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§ 14a EnWG: Smarte und günstige Energienutzung für deinen Haushalt und das Stromnetz

Am 1. Januar 2024 trat § 14a EnWG in Kraft und läutet auf der regulatorischen Seite eine neue Ära smarter Energienutzung ein. Durch die Bereitstellung von Steuerbarkeit von Geräten wie Wärmepumpen oder E-Autos kannst du das Stromnetz entlasten und dabei kräftig sparen. Mit dynamischen Netzentgelten wirst du für dein flexibles Verhalten belohnt – ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigen Energiezukunft.

Aktualisiert am

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7 min

Das Wesentliche in Kürze

  • Steuerbare Verbrauchseinrichtungen: § 14a EnWG ermöglicht die flexible Steuerung von Geräten wie Wärmepumpen, Stromspeichern und E-Auto-Ladestationen zur Netzstabilisierung und Integration erneuerbarer Energien.

  • Zukunftsweisend: § 14a EnWG ist ein Schritt zu einem dezentralen und intelligenten Energiesystem, bei dem Verbrauch der Erzeugung folgt und nachhaltiges Verhalten belohnt wird.

  • Dynamische Netzentgelte: Verbraucherinnen und Verbraucher können durch netzdienliches Verhalten, z. B. das Verschieben von Stromverbrauch in Niedriglastzeiten, ihre Netzentgelte senken.

  • Technische Voraussetzungen: Smart Meter, Steuereinheiten und optional ein Home Energy Management System sind notwendig, damit du die Vorteile des Gesetzes voll ausschöpfen kannst.

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Paragraf 14a: Flexibilität für das Netz und finanzielle Vorteile für deinen Haushalt

Mit der Überarbeitung des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zum 1. Januar 2024 reagiert die deutsche Gesetzgebung auf die wachsenden Herausforderungen einer zunehmend dezentralisierten und erneuerbaren Energieversorgung. Angesichts des gleichermaßen positiven wie rasanten Anstiegs von Elektrofahrzeugen und Wärmepumpen in deutschen Haushalten stellt dieser Paragraf einen entscheidenden Schritt dar, um künftige Netzüberlastungen zu vermeiden und simultan den Ausbau erneuerbarer Energien weiter voranzutreiben.

Die Kernidee des § 14a EnWG ist so simpel, wie künftig vielleicht auch wirkungsvoll: Als Verbraucherin oder Verbraucher wirst du finanziell belohnt, wenn du deine Energie flexibel und netzdienlich verbrauchst. Das bedeutet, Energie vorrangig dann zu nutzen, wenn sie im Überfluss vorhanden ist – etwa bei starker Sonneneinstrahlung oder kräftigem Wind. 

Die gesetzliche Neuerung im Energiewirtschaftsgesetz sieht vor, dass alle neu installierten, steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit einer Nennleistung über 4,2 kW – dazu zählen neben Wärmepumpen und Ladestationen für Elektroautos auch viele Batteriespeicher– so ins Netz integriert werden müssen, dass sie bei Bedarf vom Netzbetreiber in ihrer Leistung angepasst werden können. Ziel ist es, die Netzstabilität zu gewährleisten, ohne den weiteren Ausbau und die Integration erneuerbarer Energien zu behindern. 

Warum ist Netzstabilität so wichtig?

Netzstabilität sorgt dafür, dass Strom jederzeit zuverlässig verfügbar ist – unabhängig von Verbrauchsschwankungen oder wetterabhängiger Energieerzeugung. Entscheidend ist dabei, die Netzfrequenz von 50 Hertz konstant zu halten. Flexible Verbrauchseinrichtungen, wie sie § 14a EnWG ermöglicht, helfen, Überlastungen zu vermeiden und die Balance zwischen Stromerzeugung und -verbrauch aufrechtzuerhalten. So bleibt die Versorgung für alle sicher und stabil.

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind Geräte wie Wärmepumpen, Stromspeicher oder Ladestationen für Elektroautos, deren Energieverbrauch flexibel an die Netzlast angepasst werden kann. Sie helfen, Stromnetzüberlastungen zu vermeiden, erneuerbare Energien effizient zu nutzen und Energiekosten zu senken. Paragraf 14a EnWG ermöglicht Netzbetreibern, bei diesen Geräten in Zeiten von Netzüberlastungen gezielt die Leistung zu reduzieren und so die Energiewende zu unterstützen.

Im Video erklärt Energieexperte Philip Münch alle Feinheiten des Paragraphen 14a des EnWG.

So sieht die Steuerung deiner Anlage in der Praxis aus

Die Steuerung deiner Anlage nach § 14a EnWG ermöglicht es Netzbetreibern, bei Bedarf die Leistung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Ladestationen oder Stromspeichern anzupassen. Deine Geräte werden dabei nicht abgeschaltet, sondern lediglich gedrosselt. Bei einer digitalen Steuerung, wie du sie von 1KOMMA5° erhältst, stehen dir mindestens 4,2 kW zur Verfügung. Das sorgt für Netzstabilität und bietet dir gleichzeitig die Chance, von reduzierten Netzentgelten zu profitieren, ohne auf Komfort verzichten zu müssen. Ohne digitale Steuerung - oder mit veralteter Steuerung, die noch Relais-Schalter nutzt - kann es sein, dass die Geräte komplett runtergefahren werden.

Bei diesen Netzanschlüssen gilt die Teilnahme an der Neuregelung des § 14a EnWG verpflichtend

§ 14a gilt verpflichtend für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit einer Nennleistung über 4,2 kW bei Netzanschlüssen nach dem 31.12.2023. Für Verbrauchseinrichtungen, die das technische Kriterium erfüllen und vor Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, bleibt die Teilnahme bis Ende 2028 freiwillig.

Pflicht zur Teilnahme ist kein Grund zur Besorgnis: niemandem wird der Strom abgestellt

Es ist jedoch zunächst noch nicht davon auszugehen, dass kurzfristig wirklich gesteuert wird, da der Status Quo des Netzes dies zum einen (noch) nicht erfordert und zum anderen die technischen Voraussetzungen für eine Steuerung noch gar nicht gegeben sind, auch wenn die gesetzliche Grundlage bereits da ist. Trotzdem ist davon auszugehen, dass die Netzbetreiber mittelfristig von ihrem Recht Gebrauch machen werden und in den Betrieb steuerbarer Verbrauchseinrichtungen eingreifen werden - hier wird entscheidend sein, ob du richtig vorbereitet bist!

Ängste brauchst du als Verbraucherin oder Verbraucher deswegen jedoch nicht haben: Im konkreten Fall einer Steuerung bedeutet diese nicht, dass deinem Haushalt der Strom abgedreht wird. Die Bundesnetzagentur spricht hier von einer temporären “Dimmung”. Diese betrifft nur die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und diesen stehen während eines Steuerungseingriffs weiter eine Mindestleistung von 4,2 kW zur Verfügung, sodass etwa die Wärmepumpe während eines Eingriffs weiterhin funktionsfähig bleibt. Der restliche Haushalt ist dann nicht betroffen. Der Strom aus der PV-Anlage und dem Batteriespeicher kann zusätzlich genutzt werden.

Tipp: Kundinnen und Kunden mit PV-Anlage und Batteriespeicher werden selbst von einer Dimmung häufig gar nichts mitbekommen, da der Speicher die Dimmung ausgleichen kann.

Dein Weg zur Netzentgeltreduzierung mit § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes: Wahl zwischen drei Modulen

Die Bundesnetzagentur hat verschiedene Modelle entworfen, zwischen denen künftig gewählt werden kann. Sie belohnen auf verschiedene Art und Weise die kundenseitige Flexibilität beim Verbrauch von Strom. Grundsätzlich kannst du zwischen den Modulen wählen und je höher die Netzentgelte, desto höher ist auch das Sparpotenzial.

Ab April 2025 kommt ein drittes Modul hinzu, das mit dem Ersten kombiniert werden kann - nicht aber mit dem Zweiten. Die Anmeldung erfolgt über deinen Verteilnetzbetreiber, kann aber auch über deinen Stromlieferanten angestoßen werden. Bei einer Neuanlage übernimmt das unser lokaler Meisterbetrieb vor Ort für dich. Die Reduzierung der Netzentgelte erfolgt direkt über den Stromversorger, ohne dass dieser extra informiert werden muss.

Was sind Netzentgelte?

Netzentgelte sind Gebühren, die für die Nutzung des Stromnetzes anfallen. Sie finanzieren den Betrieb, die Wartung und den Ausbau der Strominfrastruktur. Die Höhe der Netzentgelte variiert je nach Netzbetreiber, Region und Verbrauch. Wir alle zahlen sie.

Der Unterschied bei dynamischen Netzentgelten:

Im Gegensatz zu den üblichen fixen Netzentgelten richten sich dynamische Netzentgelte nach der Netzbelastung und der Tageszeit. Verbraucherinnen und Verbraucher können durch netzdienliches Verhalten – wie das Verschieben von Stromverbrauch in Niedriglastzeiten – ihre Netzentgelte aktiv senken.

Modul 1: Pauschale Reduzierung

Hier erhältst du einen pauschalen Betrag zurück, der je nach Netzgebiet zwischen 120 und 180 Euro pro Jahr liegt. Der Betrag wird pauschal von der Stromrechnung abgezogen, egal, ob du viel oder wenig verbrauchst und egal, ob du ein oder mehrere Geräte betreibst.

Modul 2: Prozentuale Reduzierung

Modul 2 bietet sich laut Bundesnetzagentur vor allem für Betreiber von Wärmepumpen an, da hier das Netzentgelt um 60 Prozent reduziert wird. Wichtig ist, dass du dafür einen separaten Zähler für deine Anlage benötigst - die dafür anfallenden Mehrkosten lohnen sich in den allermeisten Fällen jedoch nicht.

Modul 3: Zeitvariables Netzentgelt ab 2025

Ab April 2025 kannst du zusätzlich zu Modul 1 das sogenannte zeitvariable Netzentgelt (Modul 3) wählen. Modul 3 kann nicht unabhängig von Modul 1, sondern lediglich in der Kombination gewählt werden. Dieses Modul, im Beschluss auch Anreizmodul genannt, motiviert dich, deinen Verbrauch in Zeiten geringer Netzbelastung zu verlagern, um Lastspitzen im Stromnetz zu vermeiden. Das erleichtert die Integration der Erneuerbaren ins Stromnetz und Kundinnen und Kunden können dabei bis zu 60 Prozent der Netzentgelte sparen, die wiederum einen erheblichen Anteil des letztendlichen Strompreises ausmachen.

Die variablen Netzentgelte fallen von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterschiedlich aus und berücksichtigen die örtliche Erzeugung von Erneuerbaren Energien.

Hochtarif, Niedertarif und Standardtarif: Neue Preiszonen für den Energiemarkt von morgen

Die Netzbetreiber werden für Modul 3 ab 2025 unterschiedliche Preisstufen für verschiedene Tageszeiten festlegen, um die Auslastung des Netzes besser zu steuern. Diese Preisstufen sind in drei Kategorien eingeteilt: Hochtarif (HT) für Zeiten hoher Netzbelastung, Niedertarif (NT) für Zeiten niedriger Netzbelastung und ein Standardtarif (ST) für die übrige Zeit.

Der Anreiz, den Verbrauch anzupassen, besteht darin, die  Energie vorwiegend während des Niedertarifs  (zum Beispiel nachts)  zu verbrauchen, wodurch man von den niedrigsten Netzentgelten profitiert. Ein intelligenter Energiemanager wie Heartbeat AI von 1KOMMA5° ist in der Lage, Lasten großer Verbraucher automatisiert in diese Zeiten zu verschieben und kann dies mit Blick auf Wetter-, Verbrauchs- und Preisprognosen sogar in die Zukunft planen.

Tipp: Durch den Verbrauch im Niedertarif nutzt du ganz nebenbei noch den nachhaltigsten Strom. Denn der Strom ist in diesen Zeiträumen deswegen so günstig, weil CO2-neutraler Wind- oder Solarstrom dann meist im Übermaß vorhanden ist, jedoch wenig Nachfrage herrscht.

Die dynamischen Netzentgelte passen außerdem hervorragend zu einem dynamischen Stromtarif. So profitierst du in diesen Zeiten nicht nur von reduzierten Netzentgelten, sondern zusätzlich auch von günstigen Strompreisen.

Erste Verteilnetzbetreiber geben ihre dynamischen Netzentgelte für 2025 bekannt

In den letzten Monaten haben viele Verteilnetzbetreiber bereits ihre individuelle Ausgestaltung der dynamischen Netzentgelte (eigentlich “zeitvariablen Netzentgelte”) bekanntgegeben. 

Die Tabelle zeigt die dynamischen Netzentgelte nach Paragraf 14a EnWG von einigen der größten Verteilnetzbetreiber im deutschen Stromnetz. Die Spalte “Ersparnis” gibt einen guten Überblick, wie hoch das Einsparpotenzial pro verbrauchter kWh ist, sofern man den Niedriglasttarif nutzt. 

Ab April 2025 kannst du zusätzlich zum geringen Strompreis durch dynamische Tarife und intelligentes Energiemanagement auch noch von reduzierten Netzentgelten profitieren. Für Kundinnen und Kunden mit dynamischem Stromtarif machen die Netzentgelte häufig einen erheblichen Teil des Brutto-Strompreises aus. Wir gehen daher davon aus, dass die Kombination aus Modul 1 und 3 künftig das lukrativste Modell darstellen wird. Denn unser Energiemanagement ist bereits heute im Stande, den Verbrauch vollautomatisiert und intelligent in Zeiten günstiger Strompreise zu legen! 

So funktioniert die Anmeldung deiner steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

Damit du von den neuen Regelungen und den reduzierten Netzentgelten profitieren kannst, musst du deine Verbrauchseinrichtungen beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. Wie genau dieser Prozess abläuft, ist von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterschiedlich. Die meisten Betreiber haben jedoch ein Online-Formular eingerichtet, das ausgefüllt und abgeschickt werden muss. Bei anderen Anbietern muss ein PDF Formular per E-Mail eingereicht werden. Einige Anbieter haben gesonderte Formulare für die verschiedenen Arten von Verbrauchseinrichtungen. 

Zum Ausfüllen sind in der Regel deine persönlichen Daten und die Anschrift erforderlich, an der die Verbrauchseinrichtung steht. Außerdem wirst du nach ein paar technischen Daten der Verbrauchseinrichtung gefragt - z.B., um was für eine Einrichtung es sich handelt und nach deren Leistungsdaten. Im Falle eines Stromspeichers kann das etwa die maximale Bezugsleistung des Geräts sein. Auch kannst du in den meisten Formularen angeben, ob die Verbrauchseinrichtungen über ein eventuell vorhandenes Energie-Management-System (EMS) gesteuert werden. 

Zu guter Letzt musst du dasjenige Modul angeben, für welches du dich entschieden hast. Wenn du dir hierbei unsicher bist, können dich unsere lokalen Meisterbetriebe beraten. 

Zukünftig kann die Auswahl des Moduls auch über deinen Stromlieferanten erfolgen.

Massives Sparpotenzial durch Paragraf 14a: Welche Beträge sind durch netzdienliches Verhalten möglich?

Die Nutzung von dynamischen Netzentgelten und Stromtarifen eröffnet Haushalten mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen erhebliche Einsparmöglichkeiten. Ein Rechenbeispiel zeigt, wie man mit Wärmepumpe, Stromspeicher und Elektroauto von den neuen Regelungen profitieren kann.

Für unser Beispiel gehen wir von Haushalten in Schleswig-Holstein (Netzbetreiber: Schleswig-Holstein Netz) und München (Netzbetreiber: Stadtwerke München) aus, die in ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtungen optimiert im Niedriglasttarif betreiben. Im Winter laden sie ihr E-Auto (70 kWh) einmal pro Woche, betreiben täglich eine Wärmepumpe (20 kWh Tagesverbrauch, davon 50 % in Niedriglastzeiten) und laden ihren Stromspeicher (10 kWh Kapazität) zur Hälfte in den Nachtstunden auf.

Diese Beispielrechnungen zeigen die Einsparpotenziale durch dynamische Stromtarife und Netzentgelte im Winter. Inklusive Steuern, Abgaben und Netzentgelte.

Zu herkömmlichen Strompreisen von 30 Cent/kWh belaufen sich die Kosten für E-Auto, Wärmepumpe und Stromspeicher pro Halbjahr auf rund 1.365 Euro. Durch einen dynamischen Stromtarif mit 17 Cent/kWh (inklusive Netzentgelte, Steuern und Abgaben) können die Stromkosten auf 775 Euro gesenkt werden. Dynamische Netzentgelte bieten zusätzliches Sparpotenzial: In Schleswig-Holstein wären weitere 435 Euro möglich, in München rund 300 Euro.

Das Beispiel zeigt, wie steuerbare Verbrauchseinrichtungen in Kombination mit den neuen Regelungen nach § 14a EnWG nicht nur zur Netzstabilität beitragen, sondern auch die Haushaltskasse deutlich entlasten können. Für Vielfahrer mit Elektroauto ergeben sich noch größere Einsparpotenziale.

Einsparpotenziale mit dem Elektroauto und den dynamischen Netzentgelten nach §14a EnWG

Mit den dynamischen Netzentgelten nach § 14a EnWG kannst du als E-Auto-Besitzer deine Lade- und Stromkosten erheblich senken, indem du Ladevorgänge in Niedriglastzeiten verlegst. Das Einsparpotenzial hängt stark von der Fahrleistung, dem Stromverbrauch des Fahrzeugs und den zeitvariablen Tarifen des jeweiligen Verteilnetzbetreibers ab.

Dynamische Netzentgelte ermöglichen Vielfahrern signifikante Einsparungen, insbesondere bei Netzbetreibern mit ganzjährigem Niedriglast-Tarif.

Doch auch für durchschnittliche Fahrerinnen und Fahrer mit einer Fahrleistung von 12.500 km/Jahr sind Einsparungen möglich:

Auch bei moderater Nutzung eines E-Autos lohnt sich die Verlagerung von Ladevorgängen in Niedriglastzeiten.

Das Einsparpotential mit einem Elektroauto und den zeitvariablen Netzentgelten aus Modul 3 ist also groß. Das Beste daran ist jedoch, dass hierbei für dich überhaupt kein Nachteil entsteht: Ein intelligentes Energiemanagement wie Heartbeat AI von 1KOMMA5° kann den Ladevorgang automatisch in der Nacht starten. Am Morgen steht ein günstig geladenes Elektroauto völlig ohne menschliches Zutun bereit.

Die technischen Voraussetzungen: So kannst du an §14a partizipieren

Damit steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Stromspeicher oder E-Auto-Ladestationen gemäß der Festlegung des § 14a EnWG genutzt werden können, sind bestimmte technische Voraussetzungen erforderlich. Entscheidend ist die Installation eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) in Kombination mit einer Steuereinheit, die dem Verteilnetzbetreiber eine direkte Steuerung der Geräte ermöglicht. 

Wichtige Komponenten:

  1. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
    Wärmepumpen, Stromspeicher oder Ladeeinrichtungen für das Elektroauto zählen zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Ohne eine solche ist keine Teilnahme möglich. Sie müssen zudem über eine Nennleistung von mindestens 4,2 kW verfügen.

  2. Smart Meter
    Ein digitales Stromzähler-System, das deinen Energieverbrauch in Echtzeit erfasst und die Kommunikation mit dem Netzbetreiber ermöglicht.

  3. Steuereinheit
    Diese ermöglicht die Anpassung der Leistung deiner steuerbaren Geräte und sorgt dafür, dass Eingriffe des Netzbetreibers effizient und sicher umgesetzt werden können.

  4. Optional: Home Energy Management System (HEMS)
    Ein optionales Energiemanagementsystem kann den Energieverbrauch in deinem Haushalt optimieren, indem es alle steuerbaren Geräte intelligent vernetzt und die Nutzung automatisch an günstige Zeiten und somit an die neuen Regelungen anpasst.

Status der Umsetzung:

Aktuell fehlen jedoch noch genaue Vorgaben für zertifizierte Steuereinheiten seitens der Bundesnetzagentur. Bis diese verfügbar sind, wird eine flächendeckende Steuerung durch Netzbetreiber nicht sofort möglich sein.

Aktuell noch nicht von Steuerung auszugehen

Auch wenn der gesetzliche Rahmen bereits steht, musst du bisher noch nicht von baldiger Steuerung ausgehen. Bisher ist unser Netz nicht in der Art überlastet, dass eine Steuerung überhaupt schon nötig wäre. Außerdem können die Netzbetreiber die neuerlichen Regelungen gar nicht so schnell umsetzen. 

Ebenfalls fehlt es bisher an technischer Voraussetzung: Sogenannte Steuereinheiten wären beim Kunden zuhause nötig, um den ganzen Prozess zu erlauben. Die Bundesnetzagentur hat zwar inzwischen die ersten Geräte zertifiziert, bis alle Prozesse stehen und vollständig ausgerollt sind, wird es jedoch noch dauern. Voraussichtlich werden diese Geräte mit weiteren Kosten in Anschaffung und Betrieb verbunden sein. 

Mittelfristig könnten solche Steuerungsmaßnahmen jedoch notwendig werden - etwa, wenn wir daran denken, dass Deutschland sich bis 2030 zum Ziel gesetzt hat, mindestens 6 Millionen Wärmepumpen zu installieren und 15 Millionen Elektrofahrzeuge auf die Straßen  zu bringen.

Bestens für Paragraf 14a gerüstet mit einer 1KOMMA5° Anlage

Lange bevor der § 14a EnWG gesetzliche Realität wurde, hat 1KOMMA5° mit seinem Home Energy Management System Heartbeat AI und dem dynamischen Stromtarif Dynamic Pulse Technologien entwickelt, die genau das leisten, was das Gesetz nun von allen neuen Anlagen verlangt: nämlich Strom automatisch und komfortabel dann verbrauchen, wenn er im Überfluss durch Sonne und Wind vorhanden ist.

Zukunftssicher mit digitaler Schnittstelle

Die Tatsache, dass 1KOMMA5° dabei von Anfang an mit digitalen Schnittstellen arbeitet, begünstigt die kommende Steuerung enorm. Denn anders als mit den noch immer häufig genutzten veralteten Relais-Schaltungen, können wir über unsere digitale Schnittstelle stufenlos steuern - und somit gewährleisten, dass die reduzierte Leistung beim angesteuerten Gerät weiterhin ankommt, ohne dass dieses komplett abgeschaltet werden muss. 

Die digitale Schnittstelle bringt für das Steuern nach § 14a einige Vorteile mit sich. Unsere Kundinnen und Kunden sind damit heute schon zukunftssicher. 

Gleichzeitigkeitsfaktor nach § 14a mit intelligenter Steuerung

Außerdem profitierst du als  1KOMMA5° Kundin potenziell vom sogenannten Gleichzeitigkeitsfaktor. Dieser wird nach der Festlegung des § 14a angenommen, wenn mehrere steuerbare Verbrauchseinrichtungen über ein Energiemanagementsystem verbunden sind. Mit einer einzelnen steuerbaren Verbrauchseinrichtung würde diese im Steuerfall auf eine Leistung von 4,2 kW gedrosselt werden. Verfügt das Gesamtsystem jedoch etwa über zwei steuerbare Verbrauchseinrichtungen, können für diese 7,56 kW genutzt werden. Bei 3 Geräten sogar 10,5 kW. Heartbeat AI kann die zur Verfügung stehende Leistung dann je nach Bedarf auf die einzelnen Geräte aufteilen. So kann zum Beispiel das Elektroauto mit 10,5 kW geladen werden, obwohl gesteuert wird.

Mit einer 1KOMMA5° Anlage bist du damit  in jedem Fall bestens gerüstet für alle kommenden Maßnahmen. Denn es wird für die Energiewelt von morgen von großem Vorteil sein, wenn alle Komponenten des steuerbaren Energiesystems über ein Home Energy Management System (HEMS) verbunden sind. Diejenige Steuerung, die hier noch Zukunftsmusik ist, beherrscht Heartbeat schon heute und unsere Kundinnen und Kunden profitieren schon vom günstigsten und saubersten Strom - weil der Verbrauch bereits der Erzeugung folgt. Wir können daher heute schon sagen, dass unsere Kundinnen und Kunden mit der neuen Regelung künftig von günstigeren Netzentgelten und damit von noch günstigeren Strompreisen profitieren können und halten euch hier auf dem Laufenden. 

Fazit: Mit § 14a in die Energiezukunft

§ 14a EnWG markiert einen wichtigen Schritt hin zu einem dezentralen und intelligenten Energiesystem. Der nötige Paradigmenwechsel, den Verbrauch der Erzeugung folgen zu lassen, statt wie bisher umgekehrt, fördert nicht nur die Integration erneuerbarer Energien, sondern auch die Stabilität des Stromnetzes. Verbraucherinnen und Verbraucher werden erstmals von offizieller Seite aktiv für netzdienliches Verhalten incentiviert, was langfristig eine nachhaltige und effizientere Energienutzung ermöglicht. Die Neuregelung des § 14 a EnWG ist damit Teil einer größeren Transformation, die den Ausbau erneuerbarer Energien und den Weg zu einer klimafreundlichen Energiezukunft ebnet.

Artikel aus unserem 1KOMMA5° Magazin: