Wenn du dein Haus energetisch sanieren möchtest, kannst du unter Umständen die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Auch eine Wärmepumpe ist steuerlich absetzbar, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wir erklären es dir einfach – ohne steuerliche Fachsprache, mit verständlichen Rechenbeispielen.
Wärmepumpe steuerlich absetzen: Maßnahmen für eine energetische Sanierung kannst du zu 20 Prozent von der Steuer absetzen. Dazu gehört auch der Austausch deiner alten Heizung gegen eine Wärmepumpe. Die 20 Prozent schreibst du über drei Jahre ab: jeweils 7 Prozent im 1. und 2. Jahr und 6 Prozent im 3. Jahr.
Steuerbonus richtig berechnen: Dass für deine Wärmepumpe eine Abschreibung von 20 Prozent möglich ist, bedeutet nicht, dass du 20 Prozent der Kosten erstattet bekommst. Der Steuerbonus ist viel geringer und richtet sich nach deinem persönlichen Steuersatz. Grob bekommst du etwa ein Viertel bis ein Drittel der abgesetzten Summe zurück.
Voraussetzungen beachten: Um deine Wärmepumpe von der Steuer absetzen zu können, musst du bestimmte Bedingungen einhalten. Unter anderem muss ein qualifiziertes Fachunternehmen (zum Beispiel ein Meisterbetrieb wie die von 1KOMMA5°) die Installation übernehmen und die Arbeiten für das Finanzamt bescheinigen.
Förderung deutlich attraktiver: Wenn du die Möglichkeit hast, die Wärmepumpen-Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu nutzen, solltest du das tun. Du kannst dir hier deutlich größere Summen zurückholen – und mitunter das Zehnfache sparen. Du musst dich entscheiden: Förderung oder steuerliche Abschreibung – beides geht nicht.
Die Bundesregierung fördert Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Das umfasst auch den Austausch der Heizung, wenn sich dadurch der energetische Standard des Hauses verbessert. Entscheidest du dich für eine Wärmepumpe, hast du gleich mehrere Möglichkeiten: Du kannst eine sehr attraktive Förderung nutzen (Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite) oder die Kosten für die Wärmepumpe (teilweise) steuerlich absetzen.
Die Steuerersparnis gibt es für viele Maßnahmen, unter anderem auch die Dämmung von Wänden oder Dachflächen, den Austausch von Fenstern und Außentüren oder den Einbau einer Lüftungsanlage – sowohl für das Material als auch für die Lohnkosten, die dafür anfallen. Wir konzentrieren uns hier aber auf Wärmepumpen.
Das kannst du absetzen:
20 Prozent deiner Aufwendungen, im Fall einer Wärmepumpe zum Beispiel Kosten für die Pumpe selbst, für die Installation, für Lohnkosten etc.
50 Prozent der Kosten für die energetische Baubegleitung und Fachplanung (zum Beispiel durch Energieeffizienz-Experten oder -Expertinnen), aber maximal 650 Euro pro Ein- oder Zweifamilienhaus
insgesamt maximal 40.000 Euro (20 Prozent von der maximal möglichen Gesamtsumme für die Sanierungsmaßnahmen: 200.000 Euro pro Wohnobjekt)
Falls du nachlesen möchtest: Die gesetzlichen Grundlagen für die steuerliche Absetzung einer Wärmepumpe findest du in § 35c Einkommensteuergesetz und in der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV).
Ein kleiner Spoiler vorab: Da Wärmepumpen nicht annähernd 200.000 Euro kosten, ist die BEG-Förderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die bessere Wahl, sofern du sie beantragen kannst. Wir gehen darauf gleich noch näher ein.
Wenn du den Weg über die steuerliche Ermäßigung gehen möchtest, musst du einige Bedingungen erfüllen. Sie sind aber recht übersichtlich:
Deine Wärmepumpe ist nur steuerlich absetzbar, wenn du sie in deinem eigenen Haus installierst.
Das Gebäude muss zu Beginn der Maßnahme mindestens 10 Jahre alt sein.
Du musst selbst darin wohnen.
Du musst dem Finanzamt eine Bescheinigung vorlegen, wenn der Einbau der Wärmepumpe abgeschlossen ist.
Nur ein qualifizierter Fachbetrieb – etwa einer der Meisterbetriebe von 1KOMMA5° – darf die Installation der Wärmepumpe vornehmen. Von ihm erhältst du auch die Bescheinigung, die du anschließend beim Finanzamt vorlegen musst. Die Details kannst du in der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung nachlesen – oder du lässt dich einfach direkt von den Profis beraten.
Wichtig außerdem: Die Wärmepumpe selbst muss bestimmte technische Anforderungen erfüllen, insbesondere einen bestimmten Wirkungsgrad erreichen. Bei modernen Luft-Wasser-Wärmepumpen sowie Erd- und Grundwasser-Wärmepumpen ist das aber in der Regel unproblematisch. Wir beraten dich gern dazu, welche Wärmepumpen infrage kommen.
Wenn du dich entscheidest, deine Wärmepumpe von der Steuer abzusetzen, darfst du keine andere Förderung in Anspruch nehmen – und umgekehrt.
Was aber erlaubt ist: Wenn du in einem Gebäude mehrere verschiedene Maßnahmen durchführst – zum Beispiel eine Wärmepumpe einbaust und die Fenster sanieren lässt –, dann darfst du für die verschiedenen Maßnahmen unterschiedliche Förderungen nutzen. Hier würde es sich anbieten, die Wärmepumpe über die BEG (mehr dazu gleich) fördern zu lassen und die Kosten für die Sanierung der Fenster von der Steuer abzusetzen.
Du setzt die Kosten für die Wärmepumpe nicht auf einmal ab, sondern nimmst eine Abschreibung der Wärmepumpe über drei Jahre vor. So viel kannst du pro Jahr steuerlich absetzen:
im 1. Jahr: 7 Prozent (bis zu 14.000 Euro)
im 2. Jahr: 7 Prozent (bis zu 14.000 Euro)
im 3. Jahr: 6 Prozent (bis zu 12.000 Euro)
Das erste Jahr ist das Kalenderjahr, in dem der Einbau deiner Wärmepumpe abgeschlossen wird. Anders als bei der Förderung musst du für die steuerliche Ermäßigung keinen Antrag vorab stellen.
Um von der Steuerermäßigung zu profitieren, musst du die Kosten als Teil deiner Einkommenssteuererklärung gegenüber dem Finanzamt geltend machen – zusammen mit der Bescheinigung des Fachbetriebs. Das bedeutet auch, dass die Abschreibung deiner Wärmepumpe erst beginnt, wenn die Installation vollständig abgeschlossen ist.
Jetzt wollen wir natürlich wissen, wie viel Geld du auf diese Weise sparen kannst. Dazu steigen wir in ein paar Rechenbeispiele ein.
Sagen wir, du hast dich für den Einbau einer modernen Luft-Wasser-Wärmepumpe entschieden – definitiv eine gute Wahl, denn so sparst du Geld und benötigst keinen fossilen Brennstoff.
Für den Einbau veranschlagt dein Fachbetrieb inklusive aller Kosten für Anschaffung, Installation etc. 28.000 Euro. Du möchtest nun wissen, wie viele Steuern du durch die Abschreibung deiner Wärmepumpe sparen kannst. Wir rechnen:
Du kannst insgesamt 20 Prozent der Kosten absetzen, verteilt auf drei Jahre: Im ersten und zweiten Jahr sind es jeweils 1.960 Euro (7 Prozent), im dritten Jahr 1.680 Euro (6 Prozent).
Insgesamt kannst du 5.600 Euro absetzen.
Das bedeutet nun aber nicht, dass du 5.600 Euro erstattet bekommst. Vielmehr musst du diesen Betrag jetzt mit deinem persönlichen Steuersatz multiplizieren – davon hängt deine Erstattung ab. Ein paar Beispiele:
Bei einem Steuersatz von 22 Prozent erhältst du 5.600 Euro * 0,22 = 1.232 Euro zurück.
Liegt dein Steuersatz bei 34 Prozent, sind es 1.904 Euro.
Nicht schlecht – aber mit der Förderung kannst du im Vergleich deutlich mehr sparen.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gewährt für Wärmepumpen über die KfW Zuschüsse in Höhe von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Höhe der förderfähigen Kosten ist auf 30.000 Euro begrenzt – für unsere Wärmepumpe im Beispiel mit 28.000 Euro also kein Problem.
Du bekommst aber nicht immer die vollen 70 Prozent, sondern:
30 Prozent erhältst du als Grundförderung, wenn du eine ineffiziente Heizung gegen eine Wärmepumpe austauschst.
Wenn du das bis Ende 2028 erledigst, gibt’s zusätzlich 20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus.
Für eine Wärmepumpe, die mit einem natürlichen Kältemittel arbeitet, bekommst du weitere 5 Prozent.
Liegt euer Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro, sind weitere 20 Prozent möglich.
Maximal ist die Förderung auf 70 Prozent gedeckelt. Schauen wir uns ein realistisches Szenario dazu an:
Deine geplante Wärmepumpe soll 28.000 Euro kosten.
Du bekommst 30 Prozent Grundförderung und 20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus.
Außerdem bekommst du 5 Prozent, weil du dich für eine Wärmepumpe mit dem natürlichen Kältemittel Propan entschieden hast.
Insgesamt erhältst du Zuschüsse in Höhe von 55 Prozent. Bei 28.000 Euro Kosten kannst du also 15.400 Euro sparen – rund das Zehnfache der Ersparnis, die du beim steuerlichen Absetzen deiner Wärmepumpe gehabt hättest (je nach persönlichem Steuersatz).
Okay, aber die förderfähigen Kosten sind ja auf 30.000 Euro begrenzt. Was ist, wenn du eine teure Grundwasser-Wärmepumpe für 49.000 Euro installieren lässt?
So viel kannst du an Steuern sparen: 20 Prozent von 49.000 Euro sind 9.800 Euro. Bei einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent bekommst du 9.800 Euro * 0,3 = 2.940 Euro erstattet.
So hoch kann die Förderung sein: Bei 55 Prozent Förderung von maximal 30.000 Euro bekommst du Zuschüsse in Höhe von 16.500 Euro.
Der Vergleich zeigt: Die Förderung ist die deutlich lukrativere Variante.
Die kurze Antwort: Wenn du die Förderung beantragen kannst – nein, dann ist die Abschreibung der Wärmepumpe nicht zu empfehlen.
Anders kann es aussehen, wenn du für dein Gebäude eine sehr umfassende energetische Sanierung planst. Denn zum einen gilt die oben genannte Förderung speziell für den Austausch der Heizung (nicht für beispielsweise eine Dämmung deines Dachs) und zum anderen sind die förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro begrenzt.
Wenn deine große Sanierung 175.000 Euro kosten soll und du 20 Prozent davon abschreibst, sind das 35.000 Euro. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent erhältst du immerhin 10.500 Euro zurück. Damit haben wir uns allerdings vom Thema Wärmepumpen entfernt – hier gewinnt die Förderung praktisch immer.
Eine Wärmepumpe rentiert sich bei guter Planung praktisch immer: Du sparst so viel an Heizkosten, dass du die Anschaffungskosten über die Jahre wieder reinholst. Schneller geht’s, wenn du außerdem eine dicke Förderung bekommst. Unsere Wärmepumpen bei 1KOMMA5° erfüllen die Anforderungen für die Förderungen – oder auch die steuerliche Abschreibung.
Bei uns bekommst du deine Wärmepumpe außerdem im smarten Gesamtpaket mit Stromspeicher, dynamischem Stromtarif und intelligentem Energiemanagement. Wir zeigen dir, wie du damit noch viel mehr Geld sparen kannst.
Eine Wärmepumpe ist eine so gute Investition, dass sie sich innerhalb ihrer Lebensdauer locker amortisiert. Wenn du die Kosten für deine Wärmepumpe steuerlich absetzen kannst, geht es umso schneller. Aber den Turbo schaltest du mit der BEG-Förderung ein: Hier kannst du von Zuschüssen in Höhe von bis zu 70 Prozent profitieren.
Welchen Weg du auch wählst: Eine Wärmepumpe spart Energie und Heizkosten und ist gut fürs Klima. Sie ist sowohl im Neubau als auch im Bestand eine gute Wahl. Wir helfen dir dabei, die perfekte Wärmepumpe für dein Zuhause zu finden, und berechnen mit dir vorab, wie schnell sie sich auszahlt und wie du am besten sparen kannst.