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Wärmepumpe anmelden: So funktioniert es schnell und reibungslos

Du willst dir eine Wärmepumpe einbauen lassen? Klug! Ein wichtiger Schritt ist die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber. Dein Installationsbetrieb hilft dir dabei oder übernimmt das Anmelden der Wärmepumpe sogar komplett. Was es dabei alles zu beachten gilt, erfährst du hier.

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6 min

Das Wesentliche in Kürze

  • Anmeldepflicht: Neu installierte Wärmepumpen müssen als stromintensive Geräte beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Meist geschieht das online. 

  • Ablauf: Idealerweise übernimmt dein Installationsbetrieb die Anmeldung in Absprache mit dir. Erst nach Freigabe des Netzbetreibers darf die Wärmepumpe installiert und in Betrieb genommen werden.

  • Freigabe: Hierzu führt der Netzbetreiber eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Dabei prüft er, ob der Stromanschluss angepasst oder das Netz verstärkt werden muss. 

  • Kosten: Der Netzbetreiber darf notwendige technische Anpassungen berechnen und zum Beispiel dafür einen Baukostenzuschuss fordern. Da der Einbau einer Wärmepumpe in den meisten Haushalten jedoch die Leistungsfreigrenze von 30 Kilowatt (kW) nicht überschreitet, kommt das sehr selten vor. Manche Installationsbetriebe stellen dir jedoch das Anmelden der Wärmepumpe in Rechnung – bei 1KOMMA5° ist dieser wichtige Schritt inklusive.

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Warum du deine Wärmepumpe anmelden musst

Seit dem 1. Januar 2024 müssen Nutzende jede neu installierte Wärmepumpe beim Stromnetzbetreiber anmelden. Das ist wichtig, damit unser Stromnetz stabil bleibt. Wärmepumpen verbrauchen nämlich mehr Strom als normale Haushaltsgeräte – und es werden immer mehr davon in Deutschland verbaut, damit wir unsere Klimaziele erreichen können. Denn: Wärmepumpen arbeiten weitaus effizienter als herkömmliche Heizsysteme und sind somit auf lange Sicht die günstigere und umweltfreundlichere Option.

Doch nur, wenn jede Wärmepumpe angemeldet ist, haben die Netzbetreiber den gesamten Strombedarf im Blick und können ihn auch zu Spitzenlastzeiten optimal regulieren. Deshalb müssen zum Beispiel auch private Ladestationen für Elektroautos und Stromspeicher angemeldet werden. Fachleute sprechen hierbei von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Diese stellen zwar aufgrund ihres Stromverbrauchs hohe Anforderungen an das öffentliche Stromnetz, doch langfristig ist ihr effizientes Zusammenspiel von höchster Bedeutung für eine stabile Stromversorgung.

Was ist die EVU-Sperrzeit

Um Überlastungen im Stromnetz zu vermeiden, dürfen Energieversorgungsunternehmen (EVU) die Leistung von Wärmepumpen bis zu dreimal am Tag für jeweils maximal zwei Stunden drosseln (EVU-Sperrzeit). Die Zeiten liegen im Normalfall am Morgen, Mittag und Abend. Dann ist der allgemeine Stromverbrauch besonders hoch. Das „Dimmen“ geschieht per Fernsteuerung. Und dazu muss die Wärmepumpe natürlich beim Netzbetreiber registriert sein. Diese Regelung gilt ebenfalls seit Januar 2024.

Keine Sorge: Während der Drosselung steht immer eine Mindestleistung zur Verfügung. Moderne Wärmepumpen verfügen außerdem über ausreichend Pufferspeicher, um während der kurzen Drosselzeiten weiterhin Heizwärme bereitzustellen. Und wenn dein Haus gedämmt ist und/oder du eine Fußbodenheizung hast, wirst du die kurzen Drosselzeiten vermutlich ohnehin nicht bemerken.

Noch besser: Mit einer Wärmepumpe im cleveren Gesamtpaket von 1KOMMA5° betrifft dich eine solche Drosselung gar nicht. Heartbeat AI, unser smartes Energiemanagementsystem, steuert deine Gesamtanlage so geschickt aus, dass sie zu Spitzenzeiten (Zeiten, in denen eine Netzüberlastung vorkommen könnte) keinen Strom von außen zuführt. Sie greift stattdessen auf deinen eigenen Solarstrom oder auf vorhandene Reserven aus deinem Speicher zurück.

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Das gibt es nur bei 1KOMMA5°: Unser intelligentes Energiemanagementsystem namens Heartbeat AI speist deine Wärmepumpe mit dem Solarstrom von deinem Dach oder aus deinem Stromspeicher und verschafft dir außerdem – in Verbindung mit unserem dynamischen Stromtarif Dynamic Pulse – Zugang zum günstigsten Sonnen- und Windstrom aus dem Netz, falls die selbst produzierte bzw. gespeicherte Menge mal nicht ausreicht.

Mit diesem Gesamtpaket senkst du aber nicht einfach nur deine Betriebskosten für die Wärmepumpe. Zugleich leistest du einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz und für ein stabiles Stromnetz. So wird dein Zuhause Teil des neuen Energiemarkts und du bist bestens für die Zukunft gerüstet.

Wie meldet man die Wärmepumpe beim Netzbetreiber an?

Die Wärmepumpe anzumelden ist kein Hexenwerk. Die Netzbetreiber haben dazu auf ihren Internetseiten in der Regel ein Registrierungsportal eingerichtet. Oft gibt es dort auch Anmeldebögen zum Ausdrucken. Dein Netzbetreiber wird dir wahrscheinlich empfehlen, die Anmeldung gemeinsam mit dem Elektroinstallationsunternehmen zu erledigen, das deine Wärmepumpe anschließt. Viele Netzbetreiber schreiben das sogar verpflichtend vor. Der Grund: Im Laufe des Anmeldeprozesses können technische Fragen auftauchen, für die es Fachwissen braucht.

Gut zu wissen

Du bist dir nicht sicher, wer dein zuständiger Netzbetreiber ist? Den Namen oder einen QR-Code findest du auf deiner Stromrechnung. Du kannst aber auch deinen Stromanbieter fragen oder eine Online-Suche durchführen.

In 5 Schritten zur Anmeldung

In den meisten Fällen läuft das Anmelden der Wärmepumpe folgendermaßen ab:

1. Vorort-Check

Zunächst prüft ein Installationsfachbetrieb die Machbarkeit vor Ort. Hierbei geht es um technische Fragen: Kann das Heizsystem an der gewünschten Stelle eingerichtet werden? Braucht es Anpassungen im Haus oder am Stromzähler? 

2. Anmeldung per Formular

Fällt der Check positiv aus, wird die Wärmepumpe anschließend auf dem Internetportal des Netzbetreibers oder per E-Mail mit einem Anmeldebogen registriert. Das übernimmt am besten der Fachbetrieb. Hierzu gibt es genaue Regelungen gemäß NAV §19 und VDE-AR-N 4100. 

3. Prüfung

Nun ist der Netzbetreiber am Zug. Er prüft, ob das Netz die notwendige Leistung zur Verfügung stellen kann und ob der Netzanschluss des Gebäudes ausreicht. In der Regel erfolgt dann die Freigabe. Sind technische Anpassungen notwendig, zum Beispiel ein zweiter Stromzähler oder eine Verstärkung der Netzanschlussleitung, teilt der Netzbetreiber dies deinem Fachbetrieb mit. Der wird sich dann mit dir in Verbindung setzen.

4. Installation

Sind alle Fragen ausgeräumt, installiert der Fachbetrieb nun die Anlage und schließt die Wärmepumpe an. 

5. Mitteilung

Im letzten Schritt teilt der Fachbetrieb dem Netzbetreiber das Installationsdatum mit. 

Wichtig: Deine neue Wärmepumpe muss zwingend beim Stromnetzbetreiber angemeldet werden. Andernfalls drohen Geldstrafen.

Kann der Netzbetreiber die Anmeldung ablehnen?

Die gute Nachricht: Netzbetreiber dürfen den Anschluss neuer Wärmepumpen mit Verweis auf eine mögliche lokale Überlastung ihres Netzes grundsätzlich nicht ablehnen oder verzögern. Denn im Gegenzug dürfen sie die Anlagen ja bei Bedarf via EVU-Sperrzeit temporär dimmen, um Lastspitzen im Stromnetz zu reduzieren. 

Nur in begründeten Ausnahmefällen kann es passieren, dass der Netzbetreiber die Freigabe verweigert. Sind also alle technischen Fragen geklärt und war die Netzverträglichkeitsprüfung erfolgreich, dürfte deiner neuen klimafreundlichen Heizungsanlage nichts im Weg stehen.

Entstehen Kosten beim Anmelden einer Wärmpumpe?

  • Die Anmeldung einer Wärmepumpe ist zunächst einmal kostenlos, da der Netzbetreiber in aller Regel keine direkten Gebühren dafür erheben wird. 

  • Etwaige Kosten entstehen durch technische Anpassungen des Stromanschlusses oder durch eine möglicherweise erforderliche Verstärkung des Stromnetzes. Der Netzbetreiber kann dann einen Baukostenzuschuss verlangen. Sofern die benötigte Leistung des Hausanschlusses durch den Anschluss einer Wärmepumpe aber unter der Freigrenze von 30 Kilowatt (kW) bleibt, fällt kein Baukostenzuschuss an. Dies ist in den meisten Haushalten der Fall.

  • Anmeldung durch Fachbetrieb: Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn ein Elektrofachbetrieb die Anmeldung übernimmt. Diese Leistung wird er dir vermutlich in Rechnung stellen. Am besten also, du klärst das im Vorfeld mit allen Beteiligten. Bei 1KOMMA5° ist diese Leistung übrigens inklusive.

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Braucht man zusätzliche Genehmigungen für eine Wärmepumpe?

Für eine Luftwärmepumpe zum Heizen brauchst du keine Genehmigung. Es reicht also, sie bei deinem Netzbetreiber anzumelden. Willst du allerdings Grundwasser oder Erdreich als Wärmequelle nutzen, solltest du vorher prüfen, ob dazu Genehmigungen nötig sind. Hierzu wendest du dich an die Untere Wasserbehörde (Wasserwirtschaftsamt) des Landeskreises oder der kreisfreien Stadt.

Artikel aus unserem 1KOMMA5° Magazin: