
Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag die Abschaffung des Heizungsgesetzes beschlossen. Ein neues Gesetz – das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) – soll das (noch) geltende Gebäudeenergiegesetz ersetzen. Wir schauen uns an, was das für die Energiewende bedeutet und wie es um die Förderungen für Wärmepumpen & Co. steht.
Was ist das Heizungsgesetz? Umgangssprachlich gemeint ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es wird durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst, das Bundestag und Bundesrat am 10. Juli 2026 verabschiedet haben. Das Ziel Klimaneutralität bleibt, das starre Betriebsverbot für fossile Heizungen ab 2045 fällt aber komplett weg.
Die wichtigsten Inhalte: Die bisherige 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer entscheiden künftig wieder selbst: Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid, Biomasse – aber auch neue Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt. Dafür greift ab 2029 die "Bio-Treppe": ein steigender Pflicht-Bioanteil bei neuen fossilen Heizungen, von 10 Prozent 2029 bis 60 Prozent 2040.
Wird das Heizungsgesetz gekippt? Ja, das alte GEG wird durch das GModG ersetzt – Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt, die Verkündung steht kurz bevor. Offen bleibt, ob eine angekündigte Verfassungsklage (u. a. der Deutschen Umwelthilfe) das Gesetz noch zu Fall bringt.
Der Stand zur Förderung: Bis zum 21. Juli 2026 gilt noch die aktuelle Heizungsförderung mit bis zu 70 Prozent Fördersatz. Ab dann greifen neue Konditionen: Die bestehende Bonus-Stapelung (Grundförderung, Einkommensbonus, Klimageschwindigkeitsbonus) bleibt zwar erhalten, wird aber schrittweise abgesenkt. Wer jetzt noch beantragt, sichert sich die aktuellen, besseren Konditionen.

Bekannt aus
Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – und damit auch der Wärmepumpen-Förderung – beschlossen. Sie gilt ab dem 21. Juli 2026. Die bestehende Bonus-Stapelung (Grundförderung, Einkommensbonus, Klimageschwindigkeitsbonus) bleibt grundsätzlich bestehen, die Konditionen verschieben sich aber.
Für alle Vorhaben, die ab dem 21. Juli beantragt werden, gelten die neuen Bedingungen. Ob die Förderung dadurch höher oder niedriger ausfällt, hängt vor allem vom Haushaltseinkommen ab.
Bis zur Umstellung pausiert die KfW den ersten Schritt des Förderverfahrens. Neue Anträge sind deshalb ab dem 21. Juli wieder möglich, dann zu den angepassten Konditionen.
Sobald das Gesetz im Amtsblatt verkündet wird, sinkt die maximal förderfähige Investitionssumme von aktuell 30.000 Euro auf 28.000 Euro. Danach geht es alle sechs Monate um weitere 750 Euro nach unten. Das betrifft alle Antragstellenden – unabhängig vom Einkommen.
Bislang gab es beim Austausch einer alten Öl-, Gas- oder Kohleheizung zusätzlich 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus obendrauf. Dieser Bonus wird nicht sofort gestrichen, sondern sinkt in mehreren Stufen ab – komplett weg ist er erst zum 2. Halbjahr 2028.
Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer gilt künftig ein klar gestaffeltes Modell. Für einen Haushalt mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 50.000 Euro ist die Differenz groß: Aktuell würde ein solcher Haushalt einen maximalen Förderbetrag von bis zu 16.500 Euro erhalten – nach den Neuregelungen bekäme derselbe Haushalt lediglich noch 12.880 Euro und Ende 2030 lediglich noch 6.600 Euro.
Die folgende Übersicht zeigt den maximalen Förderbetrag nach Haushaltseinkommen pro Wohneinheit im Zeitverlauf:
Stand: 13. Juli 2026. Die finale Förderrichtlinie liegt noch nicht vor. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sie veröffentlicht ist.
Auch wenn das Heizungsgesetz gekippt wird, gelten die alten Regeln noch übergangsweise bis zur endgültigen Verabschiedung des GMG, die derzeit für Sommer/Herbst 2026 geplant ist.
Schon seit 1. Januar 2024 gilt: Wer neu baut, muss zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien heizen. In Neubaugebieten ist die Wärmepumpe bereits heute der Standard.
Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sieht außerdem vor, dass neue Gebäude ab 2030 emissionsfrei sein sollen. Rein fossil betriebene Heizsysteme werden dadurch faktisch stark eingeschränkt. Wer heute neu baut, sollte diesen absehbaren europäischen Standard bereits berücksichtigen.
Wie du die 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energie erfüllst, bleibt dir überlassen – folgende Systeme gelten derzeit als geeignete Optionen:
Anschluss an ein Wärmenetz
elektrische Wärmepumpe
Pelletheizung oder andere Biomasseheizung
Solarthermieanlage
Stromdirektheizung
Brennstoffzellenheizung
Gasheizung, die zu mindestens 65 Prozent grünes Gas nutzt
Gasheizung, die später zu 100 Prozent am künftigen Wasserstoffnetz betrieben werden kann („H2-Ready“)
Warum die Wärmepumpe eine gute Wahl ist
Wärmepumpen heizen im Vergleich zu Gas- und Ölheizungen etwa drei- bis fünfmal effizienter. Das ist möglich, weil sie zu einem großen Teil Umweltwärme (also erneuerbare Energie) zum Heizen nutzen. Nur ein kleiner Teil der Energie wird in Form von Strom zugeführt. Deshalb gelten sie als äußerst umweltfreundliche Heizungen.
Was teilweise missverstanden wird: Laut Heizungsgesetz besteht keine Pflicht, eine funktionierende Heizung sofort auszutauschen. Erst wenn ein Heizkessel auf Basis fossiler Brennstoffe 30 Jahre alt wird, greift die Austauschpflicht für viele Heizungen – ausgenommen sind insbesondere Niedertemperatur- und Brennwertkessel.
Ein wichtiges Detail zur Austauschpflicht von über 30 Jahre alten Standardkesseln wird oft übersehen: Es gibt eine Stichtagsregelung. Wenn du ein Ein- oder Zweifamilienhaus besitzt und dort bereits seit mindestens dem 1. Februar 2002 selbst gewohnt bzw. das Gebäude selbst genutzt hast, bist du von dieser Pflicht befreit.
Ansonsten besagt das Heizungsgesetz für Bestandsgebäude:
Wenn sich eine kaputte Öl- oder Gasheizung reparieren lässt, muss sie nicht ausgetauscht werden.
Erst bei einer Heizungshavarie musst du eine neue Heizung installieren, die das Gebäude zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien heizt.
Für den Havariefall gibt es Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen.
Außerdem existiert eine Härtefallregelung.
Die Regelungen zum Heizungstausch gelten nicht sofort, sondern wenn die kommunale Wärmeplanung vor Ort abgeschlossen ist. Bis Mitte 2028 soll dieser Prozess abgeschlossen sein, in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern schon bis Mitte 2026.
Entscheidest du dich während der aktuellen Übergangsfristen noch für den Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung, musst du den gesetzlichen Stufenplan – oft als „Bio-Treppe“ bezeichnet – beachten. Das Gesetz verlangt, dass diese Anlagen schrittweise mit einem immer höheren Anteil an klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden. Nach aktuellen politischen Eckpunkten soll der Anteil ab 2029 bei mindestens 10 % beginnen und anschließend weiter steigen. Die genaue Ausgestaltung ist jedoch noch nicht endgültig beschlossen.
Selbst wenn die Bundesregierung den Einbau neuer Gasheizungen wieder erleichtert, bedeutet das keinen Freifahrtschein. Einige Bundesländer haben eigene, teilweise strengere Klimaschutzgesetze verabschiedet. In Hamburg oder Schleswig-Holstein beispielsweise gelten beim Heizungstausch teilweise zusätzliche Anforderungen an erneuerbare Energien.
Wer noch eine Öl- oder Gasheizung installieren lässt, unterliegt außerdem einer Beratungspflicht zu möglichen Preissteigerungen fossiler Brennstoffe.
Aktuell heizen in Deutschland noch rund drei Viertel aller Heizungen mit fossilen Brennstoffen. Da in den Jahren 2023 und 2024 allein in Deutschland über 500.000 Wärmepumpen neu installiert wurden, lag der Bestand bereits Ende 2024 bei über 2,2 Millionen Anlagen. Dennoch bleiben sie hinter konventionellen Heizungen noch zurück. Und das, obwohl sie häufig effizienter und langfristig wirtschaftlicher betrieben werden können.
Hinsichtlich der bestehenden Förderungen für Wärmepumpen gibt das aktuelle Eckpunktepapier zur Heizungsreform Entwarnung: Die attraktive Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll bis mindestens 2029 sichergestellt bleiben. Das gibt wertvolle Planungssicherheit.
Für den Heizungstausch gelten aktuell folgende Förderungen:
Privatpersonen bekommen eine Förderung bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 21.000 Euro) und
Unternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten für Nichtwohngebäude oder Mehrfamilienhäuser eine Grundförderung von 30 Prozent. Diese kann durch den Effizienz-Bonus von 5 Prozent auf 35 Prozent steigen. Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft können zudem über einen Zusatzantrag den Geschwindigkeits- sowie Einkommensbonus in Anspruch nehmen und so eine Gesamtförderung von bis zu 70 Prozent für ihre Wohneinheit erreichen.

So setzt sich die Förderung zusammen:
30 Prozent Grundförderung (für alle Antragstellenden)
20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus für den Heizungstausch einer funktionierenden fossilen Heizung (Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung unabhängig vom Alter, Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist) bis Ende 2028; danach sinkt der Bonus um drei Prozent und alle zwei Jahre um weitere drei Prozent
30 Prozent Einkommensbonus, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro liegt
5 Prozent Effizienzbonus für den Einbau von Grundwasser-, Erd- oder Abwasserwärmepumpen oder Wärmepumpen, die mit einem natürlichen Kältemittel wie Propan (R290) arbeiten
2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag für besonders effiziente Biomasseheizungen
Achtung: Für Privatpersonen ist die Förderung auf maximal 70 Prozent gedeckelt.
Du planst zwar keine neue Heizung, dafür aber Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung? Dann kannst du ebenfalls eine Förderung erhalten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt bis zu 20 Prozent der Kosten für Effizienzmaßnahmen.
Bist du unsicher, welche Heizlösung optimal zu deinem Zuhause passt? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt dich dabei und übernimmt aktuell bis zu 50 Prozent der Kosten für eine professionelle Beratung. Zugelassene Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten analysieren dein Gebäude und erstellen einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser sichert dir bei Maßnahmen wie der Heizungsoptimierung oft noch zusätzliche Prozentpunkte bei der Förderung.
Was ist der Ergänzungskredit?
Wenn du eine Förderzusage für den Heizungstausch erhalten hast, steht dir außerdem der KfW-Ergänzungskredit zu. Damit kannst du deine Kosten decken oder die Zeit bis zur Auszahlung des Geldes überbrücken – zu vergünstigten Zinssätzen, deren Höhe vom jeweiligen Förderprogramm und Marktzins abhängt.
Wenn du zur Miete wohnst oder selbst Wohnraum vermietest, enthält das GEG besondere Regelungen zum Mieterschutz beim Heizungstausch. Wird eine Heizungsmodernisierung nach den Vorgaben des Gesetzes durchgeführt und staatlich gefördert, dürfen Vermietende bis zu 10 % der Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umlegen. Gleichzeitig gilt eine besondere Kappungsgrenze: Die monatliche Miete darf durch den Heizungstausch um maximal 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche steigen.
Werden keine staatlichen Fördermittel genutzt, liegt die Modernisierungsumlage weiterhin bei 8 %. Die Förderung muss außerdem von den umlagefähigen Kosten abgezogen werden, wodurch die Entlastung teilweise auch den Mietenden zugutekommt.
Auch 2026 ist das Heizungsgesetz noch gültig und die hohen Förderungen sind weiterhin erhältlich. Wenn du mit dem Gedanken spielst, auf eine Wärmepumpe umzusteigen, solltest du nicht zögern. Zwar rentiert sich eine Wärmepumpe bei smarter Planung im Laufe ihrer Lebensdauer auch ohne Förderung, doch mit den oben beschriebenen Boni hast du die Kosten im Vergleich zu einer Öl- oder Gasheizung schon nach wenigen Jahren wieder drin.
Die folgende Grafik zeigt, wie sich die Gesamtkosten für Gas- und Ölheizungen sowie Wärmepumpen über 20 Jahre gestalten. Berücksichtigt haben wir dabei nicht nur die Anschaffungskosten und die laufenden Heizkosten, sondern auch drei unterschiedliche Szenarien für die künftig steigenden CO2-Preise – niedrige, mittlere und hohe Preise. Wie du siehst, rechnet sich eine Wärmepumpe langfristig oft auch ohne Förderung.
In dieser beispielhaften Grafik zahlst du für deine Wärmepumpe etwas über 31.000 Euro. Das ist zunächst teurer als eine Gas- oder Ölheizung, aber allein mit der Grundförderung und dem Klimageschwindigkeits-Bonus, für die viele Haushalte die Voraussetzungen erfüllen, sinken die Kosten auf 15.500 Euro. Kannst du dazu noch den Effizienz-Bonus nutzen, zahlst du nur noch knapp 14.000 Euro. Und mit dem Einkommens-Bonus – deine Förderung liegt dann bei den gedeckelten 70 Prozent – bleiben nur noch 9.300 Euro übrig.
Damit heizt deine Wärmepumpe deutlich günstiger als eine Gas- oder Ölheizung – und zwar Jahr für Jahr –, sodass die Investitionskosten je nach Förderung teilweise sogar unter denen fossiler Heizsysteme liegen können.
Viele Hausbesitzerinnen und -besitzer zögern, im Bestandsbau sofort komplett auf eine neue Technologie umzusteigen. Hier bietet das Heizungsgesetz eine pragmatische Option. Dabei kombinierst du deine bestehende, noch funktionierende Gas- oder Ölheizung im Heizungskeller einfach mit einer neuen Wärmepumpe. Die Wärmepumpe übernimmt den Großteil der Heizarbeit hocheffizient, während der alte Kessel nur an extrem kalten Wintertagen unterstützend einspringt.
Die geplante Lockerung beim Heizungseinbau ist mit einer klaren Bedingung verknüpft: Im Jahr 2030 soll überprüft werden, ob der Gebäudesektor in Deutschland seine Klimaziele erreicht. Werden die CO₂-Einsparungen verfehlt, hat die Politik bereits angekündigt, gesetzlich nachzusteuern. Das könnte bedeuten, dass in wenigen Jahren wieder deutlich härtere Vorgaben drohen.
Auch 2026 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) weiterhin, selbst wenn die Bundesregierung eine Reform durch das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorbereitet. Die aktuellen Förderprogramme für klimafreundliche Heizungen bleiben damit zunächst bestehen.
Vor allem Wärmepumpen gelten für viele Haushalte langfristig als wirtschaftliche Lösung. Sie arbeiten effizient, senken die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und profitieren aktuell noch von hohen staatlichen Zuschüssen von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten.
Wie genau die zukünftigen Regeln und Förderungen unter dem möglichen GMG aussehen werden, ist Stand Mai 2026 allerdings noch offen. Klar ist jedoch: Fossiles Heizen dürfte durch steigende CO₂-Preise und Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe langfristig deutlich teurer werden.
Wer ohnehin über einen Heizungstausch nachdenkt, sollte die derzeitigen Förderbedingungen deshalb prüfen und sich frühzeitig zu passenden umweltfreundlichen Alternativen beraten lassen.
