
Der Umwelt mit einer Wärmepumpe Gutes tun und eine staatliche Förderung von bis zu 70 Prozent erhalten? Klingt super! Wäre doch nur klar, was jetzt für wen und wie lange noch gilt. Aber keine Panik, hier erklären wir dir alles Wichtige zur Förderung der Wärmepumpe leicht verständlich – versprochen!
Aktueller Stand: Auch 2026 gibt es vom Staat eine Heizungsförderung für den Tausch und Einbau einer Wärmepumpe in Höhe von bis zu 70 Prozent. Die politischen Diskussionen reißen nicht ab, aber die Zuschussförderung ist aktuell gesichert.
Handlungsempfehlung: Die Förderung zeitnah zu beantragen, lohnt sich. Erstens sicherst du dir die aktuellen Konditionen; zweitens gibt es nur bis Ende 2028 den sogenannten Geschwindigkeitsbonus in der vollen Höhe.
Weitere Optionen: Neben der eigentlichen Förderung durch die KfW kannst du auch einen zinsverbilligten Ergänzungskredit aufnehmen, vom BAFA einen Investitionskostenzuschuss für energetische Maßnahmen an deinem Haus beantragen, deine Wärmepumpe steuerlich absetzen oder prüfen, ob für dich regionale Förderprogramme erhältlich sind.
So geht’s ganz einfach: Bei 1KOMMA5° musst du dir keine Gedanken um den Förderantrag, Bedingungen und Boni machen. Unser Förderservice übernimmt die Prozesse rund um deine Wärmepumpenförderung und holt das Optimum für dich heraus.

Bekannt aus
Kurz gesagt: Es herrscht oft Verwirrung, aber die Faktenlage für Eigentümer ist klarer, als viele denken. Das Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz, GEG) bildet den rechtlichen Rahmen. Auch wenn in der Politik immer wieder über Anpassungen diskutiert wird, gilt für dich: Der Umstieg auf erneuerbare Energien ist politisch gewollt und wird massiv finanziell unterstützt.
Und doch: Eine Restunsicherheit bleibt bei all der Diskussion um das Gesetz. Wer sicher gehen will, zu profitieren, sollte handeln.
Gut zu wissen: GEG – das Gebäudeenergiegesetz
Das GEG ist ein zentraler Baustein der deutschen Wärmewende und soll einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele leisten. Seit 2020 in Kraft, wurde die jüngste umfangreiche Novelle mit den Vorgaben zum Heizungseinbau bzw. Heizungstausch zum 1. Januar 2024 aufgelegt.
Welche Änderungen sind geplant?
Hier die wichtigsten geplanten Änderungen im Überblick:
Paradigmenwechsel: Ein zentraler Aspekt soll ein Paradigmenwechsel bei der Beurteilung, wie klimafreundlich ein Gebäude ist, sein: Der Fokus geht weg von einzelnen Heizsystemen und hin zu einer ganzheitlichen Betrachtung der Emissionseffizienz von Gebäuden. Die erreichbare CO2-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden. Damit würde künftig nicht allein die Heizung den Ausschlag geben, sondern auch andere Kriterien wie Dämmung und Baumaterialien.
Technologieoffenheit: Die neue Regierung möchte stärker auf Technologieoffenheit bei der Wahl des Heizsystems setzen. So sollen neben der Wärmepumpe auch Wärmenetze, Hybridsysteme, Bioenergie (Holz, Solar- und Geothermie) und H₂-Ready-Technologien mehr Berücksichtigung finden.
CO2-Bepreisung: Die Kosten für fossile Energien sollen steigen. Das soll die Attraktivität von umweltfreundlichen Heizsystemen über einen marktwirtschaftlichen Ansatz steigern (statt sie über Verbote durchzusetzen).
Bleibt die Förderung der Wärmepumpe erhalten?
Ja, trotz der geplanten Änderungen soll die finanzielle Unterstützung für den Heizungstausch grundsätzlich bestehen bleiben. Offiziell heißt es dazu in Verhandlungspapieren der Arbeitsgruppe zum GEG: „Die Heizungsförderung werden wir fortsetzen“ – Anpassungen oder Kürzungen werden nicht erwähnt. Die derzeit noch gültige Förderung ist großzügig: Bis zu 70 Prozent der Kosten für eine neue Heizung erstattet dir der Staat. Ob diese Höhe beibehalten bleibt, ist aber natürlich nicht in Stein gemeißelt.
Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt dich auch im Jahr 2026 mit attraktiven Förderungen von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten deiner Wärmepumpe. So hilft dir der Staat, die nicht unerhebliche Investition beim Umstieg auf die Wärmepumpe zu stemmen. Das Ziel ist es, umweltfreundlicher und kostengünstiger zu heizen, ohne Privathaushalte finanziell zu überfordern. Die Förderung richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland. Gefördert werden der Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung – darunter fallen insbesondere Wärmepumpen.
Wenn du deine alte Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzen lässt, erhältst du gemäß dem GEG derzeit eine staatliche Förderung, die sich nach mehreren Bedingungen staffelt.

30 Prozent Grundförderung: Sie steht dir grundsätzlich zu, und zwar nicht nur als Privatperson, sondern auch, wenn du eine Wärmepumpe als Verantwortungsperson für dein Unternehmen, deine Organisation oder gar deine Kommune anschaffst, und auch wenn du als Vermietung tätig bist.
20 Prozent Geschwindigkeitsbonus: Diesen Bonus erhältst du als selbstnutzende Eigentümerin oder Eigentümer, wenn du deine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung austauschst. Auch beim Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung greift der Bonus. Wichtig: Der volle Bonus von 20 Prozent gilt nur bis Ende 2028! Danach sinkt er schrittweise.
5 Prozent Effizienzbonus: Gilt für besonders effiziente Wärmepumpenanlagen, die als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzen, oder aber die ein natürliches Kältemittel wie Propan verwenden.
30 Prozent Einkommensbonus: Steht dir zu, wenn dein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt (das musst du über deinen Steuerbescheid des Finanzamts nachweisen können) und du die Wärmepumpe selbst nutzt.
Nach Adam Riese ergäbe sich daraus aber ein Gesamtfördersatz von bis zu 85 Prozent, oder? Nur theoretisch, denn die maximale Förderung für Wärmepumpen ist auf 70 Prozent gedeckelt. Das bedeutet für dich: Selbst wenn du dich für alle möglichen Boni qualifizierst, liegt der höchste Fördersatz bei 70 Prozent.
Außerdem liegt die förderfähige Investitionssumme bei maximal 30.000 Euro. Davon kannst du – je nach Förderung – bis zu 70 Prozent zurückbekommen. Das entspricht einer maximalen Fördersumme von 21.000 Euro, wenn du sämtliche Förderbedingungen erfüllst, deine konventionelle Heizung rausschmeißt und die neue Wärmepumpe selbst nutzt.
Hier ein paar Rechenbeispiele zur Orientierung:
Du erhältst nur die Grundförderung: 30 Prozent von 30.000 Euro = deine maximale Förderung beträgt 9.000 Euro.
Du erhältst die Grundförderung und den Klimageschwindigkeitsbonus: 50 Prozent von 30.000 Euro = maximale Förderung 15.000 Euro.
Du erhältst die Grundförderung, den Effizienzbonus und den Klimageschwindigkeitsbonus: 55 Prozent von 30.000 Euro = maximale Förderung 16.500 Euro.
So weit die Theorie, aber wie sieht das in der Praxis aus? Wie beantragt man 2026 ganz konkret die Wärmepumpen-Förderung bei der KfW? Lass uns das hier einmal durchgehen.
1. Vertrag mit dem Installationsbetrieb abschließen
Richtig gelesen, du musst bereits bei der Antragstellung einen Leistungsvertrag mit deinem Heizungsfachbetrieb abgeschlossen haben. Es reicht also nicht, den Antrag zuerst zu stellen und dir dann später ein Unternehmen zu suchen. Warum das so ist? Die KfW will sicherstellen, dass sie nur echte, konkret geplante Projekte fördert und keine Platzhalter-Anträge bearbeitet.
2. Auf dem KfW-Portal registrieren
Bevor du den Antrag stellen kannst, brauchst du ein Konto auf dem Onlineportal „Meine KfW“. Nimm dir ruhig ein paar Minuten Zeit, um dich auch mit den begleitenden Informationen zum Antrag vertraut zu machen – so weißt du direkt Bescheid, welche wichtigen Unterlagen du später brauchst.
3. Antrag für Zuschuss 458 stellen
Die Förderung für Wärmepumpen läuft über den Zuschuss 458 der KfW. Auf der entsprechenden Webseite findest du nicht nur alle Details, sondern auch eine übersichtliche Schritt-für-Schritt-Anleitung, die dich durch den gesamten Antragsprozess führt. Bei der Antragstellung reichst du die sogenannte BzA ein, die Bestätigung zum Antrag, die du von deinem beauftragten Fachbetrieb erhältst.
4. Förderzusage und Durchführung der Arbeiten
Wenn du die Zusage für deine Förderung in der Tasche hast, kann dein Fachbetrieb mit der Umsetzung starten. Nach Abschluss der Arbeiten händigt er dir ein weiteres wichtiges Dokument aus: die BnD – Bestätigung nach Durchführung. Auch diese reichst du über das Kundenportal ein. Nun wird dir die Förderung direkt auf dein Konto ausgezahlt.
Laut der KfW steht die Förderung unter dem „Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel“. Ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht. Damit du aber nicht das Risiko eingehst, einen Vertrag für den Kauf und Einbau einer Wärmepumpe abzuschließen und dann plötzlich ohne Förderung dazustehen, gibt’s eine verpflichtende Sicherheitsklausel: den Vorvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung. In diesem Vertrag regelst du gemeinsam mit deinem Fachbetrieb, dass der Auftrag nur dann verbindlich ist, wenn die KfW-Förderung zugesagt wird. Das gibt dir und deinem Fachbetrieb Sicherheit. Denn so kann alles geplant und vorbereitet werden, ohne dass du in Vorleistung gehen musst. Sobald die Förderzusage da ist, wird der Vertrag gültig, und die Arbeiten können starten.

Klingt kompliziert? Muss es nicht sein! Unser interner Förderservice unterstützt dich bei jedem Schritt, prüft deine Unterlagen und hilft dir, den maximalen Förderhöchstbetrag zu sichern.
Der Staat fördert nicht jede Wärmepumpen-Art, auch wenn sie alle nachhaltige Heizsysteme sind. Eine Wärmepumpe muss bestimmte Kriterien hinsichtlich ihrer Einsatzmöglichkeiten und ihrer Effizienz erfüllen, um eine staatliche Förderung zu bekommen.
Die Wärmepumpe soll vorwiegend die folgenden Aufgaben erfüllen können:
die Raumheizung leisten oder
die kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung übernehmen oder
Wärme in ein Wärmenetz einspeisen können.
Außerdem brauchst du die folgenden Anlagen und Installationen für eine Förderung deiner Wärmepumpe:
einen Wärmemengenzähler, der misst, wie viel Heizenergie deine Anlage liefert
einen zusätzlichen Stromzähler bzw. Smart Meter
einen hydraulischen Abgleich deiner Heizungsanlage, damit die Anlage die Wärme optimal im Haus verteilt
eine Anpassung der Heizkurve deiner Anlage an dein Gebäude
im Falle einer Erdsondenbohrung: den Abschluss einer verschuldensunabhängigen Versicherung gegen unvorhergesehene Schäden und eine Durchführung der Arbeiten durch eine DVGW-zertifizierte Bohrfirma
Und die Wärmepumpe selbst muss so ausgelegt sein, dass sie mindestens eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,0 erreichen kann. Den Wert errechnet dein Fachbetrieb – zum Beispiel einer von 1KOMMA5° – anhand von Daten wie der Dämmung und des Wärmeverteilsystems deines Hauses.
Was ist die JAZ?
Die Jahresarbeitszahl (JAZ) einer Wärmepumpe gibt das Verhältnis zwischen der im Jahresverlauf abgegebenen Wärmeenergie und der dafür aufgewendeten elektrischen Energie an, also wie effizient die Wärmepumpe über ein ganzes Jahr betrachtet arbeitet. Eine JAZ von 3,0 bedeutet, dass deine Wärmepumpe aus einer Einheit Energie drei Einheiten Wärme produziert hat (dieser Wert liegt bei Wärmepumpen je nach Modell und Bedingungen allgemein zwischen 2,5 und 5). Zum Vergleich: Konventionelle Heizsysteme schaffen es gerade mal auf einen Wert von 1 oder knapp darunter.
Gibt es die KfW-Förderung auch für Hybridsysteme?
Auch sogenannte Hybrid-Wärmepumpen – also etwa Kombinationen aus Gasheizung und Wärmepumpe – sind förderfähig. Wichtig ist aber, dass das Heizsystem zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien läuft. Und es ist immer nur der Wärmepumpen-Anteil in solchen Systemen förderfähig. Erwirbst du also ein Wärmepumpen-Hybridsystem, bestehend aus Wärmepumpe und Gastherme, dann erhältst du nur für die Wärmepumpe darin eine Förderung, nicht für die Gastherme.
Gibt es die Förderung auch für Klimaanlagen?
Ja! Auch Luft-Luft-Wärmepumpen (feste Split-Klimaanlagen) sind grundsätzlich gefördert, wenn sie primär zum Heizen dienen, hocheffizient sind und bestimmte technische Features zur Verbrauchsanzeige haben.
Die Förderung richtet sich an Bestandsgebäude. Das bedeutet: Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Gebäude muss mindestens 5 Jahre zurückliegen. Es ist nicht erforderlich, dass die alte Heizung selbst 5 Jahre alt ist (außer für den Geschwindigkeitsbonus).
Was gilt bei einem Heizungs-Havarie-Notfall?
Wenn deine Heizung im Winter komplett ausfällt, lässt dich die KfW nicht im Kalten sitzen. Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik, die die Zeit bis zum Einbau der Wärmepumpe überbrückt, können ebenfalls gefördert werden (bis zu einem Jahr).
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Lebst du in einer Eigentumswohnung? Dann kommt es darauf an:
Tauschst du deine Etagenheizung (Sondereigentum), stellst du den Antrag selbst.
Wird die Zentralheizung des Hauses (Gemeinschaftseigentum) getauscht, stellt dieWohnungseigentümergemeinschaftbzw. die Verwaltung den Antrag für die Basisförderung. Persönliche Boni (wie Einkommen) beantragst du dennoch individuell.
Achtung GbR
Seid ihr als GbR im Grundbuch eingetragen (z. B. Eheleute als GbR)? Dann seid ihr im Privat-Zuschuss 458 oft nicht antragsberechtigt und müsst auf die Unternehmensförderung ausweichen. Prüft das unbedingt vorab!
Wenn du deine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe tauschst, lohnt es sich oft, auch gleich einmal das ganze Haus in den Blick zu nehmen. Gerade ältere, schwach gedämmte Gebäude können ein Update gut gebrauchen, damit die Wärmepumpe möglichst effizient und stromsparend laufen kann. Eine Energieberatung kann klären, ob Maßnahmen an der Gebäudehülle sinnvoll sind.
Nicht jedes Gebäude hat das nötig, und in den meisten Bestands- und vielen Altbauten laufen Wärmepumpen auch ohne umfassende Sanierung effizient. Aber wenn du schon mal dabei bist, kannst du dich auch gleich vollumfänglich beraten lassen.
Sanierungsmaßnahmen wie eine bessere Dämmung, ein Fensteraustausch oder gar der Einbau einer Fußbodenheizung senken die laufenden Betriebskosten einer Wärmepumpe. Das zahlt sich über die Jahre auf jeden Fall aus. Allerdings kosten diese Maßnahmen natürlich auch wieder Geld. Hier kommen diverse Zuschüsse und Kredite ins Spiel. Werfen wir einen Blick darauf, welche Programme für dich in Frage kommen können.
Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) unterstützt dich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Konkret bedeutet das: Wenn du dein Haus mit einer modernen Dämmung versehen, deine Fenster erneuern oder anderweitige energetische Einzelmaßnahmen an deinem Haus vornehmen lassen möchtest, erhältst du einen Investitionskostenzuschuss. Genauer gesagt, sind bis zu 20 Prozent an Zuschüssen drin.
So setzt sich das Ganze zusammen:
eine 15-prozentige Grundförderung auf bis zu 30.000 Euro Investitionskosten, wenn kein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt
ein zusätzlicher 5-prozentiger Bonus, wenn du einen iSFP nutzt – dann steigt der Fördersatz auf 20 Prozent bei maximal 60.000 Euro förderfähiger Investitionssumme
Dieses Programm ist kein staatlicher Zuschuss zu deinen Ausgaben, sondern „nur“ ein vergünstigter Kredit. Den Ergänzungskredit kannst du zusätzlich zum BAFA-Investitionskostenzuschuss bei der KfW beantragen, um umfangreiche Sanierungen zu finanzieren. Der Kredit erstreckt sich auf bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit.
Eine Besonderheit des Kredites ist, dass du ihn noch zusätzlich zinsvergünstigt erhältst, wenn dein jährliches Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro liegt und du die zu modernisierende Immobilie selbst bewohnst.
Entscheidend ist auch: Diesen Ergänzungskredit bekommst du nur, wenn du auch schon die Zusage für die KfW-Förderung oder auch für den BAFA-Investitionskostenzuschuss hast. Allein den Ergänzungskredit zu beantragen, ist nicht möglich.
Einige Bundesländer bieten zusätzlich eigene Förderungen für Wärmepumpen an. Die Programme sind recht unterschiedlich und teilweise an bereits erteilte Förderungen geknüpft. Manche betragen nur wenige hundert Euro, andere erreichen höhere vierstellige Subventionssummen. Eine Übersicht über regionale Förderprogramme, die möglicherweise für dich verfügbar sind, findest du in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Alternativ zu Fördergeldern kannst du sämtliche energetischen Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen. Vorausgesetzt, das Gebäude ist älter als 10 Jahre und wird von dir selbst bewohnt. Dann lassen sich insgesamt 20 Prozent der Kosten über drei Jahre abschreiben. Die förderfähigen Kosten betragen maximal 200.000 Euro. Du kannst somit bis zu 40.000 Euro pro Objekt absetzen. Diese Sparvariante ist bis 2029 verfügbar, lohnt sich aber nur bei hohen Investitionssummen. Im Falle des „normalen“ Heizungstauschs mit einer Wärmepumpe (inklusive der begleitenden Arbeiten) solltest du lieber auf die KfW-Förderung setzen. Förderung und Steuerabschreibung zusammen geht nicht.
Förderung hin oder her, letztendlich bedeutet eine Wärmepumpe immer eine Investition von mehreren tausend Euro. Da möchte man einfach wissen, ob – und wie schnell – sich eine so große Ausgabe amortisiert. Glücklicherweise lässt sich das ziemlich präzise errechnen!
Wir vergleichen eine alte Gasheizung mit einer neuen Wärmepumpe in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus.
Altsystem: Gasheizung (ca. 20 Jahre alt).
Wärmebedarf: 20.000 kWh Wärme.
Gasverbrauch: Da alte Heizungen keinen 100% Wirkungsgrad haben (realistisch eher 85%), verbrauchst du für 20.000 kWh Wärme ca. 23.500 kWh Gas.
Gaspreis: 0,12 Euro/kWh -> 2.820 Euro Heizkosten/Jahr.
Investition: 30.000 Euro (System & Installation & Umfeld).
Förderhöchstbetrag: 55 % (Basis + Speed + Effizienz) = 16.500 Euro Zuschuss.
Effektive Kosten: 13.500 Euro.
Stromverbrauch: Bei einer JAZ von 3,8 benötigt die Wärmepumpe für 20.000 kWh Wärme nur ca. 5.263 kWh Strom.
Strompreis: Mit einem dynamischen Tarif (inkl. aller Abgaben und Steuern) kalkulieren wir konservativ mit durchschnittlich 26 Cent/kWh.
Heizkosten Neu: 5.263 kWh x 0,26 Euro = ca. 1.368 Euro/Jahr.
Das Ergebnis:
Die jährliche Ersparnis beträgt: 2.820 Euro (Gas) – 1.368 Euro (WP) = 1.452 Euro Ersparnis pro Jahr.
DieAmortisationliegt damit bei unter 10 Jahren (13.500 / 1.452).
Gut zu wissen: Die Lebensdauer von Wärmepumpen kann mehr als 30 Jahre betragen. Deine Investition macht sich also sehr dauerhaft bezahlt!

Mit einer Wärmepumpe von 1KOMMA5° investierst du nicht nur in effiziente Heiztechnologie, sondern in ein zukunftssicheres Energiesystem. Kombiniert mit dem dynamischen Stromtarif, Speicher und smarter Steuerung durch Heartbeat AI nutzt du automatisch die günstigsten Strompreise – zeitweise sogar ab 0 Cent pro Kilowattstunde.
Staatliche Fördermittel, schnelle Amortisation, niedrige Betriebskosten, Wertsteigerung der Immobilie – es gibt many hervorragende Gründe für den Umstieg. Warte nicht zu lange, um dir den Geschwindigkeitsbonus und den aktuellen Förderhöchstbetrag zu sichern. Unser Förderservice unterstützt dich bei jedem Schritt – von der Heizungsoptimierung bis zum Antrag.