gebäuden anbieten. Diese Regelung hat der Gesetzgeber gelockert, sodass du mittlerweile auch ein ganzes Quartier mit einer Anlage versorgen kannst.

EEG-Umlage

Vor 2023 mussten Anlagenbetreibende die EEG-Umlage auf den verkauften Strom entrichten. Sie war im Erneuerbare-Energien-Gesetz verankert und sollte den Ausbau von erneuerbaren Energien fördern. Inzwischen ist sie vollständig abgeschafft.

Lieferkettenmodell

Das sogenannte Lieferketten- oder Contracting-Modell kam zu den bestehenden Modellen für Mieterstrom hinzu. Damit dürfen Vermietende als Anlagenbetreibende auftreten, den Strom aber vollständig an einen Dritten (einen Dienstleister) verkaufen, der sich um sämtliche Pflichten rund um die Stromlieferung kümmert.

Unterm Strich ist das Mieterstrommodell deutlich lohnender geworden. Mit dem Solarpaket I wurde außerdem eine Erhöhung des Mieterstromzuschlags beschlossen, die aber derzeit (Stand: Dezember 2024) noch der Zustimmung durch die Europäische Kommission bedarf. 

Wichtig: Für Anlagenbetreibende, die schon vor dem 1. Januar 2021 den Mieterstromzuschlag beantragt haben, gelten weiterhin die „alten“ Regelungen aus dem Jahr 2017.

Wie hoch ist der Mieterstromzuschlag?

Die Höhe des Mieterstromzuschlags verändert sich ständig. Vielleicht ist dir dieses Konzept bereits von der Einspeisevergütung nach EEG bekannt: Auch sie unterliegt einer regelmäßigen Anpassung, doch für dich gilt der Wert zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme für 20 Jahre. So ist es auch beim Mieterstrom.

Die Höhe des Mieterstromzuschlags richtet sich nach zwei Kriterien:

  • der Größe deiner Anlage

  • dem Zeitpunkt, zu dem du deine Anlage erstmalig in Betrieb nimmst

Generell gilt: Je größer deine Anlage ist und je später du sie in Betrieb nimmst, desto geringer fällt der Fördersatz aus.

Nachdem du den festgesetzten Mieterstromzuschlag 20 Jahre lang ausgezahlt bekommen hast, endet die Förderung. Allerdings profitierst du auch danach natürlich weiterhin davon, dass du deinen Solarstrom deutlich günstiger produzierst, als du ihn verkaufst – deine Mietenden genießen ebenfalls noch einen finanziellen Vorteil dabei. Ähnlich ist es bei privat genutzten PV-Anlagen: Auch wenn die Förderung (in diesem Fall die Einspeisevergütung) nach 20 Jahren ausläuft, hast du noch deutlich länger etwas von deinem Solarstrom.

Solltest du mit dem Gedanken spielen, Mieterstrom anzubieten, lohnt es sich, schnell zu sein. Die Fördersätze für den Mieterstromzuschlag sind nämlich degressiv, das bedeutet, sie werden regelmäßig nach unten angepasst – genau wie die EEG-Einspeisevergütung. Momentan passiert das alle sechs Monate.

Hier die Fördersätze im Zeitraum 1. August 2024 bis 31. Januar 2025:

Hier ein (leicht gerundetes) Beispiel, wie die Fördersätze im anschließenden Zeitraum, also vom 1. Februar bis 31. Juli 2025, wahrscheinlich aussehen werden. Die Berechnung basiert auf der anzunehmenden Degression von 1 % (die tatsächlichen Fördersätze für 2025 sind – Stand: Dezember 2024 – noch nicht veröffentlicht).

Mieterstromzuschlag

Hol dir Hilfe bei der Umsetzung von Mieterstrom

Mieterstrom ist für Vermietende und Mietende eine gute Sache – von der Umwelt mal ganz abgesehen. Ganz einfach ist die Umsetzung für Laien aber nicht. Deshalb unterstützen wir von 1KOMMA5° dich dabei: Wir berechnen gemeinsam mit dir, wie Mieterstrom sich für deine Immobilie lohnen kann und wie du dir den Mieterstromzuschlag sicherst.

Das Wichtigste: Wir achten darauf, dass dir dein finanzieller Vorteil erhalten bleibt. Schließlich soll Mieterstrom allen Beteiligten zugutekommen.

Wie beantragt man den Mieterstromzuschlag?

Du bekommst den Mieterstromzuschlag von deinem örtlichen Netzbetreiber. Daher musst du dich auch an ihn wenden, um die Förderung zu beantragen. Dazu musst du, so drückt es die Bundesnetzagentur aus, deine Solaranlage ihm gegenüber „der EEG-Veräußerungsform des Mieterstromzuschlags zuordnen“. Am besten benutzt du genau diese Formulierung. 

Außerdem solltest du gleich angeben, für welche „zweite EEG-Veräußerungsform“ du dich entscheidest – die Einspeisevergütung oder die Direktvermarktung. Bei kleineren Anlagen wird das in der Regel die Einspeisevergütung sein. Du hast aber auch die Möglichkeit (und bist ab einer Anlagengröße von 100 Kilowatt-Peak verpflichtet), den überschüssigen Strom, den die Mietenden nicht verbrauchen, direkt zu vermarkten. Typischerweise unterstützt dich ein Dienstleister dabei. 

Tipp: Schau auf der Website deines Netzbetreibers nach. Dort findest du meist ein entsprechendes Formular, das du ausfüllen kannst. 

Wenn das erledigt ist, prüft dein Netzbetreiber, ob du die Voraussetzungen für den Mieterstromzuschlag erfüllst. Wenn alles stimmt, zahlt er dir in Zukunft die Förderung aus. 

Mit dem Mieterstromzuschlag steigerst du deine Einnahmen

Der Mieterstromzuschlag mag allein mit wenigen Cent pro Kilowattstunde nicht allzu beeindruckend wirken. Versorgst du allerdings mehrere Parteien in deiner Immobilie mit sauberem Strom, kommt doch einiges zusammen. Darüber hinaus ist der Mieterstromzuschlag nicht die einzige Förderung, die du für Mieterstrom erhalten kannst, und auch der eigentliche Verkauf des Solarstroms lohnt sich

Wenn du dich entscheidest, Mieterstrom anzubieten, sind zwei Dinge wichtig: Informiere dich über Mieterstrommodelle – meist ist die Vollversorgung die beste Wahl – und lass dich bei der Umsetzung unterstützen. Mieterstrom anzubieten, bringt viele verbraucherschutzrechtliche Pflichten mit sich, die für Laien nicht leicht zu überblicken sind. 1KOMMA5° unterstützt dich und stellt sicher, dass sich der Deal auch für dich lohnt. 

Artikel aus unserem 1KOMMA5° Magazin:

* Basierend auf einer Auswertung der 1KOMMA5°-Kunden im Zeitraum vom Anfang Mai 2024 bis Ende August 2024, die unter folgendem Link zu finden ist: LINK. In den Herbst- und Wintermonaten ist mit einem Anstieg der Kosten zu rechnen.