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Jetzt sparenÜber eine Photovoltaik-Anlage hast du verschiedene Optionen, überschüssigen Solarstrom zu verkaufen. Für gewöhnlich speist du die Energie in das öffentliche Netz ein und erhältst eine Einspeisevergütung. Du kannst aber auch den Strom an der Börse verkaufen. Wie das funktioniert und welche Voraussetzungen für dich als Privatperson gelten, erfährst du hier.
Solarstrom verkaufen: Als Alternative zur üblichen Einspeisevergütung können Privatpersonen ihren selbst erzeugten Solarstrom an der Strombörse verkaufen. Das Modell ist als Direktvermarktung bekannt.
An der Strombörse teilnehmen: Der Stromhandel ist ausschließlich Unternehmen mit Börsenzulassung und Zugang zum Energiemarkt vorbehalten. Als Privatperson kannst du aber einen Direktvermarkter beauftragen, der den Strom in deinem Namen verkauft.
Direktvermarktung vs. Einspeisevergütung: Während du bei der Einspeisevergütung einen festen Vergütungssatz erhältst, verkaufst du deinen Strom bei der Direktvermarktung zum Börsenpreis. Das kann sich vor allem für neuere Photovoltaik-Anlagen mit hoher Stromproduktion lohnen.
Technische Voraussetzungen: Um Strom an der Börse verkaufen zu können, benötigst du entsprechende Softwarelösungen sowie einen Smart Meter. Die Kosten für die Installation und den Betrieb solltest du von vornherein einkalkulieren.
Grundsätzlich ja. Aber als Privatperson darfst du das nicht eigenständig und direkt tun, da nur lizenzierte Unternehmen Zugang zur Strombörse haben. Du musst darum einen Direktvermarkter beauftragen.
Dröseln wir das mal in Ruhe auf:
Wer in Deutschland Strom aus Photovoltaik-Anlagen oder anderen erneuerbaren Energiequellen produziert, der darf seine Energie auch an der Strombörse verkaufen, um von den Strompreisen am Markt zu profitieren. Das Modell nennt sich Direktvermarktung.
Krux dabei: Privatpersonen ist es nicht erlaubt, ihren Strom eigenständig an der Börse zu verkaufen. Der Handel ist ausschließlich Unternehmen mit Börsenzulassung gestattet. Und darum benötigst du einen Direktvermarkter als Mittelsmann, der dir deinen Strom abnimmt und zu den bestmöglichen Konditionen an der Strombörse verkauft.
Derzeit sind es vor allem Betreibende größerer Photovoltaik-Anlagen, die ihren Solarstrom an der Börse handeln. Das liegt am höheren Aufwand, der mit der Direktvermarktung eingeht. Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 Kilowatt-Peak (kWp) sind dazu verpflichtet, den Strom direkt zu vermarkten.
In Zukunft kommt voraussichtlich Schwung in den Markt. Am 31. Januar 2025 beschloss der Bundestag mehrere energiepolitische Initiativen – darunter auch, die Direktvermarktung für kleinere Anlagen zu vereinfachen. Der im Jahr 2024 formulierte Plan, die Pflicht zur Direktvermarktung schrittweise auf 25 Kilowatt-Peak abzusenken, wird jedoch nicht umgesetzt. Die Obergrenze der Anlagenleistung von 100 kWp hat weiterhin Bestand.
Das beliebteste Modell für den Verkauf von Strom ist nach wie vor die klassische Einspeisevergütung: Photovoltaik-Betreibende speisen ihren selbst produzierten Solarstrom in das öffentliche Netz ein und erhalten dafür nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einen bestimmten Betrag pro Kilowattstunde (kWh).
Das Datum, an dem du deine Photovoltaik-Anlage in Betrieb nimmst (oder genommen hast), bestimmt die Höhe der Vergütung. Denn sie sinkt schrittweise – je früher du mit der Einspeisung loslegst, desto mehr Vergütung ist für dich noch herauszuholen. Der Zeitpunkt, an dem deine PV-Anlage das erste Mal Strom erzeugt, legt den jeweils garantierten Vergütungssatz für die nächsten 20 Jahre fest. Das bietet zwar langfristige Stabilität und eine gute Planbarkeit der Einnahmen, die Erlöse sind für heute installierte Photovoltaik-Anlagen jedoch vergleichsweise gering.
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Form der Einspeisung. Du hast generell die Wahl zwischen Voll- und Teileinspeisung:
Bei der Volleinspeisung leitest du deinen gesamten Solarstrom ins Netz.
Teileinspeisung bedeutet, dass du nur deine Stromüberschüsse einspeist, also die Restenergie, die du nicht selbst verbrauchst.
Die Tabelle zeigt dir die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen, die vom 1. Februar bis 31. Juli 2025 in Betrieb genommen werden:
Du findest die jeweils aktuellen Vergütungssätze auf der Webseite der Bundesnetzagentur. Sie reduzieren sich alle sechs Monate um 1 % gegenüber dem vorherigen Wert. Die nächste Kürzung erfolgt am 1. August 2025.
Gegensatz zur Einspeisevergütung gibst du deinen selbst produzierten Strom nicht an den Netzbetreiber, sondern an einen Direktvermarkter deiner Wahl ab. Von diesem erhältst du dann jeden Monat eine Vergütung – abzüglich einer Provision für die Dienstleistung. Wie hoch der Betrag ausfällt, hängt von der Form der Direktvermarktung ab. Man unterscheidet zwischen
der „geförderten Direktvermarktung“ und
der „sonstigen Direktvermarktung“.
Die geförderte Direktvermarktung, auch Marktprämienmodell genannt, gilt für Photovoltaik-Anlagen, die noch Anspruch auf EEG-Förderung haben. Der Direktvermarkter zahlt für den eingespeisten Strom den Marktwert. Das ist der durchschnittliche Preis, der für den jeweiligen Energieträger an der Strombörse erzielt wurde. Der Marktwert kann je nach Angebot und Nachfrage schwanken.
Als Richtwert kannst du den monatlichen Marktwert Solar heranziehen. Dieser zeigt die durchschnittlichen Erlöse an der Strombörse, sodass du den Ertrag pro eingespeister Kilowattstunde Solarstrom abschätzen kannst.
So sah die Entwicklung des Marktwert Solar 2024 aus:
Das Gute an der geförderten Direktvermarktung: Fällt der Marktwert unter das Niveau der Einspeisevergütung, gibt es vom Netzbetreiber zusätzlich eine Marktprämie als Ausgleich. Die Formel lautet:
Marktprämie = anzulegender Wert nach EEG – Monatswert für Solarstrom an der Börse
Der anzulegende Wert nach EEG liegt 0,4 Cent pro Kilowattstunde höher als die Fördersätze der Einspeisevergütung. Mit diesem Zuschlag sollen Photovoltaik-Betreibende die laufenden Kosten, die bei der Direktvermarktung entstehen, begleichen können. Meist verlangen die beauftragten Unternehmen aber weniger als 0,4 Cent pro Kilowattstunde.
Gut zu wissen: Es kann vorkommen, dass mehr Strom erzeugt als verbraucht wird – beispielsweise bei einer hohen Einspeisung aus erneuerbaren Energien und einer geringen Nachfrage. Dadurch kann der Marktwert deines Stroms unter null fallen. Liegt der Strompreis in sechs aufeinanderfolgenden Stunden unter null, erhältst du keine Marktprämie.
Post-EEG-Anlagen, die den Förderungszeitraum überschritten haben, aber trotzdem noch betriebsfähig sind, fallen in die sonstige Direktvermarktung. Für den Verkauf des Stroms erhalten Photovoltaik-Betreibende nur den Börsenpreis.
Du bist dir noch unsicher, welches Modell die beste Lösung für dich ist? In der folgenden Tabelle findest du alle Vor- und Nachteile:
Tipp: Es ist möglich, zwischen den beiden Modellen hin und her zu wechseln. Dabei musst du jedoch die Fristen des Netzbetreibers und des Direktvermarkters beachten.
Egal, ob du dich für die Einspeisevergütung oder die Direktvermarktung entscheidest: Generell ist es für private Photovoltaik-Betreibende lohnender, möglichst viel des selbst erzeugten Stroms auch selbst zu verbrauchen und so den Strombezug aus dem Netz zu senken.
Für dich kommt die Direktvermarktung in Frage? Wenn du deinen Vermarktungsvertrag mit Dynamic Pulse, dem dynamischen Stromtarif, und mit dem smarten Energiemanagementsystem Heartbeat AI von 1KOMMA5° kombinierst, kannst du die schwankenden Börsenpreise gewinnbringend für dich nutzen.
Dynamische Stromtarife sind quasi das Pendant zur Direktvermarktung: Der Strompreis orientiert sich direkt an der Strombörse und kann sich in kurzen Zeitabständen ändern. Ist die Nachfrage gering und das Angebot hoch, dann sinken die Preise. Umgekehrt ist der Strom zu Spitzenverbrauchszeiten teurer.
In Zeiten hoher Strompreise verkaufst du deinen selbst produzierten Solarstrom. Bei niedrigen oder negativen Preisen beziehst du dagegen Strom aus dem Netz. Heartbeat AI steuert den An- und Verkauf sowie den Verbrauch bei dir zuhause automatisch für dich.
Mit dem Gesamtsystem von 1KOMMA5° beziehst du deinen Strom nahezu kostenlos3. Im Heartbeat-Strompreis inbegriffen sind u. a. die Kosten für deinen selbst produzierten Strom inklusive Anschaffungskosten der Solaranlage, Kosten für Börsenstrom und die Einkünfte aus der Stromvermarktung deines überschüssigen Solarstroms.
Der Handel mit kurzfristig lieferbarem Strom aus erneuerbaren Energien findet am Spotmarkt statt. Er umfasst zwei Teilmärkte:
Marktteilnehmer verhandeln über Strompakete für jede Stunde des Folgetags.
Ermöglicht es den Marktteilnehmern, mit Strom zu handeln, der noch am selben Tag geliefert wird.
Damit du deinen Strom über die Direktvermarktung an der Börse verkaufen kannst, muss deine Photovoltaik-Anlage verschiedene Anforderungen erfüllen:
Wie auch im Falle der Einspeisevergütung muss die Photovoltaik-Anlage bei der Direktvermarktung an das Verteilnetz angeschlossen sein, sodass du den Strom überhaupt einspeisen kannst.
Damit der Direktversorger weiß, wie viel Strom deine Anlage einspeist, brauchst du ein intelligentes Messsystem mit Datenübertragungseinheit (kurz: einen Smart Meter). Der freiwillige Einbau schlägt mit 30 Euro zu Buche. Wer zur Installation verpflichtet ist, zahlt nichts. Die jährlichen Kosten für den Betrieb belaufen sich derzeit (Stand: Januar 2025) auf 20 bis 50 Euro. Behalte die Bestimmungen im Blick: Die Kosten für den freiwilligen Einbau und Betrieb könnten sich noch erhöhen.
Wenn du deinen Strom an der Börse verkaufen möchtest, benötigst du zudem entsprechende Softwarelösungen, die die Daten deiner Photovoltaik-Anlage erfassen, analysieren und aufbereiten. In der Regel stellt der Direktvermarkter dir diese zur Verfügung.
Photovoltaik-Anlagen ab 25 Kilowatt-Peak müssen fernsteuerbar sein. Über entsprechende Schnittstellen hat der Direktvermarkter so die Möglichkeit, die Ist-Einspeisung abzurufen und bei Bedarf anzupassen. Dieser Mechanismus soll helfen, das Netz zu stabilisieren. Für kleinere Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung unter 25 Kilowatt-Peak gibt es diese Pflicht seit Mai 2024 nicht mehr.
Für private Photovoltaik-Betreibende ist es derzeit am wirtschaftlichsten, den produzierten Solarstrom zunächst selbst zu verbrauchen und nur die Stromüberschüsse an der Börse zu verkaufen. Der durchschnittliche Strompreis liegt aktuell bei rund 41 Cent pro Kilowattstunde (Stand Januar 2025). Für deinen Solarstrom bezahlst du dagegen bei 1KOMMA5° nur ab 5 Cent pro Kilowattstunde. Durch den Eigenverbrauch sparst du also mehr Geld, als du mit dem Verkauf erzielen könntest.
Damit du an der Strombörse möglichst hohe Gewinne einfährst, solltest du deinen Strom dann verkaufen, wenn die Preise hoch sind. Was wie eine Binsenweisheit klingt, ist in der Praxis nicht immer realisierbar. Gerade wenn die EE-Anlagen in Deutschland viel Solarstrom produzieren, ist die Nachfrage oft gering. Bei der Optimierung der Energieflüsse hilft ein intelligentes Energiemanagementsystem – bei 1KOMMA5° nutzen wir dafür unsere künstliche Intelligenz Heartbeat AI. Einen noch größeren Spielraum bietet ein Stromspeicher: Die Batterie ermöglicht es dir, Solarstrom bis zum optimalen Verkaufszeitpunkt zwischenzuspeichern. So holst du erst einmal das Maximum aus deinem Solarstrom, bevor du deinen überschüssigen Strom an der Börse verkaufst.
¹ Voraussetzung zur Teilnahme an der Heartbeat-Preisgarantie ist neben dem Abschluss des Dynamic Pulse Stromliefervertrags der Betrieb eines von 1K5° unter der Marke 1K5° oder Enphase vertriebenen Batteriespeichersystems mit einer Batteriekapazität von mindestens 10 kWh und einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) mit einer Leistung von mindestens 10 kWp, die Installation und der Betrieb eines intelligenten Messsystems, die Installation von Heartbeat AI am Lieferort, Abschluss des Heartbeat AI Nutzungsvertrags, Abschluss des Energy Trader Vertrags (EUR 9,99 / Monat) und Einhaltung des sich aus dem Angebot ergebenden, individuell errechneten Solargestehungspreises.
Der Heartbeat-Strompreis ist der mit Heartbeat AI ermittelte Preis je kWh. Der Heartbeat-Strompreis wird wie folgt errechnet: (i) Kosten der Solarproduktion, welche sich aus den Investitionskosten für die PV- Anlage und der erzeugten Menge an solarer Energie zusammensetzen und wie sie sich aus der individuellen Ertragsprüfung laut Angebot für den Kunden ergeben, (ii) abzgl. der Einnahmen aus dem Verkauf von Strom bzw. der Einspeisevergütung, welche der Kunde im Garantiezeitraum erhält, gemäß Abrechnung des Netzbetreibers, (iii) zzgl. der Kosten für den durch Heartbeat AI optimierten Netzbezug von Strom, die aus dem durchschnittlich während des Garantiezeitraums bezahlten Arbeitspreis im Rahmen des Dynamic Pulse Tarifs errechnet werden, (iv) geteilt durch den im Abrechnungszeitraum ermittelten Gesamtverbrauch.
² Der mit der Heartbeat-Preisgarantie garantierte Preis in Höhe von 10 ct/kWh gilt ausschließlich in Regionen, in denen der Sockelbetrag (Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen) < 15,00 ct/ kWh ist. In Regionen mit einem Sockelbetrag zwischen 15,00 ct/kWh und 19,99 ct/kWh beträgt der mit der Heartbeat-Preisgarantie garantierte Preis 12 ct/kWh. In Regionen mit einem Sockelbetrag > 20,00 ct/kWh beträgt der mit der Heartbeat-Preisgarantie garantierte Preis 14 ct/kWh.
Die Heartbeat-Preisgarantie endet während eines Garantiezeitraums, wenn aufgrund einer Änderung der Gesetzeslage die Zahlung der Einspeisevergütung für eine PV-Anlage insgesamt entfällt, oder aber in Zeiten entfällt, in denen die Strompreise am Spotmarkt negativ sind. In diesem Fall rechnet 1K5° die Heartbeat-Preisgarantie bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Gesetzesänderung ab. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
³ Basierend auf einer Auswertung der 1KOMMA5° Kundinnen und Kunden im Zeitraum vom Anfang Mai 2024 bis Ende August 2024, die unter folgendem Link zu finden ist: LINK. In den Herbst- und Wintermonaten ist mit einem Anstieg der Kosten zu rechnen.