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Jetzt sparenDu planst, dein altes Heizsystem gegen eine Wärmepumpe zu ersetzen? Gut für dich und die Umwelt! Noch wird der Einbau einer Wärmepumpe im Altbau mit einer ansehnlichen Förderung belohnt. Welche Optionen du hast und wie hoch der Zuschuss ausfällt, erfährst du hier.
Wer vergibt die Förderung für Wärmepumpen? Den Umstieg auf eine Wärmepumpe – ob im Neu- oder Altbau – unterstützt die KfW auf der Grundlage der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit Zuschüssen und einem zinsgünstigen Ergänzungskredit.
Wie hoch ist die Förderung? Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung von 30 % und verschiedenen Boni für z. B. Effizienz oder Geschwindigkeit in der Umsetzung zusammen. Der Förderhöchstsatz ist auf 70 % gedeckelt. Die maximale Fördersumme beträgt 21.000 Euro.
Weitere Förderung auf Länderebene und Steuervorteile: Ergänzend zu den Förderprogrammen auf Bundesebene stellen einige Länder und Kommunen Fördermittel zur Verfügung. Oft lassen sich die Programme mit staatlichen Fördermitteln kombinieren. Alternativ kannst du auch Steuervorteile in Anspruch nehmen.
Wie lange läuft die Förderung noch? Trotz Regierungswechsel gilt die Förderung auch noch 2025. Wie lange und in welcher Form sie bestehen bleiben wird, ist aktuell noch ungewiss. Schnell sein lohnt sich daher.
Noch immer gibt es in deutschen Heizungskellern Millionen alter Öl- und Gasheizungen. Diese sind nicht nur teuer im Betrieb, sie stoßen auch viel schädliches CO2 aus. Wer auf eine Wärmepumpe umsteigt, wird vom Staat mit attraktiven Förderungen belohnt – sowohl im Neu- als auch im Altbau. Die Grundlage dafür schafft die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Die BEG bündelt verschiedene Förderprogramme für Energieeffizienz und erneuerbare Energien, die von der KfW und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt werden. Die Förderung verteilt sich auf vier Bereiche: klimafreundlicher Neubau (BEG KfN), Nichtwohngebäude (BEG NWG), Wohngebäude (BEG WG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM). Wenn du neben dem Heizungstausch noch andere Maßnahmen planst, kannst du auch mehrere Programme miteinander kombinieren. Für die umfassende Sanierung zum Effizienzhaus vergibt die KfW zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen. Ist die Wärmepumpe Teil der Sanierung, kann sie indirekt mitgefördert werden.
Den Heizungstausch fördert das KfW-Programm 458 als Einzelmaßnahme. Insgesamt ist ein Zuschuss von bis zu 70 % möglich. Wenn dir eine Zusage zur Zuschussförderung vorliegt und weiterer Finanzierungsbedarf besteht, kannst du außerdem einen zinsvergünstigten Ergänzungskredit nutzen.
Förderfähig sind grundsätzlich alle Wärmepumpen-Typen, also Erdwärmepumpen, Grundwasser-Wärmepumpen, Luft-Wasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen. Keine finanzielle Unterstützung gibt es für Wärmepumpen, die mit Gas betrieben werden.
Generell gilt: Die Geräte müssen nach bestimmten DIN-Standards abgenommen und zertifiziert sein. Zudem gelten bestimmte Anforderungen an Effizienz und Lautstärke. Die beiden Punkte sehen wir uns jetzt noch etwas genauer an.
Um in den Genuss der Fördermittel zu kommen, musst du den Nachweis erbringen, dass die Wärmepumpe in deinem Altbau effizient laufen kann. Maßstab für die Effizienz ist die Jahresarbeitszahl (JAZ). Sie beschreibt das Verhältnis von zugeführter Energie zu gewonnener Wärme. Für eine Förderung muss die rechnerische JAZ mindestens 3,0 betragen. Heißt: Aus einer Kilowattstunde Strom muss die Wärmepumpe 3 Kilowattstunden Wärme erzeugen.
Luft-Wasser-Wärmepumpen sind die meistverkauften Wärmepumpen in Deutschland. Sie sind im Vergleich relativ günstig und einfach zu installieren. Seit 2024 erhältst du eine Förderung für diese Art der Wärmepumpe, wenn die Lautstärke des Außengeräts mindestens 5 Dezibel (dB) niedriger ist als die Geräuschemissionswerte nach Ökodesign-Verordnung. Ab 2026 erhöht sich dieser Wert auf 10 dB. Mit einem modernen Gerät wirst du in der Regel keine Probleme haben, die Werte einzuhalten.
Die Heizungsförderung setzt sich aus einer einheitlichen Grundförderung und verschiedenen Boni zusammen:
Für den Einbau einer Wärmepumpe in deinem Altbau bekommst du einen Zuschuss von 30 % auf die Investitionskosten.
Liegt dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro im Jahr, erhöht sich der Zuschuss um 30 %. Relevant ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung.
Wenn du deine funktionstüchtige, mehr als 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung bzw. eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung noch vor 2029 austauschst, erhältst du einen Bonus von 20 %. Dieser Bonus sinkt ab 2029 auf 17 % und in jedem zweiten Jahr um weitere drei Prozentpunkte.
Nutzt deine neue Wärmepumpe das Erdreich, das Grundwasser oder das Abwasser als Wärmequelle, bekommst du noch einmal 5 % on top. Das Gleiche gilt für Wärmepumpen, die mit einem natürlichen Kältemittel betrieben werden.
Der Förderhöchstsatz für Selbstnutzer beträgt 70 % – auch, wenn du dich für alle Boni qualifizierst. Wie hoch die Förderung letztendlich ausfällt, hängt von den Kosten deiner Wärmepumpe ab. Maximal lassen sich 30.000 Euro für die erste Wohneinheit anrechnen. Mit jeder Wohneinheit kommen 15.000 Euro dazu, ab der siebten Wohneinheit sind es 8.000 Euro. In einem Einfamilienhaus liegt der höchstmögliche Zuschuss bei 21.000 Euro.
Wichtig: Für Eigentum, das du nicht selbst bewohnst, kannst du nur die Grundförderung sowie den Effizienzbonus in Anspruch nehmen. Der maximale Fördersatz beläuft sich auf 35 %.
Nehmen wir an, du beheizt deinen Altbau mit einer Gasheizung, die inzwischen mehr als 20 Jahre alt ist. Sie funktioniert zwar noch, aufgrund der CO2-Abgabe sind deine monatlichen Ausgaben aber deutlich in die Höhe geschossen. Um Kosten zu sparen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, entscheidest du dich für einen Heizungstausch, den du auch zügig durchziehen kannst.
Die Wahl fällt auf eine effiziente Luft-Wasser-Wärmepumpe, die vergleichsweise schnell und einfach installiert ist. Das gewünschte Modell arbeitet mit dem natürlichen Kältemittel Propan (R290). Die Anschaffungskosten inklusive Montage des Geräts belaufen sich auf 30.000 Euro.
Da die Luft-Wasser-Wärmepumpe förderfähig ist, erhältst du die Grundförderung von 30 %. Hinzu kommen der Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 % und der Effizienzbonus von 5 % für das natürliche Kältemittel. Insgesamt ergibt sich ein Fördersatz von 55 %.
Beispielrechnung:
Deine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet dich nach Abzug der Förderung also nur noch 13.500 Euro. Liegt dein Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro, bekommst du dank Einkommensbonus den maximalen Fördersatz von 70 % bzw. 21.000 Euro. So reduzieren sich die Kosten deiner neuen Wärmepumpe auf 9.000 Euro.
Den Antrag auf Förderung stellst du über das Onlineportal der KfW – und zwar bevor du die Wärmepumpe in deinem Altbau installieren lässt. Bei Antragstellung musst du einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen haben. Um das Risiko einer abgelehnten Förderung aufzufangen, solltest du einen Vertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung in Bezug auf die Förderung abschließen.
Zuschüsse werden erst nach dem Einbau deiner Wärmepumpe, wenn alle Nachweise eingereicht und geprüft wurden, ausgezahlt. Das bedeutet, dass du die Kosten auslegen musst. Zur Schließung offener Finanzierungslücken bietet die KfW einen sehr günstigen Ergänzungskredit (KfW-Programm 358/359) an. Dieser ist nicht auf den Heizungstausch beschränkt, du kannst den Kredit auch in Kombination mit anderen Effizienzmaßnahmen nutzen. Voraussetzung für die Antragstellung ist eine Zusage der KfW oder ein Bewilligungsbescheid des BAFA für die Zuschussförderung einer Einzelmaßnahme.
Insgesamt sind bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit möglich. Liegt dein jährliches Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro, bekommst du eine Zinsvergünstigung.
Damit die Wärmepumpe im Altbau effizient und stromsparend heizt, kann eine Optimierung der Heizung notwendig sein. Auch diese Kosten musst du nicht allein tragen: KfW und BAFA fördern viele weitere Maßnahmen, die den Wirkungsgrad der Wärmepumpe erhöhen.
Förderfähig sind beispielsweise die Anschaffung bzw. der Einbau von:
Flächenheizungen (Fußboden-, Wand- und Deckenheizungen) inklusive Trittschalldämmung und Estrich, Putzarbeiten, Bodenbeläge, Wandverkleidung;
Niedertemperatur-Heizkörpern;
Wärmespeichern sowie der
hydraulische Abgleich der Heizungsanlage,
Energiemanagementsysteme und digitale Stromzähler und die
Dämmung der Rohrleitungen.
Welche Arbeiten erforderlich sind, klärt der Fachbetrieb im Rahmen der Planung der Wärmepumpe. Oft reichen bereits kleine Maßnahmen aus, um den Stromverbrauch der Wärmepumpe zu reduzieren. Lass dich von einem der vielen Meisterbetriebe von 1KOMMA5° in ganz Deutschland beraten! Wir helfen dir auch, die Förderung für deine Wärmepumpe im Altbau zu beantragen.
Sicher hast du schon einmal gehört oder gelesen, dass Wärmepumpen ohne Fußbodenheizung nicht effizient funktionieren. Das stimmt aber so nicht. Die Aussage beruht auf der Tatsache, dass Wärmepumpen besonders energiesparend arbeiten, wenn die Vorlauftemperaturen niedrig sind. Eine Fußbodenheizung schafft dafür beste Voraussetzungen: Dank der großen Heizfläche kann sie mehr Wärme an den Raum abgeben, wodurch sich die Vorlauftemperatur absenken lässt. Im Neubau gehört die Kombination aus Fußbodenheizung und Wärmepumpe deshalb zum Standard.
Doch keine Sorge: Wenn du eine Wärmepumpe in deinen Altbau einbauen lassen möchtest, musst du nicht deinen gesamten Boden aufreißen. Groß ausgelegte Platten-, Niedertemperatur- oder Wärmepumpen-Heizkörper ermöglichen ebenfalls einen effizienten Betrieb und helfen beim Energiesparen.
Ob Neu- oder Altbau: Eine sinnvolle Ergänzung für die Wärmepumpe ist eine Photovoltaik-Anlage. Den sauberen Strom nutzt die Wärmepumpe direkt zur Wärmeerzeugung. Das senkt nicht nur die Betriebskosten, sondern auch die CO2-Emissionen. Für die Kombination beider Technologien gibt es keine spezielle Förderung. PV-Anlagen lassen sich aber separat fördern. Für die Anschaffung, Planung und Installation vergibt die KfW vergünstigte Kredite (KfW-Programm 270). Auch Stromspeicher sind förderfähig.
Neben der staatlichen Förderung gibt es regionale Förderprogramme von Ländern und Kommunen. Oft sind diese mit den staatlichen Programmen kombinierbar, sodass du beim Update deines Energiesystems noch mehr Geld sparst. Zudem sind sie meist lukrativer als der Kredit. Nachfragen lohnt sich!
Wenn du keine Fördergelder in Anspruch nimmst, kannst du den Einbau einer Wärmepumpe steuerlich geltend machen. Du hast die Möglichkeit, 20 % der anfallenden Kosten von der Einkommenssteuer abzusetzen – verteilt über drei Jahre. In den ersten beiden Jahren bekommst du jeweils 7 %, im dritten Jahr die verbleibenden 6 %.
Voraussetzung für den Steuerbonus ist, dass du selbst im Wohneigentum lebst und das Gebäude mindestens 10 Jahre alt ist. Zudem müssen die Maßnahmen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Die Förderung ist auf 40.000 Euro begrenzt.
Bezogen auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Kosten von 30.000 Euro bedeutet das:
Summe, die von der Steuer abgesetzt werden kann: 20 % von 30.000 Euro = 6.000 Euro
Steuererleichterung im ersten Jahr: 7 % von 30.000 Euro = 2.100 Euro
Steuererleichterung im 2. Jahr: 7 % von 30.000 Euro = 2.100 Euro
Steuererleichterung im 3. Jahr: 6 % von 30.000 Euro = 1.800 Euro
Vom Steuerbonus profitierst du nur, wenn deine Einkommenssteuerlast entsprechend hoch ist. In den meisten Fällen lohnt sich die Zuschussförderung durch die BEG mehr. Lass dich im Zweifel von deinem Steuerbüro beraten.
Der Umstieg auf eine Wärmepumpe im Altbau ist nicht nur für die Umwelt, sondern auch für deine Finanzen erfreulich. Mit Zuschüssen bis zu 70 % oder steuerlichen Vorteilen kannst du deine Investitionskosten deutlich reduzieren. Noch attraktiver wird es, wenn du deine Wärmepumpe clever kombinierst: Bei 1KOMMA5° erhältst du ein hoch effizientes Komplettpaket aus Wärmepumpe, Solaranlage und Stromspeicher – alles aus einer Hand und professionell installiert. Mit unserem smarten Energiemanagement Heartbeat AI und dem dynamischen Stromtarif Dynamic Pulse reduzierst du deine Heizkosten auf ein absolutes Minimum mit Strompreisen ab 0 Cent/kWh3.