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Welche Rolle spielen Messstellenbetreiber für deinen Strom?

Messstellenbetreiber sind für deinen Stromzähler zuständig. Damit spielen sie auch eine wichtige Rolle beim Einbau der modernen Smart Meter. Wir zeigen dir, welche Aufgaben ein Messstellenbetreiber hat und was das für dich bedeutet. Außerdem erfährst du, wie du deinen Messstellenbetreiber herausfindest und bei Bedarf wechselst.

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Messstellenbetreiber

Das Wesentliche in Kürze

  • Was ist ein Messstellenbetreiber? Dein Messstellenbetreiber – ein Unternehmen – kümmert sich um deinen Stromzähler, und zwar um den Einbau, die Wartung und das regelmäßige Ablesen. Es gibt grundzuständige Messstellenbetreiber (meist der Netzbetreiber vor Ort), aber auch wettbewerbliche Messstellenbetreiber.

  • Wer ist mein Messstellenbetreiber? Du findest heraus, wer dein Messstellenbetreiber ist, indem du in deine Stromabrechnung schaust. Darin steht entweder der Name oder ein Zahlencode, den du dann online recherchierst. Im Zweifel gibt dir auch dein Stromanbieter Auskunft.

  • Messstellenbetreiber wechseln: Ein Wechsel ist sinnvoll, wenn ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber dir schneller Zugang zu einem Smart Meter verschafft oder bessere Konditionen bietet. Der Wechsel ist aufwandsarm und kostenlos. 

  • Kosten beachten: Du darfst deinen Messstellenbetreiber jederzeit wechseln, aber wenn du das tust, um einen Smart Meter installieren zu lassen, musst du für den Einbau des neuen Zählers gewisse Kosten tragen. Mit einem Smart Meter sparst du in vielen Szenarien jedoch langfristig eine Menge Geld.

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Was ist ein Messstellenbetreiber?

Wenn du Strom aus dem öffentlichen Netz beziehst oder selbst einspeist, hast du einen Stromzähler. Das ist also in nahezu jedem deutschen Haushalt der Fall. Dieser Zähler gehört aber nicht dir, sondern einem Unternehmen – dem sogenannten Messstellenbetreiber.

Der Messstellenbetreiber übernimmt nicht nur den Einbau, den Betrieb und die Wartung. Er ist auch für das Ablesen des Zählers zuständig und übermittelt die erfassten Verbrauchsdaten korrekt an die Energieversorger und Netzbetreiber. Das ist wichtig, damit in der Jahresabrechnung der tatsächliche Stromverbrauch berücksichtigt wird. Er muss daher auch garantieren, dass die Messungen eichrechtskonform ablaufen. Das gilt sowohl für entnommene als auch für eingespeiste Energie – zum Beispiel aus einer Photovoltaikanlage. 

Früher kamen zum Ablesen Mitarbeitende der Messstellenbetreiber persönlich zum Erfassen der Zählerstände vorbei. Inzwischen ist es üblich, den Zähler selbst abzulesen und online oder per Postkarte zu übermitteln. Intelligente Messsysteme (Smart Meter) übernehmen diese Aufgabe sogar automatisch. Im Alltag hast du mit deinem Messstellenbetreiber also kaum noch etwas zu tun.

Gut zu wissen: Messstellenbetrieb kostet Geld

Für den Messstellenbetrieb fallen Kosten (Messentgelte) an. Meist nehmen wir sie aber gar nicht wahr, weil sie im Grundpreis der Stromrechnung enthalten sind. Eine gesonderte Rechnung vom Messstellenbetreiber erhältst du also nicht – es sei denn, du hast das so vereinbart. Die jährlichen Kosten liegen bei etwa 10 bis 20 Euro. Du findest den Betrag als „Messentgelt“ auf deiner Abrechnung. 

Grundzuständiger vs. wettbewerblicher Messstellenbetreiber

In der Regel handelt es sich beim Messstellenbetreiber um den örtlichen Netzbetreiber. Er ist per Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) als sogenannter grundzuständiger Messstellenbetreiber für die Zähler in seinem Netzgebiet verantwortlich und stellt sicher, dass jede Messstelle überhaupt funktioniert. Wenn du deinen Messstellenbetreiber noch nie aktiv gewechselt hast, dann ist der grundzuständige für deinen Zähler verantwortlich. 

Laut Messstellenbetriebsgesetz hast du seit Ende 2008 aber das Recht, deinen Messstellenbetreiber zu wechseln, also ein anderes Unternehmen mit dem Messstellenbetrieb zu beauftragen. Dieser Messstellenbetreiber ist dann ein sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Er muss aber dieselben Vorgaben des MsbG einhalten. Aufgepasst: Mietende benötigen für den Wechsel die Zustimmung des Anschlussnehmers (zum Beispiel des Eigentümers oder der Vermietung). 

Sinnvoll ist ein Wechsel vor allem, wenn du dir eine moderne Messeinrichtung und insbesondere einen Smart Meter einbauen lassen möchtest, dein Messstellenbetreiber aber dazu noch keine Anstalten macht und dir der freiwillige Einbau zu lange dauert. Mitunter erledigen wettbewerbliche (also konkurrierende) Messstellenbetreiber das schneller oder zu besseren Konditionen.

Von analog zu smart: verschiedene Arten von Stromzählern

Oft wird der Messstellenbetreiber interessant, wenn es darum geht, den Stromzähler auszutauschen – insbesondere beim Wechsel auf einen Smart Meter. Schauen wir uns deshalb kurz an, welche Arten von Zählern es gibt: Ferraris-Zähler, moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme (Smart Meter). 

1. Analoger Zähler („Ferraris-Zähler“)

Die analogen Stromzähler der ersten Generation sind auch als „Ferraris-Zähler“ bekannt. Sie präsentieren sich noch rustikal mit einer Drehscheibe in einem schwarzen Gehäuse und zeigen nur eine Zahl an: den seit der Installation verbrauchten Strom. Möchtest du also den Stromverbrauch in einem bestimmten Zeitraum ermitteln, musst du den Zählerstand zu Beginn und Ende des Zeitraums erfassen und die Differenz bilden. Ferraris-Zähler werden heute nicht mehr verbaut und zunehmend gegen digitale Zähler ausgetauscht.

2. Moderne Messeinrichtung

Bei der zweiten Generation handelt es sich um digitale Stromzähler. Wir bezeichnen sie auch als moderne Messeinrichtung (mME). Diese elektronischen Zähler zeichnen den Stromverbrauch zeitgenau auf. So erkennst du zum Beispiel, wann du viel oder wenig Strom verbrauchst. Ein solcher digitaler Zähler ist noch kein intelligentes Messsystem. Er lässt sich aber mit einem Kommunikationsmodul zu einem solchen aufrüsten.

3. Intelligentes Messsystem (Smart Meter)

Das intelligente Messsystem ist die dritte, neueste Generation. Ein Smart Meter besteht aus einem digitalen Zähler, der über ein Kommunikationsmodul (Smart Meter Gateway) ans Internet angebunden ist. Das ermöglicht einen permanenten Austausch zwischen Haushalt und Stromnetz – in beide Richtungen. Datenschutz und Sicherheit sind dabei gewährleistet. Das jährliche Ablesen des Zählers entfällt, denn die Datenübermittlung funktioniert automatisch. Ein Smart Meter liefert dir nicht nur genaue Infos über die Strommenge, die du zu unterschiedlichen Zeiten verbraucht hast. Intelligente Messsysteme sind auch die Voraussetzung für den effizienten und netzdienlichen Betrieb von (unter anderem):

  • Solaranlagen

  • Wärmepumpen

  • privaten Stromspeichern

  • E-Auto-Ladestationen

Außerdem kannst du mit ihnen von dynamischen Stromtarifen profitieren. Alles in allem wird jeder Haushalt dank intelligenter Vernetzung zu einem Teil der dezentralen Energieversorgung. Smart Meter sind also essenziell für die Energiewende.

Bis 2032 sollen alle Haushalte in Deutschland mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet sein – ab einem Verbrauch von 6.000 Kilowattstunden im Jahr sogar mit Smart Metern. Auch wenn du eine PV-Anlage mit mehr als 7 Kilowatt Leistung betreibst, ist ein Smart Meter für dich Pflicht. Der bundesweite Ausbau geht allerdings derzeit noch etwas schleppend voran. Von der Smart-Meter-Pflicht sind etwa 7 Millionen Haushalte betroffen. 

Wichtig: Mit Ferraris-Zähler ist kein Wechsel möglich.

Wenn du einen analogen Stromzähler (Ferraris-Zähler) hast und behalten möchtest, kannst du deinen Messstellenbetreiber nicht wechseln – dafür fehlt die rechtliche Grundlage. Wenn du aber stattdessen eine moderne Messeinrichtung oder einen Smart Meter installieren lassen möchtest, ist der Wechsel in diesem Zuge möglich.

Die Rolle der Messstellenbetreiber beim Rollout von Smart Metern

Die flächendeckende Installation von Smart Metern ist in den letzten Jahren endlich auch in Deutschland gestartet – wobei wir mit Blick auf Europa deutlich hinterherhinken. Länder wie Spanien, Italien und die skandinavischen Länder stehen bereits bei einer 100-prozentigen Abdeckung mit Smart Metern, während in Deutschland gerade einmal 15 Prozent erreicht wurden – und damit sind 15 Prozent der Pflichtfälle gemeint, im gesamten Land ist der Status quo also noch niedriger (2,8 Prozent insgesamt). 

Was sind die Pflichtfälle?

  • Haushalte mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden (bis 100.000 Kilowattstunden)

  • Haushalte, die eine Photovoltaikanlage mit mehr als 7 Kilowatt, aber weniger als 100 Kilowatt Leistung betreiben

  • Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (Wärmepumpe, PV-Speicher, Wallbox für ein E-Auto)

Dabei sind Smart Meter für die Energiewende entscheidend: Sie erfassen und versenden über das Smart Meter Gateway Stromdaten nahezu in Echtzeit und ermöglichen dadurch die Kommunikation zwischen Haushalten, Messstellenbetreibern, Netzbetreibern und Energieversorgern – das alles übrigens mit strikteren Datenschutzstandards als beim Online-Banking. Außerdem lassen sich mit einem Smart Meter gleich mehrere digitale Messeinrichtungen verbinden, zum Beispiel weitere Stromzähler für Wärmepumpen, aber auch Wasser- und Gaszähler. 

Mit einem Smart Meter kannst du

  • deine Stromdaten in Echtzeit überwachen und so Stromfresser entdecken,

  • Stromflüsse intelligent steuern, um Geld zu sparen,

  • einen dynamischen Stromtarif nutzen, um deine Stromkosten zu senken und

  • Solarstrom möglichst sinnvoll im eigenen Haus einsetzen.

Für Haushalte mit hohem Stromverbrauch oder einer PV-Anlage ist ein Smart Meter praktisch unerlässlich.

Kann ich von meinem Messstellenbetreiber einen Smart Meter verlangen?

Jeder Haushalt hat das Recht, den Einbau eines Smart Meters vom grundzuständigen Messstellenbetreiber zu verlangen („Zählerwechsel auf Kundenwunsch“). Dieser muss dem Wunsch dann innerhalb von vier Monaten nachkommen. Der Messstellenbetreiber darf den freiwilligen Wunsch nur ablehnen, wenn er begründen kann, dass die gesetzlichen Rollout-Ziele dadurch gefährdet werden – das dürfte eher die Ausnahme sein. 

Wenn du freiwillig zu einem Smart Meter wechselst, fallen dafür einmalige Installationskosten an. Derzeit gelten bis zu 100 Euro als angemessen. Zusätzlich zur geltenden Preisobergrenze darf der Messstellenbetreiber jährlich bis zu 30 Euro für den Betrieb erheben (mehr dazu gleich). 

Unter Umständen bekommst du bei der Konkurrenz ein günstigeres Angebot. Außerdem geht der Wechsel wahrscheinlich schneller über die Bühne und du bekommst möglicherweise Zugang zu Apps oder Online-Portalen für einen genauen Überblick über deine Stromdaten – mit spannenden Auswertungen – oder den Zähler und einen dynamischen Stromtarif aus einer Hand.

Was kostet ein Smart Meter?

Eine moderne Messeinrichtung, wie sie bis 2032 in allen Haushalten Deutschlands installiert sein soll, kostet im Jahr bis zu 25 Euro. Smart Meter sind im Betrieb etwas teurer, bringen aber ein Sparpotenzial von vielen Hundert Euro mit sich. Im Moment gelten beim Pflichteinbau laut Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) folgende Preisobergrenzen:

  • Stromverbrauch > 6.000 bis 10.000 kWh: 40 €; mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung bis 15 kW Leistung: 50 Euro

  • Stromverbrauch > 10.000 bis 20.000 kWh: 50 Euro

  • Stromverbrauch > 20.000 bis 50.000 kWh (oder mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung > 15 bis 25 kW): 110 Euro 

  • Stromverbrauch > 50.000 bis 100.000 kWh (oder mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung > 25 bis 100 kW): 140 Euro 

  • Stromverbrauch > 100.000 kWh: „angemessen“ (individuell zu beurteilen)

Hier lohnt es sich zu prüfen, ob ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber ein günstigeres Angebot für dich hat.

Wenn der grundzuständige Messstellenbetreiber von sich aus entscheidet, bei dir einen Smart Meter zu installieren, obwohl du nicht zu den Pflichtgruppen gehörst, darf er maximal 30 Euro pro Jahr erheben. Das wäre dann auch ein Glücksfall für dich, da du mit einem Smart Meter deutlich mehr sparen kannst.

So wechselst du deinen Messstellenbetreiber

Du bist vom Smart Meter überzeugt oder hast andere Gründe, deinen Messstellenbetreiber zu wechseln? Das ist einfach und kostenlos, und der Wechsel funktioniert ähnlich wie bei einem Stromanbieter: 

  • Wenn du einen Dienstleister gefunden hast, kündigst du den bestehenden Vertrag bei deinem aktuellen Messstellenbetreiber schriftlich. 

  • Beachte die Kündigungsfrist. Bei grundzuständigen Messstellenbetreibern liegt sie in der Regel bei einem Monat. Die Vertragslaufzeit bei wettbewerblichen Messstellenbetreibern beträgt maximal zwei Jahre, die Kündigungsfrist bis zu drei Monate. Wenn du unsicher bist, erkundige dich einfach bei deinem derzeitigen Betreiber. 

  • In dein Kündigungsschreiben nimmst du deinen Namen, deine Anschrift und deine Zählernummer sowie den gewünschten Wechselzeitpunkt auf. Darüber hinaus gibst du Namen und Anschrift des wettbewerblichen Messstellenbetreibers an. 

  • Oft übernimmt der neue Anbieter diese Formalitäten für dich.

So weit so gut – aber wer ist überhaupt dein Messstellenbetreiber?

So findest du heraus, wer dein Messstellenbetreiber ist

Häufig ist der (grundzuständige) Messstellenbetreiber zugleich der örtliche Netzbetreiber. Dementsprechend hast du verschiedene Möglichkeiten, deinen Messstellenbetreiber herauszufinden:

Stromrechnung prüfen: Darauf ist der Name des Netzbetreibers beziehungsweise Messstellenbetreibers vermerkt – oder ein Zahlencode. Den Code gibst du auf der Website der Energie Codes & Services GmbH ein. Das ist ein Unternehmen des Bundesverbands für Energie- und Wasserwirtschaft, der über 2.000 Unternehmen vertritt.

Online suchen: Üblicherweise findest du deinen Messstellenbetreiber schon über eine Suchmaschine im Internet. Gib dazu einfach „grundzuständiger Messstellenbetreiber“ und deine Postleitzahl ein.

Beim Stromanbieter nachfragen: Im Zweifel gibt dir dein Stromlieferant Auskunft.

Aufgepasst: Wenn dein neuer Messstellenbetreiber direkt mit dir abrechnet, solltest du darauf achten, dass dein Stromanbieter über den Wechsel informiert ist und den Posten für den bisherigen Messbetrieb aus der Rechnung streicht. Sonst zahlst du womöglich doppelt.

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Fazit

Mit dem richtigen Messstellenbetreiber zum Smart Meter

Digitale Stromzähler kommen langfristig für alle Haushalte – und idealerweise steigst du schon jetzt auf einen Smart Meter um, auch wenn du nicht zu den Pflichtgruppen gehörst. Je höher dein Stromverbrauch ist, desto mehr profitierst du von einem dynamischen Stromtarif und den reduzierten Netzentgelten. Für beides ist ein Smart Meter Voraussetzung.

Auf deinen Wunsch muss dein Messstellenbetreiber laut MsbG ein intelligentes Messsystem für dich einbauen – allerdings erst innerhalb von vier Monaten. Mit einem Wechsel deines Messstellenbetreibers kommst du schneller voran und erhältst dafür unter Umständen sogar noch bessere Konditionen. So nutzt du schon jetzt neue Möglichkeiten, um deine Stromkosten um mehrere Hundert Euro im Jahr zu senken.

¹ Basierend auf einer Auswertung der 1KOMMA5° Kundinnen und Kunden im Zeitraum vom Anfang Mai 2024 bis Ende August 2024, die unter folgendem Link zu finden ist: LINK
In den Herbst- und Wintermonaten ist mit einem Anstieg der Kosten zu rechnen.